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Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 7. Mai 2020, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:

Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur: Im Wirtschaftsausschuss soll ein von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachter Gesetzentwurf zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz –GEIG, 19/18962) weiterberaten werden. Mit der Vorlage sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, den Ausbau der Leitungs- und Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität im Gebäudebereich zu beschleunigen. Die Bereitstellung der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auf Parkplätzen von Wohn- und Nichtwohngebäuden könne einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Nutzung von Elektrofahrzeugen zu fördern. Mit den Vorgaben zur Errichtung einer Leitungsinfrastruktur sollen zudem die Voraussetzungen für die rasche Errichtung von Ladepunkten, wo diese erforderlich sind, geschaffen werden.

Planungs- und Genehmigungsverfahren: CDU/CSU und SPD haben einen Gesetzentwurf zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der Covid-19- Pandemie (19/18965) vorgelegt. Dieses Planungssicherstellungsgesetz soll federführend im Ausschuss für Inneres und Heimat beraten werden. Mit dem Gesetz soll gewährleistet werden, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auch unter den erschwerten Bedingungen während der Covid-19-Pandemie durchgeführt werden können. Mit dem Gesetz sollen Alternativen für Verfahrensschritte in Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie in besonderen Entscheidungsverfahren zur Verfügung gestellt werden, bei denen sonst die Verfahrensberechtigten physisch anwesend sein und sich zum Teil in großer Zahl zusammenfinden müssten. Soweit es um die Bekanntmachung von Unterlagen und anderen Informationen geht, sollen diese über das Internet zugänglich gemacht werden. Als Ersatz für Erörterungstermine, mündliche Verhandlungen oder Antragskonferenzen wird das Instrument einer Online-Konsultation eingeführt. Auch eine Telefon- oder Videokonferenz soll möglich sein.

Abfälle in der Rhein- und Binnenschifffahrt: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Übereinkommens vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (19/18077) soll federführend im Verkehrsausschuss beraten werden. Der Umgang mit gasförmigen Resten flüssiger Ladungen (Dämpfen) in Binnenschiffen, die derzeit häufig ohne weitere Vorkehrungen in die Atmosphäre entlassen werden, soll neu geregelt werden. Es handle sich oft um bedenkliche Stoffe, die schädlich für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sind, schreibt die Regierung. Dämpfe von Aceton und Benzol beispielsweise belasteten die Luft und gerieten über den Niederschlag in die Gewässer.

Telemedien: Die Bundesregierung will das Telemediengesetz und weitere Gesetze ändern. Ein entsprechender Gesetzentwurf (19/18789) wurde zur federführenden Beratung in den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Der Entwurf sieht zur Umsetzung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) für Videosharingplattform-Anbieter die Einrichtung und Vorhaltung eines Verfahrens zur Meldung von Nutzerbeschwerden aufgrund rechtswidriger Inhalte sowie eines Verfahrens zur Prüfung und Abhilfe solcher Nutzerbeschwerden vor. Zudem kann die zuständige Behörde ein Auskunftsverlangen an die Anbieter audiovisueller Mediendienste sowie Videosharingplattform-Anbieter richten. So können diese Diensteanbieter gebeten werden, der zuständigen Behörde die für die Ermittlung des Sitzlandes erforderlichen Tatsachen mitzuteilen. Dies ist laut Regierung praktische Voraussetzung für die durch die Richtlinie vorgegebene Verpflichtung der Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission Listen der ihrer Rechtshoheit unterworfenen audiovisuellen Mediendiensteanbieter sowie Videosharingplattform-Anbieter zu übermitteln. Schließlich werden durch den Entwurf die Regelungen zur Tabakwerbung im Tabakerzeugergesetz sowie die inhaltlichen Anforderungen an Rundfunk und audiovisuelle Medien im Deutsche-Welle-Gesetz an die Neuregelung in der AVMD-Richtlinie angepasst.

Haftungsrecht im Luftverkehr: Ein Entwurf der Bundesregierung für ein drittes Gesetz zur Harmonisierung des Haftungsrechts im Luftverkehr (19/18790) soll federführend im Rechtsausschuss weiterberaten werden. Damit sollen die Haftungshöchstbeträge für Personen-, Verspätungs-, Gepäck- und Güterschäden angehoben werden. Wenn mehrere Flugreisende ihre Ansprüche gemeinschaftlich im Schlichtungsverfahren geltend machen, enthalten die Gebührentatbestände derzeit keine Regelung für den Mehraufwand durch mehrere Beteiligte, was in der Vergangenheit zu Rechtsunsicherheit bei der gebührenrechtlichen Abwicklung geführt hat, schreibt die Regierung. Vorgesehen ist daher, eine Erhöhungsgebühr einzuführen, wonach sich die Verfahrensgebühr für das Schlichtungsverfahren für jeden weiteren Flugreisenden erhöht. Für Verfahren, in denen der Schlichtungsantrag dem Luftfahrtunternehmen zwar zugeleitet, in denen aber kein Schlichtungsvorschlag erforderlich wird, soll ein neuer Ermäßigungstatbestand eingeführt werden. Schließlich soll die Verfahrensgebühr erhöht werden. Sie biete Luftfahrtunternehmen einen Anreiz, sich im Interesse einer gütlichen Einigung aktiv an der behördlichen Schlichtung zu beteiligen, heißt es in dem Entwurf.

Patientendaten: Federführend im Gesundheitsausschuss soll ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG, 19/18793) beraten werden. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Möglichkeiten und Vorteile der elektronischen Patientenakte für alle Versicherten nutzbar zu machen, in gewissem Umfang auch dann, wenn sie nicht über geeignete Endgeräte verfügen. Auch soll die elektronische Patientenakte hinsichtlich ihrer Inhalte, ihrer Nutzung, der Verarbeitungsbefugnisse und der Zugriffskonzeption näher ausgestaltet werden. Durch Anreize und Fristen will die Bundesregierung die Dynamik bei der Einführung der medizinischen Anwendungen der Telematikinfrastruktur steigern. Darüber hinaus soll die Datenverarbeitung sowie die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit in der Telematikinfrastruktur differenziert geregelt werden.

Finanzanlagenvermittler: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (19/18794) soll federführend im Finanzausschuss beraten werden. Geplant ist, die Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als zentrale fachlich spezialisierte Behörde zu übertragen. Die bisherigen Regelungen in der Gewerbeordnung und der Finanzanlagenvermittlungsverordnung sollen weitgehend in das Wertpapierhandelsgesetz übernommen werden. Durch Übergangsvorschriften, vor allem im Hinblick auf bestehende Erlaubnisse und die erforderliche Zusammenarbeit zwischen den bisherigen Aufsichtsbehörden und der BaFin, soll ein möglichst reibungsloser Ablauf der Aufsichtsübertragung sichergestellt werden.

Außenwirtschaft: Ebenfalls ändern will die Bundesregierung das Außenwirtschaftsgesetz und andere Gesetze (19/18895). Dieser Gesetzentwurf soll im Wirtschaftsausschuss federführend beraten werden. Damit soll das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) an die EU-Vorgaben für die Überprüfung von Direktinvestitionen durch Nicht-EU-Angehörige angepasst werden. Darüber hinaus soll eine Regelungs- und Verfolgungslücke geschlosse werden, um die Effektivität der Investitionsprüfung im Hinblick auf rechtliche oder faktische Vollzugshandlungen während des Prüfverfahrens abzusichern. Abflüsse von Informationen oder Technologie, die gravierende Folgen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit Deutschlands haben könnten, müssten auch während einer laufenden Erwerbsprüfung verhindert werden können, schreibt die Regierung. Hinzu kommen Änderungen, die sich aus den Erfahrungen der behördlichen Prüfpraxis der letzten Jahre ableiten. Ziel dieses Gesetzentwurfs sei es, im Falle von kritischen Unternehmenserwerben durch Nicht-EU-Angehörige die öffentliche Ordnung oder Sicherheit noch wirksamer zu gewährleisten, heißt es weiter. Die Attraktivität Deutschlands als Investitionsstandort werde dadurch nicht berührt.

Qualifizierte Finanzberatung: Ein Antrag der FDP-Fraktion (19/18861) sieht vor, qualifizierte Finanzberatung ortsnah und kostengünstig zu erhalten. Demnach soll die Bundesregierung von der geplanten Verlagerung der Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzberater Abstand nehmen und den entsprechenden Gesetzentwurf zurückziehen. Stattdessen soll ein Gesetzesentwurf erarbeitet werden, der die Zuständigkeit für die Erlaubniserteilung vollständig auf die Industrie- und Handelskammernüberträgt. Die Vorlage soll federführend vom Finanzausschuss beraten werden. 

Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang: Ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang thematisieren und verurteilen“ (19/18930) soll federführend im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe beraten werden. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die in China begangenen Menschenrechtsverletzungen offen zu kritisieren, die „massiven Menschenrechtsverletzungen“ an der uigurischen und anderen muslimischen Minderheiten in der Provinz Xinjiang gegenüber der chinesischen Regierung zu thematisieren und die chinesische Regierung aufzufordern, die universell gültigen Menschenrechte auf Privatsphäre, Freiheit des Kulturlebens, Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, Schutz vor Folter und willkürlicher Verhaftung und den Anspruch auf Rechtsschutz zu wahren. Auch solle sie sich gegenüber der chinesischen Regierung dafür einzusetzen, dass diese ihren Verpflichtungen gemäß der von ihr ratifizierten Menschenrechtskonventionen nachkommt.

Arzneimittelversorgung: Die Linksfraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Elektronisches Rezept freiwillig und sicher ausgestalten“ (19/18943) eingebracht, der federführend im Gesundheitsausschuss beraten werden soll. Die Linke will die Freiwilligkeit für die Inanspruchnahme des elektronischen Rezepts garantieren und Werbung für kommerzielle Vermittlungen von eRezepten untersagen. Auch solle klargestellt werden, dass das eRezept nur in einer öffentlichen Apotheke eingelöst werden kann.

Gesundheitsdatenschutz: Ebenfalls im Gesundheitsausschuss federführend beraten werden soll ein weiterer Antrag der Linksfraktion. Er will das „Patienteninteresse voranstellen und gemeinwohlorientierten Gesundheitsdatenschutz einführen“ (19/18944). Die Linke fordert einen Gesetzentwurf, der die Einführung der elektronischen Patientenakte bis auf Weiteres aussetzt und für alle Anwendungen der Telematikinfrastruktur und neuen digitalen Anwendungen in der Versorgung durch die gesetzliche Krankenversicherung eine Gefährdungshaftung statt der bislang geltenden Deliktshaftung bei Datenverlust einführt. Ein Schadensersatzanspruch solle bereits dann bestehen, wenn zu schützende Daten nicht zugriffsberechtigten Dritten zugänglich gemacht wurden. Die Hersteller von Apps sollten voll haftbar gemacht werden, eine entsprechende Versicherung solle nachgewiesen werden müssen. Für alle digitalen Anwendungen in der Gesundheitsversorgung müsse sichergestellt werden, dass Daten nicht erhoben und weitergegeben werden, die für die Anwendung nicht notwendig sind. Die Belange von Menschen mit Behinderung oder sehr alten Menschen seien besonders zu berücksichtigen, sodass auch diese Personengruppen an digitalen Angeboten teilhaben können, heißt es im Antrag. 

Abmilderung der Covid-19-Folgen: CDU/CSU und SPD haben einen Gesetzentwurf zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Wettbewerbsrecht und für den Bereich der Selbstverwaltungsorganisationen der gewerblichen Wirtschaft (19/18963) eingebracht, der federführend an den Wirtschaftsausschuss überwiesen wurde. Um dem Bundeskartellamt bei der Prüfung von Zusammenschlüssen weiter Ermittlungen in den betroffenen Märkten, vor allem bei dritten Unternehmen, zu ermöglichen, sollen die Prüffristen der Fusionskontrolle einmalig verlängert werden. Die Verlängerung betrifft Anmeldungen von Zusammenschlüssen in der Zeit vom 1. März 2020 bis 31. Mai 2020. Damit die Fortführung von Unternehmen nach der Krise nicht gefährdet wird, soll die Zinspflicht für Bußgelder, für die Zahlungserleichterungen wie Stundung oder Ratenzahlung gewährt sind, bis zum 30. Juni 2021 ausgesetzt werden. Um die Selbstverwaltungsorganisationen der gewerblichen Wirtschaft in die Lage zu versetzen, auch bei Beschränkungen der Versammlungsmöglichkeiten Beschlüsse zu fassen und handlungsfähig zu bleiben, sollen vorübergehend Erleichterungen für die Sitzung der Gremien der Handwerksorganisationen und der Industrie- und Handelskammern geschaffen werden. 

Änderung des Bundeswahlgesetzes: CDU/CSU und SPD haben einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (19/18968) vorgelegt, der federführend im Ausschuss für Inneres und Heimat beraten werden soll. Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung in den Ländern und Wahlkreisen sei die Einteilung der Wahlkreise für die Bundestagswahl nicht mehr im Einklang mit den Grundsätzen der Wahlkreiseinteilung, schreiben die Fraktionen. Zudem sei aufgrund von Gebiets- und Verwaltungsreformen in mehreren Ländern die Beschreibung von Wahlkreisen nicht mehr zutreffend. Das gegenwärtige Verfahren zur Anpassung der festen Beträge bei der Erstattung der durch die Bundestagswahlen veranlassten Ausgaben der Länder an die Preisentwicklung ermögliche nicht, die Preisentwicklung bis zur Wahl abzubilden und die erforderlichen Mittel im Haushalt des Bundes rechtzeitig bereitzustellen. Der Gesetzentwurf sieht vor, mehrere Wahlkreise neu zuzuschneiden oder neu zu beschreiben. Die festen Beträge im Rahmen der Wahlkostenerstattung des Bundes an die Länder (zugleich für deren Gemeinden) sollen künftig jährlich entsprechend der Preisentwicklung im Vorjahr angepasst werden.

Alterssicherung für Selbstständige: Ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Mit Sicherheit in die Selbstständigkeit – Eine bessere Alterssicherung, mehr Rechtssicherheit und die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige anpassen“  (19/17133) soll federführend im Ausschuss für Arbeit und Soziales beraten werden. Die Grünen schlagen unter anderem vor, Selbstständige, die nicht anderweitig abgesichert sind, in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Außerdem solle das Statusfeststellungsverfahren in der gesetzlichen Rentenversicherung transparenter gestaltet werden. Auch den Zugang zur Arbeitslosenversicherung wollen die Grünen für alle Selbstständigen öffnen.

Sehhilfen: „Sehhilfen als Satzungsleistung – Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung stärken“ lautet der Titel eines Antrags der FDP-Fraktion (19/18913), der zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen wurde. Die Fraktion spricht sich dafür aus, Sehhilfen als Satzungsleistung der gesetzlichen Krankenkassen zuzulassen. Bis 2014 hätten einige Krankenkassen Zuschüsse für Sehhilfen angeboten. Diese Angebote seien jedoch als rechtswidrig eingestuft worden, heißt es in dem Antrag. Nach Ansicht der Abgeordneten sollten ärztlich verordnete Sehhilfen wie Brillengestelle und Gläser, zusätzliche Sonnenbrillen in Sehstärke und Kontaktlinsen von den gesetzlichen Krankenkassen als Satzungsleistung angeboten werden dürfen. Den Krankenkassen sollte freigestellt werden, ob und in welchem Umfang sie solche Satzungsleistungen anbieten, schreibt die FDP.

Mieter und Wohnungwirtschaft: „Stärkung des Sozialstaates und Soforthilfe für Mieter und Wohnungswirtschaft“ (19/19017) lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion, der im federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales beraten soll. Die AfD will das Arbeitslosengeld I befristet vom 1. März bis längstens 31. Dezember 2020 von bisher 60 beziehungsweise 67 Prozent des letzten Netto-Entgeltes auf 80 beziehungsweise 87 Prozent des letzten Netto-Entgeltes erhöhen, und zwar unabhängig vom Zeitpunkt des Eintritts der Arbeitslosigkeit, wobei der Erhöhungsbetrag durch die vom Leistungsempfänger für seine Wohnung zu zahlende Warmmiete gedeckelt sein soll. Das Kurzarbeitergeld will die Fraktion im selben Zeitraum auf 80 beziehungsweise 87 Prozent des ausgefallenen Arbeitsentgeltes zu erhöhen, wobei auch hier der Erhöhungsbetrag durch die vom Leistungsempfänger zu zahlende Warmmiete gedeckelt sein soll. 

Menschen mit Behinderung: „Steuerliche Entlastung von Menschen mit Behinderung“ lautet der Titel eines Antrags der FDP-Fraktion (19/18947), der an den federführenden Finanzausschuss überwiesen wurde. Die FDP will das Einkommensteuergesetz so ändern, dass der Pauschbetrag für den steuerlichen Abzug von Aufwendungen Menschen mit Behinderungen gewährt wird, deren Behinderungsgrad auf mindestens 25 festgestellt ist. Entsprechend sollen die beschränkenden Voraussetzungen aufgehoben werden. Auch sollen die im Gesetz genannten Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen deutlich angehoben und künftig dynamisiert werden.

Lebensmittelverschwendung: „Künstliche Intelligenz vermeidet Lebensmittelverschwendung“ ist ein weiterer Antrag der FDP-Fraktion (19/18953) überschrieben, der federführend im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft beraten werden soll. Unter anderem solle sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass für die Verwendung intelligenter und aktiver Verpackungen ein rechtlich eindeutiger und transparenter Rahmen geschaffen wird. Auch solle sie darauf hinwirken, dass hinderliche und unverhältnismäßige Rahmenrichtlinien wie Vermarktungs- und Handelsnormen überprüft und gegebenenfalls abgeschafft werden. Zudem will die FDP mehr Forschungsvorhaben in Richtung „Intelligente Verpackungen“ anstoßen und dabei den Nachhaltigkeitsaspekt einbeziehen.

Versorgung mit Arzneimitteln: „Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln gewährleisten – Produktion in Europa stärken“ (19/18931) ist ein Antrag der FDP-Fraktion überschrieben, den der Gesundheitsausschuss federführend beraten soll. Der Antrag zielt darauf ab, die Herstellung von Arzneimitteln inklusive der Wirk- und Hilfsstoffproduktion nach Deutschland oder zumindest in die Europäische Union zurück zu verlagern. Im Mittelpunkt stehen dabei der Abbau von Bürokratiepflichten, die Prüfung von Investitionszuschüssen für Produktionsstätten und von Zuschüssen, um die Versorgung zu sichern. Im Vergabeverfahren sollen Produktionsstandorte in der EU in den Eignungskriterien berücksichtigt werden, denn dabei würden die Lieferwege verkürzt und die Überwachung der Arzneimittelherstellung erleichtert. Bei der Vergabeentscheidung sollen neben dem Preis die Qualität und die Lieferverlässlichkeit des Unternehmens berücksichtigt werden. Bei der Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitskriterien sollten die höheren Produktionskosten in der EU anerkannt werden. Mehrfachvergaben sollten zur Regel werden, von der nur ausnahmsweise abgewichen wird. Die Vertragsstrafen bei Lieferausfällen will die Fraktion erhöhen. Sie sollen in einen Topf wandern, aus dem die entsprechenden Mehraufwendungen für die Apotheken zu finanzieren sind.

Entlastung der Kommunen: „Kommunen von krisenbedingten Kosten durch die Corona-Pandemie entlasten und Konjunkturbelebung einleiten“ heißt ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/18960). Die federführende Beratung übernimmt der Haushaltsausschuss. Die Bundesregierung solle Gespräche zwischen Bund und Ländern über finanzielle Entlastungsmöglichkeiten für Kommunen koordinieren und die krisenbedingten zusätzlichen Kosten der Unterkunft und Heizung für die Bezieher von Grundsicherung vollständig zu übernehmen, um die Lage überschuldeter Kommunen nicht weiter zu verschlechtern. Die vom Bund bereits beschlossenen Hilfsprogramme für kommunale Unternehmen will die Fraktion öffnen,  Laufzeiten und Fristen aller kommunalen Förderprogramme verlängern und für einen begrenzten Zeitraum auf die Kofinanzierungspflicht vor allem für finanzschwache Kommunen verzichten. Mit den Ländern solle eine Lösung der Problematik kommunaler Altschulden erarbeitet werden, um überschuldete Kommunen über die Krise hinaus zu entlasten.

Tourismuswirtschaft: „Die Tourismuswirtschaft in der Krise wirksam unterstützen“ lautet der Titel eines weiteren Antrags von Bündnis 90/Die Grünen (19/18959), der federführend im Tourismusausschuss beratend werden soll. Die Fraktion fordert, einen Rettungsfonds für die Reisewirtschaft im Rahmen der aktuell für Corona-Pandemie zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel einzurichten, der allen Wirtschafts- und Rechtsformen der Tourismuswirtschaft ergänzende Hilfen bereitstellt und dabei auch die gemeinwohlorientierten und Sozialunternehmen berücksichtigt. Die Hilfen sollten von den Unternehmen über einen realistischen Zeitraum von mehreren Jahren zurückgezahlt werden müssen. Für Kleinstunternehmen wie Reisebüros und Solo-Selbstständige sollten sie in nicht rückzahlbare Zuschüsse umgewandelt werden können. Für den Bereich Pauschalreise will die Fraktion einen Kundengeldabsicherungsfonds einrichten, der die Rückerstattung von Kundengeldern bei Insolvenzen von Pauschalreiseveranstaltern sicherstellt und an den Reiseveranstalter je verkaufter Pauschalreise einen Beitrag zahlen. Der Fonds solle auch Anzahlungen für wegen der Corona-Pandemie stornierter Reisen erstatten und so die Liquidität der Reiseveranstalter schützen.

(ste/vom/07.05.2020)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 19/17133 - Antrag: Mit Sicherheit in die Selbstständigkeit - Eine bessere Alterssicherung, mehr Rechtssicherheit und die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige anpassen
    PDF | 309 KB — Status: 12.02.2020
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  • 19/18077 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Übereinkommens vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt
    PDF | 2 MB — Status: 19.03.2020
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  • 19/18789 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes und weiterer Gesetze
    PDF | 760 KB — Status: 27.04.2020
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  • 19/18790 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Harmonisierung des Haftungsrechts im Luftverkehr
    PDF | 399 KB — Status: 27.04.2020
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  • 19/18793 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz - PDSG)
    PDF | 2 MB — Status: 27.04.2020
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  • 19/18794 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
    PDF | 1 MB — Status: 27.04.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/18861 - Antrag: Qualifizierte Finanzberatung ortsnah und kostengünstig erhalten
    PDF | 277 KB — Status: 29.04.2020
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  • 19/18895 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Gesetze
    PDF | 398 KB — Status: 04.05.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/18913 - Antrag: Sehhilfen als Satzungsleistung - Wettbewerb in der Gesetzlichen Krankenversicherung stärken
    PDF | 231 KB — Status: 04.05.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/18930 - Antrag: Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang thematisieren und verurteilen
    PDF | 261 KB — Status: 05.05.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/18931 - Antrag: Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln gewährleisten - Produktion in Europa stärken
    PDF | 246 KB — Status: 05.05.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/18943 - Antrag: Elektronisches Rezept freiwillig und sicher ausgestalten
    PDF | 236 KB — Status: 05.05.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/18944 - Antrag: Patienteninteresse voranstellen und gemeinwohlorientierten Gesundheitsdatenschutz einführen
    PDF | 265 KB — Status: 05.05.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/18947 - Antrag: Steuerliche Entlastung von Menschen mit Behinderung
    PDF | 239 KB — Status: 05.05.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/18953 - Antrag: Künstliche Intelligenz vermeidet Lebensmittelverschwendung
    PDF | 260 KB — Status: 05.05.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/18959 - Antrag: Die Tourismuswirtschaft in der Krise wirksam unterstützen
    PDF | 255 KB — Status: 05.05.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/18960 - Antrag: Kommunen von krisenbedingten Kosten durch die Corona-Pandemie entlasten und Konjunkturbelebung einleiten
    PDF | 245 KB — Status: 05.05.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/18962 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz - GEIG)
    PDF | 502 KB — Status: 05.05.2020
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  • 19/18963 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Wettbewerbsrecht und für den Bereich der Selbstverwaltungsorganisationen der gewerblichen Wirtschaft
    PDF | 426 KB — Status: 05.05.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/18965 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG)
    PDF | 432 KB — Status: 05.05.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/18968 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
    PDF | 2 MB — Status: 05.05.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/19017 - Antrag: Stärkung des Sozialstaates und Soforthilfen für Mieter und Wohnungswirtschaft
    PDF | 245 KB — Status: 06.05.2020
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  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisungen beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Parlament

Überweisungen im ver­einfachten Ver­fahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 28. Mai 2020, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:

Conterganstiftung: Federführend im Familienausschuss beraten werden soll das von den Fraktionen von CDU/CSU und SPD eingebrachte „Fünfte Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes“ (19/19498). Geplant ist, multidisziplinäre medizinische Kompetenzzentren aus den Mitteln zur Deckung spezifischer Bedarfe zu finanzieren und dafür eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage zu schaffen. Darüber hinaus soll das Vertrauen der vom Contergangstiftungsgesetz erfassten Personen in den Fortbestand ihrer gesetzlichen Leistungsansprüche als besonders schutzwürdig anerkannt werden. Der Gesetzentwurf sieht daher vor, dass Leistungsansprüche nach diesem Gesetz grundsätzlich nicht mehr aberkannt werden dürfen. Lediglich bei vorsätzlich unrichtiger oder vorsätzlich unvollständiger Angaben der leistungsberechtigten Person soll eine Aberkennung der Ansprüche möglich sein. Aufwendige Vertrauensschutzprüfungen im Einzelfall im Zusammenhang mit einer Entscheidung über die Fortzahlung der Leistungen sollen künftig entfallen können. Eine Anrechnung von Zahlungen Anderer auf die Leistungen nach diesem Gesetz bleiben davon unberührt.

Verdienststatistik: Ebenfalls im Wirtschaftsausschuss beraten werden soll ein weiterer Gesetzentwurf der Bundesregierung, der die Änderung des Verdienststatistikgesetzes vorsieht (19/19361). Die bisherigen ein- oder vierjährigen Erhebungen der Bruttoverdienste seien mit Blick auf die gesetzlichen Vorgaben zum Mindestlohn nicht aussagekräftig genug, schreibt die Bundesregierung. Beschäftigungsverhältnisse im Niedriglohnbereich fänden sich häufig in Sektoren, die starken Nachfrageschwankungen unterliegen wie im Baugewerbe oder in der Landwirtschaft. Dadurch unterlägen auch die Verdienste in diesen Branchen Schwankungen innerhalb eines Jahres. Um die Verdienste samt ihren Schwankungen korrekt im Sinne der gesetzlichen Vorgaben zum Mindestlohn abbilden zu können, sollen sie künftig monatlich erhoben werden.

Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz, (19/19366) wird federführend im Ausschuss für Wirtschaft und Energie beraten. Mit diesem Gesetz sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, den Ausbau der Leitungs- und Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität im Gebäudebereich zu beschleunigen. In neuen Wohngebäuden (oder bei einer größeren Renovierung) mit mehr als zehn Stellplätzen sollen künftig alle Stellplätze mit der Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität ausgestattet werden. In neuen Nichtwohngebäuden (oder bei einer größeren Renovierung) mit mehr als zehn Stellplätzen soll jeder fünfte Stellplatz die Leitungsinfrastruktur erhalten. Bis zum 1. Januar 2025 soll zudem jedes Nichtwohngebäude mit mehr als zwanzig Stellplätzen mit mindestens einem Ladepunkt versehen werden. Öffentliche Gebäude, die über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe bereits vergleichbaren Anforderungen unterliegen, sollen von den Regelungen ausgenommen werden.

Internationaler Seeverkehr: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Übereinkommen vom 9. April 1965 zur Erleichterung des Internationalen Seeverkehrs (FAL-Übereinkommen, (19/19380) soll federführend im Verkehrsausschuss beraten werden. Das Übereinkommen dient dem Ziel, den internationalen Seeverkehr zu erleichtern und zu beschleunigen und unnötige Verzögerungen für Schiffe und an Bord befindliche Personen und Güter zu vermeiden, schreibt die Bundesregierung. Bezweckt wird eine Reduzierung, Vereinfachung und Vereinheitlichung von nationalen Formalitäten, die beim Einlaufen, Aufenthalt und Auslaufen von zivilen Seeschiffen in und aus Häfen der Vertragsparteien erfüllt werden müssen. 

Änderung des Seearbeitsgesetzes: Der Entwurf der Bundesregierung für ein viertes Gesetz zur Änderung des Seearbeitsgesetzes (19/19383) soll federführend im Ausschuss für Arbeit und Soziales beraten werden. Damit auch die Besatzungsmitglieder von Kauffahrteischiffen, die die Bundesflagge führen, von den Neuregelungen profitieren, soll das Seearbeitsgesetz an die geänderten Anforderungen des Seearbeitsübereinkommens angepasst werden. Um die Ansprüche der Seeleute im Falle der Gefangennahme zu sichern, soll das Seearbeitsgesetz so geändert werden, dass das Heuerverhältnis während der Gefangennahme nicht endet. Der Beendigungszeitpunkt soll auf den Zeitpunkt der Freilassung verschoben werden. Zudem soll die Fortzahlung der Heuer aus dem Heuerverhältnis während der Gefangenschaft des Besatzungsmitglieds bis zum festgestellten Todeszeitpunkt in der Gefangenschaft oder bis zur ordnungsgemäßen Heimkehr angeordnet werden. Geändert werden soll auch das Kündigungsschutzgesetz, sodass die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage grundsätzlich erst nach der Freilassung des Besatzungsmitglieds beginnt. 

Welthandelsorganisation: Federführend im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung beraten wird ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Übereinkommen vom 30. November 1999 zur Errichtung des Beratungszentrums für das Recht der WTO (World Trade Organization/Welthandelsorganisation, (19/19384). Der Beitritt Deutschlands als Vollmitglied zum ACWL (Advisory Centre on WTO Law) soll die Kapazitäten für einen qualifizierten und kostengünstigen Beistand für Entwicklungsländer-Vertreter in Streitbeilegungsverfahren in der WTO sowie in der Beratung und Fortbildung verstärken. Das ACWL ist das Beratungszentrum für das Recht der WTO. Es wurde 1999 als eigene internationale Organisation gegründet und von der WTO unabhängig. Es leistet Entwicklungsländern anwaltlichen Beistand in Handels-Streitbeilegungsverfahren vor der WTO, berät sie in WTO-Rechtsangelegenheiten und organisiert Kurse in WTO-Recht. Laut Regierung schließt das ACWL damit eine Lücke in der Rechtsdurchsetzung für Entwicklungsländer. Das zugrunde liegende Problem sei die zuweilen unzureichende Be teiligung von Niedrigeinkommensländern an internationalen Handelsabkommen und deren Umsetzung, heißt es weiter.

Steuerabkommen mit Finnland: Erstmals hat der Bundestag auch einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Protokoll vom 18. November 2019 zur Änderung des Abkommens vom 19. Februar 2016 zwischen Deutschland und Finnland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (19/19385) beraten. Die weitere Beratung der Vorlage soll der Finanzausschuss übernehmen. Durch die Änderung soll ausgedrückt werden, dass sowohl Doppelbesteuerungen als auch Nichtbesteuerungen oder reduzierte Besteuerungen vermieden werden sollen. In dem Abkommen werde das gegenseitige Verständnis darüber festgehalten, dass das Doppelbesteuerungsabkommen der Anwendung der nationalen Missbrauchsregelungen beider Staaten nicht entgegensteht. 

Bundeszentrale für digitale und Medienbildung: Federführend im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung beraten werden soll ein Antrag der Grünen mit dem Titel  „Bundeszentrale für digitale und Medienbildung – Medien- und digitalpädagogische Kompetenzen bündeln, vermitteln und fördern“ (19/18729). Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, eine „Bundeszentrale für digitale und Medienbildung“ auf den Weg zu bringen. Das Projekt solle eine Online-Plattform inklusive App umfassen, die die unterschiedlichen und zahlreichen Angebote der digitalen Medien und Medienbildung bündeln und nutzerfreundlich präsentiert. Das Angebot solle eingeordnet und qualitätsgesichert präsentiert werden, darüber hinaus sollten eigene Inhalte produziert werden, um Pädagoginnen und Pädagogen sowie interessierten Erwachsenen und Heranwachsenden schnell, einfach, übersichtlich und kompetent Unterstützung zu ermöglichen. Themen könnten laut Antragstellern Urheberrecht, Medienproduktion, Informatik, Datenschutz , Desinformation und IT-Sicherheit sein. 

Wissenschaftskommunikation: Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Framing der Wissenschaftskommunikation für gesellschaftspolitische Ziele im Namen der Wissenschaftsfreiheit verhindern (keine Instrumentalisierung der Wissenschaftskommunikation)“ (19/19524) wird federführend im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung beraten. Die AfD fordert, das Grundsatzpapier des Bildungs- und Forschungsministeriums aufgrund der darin enthaltenen „Gefahr einer Instrumentalisierung der Wissenschaftskommunikation für gesellschaftspolitische Ziele“ und weitere geplante Maßnahmen, die im Zusammenhang mit diesem Grundsatzpapier stehen oder auf der Basis dieses Papiers geplant sind, als verfehlt und in der Sache als nichtig zu erklären. Der Wissenschaftsrat bei solle ermutigt werden, zu evaluieren, inwieweit die Emotionalisierung von Sachthemen auf die Wissenschaftskommunikation lenkende Auswirkungen hat und wie dem daraus folgenden Konformitätsdruck entgegengewirkt werden kann.

Abgesetzt: Krisenmanagement: Von der Tagesordnung abgesetzt wurde ein Antrag der AfD mit dem Titel „Bundeskompetenzen in Katastrophenfällen von nationaler Tragweite erweitern – Einheitliches Krisenmanagement und Vorsorge mit 11-Punkte-Programm sicherstellen“. Federführend sollte die Vorlage an den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen werden. 

Lehrkräftemangel: Ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Lehrkräftemangel beheben – Gute Bildung sichern“ (19/19483) wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen. In Absprache mit den Ländern solle ein Programm zur Finanzierung zusätzlicher Lehramtsstudienplätze für alle Schulformen entwickelt werden, welches die Eigenbemühungen der Länder so weit ergänzt, dass in sieben bis acht Jahren mindestens 10.000 schulische Lehrkräfte pro Jahr zusätzlich für den Schuldienst bereitstehen. Die Maßnahmen sollen so lange aufrechterhalten werden, bis der Lehrkräftemangel behoben ist. Außerdem sollen die Studierenden bundesweit in den entsprechenden Studiengängen nach einem Bachelorabschluss, auf Wunsch auch nach einer Praxisphase, einen Rechtsanspruch auf einen Masterstudienplatz erhalten, um ihr Studium erfolgreich beenden zu können. 

Menschenrechte in Zeiten von Corona: Ein Antrag der Grünen mit dem Titel „Menschenrechte im Ausnahmezustand – Für den Schutz der Menschenrechte in Zeiten der Corona-Pandemie“ (19/19499) wurde federführend an den Menschenrechtsausschuss überwiesen. Die Fraktion fordert in ihrem Antrag die zur Eindämmung der Corona-Pandemie erlassenen Maßnahmen basierend auf neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen fortlaufend auf ihre Verhältnismäßigkeit hinsichtlich der Einschränkung von Grund- und Menschenrechten sowie ihre zeitliche Notwendigkeit zu überprüfen sowie geeignete Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen zu treffen, um für Menschen aus Risikogruppen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bestmöglich zu gewährleisten.

Psychotherapeutische Versorgung: Federführend im Gesundheitsausschuss beraten werden soll ein Antrag der FDP mit dem Titel „Zeitnahe psychotherapeutische Versorgung während der Covid-19-Pandemie sicherstellen“ (19/19416) Schon vor Ausbruch der Pandemie seien psychische Erkrankungen verbreitet gewesen. Die durchschnittliche Wartezeit auf einen Therapieplatz habe bei 20 Wochen gelegen, heißt es in dem Antrag der Fraktion. Zu lange Wartezeiten verursachten neben individuellem Leiden hohe Kosten für die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung durch Krankschreibungen unter Bezug von Krankengeld und Erwerbsminderungsrenten. Die Abgeordneten fordern daher, die Budgetierung psychotherapeutischer Behandlungen temporär aufzuheben, um dem gestiegenen Bedarf während der Pandemie zu begegnen.

Beschäftigte in den Einrichtungen der Behindertenhilfe: Ein weiterer Antrag der FDP fordert eine „Einmalzahlung auch an Beschäftigte in den Einrichtungen der Behindertenhilfe“ (19/19507). Die Vorlage soll nach Überweisung federführend im Ausschuss für Arbeit und Soziales beraten werden. In ihrem Antrag verweist die Fraktion darauf, dass sich angesichts der aktuellen Corona-Pandemie die Wertschätzung der in der Pflege Beschäftigten zu Recht deutlich erhöht habe. „Ungeachtet der in den Tarifvereinbarungen und in der Refinanzierung der Pflegepersonalkosten zukünftig zu treffenden Veränderungen und Verbesserungen“ sei die Zahlung einer Prämie an die Beschäftigten in Altenpflegeeinrichtungen ein wichtiges Signal.

Innovationen im Finanzmarkt: „Regulatory Sandboxes – Für mehr Innovationen im Finanzmarkt“, so der Titel eines FDP-Antrags (19/19506), der im federführenden Finanzausschuss beraten wird. Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, Erprobungszonen für sogenannte FinTechs nach dem Beispiel der britischen Regulatory Sandboxes einzuführen sowie die allgemeinen Rahmenbedingungen für Innovationen im Finanzmarkt zu verbessern.

Revisionsbegründungsfrist: Federführend im Rechtsausschuss hingegen beraten werden soll der Antrag der FDP mit dem Titel „Revisionsbegründungsfrist des § 345 I StPO anpassen“ (19/19503). Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, in dem die Frist des Paragrafen 345 der Strafprozessordnung zur Revisionsbegründung vergleichbar der Regelung des Paragrafen 275 Absatz 1 der Strafprozessordnung unter Berücksichtigung des Umfangs des Verfahrens gestaffelt wird. Die Vorschrift des Paragrafen 345 der Strafprozessordnung will die Fraktion so reformieren, dass die Revisionsbegründungsfrist erst zu laufen beginnt, wenn dem Rechtsmittelführer das Urteil und das Hauptverhandlungsprotokoll zugestellt worden sind und eine absolute Obergrenze für die Absetzungsfrist gemäß Paragraf 275 Absätze 1 bis 3 der Strafprozessordnung geschaffen ist.

Sport in Zeiten von Corona: „In Zeiten von Covid-19 – Sport nicht alleine lassen“ – so fordert es die FDP in einem Antrag (19/18778), der federführend im Sportausschuss beraten wird. Die FDP-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, angesichts der Corona-Pandemie kurzfristig einen Notfallfonds in Höhe von 300 Millionen Euro für den Breitensport zu schaffen für den Fall, dass Vereinen Wirtschaftshilfen von den Bundesländern „aufgrund der Rechtsform des Vereins oder anderer Auflagen nicht zugänglich sind“. Dabei sei zu beachten, dass der Bundesnotfallfonds den gegebenenfalls existierenden Landeshilfen nachgelagert ist, heißt es in dem Antrag. Die Mittel aus dem Notfallfonds sollen ihren Vorstellungen nach vorrangig für das Jahr 2020 zur Verfügung stehen, „aber unter Berücksichtigung der saisonalen Zeiträume der Sportarten in Ausnahmefällen auch bis 30. Juni 2021 bewilligt werden“.

Sportstätten: Ebenfalls im Sportausschuss beraten wird die FDP-Vorlage mit dem Titel Behutsame „Exitstrategie für gedeckte und ungedeckte Sportstätten“ (19/19508). Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, in Abstimmung zwischen Bundesregierung, Bundesländern und Kommunen darauf hinzuwirken, dass zeitnah bundesweit gleiche Voraussetzungen geschaffen werden, die die Wiederaufnahme des Trainings- und Sportbetriebs in Sportstätten, inklusive Fitnessstudios und Schwimmsportstätten, unter Auflagen des Infektions- und Gesundheitsschutzes erlauben.

Gemeinnützigkeit in Corona-Zeiten: Ein Antrag der FDP, der federführend im Finanzausschuss beraten wird, trägt den Titel „Gemeinnützigkeit in Corona-Zeiten stärken – Hilfe zur Selbsthilfe“ (19/19511). Darin fordert die Fraktion, gemeinnützigen Körperschaften die Möglichkeit einzuräumen, Rücklagen nach den üblichen handels- und steuerbilanziellen Vorgaben bilden zu können. Ein Auflösen der zweckgebundenen Rücklagen bis Ende 2020 zum Ausgleich finanzieller Engpässe stelle eine Hilfe zur Selbsthilfe dar, die einen Rückgriff auf Staatshilfen obsolet machen könne. Zudem sollten auch gemeinnützige Organisationen die Soforthilfe für Unternehmen und Selbständige mit bis zu fünf Mitarbeitern in Anspruch nehmen dürfen, damit sie ihren Einsatz für gemeinnützige Zwecke sichern können.

Fahrradprämie: Ein Antrag der Linksfraktion fordert eine „Fahrradprämie für alle“ (19/19488). Die Vorlage soll im federführenden Verkehrsausschuss beraten werden. In ihrer Vorlage fordert die Fraktion von der Bundesregierung, Anreize zu schaffen, damit Menschen häufiger und regelmäßiger auf das Fahrrad als Verkehrsmittel zurückgreifen. Mit Blick auf die Corona-Krise argumentieren die Abgeordneten ihren Antrag wie folgt: „Je mehr Menschen das Rad nutzen, desto leichter wird es, in Bus und Bahn den Mindestabstand von 1,50 Metern zueinander einzuhalten.“ Daher solle die Bundesregierung eine Förderrichtlinie für ein Programm „Fahrradprämie“ in Höhe von 300 Millionen Euro vorlegen.

Vertrag über den offenen Himmel: Ein weiterer Antrag der Linken, der federführend im Auswärtigen Ausschuss beraten werden soll, trägt den Titel „Militärische Beobachtungsflüge fortsetzen – Vertrag über den Offenen Himmel retten – Austritt der USA verhindern“ (19/19487). Als einen „Meilenstein der multilateralen Rüstungskontrolle“, bezeichnet die Linke den Vertrag über den offenen Himmel (Treaty on Open Skies), der seit 2002 insgesamt 34 europäischen und nordamerikanischen Staaten Beobachtungsflüge über das gesamte Gebiet der Mitgliedsstaaten erlaubt. Nach Ansicht der Linken solle die Bundesregierung auf die US-Administration hinwirken, nicht aus diesem gemeinsamen Vertrag auszusteigen. Auch solle sie öffentlich klarstellen, „dass im Falle eines Austritts der USA weiterhin russische Beobachtungsflüge über der Bundesrepublik, und damit auch über US-amerikanische Stützpunkte in Deutschland, stattfinden dürfen“. 

Selbstständige: Federführend im Wirtschaftsausschuss beraten wird ein Antrag der Grünen mit dem Titel „Selbständige unterstützen – Aktiven Mittelstand wertschätzen“ (19/19490). Die Grünen fordern Nachbesserungen bei den Corona-Soforthilfen für Selbstständige. Die Bundesregierung solle sicherstellen, dass von den vorgesehenen Geldern mindestens ein monatlicher Pauschalbetrag in Höhe der Pfändungsfreigrenze von 1.180 Euro zur Deckung des Lebensunterhalts genutzt werden kann, erklären die Abgeordneten in ihrem Antrag. Dieser Betrag müsse in die Liste der anrechenbaren Kosten in der Verwaltungsvereinbarung des Bundes mit den Ländern zu den Soforthilfen aufgenommen werden. Zudem solle bis zum Erlangen einer solchen Regelung mindestens die Vermögensprüfung bei der Arbeitslosengeld-II-Beantragung ab März 2020 bis Ende dieses Jahres vollständig ausgesetzt werden. Damit solle verhindert werden, dass die Altersvorsorge schrumpft und Jobcenter sollten entlastet werden.

Taskforce zu Sars-Cov-2: Ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Schutz durch Transparenz – Für eine internationale Taskforce zur Erforschung von Ursprung und Verbreitung des Coronavirus Sars-Cov-2“ (19/19515) soll in den Ausschüssen weiterberaten werden. Der Auswärtige Ausschuss übernimmt dabei die Federführung. Da Sars-Cov-2 erstmals in der Volksrepublik China auftrat, so die Ausführungen des Antrags, komme der chinesischen Regierung in der Frage des Ursprungs und der Erforschung des Virus eine besondere Verantwortung zu. Die chinesische Regierung müsse deshalb alles in ihrer Macht Stehende tun, um der internationalen Gemeinschaft schnellstmöglich zu validen Erkenntnissen über Ursprung und Verbreitung des Virus zu verhelfen. Die Bundesregierung solle daher  gegenüber der chinesischen Regierung in bilateralen Gesprächen und in multilateralen Formaten maximale Transparenz bei der Aufklärung der Herkunft und Verbreitung des Coronavirus in der chinesischen Provinz Hubei einfordern.

Geschäftsordnung des Bundestages: Die AfD-Fraktion will die Geschäftsordnung des Bundestages ändern und hat dazu einen Antrag (19/19523) eingebracht, der federführend im Geschäftsordnungsausschuss beraten wird. Es ist nicht länger erforderlich, die Ausnahmeregelung des Paragrafen 126a aufrechtzuerhalten, schreibt die Fraktion. Die am 25. März 2020 beschlossene Regelung bezwecke, die Funktionsfähigkeit des Bundestages trotz der Beeinträchtigungen durch das Virus Covid-19 zu sichern. Es sei erkennbar, so die Afd, dass sich das Virus weniger dynamisch ausbreitet als bei Einführung der Regelung befürchtet. Glücklicherweise seien die anfänglich befürchteten gesundheitsbedingten massenhaften Ausfälle von Bundestagsabgeordneten bislang ausgeblieben und auch in Zukunft nicht zu befürchten. Die Senkung der Quoren für die Beschlussfähigkeit des Plenums und der Ausschüsse auf ein Viertel der Mitglieder sei deshalb nicht länger notwendig.

(ste/vom/vst/28.05.2020)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 19/18729 - Antrag: Bundeszentrale für digitale und Medienbildung - Medien- und digitalpädagogische Kompetenzen bündeln, vermitteln und fördern
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  • 19/18778 - Antrag: In Zeiten von Covid-19 - Sport nicht alleine lassen
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  • 19/19361 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verdienststatistikgesetzes
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  • 19/19366 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz - GEIG)
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  • 19/19380 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 9. April 1965 zur Erleichterung des Internationalen Seeverkehrs (FAL-Übereinkommen)
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  • 19/19383 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Seearbeitsgesetzes
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  • 19/19483 - Antrag: Lehrkräftemangel beheben - Gute Bildung sichern
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  • 19/19487 - Antrag: Militärische Beobachtungsflüge fortsetzen - Vertrag über den Offenen Himmel retten - Austritt der USA verhindern
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  • 19/19488 - Antrag: Fahrradprämie für alle
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    PDF | 239 KB — Status: 26.05.2020
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  • 19/19507 - Antrag: Einmalzahlung auch an Beschäftigte in den Einrichtungen der Behindertenhilfe
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  • 19/19508 - Antrag: Behutsame Exitstrategie für gedeckte und ungedeckte Sportstätten
    PDF | 234 KB — Status: 26.05.2020
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  • 19/19511 - Antrag: Gemeinnützigkeit in Corona-Zeiten stärken - Hilfe zur Selbsthilfe
    PDF | 235 KB — Status: 26.05.2020
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  • 19/19515 - Antrag: Schutz durch Transparenz - Für eine internationale Taskforce zur Erforschung von Ursprung und Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2
    PDF | 255 KB — Status: 26.05.2020
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  • 19/19523 - Antrag: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Besondere Lage beenden - § 126 a GO-BT aufheben
    PDF | 276 KB — Status: 27.05.2020
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  • 19/19524 - Antrag: Framing der Wissenschaftskommunikation für gesellschaftspolitische Ziele im Namen der Wissenschaftsfreiheit verhindern
    PDF | 319 KB — Status: 27.05.2020
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  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

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Wirtschaft

Abgesetzt: Ausbau von Ladeinfrastruktur für E-Mobilität in Gebäuden

Ein Auto steht an einer Elektroladesäule.

Wohngebäude sollen zukünftig nach festgelegten Kriterien Ladesäulen vorhalten. (© picture alliance/Fotostand)

Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD wollen den Ausbau von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in Gebäuden beschleunigen. Ursprünglich sollte der Bundestag am Donnerstag, 29. Oktober 2020, über den dazu vorgelegten Gesetzentwurf (19/18962) sowie einen wortgleichen Entwurf der Bundesregierung (19/19366) entscheiden. Die Debatte, zu der eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie erwartet war, wurde aber von der Tagesordnung abgesetzt 

Ausrüstung von Gebäuden mit Ladesäulen

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) setze eine entsprechende EU-Gebäuderichtlinie in nationales Recht um, schreiben die Koalitionsfraktionen. Künftig sollen in zu errichtenden Wohngebäuden oder bei der größeren Renovierung eines Wohngebäudes mit mehr als zehn Stellplätzen künftig alle Stellplätze mit der Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität ausgestattet werden. Bei Nichtwohngebäuden erhält den Angaben zufolge jeder fünfte Stellplatz eine solche Infrastruktur. Zusätzlich sei mindestens ein Ladepunkt zu errichten.

Das Gesetz gelte nicht für Nichtwohngebäude kleiner und mittlerer Unternehmen, die weitgehend selbst genutzt werden. Auch gebe es Ausnahmen, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur in bestehenden Gebäuden sieben Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung des Gebäudes überschreiten. Öffentliche Gebäude, die bereits vergleichbaren Anforderungen unterliegen, seien von den Regelungen ausgenommen. Wer gegen das Gesetz verstößt, soll mit Bußgeldern rechnen müssen. Das Gesetz betreffe außerdem nur die Ladeinfrastruktur für Personenkraftfahrzeuge und Lieferfahrzeuge. (pez/hau/27.10.2020)

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  • 19/18962 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz - GEIG)
    PDF | 502 KB — Status: 05.05.2020
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  • 19/19366 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz - GEIG)
    PDF | 496 KB — Status: 20.05.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

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Wirtschaft

Abgesetzt: Aufbau der Lade­infra­struktur für E-Mobilität in Gebäuden

An einer Ladestation für Elektrofahrzeuge ist ein Elektroauto angeschlossen.

Abgesetzt wurde die Abstimmung über den Ausbau von Ladeinfrastruktur für E-Mobilität in Gebäuden. (© picture alliance/Volkmar Heinz/dpa-Zentralbild/ZB)

Von der Tagesordnung am Donnerstag, 5. November 2020, abgesetzt hat der Bundestag die abschließende Beratung des Gesetzentwurfs von CDU/CSU und SPD zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (19/18962) sowie über den wortgleichen Entwurf der Bundesregierung (19/19366). 

Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie in nationales Recht 

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) setze eine entsprechende EU-Gebäuderichtlinie in nationales Recht um, schreiben die Koalitionsfraktionen. Künftig sollen in zu errichtenden Wohngebäuden oder bei der größeren Renovierung eines Wohngebäudes mit mehr als zehn Stellplätzen künftig alle Stellplätze mit der Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität ausgestattet werden. Bei Nichtwohngebäuden erhält den Angaben zufolge jeder fünfte Stellplatz eine solche Infrastruktur. Zusätzlich sei mindestens ein Ladepunkt zu errichten. 

Das Gesetz gelte nicht für Nichtwohngebäude kleiner und mittlerer Unternehmen, die weitgehend selbst genutzt werden, heißt es. Auch gebe es Ausnahmen, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur in bestehenden Gebäuden sieben Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung des Gebäudes überschreiten. Öffentliche Gebäude, die bereits vergleichbaren Anforderungen unterliegen, seien von den Regelungen ausgenommen. (pez/hau/03.11.2020)

Dokumente

  • 19/18962 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz - GEIG)
    PDF | 502 KB — Status: 05.05.2020
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  • 19/19366 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz - GEIG)
    PDF | 496 KB — Status: 20.05.2020
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Sitzungsverlauf

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Energie

Ausbau der Lade­infra­struktur für Elektro­fahrzeuge beschlossen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. Februar 2021, dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (19/18962) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (19/26587) zugestimmt. Die Vorlage wurde in einer vom Ausschuss geänderten Fassung mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen AfD bei Stimmenthaltung der FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Einstimmig für erledigt erklärt wurde ein wortgleicher Gesetzentwurf der Bundesregierung für das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz, kurz GEIG (19/19366). Bei Enthaltung von FDP und Grünen nahm der Bundestag zudem eine Entschließung an. 

Abgelehnt wurde hingegen mit breiter Mehrheit ein Entschließungsantrag der FDP-Fraktion (19/26604), der nur die Umsetzung der Mindestanforderungen der EU-Richtlinie 2018 / 844 forderte, um die Belastung für Bürger und Wirtschaft zu minimieren.

Gesetzentwürfe der Koalition und der Regierung

Ziel der Gesetzes ist es, den Ausbau von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in Gebäuden zu beschleunigen. Wohn- und Nichtwohngebäude sollen mit größeren Parkplätzen ausgestattet werden, damit Ladepunkte geschaffen und Elektrofahrzeuge leichter zu Hause, am Arbeitsplatz oder bei alltäglichen Besorgungen aufgeladen werden können. Die vom Wirtschaftsausschuss vorgenommenen Änderungen am Koalitionsentwurf betreffen unter anderem verpflichtende Regelungen zum Einbau: Wer ein neues Wohngebäude mit mehr als fünf Pkw-Stellplätzen baut (bisher zehn), soll künftig Leitungsinfrastruktur berücksichtigen müssen.

Bei neuen Nicht-Wohngebäuden gilt die Pflicht ab mehr als sechs Stellplätzen, dann muss mindestens jeder dritte Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet und zusätzlich ein Ladepunkt errichtet werden (bisher zehn beziehungsweise fünf). Aufgenommen wurde auch ein Quartiersansatz, also Leitungsinfrastruktur oder Ladepunkte für ein Viertel. Bauherren oder Eigentümer sollen so zusammenarbeiten dürfen, die grundsätzlichen Vorgaben bleiben bestehen. Zur Definition des Quartiersbegriffs heißt, entscheidend sei der „räumliche Zusammenhang“.

Das Gesetz gilt nicht für Nicht-Wohngebäude kleiner und mittlerer Unternehmen, die weitgehend selbst genutzt werden. Auch sind Ausnahmen vorgesehen, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur in bestehenden Gebäuden sieben Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung des Gebäudes überschreiten. Öffentliche Gebäude, die bereits vergleichbaren Anforderungen unterliegen, werden ebenfalls von den Regelungen ausgenommen. Wer gegen das Gesetz verstößt, muss mit Bußgeldern rechnen. Das Gesetz betrifft außerdem nur die Ladeinfrastruktur für Personenkraftfahrzeuge und Lieferfahrzeuge.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hatte in einer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass dringender Handlungsbedarf beim Ausbau von Stromnetzen bestehe. Strom müsse auch dann ausreichend zur Verfügung stehen, wenn mehrere Verbraucher gleichzeitig auf Ladeeinrichtungen zugreifen. Die Installation und Bereitstellung von Leitungen und entsprechender elektrischer Leistung zumindest bis zur Grundstücksgrenze sei eine Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge.

Die Bundesregierung hielt dem in ihrer Gegenäußerung entgegen, dass der Gesetzentwurf die allgemeine Verpflichtung der Betreiber von Energieversorgungsnetzen unberührt lasse, ein sicheres, zuverlässiges und leistungsfähiges Energieversorgungsnetz zu betreiben, zu warten und bedarfsgerecht zu optimieren, zu verstärken und auszubauen. Das Netz müsse jedoch volkswirtschaftlich effizient ausgebaut werden. Gefragt seien flexible Verbrauchseinrichtungen, die intelligent eingesetzt werden sollten.

Entschließung verabschiedet

In der verabschiedeten Entschließung fordert der Bundestag die Bundesregierung auf, ein Vorziehen der Evaluierung des Gesetzes auf das Jahr 2023 zu prüfen. In der Evaluierung soll auch untersucht werden, wie sich die Elektromobilität, die Ladeinfrastruktur, die Verteilnetzkapazitäten und die Kosten für Hausanschlüsse seit dem Inkrafttreten des Gesetzes entwickelt haben.

Darüber hinaus soll untersucht werden, inwieweit einerseits die Förderung und andererseits die Vorgaben des Gesetzes zu dieser Entwicklung beigetragen haben, wie sich Quartierslösungen beim Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur entwickelt haben, welche Hemmnisse für die Nutzung von Ladeinfrastruktur bestehen und wie die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie zur Ausstattung von Gebäuden mit Leitungs- und Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität in den EU-Mitgliedstaaten umgesetzt wurden.
Ferner soll die Regierung die Möglichkeit alternativer Erfüllungsoptionen zur Umsetzung der Verpflichtungen aus Artikel 8 der Gebäude-Energieeffizienzrichtlinie (insbesondere Quartierslösungen) prüfen und mit der EU-Kommission erörtern. Die Bauministerkonferenz wurde gebeten, soweit noch nicht geschehen, die Musterbauordnung und die Muster-Garagenverordnung mit Blick auf den Aufbau von Ladeinfrastruktur zu überprüfen und Hemmnisse zum schnelleren Ausbau der Ladeinfrastruktur zu beseitigen. (pez/11.02.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

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Dr. Andreas Lenz

Dr. Andreas Lenz

© Dr. Andreas Lenz/ András Dobi

Lenz, Dr. Andreas

CDU/CSU

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Marc Bernhard

Marc Bernhard

© Marc Bernhard

Bernhard, Marc

AfD

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Andreas Rimkus

Andreas Rimkus

© Andreas Rimkus/ Boris Schmidt

Rimkus, Andreas

SPD

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Prof. Dr. Martin Neumann

Prof. Dr. Martin Neumann

© DBT/ Inga Haar

Neumann, Prof. Dr. Martin

FDP

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Thomas Lutze

Thomas Lutze

© Thomas Lutze/ Felix Schulz

Lutze, Thomas

Die Linke

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Daniela Wagner

Daniela Wagner

© Bündnis 90/ Die Grünen Bundestagsfraktion/ Kaminski

Wagner, Daniela

Bündnis 90/Die Grünen

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Christian Hirte

Christian Hirte

© Christian Hirte/Tobias Koch

Hirte, Christian

CDU/CSU

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Klaus Mindrup

Klaus Mindrup

© Klaus Mindrup/ Thomas Imo/ photothek

Mindrup, Klaus

SPD

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Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Kristian Schuller

Roth (Augsburg), Claudia

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 19/18962 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz - GEIG)
    PDF | 502 KB — Status: 05.05.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/19366 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz - GEIG)
    PDF | 496 KB — Status: 20.05.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/26587 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 19/18962 - Entwurf eines Gesetzes zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz - GEIG) b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/19366 - Entwurf eines Gesetzes zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz - GEIG)
    PDF | 609 KB — Status: 10.02.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/26604 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 19/18962, 19/26587 - Entwurf eines Gesetzes zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz - GEIG)
    PDF | 293 KB — Status: 10.02.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Gesetzentwurf 19/18962 (Beschlussempfehlung 19/26587 Buchstabe a: Gesetzentwurf in der Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/26587 Buchstabe c (eine Entschließung annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 19/26604 abgelehnt
  • Beschlussempfehlung 19/26587 Buchstabe b (Gesetzentwurf 19/19366 für erledigt erklären) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw06-de-gebaeudeelektromobilitaetsinfrastrukturgesetz-820702

Stand: 31.08.2025