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Gesundheit

Beratung zur Digitali­sierung des Gesundheits­sektors

Die Bundesregierung will die Digitalisierung des Gesundheitssektors weiter vorantreiben. Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. März 2021, in erster Lesung über einen Gesetzentwurf zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgungs- und Pflege-Modernisierungs-Gesetz-DVPMG, 19/27652) beraten. Anschließend wurde die Vorlage in federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Ziel der Gesetzesinitiative ist es laut Bundesregierung, die Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen auszubauen und ein neues Verfahren zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Pflegeanwendungen einzuführen. Auch die Möglichkeiten und Vorteile der elektronischen Patientenakte sollen weiter ausgebaut werden, heißt es im Gesetzentwurf. Durch die Schaffung eines Videokommunikations- und Messagingdienstes sollen darüber hinaus die Möglichkeiten digitaler Kommunikation ausgeweitet werden.

Ärzte, Krankenhäuser, Apotheker und andere Leistungserbringer sollen ferner beim Datenschutz entlastet werden „indem von der in der Datenschutz-Grundverordnung  vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, dass die Datenschutz-Folgenabschätzung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens erfolgt und die Leistungserbringer insoweit von der Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten befreit werden“, heißt es dazu im Entwurf. (sas/25.03.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

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Jens Spahn

Jens Spahn

© Jens Spahn

Spahn, Jens

Bundesminister für Gesundheit

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Uwe Witt

Uwe Witt

© Uwe Witt

Witt, Uwe

AfD

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Dirk Heidenblut

Dirk Heidenblut

© Dirk Heidenblut

Heidenblut, Dirk

SPD

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Christine Aschenberg-Dugnus

Christine Aschenberg-Dugnus

© Christine Aschenberg-Dugnus/ Laurence Chaperon

Aschenberg-Dugnus, Christine

FDP

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Harald Weinberg

© DBT/Stella von Saldern

Weinberg, Harald

Die Linke

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Maria Klein-Schmeink

Maria Klein-Schmeink

© Maria Klein-Schmeink/ Paul Metzdorf

Klein-Schmeink, Maria

Bündnis 90/Die Grünen

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Tino Sorge

Tino Sorge

© Tino Sorge/ Steven Vangermain

Sorge, Tino

CDU/CSU

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Heike Baehrens

Heike Baehrens

© Photothek

Baehrens, Heike

SPD

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Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 19/27652 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz - DVPMG)
    PDF | 2 MB — Status: 17.03.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Irlstorfer, Erich (CDU/CSU)


Überweisung 19/27652 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Gesundheit

Experten begrüßen Neu­regelungen in der digitalen Gesundheitsversorgung

Zeit: Mittwoch, 14. April 2021, 14.30 bis 16 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300

Die von der Bundesregierung geplante umfassende Digitalisierung im Gesundheitswesen wird von Fachverbänden grundsätzlich als sinnvoll erachtet. Die Verbände sehen unter anderem in der Ausweitung der Videoangebote eine Möglichkeit, die Versorgung der Patienten zu verbessern. Die Sachverständigen äußerten sich anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages unter Leitung von Erwin Rüddel (CDU/CSU) am Mittwoch, 14. April 2021, über den Entwurf der Bundesregierung für das sogenannte Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG, 19/27652) in schriftlichen Stellungnahmen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Vorlage sieht eine Weiterentwicklung digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGAs), den Ausbau der Telemedizin, zusätzliche Einsatzmöglichkeiten in der Telematikinfrastruktur (TI) und eine stärkere digitale Vernetzung vor. Gesundheits-Apps sollen künftig auch in der Pflege zum Einsatz kommen. Digitale Pflegeanwendungen (DiPAs) sollen helfen, mit speziellen Trainingsprogrammen die eigene Gesundheit zu stabilisieren oder den Austausch mit Angehörigen oder Pflegefachkräften zu erleichtern.

Dazu wird ein neues Verfahren geschaffen, um die Erstattungsfähigkeit digitaler Pflegeanwendungen zu prüfen. Die Pflegeberatung soll auch um digitale Elemente erweitert werden. Der Einsatz digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGAs) wird erweitert. So können Versicherte künftig ihre DiGA-Daten in der elektronischen Patientenakte (ePA) speichern. Leistungen von Heilmittelerbringern und Hebammen, die im Zusammenhang mit DiGAs erbracht werden, sollen vergütet werden. Zugleich soll der Datenschutz für DiGAs durch ein verpflichtendes Zertifikat gestärkt werden.

Telemedizin soll stärker genutzt werden

Die Telemedizin soll häufiger als bisher genutzt werden. So werden künftig bei der ärztlichen Terminvergabe auch telemedizinische Leistungen vermittelt. Auch der kassenärztliche Bereitschaftsdienst soll telemedizinische Leistungen anbieten. Zudem sollen auch Heilmittelerbringer und Hebammen telemedizinische Leistungen erbringen können. Die Telematikinfrastruktur (TI) wird aktualisiert und ausgebaut. Mit Heil- und Hilfsmittelerbringern, Erbringern von Soziotherapie und von Leistungen in zahnmedizinischen Laboren werden weitere Berufe an die TI angebunden. Die verantwortliche Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) soll einen sicheren und an die Bedürfnisse der Nutzer angepassten Zugang zur TI entwickeln.

Kommunikation auch per Video- und Messagingdienst

Die Kommunikation zwischen Versicherten, Leistungserbringern und Kostenträgern soll nicht nur per Mail, sondern auch per Video- oder Messagingdienst möglich sein. Ferner sollen Versicherte und Leistungserbringer ab 2023 digitale Identitäten bekommen, mit denen sie sich sicher authentifizieren können.

Die elektronische Gesundheitskarte soll in der Zukunft als Versicherungsnachweis und nicht mehr als Datenspeicher dienen. Notfalldaten und Hinweise der Versicherten, wo persönliche Erklärungen aufbewahrt werden, werden zu einer elektronischen Patientenkurzakte weiterentwickelt. Der elektronische Medikationsplan soll eine eigene Anwendung bekommen. Die Versicherten sollen auf alle ihre digitalen Anwendungen selbstständig zugreifen können.

Erklärungen zur Organspende

Erklärungen zur Organspende sollen künftig auch über die Versicherten-Apps der Krankenkassen möglich sein, auch dann, wenn die ePA nicht genutzt wird. Außerdem soll bis Mitte 2023 eine E-Health-Kontaktstelle errichtet werden, sodass Versicherte ihre Gesundheitsdaten auch Ärzten im EU-Ausland zur Verfügung stellen können. Das elektronische Rezept (E-Rezept) wird auf die Bereiche häusliche Krankenpflege, außerklinische Intensivpflege, Soziotherapie, Heil- und Hilfsmittel, Betäubungsmittel und andere verschreibungspflichtige Arzneimittel ausgeweitet. Die jeweiligen Erbringer der Leistungen werden zum Anschluss an die TI verpflichtet, die Kosten werden erstattet.

Ausgebaut werden sollen die Informationen auf dem Nationalen Gesundheitsportal. Die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen sollen Daten zur ärztlichen Versorgung nutzbar machen. Schließlich übernimmt der Gesetzgeber für die Verarbeitung personenbezogener Daten in den Komponenten der dezentralen TI die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA). Das soll bei Ärzten zu weniger Bürokratie und niedrigeren Kosten führen.

Investitionen in Technik und Software erforderlich

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) sieht in dem Entwurf große Potenziale, um Versorgungsbrüche im fragmentierten Gesundheitssystem zu reduzieren. Voraussetzung sei allerdings, dass auch die Pflegeeinrichtungen an die digitalen Netze angeschlossen würden. Vielerorts verfügten Einrichtungen noch nicht über Internet-Anschlüsse und WLAN-Netze, was jedoch die Voraussetzung sei für eine Anbindung an die TI und den Einsatz elektronischer Verordnungen. Videosprechstunden etwa ermöglichten eine zielgenauere Versorgung der Patienten, dazu müsse in Technik und Software investiert werden. Für Pflegeeinrichtungen werde jedoch keine entsprechende Förderung vorgesehen.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erklärte, Videosprechstunden könnten bei geeigneten Indikationen und Fallkonstellationen eine Ergänzung sein. Der unmittelbare persönliche Kontakt zwischen Arzt und Patient müsse aber der Maßstab bleiben. Die KBV wies ferner darauf hin, dass eine nachhaltige Akzeptanz der Digitalisierung nur durch leistungsfähige und sichere Technologien und nicht mit fortgesetzten Sanktionen zu erreichen sei. Bestehende Sanktionsmechanismen sollten daher vollständig gestrichen werden.

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) forderten in ihrem Bereich eine Ausweitung der Videosprechstunden über die Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen hinaus. Auch wenn telemedizinische Verfahren im zahnärztlich-kurativen Bereich von nachgelagerter Bedeutung seien, spielten Videosprechstunden bei Information, Beratung und Aufklärung eine zunehmend wichtige Rolle. Die Verbände kritisierten die geplante Ablösung der Notfalldaten (NFD) von der eGK und warnten, die Daten könnten in Offline- und Ausfallszenarien nicht mehr verfügbar sein.

Rolle der Videobehandlung

Auf Videoangebote setzt auch die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Derzeit könnten Psychotherapeuten ihren Patienten keine Akutbehandlungen per Video anbieten. Damit blieben die Chancen der Digitalisierung ausgerechnet für solche Patienten ungenutzt, die besonders dringend auf psychotherapeutische Hilfe angewiesen seien. Der Verband schlug vor, bei der Förderung der Videobehandlung auch die psychotherapeutische Akutbehandlung zu berücksichtigen.

Der Gesetzentwurf stieß bei der Bundespflegekammer mit einigen Einschränkungen auf Zustimmung. Die Kammer kritisierte, dass die Videobehandlung in der Pflege nicht umfänglich vorgesehen sei. Dies stehe im Widerspruch zu den Möglichkeiten für Heilmittelerbringer und Hebammen. Die reine Pflegeberatung per Video greife zu kurz, auch in der Pflege könnten die Videokonsultation und das Videomonitoring eine wichtige Rolle spielen, etwa bei der Wundbehandlung. Die Videobehandlung sollte auch für die Pflege ermöglicht werden. Die Pflegekammer forderte ferner neben der Erstattungsfähigkeit digitaler Pflegeanwendungen auch die Refinanzierung der pflegerischen Unterstützungsleistungen bei der pflegebegleitenden Softwareanwendung.

AOK begrüßt Ausbau der Telemedizin

Der zu der Anhörung nicht geladene AOK-Bundesverband erklärte, die Digitalisierung des Gesundheitswesens biete viel Potenzial, um die Versorgung der Patienten und Pflegebedürftigen zu verbessern. Der Ausbau der Telemedizin sei zu begrüßen, sofern die individuellen Bedürfnisse der Versicherten berücksichtigt würden und die neuen Angebote in einem angemessenen Verhältnis zur regulären ärztlichen Tätigkeit stünden. Würden perspektivisch 30 Prozent der Leistungen telemedizinisch erbracht und dafür normale Sprechstunden eingeschränkt, benachteilige dies den Teil der Versicherten, der die neuen Angebote nicht annehmen könne oder wolle.

Auch müsse klargestellt werden, ob telemedizinische Angebote zum Sicherstellungsauftrag und damit zu den vertragsärztlichen Pflichten gehörten. Kritisch sieht die AOK Anwendungen (DiGAs) ohne nachgewiesene positive Versorgungseffekte und forderte eine Qualitäts- und Kostenkontrolle. Notwendig sei ein Nutzennachweis als Voraussetzung für den Markteintritt von DiGA und ein damit verbundenes Preisfestsetzungssystem. Die Rahmenbedingungen sollten in den Kategorien von Wirksamkeit, Nutzen und Wirtschaftlichkeit ausgestaltet werden. (pk/14.04.20201)

Dokumente

  • 19/27652 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz - DVPMG)
    PDF | 2 MB — Status: 17.03.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Protokolle

  • Protokoll der 152. öffentlichen Anhörung "Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz – DVPMG" (nicht lektorierte Fassung)

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste

Stellungnahmen

  • Bundespsychotherapeutenkammer
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung
  • Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
  • Deutscher Hebammenverband
  • Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V.
  • Spitzenverband der Heilmittelverbände
  • Bundesverband Medizintechnologie
  • Bundesarbeitsverband der Freien Wohlfahrtspflege
  • Deutsche Krankenhausgesellschaft
  • Gemeinsamer Bundesausschuss
  • Deutscher Pflegerat
  • Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger
  • Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste
  • Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin
  • Einzelsachverständiger Dr. Wolfgang Greiner
  • Spitzenverband digitale Gesundheitsversorgung
  • Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
  • Verbrand der Privaten Krankenversicherung
  • Aktionsbündnis Patientensicherheit
  • Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
  • Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
  • GKV Spitzenverband
  • Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien
  • Bundespflegekammer
  • Bundesverband Gesundheits-IT
  • Dachverband der Solidargemeinschaften im Gesundheitswesen e.V.

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Gesundheit

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Gesundheit

Neuregelung der digitalen Gesundheitsversorgung beschlossen

Der Bundestag hat den Weg für Neuregelungen freigemacht, durch die die digitale Gesundheitsversorgung systematisch ausgebaut werden soll. Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben die Abgeordneten mehrheitlich den Entwurf der Bundesregierung für ein „Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz“ (19/27652) gebilligt. Während sich die FDP bei der Abstimmung am Donnerstag, 6. Mai 2021, enthielt, stimmten Linke und AfD gegen die Initiative, die zuvor noch vom Gesundheitsausschuss (19/29384) geändert worden war. 

Ein dazu eingebrachter Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/29407) fand keine Mehrheit. Die Koalitionsfraktionen und die AfD lehnten ihn ab, die FDP und die Linksfraktion enthielten sich. Abgelehnt wurde auch ein Antrag der AfD-Fraktion zur Weiterentwicklung der Corona-Warn-App (19/26902). Dieser wurde auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (19/27754) mit allen anderen Stimmen des Hauses abgelehnt.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Gesetzentwurf (19/27652) sieht eine Weiterentwicklung digitaler Gesundheitsanwendungen, den Ausbau der Telemedizin, zusätzliche Einsatzmöglichkeiten in der Telematikinfrastruktur (TI) und eine Förderung der digitalen Vernetzung vor. Gesundheits-Apps sollen künftig auch in der Pflege zum Einsatz kommen.

Digitale Pflegeanwendungen (DiPAs) sollen helfen, mit speziellen Trainingsprogrammen die eigene Gesundheit zu stabilisieren oder den Austausch mit Angehörigen oder Pflegefachkräften zu erleichtern. Dazu wird ein neues Verfahren geschaffen, um die Erstattungsfähigkeit digitaler Pflegeanwendungen zu prüfen. Die Pflegeberatung soll auch um digitale Elemente erweitert werden.

Einsatz digitaler Gesundheitsanwendungen

Der Einsatz digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGAs) wird erweitert. So können Versicherte künftig ihre DiGA-Daten in der elektronischen Patientenakte (ePA) speichern. Leistungen von Heilmittelerbringern und Hebammen, die im Zusammenhang mit DiGAs erbracht werden, sollen vergütet werden. Zugleich soll der Datenschutz für DiGAs durch ein verpflichtendes Zertifikat gestärkt werden.

Die Telemedizin soll stärker als bisher genutzt werden. So werden künftig bei der ärztlichen Terminvergabe auch telemedizinische Leistungen vermittelt. Auch der kassenärztliche Bereitschaftsdienst soll telemedizinische Leistungen anbieten. Zudem sollen auch Heilmittelerbringer und Hebammen telemedizinische Leistungen erbringen können.

Änderungen im Gesundheitsausschuss

Der Gesundheitsausschuss nahm zahlreiche Änderungen am Regierungsentwurf vor. Unter anderem sollen die Krankenkassen den Versicherten ab dem 1. Januar 2023 ergänzend zur elektronischen Gesundheitskarte auf Verlangen eine sichere digitale Identität für das Gesundheitswesen barrierefrei zur Verfügung stellen. Ab dem 1. Januar 2024 dient die digitale Identität in gleicher Weise wie die elektronische Gesundheitskarte zur Authentisierung des Versicherten im Gesundheitswesen und als Versicherungsnachweis.

Eine digitale Identität kann über verschiedene Ausprägungen mit verschiedenen Sicherheits- und Vertrauensniveaus verfügen, heißt es weiter. Das Sicherheits- und Vertrauensniveau der Ausprägung einer digitalen Identität muss mindestens dem Schutzbedarf der Anwendung entsprechen, bei der diese eingesetzt wird. Spätestens ab dem 1. Juli 2022 stellen die Krankenkassen den Nutzungsberechtigten Verfahren zur Verfügung, um die Integration der sicheren digitalen Identität zu erproben.

Entschließungsantrag der Grünen

Die Grünen forderten die Bundesregierung in ihrem Entschließungsantrag (19/29407) unter anderem auf, eine Strategie zur Digitalisierung für die Pflege und das Gesundheitswesen zu entwickeln und Patienten und Pflegebedürftige bei der Entwicklung der Strategie zu beteiligen.

Unterstützt werden sollte auch der Aufbau einer Bundespflegekammer. Die Entwicklung einer Pflegterminologie sei zu forcieren.

Antrag der AfD

Bei der Weiterentwicklung der Corona-Warn-App (CWA) dürfen nach Ansicht der AfD-Fraktion die Datenschutzvorgaben nicht aufgeweicht werden. Vielmehr müssten die hohen Datenschutzanforderungen zwingend beibehalten werden, hieß es in einem Antrag der Fraktion (19/26902).

Die Bundesregierung müsse eine Datenschutzbestandsgarantie abgeben, um den notwendigen strengen Datenschutz der App weiterhin zu gewährleisten. Keinesfalls dürfe eine automatische Weitergabe persönlicher Daten der Nutzer sowie positiver Testergebnisse an die Gesundheitsämter eingeführt werden. (pk/hau/06.05.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

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Tino Sorge

Tino Sorge

© Tino Sorge/ Steven Vangermain

Sorge, Tino

CDU/CSU

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Uwe Witt

Uwe Witt

© Uwe Witt

Witt, Uwe

AfD

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Dirk Heidenblut

Dirk Heidenblut

© Dirk Heidenblut

Heidenblut, Dirk

SPD

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Nicole Westig

Nicole Westig

© Nicole Westig/ Laurence Chaperon

Westig, Nicole

FDP

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Dr. Achim Kessler

Dr. Achim Kessler

© Achim Kessler/Ben Gross

Kessler, Dr. Achim

Die Linke

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Maria Klein-Schmeink

Maria Klein-Schmeink

© Maria Klein-Schmeink/ Paul Metzdorf

Klein-Schmeink, Maria

Bündnis 90/Die Grünen

()
Dr. Thomas Gebhart

Dr. Thomas Gebhart

© Dr. Thomas Gebhart/ Laurence Chaperon

Gebhart, Dr. Thomas

Parlamentarischer Staatssekretär für Gesundheit

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Sabine Dittmar

Sabine Dittmar

© Sabine Dittmar/ Photothek Media Lab

Dittmar, Sabine

SPD

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Stephan Pilsinger

Dr. med. Stephan Pilsinger

© Stephan Pilsinger/ Christian Kaufmann

Pilsinger, Stephan

CDU/CSU

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Dagmar Ziegler

Dagmar Ziegler

© DBT/Inga Haar

Ziegler, Dagmar

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 19/26902 - Antrag: Kein Aufweichen von Datenschutzvorgaben bei der Weiterentwicklung der Corona-Warn-App
    PDF | 246 KB — Status: 24.02.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/27652 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz - DVPMG)
    PDF | 2 MB — Status: 17.03.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/27754 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Joana Cotar, Dr. Michael Espendiller, Uwe Schulz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/26902 - Kein Aufweichen von Datenschutzvorgaben bei der Weiterentwicklung der Corona-Warn-App
    PDF | 283 KB — Status: 22.03.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/29384 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/27652 - Entwurf eines Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz - DVPMG)
    PDF | 3 MB — Status: 05.05.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/29407 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/27652, 19/29384 - Entwurf eines Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz - DVPMG)
    PDF | 364 KB — Status: 05.05.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Gesetzentwurf 19/27652 (Beschlussempfehlung 19/29384: Gesetzentwurf in der Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 19/29407 abgelehnt
  • Beschlussempfehlung 19/27754 (Antrag 19/26902 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

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Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw12-de-digitale-versorgung-826508

Stand: 30.08.2025