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Recht

Abgesetzt: Meinungs­freiheit in sozialen Netz­werken

Eine Frau sitzt vor einem Laptop und sieht sich eine Internetseite an.

Von der Tagesordnung abgesetzt wurde die geplante Aussprache zur Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken. (© picture alliance / Neundorf/Kirchner-Media)

Der Bundestag hat die für am Mittwoch, 3. März 2021, vorgesehene erster Lesung eines angekündigten Gesetzentwurfs der AfD-Fraktion zur Sicherstellung der Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken von der Tagesordnung genommen. Für die Aussprache war eine halbe Stunde eingeplant. Anschließend sollte die Vorlage zur weiteren  Beratung in den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen werden. (sas/27.02.2021)

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Sicherstellung der Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken

Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. März 2021, in erster Lesung über einen von der AfD eingebrachten Gesetzentwurf zur „Sicherstellung der Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken“ (19/27772) beraten. Anschließend wurde der Entwurf zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.

Gesetzentwurf der AfD

Der Entwurf der AfD sieht vor, das Telemediengesetz (TMG) und das Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu ändern. Grund sei die Sicherstellung der Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken, heißt es in dem Entwurf. Marktbeherrschende soziale Netzwerke sollten künftig, „die Inhalte ihrer Nutzer nur auf ihre Vereinbarkeit mit den allgemeinen Gesetzen inhaltlich überprüfen dürfen“, heißt es. 

Seit dem Jahr 2015, so die Fraktion zur Begründung, würden die großen sozialen Netzwerke die Löschung von Inhalten verstärkt mit „internen Richtlinien zur Hassrede“ legitimieren. Dieser Begriff aber sei schwammig und könne im Widerspruch zur grundrechtlich geschützten Meinungsfreiheit ausgelegt werden, heißt es weiter. (sas/ste/25.03.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

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Stephan Brandner

Stephan Brandner

© Stephan Brandner/Vadim Derksen

Brandner, Stephan

AfD

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Volker Ullrich

Volker Ullrich

© Dr. Volker Ullrich/Tobias Koch

Ullrich, Dr. Volker

CDU/CSU

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Dr. Jürgen Martens

Dr. Jürgen Martens

© Leon Köhler

Martens, Dr. Jürgen

FDP

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Florian Post

© Florian Post / Mark Fernandes

Post, Florian

SPD

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Gökay Akbulut

Gökay Akbulut

© Gökay Akbulut/Thommy Mardo

Akbulut, Gökay

Die Linke

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Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

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Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 19/27772 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - Sicherstellung der Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken
    PDF | 321 KB — Status: 23.03.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Müller, Carsten (CDU/CSU), Künast, Renate (B90/Grüne), Lindh, Helge (SPD)


Überweisung 19/27772 beschlossen

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Abgesetzt: Debatte über Schutz der Meinungsfreiheit

Frau mit Pflaster auf dem Mund, Symbolbild Redeverbot.

Die Meinungsfreiheit ist ein grundgesetzlich geschütztes Gut. (© picture alliance/imageBroker | Christian Ohde)

Die erste Beratung des von der AfD-Fraktion angekündigten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz der Meinungsfreiheit sollte am Donnerstag, 6. Mai 2021, stattfinden. Der Bundestag hat den Tagesordnungspunkt jedoch abgesetzt. Ebenfalls erstmals beraten werden sollte ursprünglich ein AfD-Antrag zum Aufbau und zur Vermittlung einer Data Literacy. 

Abgestimmt werden sollte darüber hinaus über einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Den Gesetzentwurf zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes zurückziehen und Upload-Filter herausfiltern“ (19/27853). Zudem sollte über einen Gesetzentwurf der AfD zur Sicherstellung der Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken (19/27772) entschieden werden.  

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion verlangt in ihrem Antrag (19/27853), den Gesetzentwurf zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes zurückzuziehen und zu überarbeiten. Dabei solle nicht auf die Funktionalität von Upload-Filter verzichtet werden, da diese letztlich vor allem die Meinungsfreiheit einschränkten. Der neue Entwurf solle unter anderem eine digitalfreundlichere Regulierung des Urheberrechts vorsehen und auf eine willkürliche Vorteilsgewährung für klassische Verlagshäuser verzichten.

Zudem solle er eine ausgewogenere Balance zwischen den Interessen von Rechteverwertern einerseits und den Interessen der Bürger andererseits vorsehen, von einer Vergütungspflicht für Zitate absehen und kleine Diensteanbieter wirksamer gegen die Pflicht zur Einführung von automatisierten Verfahren schützen.

Gesetzentwurf der AfD

Der Gesetzentwurf der AfD (19/27772) sieht vor, das Telemediengesetz (TMG) und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu ändern. Grund sei die Sicherstellung der Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken, heißt es in dem Entwurf. Marktbeherrschende soziale Netzwerke sollten künftig, „die Inhalte ihrer Nutzer nur auf ihre Vereinbarkeit mit den allgemeinen Gesetzen inhaltlich überprüfen dürfen“, heißt es. 

Seit dem Jahr 2015, so die Fraktion zur Begründung, würden die großen sozialen Netzwerke die Löschung von Inhalten verstärkt mit „internen Richtlinien zur Hassrede“ legitimieren. Dieser Begriff aber sei schwammig und könne im Widerspruch zur grundrechtlich geschützten Meinungsfreiheit ausgelegt werden, heißt es weiter. (mwo/hau/04.05.2021)

Dokumente

  • 19/27772 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - Sicherstellung der Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken
    PDF | 321 KB — Status: 23.03.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/27853 - Antrag: Den Gesetzentwurf zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes zurückziehen und Upload-Filter herausfiltern
    PDF | 302 KB — Status: 24.03.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw12-de-meinungsfreiheit-soziale-netzwerke-826528

Stand: 29.08.2025