• Direkt zum Hauptinhalt springen
  • Direkt zum Hauptmenü springen
  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2021-2025)
  4. 2021
zurück zu: Texte (2021-2025) ()
  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Familie

Änderungen beim Eltern­geld sollen Frei­räu­me für Familien schaffen

Die Bundesregierung will das Bundes­eltern­geld- und Elternzeitgesetz reformieren. Der Bundestag hat am Freitag, 27. November 2020, in erster Lesung über einen entsprechenden Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (19/24438) beraten. Mitberaten wurde ein Antrag der FDP, mit dem die Fraktion das „Elterngeld verlässlich und realitätsnah neu gestalten“ will (19/17248). Von der Tagesordnung abgesetzt wurde hingegen ein Antrag der AfD-Fraktion mit der Überschrift „Entlastungen bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigen“. Der Gesetzentwurf und der FDP-Antrag wurden im Anschluss zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit der Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes sollen der Regierung zufolge Familien gestärkt und dabei unterstützt werden, ihr Familienleben und den Beruf noch besser miteinander zu vereinbaren. Vor allem zwei Ziele sollen erreicht werden: Familien sollen mehr Freiräume erhalten und die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienzeiten zwischen den beiden Elternteilen soll weiter unterstützt werden. Darüber hinaus sollen Eltern und Verwaltung von Vereinfachungen und rechtlichen Klarstellungen profitieren, deren Notwendigkeit sich aus dem Vollzug ergeben hat.

Mehr Zeit mit ihrem Kind spiele für Eltern besonders frühgeborener Kinder eine besondere Rolle, heißt es im Entwurf. Sie sollen künftig daher einen zusätzlichen Elterngeldmonat erhalten. Auch die Arbeitszeitregelungen sollen durch den Entwurf flexibler werden. Damit wird das Elterngeld an die Wünsche von Eltern und insbesondere von Vätern angepasst, auch mit höheren Stundenumfängen vom Elterngeld profitieren zu können.

Partnerschaftsbonus wird flexibler

Geplant ist zudem, den Partnerschaftsbonus flexibler werden. Zum Beispiel sollen höhere Teilzeitumfänge möglich sein; der Partnerschaftsbonus soll zudem vorzeitig beendet werden können. Wenn in einzelnen Monaten die Voraussetzungen nicht vorlagen, sollen Eltern nicht den ganzen Partnerschaftsbonus verlieren.

Durch verwaltungsrechtliche Anpassungen und Klarstellungen sollen Eltern, Elterngeldstellen sowie Arbeitgeber außerdem entlastet werden. So sollen etwa Eltern, die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten, nur noch im Ausnahmefall nachträglich Nachweise über ihre Arbeitszeit erbringen. Ein Antragsrecht für Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften soll diesen Eltern künftig eine bessere Berücksichtigung ihrer Einnahmen im Elterngeld ermöglichen.

Ministerin: Zeit und Sicherheit für Eltern

Zu Beginn der Debatte betonte Familienministerin Franziska Giffey (SPD), mit dem Gesetzentwurf wolle die Bundesregierung einer der „bekanntesten und beliebtesten Familienleistungen“ zu einer Verbesserung verhelfen. Das Elterngeld gebe den Eltern in den ersten Monaten nach der Geburt ihres Kindes „Zeit und Sicherheit“. Seit mehr als zehn Jahren trage das Elterngeld aber auch zu einem gesellschaftlichen Wandel bei. Schließlich würden immer mehr Eltern sich die Erwerbsarbeit sowie die familiäre Sorgearbeit partnerschaftlich aufteilen wollen.

„Das Elterngeld hat dazu beigetragen, dass immer mehr Mütter und Väter diesen Wunsch auch in die Tat umgesetzt haben“, sagte die Ministerin. 40 Prozent der Väter würden das Elterngeld nutzen – mit steigender Tendenz. Inhalt des Gesetzentwurfs, so Giffey weiter, sei auch der „Frühchenmonat“. Ist das Kind sechs Wochen oder mehr zu früh geboren, sollen Eltern einen zusätzlichen Monat Elterngeld erhalten.

AfD kann sich weiteren Zusatzmonat vorstellen 

Aus Sicht der AfD-Fraktion ist die Grundidee des Elterngeldes durchaus zu begrüßen, sagte Johannes Huber (AfD). Es gebe aber „erheblichen Diskussionsbedarf über den Partnerschaftsbonus“. Die im Gesetzentwurf angedachte Flexibilisierung werde nur möglich, wenn beide Elternteile ihre Arbeitszeiten anpassen und somit gleichermaßen in die Betreuung ihres Kindes eingebunden sind.

„Das greift aus unserer Sicht in die elterliche Freiheit ein und subventioniert nur jene Eltern, die sich mit dieser starren und ideologischen Aufteilung anfreunden können“, sagte der AfD-Abgeordnete. Das Elterngeld sollte verlängert werden, so Huber, aber unabhängig von der partnerschaftlichen Aufteilung. Mit Blick auf die Regelung für die Eltern von frühgeborenen Kindern, sagte er: Die AfD könne sich vorstellen, einen weiteren Zusatzmonat zu gewähren.

CDU/CSU: Entwicklung von Frühchen bestmöglich begleiten

Das Gesetz schaffe mehr Flexibilität bei den Partnermonaten, befand Nadine Schön (CDU/CSU). Damit komme man den Wünschen vieler junger Eltern entgegen. Außerdem werde der Stundenkorridor so angepasst, „dass er besser zur Arbeitswelt passt“. Auch beim wichtigen Thema der Frühchen habe sich die Koalition etwas vorgenommen. „Das werden wir uns im Gesetzgebungsverfahren nochmals genau anschauen“, kündigte sie an. Es gehe darum, die Entwicklung eines zu früh geborenen Kindes bestmöglich zu begleiten.

Aus Sicht von Schön reiht sich die Gesetzesvorlage gut ein in die familienpolitischen Verbesserungen dieser Legislaturperiode. Die Unionsabgeordnete zählt dazu unter anderem die Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages, die Einführung des Baukindergeldes und die Verabschiedung des Gute-Kita-Gesetzes.

FDP: Kranken- und Insolvenzgeld berücksichtigen

Seit 2018 seien die versprochenen Änderungen am Elterngeldgesetz immer wieder verschoben worden, kritisierte Grigorios Aggelidis (FDP). Nun sei leider klar: „Der große Wurf ist es nicht.“ Vorgelegt worden sei nur ein halbherziges Update für das Elterngeld. Zahlreiche Ungerechtigkeiten und Konstruktionsfehler hätten aber weiter Bestand, sagte der FDP-Abgeordnete.

Weil die Bundesregierung die Chancen der Digitalisierung zu wenig nutze, müssten Eltern weiterhin monatelang auf die Auszahlung des Geldes warten. Zudem werde eine freie Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit nicht erreicht. Aggelidis bemängelte des Weiteren, dass bei der Berechnung des Elterngeldes das Kranken- und Insolvenzgeld nicht berücksichtigt werde. Wer also in der Krise seinen Job verliere, müsse zusätzlich noch mit Einbußen beim Elterngeld rechnen, sagte er.

Linke: Mindestbetrag erhöhen 

Von „kleinen Schritten in die richtige Richtung“ sprach Katrin Werner (Die Linke). Die dringenden Probleme würden aber mit diesem „Reförmchen“ nicht angegangen. So werde der Mindestbetrag beim  Elterngeld nach wie vor auf die Hartz-IV-Leistungen angerechnet. „Die Familien, die es am dringendsten bräuchten, werden also wieder ausgeschlossen“, beklagte die Linken-Abgeordnete und fügte hinzu: „Das darf nicht sein.“

Solange es keine Kindergrundsicherung gebe, müsse die Anrechnung des Mindestbetrages auf Hartz IV abgeschafft werden, forderte sie. Ohnehin sei es an der Zeit, 13 Jahre nach Einführung des Elterngeldes den Mindestbetrag zu erhöhen.

Grüne: Partnermonate ausweiten

Für Ulle Schauws (Bündnis 90/Die Grünen) wird der Gesetzentwurf den tatsächlichen Bedürfnissen der Eltern nicht gerecht. „Der Entwurf bleibt mutlos“, sagte sie. So sei der eine Monat mehr für Eltern von Frühgeboren zwar besser als nichts. Die Festlegung auf nur einen Monat, selbst wenn das Kind drei Monate zu früh kommt, sei aber nur eine Minimalverbesserung.

Um eine wirkliche Partnerschaftlichkeit bei der Betreuung zu erreichen, sei das Vorgeschlagene zu wenig, sagte Schauws. „Dafür braucht es eine Ausweitung der Partnermonate und für jedes Elternteil einen eigenen Anspruch“, forderte die Grünen-Abgeordnete.

SPD: Eine Vier-Tage-Woche wird möglich

Stefan Schwartze (SPD) verwies darauf, dass das Elterngeldgesetz seit seiner Einführung 2007 immer wieder angepasst worden sei, „weil wir mit unserer Familienpolitik veränderte gesellschaftliche Realitäten aufnehmen“. Heute gehe es den jungen Familien darum, die Familien- und Erwerbsarbeit partnerschaftlich zu teilen und mehr Zeit innerhalb der Familie verbringen, sagte Schwartze.

Genau deshalb solle die Teilzeitmöglichkeit weiter flexibilisiert werden. Es sei nun möglich, bis zu 32 Stunden pro Woche während des Bezugs von Elterngeld arbeiten zu können. „Das ist praxisnah, denn so wird eine Vier-Tage-Woche möglich“, befand der SPD-Abgeordnete.

Antrag der FDP

Die FDP spricht sich in ihrem Antrag (19/17284) dafür aus, das Elterngeld „verlässlich und realitätsnah“ neu zu gestalten. Insbesondere finanzielle Risiken sollten für Eltern beseitigt werden. Konkret verlangen die Abgeordneten unter anderem, die Arbeitszeitkorridore für den Bezug der Partnerschaftsmonate so zu flexibilisieren, dass einzelne Über- oder Unterschreitungen keine Rückzahlung des gesamten Partnerschaftsbonus verursachten und die Vielzahl der Arbeits- und Teilzeitmodelle, die Partnerschaftlichkeit zwischen den Elternteilen ermöglichen, „gelebt werden könnten“.

Der Zeitkorridor des Partnerschaftsbonus für Alleinerziehende solle angepasst werden, damit diese nicht aufgrund des Zeitkorridors benachteiligt würden. Bei Bezug von Krankengeld eines oder beider Elternteile dürfe es außerdem keine Rückzahlungsforderung gegen die Bezieher geben, heißt es im Antrag. (sas/27.11.2020)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Dr. Wolfgang Schäuble

Dr. Wolfgang Schäuble

© Dr. Wolfgang Schäuble/ Laurence Chaperon

Schäuble, Dr. Wolfgang

Bundestagspräsident

()
Franziska Giffey

Franziska Giffey

© Bundesregierung / Jesko Denzel

Giffey, Franziska

Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

()
Johannes Huber

Johannes Huber

© Johannes Huber/ Hagen Schnans

Huber, Johannes

AfD

()
Nadine Schön

Nadine Schön

© Nadine Schön/Tobias Koch

Schön, Nadine

CDU/CSU

()
Grigorios Aggelidis

Grigorios Aggelidis

© Julia Deptala Photography

Aggelidis, Grigorios

FDP

()
Katrin Werner, Die Linke

Katrin Werner, Die Linke

© Katrin Werner/Foto Friedrich

Werner, Katrin

Die Linke

()
Ulle Schauws

Ulle Schauws

© Ulle Schauws/ Simon Erath

Schauws, Ulle

Bündnis 90/Die Grünen

()
Stefan Schwartze

Stefan Schwartze

© Stefan Schwartze/ Raimund Hild

Schwartze, Stefan

SPD

()
Martin Reichardt

Martin Reichardt

© Martin Reichardt/Daniel Schneider

Reichardt, Martin

AfD

()
Maik Beermann

Maik Beermann

© Maik Beermann/Jördis Zähring

Beermann, Maik

CDU/CSU

()
Nicole Bauer

Nicole Bauer

© Nicole Bauer/Michael Hackl

Bauer, Nicole

FDP

()
Sabine Zimmermann

Sabine Zimmermann

© DBT/Inga Haar

Zimmermann (Zwickau), Sabine

Die Linke

()
Dr. Silke Launert

Dr. Silke Launert

© Silke Launert/ Christian Weber

Launert, Dr. Silke

CDU/CSU

()
Sönke Rix

Sönke Rix

© Sönke Rix/Photothek

Rix, Sönke

SPD

()
Marcus Weinberg, CDU/CSU

Marcus Weinberg, CDU/CSU

© Marcus Weinberg / Romy Oberender

Weinberg (Hamburg), Marcus

CDU/CSU

()
Dr. Wolfgang Schäuble

Dr. Wolfgang Schäuble

© Dr. Wolfgang Schäuble/ Laurence Chaperon

Schäuble, Dr. Wolfgang

Bundestagspräsident

()

Dokumente

  • 19/17248 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/16687 - Personalstand europäischer Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland und die Anwendung von Sitzabkommen
    PDF | 209 KB — Status: 18.02.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/17284 - Antrag: Elterngeld verlässlich und realitätsnah neu gestalten - Finanzielle Risiken für Eltern beseitigen
    PDF | 273 KB — Status: 19.02.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/24438 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
    PDF | 831 KB — Status: 18.11.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 19/24438 und 19/17284 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Familie

Geteiltes Echo auf Reform von Elterngeld und Elternzeit

Zeit: Montag, 14. Dezember 2020, 14 bis 15.45 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.200

Die von der Bundesregierung geplante Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes ist in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter Leitung von Sabine Zimmermann (Die Linke) am Montag, 14. Dezember 2020, auf ein zweigeteiltes Echo gestoßen. Einerseits begrüßten die geladenen Sachverständigen mehrheitlich die geplanten Änderungen. Anderseits monierten sie, dass diese nicht weit genug gingen.

Der Gesetzentwurf zur Novellierung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (19/24438) sieht vor, dass der Bezug des Elterngeldes um einen weiteren Monat verlängert wird, wenn das Kind sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder früher zur Welt kommt. Zudem soll die erlaubte wöchentliche Arbeitszeit für Eltern, die während des Elterngeldbezuges in Teilzeit arbeiten, von 30 auf 32 Stunden angehoben werden. Der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern ermöglicht, soll mit 24 bis 32 Wochenstunden statt mit 25 bis 30 Wochenstunden, bezogen werden können. Thema der Anhörung war zudem ein Antrag der FDP-Fraktion (19/17284), die sich ebenfalls für flexiblere Arbeitszeitkorridore bei den Partnerschaftsmonaten ausspricht.

Flexibilisierung des Stundenkorridors

Sigrid Andersen von der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft Familie begrüßte grundsätzlich die angestrebte Reformen beim Elterngeld und der Elternzeit. Der Gesetzentwurf der Regierung enthalte gute Ansätze. Allerdings sei die Flexibilisierung des Stundenkorridors bei der wöchentlichen Arbeitszeit beim Partnerschaftsbonus nicht weitgehend genug.

Andersen sprach sich dafür aus, diesen bereits ab einer Arbeitszeit von 20 Wochenstunden zu ermöglichen. Die Festsetzung auf 24 Wochenstunden werde nicht dazu führen, dass der Partnerschaftsbonus zukünftig häufiger in Anspruch genommen werde, führte sie aus. Für unzureichend hält sie auch die Regelungen für Frühgeburten. Ein zusätzlicher Monat Elterngeld reiche nicht aus. Zudem sei nicht nachvollziehbar, warum der zusätzliche Monat nur gewährt werde, wenn das Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt kommt.

Kritik am Partnerschaftsbonus

In diesem Sinne argumentierte auch Matthias Dantlgraber vom Familienbund der Katholiken. Auch er forderte, beim Partnerschaftsbonus den Arbeitszeitkorridor bei bereits 20 Arbeitsstunden pro Woche beginnen zu lassen. Der Sachverständige monierte, dass der Partnerschaftsbonus prinzipiell ein Familienmodell mit zwei Verdienern gegenüber dem Alleinverdienermodell begünstige. Dies stehe im Widerspruch zu verfassungsrechtlich gebotenen Neutralität des Staates. Partnerschaftliche Erziehungsarbeit sei auch in Familien mit nur einem berufstätigen Elternteil möglich. Der Staat solle hier keine Vorgaben machen, forderte Dantlgraber. Zudem sprach er sich dafür aus, für jeden Monat, den ein Kind vor dem errechneten Geburtstermin geboren wird, einen zusätzlichen Elterngeldmonat zu gewähren. Prinzipiell müsse auch der Mindestbetrag des Elterngeldes von 300 auf 450 Euro angehoben werden.

Mindestarbeitszeit und Teilzeit

Für eine großzügigere Regelung bei Frühgeburten, eine Anhebung des Mindestbetrags des Elterngeldes und mehr Flexibilität beim Arbeitszeitkorridor sprach sich auch Alexander Nöhring vom Zukunftsforum Familie aus. Vor allem für Alleinerziehende sei der Arbeitskorridor zu eng. Die wöchentliche Mindestarbeitszeit müsse nach unten korrigiert werden.

Das Urteil von Kerstin Plack von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) über das Gesetzesvorhaben fiel ebenfalls zweigeteilt aus. Einerseits begrüßten es die Arbeitsgeber ausdrücklich, wenn Frauen nach der Geburt eines Kindes möglichst schnell wieder in den Arbeitsprozess einsteigen. Deshalb sei die Ausweitung der wöchentlichen Arbeitszeit während der Elternzeit von 30 auf 32 Stunden zu begrüßen. Plack verwies allerdings darauf, dass viele kleinere Betriebe Probleme bei der Umsetzung von Teilzeitmodellen hätten. Es sei sehr schwer, für eine begrenzte Zeit und Wochenstundenzahl qualifizierte Vertretungen auf dem Arbeitsmarkt zu finden.

Entfristung der Regelungen

Silke Raab vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte den Gesetzentwurf. Der erweiterte Arbeitszeitkorridor von 24 bis 32 Wochenstunden sei praxistauglich. Die Vielfalt der damit möglichen Arbeitszeitarrangements erleichterte es nicht nur Müttern, sondern auch Vätern, Beruf und Familie besser unter einen Hut zu bringen.

Raab plädierte darüber hinaus dafür, dass die Regelungen zum Elterngeld angesichts der Corona-Pandemie entfristet werden. So sei derzeit geregelt, dass Verdienstausfälle etwa durch Kurzarbeit nicht zu Nachteilen bei der Inanspruchnahme beziehungsweise der Berechnung des Elterngeldes führen dürfen. Diese Regelung laufe aber Ende des Jahres aus. Dies müsse geändert werden, forderte Raab.

Jörg Freese von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände mahnte, dass die Bearbeitung von Elterngeld- und Elternzeitanträgen zukünftig mehr Zeit erfordern werde. Gleiches gelte für die Beratungszeit. Der von der Bundesregierung noch immer veranschlagte Aufwand von zehn Minuten sei nicht mehr realistisch. Ein Beratungsaufwand von 20 bis 30 Minuten sei realistischer.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit der Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes sollen der Regierung zufolge Familien gestärkt und dabei unterstützt werden, ihr Familienleben und den Beruf noch besser miteinander zu vereinbaren. Vor allem zwei Ziele sollen erreicht werden: Familien sollen mehr Freiräume erhalten und die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienzeiten zwischen den beiden Elternteilen soll weiter unterstützt werden. Darüber hinaus sollen Eltern und Verwaltung von Vereinfachungen und rechtlichen Klarstellungen profitieren, deren Notwendigkeit sich aus dem Vollzug ergeben hat.

Mehr Zeit mit ihrem Kind spiele für Eltern besonders frühgeborener Kinder eine besondere Rolle, heißt es im Entwurf. Sie sollen künftig daher einen zusätzlichen Elterngeldmonat erhalten. Auch die Arbeitszeitregelungen sollen durch den Entwurf flexibler werden. Damit wird das Elterngeld an die Wünsche von Eltern und insbesondere von Vätern angepasst, auch mit höheren Stundenumfängen vom Elterngeld profitieren zu können.

Partnerschaftsbonus wird flexibler

Geplant ist zudem, den Partnerschaftsbonus flexibler werden. Zum Beispiel sollen höhere Teilzeitumfänge möglich sein; der Partnerschaftsbonus soll zudem vorzeitig beendet werden können. Wenn in einzelnen Monaten die Voraussetzungen nicht vorlagen, sollen Eltern nicht den ganzen Partnerschaftsbonus verlieren.

Durch verwaltungsrechtliche Anpassungen und Klarstellungen sollen Eltern, Elterngeldstellen sowie Arbeitgeber außerdem entlastet werden. So sollen etwa Eltern, die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten, nur noch im Ausnahmefall nachträglich Nachweise über ihre Arbeitszeit erbringen. Ein Antragsrecht für Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften soll diesen Eltern künftig eine bessere Berücksichtigung ihrer Einnahmen im Elterngeld ermöglichen.

Antrag der FDP

Die FDP spricht sich in ihrem Antrag (19/17284) dafür aus, das Elterngeld „verlässlich und realitätsnah“ neu zu gestalten. Insbesondere finanzielle Risiken sollten für Eltern beseitigt werden. Konkret verlangen die Abgeordneten unter anderem, die Arbeitszeitkorridore für den Bezug der Partnerschaftsmonate so zu flexibilisieren, dass einzelne Über- oder Unterschreitungen keine Rückzahlung des gesamten Partnerschaftsbonus verursachten und die Vielzahl der Arbeits- und Teilzeitmodelle, die Partnerschaftlichkeit zwischen den Elternteilen ermöglichen, „gelebt werden könnten“.

Der Zeitkorridor des Partnerschaftsbonus für Alleinerziehende solle angepasst werden, damit diese nicht aufgrund des Zeitkorridors benachteiligt würden. Bei Bezug von Krankengeld eines oder beider Elternteile dürfe es außerdem keine Rückzahlungsforderung gegen die Bezieher geben, heißt es im Antrag. (aw/14.12.2020)

Dokumente

  • 19/17284 - Antrag: Elterngeld verlässlich und realitätsnah neu gestalten - Finanzielle Risiken für Eltern beseitigen
    PDF | 273 KB — Status: 19.02.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/24438 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
    PDF | 831 KB — Status: 18.11.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 74. Sitzung am Montag, dem 14. Dezember 2020, 14.00 bis 15.45 Uhr - öffentlich
  • 1. Änderungs-/Ergänzungsmitteilung zur 74. Sitzung

Protokolle

  • Wortprotokoll

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste

Stellungnahmen

  • Sigrid Andersen
  • Matthias Dantlgraber
  • Alexander Nöhring
  • Silke Raab
  • Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Familie

Elterngeld bei Früh­geburten wird gestaffelt verlängert

Der Bundestag hat am Donnerstag, 28. Januar 2021, den Entwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (19/24438) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen. Die AfD stimmte gegen den Entwurf; FDP, Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Abgelehnt wurden hingegen drei Entschließungsanträge, die die FDP (19/26275), Die Linke (19/26276) und Bündnis 90/Die Grünen (19/26277) zu dem Gesetzentwurf eingebracht hatten.   

Abgelehnt wurden auch Anträge der FDP und der Linksfraktion. Die FDP-Initiative mit dem Titel „Elterngeld verlässlich und realitätsnah neu gestalten – Finanzielle Risiken für Eltern beseitigen“ (19/17284) fand gegen die Stimmen der Koalition bei Enthaltung der übrigen drei Oppositionsfraktionen keine Mehrheit. Der Linken-Antrag, der mit „Mindestbetrag des Elterngelds erhöhen“ überschrieben war (19/15799), scheiterte bei Enthaltung der Grünen am Votum der Koalition, der AfD und der FDP. Zu den Abstimmungen hatte der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Beschlussempfehlungen vorgelegt (19/26242). Neu in den Familienausschuss überwiesen wurde ein weiterer FDP-Antrag mit dem Titel „Elterngeldverlängerung als Überbrückungshilfe für Familien ermöglichen“ (19/26192).

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetz wird das Elterngeld bei Frühgeburten verlängert. Während die Regierung in ihrem Entwurf pauschal die Verlängerung um einen Monat vorgesehen hatte, nahm der Familienausschuss hier Änderungen in Form eines Stufenmodells vor. So verlängert sich der Bezug des Basiselterngeldes um einen Monat auf 13 Monate, wenn die Geburt mindestens sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin liegt. Bei mindestens acht Wochen verlängert sich der Anspruch auf 14 Monate, bei zwölf Wochen auf 15 Monate und bei 16 Wochen auf 16 Monate.

Die Gesetzesnovelle sieht zudem vor, dass die erlaubte wöchentliche Arbeitszeit für Eltern, die während des Elterngeldbezuges in Teilzeit arbeiten, von 30 auf 32 Stunden angehoben wird. Der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern ermöglicht, kann künftig mit 24 bis 32 Wochenstunden statt mit bisher 25 bis 30 Wochenstunden bezogen werden.

Finanziert werden die Änderungen durch eine Absenkung der Einkommensgrenze für den Bezug des Elterngeldes. So können Eltern, die gemeinsam übe ein Jahreseinkommen von mehr als 300.000 Euro verfügen, kein Elterngeld mehr beziehen. Bislang lag die Einkommensgrenze bei 500.000 Euro Jahreseinkommen. Nach Angaben der Regierung betrifft die Regelung etwa 7.000 der derzeitigen Bezieher des Elterngeldes. Dies entspricht einem Anteil von rund 0,4 Prozent. Die Einkommensgrenze für Alleinerziehende liegt unverändert bei 250.000 Euro.

Abgelehnte Entschließungsanträge der Opposition

Die FDP forderte in ihrem abgelehnten Entschließungsantrag (19/26275) unter anderem, den Rechtsanspruch auf „Partnermonate“ für den Elternteil, der weniger Elternzeit nimmt, von bisher zwei auf drei Monate Elternzeit zu erhöhen und damit die Gesamtbezugsdauer auf maximal 15 Monate Elterngeld auszuweiten. Dagegen stimmten die Koalitionsfraktionen, die übrigen Oppositionsfraktionen enthielten sich.

Die Linke verlangte in ihrem ebenfalls abgelehnten Entschließungsantrag (19/26276) unter anderem, den Mindestbeitrag beim Elterngeld von 300 Euro auf 400 Euro und beim Elterngeld Plus entsprechend auf 200 Euro anzuheben. Dagegen stimmten die übrigen Fraktionen mit Ausnahme der Grünen, die sich enthielten.

Die Grünen wollten mit ihrem Entschließungsantrag (19/26277) unter anderem den Anspruch auf Kinderzeit Plus auf 24 Monate erhöhen und die monatliche Zahlung nicht auf das Arbeitslosengeld II anrechnen. Dagegen stimmten die übrigen Fraktionen mit Ausnahme der Linken, die sich enthielt.

Abgelehnter und neuer Antrag der FDP

Die FDP sprach sich in ihrem abgelehnten Antrag (19/17284) dafür aus, das Elterngeld „verlässlich und realitätsnah“ neu zu gestalten. Insbesondere finanzielle Risiken sollten für Eltern beseitigt werden. Konkret verlangten die Abgeordneten unter anderem, die Arbeitszeitkorridore für den Bezug der Partnerschaftsmonate so zu flexibilisieren, dass einzelne Über- oder Unterschreitungen keine Rückzahlung des gesamten Partnerschaftsbonus verursachten und die Vielzahl der Arbeits- und Teilzeitmodelle, die Partnerschaftlichkeit zwischen den Elternteilen ermöglichen, „gelebt werden könnten“. Der Zeitkorridor des Partnerschaftsbonus für Alleinerziehende sollte angepasst werden, damit diese nicht aufgrund des Zeitkorridors benachteiligt würden. Bei Bezug von Krankengeld eines oder beider Elternteile dürfte es außerdem keine Rückzahlungsforderung gegen die Bezieher geben, hieß es im Antrag.

Der zweite Antrag der Liberalen, der erstmals beraten wurde, fordert, den Bezug des Elterngeldes in bestimmten Fällen zu verlängern (19/26192). Dabei soll der Bezug vor allem dann verlängert werden, „wenn sich für Eltern aufgrund der pandemiebedingten Schließung Einschränkung des Regelbetriebs von Einrichtungen zur Betreuung von Kindern der Beginn der zuvor geplanten Aufnahme des Kindes in der Einrichtung zur Betreuung von Kindern verschiebt“, heißt es.

Abgelehnter Antrag der Linken

Nach dem Willen der Fraktion Die Linke sollte der Mindestbetrag beim Elterngeld von 300 auf 400 Euro und beim Elterngeld-Plus von 150 auf 200 Euro angehoben werden. In ihrem abgelehnten Antrag (19/15799) forderte sie die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Zudem sollte eine Dynamisierung des Mindest- und des Höchstbetrages in das Bundeselterngeld- und das Elternzeitgesetz aufgenommen werden, die sich nach der Entwicklung des allgemeinen Verbraucherindexes richtet. Die Anrechnung des Elterngeldes auf Transferleistungen sollte bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung aufgehoben werden.

Die Linksfraktion verwies darauf, dass die Verbraucherpreise zwischen 2007 und 2018 um 15,8 Prozent gestiegen seien. Allein um diese Entwicklung auszugleichen, müsste der Mindestbetrag beim Elterngeld auf 347,40 Euro und beim Elterngeld-Plus auf 173,70 Euro angehoben werden, hieß es. Von allen Leistungsbeziehern, deren Kinder ab 2016 geboren wurden, erhielten 26,6 Prozent lediglich den Mindestbetrag. Unter den Frauen seien es sogar 32,3 Prozent. Der hohe Anteil an Eltern, die lediglich den Mindestbetrag erhielten, lasse Rückschlüsse auf die vorherige Einkommenssituation zu, da es sich beim Elterngeld um eine Lohnersatzleistung handle. Seit der Reform des Elterngeldes von 2011 werde dies zudem auf Transferleistungen wie Hartz IV angerechnet. Das Elterngeld erreiche somit nicht mehr Familien mit geringem oder keinem Einkommen, die auf staatliche Transferleistungen angewiesen seien. (aw/vom/29.01.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Dr. Wolfgang Schäuble

Dr. Wolfgang Schäuble

© Dr. Wolfgang Schäuble/ Laurence Chaperon

Schäuble, Dr. Wolfgang

Bundestagspräsident

()
Franziska Giffey

Franziska Giffey

© Bundesregierung / Jesko Denzel

Giffey, Franziska

Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

()
Johannes Huber

Johannes Huber

© Johannes Huber/ Hagen Schnans

Huber, Johannes

AfD

()
Nadine Schön

Nadine Schön

© Nadine Schön/Tobias Koch

Schön, Nadine

CDU/CSU

()
Grigorios Aggelidis

Grigorios Aggelidis

© Julia Deptala Photography

Aggelidis, Grigorios

FDP

()
Katrin Werner, Die Linke

Katrin Werner, Die Linke

© Katrin Werner/Foto Friedrich

Werner, Katrin

Die Linke

()
Ekin Deligöz

Ekin Deligöz

© Ekin Deligöz / Martin Ebert

Deligöz, Ekin

Bündnis 90/Die Grünen

()
Stefan Schwartze

Stefan Schwartze

© Stefan Schwartze/ Raimund Hild

Schwartze, Stefan

SPD

()
Maik Beermann

Maik Beermann

© Maik Beermann/Jördis Zähring

Beermann, Maik

CDU/CSU

()
Dr. Silke Launert

Dr. Silke Launert

© Silke Launert/ Christian Weber

Launert, Dr. Silke

CDU/CSU

()
Dr. Wolfgang Schäuble

Dr. Wolfgang Schäuble

© Dr. Wolfgang Schäuble/ Laurence Chaperon

Schäuble, Dr. Wolfgang

Bundestagspräsident

()

Dokumente

  • 19/15799 - Antrag: Mindestbetrag des Elterngelds erhöhen
    PDF | 231 KB — Status: 11.12.2019
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/17284 - Antrag: Elterngeld verlässlich und realitätsnah neu gestalten - Finanzielle Risiken für Eltern beseitigen
    PDF | 273 KB — Status: 19.02.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/24438 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
    PDF | 831 KB — Status: 18.11.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/26192 - Antrag: Elterngeldverlängerung als Überbrückungshilfe für Familien ermöglichen
    PDF | 222 KB — Status: 27.01.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/26242 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/24438 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes b) zu dem Antrag der Abgeordneten Grigorios Aggelidis, Katja Suding, Nicole Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/17284 - Elterngeld verlässlich und realitätsnah neu gestalten - Finanzielle Risiken für Eltern beseitigen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Katrin Werner, Dr. Petra Sitte, Susanne Ferschl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/15799 - Mindestbetrag des Elterngelds erhöhen
    PDF | 438 KB — Status: 27.01.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/26275 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/24438, 19/26242 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
    PDF | 326 KB — Status: 27.01.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/26276 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/24438, 19/26242 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
    PDF | 306 KB — Status: 27.01.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/26277 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/24438, 19/26242 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
    PDF | 312 KB — Status: 27.01.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Gesetzentwurf 19/24438 (Beschlussempfehlung 19/26242 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 19/26275 abgelehnt
  • Entschließungsantrag 19/26276 abgelehnt
  • Entschließungsantrag 19/26277 abgelehnt
  • Beschlussempfehlung 19/26242 Buchstabe b (Antrag 19/17284 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/26242 Buchstabe c (Antrag 19/15799 ablehnen) angenommen
  • Überweisung 19/26192 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

  1. Startseite
  2. Dokumente
  3. Texte (2021-2025)
  4. 2021
zurück zu: Texte (2021-2025) ()
  • Instagram-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • Bundestagspräsidentin (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • LinkedIn
  • Mastodon-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • hib-Nachrichten (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • WhatsApp
  • YouTube
  • Hilfe
  • Kontakt
  • Inhaltsübersicht
  • Instagram-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • Bundestagspräsidentin (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • LinkedIn
  • Mastodon-Kanäle

    • Bundestag (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
    • hib-Nachrichten (Externer Link, Link öffnet ein neues Fenster)
  • WhatsApp
  • YouTube
  • Barrierefreiheit
  • Datenschutz
  • Impressum

© Deutscher Bundestag

Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw04-de-elterngeld-818724

Stand: 30.08.2025