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Inneres

Überprüfung der Piloten-Zuver­lässig­keit für mehr Luft­sicherheit erörtert

Der Bundestag hat am Mittwoch, 15. Januar 2020, in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherer Zuverlässigkeitsüberprüfungen (19/16428) erstmals beraten und im Anschluss zusammen mit einem Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Abschaffung der Zuverlässigkeitsprüfungen für Privatpiloten und Luftsportler“ (19/16481) zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres, Bau und Heimat überwiesen. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Ziel des Gesetzesvorhabens ist es dem Entwurf zufolge, den zivilen Luftverkehr besser vor Angriffen sogenannter Innentäter zu schützen. Diese stellten, so die Bundesregierung, „eine der größten Bedrohungen“ für die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs dar. Zum Schutz vor derartigen Angriffen sieht das Luftsicherheitsgesetz eine Zuverlässigkeitsüberprüfung aller Personen vor, die in besonderer Weise Einfluss auf die Sicherheit des Luftverkehrs nehmen können. Mit der geplanten Änderung sollen jetzt die Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen verbessert werden.

So ist vorgesehen, die Luftsicherheitsbehörden zu befugen, weitere sicherheitsrelevante Informationen anderer Behörden in die Zuverlässigkeitsüberprüfung einzubeziehen. Die Regelungen für die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Luftfahrern sollen mit den bestehenden Regelungen für die anderen überprüfungspflichtigen Personengruppen harmonisiert werden. Um das Sicherheitsniveau zu erhöhen und das Überprüfungsverfahren zu vereinfachen ist geplant, die gesetzlichen Grundlagen zur Errichtung eines künftigen Luftsicherheitsregisters zu schaffen. Ferner sollen die restriktiven Mitwirkungsmöglichkeiten bei Überprüfungen durch ausländische Stellen erweitert werden.

Antrag der FDP

Die FDP fordert von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sowohl Bewerber als auch Inhaber von Privatpilotlizenzen sowie weitere Luftsportler von einer luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung ausnimmt und die europarechtlich mögliche Differenzierung nach verschiedenen Arten von luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungen in deutsches Recht umsetzt. Damit solle Rechtsklarheit für die Betroffenen geschaffen werden. Auch sollen keine unnötigen bürokratischen Hürden im Hinblick auf die nahende Verschärfung der Wiederholungsfristen für die Zuverlässigkeitsüberprüfung aufgebaut werden. Künftige Regelungen sollten europäisch abgestimmt werden, deutsche Sonderwege seien zu vermeiden, schreiben die Liberalen.

Die luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung /ZÜP) nach dem Luftsicherheitsgesetz dient nach Fraktionsangaben der Sicherheit des zivilen Luftverkehrs und damit vor allem dem Schutz vor Angriffen auf diese Sicherheit durch den zweckentfremdeten Betrieb von Flugzeugen. Genannt werden Flugzeugentführungen, Sabotageakte und terroristische Anschläge. In Deutschland betreffe die ZÜP nicht nur Berufspiloten, sondern auch Bewerber und Inhaber von Privatpilotenlizenzen sowie Luftsportler. (sas/vom/15.01.2020)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

()
Stephan Mayer

Stephan Mayer

© DBT/Inga Haar

Mayer (Altötting), Stephan

Parlamentarischer Staatssekretär des Innern, für Bau und Heimat

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Thomas Ehrhorn

Thomas Ehrhorn

© Thomas Ehrhorn

Ehrhorn, Thomas

AfD

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Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

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Mahmut Özdemir

Mahmut Özdemir

© Mahmut Özdemir/ Maximilian König

Özdemir (Duisburg), Mahmut

SPD

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Manuel Höferlin

Manuel Höferlin

© Manuel Höferlin/Christian Kuhlmann (5 Gänge)

Höferlin, Manuel

FDP

()
André Hahn

André Hahn

© DBT/ Stella von Saldern

Hahn, Dr. André

Die Linke

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Irene Mihalic

Irene Mihalic

© Irene Mihalic/ Annette Koroll

Mihalic, Dr. Irene

Bündnis 90/Die Grünen

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Christoph de Vries

Christoph de Vries

© Christoph de Vries/ Tobia Koch

Vries, Christoph de

CDU/CSU

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Susanne Mittag

Susanne Mittag

© Photothek/SPD-Fraktion

Mittag, Susanne

SPD

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Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

()

Dokumente

  • 19/16428 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen
    PDF | 716 KB — Status: 10.01.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/16481 - Antrag: Abschaffung der Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Privatpiloten und Luftsportler
    PDF | 258 KB — Status: 14.01.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 1916428 und 19/16481 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Inneres

Vorschläge zur Ver­besse­rung der Sicher­heit im Luftverkehr bewertet

Geplante Änderungen bei der Zuverlässigkeitsprüfung im Luftverkehr haben Experten am Montag, 10. Februar 2020, während einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses unter Vorsitz von Andrea Lindholz (CDU/CSU) bewertet. Grundlage dazu waren ein Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen“ (19/16428), die Stellungnahme des Bundesrates dazu (19/16717) sowie ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Abschaffung der Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Privatpiloten und Luftsportler“ (19/16481).

Mit Blick auf mögliche Angriffe sogenannter Innentäter, die aus Sicht der Bundesregierung eine der größten Bedrohungen für die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs darstellen, sieht der Regierungsentwurf unter anderem vor, künftig Erkenntnisse aus dem Erziehungsregister und dem Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister bei der Bewertung der Zuverlässigkeit zu berücksichtigen. Der Bundesrat hält es laut seiner Stellungnahme für sinnvoll, Luftfahrtunternehmen zu verpflichten, die Ausweispapiere der Fluggäste vor Einstieg in das Flugzeug zu prüfen und mit den bei der Buchung angegebenen Daten abzugleichen.

„Datenbank kann hilfreich sein“

Für Uwe Büchner, Leitender Ministerialrat beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, ist die Schaffung eines gemeinsamen Luftsicherheitsregisters die wichtigste Maßnahme. Der aktuell praktizierte Austausch von Negativlisten auf Papier durch die Bundes- und Landesbehörden sei antiquiert, befand er. Auch werde die Mobilität unter den Flughafenmitarbeitern nicht beachtet. Wechsle ein Mitarbeiter vom Flughafen Köln nach München, bringe er eine Zuverlässigkeitsbescheinigung mit, die gefälscht oder inzwischen überholt sein könne.

Eine Austauschplattform in Form einer Datenbank könne hier hilfreich sein, sagte er. Die vom Bundesrat angedachte Ausweiskontrolle vor dem Boarding hält Büchner aus Flugsicherheitsgründen nicht für notwendig, da die Passagiere die Sicherheitskontrolle dann schon durchlaufen hätten. Mit Blick auf die Kriminalitätsbekämpfung sei der Abgleich dennoch unterstützenswert, sagte der Ministerialrat.

„Geplantes Luftsicherheitsregister sehr sinnvoll“

Auch Prof. Dr. Wolfgang Däubler von der Universität Bremen hält das geplante Luftsicherheitsregister für sehr sinnvoll. Gleiches gelte für die Einschaltung von Bundespolizei und Zollkriminalamt in die Überprüfungen der Zuverlässigkeit. Bedenken mit Blick auf den Datenschutz hat der Arbeitsrechtler nach eigener Aussage hinsichtlich der Möglichkeit, in das Zentrale Staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister Einblick nehmen zu können.

Der Erkenntnisgewinn durch ein Register, in dem Ermittlungsverfahren aufgeführt sind, sei sehr gering, befand Däubler. Die Gefahr, Unschuldige zu benachteiligen, sei außerordentlich groß, weil die Überprüfungen ein Massengeschäft seien. Was die Einstiegskontrollen angeht, so kritisierte Däubler, dass ein entsprechender Gesetzentwurf des Bundesrates nicht weiterverfolgt worden sei. Es sei nicht schlüssig, wenn auf der einen Seite die Zuverlässigkeitsprüfungen verstärkt werden, gleichzeitig aber eine andere Sicherheitslücke bleibe.

„Einzelfallgerechtigkeit statt pauschale Vermutung“

Frank Dörner, Rechtsanwalt für Luftfahrtrecht, kritisierte das Prinzip der Regelvermutung, wonach Piloten als unzuverlässig gelten, wenn sie wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe oder Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen verurteilt wurden. Dörner sprach von einer „Überkriminalisierung“. Straftaten aus dem Insolvenzrecht, dem Sozialrecht oder dem Steuerrecht seien nicht in den Zusammenhang mit Schwerstkriminalität, Terror oder Gewalttaten zu bringen, sagte er.

Benötigt werde hier eine Korrektur, die auch zu einer Akzeptanz der Betroffenen führt. Es brauche eine Einzelfallgerechtigkeit statt einer „pauschalen Vermutung, jeder über 60 Tagessätze gehört nicht mehr in die Luftfahrt“.

„Sicherheitsaufgaben nicht von Privaten erledigen lassen“

Arnd Krummen von der Gewerkschaft der Polizei kritisierte als Vertreter der Bundespolizei, dass Sicherheitsaufgaben an Flughäfen in den Händen von privaten Unternehmen lägen. Derartige hoheitliche Aufgaben müssten mindestens von Beschäftigten einer Bundesanstalt für Luftsicherheit ausgeführt werden, sagte er. Es sei zu begrüßen, dass es der Bundespolizei künftig ermöglicht werden soll, die Mitarbeiter zu überprüfen.

Krummen sprach sich zudem gegen die Abschaffung der Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Privatpiloten aus. Auch mit kleineren Flugzeugen, so der Polizei-Vertreter, könne sehr wohl großer Schaden angerichtet werden.

„Berufszugangsschranke gerechtfertigt“

Auch Dr. Christoph Schaefer, Director Aviation Security bei der Lufthansa, lehnte Ausnahmen für Privatpiloten aus. Die Möglichkeit, Einblick in das Zentrale Staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister zu nehmen, begrüßte er ebenso wie das Luftsicherheitsregister. Wirksam könne das aber nur sein, „wenn alle Bundesländer mitziehen“. Der Lufthansa-Vertreter räumte ein, dass die Berufszugangsschranke, die die luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfung darstelle, ohne Weiteres gerechtfertigt sei, da es um den Schutz hochwertiger Rechtsgüter und insbesondere von Leib und Leben möglicher Anschlagsopfer gehe.

Allerdings müsse die Verhältnismäßigkeit des Vorgehens gewahrt bleiben. In Deutschland habe die Negativquote in den letzten Jahren – obwohl jeder Zweifel ein Ablehnungsgrund sei – nur bei fünf Prozent gelegen. In der aktuellen Situation des Fachkräftemangels in bestimmten Sparten sei es wichtig, dass die Ergebnisse der Überprüfung „zügig zur Verfügung stehen“, sagte Schaefer.

Gegen Sonderregelungen für Privatpiloten

Keine Bedenken gegen den Gesetzentwurf hat Dr. Berthold Stoppelkamp vom Bundesverband der Sicherheitswirtschaft. Die Überprüfungen müssten auf fundierter Grundlage in einem vertretbaren Zeitraum erfolgen, forderte er. Mit der Einrichtung eines zentralen Registers verbinde er die Hoffnung auf die Beschleunigung der Prozesse insbesondere auf der Arbeitgeberseite, sagte Stoppelkamp.

Sonderregelungen für Privatpiloten lehnte er ab. Es nicht nachvollziehbar, wenn Putzfrauen auf den Flughafen überprüft würden, nicht aber Privatpiloten, die durchaus zur Gefährdung der Luftsicherheit in Deutschland beitragen könnten.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Wie die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf erläutert, stellen Angriffe sogenannter Innentäter eine der größten Bedrohungen für die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs dar. Gemeint sind Personen, die besonderen Zugang zu Einrichtungen und Abläufen des Luftverkehrs haben. Zum Schutz vor derartigen Angriffen sehe das Luftsicherheitsgesetz eine Zuverlässigkeitsüberprüfung aller Personen vor, die in besonderer Weise Einfluss auf die Sicherheit des Luftverkehrs nehmen können.

Hierbei habe die Luftsicherheitsbehörde die Zuverlässigkeit des Betroffenen aufgrund einer möglichst umfassenden Gesamtwürdigung des Einzelfalls zu bewerten, heißt es weiter. Nach geltender Rechtslage könnten die Luftsicherheitsbehörden allerdings gewisse sicherheitsrelevante Informationen, die bei anderen Behörden vorhanden sind, nicht im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung berücksichtigen.

„Befugnisse zur Informationsgewinnung“

Dies betreffe Daten der Bundespolizei und des Zollkriminalamtes sowie Auskünfte aus dem Erziehungsregister und dem Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister. Mit dem Gesetzentwurf sollen daher „für die Luftsicherheitsbehörden entsprechende Befugnisse zur Informationsgewinnung eingeräumt und so verbesserte Voraussetzungen für die umfassende Bewertung der Zuverlässigkeit geschaffen werden“.

Ferner sollen die Regelungen für die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Luftfahrern mit den bestehenden Regelungen für die anderen überprüfungspflichtigen Personengruppen harmonisiert werden. Um das Sicherheitsniveau zu erhöhen und das Überprüfungsverfahren zu vereinfachen sollen die gesetzlichen Grundlagen zur Errichtung eines künftigen Luftsicherheitsregisters geschaffen werden. Schließlich sollen die Möglichkeiten internationaler Kooperation gestärkt werden, „indem eine erweiterte Mitwirkung der Luftsicherheitsbehörden bei Überprüfungen durch ausländische Stellen ermöglicht wird“.

Regierung antwortet auf Stellungnahme des Bundesrates

In ihrer Gegenäußerung (19/16717) zur Stellungnahme des Bundesrates begrüßt die Bundesregierung die Vorschläge der Länderkammer für bessere Rahmenbedingungen für die luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungen. Der Bundesrat hatte die Regelungen des Gesetzentwurfs seinerseits begrüßt, es darüber hinaus aber für erforderlich gehalten, dass Luftfahrtunternehmen verpflichtet werden, die Ausweispapiere der Fluggäste vor Einstieg in das Flugzeug zu prüfen und mit den bei der Buchung angegebenen Daten abzugleichen.

Dabei verwies der Bundesrat auf seinen Gesetzentwurf „zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes zum Zweck der Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen von Luftfahrtunternehmen bei der Abfertigung von Fluggästen“, den Niedersachsen im Jahr 2018 initiiert und dessen Einbringung der Bundesrat beschlossen habe. Der Bundesrat bat, diesen Gesetzentwurf „schnellstmöglich“ im Bundestag aufzurufen.

In der Gegenäußerung der Bundesregierung heißt es dazu, dass sie die Ausführungen des Bundesrates zur Kenntnis nehme. Ziel des Gesetzentwurfs des Bundesrates ist es der Vorlage zufolge, sicherzustellen, dass die Identität der Fluggäste bekannt ist und auch für polizeiliche Zwecke genutzt werden kann. Die Meinungsbildung zu dieser Bundesratsinitiative ist innerhalb der Bundesregierung laut ihrer Gegenäußerung noch nicht abgeschlossen. Ein innerer Zusammenhang zwischen ihrem Gesetzentwurf und der Bundesratsinitiative bestehe nicht, schreibt die Bundesregierung weiter.

Antrag der FDP

Die FDP-Fraktion dringt in ihrem Antrag (19/16481) auf eine „Abschaffung der Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Privatpiloten und Luftsportler“. Die Fraktion fordert von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der Bewerber und Inhaber von Privatpilotlizenzen sowie weitere Luftsportler von einer luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung ausnimmt. Auch soll der Gesetzentwurf nach dem Willen der Fraktion die „europarechtlich mögliche Differenzierung nach verschiedenen Arten von luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungen“ in deutsches Recht umsetzen.

Dem Antrag zufolge dient die luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung der Sicherheit des zivilen Luftverkehrs und damit vor allem dem Schutz vor Angriffen etwa durch Flugzeugentführungen, Sabotageakte und terroristische Anschläge. In Deutschland betreffe die Überprüfung nicht nur Berufspiloten, sondern auch Bewerber und Inhaber von Privatpilotenlizenzen sowie Luftsportler.

Einmotorige Flugzeuge oder Motorsegler

Privatpilotenlizenzen würden jedoch „ganz überwiegend zum Betrieb von einmotorigen Flugzeugen oder Motorseglern genutzt“, von denen in Anbetracht ihres niedrigen Gewichts und der verhältnismäßig geringen Geschwindigkeiten weder für allgemein zugängliche Gebäude noch für besonders zu schützende Gebäude wie beispielsweise Atomkraftwerke eine Gefahr ausgehe, führt die Fraktion aus.

„Privatpilotenlizenzen berechtigen auch nicht zum kommerziellen Befördern von Passagieren und bergen damit keine erhöhte Gefahr für den allgemeinen Luftverkehr oder Dritte“, heißt es weiter in dem Antrag. Zudem habe es bisher keine Versuche von Piloten mit Privatpilotenlizenzen oder Luftsportlern gegeben, ihre Luftfahrzeuge als Waffen für terroristische Zwecke zu missbrauchen. Daher sähen andere EU-Staaten sowie EU-Vorgaben keine luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung für Privatpiloten und Luftsportler vor. (hau/sto/10.02.2020)

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Uwe Büchner, Leitender Ministerialrat, Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, München
  • Prof. Dr. Wolfgang Däubler, Universität Bremen
  • Frank Dörner, Rechtsanwalt, München
  • Arnd Krummen, Gewerkschaft der Polizei – Bundespolizei, Hilden
  • Dr. Christoph Schaefer, Director Aviation Security (Regulatory, Compliance), Deutsche Lufthansa, Frankfurt am Main
  • Dr. Berthold Stoppelkamp, Leiter Hauptstadtbüro, Bundesverband der Sicherheitswirtschaft, Berlin

Dokumente

  • 19/16428 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen
    PDF | 716 KB — Status: 10.01.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/16481 - Antrag: Abschaffung der Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Privatpiloten und Luftsportler
    PDF | 258 KB — Status: 14.01.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/16717 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen - Drucksache 19/16428 - Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates
    PDF | 297 KB — Status: 22.01.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Inneres

Bundestag ändert Zu­verlässigkeit­sprüfung im Luftverkehr

Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. März 2020, Änderungen bei der Zuverlässigkeitsprüfung im Luftverkehr beschlossen. Grundlage war ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen (19/16428), zu dem eine Stellungnahme des Bundesrates (19/16717) vorlag. CDU/CSU, SPD und AfD stimmten in dritter Beratung für den vom Innenausschuss geänderten Gesetzentwurf (19/17585), die FDP und die Linksfraktion stimmten dagegen, Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.

In zweiter Beratung hatte der Bundestag getrennt über Teile des Gesetzes abgestimmt. Bei der Abstimmung über den Artikel 8 (Änderung des Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes) stimmten die Linksfraktion und die Grünen dagegen, während die übrigen Fraktionen zustimmten. Bei der Abstimmung über die übrigen Teile des Gesetzes stimmten die FDP und die Linksfraktion dagegen, während die übrigen Fraktionen zustimmten.

Anträge von FDP und Grünen

Keine Mehrheit fand ein Antrag der FDP-Fraktion (19/16481), der darauf abzielt, die Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Privatpiloten und Luftsportler abzuschaffen. Der Verkehrsausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/17585). Alle anderen Fraktionen lehnten diesen Antrag ab.

Einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Persönliche Eignung nach § 6 Waffengesetz wirksam gewährleisten“ (19/17520) überwies der Bundestag zur weiteren Beratung an den federführenden Innenausschuss. Paragraf 6 des Waffengesetzes regelt, wann Personen die erforderliche persönliche Eignung nicht besitzen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Laut Bundesregierung stellen Angriffe sogenannter Innentäter, also von Personen, die besonderen Zugang zu Einrichtungen und Abläufen des Luftverkehrs haben, eine der größten Bedrohungen für die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs dar. Zum Schutz vor derartigen Angriffen sehe das Luftsicherheitsgesetz eine Zuverlässigkeitsüberprüfung aller Personen vor, die in besonderer Weise Einfluss auf die Sicherheit des Luftverkehrs nehmen können. Dabei habe die Luftsicherheitsbehörde die Zuverlässigkeit des Betroffenen aufgrund einer möglichst umfassenden Gesamtwürdigung des Einzelfalles zu bewerten, heißt es in dem Gesetzentwurf (19/16428).

Nach geltender Rechtslage könnten die Luftsicherheitsbehörden allerdings gewisse sicherheitsrelevante Informationen, die bei anderen Behörden vorhanden sind, nicht im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung berücksichtigen. Dies betreffe Daten der Bundespolizei und des Zollkriminalamtes sowie Auskünfte aus dem Erziehungsregister und dem Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister. Mit dem Gesetzesbeschluss wurden nun für die Luftsicherheitsbehörden entsprechende Befugnisse zur Informationsgewinnung eingeräumt und so aus Sicht der Koalition bessere Voraussetzungen für die umfassende Bewertung der Zuverlässigkeit geschaffen.

Grundlagen für ein künftiges Luftsicherheitsregister

Ferner wurden die Regelungen für die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Piloten mit den bestehenden Regelungen für die anderen überprüfungspflichtigen Personengruppen harmonisiert. Um das Sicherheitsniveau zu erhöhen und das Überprüfungsverfahren zu vereinfachen, sollen mit dem Gesetz die rechtlichen Grundlagen für ein künftiges Luftsicherheitsregister geschaffen werden. Auch sollen die Möglichkeiten internationaler Kooperation gestärkt werden, indem eine erweiterte Mitwirkung der Luftsicherheitsbehörden bei Überprüfungen durch ausländische Stellen ermöglicht wird.

In ihrer Gegenäußerung (19/16717) zur Stellungnahme des Bundesrates zu ihrem Gesetzentwurf schreibt die Bundesregierung, sie nehme die Ausführungen der Länderkammer zur Kenntnis. Der Bundesrat hält es weiter für erforderlich, dass Luftfahrtunternehmen verpflichtet werden, die Ausweispapiere der Fluggäste vor Einstieg in das Flugzeug zu prüfen und mit den bei der Buchung angegebenen Daten abzugleichen. 

Änderung des Waffenrechts

Das Gesetz beinhaltet eine Rücknahme einer nicht beabsichtigten Verschärfung der Regelungen in Bezug auf Spielzeugwaffen im dritten Waffenrechtsänderungsgesetz. Nach bisher geltendem Waffenrecht waren Schusswaffen, die zum Spiel bestimmt sind, vom Waffengesetz freigestellt, wenn ihre Mündungsenergie nicht mehr als 0,5 Joule betrug. Dieser Grenzwert entsprach der Regelung der sogenannten EU-Spielzeugsicherheitsrichtlinie. Im Jahr 2019 wurde diese Richtlinie allerdings dahingehend geändert, dass bezüglich des Energiegrenzwerts nicht mehr auf die Mündungsenergie, sondern auf die Auftreffenergie im Ziel abgestellt wird (neuer Grenzwert nunmehr 2.500 Joule pro Quadratmeter).

Im Rahmen des dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes war diese Änderung laut Innenausschuss so umgesetzt worden, dass nun eine gleitende Verweisung auf die Spielzeugsicherheitsrichtlinie enthalten ist. Danach sind künftig sämtliche Gegenstände vom Waffengesetz freigestellt, die Spielzeug im Sinne der Richtlinie sind. Dabei sei übersehen worden, heißt es im Bericht des Innenausschusses, dass nicht alle nach der bisherigen Ausnahme freigestellten Gegenstände sämtliche Anforderungen der Spielzeugsicherheitsrichtlinie erfüllen. Damit würden bestimmte sogenannte „Softairwaffen“ künftig gegebenenfalls unter das Waffengesetz fallen. Um unnötige bürokratische Aufwände für die Besitzer dieser Gegenstände zu vermeiden, beschloss der Bundestag, die bisherige Ausnahme – zusätzlich zur neuen – wiederherzustellen. Diese Änderung war Ursache für den Antrag der Grünen, über Teile des Gesetzes getrennt abzustimmen.

Abgelehnter Antrag der FDP

Die FDP-Fraktion drang in ihrem Antrag (19/16481) auf eine „Abschaffung der Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Privatpiloten und Luftsportler“. Sie forderte die Bundesregierung auf, Bewerber und Inhaber von Privatpilotlizenzen sowie weitere Luftsportler von einer luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung auszunehmen. Auch sollte die „europarechtlich mögliche Differenzierung nach verschiedenen Arten von luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungen“ in deutsches Recht umgesetzt werden. 

In Deutschland betreffe die Überprüfung nicht nur Berufspiloten, sondern auch Bewerber und Inhaber von Privatpilotenlizenzen sowie Luftsportler. Privatpilotenlizenzen würden jedoch „ganz überwiegend zum Betrieb von einmotorigen Flugzeugen oder Motorseglern genutzt“, von denen in Anbetracht ihres niedrigen Gewichts und der verhältnismäßig geringen Geschwindigkeiten weder für allgemein zugängliche Gebäude noch für besonders zu schützende Gebäude wie beispielsweise Atomkraftwerke eine Gefahr ausgehe, so die FDP. Zudem habe es bisher keine Versuche von Piloten mit Privatpilotenlizenzen oder Luftsportlern gegeben, ihre Luftfahrzeuge als Waffen für terroristische Zwecke zu missbrauchen.

Antrag der Grünen

Die Grünen fordern die Bundesregierung in ihrem überwiesenen Antrag (19/17520) zur persönlichen Eignung nach dem Waffengesetz auf, gesetzliche Regelungen vorzulegen, die gewährleisten, dass eine erteilte waffenrechtliche Erlaubnis zuverlässig entzogen wird, wenn die persönliche Eignung oder Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben ist. Auch müsse die nach dem Waffengesetz bereits vorgeschriebene Überprüfung im Hinblick auf die persönliche Eignung in psychologischer Hinsicht verbessert werden.

Aufgrund des rechtsterroristischen Anschlags von Hanau befasse sich die Bundesregierung zu Recht erneut mit dem Waffenrecht und dabei vor allem mit der Frage, ob der konkrete Fall eine Lücke der bisherigen Regelungen offenbart, zumal der mutmaßliche Täter im Zeitpunkt der Tat nach bisherigem Kenntnisstand legal im Besitz von halbautomatischen Schusswaffen und entsprechender Munition war, heißt es in dem Antrag. (sto/vom/05.03.2020)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Thomas Oppermann

Thomas Oppermann

© SPD-Parteivorstand/ Susie Knoll

Oppermann, Thomas

Bundestagsvizepräsident

()
Christoph de Vries

Christoph de Vries

© Christoph de Vries/ Tobia Koch

Vries, Christoph de

CDU/CSU

()
Martin Hess

Martin Hess

© Martin Hess

Hess, Martin

AfD

()
Mahmut Özdemir

Mahmut Özdemir

© Mahmut Özdemir/ Maximilian König

Özdemir (Duisburg), Mahmut

SPD

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Manuel Höferlin

Manuel Höferlin

© Manuel Höferlin/Christian Kuhlmann (5 Gänge)

Höferlin, Manuel

FDP

()
André Hahn

André Hahn

© DBT/ Stella von Saldern

Hahn, Dr. André

Die Linke

()
Irene Mihalic

Irene Mihalic

© Irene Mihalic/ Annette Koroll

Mihalic, Dr. Irene

Bündnis 90/Die Grünen

()
Michael Brand

Michael Brand

© Michael Brand / Tobias Koch

Brand (Fulda), Michael

CDU/CSU

()
Susanne Mittag

Susanne Mittag

© Photothek/SPD-Fraktion

Mittag, Susanne

SPD

()
Thomas Oppermann

Thomas Oppermann

© SPD-Parteivorstand/ Susie Knoll

Oppermann, Thomas

Bundestagsvizepräsident

()

Dokumente

  • 19/16428 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen
    PDF | 716 KB — Status: 10.01.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/16481 - Antrag: Abschaffung der Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Privatpiloten und Luftsportler
    PDF | 258 KB — Status: 14.01.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/16717 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen - Drucksache 19/16428 - Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates
    PDF | 297 KB — Status: 22.01.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/17520 - Antrag: Persönliche Eignung nach § 6 des Waffengesetzes wirksam gewährleisten
    PDF | 238 KB — Status: 03.03.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/17585 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/16428, 19/16717, 19/16955 Nr. 5 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Manuel Höferlin, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/16481 - Abschaffung der Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Privatpiloten und Luftsportler
    PDF | 575 KB — Status: 04.03.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Gesetzentwurf 19/16428 und 19/16717 Artikel 8 (Beschlussempfehlung 19/17585: Artikel 8 in der Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Gesetzentwurf 19/16428 und 19/16717 übrigen Teile (Beschlussempfehlung 19/17585: übrigen Teile in der Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/17585 Buchstabe b (Antrag 19/16481 ablehnen) angenommen
  • Überweisung 19/17520 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Inneres

Antrag zur Eignung nach dem Waffengesetz abgelehnt

Der Bundestag hat am Donnerstag, 4. März 2021, einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zur Regelung erteilter waffenrechtlicher Erlaubnisse im Rahmen des Waffengesetzes (19/17520) abgelehnt. Die Vorlage wurde mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegen das Votum von Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke zurückgewiesen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat (19/27022) vor.

Hingegen erstmals beraten wurde ein von der FDP eingebrachter Antrag mit dem Titel „Waffenrecht mit Augenmaß und Konsequenz“ (19/27183). Die Vorlage wurde im Anschluss an die Debatte an den Innenausschuss zur federführenden Beratung überwiesen.

Antrag der Grünen

Die Grünen fordern die Bundesregierung in ihrem Antrag zur persönlichen Eignung nach dem Waffengesetz (19/17520) auf, gesetzliche Regelungen vorzulegen, die gewährleisten, dass eine erteilte waffenrechtliche Erlaubnis zuverlässig entzogen wird, wenn die persönliche Eignung oder Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben ist. Auch müsse die nach dem Waffengesetz bereits vorgeschriebene Überprüfung im Hinblick auf die persönliche Eignung in psychologischer Hinsicht verbessert werden.

Aufgrund des rechtsterroristischen Anschlags von Hanau befasse sich die Bundesregierung zu Recht erneut mit dem Waffenrecht und dabei vor allem mit der Frage, ob der konkrete Fall eine Lücke der bisherigen Regelungen offenbart, zumal der mutmaßliche Täter im Zeitpunkt der Tat nach bisherigem Kenntnisstand legal im Besitz von halbautomatischen Schusswaffen und entsprechender Munition war, heißt es in dem Antrag.

Antrag der FDP

Die Bundesregierung soll nach dem Willen der FDP-Fraktion von Vorschlägen zur weiteren Verschärfung des Waffenrechts absehen. Stattdessen sei unter Beteiligung der betroffenen Kreise eine ausführliche Evaluierung der Waffenrechtsänderungen der vergangenen Jahre vorzunehmen, schreibt die Fraktion in ihrem Antrag (19/27183).

Darin fordert sie zugleich die Bundesregierung auf, den Kampf gegen den Besitz und Handel illegaler Waffen zu verschärfen. Auch soll die Bundesregierung laut Vorlage die Herkunft sichergestellter und beschlagnahmter Waffen in der Polizeilichen Kriminalstatistik und im Bundeslagebild Waffenkriminalität aufführen und dabei insbesondere ausweisen, ob diese bei der Tat legal oder illegal besessen wurden. Außerdem soll dem Antrag zufolge bei Straftaten mit Schusswaffen stets zu vermerken sein, ob diese legal oder illegal besessen wurden. (vom/sas/sto/04.03.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

()
Marc Henrichmann

Marc Henrichmann

© Marc Henrichmann/ Anja Tiwisina

Henrichmann, Marc

CDU/CSU

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Martin Hess

Martin Hess

© Martin Hess

Hess, Martin

AfD

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Helge Lindh

Helge Lindh

© Photothek Media Lab

Lindh, Helge

SPD

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Konstantin Kuhle

Konstantin Kuhle

© Konstantin Kuhle/ Munir Werner

Kuhle, Konstantin

FDP

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Martina Renner

Martina Renner

© Julia Bornkessel

Renner, Martina

Die Linke

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Irene Mihalic

Irene Mihalic

© Irene Mihalic/ Annette Koroll

Mihalic, Dr. Irene

Bündnis 90/Die Grünen

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Christoph Bernstiel

Christoph Bernstiel

© Christoph Bernstiel/Christoph Jann

Bernstiel, Christoph

CDU/CSU

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Michael Kuffer

Michael Kuffer

© Michael Kuffer / Gilla Hof

Kuffer, Michael

CDU/CSU

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Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 19/17520 - Antrag: Persönliche Eignung nach § 6 des Waffengesetzes wirksam gewährleisten
    PDF | 238 KB — Status: 03.03.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/27022 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/17520 - Persönliche Eignung nach § 6 des Waffengesetzes wirksam gewährleisten
    PDF | 244 KB — Status: 25.02.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/27183 - Antrag: Waffenrecht mit Augenmaß und Konsequenz
    PDF | 294 KB — Status: 02.03.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Beschlussempfehlung 19/27022 (Antrag 19/17520 ablehnen) angenommen
  • Überweisung 19/27183 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw09-de-waffengesetz-824822

Stand: 30.08.2025