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Verkehr

Koalition will das Per­sonen­beför­derungs­recht moderni­sieren

CDU/CSU und SPD wollen das Personenbeförderungsrecht modernisieren. Ihren Gesetzentwurf (19/26175) hat der Bundestag am Freitag, 29. Januar 2021, in erster Lesung eine halbe Stunde lang debattiert und im Anschluss zusammen mit Anträgen der FDP (19/26186) und der Linken (19/26173) zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur überwiesen.

Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD

Durch eine Änderung des Personenbeförderungsgesetzes wollen die Koalitionsfraktionen sowohl eine neue Form des Linienverkehrs innerhalb des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), den sogenannten Linienbedarfsverkehr, als auch eine neue Form des Gelegenheitsverkehrs außerhalb des ÖPNV, den sogenannten  gebündelten Bedarfsverkehr, einführen und einzelne Regelungen zum Taxen- und Mietwagenverkehr anpassen. Die Änderungen seien dabei so ausgestaltet, dass zwischen den unterschiedlichen Beförderungsformen ein fairer Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Beförderungsformen gewahrt bleibt und die Länder oder die nachgeordneten Kommunen entsprechende Steuerungsmöglichkeiten erhalten.

Zur Begründung heißt es, dass plattformbasierte On-Demand-Mobilitätsdienste das Potential besitzen würden, den motorisierten Individualverkehr in den Städten zu reduzieren und die Menschen in ländlichen Räumen mit effizienten und bezahlbaren Mobilitätsleistungen zu versorgen. Durch die reguläre Zulassung eines bedarfsgesteuerten Linienverkehrs würden den Verkehrsunternehmen eine zusätzliche Gestaltungsmöglichkeit des lokalen Angebots eingeräumt.

Antrag der Linken

Die Fraktion Die Linke dringt auf eine Regulierung sogenannten Pooling-Dienste, die ausschließlich als Teil beziehungswiese zur Ergänzung des ÖPNV zugelassen werden sollen. Insofern soll die vorgesehene neue Kategorie des gebündelten Bedarfsverkehrs nicht gesetzlich eingeführt werden. Zudem sollen verbindliche Beförderungsentgelte für Mietwagen eingeführt werden, wie sie für den gebündelten Bedarfsverkehr vorgesehen sind. 

Des Weiteren fordert die Fraktion, soziale Standards im Mietwagengewerbe und bei gebündelten Bedarfsverkehren festzusetzen, damit sichergestellt wird, dass das Personal der Bedarfsverkehre zu den gleichen Lohn- und Arbeitsbedingungen beschäftigt wird wie das Personal des öffentlichen Personennahverkehrs, und die durch die Genehmigungsbehörden ergänzt werden können.

Antrag der FDP

Die FDP-Fraktion bringt zu dem Tagesordnungspunkt einen Antrag mit dem Titel „Update für das Personenbeförderungsgesetz – Chancen der Digitalisierung nutzen“ ein. Demnach solle etwa „ein Level-Playing-Field für alle Mobilitätsdienstleister“ geschaffen werden, „um den
Wettbewerb zu beleben und das Potenzial innovativer Mobilitätsdienste für
eine gesteigerte Effizienz des Personenverkehrs, die Entlastung der Infrastruktur sowie den Schutz der Umwelt zu nutzen“. Die Bundesregierung solle deshalb „faire Wettbewerbsbedingungen“ für alle Marktteilnehmer schaffen. Es gelte Wettbewerbsverzerrungen abzuschaffen, schreibt die Fraktion. (vom/29.01.2021) 

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Dagmar Ziegler

Dagmar Ziegler

© DBT/Inga Haar

Ziegler, Dagmar

Bundestagsvizepräsidentin

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Andreas Scheuer

Andreas Scheuer

© Andreas Scheuer/Bettina Fersch

Scheuer, Andreas

Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur

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Dagmar Ziegler

Dagmar Ziegler

© DBT/Inga Haar

Ziegler, Dagmar

Bundestagsvizepräsidentin

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Dr. Dirk Spaniel

Dr. Dirk Spaniel

© Dirk Spaniel/ Hagen Schnauss

Spaniel, Dr. Dirk

AfD

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Detlef Müller

Detlef Müller

© Photothek

Müller (Chemnitz), Detlef

SPD

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Daniela Kluckert

Daniela Kluckert

© Bundesregierung/Jesco Denzel

Kluckert, Daniela

FDP

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Andreas Wagner

Andreas Wagner

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Wagner, Andreas

Die Linke

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Stefan Gelbhaar

Stefan Gelbhaar

© Stefan Gelbhaar/ Julia Bornkessel

Gelbhaar, Stefan

Bündnis 90/Die Grünen

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Michael Donth

Michael Donth

© Tobias Koch

Donth, Michael

CDU/CSU

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Dagmar Ziegler

Dagmar Ziegler

© DBT/Inga Haar

Ziegler, Dagmar

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 19/26173 - Antrag: Keine Schlupflöcher für Uber & Co - Mietwagen wirksam regulieren
    PDF | 278 KB — Status: 26.01.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/26175 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts
    PDF | 974 KB — Status: 26.01.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/26186 - Antrag: Update für das Personenbeförderungsgesetz - Chancen der Digitalisierung nutzen
    PDF | 275 KB — Status: 27.01.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 19/26175, 19/26186 und 19/26173 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Verkehr

Ge­plante Moderni­sierung des Personen­beförde­rungs­rechts stößt auf Kritik

Zeit: Montag, 22. Februar 2021, 14 bis 16 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus

Der Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD „zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts“ (19/26175) trifft bei Sachverständigen überwiegend auf Kritik. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses unter Leitung von Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen) am Montag, 22. Februar 2021, deutlich. Die Koalitionsfraktionen wollen damit sowohl eine neue Form des Linienverkehrs innerhalb des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), den sogenannten Linienbedarfsverkehr, als auch eine neue Form des Gelegenheitsverkehrs außerhalb des ÖPNV, den sogenannten gebündelten Bedarfsverkehr, einführen.

Zugleich sollen einzelne Regelungen zum Taxen- und Mietwagenverkehr angepasst werden. Die Änderungen seien dabei so ausgestaltet, „dass zwischen den unterschiedlichen Beförderungsformen ein fairer Ausgleich gewahrt bleibt und die Länder oder die nachgeordneten Kommunen entsprechende Steuerungsmöglichkeiten erhalten“, heißt es in dem Gesetzentwurf.

„Rückkehrpflicht auftragsloser Mietwagen beibehalten“

Sowohl Herwig Kollar, Vizepräsident des Bundesverbandes Taxi, als auch Christoph Weigler, Deutschlandchef des Mietwagenvermittlers Uber, hielten die Neuregelung für nicht ausreichend – wenn auch aus unterschiedlichen Gründen. Taxi-Vertreter Kollar forderte eine klare Marktabtrennung, weil Taxi und Mietwagen ganz unterschiedliche Funktionen und Pflichten hätten. Es dürfe nicht sein, dass Taxis mit ihren ÖPNV-Pflichten und „unregulierte Mietwagen“ das gleiche Marktsegment bedienen.

Unbedingt beibehalten werden muss aus seiner Sicht die Rückkehrpflicht auftragsloser Mietwagen an ihre Betriebsstätten – vor allem um in Innenstädten der Ballungsgebiete zusätzlichen Verkehr zu vermeiden. Außerdem müssten die Kommunen eine vernünftige Vorausbuchungsfrist für die Mietwagen verhängen können, „dort wo sie gebraucht wird, um taxi-ähnlichen Mietwagenverkehr zu vermeiden“.

„Gesetzentwurf manifestiert Besserstellung von Taxis“

Uber-Vertreter Weigler lehnte Rückkehrpflicht und Vorbestellfrist hingegen ab. Der Gesetzentwurf manifestiere die Besserstellung von Taxis durch gesenkte Anforderungen, die Beibehaltung des Mehrwertsteuerunterschieds von zwölf Prozent zugunsten der Taxis und vermehrte Regulierungen bei Mietwagen wie Mindestpreise und Kennzeichnungspflichten, befand er. Die Rückkehrpflicht für Mietwagen nannte Weigler „sowohl ökologisch als auch ökonomisch schwer nachvollziehbar“.

Eine Vorbestellfrist würde den Belastungen noch die Krone aufsetzen, sagte der Uber-Deutschlandchef. Dies alles sei nicht im Sinne einer Verkehrswende, bei der es darum gehe, die Nutzung privater Pkw einzuschränken.

„Bessere Auslastung der Fahrzeuge durch mehr Preisflexibilität“

Zu viel reguliert wird durch den Gesetzentwurf aus Sicht von Prof. Dr. Justus Haucap vom Düsseldorf Institute for Competition Economics. Auch er hält das Festhalten an der Rückkehrpflicht bei Mietwagen für problematisch. Dies führe zu unnützen Leerfahrten. Offensichtlicher Zweck sei es, dadurch Fahrten mit Mietwagen künstlich zu verteuern, „um anderen Verkehrsmitteln künstliche Wettbewerbsvorteile zu verschaffen“.

Das gleiche gelte für eine etwaige Vorbestellfrist für Mietwagen. Haucap sprach sich für mehr Preisflexibilität aus. Damit könne auch eine bessere Auslastung der Fahrzeuge erreicht werden.

„Neue Verkehrsformen werden eher verhindert als gefördert“

Enttäuschend ist der Entwurf aus Sicht von Marion Jungbluth vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Neue Verkehrsformen würden so eher verhindert als gefördert. Statt alles von Anfang an totzuregulieren, um alle Eventualitäten zu berücksichtigen, sollte aus Verbrauchersicht kurzfristiger auf eventuelle Fehlentwicklungen reagiert werden, forderte Jungbluth. „Nach der Novelle ist vor der Novelle“, müsse das Motto lauten.

Robert Henrich, CEO der MOIA GmbH, einem Ride-Pooling-Anbieter, der Fahrten bündelt und mehrere Fahrgäste mit gemeinsamem Fahrziel transportiert, sieht in dem Entwurf einen wichtigen Schritt, um den aktuellen Zustand der Rechtsunsicherheit zu beenden. Er müsse jedoch um drei Klarstellungen ergänzt werden: Zum einen müsse der Steuersatz für ÖPNV, Taxi und Ride-Pooling-Anbieter einheitlich sein. Auch müssten Regelungen zur Barrierefreiheit und zu Sozialstandards für alle Anbieter gleich sein, sagte Henrich. Zudem müsse das Recht, Pooling-Verkehre durchzuführen, der Verkehrsart Ride-Pooling vorbehalten sein.

„Mietwagenmarkt nicht ausreichend reguliert“

Abgelehnt wird der Gesetzentwurf von der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. Eigenwirtschaftliche Antragsteller dürften bei den Ausschreibungen von Verkehrsleistungen neben dem ohnehin eingeräumten Vorrang nicht einen doppelten Wettbewerbsvorteil auf Kosten der Beschäftigten tarifgebundener Unternehmen und auch der Kommunen erhalten, weil sie Sozialstandards nicht einhalten müssen, sagte Verdi-Vertreterin Mira Ball.

Für nicht ausreichend reguliert hält Jan Strehmann vom Deutschen Städte- und Gemeindebund den Mietwagenmarkt. Im Mietwagenbereich sei eine die Rückkehrpflicht bei Bedarf ergänzende Vorbestellfrist – unmittelbar auf der Ebene des Plattformbetreibers – sachgerecht, um den gebotenen Abstand zu den anderen Verkehrsformen zu wahren, befand er. Im aktuell geplanten Rechtsrahmen gebe es die konkrete Gefahr einer „Flucht in den Mietwagenmarkt“, der weder Beförderungs- und Tarifpflichten noch sonstige Vorgaben zur Verkehrseffizienz oder zur Barrierefreiheit zu erfüllen habe.

„Wettbewerb nicht auf dem Rücken der Beschäftigten führen“

Dr. Jan Schilling vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen sprach hingegen von einem guten Gesetzentwurf. Ein Verzicht auf die Neuregelung würde den Rückfall in eine Zeit ohne Rechtssicherheit für die Pooling-Verkehre mit sich bringen und die mangelnde Regulierung im Mietwagenbereich verlängern. Auch der Grundgedanke der kommunalen Steuerung ginge verloren, sagte Schilling.  Er machte deutlich, dass der Wettbewerb um die Verkehrsleistung nicht auf dem Rücken der Beschäftigten geführt werden dürfe. Die positiven Tarifentwicklungen bei den öffentlichen, aber auch im Bereich der privaten Anbieter, zeigten vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels aber, dass dies nicht der Fall sei.

Einschneidende Lücken im Bereich der Barrierefreiheit enthält der Gesetzentwurf aus Sicht von Annerose Hintzke vom Sozialverband VdK Deutschland. Blinde und Sehbehinderte würden von den neuen Formen der Mobilität ausgeschlossen, kritisierte sie. Es brauche Barrierefreiheit sowohl bei den Informationen als auch bei den Bezahlvorgängen.

Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD

Der Entwurf von CDU/CSU und SPD „zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts“ (19/26175) dient dazu, sowohl eine neue Form des Linienverkehrs innerhalb des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), den sogenannten Linienbedarfsverkehr, als auch eine neue Form des Gelegenheitsverkehrs außerhalb des ÖPNV, den sogenannten gebündelten Bedarfsverkehr, einzuführen.

Zugleich sollen einzelne Regelungen zum Taxen- und Mietwagenverkehr so geändert werden, dass zwischen den unterschiedlichen Beförderungsformen ein fairer Ausgleich gewahrt bleibt und die Länder oder die nachgeordneten Kommunen entsprechende Steuerungsmöglichkeiten erhalten, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Plattformbasierte On-Demand-Mobilitätsdienste

Plattformbasierte On-Demand-Mobilitätsdienste besäßen das Potenzial, den motorisierten Individualverkehr in den Städten zu reduzieren und die Menschen in ländlichen Räumen mit effizienten und bezahlbaren Mobilitätsleistungen zu versorgen, schreiben die Fraktionen. Durch die reguläre Zulassung eines bedarfsgesteuerten Linienverkehrs werde den Verkehrsunternehmen eine zusätzliche Gestaltungsmöglichkeit des lokalen Angebots eingeräumt.

„Hierdurch sollen die Unternehmen in die Lage versetzt werden, nachhaltige, benutzerorientierte Mobilitätsangebote in Ergänzung zum klassischen Linienverkehr anzubieten und beispielsweise bislang schwach ausgelastete Linien effizienter bedienen zu können“, heißt es in der Vorlage.

Einführung eines „gebündelten Bedarfsverkehrs“

Um auch außerhalb des ÖPNV eine reguläre Genehmigungsfähigkeit neuer Bedienformen im Bereich geteilter Nutzungen (Ride Pooling) sicherzustellen, soll die neue Gelegenheitsverkehrsform des gebündelten Bedarfsverkehrs eingeführt werden. Dieser neuen Verkehrsform werde die Einzelsitzplatzvermietung ermöglicht, um Fahraufträge verschiedener Fahrgäste entlang ähnlicher Wegstrecken zu bündeln.

Digitalbasierte Angebote für gebündelten Bedarfsverkehr dürfen laut dem Gesetzentwurf ausschließlich den Bestellmarkt bedienen. Sie sollen nicht der Betriebs- und Beförderungspflicht unterliegen und grundsätzlich auch keine Pflicht zur Rückkehr zum Betriebssitz haben. „Um die öffentlichen Verkehrsinteressen vor Ort zu schützen, erhalten die Kommunen die notwendigen Steuerungsmöglichkeiten sowie die Möglichkeit, die von den neuen Angeboten zu erfüllenden Standards selbst festzulegen“, schreiben die Koalitionsfraktionen.

„Rückkehrpflicht für auftragslose Mietwagen“

Festgehalten werden soll an der Rückkehrpflicht für auftragslose Mietwagen zum Betriebssitz. Es solle jedoch die Möglichkeit geschaffen werden, die Rückkehrpflicht durch Festlegung weiterer Abstellorte ab einer bestimmten Distanz zum Hauptbetriebssitz näher auszugestalten.

Um das Taxigewerbe regulatorisch zu entlasten, wollen Unions- und SPD-Fraktion den zuständigen Genehmigungsbehörden die Möglichkeit einräumen, die Taxitarifpflicht für den Bestellmarkt durch Einführung eines kommunal festgelegten Tarifkorridors mit Höchst- und Mindestpreisen zu lockern sowie zu häufig frequentieren Zielen wie etwa Messen, Flughäfen und Bahnhöfen Streckentarife festzulegen. Gleichzeitig soll die Ortskundeprüfung für Taxifahrer abgeschafft und eine Pflicht zur Vorhaltung eines dem Stand der Technik entsprechenden Navigationsgeräts eingeführt werden.

Antrag der FDP

Für eine marktwirtschaftliche Ausrichtung und Öffnung des Taximarktes spricht sich die FDP-Fraktion aus. Ziel müsse es sein, das Taxigewerbe von preistreibenden und starren Regularien zu entlasten, heißt es im Antrag der Liberalen (19/26186). Darin wird von der Bundesregierung gefordert, im Zuge der Öffnung des Taximarktes die Tarifpflicht aufzuheben, „damit eine Preisregulierung durch den freien Wettbewerb stattfinden kann“.

Zugleich soll nach den Vorstellungen der FDP-Fraktion eine temporäre Beschränkung von unverhältnismäßigen Preisausschlägen nach oben in Form einer Preishöchstgrenze eingeführt werden, um verbraucherseitig Akzeptanz für die Preisflexibilisierung zu schaffen.

„Rechtsrahmen für Pooling-Angebote schaffen“

In dem Antrag wird außerdem gefordert, einen Rechtsrahmen zur unbürokratischen Genehmigung für Pooling-Angebote aller Art zu schaffen. „Sofern Pooling-Dienste einen vorab klar definierten und transparenten Kriterienkatalog erfüllen, ist ihnen die Zulassung zu gewähren“, schreiben die Abgeordneten. Sichergestellt werden müsse auch, dass Pooling-Anbieter sowohl auf dem Bestell- als auch auf dem Wink- und Wartemarkt ihre Personenbeförderungsdienstleistung anbieten dürfen.

Aus Sicht der FDP soll auch künftig das Taxi nicht mehr als öffentliches Verkehrsmittel definiert werden. Folglich sei auch die Nutzung von Busspuren in der Straßenverkehrsordnung auf alle kommerziellen Pooling-Fahrten auszuweiten, um Wettbewerbsverzerrungen abzubauen und ein Level-Playing-Field zu schaffen, heißt es in der Vorlage.

Antrag der Linken

Die Fraktion Die Linke dringt auf eine Regulierung der sogenannten Pooling-Dienste (Sammeltaxis), die ihrer Auffassung nach ausschließlich als Teil beziehungsweise zur Ergänzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zugelassen werden sollen. In ihrem Antrag (19/26173) wird auf die von den Koalitionsfraktionen vorgesehene neue Kategorie des gebündelten Bedarfsverkehrs Bezug genommen, die nach den Vorstellungen der Linksfraktion nicht gesetzlich eingeführt werden sollte. Zudem verlangen die Abgeordneten verbindliche Beförderungsentgelte für Mietwagen, wie sie für den gebündelten Bedarfsverkehr vorgesehen sind.

Die Bestimmungen zur Barrierefreiheit für Taxen und für den gebündelten Bedarfsverkehr sollen dem Antrag zufolge dahingehend geändert werden, „dass alle Mobilitätsanbieter dazu verpflichtet werden, durch die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl an barrierefreien Fahrzeugen ihren Fahrgästen jederzeit eine barrierefreie Beförderung ermöglichen zu können“. Dies solle auch für Mietwagen gelten.

„Soziale Standards festsetzen“

Des Weiteren fordert die Fraktion, soziale Standards im Mietwagengewerbe und bei gebündelten Bedarfsverkehren festzusetzen, damit sichergestellt wird, dass das Personal der Bedarfsverkehre zu den gleichen Lohn- und Arbeitsbedingungen beschäftigt wird wie das Personal des ÖPNV. Diese Standards sollen durch die Genehmigungsbehörden ergänzt werden können.

Aus Sicht der Linken wird der Gesetzentwurf von Union und SPD den Erfordernissen einer ökologisch-sozialen Verkehrswende, die Mobilität für alle gewährleisten und die Umweltbelastungen minimieren muss, nicht gerecht. „Er löst keines der Probleme im Bereich prekärer Entlohnung und Verletzung arbeits-, sozial- sowie steuerrechtlicher Vorschriften im bisherigen Mietwagengewerbe“, heißt es. Vielmehr würde ein solches Gesetz die Kommunen bei der Umsetzung massiv überfordern und zu zahlreichen Rechtsstreitigkeiten führen.

Durch den Gesetzentwurf würde es nach Auffassung der Linken privaten Mobilitätsdienstleistern weiterhin ermöglicht, „Rosinenpickerei“ auf besonders gut frequentierten Strecken beziehungsweise Gebieten und zu Tageszeiten mit großer Nachfrage zu betreiben und damit die Angebote des klassischen ÖPNV und der Taxen zu gefährden. (hau/22.02.2021)

Dokumente

  • 19/26173 - Antrag: Keine Schlupflöcher für Uber & Co - Mietwagen wirksam regulieren
    PDF | 278 KB — Status: 26.01.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/26175 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts
    PDF | 974 KB — Status: 26.01.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/26186 - Antrag: Update für das Personenbeförderungsgesetz - Chancen der Digitalisierung nutzen
    PDF | 275 KB — Status: 27.01.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 100. Sitzung am Montag, dem 22. Februar 2021, 14 Uhr - öffentlich

Protokolle

  • Wortprotokoll der 100. Sitzung

Stellungnahmen

  • Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
  • Bundesverband Taxi und Mietwagen e. V.
  • Düsseldorf Institute for Competition Economics (DICE)
  • MOIA GmbH
  • Sozialverband VdK Deutschland e. V.
  • Uber Germany GmbH
  • Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.
  • Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. (VDV)
  • ver.di

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Verkehr

Bundestag reformiert das Recht der Personen­beförderung

Der Bundestag hat am Freitag, 5. März 2021, das Recht der Personenbeförderung reformiert. Dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD (19/26175) in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung (19/27288) stimmten neben den Koalitionsfraktionen auch Bündnis 90/Die Grünen zu, während AfD, FDP und Linksfraktion dagegen votierten. Einen wortgleichen Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/26819, 19/26963) erklärte der Bundestag einstimmig für erledigt. 

Änderungsantrag und Entschließungsantrag abgelehnt

Zuvor hatte das Parlament in zweiter Beratung bei Enthaltung der AfD einen Änderungsantrag der FDP (19/27294) zum Koalitionsentwurf abgelehnt. Darin hatten die Liberalen die Abschaffung der Rückkehrpflicht als Voraussetzung dafür gefordert, damit neue Mobilitätsanbieter erfolgreich am Mobilitätsmarkt agieren können.

In dritter Beratung lehnte der Bundestag schließlich einen Entschließungsantrag der AfD-Fraktion (19/27295) zum Gesetzentwurf ab, der für Anbieter plattformbasierter Mobilitätsangebote eine eigene Rechtskategorie forderte, um das Abstandsgebot zwischen Taxen- und Mietwagenverkehr zu gewährleisten und die Nutzung digitaler Mobilitätsangebote dennoch zu ermöglichen. 

Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD

Ziel des verabschiedeten Gesetzentwurfs von Union und SPD (19/26175) ist es, neuen Formen der Mobilität einen rechtssicheren Rahmen zu geben. So soll durch die reguläre Zulassung eines „bedarfsgesteuerten Linienverkehrs“ – in Stoßzeiten oder im ländlichen Raum beispielsweise – den Verkehrsunternehmen eine zusätzliche Gestaltungsmöglichkeit des lokalen Angebots eingeräumt werden.

Um auch außerhalb des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) eine reguläre Genehmigungsfähigkeit neuer Bedienformen im Bereich geteilter Nutzungen (Ride Pooling, ähnlich wie Sammeltaxis) sicherzustellen, wird eine neue Gelegenheitsverkehrsform des „gebündelten Bedarfsverkehrs“ eingeführt. Dieser neuen Verkehrsform soll die Einzelsitzplatzvermietung ermöglicht werden, um Fahraufträge verschiedener Fahrgäste entlang ähnlicher Wegstrecken zu bündeln.

CDU/CSU: Innovationen ermöglichen und Bewährtes erhalten

In knapp zweijähriger Arbeit sei es gelungen, ein modernes und attraktives Personenbeförderungsrecht zu schaffen, „das Innovationen ermöglicht und Bewährtes erhält“, sagte Alois Rainer (CDU/CSU) zu Beginn der Debatte. Neue, digital basierte Mobilitätsangebote würden durch die Neuregelung rechtssicher ermöglicht, ohne dass es zu Wettbewerbsnachteilen für bisherige Anbieter komme. „Länder und Kommunen erhalten dazu entsprechende Steuerungsmöglichkeiten“, betonte der CSU-Abgeordnete.

Er stellte klar, das die Möglichkeit, Kunden spontan aufzunehmen, Taxis vorbehalten bleibe. Auch werde an der Rückkehrpflicht zur Betriebsstätte bei Mietwagen festgehalten. Die Kommunen könnten aber statt nur eines Betriebssitzes mehrere geeignete Abstellorte für Mietwagen zulassen. Verzichtet habe man auf die Vorbestellfrist bei Mietwagenbuchung. Neu geschaffen worden sei die Mobilitätsform Pooling – innerhalb und außerhalb des ÖPNV, sagte Rainer. Bedarfsgesteuerte Pooling-Dienste erfüllten für die Verkehrswende eine wichtige Funktion „an der Schnittstelle zwischen Individualverkehr und ÖPNV“.

AfD: Gesetz ist von politischer Feigheit geprägt

Von Flickschusterei sprach hingegen Dr.-Ing. Dirk Spaniel (AfD). „Das Gesetz ist auch von politischer Feigheit geprägt“, sagte er. Immer da, wo es darum gehe, politisch Farbe zu bekennen, würden die Entscheidungen auf die kommunale Ebene verschoben. Der AfD-Abgeordnete machte deutlich, dass auch seine Fraktion für den Schutz des Taxigewerbes sei. Es sei aber nicht zu verhindern, dass es neue Angebote gebe, die von den Menschen auch angenommen würden. Daher brauche es Chancengleichheit zwischen dem traditionellen Taxi, den Mietwagenvermittlungsdiensten wie Uber und dem ÖPNV-Angebot.

„Wir wollen, dass der Kunde letztendlich frei entscheiden kann“, sagte Spaniel. Außerdem müsse es auch bei den Vermittlungsdienstleistern „gewisse Sozialstandards“ geben. Eine staatliche verfügte Verknappung des Angebots lehne seine Fraktion aber ab. „Wir sind schließlich nicht in der DDR“, so Spaniel.

SPD: Digitalisierung treibt die Mobilitätswende

Das Gesetz sei notwendig und könne sich auch sehen lassen, befand Sören Bartol (SPD). Anders als bei der letzten Reform des Personenbeförderungsrechts sei derzeit eine dynamische Veränderung des Mobilitätsmarktes und des Verkehrsangebotes zu verzeichnen. „Der Mobilitätsbereich hat sich durch die Digitalisierung und die klimapolitischen Herausforderungen extrem gewandelt“, sagte Bartol. Gerade die Digitalisierung eröffne neue Möglichkeiten und sei Treiberin der Mobilitätswende. Gleichzeitig seien neue Verkehrsangebote entstanden, die die etablierten Verkehrsformen und damit einen funktionierenden Personenverkehrsmarkt bedrohten.

„Ohne eine neue Regulierung des Marktes würden wir in eine kaum kontrollierbare Konkurrenz zwischen klassischem ÖPNV und dem Taxibereich hineingeraten“, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD. Das würde zu einem hohen Risiko für die Beschäftigten führen, indem soziale Standards durch Dumping-Angebote unterlaufen würden. Seine Fraktion, so Bartol, hätte sich eine klarstellende Formulierung zu den Vorgaben für Sozialstandards im ÖPNV gewünscht. Dazu habe es aber unterschiedliche Meinungen innerhalb der Koalition gegeben.

FDP: Überbürokratisiertes und wettbewerbsfeindliches Gesetz

Torsten Herbst (FDP) verwies darauf, dass am Anfang der Reformbemühungen ein moderner Rechtsrahmen für alle Bereiche der Personenbeförderung geplant gewesen sei. „Was jetzt vorliegt, ist kein Aufbruch in das 21. Jahrhundert und auch kein Aufbruch in das Digitalzeitalter“, kritisierte er. Die Novelle atme vielmehr „den Geist, der die Faxgeräte in deutschen Amtsstuben am Leben erhält“. Das Gesetz sei völlig überbürokratisiert und wettbewerbsfeindlich. Es zementiere Besitzstände und unterdrücke Innovationen.

„Es ist ein Gesetz der verpassten Chancen“, urteilte der FDP-Abgeordnete. Verlierer des Ganzen seien die Verbraucher, denen vorenthalten werde, was im europäischen Ausland längst gängig sei: Neue Angebote, mehr Auswahl, besserer Service und lukrative Preise. So werde es nicht gelingen, die Menschen davon zu überzeugen, ihr Auto öfter mal stehen zu lassen, sagte Herbst.

Linke: Anbieterwettbewerb auf dem Rücken der Beschäftigten

Statt den ÖPNV zu unterstützen, setze die Koalition auf „Markt vor Daseinsvorsorge“, bemängelte Sabine Leidig (Die Linke). Wenn mit einem Rufbus On-Demand oder einer Vermittlungsplattform oder einem Sammeltaxi (Ride-Pooling) Gewinn gemacht werden könne, würden die Modelle auch laufen. Daher gebe es Angebote wie Moia oder Uber auch dort, wo der Bedarf am geringsten sei: in den Städten. Das Problem sei, dass dort auch der ÖPNV mit Gewinn fahren könne. In den dünnbesiedelten ländlichen Regionen aber, wo es einen großen Bedarf gebe, ließen sich die privaten Anbieter nicht blicken.

Solche eine Rosinenpickerei werde durch das Gesetz nicht ausgeschlossen, kritisierte sie. Die Linken-Abgeordneten sagte außerdem, der Wettbewerb zwischen den Mobilitätsanbietern finde auf dem Rücken der Beschäftigten statt. Die Festlegung gesetzlicher Sozialstandards sei längst überfällig. Stattdessen werde mit  Uber und Co. noch eine Tür für prekäre Beschäftigungsverhältnisse aufgemacht.

Grüne: Preisuntergrenzen gegen Unterbietungswettbewerb

Es gebe nun einen tragfähigen Kompromiss, der wichtig für die gesamte Branche und die Fahrgäste sei und dem seine Fraktion zustimmen werde, sagte Stefan Gelbhaar (Bündnis 90/Die Grünen). „Das Taxigewerbe wird mit diesem Kompromiss bestehen“, schätzte er ein. Auch weil die Taxitarife flexibler würden und die Rückkehrpflicht für die Mietwagen bleibe.

„Auf unseren Druck hin können Mietwagenangebote wie Uber strenger reguliert werden“, betonte der Grünen-Abgeordnete. Plattformanbieter müssten sich jetzt, wie alle anderen auch, eine Genehmigung holen: „Und das ist gut so.“ Seine Fraktion habe auch Anti-Dumping-Regeln durchgesetzt. Preisuntergrenzen würden dem Unterbietungswettbewerb einen Riegel vorschieben, sagte Gelbhaar.

Minister: Moderner Mobilitätsmix

Zufrieden mit dem gefundenen Kompromiss zeigte sich auch Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). Es gebe nun einen innovationsfreundlichen Rechtsrahmen, in dem sich alle Mobilitätsangebote einfügen könnten.

„Von diesem modernen Mobilitätsmix profitieren die Städte, die ländlichen Regionen, die Menschen und auch die Umwelt“, sagte der Minister. 

Digitale Angebote nur für den Bestellmarkt

Dem Gesetzesbeschluss zufolge dürfen digitalbasierte Angebote für gebündelten Bedarfsverkehr ausschließlich den Bestellmarkt bedienen. Sie unterliegen nicht der Betriebs- und Beförderungspflicht und sind grundsätzlich auch nicht zur Rückkehr zum Betriebssitz verpflichtet. „Um die öffentlichen Verkehrsinteressen vor Ort zu schützen, erhalten die Kommunen die notwendigen Steuerungsmöglichkeiten sowie die Möglichkeit, die von den neuen Angeboten zu erfüllenden Standards selbst festzulegen“, heißt es im Gesetzentwurf.

Zugleich wurden einzelne Regelungen zum Taxen- und Mietwagenverkehr geändert. Festgehalten wird an der Rückkehrpflicht für auftragslose Mietwagen wie beispielsweise Fahrzeugen des Mietwagenvermittlers Uber zum Betriebssitz. Die Rückkehrpflicht kann jedoch durch Festlegung weiterer Abstellorte ab einer bestimmten Distanz zum Hauptbetriebssitz näher ausgestaltet werden.

Navigationsgerät statt Ortskundeprüfung für Taxifahrer

Um das Taxigewerbe regulatorisch zu entlasten, wird den Genehmigungsbehörden die Möglichkeit eingeräumt, die Taxitarifpflicht für den Bestellmarkt durch Einführung eines kommunal festgelegten Tarifkorridors mit Höchst- und Mindestpreisen zu lockern sowie zu häufig frequentierten Zielen wie etwa Messen, Flughäfen und Bahnhöfen Streckentarife festzulegen.

Abgeschafft wurde die Ortskundeprüfung für Taxifahrer, eingeführt hingegen die Pflicht, ein dem Stand der Technik entsprechendes Navigationsgerät vorzuhalten.

Änderungen im Verkehrsausschuss

Der federführende Verkehrsausschuss hatte am 3. März 2021 einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zu ihrem eigenen Gesetzentwurf angenommen und damit Anregungen des Bundesrates aufgegriffen.

Unter anderem wird künftig in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern die Genehmigungsbehörde zum Schutz der öffentlichen Verkehrsinteressen die in ihrem Bezirk geltenden Regelungen für den gebündelten Bedarfsverkehr auch auf den Verkehr mit Mietwagen anwenden können, „wenn per App vermittelter Verkehr mit Mietwagen einen Marktanteil von 25 Prozent am Fahrtaufkommen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen, Mietwagen und gebündeltem Bedarfsverkehr überschreitet“.

Linienbedarfsverkehr und gebündelter Bedarfsverkehr

Durch eine Änderung des Personenbeförderungsgesetzes führte der Bundestag sowohl eine neue Form des Linienverkehrs innerhalb des ÖPNV, den sogenannten Linienbedarfsverkehr, als auch eine neue Form des Gelegenheitsverkehrs außerhalb des ÖPNV, den sogenannten  gebündelten Bedarfsverkehr, ein.

Einzelne Regelungen zum Taxen- und Mietwagenverkehr wurden zudem geändert. Die Änderungen sind dabei so ausgestaltet, dass zwischen den unterschiedlichen Beförderungsformen ein fairer Ausgleich gewahrt bleibt und die Länder oder die nachgeordneten Kommunen entsprechende Steuerungsmöglichkeiten erhalten, heißt es im Gesetzentwurf.

„Motorisierten Individualverkehr in den Städten reduzieren“

Zur Begründung schreiben die Fraktionen, dass plattformbasierte On-Demand-Mobilitätsdienste das Potenzial besitzen würden, den motorisierten Individualverkehr in den Städten zu reduzieren und die Menschen in ländlichen Räumen mit effizienten und bezahlbaren Mobilitätsleistungen zu versorgen.

Durch die reguläre Zulassung eines bedarfsgesteuerten Linienverkehrs werde den Verkehrsunternehmen eine zusätzliche Möglichkeit eingeräumt, das lokale Angebot zu gestalten.

Entschließung verabschiedet

Mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und Grünen gegen die Stimmen von AfD und FDP bei Enthaltung der Linken verabschiedete der Bundestag eine Entschließung. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, die Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (sogenannte Freistellungsverordnung) zu überarbeiten, um Abschlepp- und Pannendienste bei der Mitnahme von havarierten Personen in Abschleppfahrzeugen vom Ort der Panne von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes freizustellen.

Darüber hinaus sollen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ein gemeinsames Rechtsgutachten zur Untersuchung der Regelungen zur Absicherung von Sozialstandards im Mobilitätsgewerbe vorlegen. Das Gutachten soll vor allem die neue Verkehrsform „gebündelter Bedarfsverkehr“ und die eigenwirtschaftlichen Verkehre im öffentlichen Personennahverkehr umfassen. Das Gutachten soll dem Bundestag zur Unterrichtung und Beratung übermittelt werden.

Oppositionsinitiativen abgelehnt

Abgelehnt wurden nach einstündiger Aussprache ein Antrag der FDP für ein „Update für das Personenförderungsgesetz“ (19/26186) und zwei Anträge der Linken zur Regulierung von Mietwagen wie Uber (19/26173) sowie zum Schutz des Taxigewerbes (19/10350). Beim FDP-Antrag enthielt sich die AfD, die übrigen Fraktionen außer den Antragstellern stimmten dagegen. Beim Mietwagen-Antrag der Linken (19/26173) enthielten sich die Grünen, die übrigen Fraktionen außer den Antragstellern stimmten dagegen. Zu beiden Anträgen lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses vor (19/27288).

Beim Antrag der Linken zum Taxigewerbe (19/10350) enthielten sich AfD und Grüne, die übrigen Fraktionen außer den Antragstellern lehnten ihn ab. Auch dazu lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses vor (19/15195). Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen wurde schließlich ein Antrag der AfD zu Nutzungslizenzen für Fahrplandaten (19/22436) abgelehnt, zu dem der Verkehrsausschuss ebenfalls eine Beschlussempfehlung (19/23531) abgegeben hatte.

Abgelehnter Antrag der AfD

„Digitaler Staat für mehr Nachhaltigkeit - Echtzeitfahrgastinformationen des öffentlichen Personennahverkehrs unverzüglich integrieren“ lautete der Titel des abgelehnten Antrags der AfD-Fraktion (19/22436). Darin sollte die Bundesregierung unter anderem aufgefordert werden, vorrangig einen nationalen, digitalen Verkehrsinformationsverbundes mit dem Ziel einer harmonisierten Bereitstellung von Soll- und Ist-Fahrplandaten über eine Plattform aufzubauen.

Außerdem müssten Anbieter konzessionspflichtig betriebener ÖPNV-Leistungen verpflichtet werden, ihre Fahrplandaten unter einer standardisierten Nutzungslizenz diskriminierungsfrei zu veröffentlichen. Bedarfsträger von Fahrplandaten sollten diese kostenfrei und ohne Zweckbindung nutzen dürfen. „Dies soll bei Neuvergabe oder Verlängerungen von Gebiets- und Streckenkonzessionen zum Vertragsbestandteil werden“, verlangte die AfD-Fraktion. 

Abgelehnter Antrag der FDP

Die abgelehnte Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Update für das Personenbeförderungsgesetz – Chancen der Digitalisierung nutzen“ (19/26186) zielte darauf ab, „ein Level-Playing-Field für alle Mobilitätsdienstleister“ zu schaffen, „um den Wettbewerb zu beleben und das Potenzial innovativer Mobilitätsdienste für eine gesteigerte Effizienz des Personenverkehrs, die Entlastung der Infrastruktur sowie den Schutz der Umwelt zu nutzen“.

Die Bundesregierung sollte deshalb „faire Wettbewerbsbedingungen“ für alle Marktteilnehmer schaffen. Es gelte Wettbewerbsverzerrungen abzuschaffen, schrieb die Fraktion.

Erster abgelehnter Antrag der Linken

Die Fraktion Die Linke drang in ihrem ersten abgelehnten Antrag (19/26173) auf eine Regulierung sogenannten Pooling-Dienste, die ausschließlich als Teil beziehungswiese zur Ergänzung des ÖPNV zugelassen werden sollen. Insofern sollte die vorgesehene neue Kategorie des gebündelten Bedarfsverkehrs nicht gesetzlich eingeführt werden. Zudem sollten verbindliche Beförderungsentgelte für Mietwagen eingeführt werden, wie sie für den gebündelten Bedarfsverkehr vorgesehen sind.

Darüber hinaus forderte die Fraktion soziale Standards im Mietwagengewerbe und bei gebündelten Bedarfsverkehren festzusetzen. Damit sollte sichergestellt werden, dass das Personal der Bedarfsverkehre zu den gleichen Lohn- und Arbeitsbedingungen beschäftigt wird wie das Personal des öffentlichen Personennahverkehrs.

Zweiter abgelehnter Antrag der Linken

Die Linksfraktion forderte in ihrem zweiten abgelehnten Antrag (19/10350) von der Bundesregierung Maßnahmen, um das Taxigewerbe zu schützen. Mit der Liberalisierung bei den Mietwagendiensten, mit dem Wegfall des Pooling-Verbots (Sammeln von Fahrgästen mit ähnlichem Ziel) und der Rückkehrpflicht (keine Aufnahme von Fahrgästen unterwegs) würden absehbar „finanzstarke Töchter von Automobilkonzernen“ in den Taximarkt eindringen und das bereits jetzt unter Druck stehende Taxigewerbe weiter schwächen. Ohne Auflagen bezüglich einer Beförderungspflicht und festgesetzter Tarife würden Mietwagendienste vorrangig profitable Strecken bedienen und Taxidienste mit Dumpingpreisen aus dem Markt drängen können, warnte die Linksfraktion.

Das Taxigewerbe sei aber „unverzichtbarer Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrs“. Es leiste in Ergänzung der Linienverkehre des ÖPNV einen wichtigen Beitrag zur Abdeckung mit Mobilitätsangeboten und unterliege der Beförderungspflicht und festen Preisen, hieß es in dem Antrag. Dies ermögliche beispielsweise chronisch kranken oder betagten Menschen in ländlichen Räumen eine gesicherte Mobilität „ohne Ausnutzung ihrer Notsituation durch überhöhte Preise“.

„Am Pooling-Verbot für Mietwagen festhalten“

Die Bundesregierung sollte daher aufgefordert werden, am Pooling-Verbot für Mietwagen und an der Rückkehrpflicht des Mietwagengewerbes festzuhalten und eine Kontrolle der Einhaltung dieser Vorschriften sicherzustellen. Sie sollte zudem auf die Möglichkeit der Einführung bedarfsgesteuerter ÖPNV-Ride-Pooling-Dienste (Sammeltaxis) für kommunale Verkehrsunternehmen als Sonderform des Linienverkehrs hinwirken, die der Betriebs- und Beförderungspflicht sowie den Vorschriften über die Beförderungsentgelte und -bedingungen unterliegen.

Die Linksfraktion forderte darüber hinaus, soziale Standards im Mietwagengewerbe festzusetzen, welche die stark verbreitete prekäre Entlohnung und Nichteinhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften zurückdrängen. Benötigt werde zudem eine höhere Kontrolldichte des Zolls im Mietwagengewerbe, um Schwarzarbeit, Lohndumping und Steuerhinterziehung wirksamer zu bekämpfen, hieß es in dem Antrag. (hau/vom/sas/05.03.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Claudia Roth

Claudia Roth

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Roth (Augsburg), Claudia

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Dr. Dirk Spaniel

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Dokumente

  • 19/10350 - Antrag: Taxigewerbe schützen
    PDF | 138 KB — Status: 20.05.2019
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  • 19/15195 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Andreas Wagner, Dr. Gesine Lötzsch, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/10350 - Taxigewerbe schützen
    PDF | 295 KB — Status: 14.11.2019
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/22436 - Antrag: Digitaler Staat für mehr Nachhaltigkeit - Echtzeitfahrgastinformationen des öffentlichen Personennahverkehrs unverzüglich integrieren
    PDF | 248 KB — Status: 15.09.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/23531 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Joana Cotar, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/22436 - Digitaler Staat für mehr Nachhaltigkeit - Echtzeitfahrgastinformationen des öffentlichen Personennahverkehrs unverzüglich integrieren
    PDF | 268 KB — Status: 21.10.2020
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  • 19/26173 - Antrag: Keine Schlupflöcher für Uber & Co - Mietwagen wirksam regulieren
    PDF | 278 KB — Status: 26.01.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/26175 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts
    PDF | 974 KB — Status: 26.01.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/26186 - Antrag: Update für das Personenbeförderungsgesetz - Chancen der Digitalisierung nutzen
    PDF | 275 KB — Status: 27.01.2021
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  • 19/26819 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts
    PDF | 547 KB — Status: 19.02.2021
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  • 19/26963 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts - Drucksache 19/26819 - Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates
    PDF | 336 KB — Status: 24.02.2021
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  • 19/27288 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 19/26175 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/26819, 19/26963 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts c) zu dem Antrag der Abgeordneten Daniela Kluckert, Frank Sitta, Torsten Herbst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/26186 - Update für das Personenbeförderungsgesetz - Chancen der Digitalisierung nutzen d) zu dem Antrag der Abgeordneten Andreas Wagner, Jörg Cezanne, Sabine Leidig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/26173 - Keine Schlupflöcher für Uber & Co - Mietwagen wirksam regulieren
    PDF | 998 KB — Status: 03.03.2021
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  • 19/27294 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 19/26175, 19/27288 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts
    PDF | 244 KB — Status: 03.03.2021
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  • 19/27295 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 19/26175, 19/27288 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts
    PDF | 256 KB — Status: 03.03.2021
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Stand: 30.08.2025