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Energie

Strom in Deutsch­land soll vor 2050 treib­haus­gas­neutral werden

Die Bundesregierung plant eine Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG, 19/23482). Ihren Gesetzentwurf hat der Bundestag am Freitag, 30. Oktober 2020, erstmals erörtert und im Anschluss zusammen mit dem Regierungsentwurf „zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes und anderer Vorschriften“ (19/23491) und dem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung des EEG (19/23714) zur weiteren Beratung an den federführenden Wirtschaftsausschuss überwiesen.

Regierung will für 2050 Treibhausgasneutralität 

In dem novellierten Erneuerbare-Energien Gesetz (EEG 2021) soll das Ziel verankert werden, dass der gesamte Strom in Deutschland vor dem Jahr 2050 treibhausgasneutral ist. Dies solle sowohl für den hier erzeugten Strom als auch für den hier verbrauchten Strom gelten. Auch Stromlieferungen nach Deutschland müssten treibhausgasneutral sein, wenn die Europäische Union insgesamt das Ziel der Treibhausgasneutralität erreichen will, heißt es in der Vorlage. Deutschland werde sich infolgedessen für entsprechende Regelungen im europäischen Kontext einsetzen. 

Damit durch erneuerbare Energien im Jahr 2030 65 Prozent des deutschen Stromverbrauchs bereitgestellt werden können, sollen mit dem EEG 2021 zentrale Weichen gestellt werden. So legt dieses Gesetz laut Bundesregierung das Zielmodell des Klimaschutzprogramms 2030 verbindlich fest und regelt, in welchem Umfang die einzelnen Technologien zu dem 65-Prozent-Ziel beitragen sollen und mit welchen Ausbaupfaden dies erreicht werden kann. 

Die Regelung sieht auch Maßnahmen vor, mit denen die Akzeptanz für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien gestärkt werden soll. So sollen Windanlagenbetreiber die Kommunen künftig – wie im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat vereinbart – finanziell an den Erträgen neuer Anlagen beteiligen können. Um die Kostenentwicklung zu dämpfen ist die teilweise Finanzierung der EEG-Umlage aus dem Bundeshaushalt geplant. 

Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes

Mit den regelmäßigen Anpassungen des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) soll eine Beschleunigung der erfassten Planungs- und Genehmigungsverfahren für Netzausbauvorhaben auf Höchstspannungsübertragungsnetzebene gewährleistet werden, heißt es in dem zweiten Gesetzentwurf der Bundesregierung.

Das Änderungsgesetz sieht vor, 35 neue Netzausbauvorhaben aufzunehmen und acht bisherige Netzausbauvorhaben zu ändern. Für die neuen und geänderten Netzausbauvorhaben soll entsprechend Paragraf 12e Absatz 4 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf festgestellt werden. Zudem sollen die länderübergreifenden und grenzüberschreitenden neuen und geänderten Netzausbauvorhaben identifiziert werden, auf die die Regelungen des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG) gemäß Paragraf 2 Absatz 1 anzuwenden sind.

Gesetzentwurf der AfD

Die AfD-Fraktion will mit ihrem Gesetzentwurf das Erneuerbare-Energien-Gesetz für Anlagen abschaffen, die ab dem 1. Januar 2021 in Betrieb genommen werden. Zudem sollten für den Rückbau von Erneuerbaren- Energie-Anlagen benötigte finanzielle Mittel durch einen „Fonds für Rückbau, Rekultivierung und Renaturierung“ gedeckt werden, schreiben die Abgeordneten.

Dieser Fonds sei von den Betreibern von Erneuerbaren-Energie-Anlagen neu zu gründen und finanziell auszustatten. (hau/30.10.2020)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

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Peter Altmaier

Peter Altmaier

© Peter Altmaier/Steffen Kugler

Altmaier, Peter

Bundesminister für Wirtschaft und Energie

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Steffen Kotré

Steffen Kotré

© Steffen Kotré/ Hagen Schnauss

Kotré, Steffen

AfD

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Dr. Matthias Miersch

Dr. Matthias Miersch

© Dr. Matthias Miersch/ Jason Lee Mitchell

Miersch, Dr. Matthias

SPD

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Sandra Weeser

Sandra Weeser

© Sandra Weeser/Teresa Marenzi

Weeser, Sandra

FDP

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Ralph Lenkert

Ralph Lenkert

© DBT/Inga Haar

Lenkert, Ralph

Die Linke

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Julia Verlinden

Julia Verlinden

© Rainer Kurzeder

Verlinden, Dr. Julia

Bündnis 90/Die Grünen

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Dr. Andreas Lenz

Dr. Andreas Lenz

© Dr. Andreas Lenz/ András Dobi

Lenz, Dr. Andreas

CDU/CSU

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Johann Saathoff

Johann Saathoff

© DBT/Stella von Saldern

Saathoff, Johann

SPD

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Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 19/23482 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
    PDF | 2 MB — Status: 19.10.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/23491 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes und anderer Vorschriften
    PDF | 799 KB — Status: 19.10.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/23714 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes - Abschaffung des EEG für Anlagen, die ab 1. Januar 2021 in Betrieb genommen werden
    PDF | 386 KB — Status: 28.10.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 19/23482, 19/23491, 19/23714 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Wirtschaft

Experten befür­worten schnelleren Ausbau der Strom­netze

Zeit: Montag, 16. November 2020, 14.15 bis 15.45 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.400

Mehr Anstrengungen beim Stromnetzausbau haben Experten bei einer Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Montag, 16. November 2020, ganz überwiegend begrüßt. Sie bewerteten in der Sitzung unter Leitung von Klaus Ernst (Die Linke) den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes (19/23491). 

„Innovative Techniken auch einsetzen“

Stefan Kapferer (50Hertz Transmission) begrüßte die geplante Klarstellung im Zusammenhang mit kunststoffisolierten Erdkabeln. Sie erfüllten demnach die gesetzlich vorgegebenen Anforderungen an die technische Sicherheit. Das sei wichtig, um rechtssicher den Einsatz dieser innovativen Techniken zu ermöglichen.

Beschleunigung und Optimierung des Netzes könne nur gelingen, wenn die Möglichkeit bestehe, innovative Techniken auch einzusetzen.

„Wichtiger Beitrag zu einer erfolgreichen Energiewende“

Für Jochen Homann von der Bundesnetzagentur leistet der Gesetzentwurf einen weiteren wichtigen Beitrag zur Beschleunigung des Ausbaus der Übertragungsnetze und somit zu einer erfolgreichen Energiewende.

In den Bundesbedarfsplan würden der vorgeschlagenen Gesetzesänderung zufolge weitere Vorhaben aufgenommen, deren energiewirtschaftliche Notwendigkeit und vordringlichen Bedarf die Bundesnetzagentur im Rahmen der Prüfung des Netzentwicklungsplans Strom 2019–2030 festgestellt habe.

„Transportnetzausbau ohne Verzögerung umsetzen“

Prof. Dr.-Ing. Oliver Brückl (Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg) strich heraus, der Transportnetzausbau stelle die energieeffizienteste und kostengünstigste Form zur Umsetzung der Energiewende dar. Er müsse mit Nachdruck und ohne weitere Verzögerung umgesetzt werden.

Brückl machte die Gleichung auf, weniger Netzausbau sei gleichzusetzen mit mehr Speicher plus mehr Erzeugungsanlagen plus mehr elektrische Verluste plus mehr Ressourcenverbrauch, mithin weniger Umweltschutz plus höhere Kosten.

„Projekt SuedLink 3 jetzt angehen“

Dr. Werner Götz vom Vorhabenträger TransnetBW befand, fehlende Stromnetzinfrastruktur dürfe nicht zu einem Engpass für die Dekarbonisierungsbestrebungen der süddeutschen Industrieunternehmen werden, die von konventionellen Energieträgern und Rohstoffen auf Strom und Wasserstoff umsteigen wollten und müssten. Er machte sich dafür stark, das Trassenprojekt SuedLink3 zwischen Heide/West in Schleswig-Holstein und Altbach in Baden-Württemberg jetzt anzugehen.

Das sei die minimalinvasivste und kosteneffizienteste Lösung – sowohl gegenüber einem gänzlich neuen Korridor als auch gegenüber einer zeitlich versetzen Umsetzung zu SuedLink 1 und 2. Der Experte der Bundesnetzagentur äußerte indes die Befürchtung, dass die sehr weit fortgeschrittenen Trassenvorhaben SuedLink 1 und 2 beeinträchtigt werden könnten, wenn jetzt schon SuedLink 3 angegangen werde.

„Robuste Netzausbauplanung erforderlich“

Michael Ritzau (Büro für Energiewirtschaft und technische Planung) begrüßte ausdrücklich die geplante umfassende Aufnahme zusätzlicher Vorhaben auf Basis des von der Bundesnetzagentur genehmigten Netzentwicklungsplans 2019–2030.

Die grundsätzliche Berücksichtigung des erhöhten Ziels für den Ausbau der erneuerbaren Energien von 65 Prozent Anteil am Bruttostromverbrauch sei entscheidend zur Unterstützung der grundlegenden Transformation des Energiesystems. Die Anhebung des Offshore-Ausbauziels erfordere ebenfalls eine robuste Netzausbauplanung.

„Niedrigere Strompreise für Verbraucher“

Für Prof. Dr. rer. pol. Felix Müsgens (BTU Cottbus-Senftenberg) ist der Leitungsausbau erforderlich, um die besten Windstandorte, die nun mal im Norden lägen, anzuschließen. Strom könne dort besonders günstig produziert werden.

Dies führe zu niedrigeren Strompreisen für Verbraucher. Auch der Ausbau der Windenergie auf See werde noch zunehmen. Da mache es Sinn, Strom transportieren zu können, sagte Müsgens.

„Massive Mehrkosten in Milliardenhöhe“

Dr. Herbert Barthel (BUND Naturschutz in Bayern) forderte, den seiner Meinung nach überdimensionierten Bundesbedarfsplan durch einen Netzplan mit dezentralen Varianten zu ersetzen. Wind und Sonne seien überwiegend dezentrale, lokale und regionale Stromlieferanten. Die Energiewende müsse dezentralen Konzepten folgen.

Er bat, den Gesetzentwurf nicht zu verabschieden und alternativ einen Planungs- und Gesetzgebungsprozess für ein dezentrales Energiekonzept in Deutschland zu starten. Die Umsetzung des Gesetzentwurfs werde zu massiven Mehrkosten in Milliardenhöhe für die kommenden Netzumlagen führen, die vor allem die kleineren Verbraucher tragen müssten. Zudem komme es zu umfangreichen unnötigen Belastungen von Natur und Umwelt.

„Geschwindigkeit des Aus- und Umbaus zu langsam“

Nadine Bethge (Deutsche Umwelthilfe) erwähnte, dass dezentrale Energieerzeugung oft als Alternative zum Stromleitungsbau gesehen werde. Allerdings funktioniere das nur, wenn auch dezentrale Speicher vorhanden seien und eine Bereitschaft existiere, sich auf teurere, lokale Strommärkte zu begrenzen. Insofern könne dezentrale Energieerzeugung Stromnetze nicht ersetzen.

Nach ihrer Einschätzung ist die Geschwindigkeit des Aus- und Umbaus der Stromnetze zu langsam. Sie sehe nicht die Gefahr eines überdimensionierten Netzausbaus.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung will mit der geplanten Gesetzesänderung eine Beschleunigung der erfassten Planungs- und Genehmigungsverfahren für Netzausbauvorhaben auf Höchstspannungsübertragungsnetzebene gewährleisten (19/23491). 35 neue Netzausbauvorhaben würden in die Aktualisierung aufgenommen, acht bisherige geändert. Darüber hinaus würden einige Anpassungen in anderen Vorschriften vorgenommen, um eine zügige Durchführung von Planungs- und Genehmigungsverfahren zu fördern. Dabei gehe es vor allem um Vereinfachungen bei der Planfeststellung von Leerrohren und mitverlegten Erdkabeln, Nachbeteiligungsverfahren, die Bestimmungen zu Geheimhaltung, Datenschutz und Barrierefreiheit sowie die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts.

Bei der Bundesnetzagentur wird von einem jährlichen Kostenanstieg in Höhe von insgesamt etwa 15,29 Millionen Euro ausgegangen, beim Bundesverwaltungsgericht von 746.510 Euro (Mehrbedarf an Personalkosten). Für die Realisierung der neu in den Bundesbedarfsplan aufgenommenen Netzausbauvorhaben werden der Bundesregierung zufolge schätzungsweise Kosten in Höhe von etwa 17,3 Milliarden Euro als einmalige Investitionskosten über einen mehrjährigen Zeitraum entstehen.

„Vorhaben in der Verantwortung der Länder belassen“

Der Bundesrat begrüßt das Vorantreiben des Übertragungsnetzausbaus im Rahmen der Bedarfsplanung. So werde den energie- und klimapolitischen Zielsetzungen einschließlich des synchronen Ausbaus von Erzeugungsanlagen erneuerbarer Energien und der Stromnetze Rechnung getragen, erklärt das Gremium in seiner Stellungnahme (19/24236).

Zugleich plädiert der Bundesrat dafür, Vorhaben so weit wie möglich in der Verantwortung der Länder und „damit örtlich erfahrener Behörden“ zu belassen. „Die Verantwortungsteilung für Vorhaben des Netzausbaus sowohl bei der Bundesnetzagentur als auch bei Ländern wird für grundsätzlich sinnvoll erachtet und soll davon unberührt bleiben.“ Die Länderkammer bittet die Bundesregierung, das Gesetzgebungsverfahren zu nutzen, um mehr Akzeptanz für Vorhaben zu erreichen und letztere zu beschleunigen. Dazu legt sie mehrere Detailvorschläge vor, die besonders auf eine zügige Energiewende hinwirken sollen. (pez/16.11.2020)

Dokumente

  • 19/23491 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes und anderer Vorschriften
    PDF | 799 KB — Status: 19.10.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/24236 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes und anderer Vorschriften - Drucksache 19/23491 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 449 KB — Status: 11.11.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 91. Sitzung am Montag, den 16. November 2020, 14.15 Uhr, PLH E.400 - öffentlich

Protokolle

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • 19(9)843 - SV Stefan Kapferer, 50Hertz Transmission GmbH
  • 19(9)844 - SV Dr. Herbert Barthel, BUND Naturschutz in Bayern e.V.
  • 19(9)845 - SV Jochen Homann, Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
  • 19(9)846 - SVe Nadine Bethge, Deutsche Umwelthilfe e.V.
  • 19(9)847 - SV Dr. Werner Götz, TransnetBW GmbH
  • 19(9)855 - SV Dr. Michael Ritzau, BET Energie
  • 19(9)856 - SV Prof. Dr.-Ing. Oliver Brückl, Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg
  • 19(9)864 - SV Prof. Dr. rer. pol. Felix Müsgens, BTU Cottbus-Senftenberg

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Wirtschaft und Energie

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Energie

Viel Kritik und etwas Lob für die Novelle des Er­neu­er­ba­re-Ener­gien-Ge­setzes

Zeit: Mittwoch, 18. November 2020, 9 bis 11 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.900

Viel Kritik neben etwas Lob haben Sachverständige an der geplanten Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes geübt. Mehrere sahen sie als unzureichend an, um die Klimaschutzziele Deutschlands und der EU zu erreichen, einer stellte diese Ziele aber auch grundsätzlich infrage. Die Experten waren zu einer Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie unter Leitung von Klaus Ernst (Die Linke) am Mittwoch, 18. November 2020, geladen. Dabei ging es neben dem Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften (19/23482, 19/24234) auch um einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion (19/23714) und einen Antrag der Linken (19/23933).

Gesetzentwürfe der Regierung und der AfD

Die Bundesregierung hat eine durchgreifende Novelle des EEG vorgelegt, die das EEG von 2017 ersetzen und zum 1. Januar 2021 in Kraft treten soll. Darin hält die Bundesregierung am Ziel fest, dass es in Deutschland 2050 nur noch treibhausgasneutralen Strom geben soll. Das EEG will zudem die Weichen für das 65-Prozent-Ziel 2030 stellen. Mit verschiedenen Maßnahmen sollen zugleich die Förderkosten für erneuerbare Energien gesenkt werden.

Der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion sieht dagegen vor, dass es ab 2021 keine Förderung nach dem EEG mehr gibt. Der Antrag der Linksfraktion fordert eine klimaneutrale Stromerzeugung bereits 2035, ein 80-Prozent-Ziel 2030 und eine dauerhafte Senkung der EEG-Umlage.

„Gesetz in der Komplexitätsfalle“

Mehrere Sachverständige kritisierten die Komplexität schon das bestehende EEG, das selbst von Fachleuten kaum mehr zu überblicken sei. Die Neufassung mache es eher noch schlimmer. Von einer „Kompexitätsfalle“, in die der Gesetzgeber geraten sei, sprach Dr. Sebastian Bolay vom Deutschen Industrie-und Handelskammertag (DIHK). Dies mache erneuerbare Energien teurer als nötig und bremse ihren notwendigen Ausbau.

Als Beispiel nannte er den Bau von Fotovoltaik-Anlagen auf Dächern. Die Bagatellgrenze, oberhalb derer eine Ausschreibung vorgeschrieben ist, werde im Gesetzentwurf gesenkt. Dies werde Viele vom Bau abhalten oder dafür sorgen, dass die Anlage kleiner dimensioniert wird als möglich, um unter der Grenze zu bleiben. Zudem würden gemischte Geschäftsmodelle, die Eigenversorgung und Stromverkauf kombinieren, mit der Novelle noch weiter erschwert.

„Solarstromerzeugung wird ausgebremst“

In dieselbe Kerbe hieb Carsten Körnig vom Bundesverband Solarwirtschaft. Auf Anfrage seines Verbandes habe der Handelsverband Deutschland, dessen Mitglieder rund 400.000 Betriebsstätten hätten, mitgeteilt: „Unter den neuen Umständen werden wir größtenteils die Hände davon lassen.“

Neben der Ausschreibungsregelung seien auch die neuen Regelungen für den Eigenverbrauch ein Grund dafür. Mit ihnen würde die Nutzung von auf dem eigenen Dach erzeugtem Solarstrom teurer. Der bisherige Wachstumstreiber, nämlich die Solarstromerzeugung auf dem Dach, werde damit ausgebremst.

„Ersatz von Windkraftanlagen erleichtern“

Ingbert Liebing vom Verband kommunaler Unternehmen plädierte dafür, das Repowering zu erleichtern, also den Ersatz einer bestehenden Windkraftanlage durch eine neue, leistungsfähigere. Bisher ist dafür eine aufwendige Neugenehmigung erforderlich. Stattdessen solle künftig eine Änderungsgenehmigung ausreichend sein. Dies würde Ausbauhindernisse beseitigen.

Liebing lobte die im Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit, dass Kommunen eine Abgabe von den Betreibern verlangen können, wenn sie auf ihrem Gebiet Windkraftanlagen genehmigen. Dies könne die Akzeptanz solcher Anlagen in der Bevölkerung erhöhen.

„Windenergieabgabe verpflichtend machen“

Allerdings warnte Dr. Patrick Graichen, Direktor der Denkfabrik Agora Energiewende, vor einer Gefahr in der vorgesehenen Regelung. Kommunalpolitiker könnten beim Aushandeln einer solchen Vergütung in den strafrechtlichen Verdacht der Vorteilsnahme geraten. Er plädierte deshalb für eine Formulierung, die diese Gefahr ausschließt. Am besten sei, eine Windenergieabgabe verpflichtend zu machen.

Wie auch mehrere andere Sachverständige plädierte Graichen für wesentlich höhere Ausbauziele der erneuerbaren Stromerzeugung als im Gesetzentwurf. Die Klimawende laufe zum großen Teil über die Elektrifizierung, etwa im Straßenverkehr. Deshalb werde man 2030 mehr Strom brauchen. Durch die angestrebten höheren Klimaziele der EU werde zudem ein beschleunigter Ausbau noch dringlicher.

„Große Nachfrage nach Grünstrom“

Peter Reitz von der europäischen Strombörse European Energy Exchange AG verwies darauf, dass es eine große Nachfrage nach Grünstrom, also klimaneutral erzeugtem Strom, in Deutschland gebe. Unternehmen, die aus grundsätzlichen oder Image-Erwägungen klimaneutral produzieren wollten, kauften sich heute beispielsweise Zertifikate für norwegische Wasserkraft, weil das Angebot in Deutschland nicht ausreiche. Ein Grund sei das Doppelvermarktungsverbot im EEG, das auch in der Novelle beibehalten werde.

Der Markt für Herkunftsnachweise müsse aber gestärkt werden, ebenso wie die Möglichkeit langfristiger Lieferverträge. Schon seien viele Erzeuger erneuerbarer Energie am Markt konkurrenzfähig, sie würden aber behindert, monierte Reitz. Die Ansätze für mehr Marktintegration im EEG begrüße er, sie gingen aber nicht weit genug.

„Entwurf bleibt weit hinter notwendigen Änderungen zurück“

Sandra Rostek vom Hauptstadtbüro Bioenergie, das die Erzeuger von Strom und Wärme aus Biomasse repräsentiert, begrüßte zwar, dass die Bundesregierung die Systemrelevanz der Biomasse erkenne. Ihr Entwurf bleibe aber weit hinter den notwendigen Änderungen zurück. So könne Bioenergie den ihr im Klimaschutzprogramm 2030 zugedachten Beitrag nicht leisten.

Strom aus Biomasse sei „gesicherte, steuerbare und speicherbare Energie“ und daher besonders geeignet, Schwankungen bei Wind- und Sonnenstrom auszugleichen. Die in der Novelle vorgesehenen Bedingungen für Ausschreibungen bedrohten aber ihren Ausbau. Vorschriften zur Bemessungsleistung behinderten zudem die Nutzung der Güllevergärung, die aber besonders klimafreundlich sei, da mit ihr die Methanemission auf Feldern vermieden werde.

„Mehrere Regelungen unvereinbar mit EU-Richtlinie“

Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht bemängelte insbesondere die Unvereinbarkeit mehrerer Regelungen im Gesetzentwurf mit der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der Europäischen Union, die am 30. Juni 2021 wirksam werde. So schaffe diese Richtlinie ein grundsätzliches Recht auf Eigenversorgung, während sie in der Novelle mit zahlreichen Klauseln versehen sei.

Auch bei den Ausschreibungsmengen habe die EU ganz andere Ziele. Für Investoren sei aber Planungssicherheit zentral. Deshalb plädierte Müller für eine umfassende Angleichung des Gesetzentwurfs an das europäische Recht.

„Fotovoltaik hat Potenzial“

Kerstin Andreae vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft verwies darauf, dass alle Fachverbände von einem wesentlich höhere Strombedarf in der Zukunft ausgingen als die Bundesregierung. Potenzial sieht sie vor allem in der Fotovoltaik, die in der Bevölkerung anders als Windkraftwerke viel Zustimmung finde.

Unter anderem kritisierte sie, dass bereits ab einer Leistung von einem Kilowatt teure, intelligente Messanlagen vorgeschrieben werden sollen. Sie plädierte dafür, die ohnehin im Messtellen-Betriebsgesetz vorgesehene Grenze von sieben Kilowatt in das EEG zu übernehmen. Zudem forderte sie, Stromüberschüsse, die zur Erzeugung von grünem Wasserstoff eingesetzt werden, von der EEG-Umlage zu befreien.

„Gemeinden finanziell besser beteiligen“

Die Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände, die in der Anhörung durch Timm Fuchs vertreten war, forderte eine bessere finanzielle Beteiligung der Gemeinden an der Windstromerzeugung an Land.

Zudem bemängelte sie viel zu enge Regelungen für die Eigennutzung von Solarstrom. Diese werde beispielsweise durch die Pflicht zur Abführung einer anteiligen EEG-Umlage und durch zu enge räumliche Begrenzung, was als Eigennutzung gilt, erschwert.

„Erneuerbare Energien ineffizient und teuer“

Eine gänzlich andere Position als die anderen Sachverständigen vertrat Prof. Dr. Horst-Joachim Lüdecke von der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes. Erneuerbare Energien seien ineffizient und teuer, ihr Ausbau schade damit dem Standort Deutschland und sei zudem für das Weltklima irrelevant, da Länder wie China und Indien gleichzeitig immer mehr Kohle verfeuerten.

Lüdecke forderte eine völlige Abschaffung des EEG. Anlagen, die wettbewerbsfähig seien, würden sich auch ohne Förderung durchsetzen. Ansonsten plädierte Lüdecke für den Weiterbetrieb moderner Kohlekraftwerke mit hochwertigen Filteranlagen sowie die Erforschung und Erprobung neuer Techniken der Kernenergie, die keinen nuklearen Abfall mehr erzeugten. Lüdecke unterstützte als einziger Sachverständiger den Gesetzentwurf der AfD, die anderen äußerten sich in der Anhörung nicht dazu.

Bundesrat zeigt sich enttäuscht 

Der Bundesrat zeigt sich in seiner Stellungnahme (19/24234) enttäuscht von der Novelle. Man hätte noch deutlicher die Weichen für die notwendige stärkere Marktintegration und eine gerechtere Finanzierung der erneuerbaren Energie stellen können, erklärt das Gremium. Außerdem hätte „mit einer Abkehr von der inzwischen überkomplexen Umlagefinanzierung des EEG“ ein signifikanter Beitrag zur Entbürokratisierung geleistet werden können. „Bedauernswerterweise beschränkt sich der Gesetzentwurf auf eine Vielzahl von Einzelregelungen, die zwar in Teilen – im Hinblick auf das bestehende System – begrüßt werden können, findet dabei aber leider keine hinreichenden Antworten auf die grundsätzliche Frage, wie das Förderregime hin zu mehr Verteilungsgerechtigkeit, Marktintegration und Systemverantwortung für erneuerbare Energien weiterentwickelt werden kann“, bilanziert der Bundesrat.

Er schlägt zahlreiche Änderungen vor, unter anderem Verbesserungen bezüglich des Mieterstroms. So solle das Modell auf Quartiere ausgeweitet werden können und auch für Gewerbe anwendbar sein.

Gegenäußerung der Bundesregierung

Die Bundesregierung erklärt in ihrer Gegenäußerung, das Engagement des Bundesrats für einen „beschleunigten und kraftvollen Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland“ zu begrüßen. Der Gesetzentwurf zum „EEG 2021“ verweise indes darauf, dass die Bundesregierung gegebenenfalls die Ausbauziele für die einzelnen Technologien anpassen wird. Viele konkrete Empfehlungen des Bundesrats lehnt die Bundesregierung gleichwohl ab. „An vielen Stellen schlagen die Länder höhere Vergütungen für erneuerbare Energien vor, die aus Sicht der Bundesregierung nicht erforderlich sind, um den gewünschten Zubau zu erreichen“, heißt es beispielsweise dazu. Letztlich käme es aus Sicht der Bundesregierung zu einer höheren Belastung des Bundeshaushalts oder mittelfristig zu einer höheren EEG-Belastung der Stromverbraucher.

Zu den Mieterstrom-Vorschlägen erklärt die Bundesregierung, sie denke nicht über eine Erweiterung auf die Quartiersebene nach.

Antrag der Linken

Die Linksfraktion fordert eine Anhebung der Ökostrom-Ausbauziele. In ihrem Antrag (19/23933) plädieren die Abgeordneten für eine Komplettumstellung der Stromerzeugung in Deutschland auf Ökostrom bis zum Jahre 2035. Das Gesamtausbauziel bis 2030 müsse auf einen Anteil von mindestens 80 Prozent erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch angehoben, die Ziele an installierter Anlagenleistung müssten entsprechend angepasst werden. Die Ziele sollen in einem „Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021“ (EEG 2021) festgehalten werden, so die Abgeordneten weiter.

Gleichzeitig schlagen sie vor, die EEG-Umlage auf dauerhaft zwei Cent pro Kilowattstunde abzusenken. Dies könne erreicht werden, indem ein Teil der Entgelt-Zahlungen an die Ökostrombetreiber nicht mehr aus dem EEG-Konto erfolgt, sondern aus dem Bundeshaushalt. Außerdem würden die „EEG-Industrieprivilegien“ auf ein für die Wettbewerbsfähigkeit notwendiges Maß abgesenkt; auch sie würden aus dem Bundeshaushalt finanziert. (pst/pez/18.11.2020)

Dokumente

  • 19/23482 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
    PDF | 2 MB — Status: 19.10.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/23714 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes - Abschaffung des EEG für Anlagen, die ab 1. Januar 2021 in Betrieb genommen werden
    PDF | 386 KB — Status: 28.10.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/23933 - Antrag: Ökostromausbau zukunftsfähig gestalten
    PDF | 272 KB — Status: 03.11.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/24234 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften - Drucksache 19/23482 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 970 KB — Status: 11.11.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 93. Sitzung am Mittwoch, den 18. November 2020, 9 Uhr, PLH 4.900 - öffentlich

Protokolle

  • 93. Wortprotokoll

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • 19(9)848 - SVe Sandra Rostek, Hauptstadtbüro Bioenergie
  • 19(9)853 - SV Ingbert Liebing, Verband Kommunaler Unternehmen e.V.
  • 19(9)857 - SV Peter Reitz, European Energy Exchange AG
  • 19(9)858 - SV Carsten Körnig, Bundesverband Solarwirtschaft e.V.
  • 19(9)859 - SV Dr. Sebastian Bolay, Deutscher Industrie- und Handelskammertag
  • 19(9)860 - SVe Kerstin Andreae, Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V.
  • 19(9)862(neu) - SV Prof. Dr. Horst-Joachim Lüdecke, Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
  • 19(9)863 - Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
  • 19(9)865 - SV Dr. Patrick Graichen, Agora Energiewende
  • 19(9)870 - SV Thorsten Müller, Stiftung Umweltenergierecht

Weitere Informationen

  • Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Energie

Bundestag ändert das Erneuer­bare-Energien-Gesetz

Mit 357 Ja- zu 260 Nein-Stimmen hat der Bundestag am Donnerstag, 17. Dezember 2020, die von der Bundesregierung eingebrachte Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes verabschiedet (EEG, 19/23482; 19/24234; 19/24535 Nr. 10). Ein Abgeordneter enthielt sich bei der namentlichen Abstimmung. In zweiter Lesung hatten die Koalitionsfraktionen für, die Oppositionsfraktionen gegen das Regelwerk gestimmt. Die Gesetzesänderungen treten am 1. Januar 2021 in Kraft. 

Zur dritten Lesung des Entwurfs lagen auch Entschließungsanträge der FDP (19/25375) und der Grünen (19/25376) vor, die beide jedoch mit breiter Mehrheit abgelehnt wurden.

CDU/CSU: Smart Meter sollen zur Regel und Pflicht werden 

Vertreter der Regierungsfraktionen lobten das Erreichte. Man stärke den Markt, steigere die Ausbauperspektive, verbessere die Wettbewerbsfähigkeit und treibe die Digitalisierung der Energiewende voran, bilanzierte Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU). Dazu komme eine „Entfesselung für den Wasserstoff“. Konkret erwähnte der Abgeordnete die Möglichkeit, für Solarprojekte auf großen Dachanlagen von 300 bis 750 Kilowattstunden neben dem EEG den Weg über Ausschreibungen wählen zu können.

Smart Meter im Verteilnetz sollten zur Regel und Pflicht werden, womit Transparenz und Anlagensteuerung vorangebracht würden. Zugleich stünden die Koalitionsfraktionen unmittelbar nach der Weihnachtspause vor weiteren großen Aufgaben. Pfeiffer hob auf den später angenommenen Entschließungsantrag ab, in den die Koalitionsfraktionen die bisher nicht geklärten Streitpunkte rund um die Novelle gepackt haben – zum Beispiel den Ausbaupfad für erneuerbare Energien. Im ersten Quartal 2021 sollen diese offenen Fragen geklärt werden.

SPD: Investitionsanreize für Kommunen

Dr. Matthias Miersch (SPD) stimmte dem zu. Man dürfe jetzt nicht stehen bleiben. Fragen von Finanzierung und Ausbaupfaden müssten zeitnah geklärt werden. Miersch würdigte ebenfalls die Änderungen, die im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium erreicht worden seien. Der Unsinn, Bürger bei älteren Anlagen übermäßig mit Bürokratie zu belasten, sei gestrichen worden.

Kommunen hätten neue Anreize, in erneuerbare Energien zu investieren – nicht zuletzt durch die neue Beteiligung an Windenergieprojekten auf ihrem Gemeindegebiet in Höhe von 0,2 Cent pro Kilowattstunden. Wertschöpfung bleibe so vor Ort, sagte Miersch. Die Errungenschaften im Mieterstrommodell machten die Energiewende zu einem „Mitmachprojekt für die Bevölkerung“. 

AfD: Stromkunden werden massiv belastet

Die Opposition kanzelte die Novelle aus unterschiedlicher Motivation ab. Steffen Kotré (AfD) hob massive Belastungen für Stromkunden hervor, die künftig noch steigen dürften. Der 320 Seiten dicke Änderungsantrag zum Ursprungsgesetz belege außerdem, dass das Gesetzgebungsverfahren von handwerklichen Fehlern durchzogen sei und auf Planwirtschaft hinauslaufe.

Daran schloss er ein Plädoyer an, zu marktwirtschaftlichen Prinzipien zurückzukehren. Das EEG müsse abgeschafft werden.

FDP: Aus der EEG-Umlage schnell aussteigen

Michael Theurer (FDP) wollte mindestens eine Reform des EEG. Die darin festgeschriebene Umverteilung sei am Anfang gut gewesen, tauge aber jetzt nicht mehr. Der Abgeordnete zitierte eine Studie, nach der Kohlendioxid durch Emissionshandel weitaus günstiger hätte vermieden werden können.

Die FDP fordere einen schnellen Ausstieg aus der EEG-Umlage und eine Entbürokratisierung des Energierechts. Das Bundeswirtschaftsministerium setze auf Verteilen, Verwalten und Verschieben, das sei falsch.

Linke: Zu große Ausnahmen für die Industrie

Lorenz Gösta Beutin (Die Linke) bewertete das EEG hingegen als Erfolgsgeschichte. Nur sei der Gesetzesrahmen immer weiter durchlöchert worden – mit Ausnahmen für Industriekonzerne und  Ausschreibungen, die Bürgern eine Teilhabe erschweren. Dass die Reform nicht so schlecht geworden sei, wie sie sich Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) gewünscht habe, sei auch der SPD zu verdanken, sagte Beutin.

Indes gibt es seiner Ansicht nach immer noch zu große Ausnahmen für die Industrie und für fossile Energien, während Bürgerenergie ausgebremst werde. Beutin bezweifelte, dass der Koalition im Jahr der Bundestagswahl der Durchbruch bei den offenen Fragen gelingen wird.

Grüne: Keine Einigung auf Ziele bei den Ausbaupfaden

Das dürfte auch Oliver Krischer (Bündnis 90/Die Grünen) so gehen, der in der Kritik an der jetzigen Novelle nachlegte. Dieses Gesetz werde dem Anspruch nicht im Ansatz gerecht. Nach Ansicht Krischers wird das am deutlichsten im Entschließungsantrag der Koalition: Es sei eine Bankrotterklärung, dass man sich nicht auf Ziele bei den Ausbaupfaden habe einigen können und dies auf das kommende Jahr vertagt habe.

Die SPD habe ein paar von den „Schikanen von Altmaier“ aus dem Entwurf genommen, pflichtete Krischer seinem Vorredner bei. „Das macht daraus aber noch kein gutes Gesetz.“ Angesichts des Stellenabbaus in der Windindustrie warf er der Union vor, zum Standortrisiko für Deutschland geworden zu sein.

Regierung will für 2050 Treibhausgasneutralität

In dem novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) wurde das Ziel verankert, dass der gesamte Strom in Deutschland vor dem Jahr 2050 treibhausgasneutral ist. Dies soll sowohl für den hier erzeugten Strom als auch für den hier verbrauchten Strom gelten. Auch Stromlieferungen nach Deutschland müssten treibhausgasneutral sein, wenn die Europäische Union insgesamt das Ziel der Treibhausgasneutralität erreichen will, heißt es in der Vorlage. Deutschland werde sich infolgedessen für entsprechende Regelungen im europäischen Kontext einsetzen.

Damit durch erneuerbare Energien im Jahr 2030 65 Prozent des deutschen Stromverbrauchs bereitgestellt werden können, sollen mit dem EEG 2021 zentrale Weichen gestellt werden. So legt dieses Gesetz laut Bundesregierung das Zielmodell des Klimaschutzprogramms 2030 verbindlich fest und regelt, in welchem Umfang die einzelnen Technologien zu dem 65-Prozent-Ziel beitragen sollen und mit welchen Ausbaupfaden dies erreicht werden kann.

Die Regelung sieht auch Maßnahmen vor, mit denen die Akzeptanz für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien gestärkt werden soll. So können Windanlagenbetreiber die Kommunen künftig – wie im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat vereinbart – finanziell an den Erträgen neuer Anlagen beteiligen. Um die Kostenentwicklung zu dämpfen, wird die EEG-Umlage teilweise aus dem Bundeshaushalt finanziert.

Änderungen im Wirtschaftsausschuss

Der federführende Wirtschaftsausschuss hatte am 15. Dezember zahlreiche Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen. Sie sollen unter anderem dem Ausbau von Solarenergie und der besseren Akzeptanz von Windenergieprojekten dienen. Mit einer Beteiligung von Kommunen von 0,2 Cent pro Kilowattstunde an Windenergieanlagen auf ihrem Gemeindegebiet sollen solche Projekte mehr Zustimmung finden. Auch angrenzende Gemeinden können nun an den Erlösen aus der betreffenden Anlage beteiligt werden.

Um das Modell des Mieterstroms attraktiver zu machen, wurde der sogenannte Quartiersansatz in das Gesetz aufgenommen. Maßgeblich ist nun, dass der erzeugte Strom im Viertel verbraucht wird und nicht mehr nur im unmittelbar betroffenen Haus. Insgesamt sieht das Gesetz zahlreiche Änderungen bei Fördergrenzen und Ausbaumengen sowie Neuregelungen bei der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und bei Energieträgern wie Biomasse und Geothermie vor.

Entschließung angenommen

Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD, bei Enthaltung der FDP und gegen die Stimmen der AfD, der Linken und Grünen stimmte der Bundestag zudem einer von der Koalition initiierten Entschließung auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses zu. Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, in Anlehnung an das Vorgehen für die Jahre 2021/2022 ein Konzept zu erarbeiten, das die schrittweise Absenkung der EEG-Umlage mittels eines alternativen, haushaltsneutralen Finanzierungsmodells gewährleistet. Auch solle im ersten Quartal 2021 ein weitergehender Ausbaupfad der erneuerbaren Energien definiert werden, der die Kompatibilität mit dem neuen europäischen Klimaziel 2030 und den erwarteten europäischen Zielen zum Ausbau der Erneuerbaren sowie mit dem Ziel der Klimaneutralität in Europa im Jahr 2050 gewährleistet. Dabei sollen die ersten Ergebnisse des laufenden Monitoring-Prozesses nach Paragraf 98 des EEG so weit wie möglich berücksichtigt werden. Eine Erhöhung der EEG-Umlage müsse dabei ausgeschlossen werden.

Darüber hinaus sei zu berücksichtigen, dass sich das Marktumfeld für die erneuerbaren Energien durch den Anstieg der Zertifikatspreise im europäischen Emissionshandel, vor allem auch aufgrund des neuen europäischen Klimaziels 2030, durch den Kohleausstieg und durch die Einführung des nationalen Brennstoffemissionshandels in Deutschland ständig verbessern werde, sodass der Förderbedarf sinkt.

Künftige Reformvorschläge sollten daher so ausgestaltet werden, dass ein schrittweises Zurückführen der Förderung von erneuerbaren Energien im Stromsektor mit der gesetzlich vorgesehenen Beendigung der Kohleverstromung grundsätzlich möglich ist. Zu berücksichtigen sei dabei die Etablierung der erneuerbaren Energien am Markt und die Sicherstellung der Klimaziele. Ebenso müsse das Instrument der Innovationsausschreibung weiterentwickelt werden. Entsprechend seien die Ausbaupfade auszuweiten.

Bundesrat zeigt sich enttäuscht

Der Bundesrat zeigte sich in seiner Stellungnahme (19/24234) enttäuscht von der Novelle. Man hätte noch deutlicher die Weichen für die notwendige stärkere Marktintegration und eine gerechtere Finanzierung der erneuerbaren Energie stellen können, erklärt die Länderkammer. Außerdem hätte „mit einer Abkehr von der inzwischen überkomplexen Umlagefinanzierung des EEG“ ein signifikanter Beitrag zur Entbürokratisierung geleistet werden können.

„Bedauernswerterweise beschränkt sich der Gesetzentwurf auf eine Vielzahl von Einzelregelungen, die zwar in Teilen – im Hinblick auf das bestehende System – begrüßt werden können, findet dabei aber leider keine hinreichenden Antworten auf die grundsätzliche Frage, wie das Förderregime hin zu mehr Verteilungsgerechtigkeit, Marktintegration und Systemverantwortung für erneuerbare Energien weiterentwickelt werden kann“, bilanzierte der Bundesrat. Er schlug zahlreiche Änderungen vor, unter anderem Verbesserungen bezüglich des Mieterstroms. So sollte das Modell auf Quartiere ausgeweitet werden können und auch für Gewerbe anwendbar sein.

Gegenäußerung der Bundesregierung

Die Bundesregierung erklärte in ihrer Gegenäußerung, sie begrüße das Engagement des Bundesrates für einen „beschleunigten und kraftvollen Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland“. Der Gesetzentwurf zum „EEG 2021“ verweise indes darauf, dass die Bundesregierung gegebenenfalls die Ausbauziele für die einzelnen Technologien anpassen wird. Viele konkrete Empfehlungen des Bundesrates lehnte die Bundesregierung gleichwohl ab. „An vielen Stellen schlagen die Länder höhere Vergütungen für erneuerbare Energien vor, die aus Sicht der Bundesregierung nicht erforderlich sind, um den gewünschten Zubau zu erreichen“, hieß es beispielsweise dazu. Letztlich käme es aus Sicht der Bundesregierung zu einer höheren Belastung des Bundeshaushalts oder mittelfristig zu einer höheren EEG-Belastung der Stromverbraucher.

Zu den Mieterstrom-Vorschlägen hatte die Bundesregierung erklärt, sie denke nicht über eine Erweiterung auf die Quartiersebene nach.

Anträge der Opposition abgelehnt

Ebenfalls abschließend befassten sich die Abgeordneten mit mehreren Initiativen der Opposition. So wurden ein Gesetzentwurf der AfD zur Änderung des EEG (19/23714) sowie ein Antrag der Fraktion mit dem Titel „Keine Nachfolgeförderung für alte Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz“ (19/22427) mit allen übrigen Stimmen des Hauses abgelehnt. Ebenfalls keine Mehrheit fanden Anträge der FDP und der Linken. Der Vorstoß der Liberalen, langfristige Stromlieferverträge zu nutzen, um den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben (19/20532), stieß bei Enthaltung der AfD beim Rest des Hauses auf Ablehnung. Der Antrag der Linksfraktion, der bei Enthaltung der Grünen ebenfalls bei keiner anderen Fraktion auf Gegenliebe stieß, drang auf eine Anhebung der Ökostrom-Ausbauziele (19/23933). Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hatte zur Abstimmung Beschlussempfehlungen und Berichte vorgelegt (Regierungsentwurf und AfD-Entwurf: 19/25302, 19/25326; AfD- und FDP-Antrag: 19/25301, 19/25346; Antrag der Linken: 19/25300, 19/25343).

Ein weiterer Antrag der FDP trägt den Titel „55+5 – Ein ambitioniertes EU-Klimaziel mit Negativemissionstechnologien ermöglichen“ (19/25295). Er wurde im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Umweltausschuss überwiesen.

Abgelehnter Gesetzentwurf der AfD

Die AfD-Fraktion wollte mit ihrem Gesetzentwurf das Erneuerbare-Energien-Gesetz für Anlagen abschaffen, die ab dem 1. Januar 2021 in Betrieb genommen werden. Zudem sollten für den Rückbau von Erneuerbaren- Energie-Anlagen benötigte finanzielle Mittel durch einen „Fonds für Rückbau, Rekultivierung und Renaturierung“ gedeckt werden, schrieben die Abgeordneten.

Dieser Fonds hätte von den Betreibern von Erneuerbaren-Energie-Anlagen neu gegründet und finanziert werden sollen.   

Abgelehnter Antrag der AfD

In ihrem abgelehnten Antrag (19/22427forderte die AfD, „Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus sogenannten erneuerbaren Energien“ keine begünstigte Stellung einzuräumen. Sie sollten, so die Fraktion, genauso eingestuft und behandelt werden wie jede andere Industrieanlage in Deutschland.

Abgelehnter Antrag der FDP

Die FDP-Fraktion wollte langfristige Stromlieferverträge nutzen, um dem Ausbau erneuerbarer Energien Vorschub zu leisten. In ihrem abgelehnten Antrag (19/20532) gingen die Abgeordneten auf Power Purchase Agreements ein; dabei wären, so die Fraktion, Abnehmer und Erzeuger langfristige Verträge eingegangen, um Strom physisch oder bilanziell zu einem vereinbarten Preis bereitzustellen beziehungsweise abzunehmen, erklärten die Abgeordneten.

Das Preisrisiko werde durch die Langfristigkeit der Verträge abgesichert, nicht über eine Einspeisevergütung. Damit würden auch Stromverbraucher entlastet, hieß es. Die FDP forderte die Bundesregierung auf, rechtliche und administrative Hürden für diese langfristigen Verträge zu beseitigen.

Neuer Antrag der FDP

Die Liberalen fordern in ihrem neuen Antrag (19/25295) ein „ambitionierteres EU-Klimaziel“ für das Jahr 2030. Dieses solle aus zwei Komponenten bestehen. Zum einen aus der Reduktion der Treibhausgasemissionen um 55 Prozent im Vergleich zu 1990. 

Zum anderen aus negativen Emissionen durch den Entzug von CO2 aus der Atmosphäre mit anschließender sicherer geologischer CO2-Speicherung im Umfang von zusätzlichen fünf Prozent der Emissionen von 1990, heißt es in der Vorlage.

Abgelehnter Antrag der Linken

Die Linksfraktion forderte eine Anhebung der Ökostrom-Ausbauziele. In ihrem Antrag (19/23933) plädierten die Abgeordneten für eine Komplettumstellung der Stromerzeugung in Deutschland auf Ökostrom bis zum Jahre 2035. Das Gesamtausbauziel bis 2030 müsse auf einen Anteil von mindestens 80 Prozent erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch angehoben, die Ziele an installierter Anlagenleistung müssten entsprechend angepasst werden, hieß es. Die Ziele sollten in einem „Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021“ (EEG 2021) festgehalten werden, so die Abgeordneten weiter.    

Gleichzeitig schlugen sie vor, die EEG-Umlage auf dauerhaft zwei Cent pro Kilowattstunde abzusenken. Dies könne erreicht werden, indem ein Teil der Entgeltzahlungen an die Ökostrombetreiber nicht mehr aus dem EEG-Konto erfolgt, sondern aus dem Bundeshaushalt. Außerdem würden die „EEG-Industrieprivilegien“ auf ein für die Wettbewerbsfähigkeit notwendiges Maß abgesenkt; auch sie würden aus dem Bundeshaushalt finanziert. (pez/hau/pst/sas/ste/17.12.2020)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Dr. Wolfgang Schäuble

Dr. Wolfgang Schäuble

© Dr. Wolfgang Schäuble/ Laurence Chaperon

Schäuble, Dr. Wolfgang

Bundestagspräsident

()
Joachim Pfeiffer

Joachim Pfeiffer

© Joachim Pfeiffer/DOGMA - Tom Bilger

Pfeiffer, Dr. Joachim

CDU/CSU

()
Steffen Kotré

Steffen Kotré

© Steffen Kotré/ Hagen Schnauss

Kotré, Steffen

AfD

()
Dr. Matthias Miersch

Dr. Matthias Miersch

© Dr. Matthias Miersch/ Jason Lee Mitchell

Miersch, Dr. Matthias

SPD

()
Michael Theurer

Michael Theurer

© DBT/ Inga Haar

Theurer, Michael

FDP

()
Lorenz Gösta Beutin

Lorenz Gösta Beutin

© Lorenz Gösta Beutin / Alexander Klebe

Beutin, Lorenz Gösta

Die Linke

()
Oliver Krischer

Oliver Krischer

© Oliver Krischer

Krischer, Oliver

Bündnis 90/Die Grünen

()
Dr. Andreas Lenz

Dr. Andreas Lenz

© Dr. Andreas Lenz/ András Dobi

Lenz, Dr. Andreas

CDU/CSU

()
Johann Saathoff

Johann Saathoff

© DBT/Stella von Saldern

Saathoff, Johann

SPD

()
Dr. Wolfgang Schäuble

Dr. Wolfgang Schäuble

© Dr. Wolfgang Schäuble/ Laurence Chaperon

Schäuble, Dr. Wolfgang

Bundestagspräsident

()

Dokumente

  • 19/20532 - Antrag: Langfristige Stromlieferverträge für den ungeförderten Zubau und Betrieb von erneuerbaren Energien nutzen
    PDF | 237 KB — Status: 30.06.2020
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  • 19/22427 - Antrag: Keine Nachfolgeförderung für alte Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz
    PDF | 276 KB — Status: 15.09.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/23482 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
    PDF | 2 MB — Status: 19.10.2020
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  • 19/23714 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes - Abschaffung des EEG für Anlagen, die ab 1. Januar 2021 in Betrieb genommen werden
    PDF | 386 KB — Status: 28.10.2020
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  • 19/23933 - Antrag: Ökostromausbau zukunftsfähig gestalten
    PDF | 272 KB — Status: 03.11.2020
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  • 19/24234 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften - Drucksache 19/23482 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 970 KB — Status: 11.11.2020
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  • 19/24535 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 20. Oktober bis 11. November 2020)
    PDF | 296 KB — Status: 20.11.2020
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  • 19/25295 - Antrag: 55+5 - Ein ambitioniertes EU-Klimaziel mit Negativemissionstechnologien ermöglichen.
    PDF | 271 KB — Status: 15.12.2020
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  • 19/25300 - Beschlussempfehlung: zu dem Antrag der Abgeordneten Lorenz Gösta Beutin, Ralph Lenkert, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/23933 - Ökostromausbau zukunftsfähig gestalten
    PDF | 228 KB — Status: 15.12.2020
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  • 19/25301 - Beschlussempfehlung: a) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Rainer Kraft, Karsten Hilse, Marc Bernhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/22427 - Keine Nachfolgeförderung für alte Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz b) zu dem Antrag der Abgeordneten Sandra Weeser, Michael Theurer, Reinhard Houben und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/20532 - Langfristige Stromlieferverträge für den ungeförderten Zubau und Betrieb von erneuerbaren Energien nutzen
    PDF | 242 KB — Status: 15.12.2020
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  • 19/25302 - Beschlussempfehlung: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/23482, 19/24234, 19/24535 Nr. 10 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Heiko Heßenkemper, Steffen Kotré, Tino Chrupalla, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/23714 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes - Abschaffung des EEG für Anlagen, die ab 1. Januar 2021 in Betrieb genommen werden
    PDF | 6 MB — Status: 15.12.2020
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  • 19/25326 - Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/23482, 19/24234, 19/24535 Nr. 10 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Heiko Heßenkemper, Steffen Kotré, Tino Chrupalla, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/23714 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes - Abschaffung des EEG für Anlagen, die ab 1. Januar 2021 in Betrieb genommen werden
    PDF | 1 MB — Status: 16.12.2020
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  • 19/25343 - Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Lorenz Gösta Beutin, Ralph Lenkert, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/23933 - Ökostromausbau zukunftsfähig gestalten
    PDF | 249 KB — Status: 16.12.2020
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  • 19/25346 - Bericht: a) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Rainer Kraft, Karsten Hilse, Marc Bernhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/22427 - Keine Nachfolgeförderung für alte Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz b) zu dem Antrag der Abgeordneten Sandra Weeser, Michael Theurer, Reinhard Houben, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/20532 - Langfristige Stromlieferverträge für den ungeförderten Zubau und Betrieb von erneuerbaren Energien nutzen
    PDF | 283 KB — Status: 16.12.2020
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  • 19/25375 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/23482, 19/24234, 19/24535 Nr. 10, 19/25302 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
    PDF | 248 KB — Status: 16.12.2020
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  • 19/25376 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/23482, 19/24234, 19/24535 Nr. 10, 19/25302 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
    PDF | 352 KB — Status: 16.12.2020
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  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • namentliche Abstimmung übe Gesetzentwurf 19/23482, 19/24234 (Beschlussempfehlung 19/25302, 19/25326 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen)
  • 09:49:23: Beginn der namentlichen Abstimmung
  • 10:21:59: Ende der namentlichen Abstimmung
  • Gesamt: 618 Ja: 357 Nein: 260 Enthaltungen 1
  • Gesetzentwurf 19/23482, 19/24234 in Ausschussfassung angenommen


Beschlussempfehlung 19/25302, 19/25326 Buchstabe b (eine Entschließung annehmen) angenommen
Entschließungsantrag 19/25375 abgelehnt
Entschließungsantrag 19/25376 abgelehnt
Gesetzentwurf 19/23714 (Beschlussempfehlung 19/25302, 19/25326 Buchstabe c: Gesetzentwurf ablehnen) abgelehnt
Beschlussempfehlung 19/25301, 19/25346 Buchstabe b (Antrag 19/20532 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 19/25300, 19/25343 (Antrag 19/23933 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 19/25301, 19/25346 Buchstabe a (Antrag 19/22427 ablehnen) angenommen
Überweisung 19/25295 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Weitere Informationen

  • Gebärdensprachvideo (mit UT) (Video)

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Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Wirtschaft

Abgesetzt: Bundesregierung will Netzausbau vorantreiben

Drei arbeitende Menschen zeichnen sich im Licht der aufgehenden Sonne als Silhouette auf einem Hochspannungsmasten ab.

Strom muss zunehmend über weite Strecken transportiert werden. (© picture alliance/dpa | Bernd Thissen)

Der Bundestag hat die Abstimmung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes und anderer Vorschriften“ (19/23491) am Donnerstag, 14. Januar 2021, von der Tagesordnung abgesetzt. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie sollte dazu eine Beschlussempfehlung und der Haushaltsausschuss einen Bericht zur Finanzierbarkeit gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages vorlegen. 

Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes

Mit den regelmäßigen Anpassungen des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) soll eine Beschleunigung der erfassten Planungs- und Genehmigungsverfahren für Netzausbauvorhaben auf Höchstspannungsübertragungsnetzebene gewährleistet werden, heißt es in dem Gesetzentwurf. Das Änderungsgesetz sieht vor, 35 neue Netzausbauvorhaben aufzunehmen und acht bisherige Netzausbauvorhaben zu ändern.

Für die neuen und geänderten Netzausbauvorhaben soll entsprechend Paragraf 12e Absatz 4 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf festgestellt werden. Zudem sollen die länderübergreifenden und grenzüberschreitenden neuen und geänderten Netzausbauvorhaben identifiziert werden, auf die die Regelungen des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG) gemäß Paragraf 2 Absatz 1 anzuwenden sind. (pez/hau/12.01.2021)

Dokumente

  • 19/23491 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes und anderer Vorschriften
    PDF | 799 KB — Status: 19.10.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

Energie

Parlament stimmt für den beschleunigten Netzausbau

Der Bundestag hat am Donnerstag, 28. Januar 2021, für den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes und anderer Vorschriften“ (19/23491, 19/24236, 19/24535 Nr. 11) gestimmt. Der Entwurf wurde in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (19/26241) mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der AfD und der Linken angenommen. Der Haushaltsausschuss hatte dazu einen Bericht zur Finanzierbarkeit gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (19/26274) vorgelegt.

Abgelehnt wurden je ein Entschließungsantrag der Linken (19/26278) und von Bündnis 90/Die Grünen (19/26279) zu dem Gesetzentwurf. Der Entschließungsantrag der Linken wurde mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, AfD, FDP und Grünen gegen das Votum der Antragsteller abgelehnt. Der Antrag der Grünen wurde mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, AfD, FDP und Linksfraktion gegen die Stimmen der Grünen zurückgewiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit den regelmäßigen Anpassungen des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren für Netzausbauvorhaben auf Höchstspannungsübertragungsnetzebene beschleunigt werden. Durch das Änderungsgesetz wurden 35 neue Netzausbauvorhaben aufgenommen und acht bisherige Netzausbauvorhaben geändert.

Für die neuen und geänderten Netzausbauvorhaben wird entsprechend Paragraf 12e Absatz 4 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf festgestellt. Zudem werden die länderübergreifenden und grenzüberschreitenden neuen und geänderten Netzausbauvorhaben identifiziert, auf die die Regelungen des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG) gemäß Paragraf 2 Absatz 1 angewendet werden.

Der Bundesrat hat das Vorantreiben des Übertragungsnetzausbaus im Rahmen der Bedarfsplanung begrüßt. So werde den energie- und klimapolitischen Zielsetzungen einschließlich des synchronen Ausbaus von Erzeugungsanlagen erneuerbarer Energien und der Stromnetze Rechnung getragen, erklärt das Gremium in seiner Stellungnahme zum Entwurf (19/24236).

Entschließung angenommen

Der Bundestag verabschiedete zudem mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von AfD und Grünen bei Enthaltung der FDP und der Linken eine Entschließung. Danach soll die Bundesregierung eine Startregulierung der Wasserstoffnetze mit dem angekündigten Gesetzentwurf zur Umsetzung der Strombinnenmarktrichtlinie 2019 verbinden. Die EU-Richtlinie sei noch in dieser Wahlperiode in deutsches Recht umzusetzen. Die Regierung wird gebeten, diesen Gesetzentwurf umgehend in den Bundestag einzubringen. Mit diesem Gesetzentwurf soll zudem die Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte in erster Instanz für sämtliche Streitigkeiten begründet werden, die Planfeststellungsverfahren für Fernwärmetrassen oder deren Änderung betreffen.

Darüber hinaus soll die Regierung prüfen, ob Maßnahmengesetze ein geeignetes Mittel sein könnten, um den Stromnetzausbau zu beschleunigen. Ebenso sei zu prüfen, ob und wann Gleichstrom-Leistungsschalter zur Verbindung von Onshore- und Offshore-Gleichstromsystemen (an Land und auf See) in der Netzentwicklungsplanung berücksichtigt werden können.

Abgelehnte Entschließungsanträge der Linken und Grünen

Die Linke forderte in ihrem Entschließungsantrag (19/26278) unter anderem, den Bundesbedarfsplan 2019/2035 zurückzunehmen und eine neue Bedarfsermittlung vorzunehmen.

Die Grünen schrieben in ihrem Entschließungsantrag (19/26279), die Netzbetreiber müssten weitere Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass innovative Netztechnologien vermehrt eingesetzt werden und der Stromnetzausbau so gering wie möglich ausfällt. (pez/hau/29.01.2021)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

()
Jens Koeppen

Jens Koeppen

© DBT/ Stella von Saldern

Koeppen, Jens

CDU/CSU

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Steffen Kotré

Steffen Kotré

© Steffen Kotré/ Hagen Schnauss

Kotré, Steffen

AfD

()
Bernd Westphal

Bernd Westphal

© Bernd Westphal/Photothek

Westphal, Bernd

SPD

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Prof. Dr. Martin Neumann

Prof. Dr. Martin Neumann

© DBT/ Inga Haar

Neumann, Prof. Dr. Martin

FDP

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Ralph Lenkert

Ralph Lenkert

© DBT/Inga Haar

Lenkert, Ralph

Die Linke

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Ingrid Nestle

Ingrid Nestle

© DBT/ Inga Haar

Nestle, Dr. Ingrid

Bündnis 90/Die Grünen

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Johann Saathoff

Johann Saathoff

© DBT/Stella von Saldern

Saathoff, Johann

SPD

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Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 19/23491 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes und anderer Vorschriften
    PDF | 799 KB — Status: 19.10.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/24236 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes und anderer Vorschriften - Drucksache 19/23491 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 449 KB — Status: 11.11.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/24535 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 20. Oktober bis 11. November 2020)
    PDF | 296 KB — Status: 20.11.2020
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/26241 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/23491, 19/24236, 19/24535 Nr. 11 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes und anderer Vorschriften
    PDF | 802 KB — Status: 27.01.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/26274 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/23491, 19/24236, 19/24535 Nr. 11, 19/26241 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes und anderer Vorschriften
    PDF | 265 KB — Status: 27.01.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/26278 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/23491, 19/24236, 19/24535 Nr. 11, 19/26241 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes und anderer Vorschriften
    PDF | 294 KB — Status: 27.01.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/26279 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/23491, 19/24236, 19/24535 Nr. 11, 19/26241 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes und anderer Vorschriften
    PDF | 301 KB — Status: 27.01.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Helfrich, Mark (CDU/CSU)


Gesetzentwurf 19/23491, 19/24236 (Beschlussempfehlung 19/26241 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
Beschlussempfehlung 19/26241 Buchstabe b (eine Entschließung annehmen) angenommen
Entschließungsantrag 19/26278 abgelehnt
Entschließungsantrag 19/26279 abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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Stand: 04.09.2025