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Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 28. Januar 2021, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:

Recht

Betrugsbekämpfung: Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln (19/25631) vorgelegt, der zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen wurde. Entsprechend dem Ziel der Richtlinie diene der Entwurf einer Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des unbaren Zahlungsverkehrs, heißt es in der Vorlage. Die EU-Richtlinie 2019 / 713 vom 17. April 2019 enthält dem Entwurf zufolge Mindestvorschriften für die Definition von Straftatbeständen und Strafen zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln. Sie sei am 30. Mai 2019 in Kraft getreten und müsse bis zum 31. Mai 2021 in deutsches Recht umgesetzt werden, so die Regierung. Das geltende deutsche Recht entspreche bereits weitgehend den Vorgaben der Richtlinie, heißt es weiter. Die noch erforderlichen Gesetzesänderungen sollen vorgenommen werden, indem vor allem die Straftatbestände der Fälschung von Zahlungskarten, Schecks und Wechseln und des Computerbetrugs erweitert werden und ein Straftatbestand der Vorbereitung des Diebstahls oder der Unterschlagung von Zahlungskarten, Schecks, Wechseln und anderen körperlichen unbaren Zahlungsinstrumenten geschaffen wird. 

Elektronische Beweismittel: Die Fraktion Die Linke steht dem Vorschlag für eine EU-Verordnung über Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen (Ratsdokument 8110 / 18) kritisch gegenüber und hat einen diesbezüglichen Antrag (19/10281) eingebracht. Danach soll der Bundestag feststellen, dass der Verordnungsvorschlag mit dem Ziel, in der EU grenzüberschreitend elektronische Beweismittel einfacher und schneller zu gewinnen, aus grund- und datenschutzrechtlicher Sicht abzulehnen ist. Zudem sei der Vorschlag überflüssig, da zeitgleich auch der Europarat über die schnellere Herausgabe elektronischer Beweismittel verhandle, heißt es weiter. Der Bundestag solle die Bundesregierung auffordern, unter anderem das Inkrafttreten der Verordnung zu verhindern, den Verordnungsvorschlag in den weiteren Verhandlungen auf europäischer Ebene abzulehnen und andere Mitgliedstaaten davon zu überzeugen, ebenso zu handeln. Die Vorlage soll federführend im Rechtsausschuss beraten werden.

Rechtsstaatswidrige Tatprovokationen: „Rechtsstaatswidrige Tatprovokationen eindämmen, Betroffene entschädigen“ lautet der Titel eines Antrags der Linken (19/25352), der ebenfalls federführend im Rechtsausschuss beraten werden soll. Die Abgeordneten wollen, dass der Bundestag die Bundesregierung auffordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Strafprozessordnung so ändert, dass die Regelungen zur rechtsstaatswidrigen Tatprovokation im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) geändert werden. Zudem solle eine Entschädigung festgelegt werden. Eine Tatprovokation sei mit einem Rechtsstaat nicht vereinbar, heißt es in dem Antrag unter Verweis auf die Verurteilung Deutschlands durch den EGMR wegen eines Verstoßes gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Das Urteil sei aufgrund zweier Strafurteile deutscher Gerichte wegen Betäubungsmitteldelikten ergangen, zu denen die Verurteilten in rechtsstaatswidriger Weise provoziert worden seien, weswegen diese Klage beim EGMR eingereicht hätten.

Digitale Gewalt gegen Frauen: „Digitale Gewalt gegen Frauen“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (19/25351), der federführend im Rechtsausschuss beraten werden soll. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, sich bei den Ländern dafür einzusetzen, dass „besondere Zuständigkeiten für die Strafverfolgung der digitalen Gewalt geschaffen werden“, etwa durch Spezialdezernenten und Staatsanwaltschaften mit entsprechender technischer Ausstattung und Ermittlungskompetenzen. Auch Frauen-, Mädchen- und LSBTIQ-Gewaltberatungsstellen und Frauenhäuser müssten mit mehr Personal mit spezifischen Kompetenzen, Ressourcen für Weiterbildung und technischer Infrastruktur für den zeitgemäßen Schutz der Daten ausgestattet werden, heißt es in dem Antrag weiter.

Ernährung und Landwirtschaft

Lebensmittelverschwendung: „Lebensmittelverschwendung in Deutschland nachhaltig reduzieren“ fordert die AfD in einem Antrag (19/26222), der federführend im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft beraten werden soll. Demnach soll unter anderem die Abgabe überschüssiger Lebensmittel des Lebensmitteleinzelhandels und von Großmärkten an gemeinnützige Organisationen durch steuerliche Anreize gefördert werden, die diese an Bedürftige verteilen.

Weideschutz: Ein weiterer Antrag der AfD, der ebenfalls im Landwirtschaftsausschuss weiterberaten werden soll, will den „Weidetierschutz verbessern“ und „tödliche Wolfsangriffe reduzieren“ (19/26230).

Forstliches Vermehrungsgut: „Verwendung von hochwertigem forstlichem Vermehrungsgut fördern“ (19/26231) lautet der Titel eines weiteren AfD-Antrags, der den Landwirtschaftsausschuss beschäftigen wird. Darin fordern die Abgeordneten unter anderem, „die Züchtungsstrategie unter der Verwendung weiterer stabiler Baumarten zu erweitern“. Als Beispiele nennen sie den Spitzahorn, die Schwarznuss oder die Vogelkirsche.

Forstliche Praxis: Ein vierter AfD-Antrag mit landwirtschaftspolitischem Inhalt ist mit „Demografische Krise in der forstlichen Praxis und Forschung durch längerfristige Projektstellen kompensieren“ (19/26224) überschrieben. Demnach sollen unter anderem für Bundesforsten, sowie forstliche Forschungs- und Entwicklungsinstitute Dauerstellen durch Festanstellungen von mindestens zehn bis 15 Jahren Laufzeit geschaffen werden. Auch diese Vorlage wird im Landwirtschaftsausschuss federführend weiterberaten werden.

Finanzen

Umsatzsteuer: Die FDP will mit einem Antrag „Liquidität schaffen“ und „Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen erlassen“ (19/26193). Federführend soll der Finanzausschuss die Initiative weiterberaten. Demnach solle durch die Veröffentlichung eines Schreibens des Bundesfinanzministeriums bundesweit einheitlich dafür Sorge getragen werden, „dass Unternehmen, die nachweislich unmittelbar und erheblich von der Pandemie betroffen sind, ihre Sondervorauszahlung für den Veranlagungszeitraum 2021 niedriger oder gegebenenfalls auf null Euro herabzusetzen können“.

Wirtschaft

Infrastruktur: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des GRW-Gesetzes vorgelegt, mit dem vor allem strukturschwache Kommunen beim Straßenausbau unterstützt werden sollen. Die Vorlage soll federführend im Wirtschaftsausschuss beraten werden. Man wolle dazu beitragen, dass an sich sinnvolle Gewerbegebietsentwicklungen eher umgesetzt werden können sowie ausgebaute Gewerbegebiete befriedigend genutzt werden, weil die Finanzierung des notwendigen Straßenausbaus zur Herstellung einer bedarfsgerechten Straßenanbindung gesichert ist, heißt es zur Begründung im „Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des GRW-Gesetzes“ (19/25632). GRW steht für die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“. Die Bundesregierung verspricht sich davon gute Voraussetzungen zur Ansiedlung neuer oder zur Expansion bereits vorhandener Unternehmen in strukturschwachen Regionen. Die Neuregelung ist den Angaben zufolge notwendig, weil das bisherige Recht eine Förderung der Anbindung eines Gewerbegebiets an das überregionale Straßennetz verhindert – genau dies soll jetzt geändert werden. Der Bundesrat hegt keine Einwände gegen den Gesetzentwurf.

Jahresgutachten des Sachverständigenrats 2020/21: Das Jahresgutachten 2020/2021 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (19/24330) soll federführend im Ausschuss für Wirtschaft und Energie beraten werden. In dem Gutachten rechnen die Wirtschaftsweisen damit, dass die deutsche Wirtschaft aufgrund der Corona-Pandemie in diesem Jahr um 5,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr schrumpft. Damit korrigiert das Gremium eine Prognose aus dem Frühsommer nach oben; damals waren die Wirtschaftsweisen noch von einem Minus von 6,5 Prozent ausgegangen. Das Vorkrisenniveau des vierten Quartals 2019 dürfte allerdings nicht vor Anfang des Jahres 2022 erreicht werden, erklärt der Sachverständigenrat weiter. Bei seiner Prognose geht er davon aus, dass das Infektionsgeschehen mit begrenzten Eingriffen unter Kontrolle gehalten werden kann – ohne umfangreichen Shutdown oder wesentliche Störungen internationaler Lieferketten. Zugleich mahnt das Gremium, die langfristigen Herausforderungen im Blick zu halten: Digitalisierung und die geplante Reduktion von Treibhausgasen würden zu Strukturveränderungen und Transformationen in der Wirtschaft führen. „Die Wirtschaftspolitik sollte die Chancen ergreifen und die Rahmenbedingungen für eine widerstandsfähige und zukunftsorientierte Wirtschaft schaffen“, heißt es in dem Gutachten.

Jahreswirtschaftsbericht: Die Bundesregierung legt den Jahreswirtschaftsbericht 2021 (19/26210) vor, der federführend im Ausschuss für Wirtschaft und Energie beraten werden soll. Darin korrigiert sie ihre Wachstumsprognose für das laufende Jahr. Statt wie bisher mit 4,4 Prozent rechnet das Bundeswirtschaftsministerium nun mit einem Wachstum von drei Prozent. „Die weitere wirtschaftliche Entwicklung wird weiterhin maßgeblich vom Pandemieverlauf und von den Maßnahmen zur Eindämmung beeinflusst“, heißt es in dem Bericht. Die Arbeitslosenquote soll der Prognose zufolge 2021 leicht auf 5,8 Prozent sinken, die Zahl der Beschäftigten stagnieren. Für 2021 wird zudem mit einer deutlich anziehenden Inlandsnachfrage gerechnet. Die Exporte dürften nach dem Zehn-Prozent-Einbruch 2020 um 6,4 Prozent zulegen, schätzt das Ministerium weiter. In dem Bericht geht es ferner um Maßnahmen, die die Corona-Folgen für Wirtschaft und Unternehmen abfedern sollen, um Eckpunkte in den Bereichen Klimaschutz und Strukturwandel sowie um volkswirtschaftliche Analysen.

Einkaufszeiten für Risikogruppen: „Einführung besonderer Einkaufszeiten für ältere Menschen und Risikogruppen“ – so ist ein Antrag der AfD (19/26229) überschrieben, der Wirtschaftsausschuss federführend beraten werden soll.

Umwelt

Klimaschutz: „Personelle Umsetzungsstrategie des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung“ haben die Grünen einen Antrag (19/26218) betitelt, der im federführenden Umweltausschuss weiterberaten werden soll. Dem Antrag zufolge solle unter anderem „zeitnah eine wissenschaftliche Analyse zum Fachkräftebedarf für die Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 durch ein unabhängiges und sektorenübergreifend aufgestelltes Institut“ erstellt werden.

Auswärtiges

Atomwaffenverbotsvertrag I: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung auf, dem Atomwaffenverbotsvertrag der Vereinten Nationen beizutreten. Dieser am 21. Januar 2021 in Kraft tretende Vertrag schließe die Lücke, die der in den 1960er-Jahren verhandelte und 1970 in Kraft getretene Atomwaffensperrvertrag offen gelassen habe und sei ein wichtiger Schritt hin zur Vision einer atomwaffenfreien Welt, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (19/25811), der federführend im Auswärtigen Ausschuss beraten werden soll. Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, die Voraussetzungen für einen Beitritt Deutschlands zu schaffen und sich dafür einzusetzen, dass auch andere Nato-Partner dem Vertrag beitreten. Die Abgeordneten schlagen der Bundesregierung außerdem vor, wenigstens als Gast an den zukünftigen Staatentreffen der Mitglieder des Atomwaffenverbotsvertrags der Vereinten Nationen teilzunehmen, solange ein Vertragsbeitritt „aufgrund der Stationierung US-amerikanischer Atomwaffen auf deutschem Boden noch nicht möglich ist“.

Atomwaffenverbotsvertrag II: Die Fraktion Die Linke dingt in einem Antrag auf einen Beitritt der Bundesrepublik zum Atomwaffenverbotsvertrag (19/26172). Der Antrag soll im Auswärtigen Ausschuss federführend beraten werden. Demnach solle umgehend die nukleare Teilhabe im Rahmen der Nato beendet werden. Die Atomwaffen sollten von deutschem Boden abgezogen werden.

Jemen: Die Friedensbemühungen im Jemen zu intensivieren, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (19/26220), der die humanitäre Lage in dem Land verbessern helfen soll. So solle etwa im europäischen Verbund das Gespräch mit der neuen US-Administration gesucht werden, „um arbeitsteilig und unter enger Miteinbeziehung Kuwaits und Omans die VN-Waffenstillstands- und Friedensgespräche voranzubringen“, heißt es. Die Vorlage soll federführend im Auswärtigen Ausschuss beraten werden.

Gesundheit

Corona-Risikogruppen: „Strategie der Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus verbessern – Risikogruppen besser schützen“: Ein mit diesem Titel überschriebener Antrag der AfD (19/26223) soll federführend im Gesundheitsausschuss beraten werden. Demnach soll unter anderem Maßnahmen veranlasst werden, die Risikogruppen im Alltagsleben einen erhöhten Schutz vor der Infektion mit dem Coronavirus bieten.

Alkoholschäden: Ungeborene Kinder vor schweren Schäden durch Alkohol zu schützen, fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag (19/26118), der federführend im Gesundheitsausschuss beraten werden soll. Demnach soll zeitnah eine Aufklärungskampagne durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) veranlasst werden, in der die gesamte Bevölkerung über die Gefahren des Alkoholkonsums während der Schwangerschaft informiert wird.

Gesundheitsversorgung: Die Bekämpfung vernachlässigter Tropenkrankheiten als Hebel zur allgemeinen Gesundheitsversorgung ist Thema eines Antrags der FDP (19/26119), der das sogenannte Ziel 3 der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung verwirklichen helfen soll. Die Verabschiedung der Sustainable Development Goals (SDGs) im Jahr 2015 habe einen Paradigmenwechsel für die globale Gesundheitspolitik, weg von losgelösten Zielen hin zu systematischen Ansätzen, eingeleitet. Im Zentrum des Gesundheitsziels 3 (SDG 3) „Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern“ steht ein universeller Zugang zur allgemeinen Gesundheitsversorgung. Federführend wird der Gesundheitsausschuss den Antrag beraten.

Cannabis: Ebenfalls im Gesundheitsausschuss federführend beraten werden soll ein Gesetzentwurf der FDP „zur Änderung des Verfahrens bei der Verordnung von Cannabis nach § 31 Absatz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch“ (19/26181). Verpflichtende Genehmigungsverfahren vor einer Behandlung von Patienten mit Cannabis seien nicht zeitgemäß und führten zu hohen Aufwänden bei Ärzten und Krankenkassen, kritisieren die Liberalen in ihrem Entwurf. Sie plädieren deshalb für ein freiwilliges Genehmigungsverfahren, „das Ärzte wirkungsvoll vor Regressen schützt“.

Patientenberatung: Ein Antrag der Grünen mit dem Titel „Eine starke Stimme für Patientinnen und Patienten – Patientenstiftung gründen und Unabhängige Patientenberatung reformieren“ (19/25382) soll ebenfalls im Gesundheitsausschuss weiterberaten werden. Patienten müssten sich darauf verlassen können, dass die Beratung unabhängig von wirtschaftlichen Interessen sei. Dazu seien eine verlässliche und gemeinnützige Trägerschaft sowie eine dauerhafte Finanzierung nötig, schreiben die Grünen in ihrem Antrag. 

Obdachlosigkeit I: Ein Antrag der FDP sieht vor, „obdachlose Menschen in der Corona-Pandemie nicht zu vergessen“ (19/26184). Der Gesundheitsausschuss wird sich federführend mit der Vorlage befassen. Mit dem Antrag will die FDP unter anderem Maßnahmen treffen lassen, durch die das Infektionsrisiko in Einrichtungen der Wohnungs- und Obdachlosenhilfe minimiert werden. 

Obdachlosigkeit II: Die AfD fordert ein „Soforthilfeprogramm für Obdachlose im Corona-Winter 2021“ (19/26227). Auch dieser Antrag wurde zur federführenden Beratung in den Gesundheitsausschuss überwiesen. Die Fraktion will unter anderem sicherstellen, dass Hilfsorganisationen der Obdach- und Wohnungslosenhilfe mit ausreichend medizinischem Personal, Schnelltests sowie Schutzkleidung und Desinfektionsmitteln versorgt werden, damit eine Versorgung der Obdachlosen gewährleistet ist.

Inneres

Planungssicherstellungsgesetz: Im Innenausschuss beraten werden soll ein Gesetzentwurf zur Verlängerung der Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes, den CDU/CSU und SPD vorlegen (19/26174). Mit dem Planungssicherstellungsgesetz vom 20. Mai 2020, so die Koalition, „konnte sichergestellt werden, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auch unter den erschwerten Bedingungen während der COVID-19-Pandemie ordnungsgemäß durchgeführt werden können“. Die dazu notwendigen, bisher nur befristeten Regelungen sollen bis zum 31. Dezember 2022 verlängert werden.

Namensänderung: Ein Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Änderung von Familiennamen und Vornamen (19/26177) soll ebenfalls federführend im Innenausschuss beraten werden. Der geltende Gesetzestext enthalte einige überholte sprachliche Bezüge zum ursprünglichen Reichsrecht wie „Reichsminister des Innern“, heißt es in dem Entwurf. Diese historischen Begriffe sollen nun bereinigt werden, so die Koalitionsfraktionen.

Meldepflicht in Beherbergungsstätten: Auch ein dritter Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen soll im Innenausschuss weiterberaten werden. Es handelt sich dabei um den Gesetzentwurf zur Erprobung weiterer elektronischer Verfahren zur Erfüllung der besonderen Meldepflicht in Beherbergungsstätten (19/26176). Möglichkeiten zur Erprobung innovativer Verfahren im Identitätsmanagement von Beherbergungsstätten bestünden nicht, schreibt die Koalition. Deshalb solle das Bundesmeldegesetz nun um eine „Experimentierklausel“ ergänzt werden, heißt es.

Homo- und transfeindliche Hasskriminalität: Die FDP-Fraktion bringt einen Antrag zum Schutz der Vielfalt ein. Er enthält Forderungen, um Homo- und transfeindliche Hasskriminalität zu bekämpfen (19/26159). So soll etwa die schulische und öffentliche Aufklärung über sexuelle und geschlechtliche Vielfalt gestärkt werden. Die Vorlage ist zur federführenden Beratung im Innenausschuss vorgesehen.

Presserecht: Die FDP-Fraktion tritt in einem Antrag für ein gerechtes Presserecht, das unabhängigen und investigativen Journalismus dauerhaft stärken soll, ein. Damit, so die Liberalen, könne auch ein Beitrag zur Stärkung der Demokratie geleistet werden. Der Antrag (19/26161) soll im Innenausschuss federführend beraten werden.

Geschäftsordnung

Geschäftsordnung des Bundestages: Ein Antrag der AfD zur „Auslegung von § 2 Absatz 1 Satz 2 und § 126 der Geschäftsordnung“ (19/26228) soll federführend im Geschäftsordnungsausschuss beraten werden. Die erstgenannte Vorschrift besagt: Jede Fraktion des Deutschen Bundestages ist durch mindestens einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin im Präsidium vertreten. Die zweitgenannte Vorschrift lautet: Abweichungen von den Vorschriften dieser Geschäftsordnung können im einzelnen Fall mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder des Bundestages beschlossen werden, wenn die Bestimmungen des Grundgesetzes dem nicht entgegenstehen.

Familie

Chancengerechtigkeit: Mehr Chancengerechtigkeit für Frauen fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag (19/26187). Aus der Corona-Krise seien zügig Lehren zu ziehen. So solle beispielsweise „die steuerliche Behandlung von übernommenen Kinderbetreuungskosten“ verbessert werden. Häufig würden Frauen gegenüber Männern steuerlich benachteiligt werden, kritisiert die Fraktion. Die Vorlage soll im Familienausschuss federführend weiterberaten werden.

Kultur

Gedenkstättenpädagogik: Die Fraktion Die Linke fordert, die Qualität und Dauer pädagogisch begleiteter KZ-Gedenkstättenbesuche zu erweitern und als Bildungsmaßnahme in der schulischen Sekundarstufe I zu stärken. Ihr Antrag (19/26169) wurde zur federführenden Beratung in den Kulturausschuss überwiesen.

(eis/ste/28.01.2021)


Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 19/10281 - Antrag: zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen KOM(2018) 225 endg.; Ratsdok 8110/18 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes
    PDF | 148 KB — Status: 16.05.2019
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  • 19/24330 - Unterrichtung: Jahresgutachten 2020/21 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
    PDF | 29 MB — Status: 16.11.2020
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  • 19/25351 - Antrag: Digitale Gewalt gegen Frauen
    PDF | 285 KB — Status: 17.12.2020
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  • 19/25352 - Antrag: Rechtsstaatswidrige Tatprovokationen eindämmen, Betroffene entschädigen
    PDF | 242 KB — Status: 17.12.2020
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  • 19/25382 - Antrag: Eine starke Stimme für Patientinnen und Patienten - Patientenstiftung gründen und Unabhängige Patientenberatung reformieren
    PDF | 270 KB — Status: 17.12.2020
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  • 19/25631 - Gesetzentwurf: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/713 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/413/JI des Rates
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  • 19/25632 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des GRW-Gesetzes
    PDF | 373 KB — Status: 05.01.2021
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  • 19/25811 - Antrag: Dem Atomwaffenverbotsvertrag der Vereinten Nationen beitreten
    PDF | 305 KB — Status: 13.01.2021
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  • 19/26118 - Antrag: Ungeborene Kinder vor schweren Schäden durch Alkohol schützen
    PDF | 241 KB — Status: 25.01.2021
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  • 19/26119 - Antrag: Ziel 3 der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung verwirklichen - Bekämpfung vernachlässigter Tropenkrankheiten als Hebel zur allgemeinen Gesundheitsversorgung
    PDF | 256 KB — Status: 25.01.2021
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  • 19/26159 - Antrag: Vielfalt schützen - Homo- und transfeindliche Hasskriminalität bekämpfen
    PDF | 251 KB — Status: 26.01.2021
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  • 19/26161 - Antrag: Gerechtes Presserecht für eine starke Demokratie - Unabhängigen und investigativen Journalismus dauerhaft stärken
    PDF | 263 KB — Status: 26.01.2021
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  • 19/26169 - Antrag: Qualität und Dauer pädagogisch begleiteter KZ-Gedenkstättenbesuche in der Sekundarstufe I erweitern und stärken
    PDF | 297 KB — Status: 26.01.2021
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  • 19/26172 - Antrag: Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Atomwaffenverbotsvertrag
    PDF | 254 KB — Status: 26.01.2021
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  • 19/26174 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes
    PDF | 284 KB — Status: 26.01.2021
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  • 19/26176 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Erprobung weiterer elektronischer Verfahren zur Erfüllung der besonderen Meldepflicht in Beherbergungsstätten
    PDF | 283 KB — Status: 26.01.2021
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  • 19/26177 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
    PDF | 281 KB — Status: 26.01.2021
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  • 19/26181 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verfahrens bei der Verordnung von Cannabis nach § 31 Absatz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuches
    PDF | 270 KB — Status: 26.01.2021
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  • 19/26184 - Antrag: Obdachlose Menschen in der Corona-Pandemie nicht vergessen
    PDF | 231 KB — Status: 26.01.2021
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  • 19/26187 - Antrag: Chancengerechtigkeit für Frauen - Zügig Lehren aus Corona-Krise ziehen
    PDF | 251 KB — Status: 27.01.2021
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  • 19/26193 - Antrag: Liquidität schaffen, Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen erlassen
    PDF | 228 KB — Status: 27.01.2021
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  • 19/26210 - Unterrichtung: Jahreswirtschaftsbericht 2021 der Bundesregierung
    PDF | 2 MB — Status: 27.01.2021
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  • 19/26218 - Antrag: Personelle Umsetzungsstrategie des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung
    PDF | 277 KB — Status: 27.01.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/26220 - Antrag: Friedensbemühungen im Jemen intensivieren - Humanitäre Lage verbessern
    PDF | 281 KB — Status: 27.01.2021
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  • 19/26222 - Antrag: Lebensmittelverschwendung in Deutschland nachhaltig reduzieren
    PDF | 290 KB — Status: 27.01.2021
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  • 19/26223 - Antrag: Strategie der Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus verbessern - Risikogruppen besser schützen
    PDF | 298 KB — Status: 27.01.2021
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  • 19/26224 - Antrag: Demografische Krise in der forstlichen Praxis und Forschung durch längerfristige Projektstellen kompensieren
    PDF | 267 KB — Status: 27.01.2021
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  • 19/26227 - Antrag: Soforthilfeprogramm für Obdachlose im Corona-Winter 2021
    PDF | 239 KB — Status: 27.01.2021
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  • 19/26228 - Antrag: Auslegung von § 2 Absatz 1 Satz 2 und § 126 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
    PDF | 237 KB — Status: 27.01.2021
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  • 19/26229 - Antrag: Einführung besonderer Einkaufszeiten für ältere Menschen und Risikogruppen
    PDF | 243 KB — Status: 27.01.2021
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  • 19/26230 - Antrag: Weidetierschutz verbessern - Tödliche Wolfsangriffe reduzieren
    PDF | 264 KB — Status: 27.01.2021
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  • 19/26231 - Antrag: Verwendung von hochwertigem forstlichem Vermehrungsgut fördern
    PDF | 246 KB — Status: 27.01.2021
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  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 19/25351, 19/26227, 19/26161, 19/26229, 19/26184 beschlossen

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Abgesetzt: Planungs­sicher­stellungs­gesetz soll ver­längert werden

Neubau Abwasserkanal Berne , Emscherumbau, Essen

Die Koalition will die befristeten Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes verlängern. (© picture alliance/imageBROKER | Rupert Oberhäuser)

Von der Tagesordnung am Donnerstag, 11. Februar 2021, abgesetzt hat der Bundestag die geplante abschließende Beratung des Gesetzentwurfs von CDU/CSU und SPD „zur Verlängerung der Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes“ (19/26174). Dem Entwurf zufolge sollen die bislang bis Ende März dieses Jahres befristeten Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes bis Ende nächsten Jahres verlängert werden. 

Öffentlichkeitsbeteiligung während Corona

Wie die beiden Fraktionen in der Vorlage ausführen, konnte mit dem Planungssicherstellungsgesetz „sichergestellt werden, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auch unter den erschwerten Bedingungen während der Covid-19-Pandemie ordnungsgemäß durchgeführt werden können“. Mit dem Gesetz seien formwahrende Alternativen für Verfahrensschritte in Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie in besonderen Entscheidungsverfahren zur Verfügung gestellt worden, bei denen sonst die Verfahrensberechtigten physisch anwesend sein und sich zum Teil in großer Zahl zusammenfinden müssten. 

„Soweit es um die Bekanntmachung von Unterlagen und anderen Informationen geht, sollen diese über das Internet zugänglich gemacht werden“, heißt es in der Vorlage weiter. Als Ersatz für zwingend durchzuführende Erörterungstermine, mündliche Verhandlungen oder Antragskonferenzen sei das Instrument einer Online-Konsultation eingeführt worden. Auch eine Telefon- oder Videokonferenz könne durchgeführt werden. Entsprechende Erleichterungen gebe es für mündliche Verhandlungen und Antragskonferenzen. 

Einschränkungen wirken nach dem 31. März fort

Zugleich verweisen die Koalitionsfraktionen darauf, dass die Einschränkungen aufgrund der Covid-19-Pandemie „anders als ursprünglich angenommen“ auch nach dem 31. März 2021 fortwirken würden. Es bestehe deshalb die Notwendigkeit, die Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes zu verlängern, „damit dessen Instrumente bei der Krisenbewältigung weiter zur Verfügung stehen“. (sto/hau/10.02.2021)

Dokumente

  • 19/26174 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes
    PDF | 284 KB — Status: 26.01.2021
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Sachverständige begrüßen Verlängerung digitaler Öffentlichkeitsbeteiligung

Zeit: Montag, 22. Februar 2021, 15.45 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101

Die Koalition will weiterhin sicherstellen, dass die Öffentlichkeit an Planungs- und Genehmigungsverfahren auch in digitaler Form beteiligt werden kann und findet damit unter Sachverständigen deutlich überwiegenden Zuspruch. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat in einer Sitzung unter Vorsitz von Andrea Lindholz (CDU/CSU) bezeichneten Teilnehmer am Montag, 22. Februar 2021, die geplante Verlängerung des einschlägigen Planungssicherstellungsgesetzes als unentbehrlich für die Fortsetzung laufender Verfahren.

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie hatte der Bundestag das Gesetz im Mai vorigen Jahres verabschiedet. Es ermöglicht, Termine, die bis dahin die persönliche Anwesenheit der Betroffenen   erforderten, durch Online-Konsultationen oder Videokonferenzen zu ersetzen. Die Geltungsdauer des Gesetzes war zunächst bis zum 31. März befristet. Durch einen Entwurf der Regierungsfraktionen (19/26174) soll sie bis zum 31. Dezember nächsten Jahres verlängert werden.

Experte: Die Pandemielage rechtfertigt das Gesetz

„Begrüßenswert“ nannte in der Anhörung der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Christian Ernst von der Hamburger Helmut-Schmidt-Universität die „pandemiebegründete Verlängerung“. Sie diene einem demokratischen Ziel und einem rechtsstaatlichen Erfordernis. Herkömmliche und neuartige, also digitale, Elemente seien in der Beteiligung der Öffentlichkeit grundsätzlich gleichwertig. Allerdings warnte Ernst davor, die Anwendungsdauer des Gesetzes allzu weit über die aktuelle pandemische Notlage hinaus auszudehnen. Das Gesetz sei „durch die Pandemielage zu rechtfertigen“, künftig werde das „sehr viel schwieriger“.

Für die Deutschen Städtetag übermittelte Hauptreferentin Eva Maria Niemeyer die „sehr positive Einschätzung“ des Gesetzes durch die kommunalen Spitzenverbände. Allein die Möglichkeit einer rechtssicheren digitalen Mitsprache der Öffentlichkeit habe im vergangenen Jahr verhindert, dass Planungsverfahren ins Stocken gerieten. Namentlich für die Bauleitplanung, die „ohne Sorgen wegen Formverletzungen“ ins Internet habe verlagert werden können, sei das Gesetz „sehr hilfreich“ gewesen. Die Städte hätten dennoch „maßvoll“ davon Gebrauch gemacht, auch aus Rücksicht auf „digital nicht affine“ Bürger.

Bequemlichkeit digitaler Beteiligungsformate

„Ausdrücklich“ begrüßte auch Matthias Otte von der in Bonn ansässigen Bundesnetzagentur die beabsichtigte Verlängerung der Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes: „Nur so sind wir als Genehmigungsbehörde überhaupt handlungsfähig.“ Otte verwies auf gute Erfahrungen mit Videokonferenzen als Alternative zum Präsenzzwang bei Erörterungsterminen und Anhörungen.

Zwar sei zu berücksichtigen, dass nicht jeder mitsprachewillige Bürger mit der digitalen Technik gleichermaßen vertraut sei: „Man muss das ernst nehmen.“ Es handele sich seiner Erfahrung nach aber „eher“ um Einzelfälle. Viele Menschen wüssten auch die Bequemlichkeit digitaler Beteiligungsformate zu schätzen.

Für den Wirtschaftsstandort „unabdingbar wichtig“

Aus Sicht eines Antragstellers, der eine große Infrastrukturmaßnahme vor den Behörden und der interessierten Öffentlichkeit zu vertreten hat, sprach sich Matthias Palapys von der Duisburger Hafen AG für den Gesetzentwurf aus: „Wir unterstützen das ohne Einschränkung.“ Für den Wirtschaftsstandort Deutschland sei es „elementar und unabdingbar wichtig“, ein Zeichen zu setzen, „dass wir in überschaubaren Zeiträumen handlungsfähig sind“. Nach seiner Beobachtung sind auch ältere Leute „heute schon sehr gut in der Lage, mit neuen Medien umzugehen“, so Palapys.

Der Bonner Rechtsanwalt Prof. Dr. Olaf Reidt stellte die Frage, was geschähe, wenn die Laufzeit des Gesetzes nicht verlängert würde: „Dann würde eine Reihe von Planungsverfahren abrupt gestoppt.“ Das könne in niemandes Interesse sein. Reidt riet davon ab, die Verlängerung abhängig von der Dauer des aktuellen Pandemienotstands zu befristen. Ohnehin sei keineswegs ausgemacht, dass ein Erörterungstermin mit persönlicher Anwesenheit immer den Vorzug vor Online-Formaten verdiene. Es gebe Menschen, die sich vor dem heimischen Computer unbefangener artikulieren könnten als in einem großen Saal vor Publikum.

Kritik an fehlender Evaluation und Restriktionen

Dr. Michael Zschiesche vom Unabhängigen Institut für Umweltfragen in Berlin bemängelte, dass keine Evaluierung der bisherigen Erfahrungen mit der neuen Gesetzeslage vorliege. Es sei versäumt worden, auf einer solchen Basis nicht nur die Geltungsdauer des Gesetzes zu verlängern, sondern es auch inhaltlich zu verbessern. Die Digitalisierung werde ohnehin eine „fundamentale Änderung von Beteiligungsprozessen“ mit sich bringen: „Corona ermöglicht es, bestimmte Dinge vorzuziehen.“

Grundsätzliche Kritik äußerte allein der Würzburger Rechtsanwalt Wolfgang Baumann. Die Erfahrungen mit dem Gesetz seien „nicht nur positiv“. Es handele sich um eine Restriktion des Mitspracherechts der Öffentlichkeit: „Der aktive Teil der Bevölkerung ist beunruhigt, dass diese Restriktion auf Dauer angelegt ist.“

Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD

Der Gesetzentwurf sieht vor, die bislang bis Ende März 2021 befristeten Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes bis Ende nächsten Jahres zu verlängern. Wie die beiden Fraktionen ausführen, konnte mit dem Planungssicherstellungsgesetz „sichergestellt werden, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auch unter den erschwerten Bedingungen während der Covid-19-Pandemie ordnungsgemäß durchgeführt werden können“.

Mit dem Gesetz seien formwahrende Alternativen für Verfahrensschritte in Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie in besonderen Entscheidungsverfahren zur Verfügung gestellt worden, bei denen sonst die Verfahrensberechtigten physisch anwesend sein und sich zum Teil in großer Zahl zusammenfinden müssten.

„Einschränkungen wirken auch nach März 2021 fort“

„Soweit es um die Bekanntmachung von Unterlagen und anderen Informationen geht, sollen diese über das Internet zugänglich gemacht werden“, heißt es weiter. Als Ersatz für zwingende Erörterungstermine, mündliche Verhandlungen oder Antragskonferenzen sei das Instrument einer Online-Konsultation eingeführt worden. Auch eine Telefon- oder Videokonferenz könne durchgeführt werden. Entsprechende Erleichterungen gebe es für mündliche Verhandlungen und Antragskonferenzen.

Zugleich verweisen die Koalitionsfraktionen darauf, dass die Einschränkungen aufgrund der Covid-19-Pandemie „anders als ursprünglich angenommen“ auch nach dem 31. März 2021 fortwirken würden. Es bestehe deshalb die Notwendigkeit, die Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes zu verlängern, „damit dessen Instrumente bei der Krisenbewältigung weiter zur Verfügung stehen“. (wid/sto/22.02.2021)

Dokumente

  • 19/26174 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes
    PDF | 284 KB — Status: 26.01.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 122. Sitzung am Montag, dem 22. Februar 2021, 15.45 Uhr - Öffentliche Anhörung
  • Änderungsantrag - Fraktionen CDU/CSU und SPD - Planungssicherstellungsgesetz - BT-Drucksache 19/26174 - Ausschussdrucksache 19(4)723

Protokolle

  • Protokoll - 122. Sitzung - 22. Februar 2021, 15.45 Uhr - Planungssicherstellungsgesetz

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste - Stand: 19.02.2021

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Matthias Otte, Bundesnetzagentur, Bonn - Planungssicherstellungsgesetz - BT-Drucksache 19/26174 - Ausschussdrucksache 19(4)733 A
  • Stellungnahme Prof. Dr. Olaf Reidt, Redeker Sellner Dahs Rechtsanwälte, Bonn - Planungssicherstellungsgesetz - BT-Drucksache 19/26174 - Ausschussdrucksache 19(4)733 B
  • Stellungnahme Matthias Palapys, Duisburger Hafen AG, Duisburg - Planungssicherstellungsgesetz - BT-Drucksache 19/26174 - Ausschussdrucksache 19(4)733 C
  • Stellungnahme Dr. Michael Zschiesche, Unabhängiges Institut für Umweltfragen, Berlin - Planungssicherstellungsgesetz - BT-Drucksache 19/26174 - Ausschussdrucksache 19(4)733 D
  • Stellungnahme Prof. Dr. Christian Ernst, Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg - Planungssicherstellungsgesetz - BT-Drucksache 19/26174 - Ausschussdrucksache 19(4)733 E
  • Stellungnahme Wolfgang Baumann, Baumann Rechtsanwälte, Würzburg - Planungssicherstellungsgesetz - BT-Drucksache 19/26174 - Ausschussdrucksache 19(4)733 F
  • Stellungnahme Bundesrechtsanwaltskammer, Berlin - Planungssicherstellungsgesetz - BT-Drucksache 19/26174 - Ausschussdrucksache 19(4)720

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Inneres und Heimat

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Inneres

Bundestag verlängert das Planungs­sicher­stellungs­gesetz bis Ende 2022

Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. Februar 2021, den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD „zur Verlängerung der Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes“ (19/26174) in der vom Ausschuss für Inneres und Heimat geänderten Fassung (19/26972) beschlossen. CDU/CSU, SPD und FDP stimmten für den Entwurf, AfD und Linksfraktion lehnten ihn ab. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Damit werden die bislang bis Ende März dieses Jahres befristeten Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes bis Ende 2022 verlängert.

Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD lehnte der Bundestag einen Entschließungsantrat der Grünen (19/26982) zu dem Gesetzentwurf ab. Darin forderten die Grünen unter anderem, die bisher für die Beteiligung vorgesehenen Fristen nicht zu verkürzen. Die Linke stimmte mit den Grünen für den Entschließungsantrag, die FDP enthielt sich.

Öffentlichkeitsbeteiligung während Corona

Wie die Koalitionsfraktionen in ihrem Gesetzentwurf ausführen, konnte mit dem Planungssicherstellungsgesetz „sichergestellt werden, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auch unter den erschwerten Bedingungen während der Covid-19-Pandemie ordnungsgemäß durchgeführt werden können“. Mit dem Gesetz seien formwahrende Alternativen für Verfahrensschritte in Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie in besonderen Entscheidungsverfahren zur Verfügung gestellt worden, bei denen sonst die Verfahrensberechtigten physisch anwesend sein und sich zum Teil in großer Zahl zusammenfinden müssten. 

„Soweit es um die Bekanntmachung von Unterlagen und anderen Informationen geht, sollen diese über das Internet zugänglich gemacht werden“, heißt es in der Vorlage weiter. Als Ersatz für zwingend durchzuführende Erörterungstermine, mündliche Verhandlungen oder Antragskonferenzen sei das Instrument einer Online-Konsultation eingeführt worden. Auch eine Telefon- oder Videokonferenz könne durchgeführt werden. Entsprechende Erleichterungen gebe es für mündliche Verhandlungen und Antragskonferenzen. 

Einschränkungen wirken nach dem 31. März fort

Zugleich verweisen die Koalitionsfraktionen darauf, dass die Einschränkungen aufgrund der Covid-19-Pandemie „anders als ursprünglich angenommen“ auch nach dem 31. März 2021 fortwirken.

Es bestehe deshalb die Notwendigkeit, die Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes zu verlängern, „damit dessen Instrumente bei der Krisenbewältigung weiter zur Verfügung stehen“. (sto/hau/25.02.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Dagmar Ziegler

Dagmar Ziegler

© DBT/Inga Haar

Ziegler, Dagmar

Bundestagsvizepräsidentin

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Philipp Amthor

Philipp Amthor

© Philipp Amthor/Tobias Koch

Amthor, Philipp

CDU/CSU

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Christian Wirth

Christian Wirth

© Dr. Christian Wirth/ Hagen Schnauss

Wirth, Dr. Christian

AfD

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Mahmut Özdemir

Mahmut Özdemir

© Mahmut Özdemir/ Maximilian König

Özdemir (Duisburg), Mahmut

SPD

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Konstantin Kuhle

Konstantin Kuhle

© Konstantin Kuhle/ Munir Werner

Kuhle, Konstantin

FDP

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Ralph Lenkert

Ralph Lenkert

© DBT/Inga Haar

Lenkert, Ralph

Die Linke

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Ingrid Nestle

Ingrid Nestle

© DBT/ Inga Haar

Nestle, Dr. Ingrid

Bündnis 90/Die Grünen

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Detlef Seif

Detlef Seif

© Detlef Seif/Laurence Chaperon

Seif, Detlef

CDU/CSU

()
Michael Hannes Kießling

Michael Hannes Kießling

© DBT/ Stella von Saldern

Kießling, Michael

CDU/CSU

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Petra Pau

Petra Pau

© Deutscher Bundestag/Stella von Saldern

Pau, Petra

Bundestagsvizepräsidentin

()

Dokumente

  • 19/26174 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes
    PDF | 284 KB — Status: 26.01.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/26972 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 19/26174 - Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes
    PDF | 332 KB — Status: 24.02.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/26982 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 19/26174, 19/26972 - Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes
    PDF | 303 KB — Status: 24.02.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Gesetzentwurf 19/26174 (Beschlussempfehlung 19/26972: Gesetzentwurf annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 19/26982 abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw08-de-planungssicherstellungsgesetz-821770

Stand: 01.09.2025