Zulassungsverfahren „Protokollierung“

Ausschuss- und Gremiensitzungen, sowie Sitzungen zur Beweiserhebung von Untersuchungsausschüssen werden protokolliert. (© DBT / Tilo Strauss / photothek)
Gegenstand des Zulassungsverfahrens „Protokollierung“
Im Wege des Zulassungsverfahrens „Protokollierung“ werden einschlägig erfahrene externe Protokollierungskräfte (Parlamentsstenografinnen und -stenografen sowie Parlamentsredakteurinnen und -redakteure) auf selbstständiger Basis mit der Protokollierung von Ausschuss- und Gremiensitzungen, insbesondere von Beweiserhebungen in Untersuchungsausschüssen, beauftragt. Dies erfolgt über einen Rahmenvertrag.
Protokollierung von Ausschuss- und Gremiensitzungen
Alle Sitzungen zur Beweiserhebung von Untersuchungsausschüssen werden nach § 11 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages (PUAG) wörtlich protokolliert. Diese Sitzungen finden meist an Donnerstagen in Sitzungswochen statt und können vom Vormittag bis in die späten Abendstunden dauern. Einstufungen der Sitzungen als „vertraulich“ oder „geheim“ sind möglich. Auch mehrsprachige Zeugenvernehmungen und Anhörungen von Sachverständigen kommen vor. Aufgrund parlamentarisch vorgegebener Fristen muss die Protokollerstellung jeweils kurzfristig erfolgen.
Rahmenvertrag
Gegenstand des Rahmenvertrages
Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Erstellung von Protokollen bzw. Teilen von Protokollen nach zur Verfügung gestellten formalen Kriterien und unter Beachtung der Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages sowie weiterer Vorschriften zum Geheimschutz.
Fachliche Voraussetzungen
Es müssen aktuelle, mindestens zweijährige Erfahrungen (aus den letzten fünf Jahren) in Bezug auf die Wortprotokollierung von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen, parlamentarischen Fachausschüssen sowie parlamentarischen Gremien vorliegen und nachgewiesen werden. Es muss mindestens eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü2) nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) vorliegen bzw. die Bereitschaft bestehen, sich einer solchen kurzfristig zu unterziehen.
Ferner müssen ausgezeichnete Kenntnisse der deutschen Sprache (Rechtschreibung, Grammatik und Interpunktion), Fremdsprachenkenntnisse in mindestens zwei Sprachen (Englisch plus eine weitere), sehr gute Office-Kenntnisse und ein weit überdurchschnittliches Allgemeinwissen vorliegen.