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Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 25. März 2021, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:

Recht 

HNS-Substanzen I: Die Bundesregierung legte einen Gesetzentwurf zu Haftungs- und Entschädigungsfragen im Falle von Unfällen von Seeschiffen mit gefährlichen und schädlichen Stoffen (HNS-Substanzen, 19/27215) vor. Hintergrund ist die beabsichtigte Ratifizierung des HNS-Übereinkommens 2010. Dazu soll ein neues Stammgesetz, das Gesetz über die Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung gefährlicher Güter und schädlicher Stoffe durch Seeschiffe (HNS-Gesetz), geschaffen werden, das die Ausführungsvorschriften zum HNS-Übereinkommen 2010 enthält. Insbesondere soll eine Versicherungspflicht für Schiffe, die gefährliche und schädliche Stoffe transportieren, die unter das HNS-Übereinkommen 2010 fallen, eingeführt werden. Außerdem werde die Pflicht eingeführt, Importe von Stoffen, die unter das Übereinkommen fallen, zu melden und im Schadensfall Beiträge an den einzurichtenden HNS-Fonds zu entrichten. Der Nutzen des Regelungsvorhabens liegt dem Entwurf zufolge darin, dass Haftungs- und Entschädigungsfragen im Falle von Unfällen von Seeschiffen mit HNS-Substanzen international einheitlich geklärt und geregelt werden. Zugleich trage die Schaffung eines Entschädigungsfonds dazu bei, die Beseitigung von HNS-Verunreinigungen zu fördern, ohne dass dies auf Kosten des deutschen Staates ginge. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen.

HNS-Substanzen II: Die Bundesregierung legte einen Gesetzentwurf für die Ratifikation des HNS-Übereinkommens 2010 (19/27216) vor. Zur Erläuterung heißt es darin, das am 3. Mai 1996 in London verabschiedete Internationale Übereinkommen von 1996 über Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung gefährlicher und schädlicher Stoffe auf See und das Protokoll vom 30. April 2010, welches in London am 25. Oktober 2011 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet worden sei, schüfen als HNS-Übereinkommen 2010 ein internationales Haftungs- und Entschädigungsregime bei Personen-, Sach- und Umweltschäden, verursacht durch Gefahrguttransporte auf See. Die internationalen Regelungen sollten in Deutschland geltendes Recht werden. Da sich das HNS-Übereinkommen 2010 auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung beziehe, bedürfe es gemäß Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes zur innerstaatlichen Umsetzung eines Vertragsgesetzes. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen.

Personengesellschaftsrecht: Die Bundesregierung legte einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz, 19/27635) vor. Der Entwurf verfolgt das Ziel, das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu konsolidieren und die geltenden Vorschriften an die praktischen Bedürfnisse von Gesellschaften und Gesellschaftern anzupassen. Hierfür sollen die Vorschriften auf das Leitbild einer auf Dauer angelegten Gesellschaft bürgerlichen Rechts ausgerichtet werden, die als solche am Rechtsverkehr teilnimmt, selbst Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen kann und hierfür durch Eintragung in ein eigenes Register mit Subjektpublizität ausgestattet werden kann. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen.

Gerichtsvollzieher: Die Bundesregierung legte einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften (Gerichtsvollzieherschutzgesetz, 19/27636) vor. Hintergrund ist der Vorlage zufolge unter anderem, dass Gerichtsvollzieher in der Vergangenheit bei der Durchführung von Vollstreckungshandlungen wiederholt von Schuldnern oder von dritten Personen körperlich angegriffen und erheblich – zum Teil sogar tödlich – verletzt wurden. Dabei habe sich gezeigt, dass zwar in vielen Fällen im Vorfeld der Vollstreckungshandlung polizeiliche Erkenntnisse über eine bestehende Gefahr vorgelegen hätten, Gerichtsvollzieher hierüber jedoch nicht informiert gewesen seien. Mit dem Gesetz soll eine rechtliche Grundlage geschaffen werden, die es Gerichtsvollziehern ermöglicht, bei der Polizei Auskunft darüber einzuholen, ob nach polizeilicher Einschätzung eine Gefahr für Leib oder Leben des Gerichtsvollziehers oder einer weiteren an der Vollstreckungshandlung beteiligten Person besteht. Gegebenenfalls sollen sie um Unterstützung durch die polizeilichen Vollzugsorgane nachsuchen können. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen.

Berufsrecht: Die Bundesregierung legte einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe (19/27670) vor. Im Bereich des anwaltlichen Gesellschaftsrechts bestehe Handlungsbedarf, da das Bundesverfassungsgericht die Regelungen zum zulässigen Gesellschafterkreis und den Mehrheitserfordernissen in interprofessionellen Berufsausübungsgesellschaften unter Beteiligung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten für teilweise verfassungswidrig erklärt hat (Aktenzeichen: 1 BvR 2998/11, 1 BvR 236/12, 1 BvL 6/13, 1 BvR 2998/11, 1 BvR 236/12). Der Entwurf sieht eine umfassende Neuregelung des Rechts der Berufsausübungsgesellschaften in der Bundesrechtsanwaltsordnung, dem Steuerberatungsgesetz und der Patentanwaltsordnung vor und berücksichtigt dabei die Einzelfallentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Ziel der Neuregelung sei es unter anderem, der Anwaltschaft und den Steuerberaterinnen und Steuerberatern gesellschaftsrechtliche Organisationsfreiheit zu gewähren, weitgehend einheitliche und rechtsformneutrale Regelungen für alle anwaltlichen, patentanwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften zu schaffen und die interprofessionelle Zusammenarbeit zu erleichtern. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen.

Rechtsdienstleistung: Die Bundesregierung legte einen Gesetzentwurf zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt (19/27673) vor. So soll Rechtsanwälten künftig gestattet werden, in größerem Umfang Erfolgshonorare zu vereinbaren und Verfahrenskosten zu übernehmen. Insbesondere sollen sie für den Bereich der außergerichtlichen Forderungseinziehung den Inkassodienstleistern gleichgestellt werden. Damit soll ein kohärentes Regelungsgefüge entstehen. Um der gesteigerten Bedeutung von Inkassodienstleistungen im Verbraucherbereich Rechnung zu tragen, sollen Inkassodienstleister, die für Verbraucherinnen und Verbraucher tätig werden, künftig spezielle Informationspflichten beachten müssen, die ihre Dienstleistungen transparenter machen. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen.

Strafprozessordung: Die Bundesregierung legte einen Gesetzentwurf „zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (19/27654) vor. Die Vorlage wurde in den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Laut Bundesregierung soll mit dem Entwurf das Strafverfahren weiter an die sich ständig wandelnden gesellschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen angepasst werden. Insbesondere ist geplant, das Recht des Ermittlungsverfahrens zu modernisieren und Regelungslücken im Bereich der strafprozessualen Ermittlungsbefugnisse zu beheben. Dies betreffe den Einsatz von sogenannten automatisierten Kennzeichenlesesystemen im öffentlichen Verkehrsraum zu Fahndungszwecken, aber auch das im Kern seit Schaffung der Strafprozessordnung unveränderte Recht der Postbeschlagnahme, heißt es im Entwurf. Daneben bedürften die umfangreichen Reformwerke der letzten Jahre in neu gestalteten Bereichen des Strafverfahrens punktueller Nachsteuerungen, heißt es dort weiter zur Begründung.

Menschenrechte

Irakische Kurden: Die Fraktion Die Linke fordert, die Verbrechen an den irakischen Kurdinnen und Kurden in den 1980er-Jahren als Völkermord anzuerkennen. Für die Opfer müsse Gerechtigkeit hergestellt werden, heißt es in einem entsprechenden Antrag (19/26562), der federführend an den Menschenrechtsausschuss überwiesen wurde. Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit dem Irak sollte die Bundesregierung zudem gezielte Unterstützungsmaßnahmen auch für die Überlebenden des Völkermords und ihre Angehörigen bereitstellen, damit die bislang nur unzureichend behandelten gesundheitlichen Spätfolgen besser bewältigt werden können. Außerdem verlangen die Abgeordneten, die wirtschaftliche und ökologische Rehabilitierung von zerstörten Gebieten in der heutigen Autonomen Region Kurdistan-Nordirak weiter zu unterstützen sowie die öffentliche Aufarbeitung der staatlichen Gewaltverbrechen zu fördern. 

Verkehr

Straßenverkehr: Die Bundesregierung legte einen Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes für ein Gesetz zum autonomen Fahren (19/27439) vor. Um der Innovationsdynamik der Technologie des autonomen Fahrens Rechnung zu tragen, sollen für die Zwischenzeit bis zur unionsrechtlichen Harmonisierung durch den nationalen Rechtsrahmen geeignete Bedingungen für die Einführung des Regelbetriebs geschaffen werden. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Verkehrsschuss überwiesen.

Maut: Die Bundesregierung legte einen Gesetzentwurf zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften hinsichtlich der Einführung des europäischen elektronischen Mautdienstes (19/27522) vor. Damit sollen die Voraussetzungen für einen entbürokratisierten grenzüberschreitenden Straßengütertransport in Europa geschaffen werden. Ferner soll damit die Interoperabilität der europäischen Mautsysteme gesichert werden. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Verkehrsschuss überwiesen.

Flugsicherung: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zu der Vereinbarung vom 17. Dezember 2020 zur Änderung der am 25. November 1986 unterzeichneten Vereinbarung über die Bereitstellung und den Betrieb von Flugsicherungseinrichtungen und -diensten durch Eurocontrol in der Bezirkskontrollzentrale Maastricht (Maastricht-Vereinbarung) eingebracht (19/27524). Demnach seien gesetzliche Änderungen zur Umsetzung einer Kostenzuordnungsmethode für die Bereiche von Eurocontrol nötig. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Verkehrsschuss überwiesen.

Lotsen: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Seelotsgesetzes eingebracht (19/27528). Demnach sollen neue Ausbildungswege für angehende Seelotsen geschaffen werden. Statt der bisherigen achtmonatigen Ausbildungszeit, so die Bundesregierung, solle künftig „eine maximal zweijährige, modulare Ausbildung geschaffen“ werden. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Verkehrsschuss überwiesen.

Bahn I: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Eisenbahnregulierungsrechts eingebracht (19/27656). Mit dem Gesetz sollen unter anderem „erste Schritte zur Erprobung neuer Verfahren der Kapazitätszuweisung im Hinblick auf die Überlegungen zum Deutschlandtakt ermöglicht werden“, heißt es. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Verkehrsschuss überwiesen.

Fahrzeuge: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1161 vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge sowie zur Änderung vergaberechtlicher Vorschriften eingebracht (19/27657). Demnach soll, so die Bundesregierung, ein „Nachfrageimpuls von sauberen, das heißt emissionsarmen und emissionsfreien, Straßenfahrzeugen“ gefördert werden.  Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Verkehrsschuss überwiesen.

Kreuzungen: Die Bundesregierung legte einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes und des Gesetzes über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (19/27660) vor. Demnach sollen durch die Entlastung der Kommunen von Finanzierungsbeiträgen nach dem Bundesfernstraßengesetz und dem Eisenbahnkreuzungsgesetz Investitionen in die Infrastruktur für den Radverkehr sowie in das Schienennetz beschleunigt werden. Zu diesem Zweck enthalte der Gesetzentwurf weitere Regelungen zur Vereinfachung der Verwaltungsabläufe bei der Abwicklung von Baumaßnahmen an Eisenbahnkreuzungen. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Verkehrsschuss überwiesen.

Bahn II: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung von Vorschriften im Eisenbahnbereich eingebracht (19/27671). Demnach sollen die Paragrafen 24 und 24a des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) geändert werden, sodass „rechtliche Handlungsmöglichkeiten von Eisenbahninfrastrukturunternehmen ähnlich der bereits bestehenden Möglichkeiten der Straßenbaulastträger“ geschaffen werden. Darüber hinaus soll eine Klarstellung der Verpflichtung von Eisenbahninfrastrukturunternehmen erfolgen, „vegetationsbedingte Gefahrensituationen für den Eisenbahnbetrieb abzuwehren, soweit Eigentümer und Besitzer von Grundstücken ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommen“, heißt es. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Verkehrsschuss überwiesen.

Hauptuntersuchung: Die FDP-Fraktion legte einen Antrag zur Verlängerung der Hauptuntersuchungsintervalle für Oldtimer mit H-Kennzeichen (19/27760) vor. Demnach sollen die Prüfungsintervalle für Oldtimer mit H-Kennzeichen von bisher zwei auf fünf Jahre erweitert werden, wenn diese eine jährliche Fahrleistung von 2.000 Kilometern nicht überschreiten. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Verkehrsschuss überwiesen.

Verteidigung

Soldatenversorgung: Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts eingebracht (19/27523). Kernpunkt der Vorlage ist unter anderem eine „Neustrukturierung der Geldleistungen“. Dabei plant die Bundesregierung eine „deutliche Anhebung der einkommensunabhängigen Entschädigungsleistungen für die Soldatinnen und Soldaten“ und für deren Hinterbliebenen. Auch soll die medizinische Versorgung an den Grundsätzen des Sozialgesetzbuchs „im Hinblick auf die vergleichbare Situation wie beim Arbeitsunfall“ ausgerichtet werden, heißt es. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Verteidigungsausschuss überwiesen.

Landwirtschaft

Versuchstiere: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes zum Schutz von Versuchstieren vorgelegt (19/27629), der an den Landwirtschaftsausschuss überwiesen wurde. Laut Regierung wurde die EU-Richtlinie 2010 / 63 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere in Deutschland im Jahr 2013 durch eine Änderung des Tierschutzgesetzes sowie durch den Erlass der Tierschutz-Versuchstierverordnung und einer Änderung der Versuchstiermeldeverordnung in nationales Recht umgesetzt. Es hab sich gezeigt, dass ein Teil der Richtlinie nicht hinreichend deutlich umgesetzt worden sei, heißt es weiter. Die EU-Kommission hat am 25. Juli 2019 die Bundesrepublik aufgefordert, tätig zu werden, um die Umsetzungsdefizite zu beseitigen. Die Gesetzesänderung solle nun dazu dienen, einzelne Vorschriften zu ändern, um die Richtlinie komplett umzusetzen und die Vorgaben zu konkretisieren.

Küken: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes für ein Verbot des Kükentötens (19/27630) vorgelegt. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Landwirtschaftsausschuss überwiesen. Mit dem Gesetz will die Regierung das Verbot des Tötens von Hühnerküken der Art Gallus Gallus in das Tierschutzgesetz aufnehmen. Das Verbot solle auch die Zucht- und Vermehrungstiere betreffen. Ebenso verboten werden sollen Eingriffe an einem Hühnerei und der Abbruch des Brutvorgangs ab dem siebten Bebrütungstag, die bei oder nach der Anwendung von Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei durchgeführt werden und den Tod des Hühnerembryos verursachen. Vorgesehen ist ein Inkrafttreten in Stufen: Das Verbot für die Tötung von Hühnerküken soll vom 1. Januar 2022 an gelten, das Verbot für die Eingriffe am Hühnerei und für den Abbruch des Brutvorgangs erst vom 1. Januar 2024 an. Damit will die Regierung der Branche Zeit gegeben, sich an die neue Rechtslage anzupassen.

Töten von Küken: Die FDP will das „Kükentöten europaweit beenden“ (19/27816) und stellt sich gegen einen „nationalen Alleingang“ in dieser Frage. Sie fordert von der Bundesregierung, die Schaffung eines Rechtsrahmens für den Europäischen Wirtschaftsraum auf EU-Ebene voranzutreiben, der unter anderem „ein Verbot des Kükentötens sowie des Tötens von Embryonen im Ei möglichst zeitnah am Brutbeginn verbindlich festschreibt“. Federführend wird sich der Landwirtschaftsausschuss weiter mit dem Antrag beschäftigen. 

Lebensmittelhandel: Die FDP legte einen Antrag mit dem Titel „Transparenz im Lebensmitteleinzelhandel durch eine EU-Herkunftskennzeichnung in Klarschrift“ (19/27821) vor. Darin verlangt sie von der Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für eine Überarbeitung der bestehenden Herkunfts- und Identitätskennzeichnungssysteme einzusetzen, um „sämtliche unverarbeitete Fleischprodukte aller Tierarten klar, gut erkennbar und einheitlich“ zu kennzeichnen sowie Landwirte dabei zu unterstützen, regionale Wertschöpfungsketten zu initiieren und aufzubauen. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Landwirtschaftsausschuss überwiesen

Freiland- und Weidetierhaltung: Die Linke forderte einen „runden Tisch zur Sicherung der Zukunft von Freiland- und Weidetierhaltungen“ (19/27834). Ein entsprechender Antrag wird federführend im Landwirtschaftsausschuss weiterberaten. Als Teilnehmer dieses runden Tisches sollten nach Ansicht der Linksfraktion Tierhalter, Wissenschaftler, Tierärzte, Vertreter von Naturschutzverbänden sowie weitere Akteuren zusammenkommen. 

Wirtschaft und Energie

Handwerksordnung: Die Bundesregierung legte einen Gesetzentwurf zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften (19/27440) vor. Mit der geplanten Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften soll die Zulassungspflicht für einzelne Handwerke wieder eingeführt werden. Im Übrigen sollen Entwicklungen im Handwerksrecht in der Handwerksordnung nachvollzogen werden wie die Einführung der Doppik durch die Kammern, aktuelle Bezeichnungen von Gewerben, Erlasse von Ausbildungs- und Meisterprüfungsverordnungen. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen.

Kriegswaffenkontrolle: Die Bundesregierung legte einen Gesetzentwurf zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen (19/27451) vor. Im Außenwirtschaftsgesetz und Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen soll die Verpflichtung des Bundeswirtschaftsministeriums zum Erlass einer Besonderen Gebührenverordnung für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen um ein Jahr bis zum 1. Januar 2023 verlängert werden. Dies soll die Einführung von Gebühren nach Ablauf des Gebührenmoratoriums ohne erneute Gesetzesänderung ermöglichen. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen.

Wasserstoffnetze: Die Bundesregierung legte einen Gesetzentwurf zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht (19/27453) vor. Demnach sollen damit unter anderem erste regulierungsrechtliche Grundlagen für eine Wasserstoffnetzinfrastruktur geschaffen werden. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen.

Wasserstoffenergie: „Für eine koordinierte Energiewende – Wasserstoff ganzheitlich denken“ lautet der Titel eines Antrags der FDP (19/27819), der federführend im Energieausschuss beraten wird. Darin fordert die Fraktion unter anderem, Wasserstoff in die allgemeine Definition von Gasen im Energiewirtschaftsrecht aufzunehmen sowie beim Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft eine strikte Trennung von Gas- und Wasserstoffinfrastruktur zu vermeiden.

E-Government: Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur Änderung des E-Government-Gesetzes und zur Einführung des Gesetzes für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors (19/27442) vorgelegt. Um die Potenziale der Politik offener Daten voll auszuschöpfen, soll die Verfügbarkeit von Daten der Bundesverwaltung weiter gesteigert werden. Des Weiteren soll die Nutzbarkeit offener Daten verbessert werden. Die Vorlage wird federführend im Wirtschaftsausschuss beraten.

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Kunststoff: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz und in anderen Gesetzen vorgelegt (19/27634). Die Vorlage wird zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen. Damit werden bestimmte Vorgaben der EU-Richtlinie 2019 / 904 in deutsches Recht umgesetzt, im Wesentlichen im Verpackungsgesetz, aber auch im Kreislaufwirtschaftsgesetz und im Wasserhaushaltsgesetz. Außerdem werden die Vorgaben über die erweiterte Herstellerverantwortung umgesetzt, soweit sie sich auf die Hersteller von Verpackungen beziehen. Daneben werden im Verpackungsgesetz einige Aktualisierungen, Anpassungen und Änderungen vorgenommen, vor allem, um dessen Vollzug zu vereinfachen und zu verbessern. 

Atomgesetz: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Atomgesetzes (19/27659) vorgelegt. Demnach soll das Atomgesetz in seinen Grundlagen zur Regelung des erforderlichen Schutzes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter auf Gesetzesebene konkretisiert und klargestellt werden. Zudem soll der anerkannte atomrechtliche Funktionsvorbehalt der Exekutive nunmehr erstmals auf formell-gesetzlicher Ebene geregelt werden. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen.

Energie aus erneuerbaren Quellen: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung von Vorgaben der EU-Richtlinie 2018 / 2001 vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Neufassung) für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz (19/27672) vorgelegt. Demnach sollen diese drei Gesetze an Verfahrensregelungen der EU-Richtlinie 2018 / 2001 angepasst werden, die teilweise über bereits darin vorhandene Verfahrensregelungen hinausgehen. Dies betreffe unter anderem immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren. Betroffen seien auch Zulassungsverfahren für Anlagen im Bereich der Wasserwirtschaft beziehungsweise für wasserwirtschaftlich relevante Vorhaben, die der Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen dienen. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Umweltausschuss überwiesen.

Atomgesetz II: Ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung des Atomgesetzes (19/27773) wird federführend im Umweltausschuss beraten. Demnach solle der von der Fraktion diagnostizierte „Disput bei der Beurteilung der Zulässigkeit für die Ausfuhr von Nuklearbrennstoff mit Blick auf die Sicherheit der empfangenden kerntechnischen Anlage“ aufgelöst werden. Es sei die Einführung einer klarstellenden Regelung, welche eine eindeutige Orientierung bei der Ausfuhrgenehmigung vorgibt, geboten und zielführend, heißt es.

Bildung

Erkennung von Fotomanipulationen: „Spezifische Forschungsförderung zur automatischen Erkennung KI-manipulierter Fotos und Videos“. Ein mit diesem Titel überschriebener Antrag der AfD (19/27848) wird federführend im Bildungs- und Forschungsausschuss beraten. Die Fraktion will unter anderem den entsprechenden Wissenstransfer mit hinreichenden Mitteln ausstatten, um mit der technologischen Entwicklung Schritt halten zu können. 

Finanzen

Abzugsteuern: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung von Kapitalertragsteuer vorgelegt (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz, 19/27632). Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen. Mit dem Entwurf sollen die Vorschriften zum Verfahren der Entlastung ausländischer Steuerpflichtiger von Abzugsteuern durch das Bundeszentralamt für Steuern sowie ihr Zusammenspiel mit den Regelungen zur Besteuerung von Investmentfonds neu gefasst werden. Neben einer Digitalisierung des gesamten Prozesses – Bescheinigung der abgeführten Steuer, Beantragung der Entlastung, Entscheidung der Behörde – wird laut Regierung besonderes Augenmerk darauf verwandt, vorausschauend Risikofaktoren auszuschließen, die zu unberechtigter Entlastung führen können. Hierzu gehöre eine Reduzierung der Verfahrensarten, mit denen eine Entlastung bewirkt werden kann, sowie eine Übertragung bestimmter Verfahren von den Ländern auf den Bund. Frei werdende Verwaltungsressourcen könnten für die weitere Missbrauchs- und Betrugsbekämpfung verwandt werden. Darüber hinaus führe die Digitalisierung des Verfahrens nach einer Umstellungsphase auch zu geringerem Erfüllungsaufwand bei den ausländischen Investoren. Zur Betrugsbekämpfung bei der Erstattung von Kapitalertragsteuer erhält das Bundeszentralamt für Steuern ergänzende Informationen von den Finanzinstituten, die mit der Abführung und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer befasst sind. 

Lohnsteuereinbehalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Verlängerung des erhöhten Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt (19/27719) vorgelegt. Der Gesetzentwurf sieht die auf sechs Jahre befristete Verlängerung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt vor. Der Vorteil für die betroffenen Reeder sei, dass Lohnsteuer für die Seeleute zwar angemeldet, aber nicht an das Finanzamt abgeführt werden müsse. Für die Reeder entfalle damit ein Teil der Personalkosten, und es lohne sich für sie, in Deutschland einkommensteuerpflichtige Seeleute zu beschäftigen. Darüber hinaus werde der Lohnsteuereinbehalt auf Schiffe unter Flagge eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sowie auf Schiffe unter Flagge eines Staates, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum anwendbar ist, ausgedehnt, soweit in diesen Fällen wegen des Inlandsbezugs Lohnsteuer zu erheben sei. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen.

Biersteuer: Die FDP will die „Biersteuer in betroffenen Bundesländern nach Möglichkeit senken“. Dies sieht ein Antrag (19/27815) der Fraktion vor, der federführend im Finanzausschuss weiterberaten wird. Mit der Maßnahme soll nach Ansicht der Liberalen sichergestellt werden, dass den Bierbrauern, deren Absätze im Jahr 2020 eingebrochen waren, aus der Krise geholfen werden kann.

Hinzurechnungsbesteuerung: Ebenfalls im Finanzausschuss federführend beraten wird der Antrag (19/27818) der Liberalen mit dem Titel „Niedrigbesteuerungsgrenze bei der Hinzurechnungsbesteuerung auf international wettbewerbsfähiges Niveau absenken“. Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, das Außensteuergesetz an die internationale Steuerwirklichkeit anzupassen und die Niedrigbesteuerungsgrenze des Paragrafen 8 Absatz 3 des Außensteuergesetzes auf 15 Prozent abzusenken sowie die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Niedrigbesteuerungsgrenze im Paragrafen 8 Absatz 3 dieses Gesetzes alle drei Jahre zu überprüfen und die Ergebnisse in einem Prüfbericht zu veröffentlichen. 

Abgeltungsteuer: Die FDP will den Vermögensaufbau und die Altersvorsorge stärken und dafür die Abgeltungsteuer bewahren, wie aus einem Antrag der Fraktion (19/27820) hervorgeht. Unter anderem fordert sie darin, die Abgeltungsteuer in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung beizubehalten und Zinseinkünfte nicht von der Abgeltungsteuer auszuschließen. Zur Begründung heißt es, der „enorme vereinfachende Effekt für Steuerpflichtige, Steuerverwaltung und Finanzdienstleister“, der durch die Einführung der Abgeltungsteuer entstanden sei, würde durch eine (Teil-)Abschaffung verloren gehen. Die Vorlage wird federführend im Finanzausschuss beraten.

Inneres

Fußball: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zu dem Übereinkommen des Europarats vom 3. Juli 2016 über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen (19/27413) vorgelegt. Diese Konvention soll das alte Europäische Übereinkommen vom 19. August 1985 über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen ablösen. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Innenausschuss überwiesen.

Statistik: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Erprobung von Verfahren eines Registerzensus und zur Änderung statistikrechtlicher Vorschriften (19/27425) vorgelegt. Der Gesetzentwurf soll die rechtlichen Voraussetzungen für die Erprobung von Verfahren für die künftige registerbasierte Ermittlung der Bevölkerungszahlen schaffen. Die Daten des Zensus 2022 sollen genutzt werden, um den Test der Methodik insbesondere in den Bereichen der Qualitätssicherung und der zuverlässigen Zuordnung von Daten aus unterschiedlichen Datenbeständen wirtschaftlich und möglichst belastungsarm durchführen zu können. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Innenausschuss überwiesen.

Asylrecht: „Asylchaos beenden – Auf Ebene der EU zur politischen Vernunft und den bewährten Grundsätzen des nationalen und internationalen Asylrechts zurückkehren“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (19/27843), der federführend im Innenausschuss beraten wird. Darin heißt es unter anderem, es sei ein Gebot politischer Vernunft, auch im Interesse hilfsbedürftiger tatsächlich Verfolgter, dem Missbrauch des Asylrechts durch die „massenhafte Stellung offensichtlich unbegründeter Asylanträge“ durch entsprechende rechtliche Vorkehrungen einen Riegel vorzuschieben.

Europol: Die FDP plädiert in einem Antrag für eine „Reform der Europol-Verordnung“ und ein „wirkungsfähiges europäisches Kriminalamt“ (19/27817). Für dieses Ziel solle sich die Bundesregierung im Rat der Europäische Union einsetzen. Zugleich solle sie sich mit Blick auf die Zusammenarbeit von Europol mit privaten Unternehmen dafür einzusetzen, „dass die Bewertung strafbarer Inhalte durch die Strafverfolgungsbehörden und nicht durch private Unternehmen erfolgt“, heißt es weiter. Die Vorlage wird nun federführend im Innenausschuss weiter beraten. 

Bevölkerungsschutz: Die AfD-Fraktion legte einen Antrag mit dem Titel „Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe neu ausrichten – Bevölkerungsschutz 4.0 digital gestalten“ (19/27846) vor. Darin fordert sie die Bundesregierung dazu auf, eine „kohärente Strategie zur Digitalisierung im Bevölkerungsschutz“ zu entwerfen. Die Vorlage wird federführend im Innenausschuss beraten.

Datenverwaltung: Ein Antrag der FDP mit dem Titel „Staatliche Daten verwenden – Wohlstand durch Datenreichtum gewinnen“ (19/27814) wird federführend im Innenausschuss beraten. Der Vorlage zufolge braucht es eine stärkere Koordinierung im Bereich der Sammlung, Speicherung, Aufbereitung und Bereitstellung staatlicher Daten an Dritte. Zur Begründung schreiben die Liberalen: „Offene und leicht verfügbare maschinenlesbare Daten sind das Fundament einer Informationsgesellschaft und Treiber für moderne und innovative Digitalisierung.“

Arbeit und Soziales

Grundsicherung: Die Fraktion Die Linke legte einen Antrag (19/24454) gegen Grundsicherungskürzungen bei Rentnerinnen und Rentnern vor, wonach Renten für Versicherte, die erstmals zum 1. April 2004 oder später eine Rente erhalten haben, am letzten Bankarbeitstag des laufenden Monats ausgezahlt werden. Rentner, die bereits vor dem 01. April 2004 eine Rente bezogen hätten, würde die Rente aber noch zum letzten Bankarbeitstag des Monats, der dem Monat, in dem sie fällig werden, vorausgeht, ausgezahlt. Leistungen der „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ würden generell „vorschüssig“, also zu Beginn des jeweiligen Monats ausgezahlt, schreibt Die Linke. Durch die Änderung des Auszahlungszeitpunkts komme es für Rentner, die ihre Rente mit Leistungen der Grundsicherung aufstocken müssen und ihre Rente erstmals im April 2004 oder später erhalten haben, im Juli (dem Monat der jährlichen Rentenanpassung) regelmäßig zu einer Bedarfsunterdeckung. Grund hierfür sei das sogenannte Zuflussprinzip, nach dem Einkommen immer in dem Kalendermonat angerechnet werden, in dem sie real zufließen. Für Menschen, die seit April 2004 eine Rentenleistung beziehen und auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind, bedeute das Zuflussprinzip, dass ihre Grundsicherungsleistung zu Beginn des Monats Juli um den Betrag gekürzt werde, um den sich die ausgezahlte Rente erhöhen wird, heißt es in dem Antrag. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.

Lernförderung: Die FDP-Fraktion legte einen Antrag mit dem Titel „Digitale Lernförderung von Kindern in der Grundsicherung schaffen“ (19/27806) vor. Darin fordert sie die Bundesregierung auf, ein Programm aufzusetzen, das sozial benachteiligte Kinder im Umgang mit digitalen Geräten und Lernplattformen fördert. Das solle die Teilhabe am digitalen Unterricht und die Nutzung digitaler Geräten zur Bildung auch in Zukunft verbessern. Die Vorlage wird federführend im Ausschuss für Arbeit und Soziales beraten. 

Versorgung: Die Linke hat einen Antrag mit dem Titel „Aufarbeitung der Leistungsgewährung nach dem Bundesversorgungsgesetz“ (19/27832) eingebracht. Die Fraktion fordert darin, die Praxis der Gewährung von Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz einer wissenschaftlichen Aufarbeitung zu unterziehen. Dabei solle der Blick insbesondere auf „die Zahlungen an frühere Angehörige von Einheiten und Dienststellen des Deutschen Reiches“ gelenkt werden. Der Antrag wird federführend im Ausschuss für Arbeit und Soziales beraten.

Sozialversicherungsbeiträge: Die AfD hat ein Antrag mit dem Titel „Erleichterte Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen im Falle von Umsatzeinbrüchen aufgrund der Covid-Maßnahmen“ (19/27849) eingebracht. Vermittels einer Änderung des Vierten Sozialgesetzbuches sollen künftig „erheblichen Härten“ bereits durch eine „glaubhafte Erklärung des Antragstellers, dass er erheblichen finanziellen Schaden durch Covid-Maßnahmen erlitten hat“, nachgewiesen sein. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.

Arbeitsförderung: „Arbeitsförderung in der Krise – Für einen besseren Einstieg“ (19/27763). So lautet der Titel eines Antrags von Bündnis 90/Die Grünen, der im federführenden Arbeits- und Sozialausschuss weiterberaten wird. Anlässlich der Corona-Krise solle die Bundesregierung nach Ansicht der Grünen etwa ein Einstiegszuschuss „für Zeiten besonders schwieriger konjunktureller Lagen“ einführen. Damit solle unter anderem Berufseinsteigern ein besserer Einstieg in den Arbeitsmarkt ermöglicht werden, heißt es. 

Geschäftsordnung

Parlamentarisches Fragerecht: Die FDP-Fraktion legte einen Gesetzentwurf „zur Stärkung des parlamentarischen Fragerechts“ vor (19/27764). Die Vorlage wird federführend im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung beraten. Die Liberalen bemängeln das bisherige Verfahren, sich als Parlamentarier „nur im Wege des Organstreitverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht wehren“ zu können, wenn ihnen eine Antwort der Bundesregierung „unzureichend“ oder „als unzulässige Einstufung als Verschlusssache“ erscheint. Bis zu einem Urteil könnten dabei einige Jahre ins Land gehen. „Zur Stärkung des Fragerechts des Parlaments“ soll nach Ansicht der FDP daher eine Schiedskommission eingerichtet werden, die über Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem parlamentarischen Fragerecht sowie den Informationspflichten der Bundesregierung kurzfristig entscheiden soll. „Die Beteiligten können dann binnen vierzehn Tagen erklären, ob sie die Entscheidung akzeptieren“, so der Vorschlag der Liberalen.

Kultur und Medien

Museumseintritt: Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung auf, den kostenfreien Eintritt für alle vom Bund geförderten Kultureinrichtungen, insbesondere zu Dauerausstellungen und an bestimmten Tagen auch zu Sonderausstellungen zu gewährleisten. In einem Antrag (19/10754) spricht sie sich zudem dafür aus, die Ausstellungen mit pädagogischen, partizipativen und kulturvermittelnden Maßnahmen und Programmen zu begleiten. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen.

Auswärtiges

Türkische Partei HDP: Die Linke fordert von der Bundesregierung in einem Antrag (19/27835), das Verbotsverfahren gegen die türkische Oppositionspartei HDP klar zu verurteilen. So solle sie ein Verbot der Demokratischen Partei der Völker (HDP) „ohne Wenn und Aber als Putschversuch zurückzuweisen“. Das Verbot sei ein Anschlag auf alle Demokratinnen und Demokraten, schreiben die Abgeordneten. Mit der Vorlage wird sich der Auswärtige Ausschuss weiter befassen.

Gesundheit

Impfungen: Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Keine Diskriminierung von Ungeimpften – Einhaltung der Resolution 2361 (2021) der Parlamentarischen Versammlung des Europarats“ (19/27851) eingebracht. So sei zwingend dafür Sorge zu tragen, dass Bürgerinnen und Bürger darüber aufgeklärt würden, dass eine Impfung gegen Covid-19 nicht verpflichtend sei, heißt es in der Vorlage, die federführend im Gesundheitsausschuss weiterberaten wird.

Arzneimittelsicherheit: „Arzneimittelsicherheit stärken – Harmonisierung von Gebrauchs- und Fachinformationen, umfänglich informieren und Off-Label-Nutzung reduzieren“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (19/27845). Darin fordert sie die Bundesregierung dazu auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen mit dem sichergestellt wird, dass Gebrauchs- und Fachinformationen von Medikamenten mit gleichem Wirkstoff, gleicher Wirkstärke und Darreichungsform in einer „allumfassenden standardisierten Form“, basierend auf dem Zulassungsbescheid des Erstantragsstellers erfasst und geregelt sind. Diese solle den aktuellsten Stand der Forschung und medizinischen Praxis widerspiegeln sowie Nebenwirkungen und den, durch wissenschaftliche Forschung bewiesenen, Nutzen des Wirkstoffs aufzeigen. Darüber hinaus verlangt die Fraktion, die Anwendungsforschung für bekannte Wirkstoffe stärker zu fördern. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen. 

Cannabis: Die FDP fordert in einem Antrag, „Cannabis zu Genusszwecken kontrolliert an Erwachsene abzugeben“ (19/27807). Zugleich soll dabei nach Ansicht der Liberalen auch der Gesundheits- und Jugendschutz gestärkt werden. Die Vorlage wurde federführend im Gesundheitsausschuss beraten.

Pandemiebekämpfung: Ein weiterer Antrag der FDP trägt den Titel „Die Covid-19-Pandemie global und koordiniert bekämpfen“ (19/27813). Demnach solle sich die Bundesregierung unter anderem für „einen weltweit wirksamen und flächendeckenden Covid-19-Impfplan einzusetzen“. Auch diese Vorlage wird federführend im Gesundheitsausschuss beraten.

Patientenberatung: Die Fraktion Die Linke will die Patientenberatung gemeinnützig ausgestalten. Dabei fordert sie: „Privatisierung rückgängig machen“ (19/27833). Die Finanzierung der Unabhängigen Patientenberatung, so die Fraktion, habe aufgrund der „gesamtgesellschaftlichen Relevanz“ mit einem Volumen von 10 Millionen Euro pro Jahr und jährlichen Steigerungsraten über den Bund zu erfolgen. Der Antrag wird federführend im Gesundheitsausschuss beraten.

Therapieausbildung: Die Grünen wollen eine „Perspektive für Therapieberufe schaffen“ (19/27829) und fordern einen „verbindlichen Fahrplan für die reguläre akademische Ausbildung“. Ihr entsprechend dazu eingebrachter Antrag wird federführend im Gesundheitsausschuss beraten. Demnach soll die Bundesregierung die Akademisierung insbesondere der Gebiete Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie vorantreiben.

Krankenhausversorgung: Ein weiterer Antrag der Grünen, der im Gesundheitsausschuss weiterberaten wird, trägt den Titel „Mehr Verlässlichkeit und Qualität in der stationären Krankenhausversorgung – Vergütungssystem, Investitionsfinanzierung und Planung reformieren“ (19/27830). Die Vorlage sieht unter anderem eine Reform der Krankenhausplanung vor. Ziel dabei solle sein, „dem Bund die Möglichkeit zu geben, gemeinsame bundesweite Grundsätze für eine bedarfsgerechte Versorgungs- und Krankenhausplanung zu definieren“. Zu diesen Grundsätzen gehörten die Differenzierung nach Versorgungsstufen, der Bezug auf Leistungsbereiche statt wie bisher auf Betten, Qualitätsanforderungen sowie die Versorgungsplanung auf Grundlage von Versorgungsanalysen, schreiben die Abgeordneten. 

Strittige Federführung

Abgesetzt: Digitalisierung bei der Polizei: Von der Tagesordnung abgesetzt hat der Bundestag die erste Beratung eines Antrags der AfD mit dem Titel „Digitalisierung der Polizeien und das Bundesprogramm Polizei 2020 zur politischen Chefsache erklären und unverzüglich umsetzen“ (19/27852). Der Antrag sollte entweder an den Innenausschuss oder den Ausschuss für Digitale Agenda zur federführenden Beratung überwiesen werden. Die Abgeordneten fordern darin unter anderem, „die Kampagne 'Für ein sicheres Deutschland' zur Verbesserung des gesellschaftlichen Klimas gegenüber uniformierten Polizei- und Rettungskräften verstärkt in den öffentlichen Fokus zu rücken“. (irs/eis/ste/25.03.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

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  • 19/27816 - Antrag: Echter Tierschutz statt nationaler Alleingang - Kükentöten europaweit beenden
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  • 19/27817 - Antrag: Reform der Europol-Verordnung - Auf dem Weg zum Europäischen Kriminalamt hier: Stellungnahme des Deutschen Bundestages nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 8 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union
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  • 19/27818 - Antrag: Niedrigbesteuerungsgrenze bei der Hinzurechnungsbesteuerung auf international wettbewerbsfähiges Niveau absenken
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  • 19/27819 - Antrag: Für eine koordinierte Energiewende - Wasserstoff ganzheitlich denken
    PDF | 271 KB — Status: 23.03.2021
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  • 19/27820 - Antrag: Abgeltungsteuer bewahren - Vermögensaufbau und Altersvorsorge stärken
    PDF | 252 KB — Status: 23.03.2021
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  • 19/27821 - Antrag: Transparenz im Lebensmitteleinzelhandel durch eine EU-Herkunftskennzeichnung in Klarschrift
    PDF | 258 KB — Status: 23.03.2021
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  • 19/27829 - Antrag: Perspektive für Therapieberufe schaffen - Verbindlichen Fahrplan für die reguläre akademische Ausbildung aufstellen
    PDF | 268 KB — Status: 23.03.2021
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  • 19/27830 - Antrag: Mehr Verlässlichkeit und Qualität in der stationären Krankenhausversorgung - Vergütungssystem, Investitionsfinanzierung und Planung reformieren
    PDF | 303 KB — Status: 23.03.2021
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  • 19/27832 - Antrag: Aufarbeitung der Leistungsgewährung nach dem Bundesversorgungsgesetz
    PDF | 256 KB — Status: 23.03.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/27833 - Antrag: Patientenberatung jetzt gemeinnützig ausgestalten - Privatisierung rückgängig machen
    PDF | 249 KB — Status: 23.03.2021
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  • 19/27834 - Antrag: Runder Tisch zur Sicherung der Zukunft von Freiland- und Weidetierhaltungen
    PDF | 245 KB — Status: 23.03.2021
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  • 19/27835 - Antrag: Verbotsverfahren gegen Oppositionspartei HDP klar verurteilen
    PDF | 315 KB — Status: 23.03.2021
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  • 19/27843 - Antrag: Asylchaos beenden - Auf Ebene der EU zur politischen Vernunft und den bewährten Grundsätzen des nationalen und internationalen Asylrechts zurückkehren
    PDF | 266 KB — Status: 24.03.2021
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  • 19/27845 - Antrag: Arzneimittelsicherheit stärken - Harmonisierung von Gebrauchs- und Fachinformationen, umfänglich informieren und Off-Label-Nutzung reduzieren
    PDF | 239 KB — Status: 24.03.2021
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  • 19/27846 - Antrag: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe neu ausrichten - Bevölkerungsschutz 4.0 digital gestalten
    PDF | 299 KB — Status: 24.03.2021
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  • 19/27848 - Antrag: Förderung der automatischen Erkennung KI-manipulierter Fotos und Videos
    PDF | 270 KB — Status: 24.03.2021
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  • 19/27849 - Antrag: Erleichterte Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen im Falle von Umsatzeinbrüchen aufgrund der COVID-Maßnahmen
    PDF | 290 KB — Status: 24.03.2021
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  • 19/27851 - Antrag: Keine Diskriminierung von Ungeimpften - Einhaltung der Resolution 2361 (2021) der Parlamentarischen Versammlung des Europarats
    PDF | 244 KB — Status: 24.03.2021
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  • 19/27852 - Antrag: Digitalisierung der Polizeien und das Bundesprogramm Polizei 2020 zur politischen Chefsache erklären und unverzüglich umsetzen
    PDF | 304 KB — Status: 24.03.2021
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  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisungen beschlossen
  • Überweisung 19/27442 beschlossen
  • Überweisung 19/27848 beschlossen
  • Überweisung 19/27846 beschlossen
  • Überweisung 19/27814 beschlossen
  • Überweisung 19/26562 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Tagesordnung

  • 151. Sitzung am Mittwoch, den 5. Mai 2021, 17.00 Uhr - öffentlich

Protokolle

  • Wortprotokoll

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigenliste

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Bundesrechtsanwaltskammer
  • Stellungnahme Markus Hartung
  • Stellungnahme Prof. Dr. Martin Henssler
  • Stellungnahme Prof. Dr. Matthias Kilian
  • Stellungnahme Legal Tech Verband Deutschland e.V.
  • Stellungnahme Prof. Dr. Volker Römermann
  • Stellungnahme Prof. Dr. Christian Wolf

Weitere Informationen

  • Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/27673)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Finanzen

Bekämpfung von Steuer­vermeidungspraktiken

Der Bundestag hat am Donnerstag 22. April 2021, erstmals den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Modernisierung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz, 19/28652) beraten. Ebenfalls haben sich die Abgeordneten mit einem Gesetzentwurf der Regierung zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (19/28656) befasst. Beide Vorlagen wurden anschließend in den federführenden Finanzausschuss überwiesen. Ebenfalls an den Ausschuss überwiesen wurden zwei Anträge der FDP mit den Titeln „Gestärkt aus der Krise hervorgehen – Gewerbesteuer reformieren“ (19/28770) und „Thesaurierungsbegünstigung modernisieren“ (19/28766).

Entwurf für ein ATAD-Umsetzungsgesetz

Mit dem Gesetzentwurf (19/28652) soll die EU-Richtlinie (EU) 2016 / 1164 „mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarktes“ umgesetzt werden. Diese enthalte ein Paket von Maßnahmen, die von allen Mitgliedstaaten gegen „gängige Formen von aggressiver Steuerplanung“ angewendet werden müssen, schreibt die Bundesregierung zur Erklärung. Deutschland erfülle zwar bereits heute weitgehend die von der ATAD (Anti Tax Avoidance Directive) vorgegebenen Mindeststandards. Gleichwohl bestehe in einigen Bereichen noch Anpassungsbedarf.

So sollen Artikel 5 (Entstrickungs- und Wegzugsbesteuerung) und Artikel 9 und 9b (Hybride Gestaltungen) der ATAD umgesetzt werden sowie die Hinzurechnungsbesteuerung (Artikel 7 und 8 der ATAD) reformiert und zeitgemäß ausgestaltet werden. In diesem Zusammenhang ist auch vorgesehen, die Regelungen zur Sicherstellung einer fairen Aufteilung der Besteuerungsrechte bei multinationalen Unternehmen zeitgemäß auszugestalten (Paragraf 90 der Abgabenordnung, Paragraf 1 des Außensteuergesetzes) sowie eine klare Rechtsgrundlage für Vorabverständigungsverfahren (Paragraf 89a der Abgabenordnung) zu schaffen, um die Rechtssicherheit für Verwaltung und Steuerpflichtige zu stärken.

Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (19/28656) will die Bundesregierung insbesondere eine Option zur Körperschaftsteuer für Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften einführen. Ziel ist, damit die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Familienunternehmen in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft oder einer offenen Handelsgesellschaft zu stärken. Verluste aus Währungskursschwankungen im Zusammenhang mit Gesellschafterdarlehen sollen zudem als Betriebsausgabe abgezogen werden können.

Auch das bislang auf den europäischen Wirtschaftsraum beschränkte Umwandlungsteuergesetz soll im Zuge der Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts durch die Erweiterung des persönlichen Anwendungsbereichs für Umwandlungen globalisiert werden.

Anträge der FDP

Der erste Antrag der FDP (19/28770) fordert von der Bundesregierung, noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzesentwurf vorzulegen, welcher unter anderem die langfristige Abschaffung der Gewerbesteuer zum Ziel hat. Diese habe sich überlebt und müsse durch einen kommunalen Zuschlag mit eigenem Hebesatzrecht auf die Körperschaftsteuer
und auf die zuvor abgesenkte Einkommensteuer sowie gegebenenfalls einen
höheren Anteil der Kommunen an der Umsatzsteuer ersetzt werden, heißt es.

Mit ihrem zweiten Antrag (19/28766) wollen die Liberalen die Thesaurierungsbegünstigung modernisieren. Diese sei in ihrer aktuellen Ausgestaltung sehr komplex und mit hohem bürokratischem Aufwand verbunden. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen sei die Anwendung häufig nicht attraktiv, monieren die Abgeordneten. (ste/sas/22.04.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Dagmar Ziegler

Dagmar Ziegler

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Ziegler, Dagmar

Bundestagsvizepräsidentin

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Sarah Ryglewski

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Ryglewski, Sarah

Parlamentarische Staatssekretärin für Finanzen

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Albrecht Glaser

Albrecht Glaser

© Albrecht Glaser

Glaser, Albrecht

AfD

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Fritz Güntzler

Fritz Güntzler

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Güntzler, Fritz

CDU/CSU

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Sebastian Brehm

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Brehm, Sebastian

CDU/CSU

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Dagmar Ziegler

Dagmar Ziegler

© DBT/Inga Haar

Ziegler, Dagmar

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 19/28652 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz - ATADUmsG)
    PDF | 1 MB — Status: 19.04.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/28656 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts
    PDF | 820 KB — Status: 19.04.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/28766 - Antrag: Thesaurierungsbegünstigung modernisieren
    PDF | 255 KB — Status: 20.04.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/28770 - Antrag: Gestärkt aus der Krise hervorgehen - Gewerbesteuer reformieren
    PDF | 269 KB — Status: 20.04.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Hessel, Katja (FDP), De Masi, Fabio (Die Linke), Paus, Lisa (B90/Grüne), Binding, Lothar (SPD)
  • Überweisung 19/28652, 19/28656, 19/28770 und 19/28766 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Finanzen

Entwurf gegen Steuerver­mei­dung stößt auf Zu­stim­mung und Detailkritik

Ein Schild weist den Weg zum Eingang des Finanzamtes.

Die Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie der EU war Gegenstand der Anhörung. (© picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Soeren Stache)

Ein Gesetzentwurf, der grenzüberschreitende Steuervermeidung erschweren soll, ist am Montag, 3. Mai 2021, in einer Anhörung im Finanzausschuss unter Leitung von Katja Hessel (FDP) auf viel Zustimmung, im Einzelnen aber auch Kritik gestoßen. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz, 19/28652) kommt die Bundesregierung der Verpflichtung nach, eine EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Die Bundesregierung schreibt in ihrem Entwurf, Deutschland erfülle zwar bereits heute weitgehend die vorgegebenen Mindeststandards der Richtlinie, es gebe aber in einigen Bereichen Anpassungsbedarf. Die EU-Richtlinie hätte eigentlich bis Ende 2019 umgesetzt werden müssen, weshalb die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hat.

Rückwirkendes Inkrafttreten zum 1. Januar 2020

Ein von mehreren Sachverständigen besonders kritisierter Punkt hängt mit diesem Versäumnis zusammen. Denn die Bundesregierung will eine Regelung, in der es um die Beschränkung der Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben bei Auslandseinkünften geht, rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft setzen, um die EU-Verordnung doch noch einzuhalten.

Sie rechtfertigt dies damit, dass die Steuerpflichtigen mit einer solchen Regelung hätten rechnen können. Der Steuerberater Prof. Dr. Xaver Ditz von der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg nannte dies „verfassungsrechtlich äußerst zweifelhaft“, aber auch praktisch problematisch in Fällen, in denen jemand die Steuererklärung für 2020 bereits abgegeben hat.

„Gesetzentwurf an einigen Stellen unklar“

Ebenso kritisch beurteilte Dr. Arne Schnitger von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers dieses rückwirkende Inkrafttreten. Die Bestimmung selbst beinhalte ein Norm, die im deutschen Steuerrecht bisher gefehlt habe, und setze die EU-Vorgaben korrekt um.

Schnitger plädierte aber nachdrücklich dafür, sie erst zum 1. Januar 2022 in Kraft zu setzen. Im Übrigen bemängelte Schnitger, dass der Gesetzentwurf an einigen Stellen unklar sei.

„Deutlicher Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen“

Dr. Monika Wünnemann vom Bundesverband der Deutschen Industrie nannte es unverständlich, dass der Gesetzentwurf nicht die Vorgaben der EU-Richtlinie ATAD eins zu eins umsetzt, sondern in mehreren Punkten darüber hinausgeht, beispielsweise bei der Niedrigbesteuerungsgrenze.

Damit schaffe die Bundesregierung „einen deutlichen Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen“, beklagte Wünnemann.

Wirksame Regelung für firmeninterne Kredite angemahnt

Dagegen verwies Christoph Trautvetter vom Netzwerk Steuergerechtigkeit darauf, dass EU-Richtlinien immer Mindeststandards setzten und keine Notwendigkeit bestehe, sie eins zu eins zu übernehmen.

Trautvetter mahnte im Übrigen eine wirksame Regelung für firmeninterne Kredite an, auch wenn ATAD dies nicht verlange, „da darüber erhebliche Gewinnverschiebungen in Konzernen erfolgen“. Eine solche Regelung sei in einem früheren Referentenentwurf enthalten gewesen, und der Finanzausschuss des Bundesrates fordere ihre Wiederaufnahme.

Weltweite Bewegung zur Angleichung des Steuerrechts

Dr. Achim Pross von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) unterstützte dies. Konzerninterne Kredite seien weltweit für etwa ein Drittel der Gewinnverlagerungen verantwortlich.

Pross verwies im Übrigen auf eine weltweite Bewegung zur Angleichung des Steuerrechts, die das Ausmaß der Steuervermeidung bereits vermindert habe. Die ATAD wie die geplante deutsche Umsetzung reihten sich hier ein und entsprächen dabei den Vorgaben der OECD.

Kritik an der geplanten Wegzugsbesteuerung

Vielfach kritisiert wurde in der Anhörung eine Regelung zur sogenannten Wegzugsbesteuerung. Dabei geht es darum, dass ein Eigentümer oder Miteigentümer eines Unternehmens, der ins Ausland zieht, die stillen Reserven, also die nicht aus der Bilanz ersichtlichen Bestandteile des Eigenkapitals, versteuern muss. Damit soll verhindert werden, dass diese Vermögensteile der Besteuerung in Deutschland entzogen werden.

Rainer Kambeck vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag stellte „die Absicht nicht infrage“, wohl aber, dass der Zugriff des Fiskus bereits vor der Realisierung der Werte erfolgen soll. Gerade bei Familienunternehmen könne das die Liquidität überfordern. Da diese Regelung auch nicht von ATAD verlangt werde, plädierte Kambeck für eine Verschiebung in die nächste Legislaturperiode.

EuGH-Urteil und Wegzugsregelung

Unterschiedlich beurteilten die Experten, ob diese Wegzugsregelung einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 26. Februar 2019 widerspricht. Dietz sah dies so, da der EuGH die Möglichkeit der dauerhaften Stundung verlange.

Dagegen sah der Leipziger Steuerrechtler Prof. Dr. David Hummel „keine größeren unionsrechtlichen Bedenken“. Der EuGH habe nie gesagt, dass eine Wegzugsbesteuerung rechtswidrig sei, und der vorliegende Gesetzentwurf sehe die Stundung auf Anfrage vor.

Kontroverse um angemessene Höhe der Besteuerung

Kontrovers urteilten die Sachverständigen auch über die angemessene Höhe der Besteuerung. Mehrfach wurde gefordert, eine Anrechnung im Ausland bereits bezahlter Steuern nicht nur auf die Körperschaftsteuer, sondern auch auf die Gewerbesteuer zu ermöglichen. Andernfalls drohe in bestimmten Fällen eine Doppelbesteuerung. Auch wurde vor Wettbewerbsnachteilen für deutsche Unternehmen gewarnt.

Dagegen verwies der Berliner Politikwissenschaftler Dr. Lukas Hakelberg darauf, dass die 1989 von den USA eingeleitete Ära des globalen Steuerwettbewerbs zu Ende gehe. Dafür gebe es drei Gründe. Zum einen verfügten die USA, die unter Präsident Biden eine Mindeststeuer von 21 Prozent forderten, über die Marktmacht, ihre Interessen auch durchzusetzen. Zum zweiten müssten die Staaten ihre in der Pandemie entstandenen Defizite decken. Und schließlich unterstützten große Teile der amerikanischen Tech-Industrie den Biden-Vorschlag. Unternehmen, die sich dagegenstellten, drohe ein Prestigeschaden.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Wie es in dem Gesetzentwurf (19/28652) heißt, erfülle Deutschland zwar bereits heute weitgehend die vorgegebenen Mindeststandards der EU-Richtlinie, es gebe aber in einigen Bereichen Anpassungsbedarf. Der Entwurf soll die Artikel zur Entstrickungs- und Wegzugsbesteuerung sowie zu hybriden Gestaltungen umsetzen und die Hinzurechnungsbesteuerung reformieren. Die Bundesregierung rechnet mit Steuermehreinnahmen von 235 Millionen Euro jährlich.

Die Anti-Tax-Avoidance-Directive der Europäischen Union (ATAD) enthält ein Paket von Maßnahmen, die von allen Mitgliedstaaten gegen Formen von aggressiver Steuerplanung eingesetzt werden müssen. (ab/26.04.2021)

Interessierte Zuhörer können sich im Sekretariat des Finanzausschusses (E-Mail: anmeldung-finanzausschuss@bundestag.de) anmelden.

Dokumente

  • 19/28652 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz - ATADUmsG)
    PDF | 1 MB — Status: 19.04.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • Tagesordnung "ATAD-Umsetzungsgesetz"

Protokolle

  • Protokoll zur "Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie"

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste "ATAD-Umsetzungsgesetz"

Stellungnahmen

  • BDI - DIHK - ZDH - BDA - BdB - GDV - HDE - BGA (Spitzenverbände d. dt. Wirtschaft)
  • Ditz, Prof. Dr. Xaver, Universität Trier
  • Hakelberg, Dr. Lukas, Freie Universität Berlin
  • Netzwerk Steuergerechtigkeit Deutschland e. V.
  • Schnitger, Dr. Arne, PricewaterhouseCoopers GmbH

Weitere Informationen

  • Finanzausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Finanzen

Geplante Reform des Körperschaft­steuerrechts bleibt umstritten

Zwei Mini-Figuren stehen auf einem Steuerformular.

Die Sachverständigen äußerten sich zur geplanten Modernisierung der Körperschaftsteuer. (© picture alliance/Bildagentur-online/Schöning | Bildagentur-online/Schöning)

Ein geteiltes Echo der Sachverständigen fand der Gesetzentwurf zur Reform des Körperschaftsteuerrechts der Bundesregierung (19/28656) am Montag, 3. Mai 2021, in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses unter Leitung von Katja Hessel (FDP). Während einige Experten das geplante Optionsmodell als Schritt zu gleicher Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften ausdrücklich lobten, kritisierte unter anderem die Deutsche Steuer-Gewerkschaft das Vorhaben als zu kompliziert.

Zur Stellungnahme standen daneben drei Anträge der FDP-Fraktion zur Unternehmensbesteuerung mit den Titeln „Gestärkt aus der Krise hervorgehen – Gewerbesteuer reformieren“ (19/28770), „Thesaurierungsbegünstigung modernisieren“ (19/28766) und „Niedrigbesteuerungsgrenze bei der Hinzurechnungsbesteuerung auf international wettbewerbsfähiges Niveau absenken“ (19/27818).

Geplante Gesetzesänderungen

Kern des Gesetzes ist die Einführung eines Optionsmodells: Personengesellschaften sollen künftig ein Wahlrecht haben, sich der Körperschaftsteuer anstelle der Einkommensteuer zu unterwerfen. Ziel ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit insbesondere der vielen international tätigen Familienunternehmen in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft oder offenen Handelsgesellschaft.

Bislang werden Personengesellschaften bei der Einbehaltung von Gewinnen (Thesaurierung) steuerlich häufig benachteiligt. Nach Ansicht der Regierung sind die Regelungen – gegenüber denen für Kapitalgesellschaften – zu kompliziert. Hier soll das Optionsmodell ansetzen.

Auch das Umwandlungsrecht soll modernisiert werden. Es ermöglicht nationalen und multinationalen Unternehmen, ihre Struktur steuerneutral an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen. Außerdem soll der Bürokratieaufwand bei der steuerbilanziellen Behandlung von organschaftlichen Mehr- und Minderabführungen verringert werden.

„Schritt hin zu einer rechtsformneutralen Unternehmensbesteuerung“

Für den Gesetzentwurf sprach sich Prof. Dr. Joachim Schiffers von der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen aus. Die Option sei ausdrücklich zu befürworten. Sie sei ein wesentlicher Schritt hin zu einer rechtsformneutralen Unternehmensbesteuerung. Die aktuell vergleichsweise hoch belasteten Personengesellschaften erhielten die Möglichkeit, die gleiche Belastung wie die von Kapitalgesellschaften zu erreichen.

Positiv sei, dass kein neues Besteuerungssystem geschaffen, sondern das bestehende System der Kapitalgesellschaften für bestimmte Personengesellschaften nutzbar gemacht würde. Nachteile für thesaurierende Personengesellschaften würden abgebaut.

„Vorschrift der Thesaurierungsbegünstigung ändern“

Auch Daniela Kelm vom Institut der Wirtschaftsprüfer bewertete das Optionsmodell positiv. Dadurch könnten potenzielle Nachteile der Personengesellschaftsbesteuerung im Einzelfall beseitigt werden. Vor allem Nachteile deutscher Personengesellschaften im internationalen Bereich könnten gemindert und ihre Wettbewerbsfähigkeit gesteigert werden.

Sie empfahl für Personengesellschaften, für die eine Option nicht infrage kommt, die Vorschrift der Thesaurierungsbegünstigung (Paragraf 34a des Einkommensteuergesetzes) zu ändern. Der Anwendungsbereich müsse zielgerichteter und praxisgerechter sein.

Neuordnung des Unternehmensteuerrechts empfohlen

Dagegen bestehen für Prof. Dr. Johanna Hey von der Universität zu Köln Zweifel, ob das vorgeschlagene Optionsmodell attraktiv ist. Es stehe in Konkurrenz zur Thesaurierungsbegünstigung. Der Gesetzentwurf gebe keine Antwort auf die bestehenden Defizite bei diesem Weg.

Hey empfahl eine grundlegende Neuordnung der Strukturen des Unternehmensteuerrechts, die auch eine Reform der Gewerbesteuer beinhalten sollte. Das sei ein großes Vorhaben, das nicht in aller Schnelle geklärt werden könne.

„Gezahlte Ertragsteuern nicht als Gewinnentnahme deklarieren“

Kritisch bewertete auch Monika Wünnemann vom Bundesverband der Deutschen Industrie den Gesetzentwurf. Sie kritisierte unter anderem die Eile, mit der das Modell umgesetzt werden soll. Negativ bewertete sie auch, dass die Einführung einer Option allein für Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften viele Unternehmen vor allem des Mittelstands außen vor lasse – Einzelunternehmen und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts. Dafür gebe es keine Gründe.

Zudem empfahl sie eine Verbesserung der Thesaurierungsrücklage. Die Rücklage würde derzeit nur von 6.000 Unternehmen genutzt. Die praktische Anwendbarkeit müsste erhöht werden. Sie empfahl dazu unter anderem, die von den Betrieben gezahlten Ertragsteuern nicht als Gewinnentnahme zu deklarieren. Die geplante Einlagelösung bei Mehr- und Minderabführungen bei der ertragsteuerlichen Organschaft bewertete sie besonders negativ. Sie könnte zu hohen Belastungen für Unternehmen führen und stelle keine Vereinfachung dar.

„Thesaurierungsbesteuerung weiterentwickeln“

Nach Einschätzung von Carsten Rothbart vom Zentralverband des Deutschen Handwerks würden nicht sehr viele kleine und mittlere Unternehmen des Handwerks von der Option Gebrauch machen.

Das Körperschaftsteuersystem sei für diese möglicherweise zu aufwendig. Er plädierte dafür, die Thesaurierungsbesteuerung weiterzuentwickeln, dies sei ein bewährtes Instrument.

„Beschäftigungsprogramm für Steuerberater“

Prof. Dr. Lorenz J. Jarass von der Hochschule RheinMain Wiesbaden bezeichnete die geplante Körperschaftsteueroption als „Beschäftigungsprogramm für Steuerberater“, sie sei viel zu kompliziert.

Aus seiner Sicht sollte der Paragraf 34a des Einkommensteuergesetzes reformiert werden: Auf den thesaurierten Gewinn solle die Personengesellschaft Gewerbesteuer bezahlen und zusätzlich ohne Anrechnung der gezahlten Gewerbesteuer pauschal 15 Prozent Einkommensteuer, die aber nicht als Ausschüttung gelten soll. Die Reform erfordere keine Systemänderung wie der Gesetzentwurf der Bundesregierung.

„Entwurf verkompliziert die Rechtsmaterie“

Thomas Eigenthaler von der Deutschen Steuer-Gewerkschaft kritisierte die geplante Option ebenfalls deutlich. Der Entwurf verkompliziere die Rechtsmaterie und sei rudimentär. Absehbar seien zahlreiche nötigen Anwendungsschreiben. Zudem sei das Optionsmodell nicht nötig, mit dem Paragrafen 34a gebe es bereits ein wirkungsvolles Instrument.

Besonders folgende Punkte hob er hervor: Die Vorlaufzeit sei zu kurz, die Verwaltung müsse sich vorbereiten können, die Einführung müsse um mindestens ein Jahr verschoben werden. Zudem sei im Entwurf die Anwendung der Option ohne Frist vorgesehen, was zu erheblichen Problemen in der Finanzverwaltung führen werde. Auch die Form des Antrags sei bislang völlig offen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung will mit ihrem Gesetzentwurf (19/28656) die Körperschaftsteuer ändern. Personengesellschaften sollen künftig ein Wahlrecht haben, sich der Körperschaftsteuer anstelle der Einkommensteuer zu unterwerfen. Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften können sich damit wie eine Kapitalgesellschaft besteuern lassen.

Auch das Umwandlungsrecht soll modernisiert werden. Dieses ermöglicht es nationalen und multinationalen Unternehmen, ihre Struktur steuerneutral an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen. Der Anwendungsbereich sei jedoch bislang auf den Europäischen Wirtschaftsraum begrenzt. Dies sei angesichts fortschreitender Globalisierung nicht mehr zeitgemäß, begründet die Bundesregierung die Änderung.

Weiteres Ziel des Gesetzes ist, den Bürokratieaufwand bei der steuerbilanziellen Behandlung von organschaftlichen Mehr- und Minderabführungen zu verringern. Auch Unwuchten bei der steuerlichen Behandlung von Währungskursgewinnen und -verlusten bei Gesellschafterdarlehen sollen beseitigt werden. Die Bundesregierung geht von Steuermindereinnahmen in Höhe von jährlich 470 Millionen Euro aus.

Erster Antrag der FDP

Die FDP-Fraktion in ihrem ersten Antrag (19/28770) eine Reform der Gewerbesteuer. Die Abgeordneten verlangen, die Gewerbesteuer langfristig abzuschaffen und durch einen kommunalen Zuschlag auf das Hebesatzrecht auf die Körperschaftsteuer sowie auf die zuvor abgesenkte Einkommensteuer zu ersetzen.

Kurzfristig sollen gewerbesteuerliche Hinzurechnungstatbestände abgeschafft werden und die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe abziehbar sein. Zudem soll die Bundesregierung prüfen, wie ein gewerbesteuerlicher Verlustrücktrag umgesetzt werden kann.

Zweiter Antrag der FDP

Die FDP-Fraktion fordert die Bundesregierung in ihrem zweiten Antrag (19/28766) auf, die sogenannte Thesaurierungsbegünstigung zu modernisieren, um mittelständische Unternehmen zu stärken. So sei der Steuersatz für die thesaurierten Gewinne des Paragrafen 34a Absatz 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes so anzupassen, dass eine Gleichbehandlung mit Körperschaften gegeben ist.

Ertragsteuern seien in die Begünstigungsfähigkeit einzubeziehen, statt sie als Entnahme zu behandeln, verlangen die Liberalen. Der feste Satz der Nachversteuerung des Paragrafen 34a Absatz 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes solle durch die Möglichkeit der Regelbesteuerung im Teileinkünfteverfahren auf Antrag eingeführt werden.

Dritter Antrag der FDP

Die FDP-Fraktion fordert die Bundesregierung in ihrem dritten Antrag (19/27818) auf, das Außensteuergesetz zu ändern und die Niedrigbesteuerungsgrenze auf 15 Prozent abzusenken. Außerdem solle die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Niedrigbesteuerungsgrenze alle drei Jahre überprüft und die Ergebnisse in einem Prüfbericht veröffentlicht werden.

Die Fraktion führt an, die Niedrigbesteuerungsgrenze von derzeit 25 Prozent entspreche nicht mehr dem globalen Wettbewerb. (ab/04.05.2021)

Dokumente

  • 19/27818 - Antrag: Niedrigbesteuerungsgrenze bei der Hinzurechnungsbesteuerung auf international wettbewerbsfähiges Niveau absenken
    PDF | 255 KB — Status: 23.03.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/28656 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts
    PDF | 820 KB — Status: 19.04.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/28766 - Antrag: Thesaurierungsbegünstigung modernisieren
    PDF | 255 KB — Status: 20.04.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/28770 - Antrag: Gestärkt aus der Krise hervorgehen - Gewerbesteuer reformieren
    PDF | 269 KB — Status: 20.04.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • Tagesordnung "zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts"

Protokolle

  • Protokoll "zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts"

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste "zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts"

Stellungnahmen

  • BDI - DIHK - ZDH - BDA - BdB - GDV - HDE - BGA (Spitzenverbände der gewerblichen Wirtschaft)
  • Deutsche Steuer-Gewerkschaft e. V.
  • Hey, Prof. Dr. Johanna, Universität zu Köln
  • Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW)
  • Jarass, Prof. Dr. Lorenz J., M.S. (Stanford Univ.), Hochschule RheinMain Wiesbaden
  • Schiffers, Prof. Dr. Joachim, RWTH Aachen University

Weitere Informationen

  • Finanzausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Finanzen

Ja zu Gesetzen gegen Steuervermeidung und zur Körperschaftsteuer

Der Bundestag hat am Freitag, 21. Mai 2021, zwei steuerrechtliche Gesetze beschlossen. Gegen die Stimmen von AfD und FDP bei Enthaltung der Linken und Grünen verabschiedete er den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz, 19/28652, 19/29644) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (19/29848). Zuvor hatte er in zweiter Beratung einen Änderungsantrag der Grünen (19/29862) zum Regierungsentwurf gegen die Stimmen der Linken und der Antragsteller abgelehnt.

Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Linken und der Grünen bei Enthaltung von AfD und FDP stimmte der Bundestag zudem dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (19/28656, 19/29642) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (19/29843) zu. Dazu lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (19/29844) vor. In zweiter Beratung hatte das Parlament zuvor einen Änderungsantrag der Grünen (19/29857) abgelehnt. Neben den Antragstellern hatte nur die Linksfraktion dafür gestimmt. In dritter Beratung scheiterten die Grünen mit einem Entschließungsantrag (19/29858) zum Gesetzentwurf. Die FDP stimmte mit den Grünen dafür, die Linksfraktion enthielt sich, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab.

ATAD-Umsetzungsgesetz

Mit dem ATAD-Umsetzungsgesetz (19/28652) wird die EU-Richtlinie 2016 / 1164 „mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarktes“ umgesetzt. Diese enthält ein Paket von Maßnahmen, die von allen Mitgliedstaaten gegen „gängige Formen von aggressiver Steuerplanung“ angewendet werden müssen, schreibt die Bundesregierung. Deutschland erfülle zwar bereits heute weitgehend die von der ATAD (Anti Tax Avoidance Directive) vorgegebenen Mindeststandards. Gleichwohl bestehe in einigen Bereichen noch Anpassungsbedarf. 

So werden Artikel 5 (Entstrickungs- und Wegzugsbesteuerung) und Artikel 9 und 9b (Hybride Gestaltungen) der ATAD umgesetzt sowie die Hinzurechnungsbesteuerung (Artikel 7 und 8 der ATAD) reformiert und laut Regierung zeitgemäß ausgestaltet. In diesem Zusammenhang wurden auch die Regelungen zur Sicherstellung einer fairen Aufteilung der Besteuerungsrechte bei multinationalen Unternehmen zeitgemäß ausgestaltet (Paragraf 90 der Abgabenordnung, Paragraf 1 des Außensteuergesetzes) und es wurde eine Rechtsgrundlage für Vorabverständigungsverfahren (Paragraf 89a der Abgabenordnung) geschaffen, um die Rechtssicherheit für Verwaltung und Steuerpflichtige zu stärken.

Stellungnahme des Bundesrates

In ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates (19/29644) hatte die Bundesregierung unter anderem einem Vorschlag der Länderkammer zugestimmt, die Frist zur Abgabe einer Steuererklärung durch einen Steuerberater um drei Monate zu verlängern. Die Bundesregierung empfahl darüber hinaus, diese Frist auch für Steuerpflichtige, die nicht einen Steuerberater beauftragt haben, um drei Monate auszuweiten.

Die nun beschlossene Verlängerung wird begründet mit aufgrund der Corona-Pandemie verursachten besonderen Belastungen auch für nicht steuerberatene Steuerzahler, etwa durch „Homeschooling“ oder erhöhten Betreuungsbedarf für Kinder.

Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (19/28656) wird eine Option zur Körperschaftsteuer für Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften eingeführt. Ziel ist es, damit die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Familienunternehmen in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft oder einer offenen Handelsgesellschaft zu stärken. Verluste aus Währungskursschwankungen im Zusammenhang mit Gesellschafterdarlehen können zudem als Betriebsausgaben abgezogen werden.

Auch das bislang auf den europäischen Wirtschaftsraum beschränkte Umwandlungssteuergesetz wird mit dem Gesetz durch die Erweiterung des persönlichen Anwendungsbereichs für Umwandlungen globalisiert. 

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat bedauerte in seiner Stellungnahme (19/29642), dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf für das sogenannte Optionsmodell und eine Globalisierung des Umwandlungssteuerrechts vorgelegt hat, ohne die Länder in den Entscheidungsprozess einzubeziehen. Die Beteiligung der Länder hätte bei einem derart komplexen Vorhaben dazu beitragen können, bereits frühzeitig Zweifels- und Anwendungsfragen zu klären, schreibt die Länderkammer.

Auch sei das Optionsmodell in der vorgelegten Form für die Praxis allenfalls eingeschränkt tauglich, da es in wesentlichen Teilen nur rudimentär und nicht hinreichend rechtssicher ausgestaltet und daher mit erheblicher Mehrarbeit für die Finanzbehörden verbunden sei. Die vorgesehene Optionsregelung für Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaften zur Körperschaftsbesteuerung müsse fachlich und organisatorisch noch eingehender geprüft und vorbereitet werden.

Die Bundesregierung teilte in ihrer Gegenäußerung diese Bedenken hinsichtlich der Praxistauglichkeit der Option zur Körperschaftsteuer nicht. Die Option sei ausgewogen ausgestaltet und verfolge eine klare Linie, indem die bereits heute für den tatsächlichen Formwechsel und die Besteuerung von Kapitalgesellschaften geltenden ertragsteuerlichen Regelungen so weit wie möglich auf die Option angewendet würden. Dies diene nicht nur der Rechtssicherheit, indem auf bekannte Grundsätze zurückgegriffen werden kann, sondern vermeide auch zusätzliche Komplexität, die durch Sonderregelungen allein für die Option zur Körperschaftsteuer zwangsläufig entstehen würde, heißt es weiter. 

FDP-Anträge abgelehnt

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der Linken und der Grünen bei Enthaltung der AfD lehnte der Bundestag einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Gestärkt aus der Krise hervorgehen – Gewerbesteuer reformieren“ (19/28770) ab. Keine Mehrheit fand ein weiterer Antrag der FDP mit dem Titel „Thesaurierungsbegünstigung modernisieren“ (19/28766). Bei Enthaltung der Grünen stimmten ihm nur AfD und FDP zu. Die AfD stimmte mit der FDP für den FDP-Antrag mit dem Titel „Niedrigbesteuerungsgrenze bei der Hinzurechnungsbesteuerung auf international wettbewerbsfähiges Niveau absenken“ (19/27818). Die Mehrheit der übrigen Fraktionen lehnte ihn jedoch ab. Zu diesen drei Anträgen hatte der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/29843).

In direkter Abstimmung abgelehnt wurde ein vierter Antrag der FDP mit dem Titel „Landwirtschaftliche Betriebe bei Investitionen in der Corona-Krise unterstützten“ (19/29702). Die AfD stimmte mit der FDP dafür, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. 

Erster Antrag der FDP

Der erste Antrag der FDP (19/28770) forderte von der Bundesregierung, noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher unter anderem die langfristige Abschaffung der Gewerbesteuer zum Ziel hat.

Diese habe sich überlebt und müsse durch einen kommunalen Zuschlag mit eigenem Hebesatzrecht auf die Körperschaftsteuer und auf die zuvor abgesenkte Einkommensteuer sowie gegebenenfalls einen höheren Anteil der Kommunen an der Umsatzsteuer ersetzt werden, hieß es. 

Zweiter Antrag der FDP

Mit ihrem zweiten Antrag (19/28766) wollten die Liberalen die Thesaurierungsbegünstigung modernisieren.

Diese sei in ihrer aktuellen Ausgestaltung sehr komplex und mit hohem bürokratischem Aufwand verbunden. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen sei die Anwendung häufig nicht attraktiv, monierten die Abgeordneten. 

Dritter Antrag der FDP

Mit dem dritten Antrag (19/27818) forderte die FDP-Fraktion Bundesregierung auf, das Außensteuergesetz zu ändern und die Niedrigbesteuerungsgrenze auf 15 Prozent abzusenken.

Außerdem sollte die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Niedrigbesteuerungsgrenze alle drei Jahre überprüft und die Ergebnisse in einem Prüfbericht veröffentlicht werden. Die Fraktion führte an, die Niedrigbesteuerungsgrenze von derzeit 25 Prozent entspreche nicht mehr dem globalen Wettbewerb.

Vierter Antrag der FDP

In ihrem vierten Antrag (19/29702) verwiesen die Liberalen darauf, dass landwirtschaftliche Betriebe in der Corona Krise fortwährend für die Versorgung der Bevölkerung gesorgt hätten. Die Krise habe allerdings auch dazu geführt, dass bestimmte Investitionen nicht zeitgerecht durchgeführt werden konnten.

Per Rechtsverordnung oder Gesetz sollte die Bundesregierung daher, Investitionsmöglichkeiten verlängern, hieß es in dem Antrag. (ab/ste/sas/vom/20.05.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

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Cansel Kiziltepe

Cansel Kiziltepe

© Deutscher Bundestag/Inga Haar

Kiziltepe, Cansel

SPD

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Albrecht Glaser

Albrecht Glaser

© Albrecht Glaser

Glaser, Albrecht

AfD

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Fritz Güntzler

Fritz Güntzler

© Fritz Güntzler/ Tobias Koch

Güntzler, Fritz

CDU/CSU

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Katja Hessel

Katja Hessel

© Katja Hessel/ Frank Boxler

Hessel, Katja

FDP

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Jörg Cezanne

Jörg Cezanne

© Jörg Cezanne / Maik Brückner

Cezanne, Jörg

Die Linke

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Lisa Paus

Lisa Paus

© Lisa Paus/ Chaperon

Paus, Lisa

Bündnis 90/Die Grünen

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Lothar Binding

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Binding (Heidelberg), Lothar

SPD

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Sebastian Brehm

Sebastian Brehm

© Sebastian Brehm/ Lutz Wolf

Brehm, Sebastian

CDU/CSU

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Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 19/27818 - Antrag: Niedrigbesteuerungsgrenze bei der Hinzurechnungsbesteuerung auf international wettbewerbsfähiges Niveau absenken
    PDF | 255 KB — Status: 23.03.2021
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  • 19/28652 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz - ATADUmsG)
    PDF | 1 MB — Status: 19.04.2021
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  • 19/28656 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts
    PDF | 820 KB — Status: 19.04.2021
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  • 19/28766 - Antrag: Thesaurierungsbegünstigung modernisieren
    PDF | 255 KB — Status: 20.04.2021
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  • 19/28770 - Antrag: Gestärkt aus der Krise hervorgehen - Gewerbesteuer reformieren
    PDF | 269 KB — Status: 20.04.2021
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  • 19/29642 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts - Drucksache 19/28656 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 397 KB — Status: 12.05.2021
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  • 19/29644 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz - ATADUmsG) - Drucksache 19/28652 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 429 KB — Status: 12.05.2021
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  • 19/29702 - Antrag: Landwirtschaftliche Betriebe bei Investitionen in der Corona-Krise unterstützen
    PDF | 243 KB — Status: 17.05.2021
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  • 19/29843 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/28656, 19/29642 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts b) zu dem Antrag der Abgeordneten Katja Hessel, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/28770 - Gestärkt aus der Krise hervorgehen - Gewerbesteuer reformieren c) zu dem Antrag der Abgeordneten Katja Hessel, Christian Dürr, Frank Schäffler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/28766 - Thesaurierungsbegünstigung modernisieren d) zu dem Antrag der Abgeordneten Katja Hessel, Christian Dürr, Frank Schäffler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/27818 - Niedrigbesteuerungsgrenze bei der Hinzurechnungsbesteuerung auf international wettbewerbsfähiges Niveau absenken
    PDF | 754 KB — Status: 19.05.2021
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  • 19/29844 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/28656, 19/29642, 19/29843 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts
    PDF | 261 KB — Status: 19.05.2021
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  • 19/29848 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/28652, 19/29644 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz - ATADUmsG)
    PDF | 1 MB — Status: 19.05.2021
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  • 19/29857 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/28656, 19/29642, 19/29843 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts
    PDF | 350 KB — Status: 19.05.2021
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  • 19/29858 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/28656, 19/29642, 19/29843 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts
    PDF | 231 KB — Status: 19.05.2021
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  • 19/29862 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/28652, 19/29644, 19/29848 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz - ATADUmsG)
    PDF | 374 KB — Status: 19.05.2021
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  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Änderungsantrag 19/29862 abgelehnt
  • Gesetzentwurf 19/28652 und 19/29644 (Beschlussempfehlung 19/29848: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Änderungsantrag 19/29857 abgelehnt
  • Gesetzentwurf 19/28656 und 19/29642 (Beschlussempfehlung 19/29843 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 19/29858 abgelehnt
  • Beschlussempfehlung 19/29843 Buchstabe b (Antrag 19/28770 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/29843 Buchstabe c (Antrag 19/28766 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/29843 Buchstabe d (Antrag 19/27818 ablehnen) angenommen
  • Antrag 19/29702 abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (mit UT) (Video)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw16-de-anti-steuervermeidungsrichtlinie-834824

Stand: 30.08.2025