Parlament

Ansprache von Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert anlässlich der Verleihung des Wissenschaftspreises des Deutschen Bundestages 2006

Frau Vizepräsidentin, liebe Frau Hasselfeldt, lieber Kollege Hörster, Frau Prof. Recker, Herr Prof. Karpen, Herr Prof. Mertens, meine sehr verehrten Damen und Herren!

Ich begrüße Sie alle ganz herzlich zur Verleihung des Wissenschaftspreises des Deutschen Bundestages für Arbeiten zum Parlamentarismus 2006 an Herrn Prof. Mertens! Dass diese Veranstaltung hier im Deutschen Bundestag stattfindet, versteht sich fast von selbst - schließlich verleiht der Deutsche Bundestag diesen Preis. Für die diesjährige Preisvergabe wäre es ein doppeltes Ärgernis gewesen, wenn, aus welchen Gründen auch immer, diese Veranstaltung nicht hier hätte stattfinden können oder sollen, denn wir befinden uns hier gewissermaßen an einem der prominentesten „Tatorte“, die Gegenstand der Studie sind, die Herr Prof. Mertens vorgelegt hat.

Bevor wir das Werk im Einzelnen würdigen, möchte ich mich zunächst ganz herzlich bei Ihnen, Frau Prof. Recker, und bei allen anderen Mitgliedern der Jury für Ihre Arbeit bedanken, ohne die diese Veranstaltung heute gar nicht hätte stattfinden können.

Die Vorstellung, der Präsident des Bundestages selbst müsste die eingegangenen Arbeiten erstens selber lesen und zweitens halbwegs sachkundig beurteilen, hat eine geradezu rührende Hilflosigkeit, wäre jedenfalls außerhalb jeder ernsthaften Vorgehensweise. Und deswegen bin ich Ihnen ganz persönlich, Frau Prof. Recker, aber auch allen Damen und Herren der Jury außerordentlich dankbar, dass Sie sich Jahr für Jahr dieser Arbeit unterziehen, von der ich hoffe, dass sie nicht nur anstrengend, sondern gelegentlich auch inspirierend ist und die uns jedenfalls überhaupt in die Lage versetzt, mit dem notwendigen Selbstbewusstsein am Ende nicht irgendeinen, sondern einen herausragenden Preisträger gefunden zu haben, dem wir diesen Wissenschaftspreis des Deutschen Bundestages verleihen.

Es freut uns, dass sich über die Jahre hinweg immer wieder herausgestellt hat, dass die Arbeiten, die mit dem Wissenschaftspreis des Deutschen Bundestages ausgezeichnet worden sind, aus welchen wissenschaftlichen Disziplinen sie auch stammten, sich als durchaus grundlegend für ihr Fachgebiet erwiesen haben. Nach allem, was ich höre und lese über die heute auszuzeichnende Arbeit, bestehen ja außerordentlich gute Aussichten, dass sich das Werk von Herrn Mertens, das in manchen Rezensionen schon als bahnbrechend bezeichnet wurde, nahtlos in diese Reihe einfügen wird!

Dass Sie, meine Damen und Herren, unserer Einladung gefolgt sind, nehme ich als Bestätigung sowohl für das Ansehen, das dieser Preis inzwischen genießt, als auch für das Ansehen der Arbeit der Jury.

Sie, sehr verehrte Frau Prof. Recker, gehören der Jury des Wissenschaftspreises seit ihrem Beginn an und Sie haben an der schwierigen Auswahl der Preisträger nun seit Jahren mitgewirkt. Sie geben jetzt den Vorsitz der Jury ab. Deswegen nehme ich diese Gelegenheit besonders gerne wahr, um Ihnen ganz herzlich für Ihre verdienstvolle Arbeit über viele Jahre hinweg zu danken. Ich hoffe sehr, dass Sie diese Arbeit nicht nur als lästig empfunden haben, was sie manchmal gewiss auch gewesen sein wird, sondern durchaus auch als Anregung und Bereicherung für die eigene Arbeit. Und dem Umstand, dass mit Herrn Prof. Karpen jemand den Vorsitz der Jury übernimmt, der dem Gremium ebenfalls seit Anbeginn angehört und schon bei der Jury des vorausgehenden Förderpreises dabei war, entnehme ich, dass man diese Arbeit wenigstens von Zeit zu Zeit durchaus auch als persönliche Erweiterung des Gesichtskreises empfindet.

Ich weise bei dieser Gelegenheit darauf hin, dass als Nachfolger von Prof. Morsey Herr Prof. von Hehl als neues Mitglied in die Jury eingetreten ist, der heute leider nicht anwesend sein kann. Und da ich gerade bei denen bin, die heute leider nicht dabei sein können, möchte ich gerne, sicher auch in Ihrem Namen, Herrn Prof. Thaysen, der wegen Krankheit heute nicht dabeisein kann, unsere Genesungswünsche übermitteln.

Meine Damen und Herren, von dem großen Rechtsphilosophen Gustav Radbruch gibt es manche interessanten Zitate. Eines, dass mir für diesen Anlass besonders empfohlen wurde, lautet: Den Juristen sei das Schwierigste auferlegt, an ihren Lebensberuf zu glauben und zugleich in irgendeiner tiefen Schicht ihres Wesens immer wieder an ihm zu zweifeln. Ob das das Schwierigste ist, was einem im Leben zustoßen kann, muss heute morgen vielleicht nicht abschließend entschieden werden. Jedenfalls wird es die Juristen hoffentlich trösten, dass sie mit diesem Schicksal nicht alleine dastehen. Parlamentariern, Herr Oberreuter, geht es, wie Sie aus vielen Untersuchungen wissen, ziemlich ähnlich! Sie müssen schon an Ihre Aufgabe glauben und sie werden die Zweifel nie los, ob das, was sie tun, ihren eigenen Ansprüchen genügt, von denen der breiten Öffentlichkeit gar nicht zu reden, und dann lassen wir mal die besonders sensible Gruppe der Wissenschaftler im Augenblick aus der Betrachtung außen vor - dass wir deren Ansprüchen überhaupt nur äußerst selten genügen können, damit haben wir uns schon fast abgefunden! Jedenfalls bleibt für die einen wie für die anderen in der Erledigung ihres Berufs die Frage zentral, was wir sowohl inhaltlich wie vom Verfahren besser machen können, um den Aufgaben und gelegentlich vielleicht auch den Ansprüchen zu genügen, die sich mit diesen Aufgaben verbinden. Und um das nüchtern und wirklich ganz nah beurteilen zu können, brauchen wir auch den Spiegel konstruktiver wissenschaftlicher Kritik, die uns in historischen, politikwissenschaftlichen, rechtswissenschaftlichen Studien immer wieder Hinweise geben, aber auch Vergleichsfälle vortragen, mit denen man eine frühere mit der aktuellen Praxis vergleichen und die tatsächliche Erledigung der Aufgaben mit den zu Recht oder zu Unrecht erhobenen Ansprüchen in Relation setzen kann.

Wir werden gleich von Herrn Prof. Karpen als Laudator eine ausführlichere Würdigung der vorgelegten Studie von Herrn Prof. Mertens hören, der ich nicht vorgreifen möchte. Dennoch habe ich Anlass, mich für die Entscheidung der Jury in besonderer Weise zu bedanken, zumal ich die vorgetragene Begründung sofort einleuchtend, nachvollziehbar und überzeugend gefunden habe. Den meisten von Ihnen wird es so gehen wie mir, dass sie immer wieder gerne gut und interessant geschriebene Bücher lesen und sich gleichzeitig mehr oder weniger damit abgefunden haben, dass rechtswissenschaftliche Werke nicht immer zu dieser Kategorie gehören. Deswegen ist es ein besonders vielversprechender Hinweis, nicht nur der Jury, aber auch der Jury, dass es sich bei dem Buch von Bernd Mertens um ein besonders gut lesbares Buch handelt. Während ich sofort gerne einräume, dass ich bei anderen Gelegenheiten eher zögerlich mit der Empfehlung an die Teilnehmer umgehe, sich das heute preisgekrönte Werk möglichst bald zur eigenen Lektüre vorzunehmen, schließe ich mich ihr diesmal mit voller Überzeugung an. Die Begeisterung der Jury geht soweit, dass sie selbst die  natürlich in solchen Fällen üblichen zahlreichen Anmerkungen und Fußnoten in die Kategorie „besonders lesenswert“ eingestuft hat. Das versetzt einen fast schon in einen vorzeitigen Begeisterungstaumel und hat jedenfalls meine Neugier auf dieses Buch zusätzlich befördert. Im Übrigen stellt dieses Werk auch deswegen eine besonders willkommene aktuelle Verbindung zwischen der Rechtswissenschaft und der Arbeit des Gesetzgebers her, weil es eine Reihe der klassischen Fragen neu aufgreift, die sich mit parlamentarischer Arbeit und mit ihrem Kern, der Gesetzgebung, verbinden lassen.

Da ist zum einen die klassische Frage und Klage über die Gesetzesflut, also die offenkundig programmierte Neigung von Parlamenten und Parlamentariern, wenn es sie denn schon gibt, nichts mehr, nichts lieber, nichts häufiger zu produzieren als Gesetze. Eine Frage, die sowohl unter quantitativen wie qualitativen Gesichtspunkten vergleichende Betrachtungen verdient einschließlich der regelmäßig damit verbundenen Frage, ob ein Großteil oder jedenfalls ein beachtlicher, ein hinreichender Teil dieser tatsächlichen oder vermeintlichen Gesetzgebungsflut nicht verzichtbar, um nicht zu sagen überflüssig sei. Mein Eindruck ist, dass sich in den meisten Parlamenten, jedenfalls im Deutschen Bundestag, inzwischen ein Konsens herausgebildet hat, dass sich die Gesetzgebung auf das Wesentliche konzentrieren solle. Bleibt nur noch die Frage zu klären, was wesentlich sei. Und aus dem Umstand, dass es dazu nach wie vor höchst unterschiedliche Einschätzungen gibt, erklärt sich fast hinreichend die ungebrochene Neigung zu eifriger Gesetzgebungstätigkeit.

Eine weitere spannende Frage in diesem Zusammenhang, die das Werk auch behandelt, ist die der Verständlichkeit von Gesetzen. Man muss ja nicht bösartig sein, gelegentlich zu vermuten, dass es vielen Parlamentariern genügt, wenn die von ihnen produzierten Gesetze die meisten Juristen verstehen und sie die Vorstellung, dass der Kreis derjenigen, die sofort verstehen, was gemeint ist, größer werden könnte, eher für eine Bedrohung als für eine Errungenschaft halten. Jedenfalls gibt es auch unter diesem Gesichtspunkt durchaus Anlass, immer wieder darüber nachzudenken, ob überhaupt und in welcher Weise Parlamente und insbesondere der Deutsche Bundestag diesem Teil seiner Aufgaben nachkommen.

Und wenn ich mir zum Schluss noch eine ganz besondere Freude erlauben darf hier auszudrücken: mir gefällt natürlich an dieser Studie schon der Titel „Gesetzgebungskunst“. Das freut nicht nur den Kulturpolitiker, sondern ist auch eine gewissermaßen jetzt in den Titel gesetzte Stütze des Selbstbewusstseins von Parlamentariern, dass das, was wir machen, jedenfalls in die Nähe anderer anspruchsvoller Tätigkeiten gerückt wird, unabhängig davon, ob die damit formulierten Ansprüche wieder im Einzelnen belegt werden können. Dass dies von der Aufklärung bis ins beginnende zwanzigste Jahrhundert untersucht wird, bestätigt die Bandbreite der Betrachtung und die Relevanz dieser Arbeit.

Ganz zum Schluss, meine Damen und Herren, möchte ich Ihnen noch ein Zitat anbieten, das von Goethe stammt, der, wie Sie wissen, nie Parlamentarier war, aber immerhin Staatsminister, und in dessen Maximen und Reflexionen sich folgender Satz findet: „Wer das Recht auf seiner Seite fühlt, muss derb auftreten. Ein höfliches Recht will gar nichts heißen.“ Das ist eine Bemerkung, die auch und gerade für Parlamentarier als Gesetzgeber manches Nachdenken anregt, zumal ich den Eindruck habe, dass bei der Arbeit an gesetzlicher Regelung von Sachverhalten bislang die Frage der Höflichkeit der Formulierung nur eine absolut nachrangige Rolle spielt und wir auch an der Stelle wieder mal Gefahr laufen, hinter den Ansprüchen zurück zu bleiben, die bedeutende Vorgänger in ähnlichen oder vergleichbaren Ämtern mit Gesetzgebung verbinden.

Mein herzlicher Glückwunsch, Herr Prof. Mertens, der nachher noch einmal mit der Verleihung der Urkunde bekräftigt wird, möge am Schluss dieser Begrüßung stehen!

Ich danke Ihnen allen fürs Kommen und ich übergebe nun noch einmal mit ganz besonders herzlichem Dank für Ihre langjährige Tätigkeit Ihnen, Frau Prof. Recker, das Wort.

Parlament

Rede von Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert zum Thema „Wer trägt Verantwortung für die Kultur?“ im Rahmen der Ringvorlesung an der Humboldt Universität zu Berlin

Sehr gehrter Herr Prof. Honnefelder,
meine Damen und Herren,

die Ringvorlesung des Guardini Kollegs stellt die Frage nach der Verantwortung heute an Politik und Wirtschaft, an Medien und Kirchen, an Universitäten und Europa. Und die Reihe der dazu angekündigten Vorlesungen beginnt mit der Kultur. Ich weiß nicht, ob das ein schierer Zufall ist, der auch mit der Verfügbarkeit der angesprochenen Gastreferenten zu tun haben könnte. Wenn es denn so wäre, würde ich das als einen besonders glücklichen Zufall empfinden, und wenn die Reihenfolge ganz bewusst so gewählt war, dann verdiente sie in besonderer Weise gewürdigt zu werden als ein demonstratives Bekenntnis zu der Einsicht, dass Kultur eben nicht die liebenswürdige Nebensache ist, nach dem alles andere vermeintlich wirklich Wichtige erledigt ist, das gehobene Programm zum Feierabend gewissermaßen, sondern die Hauptsache, eine Hauptsache jedenfalls.

Die Frage für den heutigen Abend „Wer trägt die Verantwortung für die Kultur?“ ist geradezu simpel, auch deshalb ist die Antwort alles andere als einfach. Die Schwierigkeiten einer Beantwortung dieser Frage beginnen schon mit dem in den letzten Jahren hoffnungslos inflationierten Kulturbegriff. Von der Alltagskultur über die Esskultur und Trinkkultur, die Hauptstadtkultur, die Streitkultur bis zur Wohnkultur, um nur ein halbes Dutzend vieler hunderter Begriffsbildungen der jüngeren Vergangenheit zu nennen. Eckard Henscheid hat schon vor 5 Jahren eine Publikation mit dem Titel „Alle 756 Kulturen – eine Bilanz“ vorgelegt, und in diesem Zusammenhang einen virtuellen „Grand Prix der Kulturen“ ausgelobt, der im übrigen in dieser Verbindung von eindrucksvollen Quantitäten und ironisierender Nachfrage die Schwierigkeiten im Umgang mit dem Thema schon hinreichend illustriert.

Die kürzeste und zugleich richtigste mögliche Antwort auf die Frage „Wer trägt die Verantwortung für die Kultur?“ könnte und müsste lauten: Wir. Wir alle. Die Bürgerinnen und Bürger, die Vereine und Verbände, die Kirchen und die Medien, die Parteien und der Staat. Der Staat nicht zuerst und ganz gewiss nicht zuletzt. Er hat eine unverzichtbare, auch nicht kompensierbare, aber ganz sicher keine exklusive Verantwortung für die Kultur dieses Landes und dieser Gesellschaft.

„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“ Die beiden Sätze werden Ihnen bekannt vorkommen, sie finden sich im Artikel 20 unseres Grundgesetzes. Das Grundgesetz verpflichtet diesen deutschen Staat ausdrücklich auf die Prinzipien der Demokratie, den Sozialstaat, den Bundesstaat und den Rechtsstaat. Von Kulturstaat ist in diesem Zusammenhang keine Rede. Insoweit allerdings hat die politische Praxis die Verfassungstheorie längst überholt bzw. eingeholt. Natürlich hat der Staat, jeder Staat, eine kulturpolitische Verantwortung. Wie weit oder eng auch immer der Staat seine Aufgaben versteht, er ist für die Lebensbedingungen seiner Bürger verantwortlich, mindestens mitverantwortlich. Dass dazu innere und äußere Sicherheit, Polizei und Armee, Krankenhäuser und Kasernen, Straßen und Bäder, nicht aber Sprache, Geschichte, Tradition, also die Kultur eines Landes gehören sollen, ist eine absurde Vorstellung. Zu den staatlichen Aufgaben zählt natürlich auch die Verantwortung für Kunst und Kultur. Dieses Selbstverständnis der Bundesrepublik Deutschland als Kulturstaat hat nach manchen Bekräftigungen in Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts im Einigungsvertrag, also im Kontext der Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands, erstmals ausdrücklich auch einen verfassungsrelevanten Ausdruck gefunden.

Es gibt gewiss viele große Kulturnationen. Aber es gibt nur wenige Staaten, die für Kunst und Kultur absolut und relativ so viele öffentliche Mittel einsetzen, wie Bund, Länder und Gemeinden in Deutschland. Über 90 % der Kulturausgaben in Deutschland werden aus staatlichen Haushalten aufgebracht. Weniger als 10 % von Privatpersonen, gemeinnützigen Organisationen, Stiftungen und Sponsoren, deren Anteil an der Gesamtfinanzierung in der Öffentlichkeit inzwischen maßlos überschätzt wird. Diese Relation von ziemlich genau 90:10 öffentlicher und privater bürgerschaftlicher Verantwortung für die Finanzierungserfordernisse eines Kulturstaates versteht sich keineswegs von selbst. Es gibt andere bedeutende Länder, in denen die Relation völlig anders ist. In den Vereinigten Staaten sind sie fast präzise umgekehrt: 10 % öffentlich und 90 % privat bürgerschaftlich organisiert. Kunst- und Kulturförderung wird dort als private, in Deutschland als öffentliche Aufgabe verstanden. Gott sei Dank, wie ich hinzufüge, und überhaupt nur verständlich und erklärbar auf dem Hintergrund einer jahrhundertealten Geschichte, in der ein Föderalismus, der damals noch nicht so hieß, auch im konkurrierenden Repräsentationsaufwand rivalisierender Fürstenhäuser die Vielzahl, die Breite, die Verteilung der Kunst- und Kultureinrichtungen in Deutschland möglich machte, die wir im besten Wortsinn geerbt haben und manchmal etwas vorschnell für selbstverständlich halten.

Nach dem letzten Kulturfinanzbericht sind im Jahr 2005 etwas mehr als 8 Mrd. Euro als öffentliche Kulturfinanzierung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufgebracht worden. Von diesen 8 Mrd. Euro entfällt wiederum der Löwenanteil auf die Kommunen und die Länder, die zusammen knapp 90 % der öffentlichen Mittel in Deutschland aufbringen, während der Bund seinerseits gut 10 % dieser Kosten trägt, dazu kommen allerdings noch 1 Mrd. Euro an Bundesmitteln für Programme und Projekte der auswärtigen Kulturpolitik, für die er eine originäre Verantwortung hat.

Die gerade vorgetragenen Größenordnungen sind wie meistens sehr relativ, pro Einwohner bedeutet das, dass im Jahr ziemlich genau 100 Euro für Kunst und Kultur aus öffentlichen Kassen verausgabt werden. Der Anteil der Kunst- und Kulturförderung an den öffentlichen Haushalten beläuft sich damit auf übersichtliche 1,75 % und gemessen an unserem Bruttoinlandsprodukt reden wir über einen Anteil von 0,4 %. Die Kulturausgaben der öffentlichen Hände sagen etwas über den Stellenwert, den die Förderung von Kunst und Kultur in der Politik hat, sie geben aber zweifellos keine hinreichende Auskunft, in welchem Ausmaß der Staat seiner Verantwortung für die Kultur nachkommt. Dazu will ich ein paar Hinweise geben, um deutlich zu machen, dass neben manchen bemerkenswerten Errungenschaften dieses deutschen Kulturstaates es auch manche beachtliche Fehlentwicklungen gibt, und dass wir insbesondere Anlass haben, kritisch darüber nachzudenken, ob hinter und unter der nach wie vor glänzenden Fassade nicht zunehmend die Fundamente zu bröckeln begonnen haben.

Der erste kritische Hinweis, den ich geben möchte, betrifft die zuletzt im Zusammenhang mit der Föderalismusreform wieder aufgelegte Debatte über die sogenannte „Kulturhoheit“, also die Zuständigkeit staatlicher Hände für die Förderung von Kunst und Kultur. Die Länder haben hier mit großem Nachdruck ihre Alleinzuständigkeit, jedenfalls was die grundsätzlichen Verantwortlichkeiten angeht, reklamiert, was sich im übrigen auch in einer Reihe von durchaus praktischen operativen Fragen der Zuweisung oder der Duldung von Bundesaktivitäten in der Förderung von Kunst und Kultur niederschlägt. Der immer wieder aufflammende Streit zwischen Bund und Ländern um die sogenannte Kulturhoheit ist nach meinem Verständnis gleich doppelt abwegig. Erstens wird niemand vernünftigerweise den Kulturstaat Deutschland bekräftigen und gleichzeitig eine prinzipielle Unzuständigkeit des Bundes für diesen Kulturstaat durchsetzen wollen. Und zweitens lässt sich das Verhältnis des Staates zu Kunst und Kultur kaum missverständlicher ausdrücken, als ausgerechnet mit diesem Begriff „Kulturhoheit“. Ein Staat, der Kunst und Kultur mit hoheitlicher Gebärde begegnet, ist sicher kein Kulturstaat.

Zweite Anmerkung zur aktuellen Lage des Kulturstaates Deutschland. Der Kulturstaat kann seinen Ansprüchen nur genügen, wenn er von einer engagierten Bürgergesellschaft getragen und getrieben wird. Dies gilt sowohl für die innere Legitimation und Mehrheitsfähigkeit steuerfinanzierter Kulturausgaben, die wie jede öffentliche Ausgabe auch öffentlich rechenschaftspflichtig sind, als auch und erst recht für deren notwendige Ergänzung durch privatwirtschaftliche und gemeinnützige Aufwendungen. Dabei erwarten Stifter und Spender regelmäßig, und, wie ich finde mit vollem Recht, dass die von ihnen zur Verfügung gestellten Mittel nicht statt öffentlicher Ausgaben sondern zusätzlich bereitgestellt werden, um Programme und Projekte möglich zu machen, die das vorhandene Angebot ergänzen sollen.

Ich finde durchaus ermutigend, welche erstaunlich schnellen Wirkungen das vor wenigen Jahren reformierte Stiftungssteuerrecht in Deutschland ausgelöst hat, von dem nun Jahr für Jahr in einem beachtlichen Umfang Gebrauch gemacht wird. Zurzeit gibt es in Deutschland etwa 13.000 solcher gemeinnütziger Stiftungen, die zusammen inzwischen über ein Kapital von beinahe 30 Mrd. Euro verfügen, deren Erträge für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Ein beachtlicher Umfang auch zur Förderung von Kunst und Kultur und jedes Jahr kommen 800 – 1.000 neue Stiftungen dazu. Aber auch hier gilt wieder der Hinweis über die Relativität solcher quantitativen Befunde. Am Beginn des letzten Jahrhunderts war die Zahl der gemeinnützigen Stiftungen in Deutschland fast 10mal so hoch wie heute. Und sie ist über Weltwirtschaftskrisen, vollständige Geldentwertung und eine politisch verfolgte, jedenfalls nicht gewünschte und deswegen am Ende gründlich ruinierte bürgerschaftliche Kultur auch und gerade gemeinnützigen Engagements auf einen Rest geschrumpft, den wir seit der Jahrhundertwende vom 20. zum 21. Jahrhundert nun mühsam wieder zu restaurieren im Begriffe sind.

Dritte Anmerkung zur allgemeinen Lage. Der nach meiner persönlichen Einschätzung Besorgnis erregendste Teil der kulturellen Verfassung der Bundesrepublik Deutschland betrifft die kulturelle Bildung in unserem Lande. Die Vermittlung von Grundlagen und Interesse an bildender Kunst und Musik, wenn eben möglich auch die Motivation zur eigenen aktiven künstlerischen Betätigung ist in den deutschen Schulen längst notleidend geworden. Der allgemein beklagte Unterrichtsausfall ist in den musischen wie in den orientierenden Fächern eher überdurchschnittlich ausgeprägt. Immer häufiger wird der Unterricht fachfremd erteilt, also ohne die unbestrittene Professionalität, die in geistes- und naturwissenschaftlichen Fächern für völlig unverzichtbar gehalten wird. Für den Umgang mit Kunst und Kultur gilt aber natürlich in gleicher Weise wie für die Geistes- und Naturwissenschaften, dass ohne Kenntnis auch kein Verständnis und ohne Motivation auch kein Engagement zu erreichen ist. Wenn bei Kindern und Jugendlichen das Interesse an Kunst und Kultur nicht nachwächst, dann vermindert sich unvermeidlicherweise in Zukunft sowohl das Angebot wie die Nachfrage für künstlerische Berufe sowie die großen und kleinen Kultureinrichtungen, deren Bestand keineswegs nur durch aktuelle Haushaltsprobleme ihrer Träger gefährdet ist. Der große und bunte Garten der deutschen Kulturlandschaft ist nach meiner Überzeugung weit weniger in seinen Blüten bedroht als in seinen Wurzeln.

Viertens. Der Staat ist nach unserem Staats- und unserem Kulturverständnis nicht für Kunst und Kultur zuständig, sondern für die Bedingungen, unter denen sie stattfinden. Er hat keine materielle Zuständigkeit für die Inhalte und die Formen, in denen sich Kunst und Kultur in einer Gesellschaft entfalten. Aber er hat eine originäre und nicht kompensierbare Verantwortung für die Bedingungen, unter denen eine solche Entfaltung überhaupt möglich ist. Deshalb kann Kulturpolitik gar nicht anspruchsvoll genug sein und muss zugleich die Bescheidenheit einüben, zu deren Ende Heinrich Böll auf der anderen Seite die Künstler seinerzeit aufgerufen hat. Nirgendwo, in keinem anderen Bereich der Gesellschaft ist die Distanz zum Staat so groß und so demonstrativ und zugleich die Erwartung der Alimentierung so ausgeprägt, wie in der Kunst und Kultur. Das scheint intellektuell weder besonders zwingend noch moralisch von bestechender Größe, aber es ist eine weitverbreitete Attitüde, die ihrerseits beinahe kunstvoll genannt werden kann. Worauf es aber allein ankommt, sie ist berechtigt. Die Kunst hat einen Anspruch gegenüber dem Staat, soweit er denn Kulturstaat sein will. Nicht aber der Staat gegenüber Kunst und Kultur. Salopp formuliert: der Kunst kann der Staat egal sein, dem Staat die Kunst nicht. Und die Kultur schon gar nicht.

Und damit bin ich bei meinem fünften und letzten und vielleicht wichtigsten Aspekt, der allein durch die noch einmal demonstrative Gegenüberstellung der beiden Begriffe Kunst und Kultur deutlich macht, dass wir hier über einen nicht auflösbaren Zusammenhang reden, aber eben nicht über ein und dasselbe. Und dass dann, wenn wir von der Verantwortung für die Kultur reden natürlich auch die Künste gemeint sind, aber doch ganz sicher nicht nur sie.

Meine Damen und Herren, die inzwischen alte Einsicht – mindestens Jahrzehnte alte Einsicht –, dass der moderne demokratische Verfassungsstaat auf normativen Voraussetzungen beruht, die er selbst weder schaffen noch garantieren kann, ist in jüngerer Vergangenheit sowohl praktisch wie theoretisch in mehrfacher Weise besonders eindrucksvoll bestätigt worden. Praktisch durch das zunehmende Bewusstsein von Orientierungs- und Integrationsproblemen in einer modernen Gesellschaft, die sich keineswegs von alleine auflösen, und theoretisch durch einen bemerkenswerten jüngeren Diskurs sowohl im Bereich der Wissenschaft, der zeitgenössischen Philosophie wie im Bereich der zeitgenössischen Theologie. Geradezu prototypisch für diesen neuen Diskurs will ich auf den denkwürdigen Dialog hinweisen, den vor etwas mehr als zwei Jahren Jürgen Habermas und Joseph Ratzinger auf Einladung der Katholischen Akademie in Bayern unter dem Arbeitstitel „Vorpolitische moralische Grundlagen eines freiheitlichen Staates“ geführt haben. In diesem damaligen Gespräch und einer Reihe sich daran anschließender Publikationen hat Habermas darauf hingewiesen, dass republikanische Gesinnungen sich inzwischen weitgehend von ihren vorpolitischen Verankerungen gelöst haben, die wie ein gemeinsamer religiöser Hintergrund und eine gemeinsame Sprache für die Entstehung einer hochabstrakten staatsbürgerlichen Solidarität hilfreich gewesen sei. Habermas spricht von der Gefahr einer „entgleisenden Modernisierung der Gesellschaft, …die jene Solidarität auszehren könne, auf die der demokratische Staat, ohne sie rechtlich erzwingen zu können, angewiesen sei.“ So liege es auch im eigenen Interesse des Verfassungsstaates „mit allen den kulturellen Quellen schonend umzugehen, aus denen sich das Normbewusstsein und die Solidarität von Bürgern speist“.

Habermas plädiert für eine selbstkritische Neubestimmung des Verhältnisses von Glauben und Wissen und weist zu Recht auf die unvermeidlichen Anpassungsprozesse hin, die sich daraus für das religiöse Bewusstsein, wie für die moderne säkularisierte Gesellschaft ergeben. Zwar habe die Religion ihren Anspruch auf ein Interpretationsmonopol und umfassende Lebensgestaltung im einem weltanschaulich neutralen Staat verloren, was man übrigens auch als überzeugter Christ nicht nur bedauern muss, dennoch sei die weltanschauliche Neutralität der Staatsgewalt keineswegs mit einer politischen Verallgemeinerung einer säkularistischen Weltsicht gleichzusetzen. Weder dürften säkularisierte Bürger in ihrer Rolle als Staatsbürger religiösen Weltbildern grundsätzlich ein Wahrheitspotenzial absprechen, noch den gläubigen Mitbürgern das Recht bestreiten, in religiöser Sprache Beiträge zu öffentlichen Diskussionen zu machen. Noch einmal Habermas: „Eine liberale politische Kultur kann sogar von den säkularisierten Bürgern erwarten, dass sie sich an Anstrengungen beteiligen, relevante Beiträge aus der religiösen in eine öffentlich zugängliche Sprache zu versetzen.“

Dass der Habermas-Fanclub durch diese Auskünfte auch eher irritiert als gefestigt wurde, muss sofort einleuchten. Allerdings füge ich der Vollständigkeit halber hinzu, dass dies für den Ratzinger-Fanclub mit Blick auf seine damaligen Äußerungen in diesem Dialog in einer ähnlichen Weise gilt. Übrigens, meine Damen und Herren, ein herausragendes Beispiel für diese von Habermas angesprochene Übersetzungsleistung ist die Formulierung allgemeiner Menschenrechte, die den religiösen Gedanken der Gottesebenbildlichkeit aller Menschen in den rechtsförmigen Anspruch auf Unantastbarkeit der Menschenwürde und daraus hergeleitete Grundrechte umgesetzt haben.

Joseph Ratzinger, damals noch Präfekt der vatikanischen Glaubenskongregation, interpretiert diese verschiedenen Menschenrechtserklärungen als „in sich stehende Werte, die aus dem Wesen des Menschseins folgen und daher für alle Inhaber dieses Wesens unantastbar sind“ und weist zugleich daraufhin, dass die Evidenz dieser Werte heute keineswegs in allen Kulturen anerkannt sei. Der Islam habe seinen eigenen, vom westlichen abweichenden Katalog der Menschenrecht definiert und China stelle unbeschadet seiner im westlichen Kulturkreis entstandenen marxistischen Grundauffassungen immer häufiger die Frage, ob es sich bei den Menschenrechten nicht um eine typisch westliche Vorstellung handele, die für die eigene Gesellschaft und ihre Kultur hinterfragt werden müsse.

Es ist – wie ich glaube – für den zeitgenössischen Diskurs über die Grundlagen einer modernen freiheitlichen Gesellschaft von kaum zu überschätzender Bedeutung, dass so herausragende und gleichzeitig so unterschiedliche Repräsentanten der modernen Philosophie und der modernen Theologie wie Habermas und Ratzinger von der Kultur des christlichen Glaubens wie der Kultur der säkularen Rationalität als den „beiden großen Kulturen des Westens sprechen.“ Wobei ausgerechnet der heutige Papst deren faktische Nichtuniversalität betont. Unsere säkulare Rationalität ist eben nicht einfach weltweit gleichermaßen evident. „Ihre Evidenz“, schreibt Papst Benedikt, „ist faktisch an bestimmte kulturelle Kontexte gebunden und sie muss anerkennen, dass sie als solche nicht in der ganzen Menschheit nachvollziehbar und daher in ihr auch nicht im Ganzen operativ sein kann. Mit anderen Worten, die rationale oder die ethische oder die religiöse Weltformel, auf die sich alle einigen und die dann das ganze tragen könnte, gibt es nicht. Jedenfalls ist sie gegenwärtig unerreichbar“.

Im Lichte dieser Einsichten ist die öffentliche Debatte in Deutschland über die normativen Grundlagen unseres demokratischen Staates und seiner Verfassungsordnung auffällig mutlos und lustlos allemal. Sie hat jahrelang schlicht nicht stattgefunden, und wenn überhaupt wurde für die Verweigerung der Debatte die theoretische Überhöhung gesucht und gefunden. Der Ersatz für diese Debatte war die Aufforderung zum Dialog der Kulturen, die vielleicht auch deswegen so populär geworden ist, weil viele damit das Missständnis verbinden, die Aufforderung zum Dialog ersetze den eigenen Standpunkt. Tatsächlich setzt ein Dialog der Kulturen eine Kultur des Dialogs voraus. Und die Mindestvoraussetzung eines Dialogs ist erstens der eigene Standpunkt und zweitens die Toleranz für den anderen. Und das nicht nur im Sinne des Ertragenmüssens, dass es leider andere gibt, die andere Meinungen haben, sondern des Ernstnehmens anderer Überzeugungen und Orientierungen.

Nun wird in diesem Zusammenhang gerade in Deutschland immer wieder gerne auf das Grundgesetz verwiesen und die im Grundgesetz doch für alle hier lebenden, keineswegs nur deutschen Staatsbürger geltenden Rechte und wenige Verpflichtungen. Dieser Hinweis ist richtig und unzureichend zugleich. Verfassungen fallen nicht vom Himmel und sie werden im übrigen dort auch nicht konserviert, wenn die Zeiten auf Erden turbulenter werden. Voraussetzung jeder Verfassung ist Kultur, was eigentlich sonst. Verfassungen setzen in rechtlicher Ansprüche und Verpflichtungen um, was historisch und kulturell gewachsen ist. Welche Erfahrungen eine Gesellschaft mit sich selbst gemacht hat, welche Überzeugungen in ihr gewachsen sind, welche Orientierungen sich daraus für individuelles und gesellschaftliches Verhalten ergeben. Dies ist das Fundament, auf dem jede beliebige Verfassung beruht. Und weil dieses Fundament notwendigerweise unterschiedlich ist, je nachdem über welche Gesellschaft mit welchen Erfahrungen und Orientierungen und Überzeugungen wir reden, sind die Verfassungen naheliegenderweise auch nicht identisch. Und dies reicht auch fast als Erklärung dafür, warum auch die hartnäckigsten Anstrengungen, scheinbar perfekte Verfassungstexte in Länder zu exportieren, die sich um eine Modernisierung ihrer politischen Strukturen bemühen, am Ende ausnahmslos alle nicht wirklich gelingen. Bestand und Wirkungsmacht können Rechte, Grundrechte nur haben, wenn ihre kulturellen Grundlagen nicht erodieren. Gerade die deutsche Verfassungsgeschichte bietet für diesen Zusammenhang einen deprimierend deutlichen Beleg. Die Verweigerung oder Vertagung einer als lästig empfundenen Grundsatzdebatte über unverzichtbare normative Voraussetzungen unserer Rechts- und Verfassungsordnung und damit über Kultur als die Grundlage unserer Gesellschafts- und Staatsordnung läuft auf die bestenfalls naive Vermutung hinaus, man müsse sich nun um die Wurzeln nicht mehr kümmern, nachdem die Bäume ja so prächtig gediehen sind.

Eine ergänzende Bemerkung zum Schluss. Wenn ich mit Nachdruck für die Reaktivierung der kulturellen Grundlagen und Orientierungen als der Voraussetzung für die geistige und rechtliche Verfassung unserer Gesellschaft und ihrer staatlichen Ordnung werbe, dann reklamiere ich damit ausdrücklich nicht einen Überlegenheitsanspruch der eigenen Kultur gegenüber anderen. Ein solcher Dominanzanspruch zwischen Kulturen verbietet sich von selbst, sowohl aus historischer Einsicht, wie aus Respekt vor dem Reichtum, dem fremde Kulturen darstellen. Aber für die innere Konsistenz einer konkreten Gesellschaft ist die Durchsetzung eines solchen Anspruchs völlig unverzichtbar. Insoweit ist jede Kultur, die sich selbst ernst nimmt, eine Leitkultur. Richard Schröder hat vor ein paar Jahren schon in diese damals nicht zustande kommende Diskussion hinein den Hinweis gegeben, Leitkultur bedeute ja nicht, anderen Ländern deutsche Kultur aufzudrängen, sondern unseren Erfahrungen, unseren Überzeugungen und Prinzipien im eigenen Land Geltung zu sichern. Das ist ganz sicher erlaubt. Nach meiner Überzeugung dringend geboten.

Von Winston Churchill stammt der schöne, wenn auch für unser Thema scheinbar unerhebliche Satz „Der Preis der Größe heißt Verantwortung“. Mit Blick auf unser Thema kann man wohl mit schwer widerlegbarer Berechtigung sagen: die Verantwortung für Kultur ist Voraussetzung der Erhaltung ihrer Bedeutung. Dieser Verantwortung müssen wir gerecht werden. Wir alle.

Parlament

Rede auf der Berliner Konferenz zum Thema „Zivilgesellschaft und Politik aus der Sicht des Nationalen Parlaments“ in Berlin vom 17. - 19. November 2006

Meine Damen und Herren,

ich weiß nicht, ob es ein schierer Zufall oder doch ein gezielter Hinweis ist, dass nach dem ausgedruckten Programm ich zum Thema „Zivilgesellschaft und Politik aus der Sicht des Nationalen Parlaments“ Stellung nehmen soll, während anschließend Hans-Gert Pöttering die gleiche Frage aus der Sicht des „Europaparlamentariers“ behandeln soll. Ich bin selbst mal gespannt, ob und inwieweit sich daraus eine unterschiedliche Perspektive auf das gleiche Thema ergibt. Was den Grundsatz betrifft, bin ich ziemlich sicher, dass nicht nur zwischen uns beiden, sondern vermutlich auch in dieser Konferenz eine breite Übereinstimmung darüber besteht, dass eine freiheitliche Gesellschaft sowohl eine demokratisch gewählte Regierung und ein politisch verantwortliches Parlament benötigt als auch eine aktive Bürgergesellschaft und das jeweils Eine das jeweils Andere nicht ersetzen darf. Wenn diese Unverzichtbarkeit in der wechselseitigen Zuordnung und Verbindung von Bürgerengagement und verfassten demokratischen Institutionen im Allgemeinen unverzichtbar ist, dann gilt dieser Zusammenhang in besonderer Weise für den Bereich von Kunst und Kultur. Eine der praktischen Fragen mit Blick auch auf operative Verantwortlichkeiten ist die Zumessung von Verantwortlichkeiten an der einen wie der anderen Stelle, zunächst einmal aus nationaler Perspektive, und zum anderen die Frage: Was bedeutet das im Verhältnis der jeweiligen Mitgliedsstaaten und ihrer Zivilgesellschaften zur verfassten Europäischen Gemeinschaft? Zu beiden will ich ein paar Hinweise geben.

Die Bundesrepublik Deutschland versteht sich seit ihrer Gründung als Kulturstaat. Dies ist in einer Reihe von Erklärungen, nicht zuletzt auch in einigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich festgehalten worden, und es hat im übrigen im Einigungsvertrag, also in dem Dokument, in dem die beiden deutschen Staaten die Wiederherstellung der nationalen Einheit vollzogen haben, auch zum ersten Mal einen unmittelbaren staatsrechtlich und völkerrechtlich relevanten Niederschlag gefunden. Dieses Selbstverständnis als Kulturstaat bedeutet selbstverständlich nicht, dass die Zuständigkeit für Kunst und Kultur in erster Linie beim Staat zu suchen und dort verankert wäre, aber es kommt in diesem Selbstverständnis schon eine Überzeugung zum Ausdruck, durch die sich Deutschland in mancherlei Weise vom Selbstverständnis anderer bedeutender Staaten und Gesellschaften innerhalb der Europäischen Gemeinschaft unterscheidet, nämlich die über Jahrhunderte gewachsene Überzeugung, dass die Förderung von Kunst und Kultur ganz wesentlich eine öffentliche Aufgabe ist.

Dass der Staat auf all seinen Ebenen für die Förderungen von Kunst und Kultur eine herausragende Verantwortung hat, das findet übrigens seinen ganz praktischen Niederschlag darin, dass ziemlich genau 90 Prozent aller Aufwendungen für Kunst und Kultur in Deutschland aus öffentlichen Haushalten bestritten werden. Und dass all das, was es Gott sei Dank auch und gerade in einer immer aktiveren Bürgergesellschaft an privatem Engagement, an privaten Stiftungen, an Sponsoringaktivitäten gibt, ohne die auch solche Konferenzen wie diese heute schwerlich möglich wären, dass dies jedenfalls im Gesamtbudget der Aufwendungen für Kunst und Kultur in Deutschland weniger als 10 Prozent ausmacht.

Daraus kann man übrigens, das will ich ausdrücklich hinzufügen, keineswegs abschließende und hinreichende Schlüsse über die Bedeutung des Einen und des Anderen herleiten, aber es macht deutlich, in welchem Umfang dieses Land, dieser Staat, diese Verfassungsinstitutionen keineswegs erst seit der Gründung der zweiten deutschen Demokratie, sondern in Verlängerung einer langen historischen Entwicklung und Tradition die Förderung von Kunst und Kultur als öffentliche Aufgabe verstehen. Ich hoffe sehr, dass das so bleibt, und was den Deutschen Bundestag, für den ich hier ja auch sprechen soll, betrifft, habe ich keinen Zweifel daran, dass er in seinen Organen und Institutionen auf die Fortsetzung dieser Tradition großen Wert legt, das gilt nicht nur für den Ausschuss für Kultur und Medien, der sich dieses Themas besonders intensiv annimmt, es gilt ganz sicher auch für das Verständnis der Spitzen der Fraktionen, der anderen Ausschüsse, Gremien und Organe des Deutschen Bundestages.

An dieser Stelle fällt ein erster, jedenfalls nicht unbedeutender Kontrast auf: mit Blick auf die operative Förderung von Kunst und Kultur ist der Anspruch der Europäischen Gemeinschaft, was Kunst- und Kulturförderung angeht, außerordentlich bescheiden. Die dafür jährlich zur Verfügung gestellten Mittel sind - unfreundlich formuliert - geradezu lächerlich gering und stehen bei einer rein statistischen Betrachtung in einem grotesken Verhältnis zu den Aufwendungen, die die Europäische Gemeinschaft beispielsweise für die Förderung der Landwirtschaft für angemessen hält. Ich sage das jetzt ausschließlich aus illustrativen Gründen und natürlich nicht mit dem Anspruch, die Relevanz des einen und des anderen mal eben in einem Nebensatz abschließend zu behandeln. Ich will sogar ausdrücklich bekräftigen, auch auf die Gefahr hin, dass der eine oder der andere diese Schlussfolgerung eher frustrierend findet, dass ich nicht für nötig und auch nicht für unbedingt erwünscht halte, dass die Europäische Gemeinschaft mit Blick auf die unmittelbare operative Förderung im Bereich Kunst und Kultur höhere Zuständigkeiten reklamiert. Ich glaube, dass der Aufwand einer solchen europäischen Förderkulisse in keinem vernünftigen Verhältnis zur Treffergenauigkeit steht und meine Erfahrungen mit Europäischen Förderprogrammen im Bereich der Kunst- und Kulturförderung stützen eher diese Skepsis, als dass sie mir Anlass zu dem Vorschlag gäben, das sollten wir massiv ausweiten. Vielleicht sagt Hans-Gert Pöttering in seinem Beitrag, ob und wieweit es alternative Überlegungen aus der Perspektive der Fraktionen des Europäischen Parlaments gibt.

Das führt im übrigen sofort in die Nähe des Verfassungsvertrages, der bei dieser Konferenz aus guten Gründen immer wieder beschworen, jedenfalls angesprochen wird, bei dem es nicht zuletzt auch um die Frage der Kompetenzabgrenzung zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedsstaaten geht. Es hat natürlich mit dem Selbstverständnis der Gemeinschaft, die mit dem Selbstverständnis der Mitgliedsstaaten zu tun, dass die operative Verantwortlichkeit für Bildung wie für Kunst und Kultur bei den Mitgliedsstaaten und nicht bei der Europäischen Gemeinschaft liegt, so dass, wenn überhaupt, dann nur an wenigen geradezu chirurgisch festzustellenden Bereichen hier eine eigene Zuständigkeit der Europäischen Gemeinschaft für solche Aufgaben begründet oder weiterentwickelt werden darf, die erkennbar über die Möglichkeiten der einzelnen Mitgliedsstaaten hinausgeht.

Allerdings, und das nimmt ein Thema auf, das wir gestern schon in den Begrüßungsansprachen mehrfach vorgetragen haben oder vorgetragen bekommen haben, wenn wir über diesen Europäischen Verfassungsvertrag reden, dann reden wir nicht nur über Kompetenzen zwischen Gemeinschaft und Mitgliedsstaaten und über Strukturen, die diese Gemeinschaft braucht, um ihre eigene Handlungsfähigkeit in vielen Politikfeldern zu ermöglichen, sondern wir reden auch und müssen auch reden über die zentralen Werte und Orientierungen, die dieser Gemeinschaft zugrunde liegen. Und auch aus der Sicht eines nationalen Parlaments werbe ich mit Nachdruck dafür, dass wir diese sehr prinzipielle, im Wortsinn grundsätzliche Perspektive bei allen Bemühungen um die Reaktivierung dieses Verfassungsvertrages nicht aus dem Auge verlieren.

Ich bin fest davon überzeugt, dass es keine Aussicht auf innere Konsistenz der Europäischen Gemeinschaft gibt, die wir dringend brauchen, wenn wir uns nicht auf die kulturellen Grundlagen besinnen und damit die Grundsätze, die Prinzipien, die Orientierungen, auf denen diese Gemeinschaft beruht. Deswegen bin ich fest davon überzeugt, dass gerade unter diesem Gesichtspunkt die Reaktivierung der gemeinsamen kulturell gewachsenen Überzeugungen und Prinzipien eine der Voraussetzungen für die künftige Verfassung der Europäischen Gemeinschaft ist, im übrigen schon gar mit Blick auf künftige Grenzziehungen dieser Gemeinschaft, die sich für mich jedenfalls anders als über die kulturelle Identität dieser Gemeinschaft plausibel gar nicht begründen lassen.

Ich will noch zum Schluss eine praktische Anregung geben, die vielleicht auch mit den Nachfolgeaktivitäten dieser Berliner Konferenz und den dazwischen vorgesehenen Aktivitäten in einem etwas kleineren Maßstab und vor allen Dingen dezentralisiert verbunden werden könnten. Ich finde es war eine gute Idee, deren nachhaltige Wirkung sich erst im Zeitverlauf herauskristallisiert hat, dass Jahr für Jahr - jetzt seit gut 20 Jahren - eine europäische Stadt zur europäischen Kulturhauptstadt erklärt wird und sich dann jedenfalls in einem Jahr und darüber hinaus besondere Aktivitäten in der Darstellung nationaler und europäischer Kunst und Kultur in diesen wechselnden Städten ergeht. Und nach meiner Überzeugung liegt eine besondere Chance in dem Umstand, dass nun, nach der großen Reihe der Hauptstädte, nun die Europäische Gemeinschaft stärker im besten Wortsinn in die Provinz wandert und den Reichtum an Kunst und Kultur ausstellt und freilegt, der sich natürlich nicht nur in den Hauptstädten finden lässt und in besonderer Weise eine größere öffentliche Aufmerksamkeit verdient. Wir werden im nächsten Jahr mit Luxemburg und Sibiu/Hermannstadt zwei Kulturhauptstädte in Europa haben und wir werden von da ab fast ausnahmslos immer mindestens zwei, wenn nicht sogar drei Europäische Kulturhauptstädte haben, in der Regel eine aus dem „alten Westeuropa“ und eine aus den „neuen Mitgliedsstaaten“. Im Jahr 2010 wird Deutschland wieder die Kulturhauptstadt stellen. Es wird zum ersten Mal eine Region sein - das Ruhrgebiet - und gleichzeitig wird für Ungarn Pecs Kulturhauptstadt sein. Gleichzeitig ist entschieden worden, mit Istanbul eine Stadt außerhalb der heutigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft in diesen Kreis der Europäischen Kulturhauptstädte und Metropolen mit einzubeziehen. Ich finde es lohnt darüber nachzudenken, ob wir aus der Fülle von Europäischen Kulturhauptstädten, die es aus den letzten 20 Jahren gibt und die in der Regel die Nationalen Hauptstädte waren, und den Hauptstädten Europäischer Kunst und Kultur, die wir in den nächsten 10 - 20 Jahren bekommen werden, die viel stärker dezentral angelegt sein werden, nicht ein enges Netzwerk knüpfen, in dem sich durch die unmittelbaren auch persönlichen Beziehungen von Kulturverantwortlichen in Politik und Zivilgesellschaft eine immer dichtere Verbindung in all den Themen ergeben könnte, mit denen sich auch diese Konferenz beschäftigt. Das wäre nach meiner Überzeugung nicht nur eine gute Gelegenheit, Erfahrungen auszutauschen, wie man mehr und weniger wirkungsvoll, mit mehr und weniger großen Hebelwirkungen die Förderung von Kunst und Kultur organisieren kann - auch und gerade in der Verbindung von öffentlichem und privatem Engagement. Es wäre vor allen Dingen eine famose Möglichkeit, den Geist miteinander auszutauschen und ständig neu, Jahr für Jahr zu reaktivieren und auf diese Weise wirklich einen ganz praktischen Beitrag zu dem zu leisten, was die Absicht dieser Konferenz ist: - Europa eine Seele geben.

Parlament

Eröffnungsrede Berliner Konferenz zum Thema „Europa eine Seele geben“ in Berlin vom 17. - 19. November 2006

Verehrter Herr Bundespräsident, lieber Herr von Weizsäcker,
sehr geehrter Herr Kommissionspräsident Barroso,
Herr Kommissar Figel,
lieber Herr Raue, stellvertretend für alle ihre Mitstreiterinnen und Mitstreiter in der Initiatorengruppe,
liebe Kolleginnen und Kollegen aus dem Europäischen Parlament, dem Deutschen Bundestag, den Landesparlamenten,
meine sehr verehrten Damen und Herren,

Die Idee Europa ist älter als die Europäische Gemeinschaft, deren 50-jähriges Bestehen wir im nächsten Jahr gemeinsam begehen werden. Die Berliner Konferenz für Europäische Kulturpolitik „Europa eine Seele geben“ ist der organisierte Ausdruck der Einsicht, dass das Eine ohne das Andere weder zu erklären noch zu gestalten ist und dass wir das politische System dieser Gemeinschaft und die Fülle der Organisationen, die wir im Kontext dieser Gemeinschaft in fünf Jahrzehnten entwickelt haben, immer wieder neu begreifen, neu erklären und vor allen Dingen neu gestalten müssen auf der Grundlage dieser tragenden gemeinsamen Idee.

Sie, sehr geehrter Herr Präsident Barroso, haben vor zwei Jahren in Ihrer denkwürdigen Eröffnungsrede der ersten Berliner Konferenz genau diesen Zusammenhang ausdrücklich unterstrichen und sich diese Orientierung für die Arbeit Ihrer Kommission zu Eigen gemacht. Ich erinnere mich gut an die Wirkung Ihrer damaligen Rede, die nicht nur ich, sondern viele andere Teilnehmerinnen und Teilnehmer auch, als befreiend und ermutigend zugleich empfunden haben, weil sie keinen Zweifel daran gelassen hat, dass für die von Ihnen geführte Kommission der Europäischen Gemeinschaft Kulturpolitik in Europa nicht eine besonders liebenswürdige Nische, sondern das Fundament unserer gemeinsamen Bemühungen ist, und dass wir all das, was uns im täglichen Bemühen um gemeinsame europäische Lösungen beschäftigt, im Kern immer wieder auf dieses Grundverständnis zurückführen können, aber auch zurückführen müssen.

Meine Damen und Herren, diese Initiative „Europa eine Seele geben“ versteht sich als ein besonderes zukunftsweisendes Modell der Zusammenarbeit zwischen Zivilgesellschaft und Politik. Das bedeutet auf der einen Seite, dass es hier die Souveränität einer privaten Initiative gibt, ohne die jedenfalls diese Konferenz und die Fülle der damit inzwischen verbundenen Einzelaktivitäten gar nicht zustande gekommen wären, und dass es zum anderen und von Anfang an die Bereitschaft von Parlamentariern und politischen Entscheidungsträgern gab und gibt, sich in den Dienst dieser Initiative zu stellen und damit eine notwendige Verbindung zwischen Zivilgesellschaft und Entscheidungsträgern herzustellen, die für die einen wie für die anderen völlig unverzichtbar sind.

Parlamentarismus und Zivilgesellschaft brauchen einander. Das ist vermutlich nicht weiter erläuterungsbedürftig, kann ganz gewiss nicht im Rahmen eines Grußwortes erläutert werden. Dass das nicht nur für Kunst und Kultur gilt, setze ich als offensichtlich voraus, aber dass es für Kunst und Kultur in ganz besonderer Weise gilt, verdient vielleicht doch eine besondere Erläuterung.

Die Vorstellung, Kunst und Kultur gewissermaßen mit der hoheitlichen Gebärde staatlicher Autorität befördern zu wollen, ist eher skurril, jedenfalls nicht tragfähig. Umgekehrt wird der Hinweis auf die Notwendigkeit bürgerschaftlichen Engagements gerade im Feld von Kunst und Kultur ohne die Möglichkeit, im politischen Feld interessierte und engagierte Adressaten zu finden, eine in vielen Fällen dann doch ebenso liebenswürdige wie folgenlose Veranstaltung. Gerade deswegen begleitet diese Initiative von ihren Anfängen an meine volle Sympathie und ich freue mich, dass ich das auch für den Deutschen Bundestag im Ganzen heute bekräftigen darf. Und ich habe keinen Zweifel daran, dass das auch für das Europäische Parlament in genau der gleichen Weise gilt, zumal das Steering Committee, von dem vorhin schon knapp die Rede war, unter Vorsitz von Hans-Gert Pöttering steht, der im jetzigen und einem möglichen künftigen Amt seine Unterstützung für diese Initiative sicher im vollen Umfang fortsetzen wird.

Meine Damen und Herren, in seiner vorhin von Richard von Weizsäcker zurecht schon hervorgehobenen denkwürdigen Rede vor zwei Jahren hat Kommissionspräsident Barroso unter anderen gesagt: „Die EU, die Europäische Union hat ein Stadium ihrer Geschichte erreicht, in dem ihre kulturelle Dimension nicht länger ignoriert werden kann.“ Heute denke ich, wird man ohne den Verdacht der Übertreibung hinzufügen dürfen, die Europäische Gemeinschaft hat 50 Jahre nach ihrer Gründung ein Stadium erreicht, in dem ohne die Reaktivierung ihrer kulturellen Dimension weder ihre innere Verfassung neu geordnet, noch über mögliche künftige Erweiterungen ernsthaft geredet werden kann. Und damit wird für mich die auch praktische Bedeutung dieser kulturellen Dimension spätestens offenkundig. Die nicht mehr beliebig lange vertagbare Frage, ob Europa eigentlich Grenzen hat und wo diese Grenzen verlaufen, lässt sich ohne die Vorabklärung der Fragen nicht schlüssig beantworten, als was sich diese Gemeinschaft eigentlich versteht. Verstehen wir Europa in erster Linie als eine Behörde oder freundlicher formuliert als ein System politischer Institutionen, was den Charme der Veranstaltung nur unwesentlich erhöht, oder verstehen wir Europa in erster Linie als einen Markt, oder verstehen wir Europa in erster Linie als eine Idee. Ich plädiere mit Nachdruck und Leidenschaft für die dritte Variante, zumal die erste wie die zweite weder eine hinreichende Sinnstiftung ergeben noch ein verfügbares Kriterium für die Grenzziehung dieser Europäischen Gemeinschaft liefern könnten.

Wenn wir diese Gemeinschaft alleine der Logik ihrer wirtschaftlichen Interessen, der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitgliedsstaaten überlassen wollten, würde sie im Zweifelsfall zu einer kleineren Ausgabe der Vereinten Nationen, jedenfalls fällt mir kaum ein Flecken auf dem Globus ein, auf dem wir nicht ökonomische Interessen hätten. Die Abgrenzung einer solchen Gemeinschaft nach innen und nach außen kann nur plausibel werden auf der Grundlage einer Idee. Auf der Grundlage von gemeinsamen Überzeugungen und Orientierungen, die die Europäer miteinander teilen und die sie brauchen, wenn sie eine gemeinsame Zukunft miteinander gestalten wollen.

Für mich, meine Damen und Herren, hat diese Konferenz und die schöne Tradition, die wir damit hoffentlich beim zweiten Mal verlässlich begründet haben, zum Ziel, die Verantwortung der Europäer für Europa nicht zuletzt mit den Mitteln der Kultur praktisch wirksam werden zu lassen. Und wenn ich hier gerne die Einladung angenommen habe, für das Deutsche Parlament Sie alle herzlich zu begrüßen, dann will ich zum Schluss hinzufügen, dass es nach meinem Verständnis bei dieser Initiative nicht in erster Linie darum geht, einen „Machtzuwachs“ der Kulturpolitik zu ermöglichen oder einzufordern, nicht einmal darum, für eine verstärkte Kulturförderung zu werben, was ich bei anderer Gelegenheit hinreichend häufig und aus Überzeugung tue, sondern es geht nicht zuletzt um die kulturelle Durchdringung aller Politikbereiche. Ganz in dem Sinne, den Richard von Weizsäcker vorhin angesprochen hat, das heißt, es hat Implikationen für die Innen- wie für die Außenpolitik, für unsere Sozialpolitik und für die Wirtschaft. Ich wünsche mir, meine Damen und Herren, dass diese zweite Berliner Konferenz ähnlich inspirierend wird wie die erste, zumal allein der Umstand, dass auch die zweite Konferenz von Kommissionspräsident Barroso eröffnet wird, die famose Aussicht bietet, dass es beim zweiten Mal mindestens so schön wird wie beim ersten Mal.

Parlament

Ansprache von Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert vor dem Deutschen Bundestag zum 50. Jahrestag des ungarischen Volksaufstandes

Vor Eintritt in die Tagesordnung am Donnerstag, dem 26. Oktober 2006, hat Bundestagspräsident Norbert Lammert anlässlich des fünfzigsten Jahrestages des ungarischen Volksaufstandes erklärt:

„Liebe Kolleginnen und Kollegen, in diesen Tagen ist es 50 Jahre her, seit das ungarische Volk im Oktober und November 1956 aufstand, um sich gegen Unrecht und Unterdrückung zu wehren, die kommunistische Herrschaft abzuschütteln und individuelle Freiheit und nationale Selbstbestimmung zu erkämpfen. Was mit einer Studentendemonstration begann, wuchs rasch zu einer Volksbewegung. Der Aufstand war nicht vorhersehbar, wohl aber sein Ausgang. Der Aufstand endete in einer blutigen Tragödie, weil die Staatsmacht mit brutaler Härte zurückschlug, unterstützt von sowjetischen Panzern. Die Opfer zählten nach Tausenden und die Unterjochung der nach Freiheit strebenden Menschen hinterließ Bitterkeit und tiefe Wunden in Ungarns Seele.

Als sowjetische Truppen in Ungarn einmarschierten, löste das in der freien Welt Empörung und Entsetzen aus und die ohnmächtige Wut, zuschauen zu müssen, wie der Freiheitswille eines Volkes mit Waffengewalt niedergeknüppelt wurde. Der Bundestag kam damals spontan zu einer Sondersitzung zusammen. Bundeskanzler Adenauer sagte damals vor den Abgeordneten dieses Hauses - ich zitiere -:

Ich glaube, daß wir allen Anlaß haben, voller Bewunderung dieses Freiheitskampfes zu gedenken, der noch immer andauert. Das Wissen darum, daß die ungarische Nation in ihrem Freiheitskampf allein steht, daß sie wohl die moralische Unterstützung aller freien Völker der Welt genießt, aber daß die nackte Gewalt stärker zu sein scheint als die heroischen Anstrengungen dieses Volkes, muß uns in diesen Tagen quälen und sollte niemanden unberührt lassen, für den die Worte “Demokratie„ und “Freiheit„ mehr bedeuten als ein unverbindliches Lippenbekenntnis. Es ist keine unzulässige Einmischung in die inneren Verhältnisse eines anderen Volkes, wenn die Bundesregierung heute und hier an dieser Stelle ihre Bewunderung für diesen Freiheitskampf zum Ausdruck bringt ...

Damals hat weder Konrad Adenauer noch irgendjemand sonst wissen können, dass die “Einmischung„ Ungarns in die inneren Verhältnisse des deutschen Volkes 33 Jahre später eine der wesentlichen Voraussetzungen für die Überwindung der deutschen Teilung wurde.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Deutschen fühlten damals wie viele andere im freien Teil Europas mit den Ungarn. Sie konnten es sehr offen tun - im unfreien Teil unseres Landes und Europas, wenn überhaupt, nur mit verdeckter Sympathie. Viele Ungarn, die nach dem Aufstand flüchten mussten, haben Zuflucht in Deutschland gefunden.

Der ungarische Volksaufstand von 1956 ist, wie wir heute noch besser wissen als damals, eines der herausragenden Ereignisse in der jüngeren ungarischen und europäischen Geschichte. Er ist ein Glied in der Kette des mutigen und schließlich doch erfolgreichen Widerstands gegen Unfreiheit und Unterdrückung durch kommunistische Diktaturen.

Wie der Arbeiteraufstand vom 17. Juni 1953 in der DDR und der Prager Frühling im Jahr 1968 in der Tschechoslowakei zählt er zu den Bestrebungen nach mehr Freiheit und nach Reformen, die zunächst am militärischen Eingreifen der Sowjetunion scheiterten und in der Niederlage am Ende dennoch triumphierten. Denn damals wurden die Keime für die friedlichen Revolutionen von 1989 gelegt.

Die großen Veränderungen des Jahres 1989 in Ungarn wie in Deutschland sind ohne die Ereignisse von 1953, 1956 oder 1968 nicht denkbar. Wir Deutsche wissen sehr genau, welch großen Anteil Ungarn an der Überwindung der deutschen Teilung hat. Am 10. September 1989 öffnete Ungarn seine Grenzen für die Bürger der DDR. Was an der österreichisch-ungarischen Grenze begann, leitete die Serie von Ereignissen ein, die schließlich auch zur Einheit der Deutschen in Frieden und Freiheit führte. Es war Ungarn, das den ersten Stein aus der Berliner Mauer geschlagen hat.

An Ungarns Mut erinnert eine Gedenktafel am Reichstagsgebäude als - so steht es auf dieser Tafel - “ein Zeichen der Freundschaft zwischen dem deutschen und dem ungarischen Volk, für ein vereintes Deutschland, für ein unabhängiges Ungarn, für ein demokratisches Europa„.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in diesen Tagen, in denen sich Ungarn und die ganze Welt an den Volksaufstand vor 50 Jahren erinnern, fühlen wir uns den Menschen in Ungarn auf besondere Weise verbunden. Wir wissen sehr genau, was diese 13 Tage im Herbst 1956 für das Land und seine Menschen bedeuten. Sie sollen wissen, was sie für uns bedeuten.

Wir trauern um die Opfer, die im Kampf für Ungarns und Europas Freiheit ihr Leben verloren haben. Wir sind glücklich und dankbar, dass Ungarn heute ein gleichberechtigtes Mitglied der demokratischen europäischen Staatenfamilie ist, die gemeinsam an einer Zukunft in Frieden und Freiheit arbeitet.“

Parlament

Rede von Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert bei der Feierstunde des Deutschen Bundestages zum 100. Geburtstag Eugen Gerstenmaiers

Aus Anlass des 100. Geburtstages von Eugen Gerstenmaier und 20 Jahre nach seinem Tod ist der Deutsche Bundestag heute zu einer Feierstunde zusammengetreten, um an einen „legendären Bundestagspräsidenten“ zu erinnern - wie es mein Vorgänger im Amt einmal ausgedrückt hat -, der viel länger als jeder seiner Vorgänger und Nachfolger an der Spitze dieses Parlamentes gestanden hat.

Ich begrüße alle Kolleginnen und Kollegen ebenso herzlich wie Angehörige der Familie Gerstenmaier, zahlreiche Gäste und ganz besonders Annemarie Renger, die erste Frau im Amt des Parlamentspräsidenten, der ich für ihre Bereitschaft danke, eigene Erinnerungen aus der gemeinsamen Zeit mit ihrem großen Vorgänger in diese Gedenkfeier einzubringen.

Lassen Sie mich die Charakterisierung Eugen Gerstenmaiers mit einem Zitat beginnen. Im Januar 1945 fand vor dem Volksgerichtshof die Verhandlung wegen Hoch- und Landesverrats gegen den Angeklagten Eugen Gerstenmaier statt, der im Kreisauer Kreis zu den wenigen gehört hatte, die für ein Attentat auf Adolf Hitler plädierten. Der Oberreichsanwalt kennzeichnete in seinem Abschlussplädoyer den späteren Bundestagspräsidenten als „blassen Theoretiker, wie er im Buche steht. Ein Kirchenmann, Konsistorialrat und Theologe, der von den Dingen keine Ahnung hat, in die er sich verwickelt. Wahrscheinlich anerkennenswert in seinem Fach, von Politik keine Ahnung.“ - eine bemerkenswerte Fehleinschätzung. Wie hätte der Herr Oberreichsanwalt gestaunt, fast zehn Jahre später, im November 1954, den heftigen Widerstand gegen den Kandidaten für das Amt des Bundestagspräsidenten damit begründet zu hören, dass eben dieser Eugen Gerstenmaier entschieden zu politisch für das Amt sei.

Der damals 48jährige Kandidat für die Nachfolge des früh verstorbenen Hermann Ehlers nämlich, obschon erst seit wenigen Jahren politisch aktiv, stellte einen ganz anderen Typus dar als seine beiden Vorgänger: Eugen Gerstenmaier, der ehemalige Leiter des Evangelischen Hilfswerks und Mitbegründer der Zeitschrift „Christ und Welt“, war stark in der Außen- und insbesondere der Europapolitik engagiert, hatte seit 1953 - als Nachfolger seines Landmanns Carlo Schmid - das Amt des Vorsitzenden des Ausschusses für Auswärtige Politik inne - ein Amt übrigens, das ihm Freude machte und seinen Interessen sehr entgegenkam. Vielleicht nicht nur, aber auch aus Loyalität gegenüber Konrad Adenauer hatte er sich deshalb zur Kandidatur bewegen lassen, und nicht zuletzt wegen seiner bereits des öfteren unter Beweis gestellten Loyalität gegenüber dem Bundeskanzler wurde Gerstenmaier im November 1954 erst im dritten Wahlgang und auch dann nur mit 14 Stimmen Mehrheit zum Bundestagspräsidenten gewählt, sozusagen „mit Ach und Krach“, wie er selber später einmal sagte. Der heute scheinbar selbstverständliche überparteiliche Konsens bei der Wahl von Parlamentspräsidenten war damals alles andere als selbstverständlich. Man kann mit einer gewissen Berechtigung sagen, dass Eugen Gerstenmaier durch seine Amtsführung diese Tradition erst begründet, jedenfalls gefestigt hat.

Vorweggenommen sei hier, dass die Ergebnisse der Wahlen Gerstenmaiers zum Bundestagspräsidenten 1957, 1961 und 1965, die jeweils eine große, wenn nicht überwältigende Zustimmung zeigten, bereits deutlich machten, dass und in welcher Weise es dem angeblichen Gefolgsmann Adenauers gelungen war, Präsident des gesamten Deutschen Bundestages zu werden und das Vertrauen aller Abgeordneten zu erlangen. Carlo Schmid bestätigt diese Leistung in seinen Erinnerungen, in denen er sagt: „Ich habe schon damals den Tatendrang und die unternehmende Zähigkeit dieses gar nicht so pfäffischen Theologen mit starker Neigung zur Philosophie bestaunt, der in die Politik gegangen war, weil er sich zutraute, die Bildungswerte des klassischen deutschen Idealismus zum Lebenselement des neuen Staates zu machen. (...) Eugen Gerstenmaier wurde ein guter Präsident des deutschen Parlaments, der es auch politisch Andersdenkenden gegenüber nie an Loyalität fehlen ließ (...).“

Hier klingt bei Carlo Schmid bereits eine der Aufgaben, wenn nicht die Aufgabe an, die Eugen Gerstenmaier in das Zentrum seiner Tätigkeit als Bundestagspräsident stellte: am Aufbau des neuen, demokratischen Staates Bundesrepublik Deutschland mitzuwirken und dem Parlament in diesem Staat den ihm gebührenden Rang zuzuweisen. Wie deutlich er diese Aufgabe vor sich sah, machen seine Worte deutlich, die er am 15. Oktober 1957 anlässlich der erneuten Amtsübernahme vor dem Parlament sprach: „Der deutsche Parlamentarismus befindet sich noch immer in einem Prozess seiner Durchbildung und Fertigung. Dieser Prozess darf nicht abgebrochen werden, sondern er muss auch in den nächsten vier Jahren besonnen gefördert werden. Denn ob es die Kritiker der parlamentarischen Demokratie nun wahrhaben wollen oder nicht: in dieser Epoche schlägt das Herz des freiheitlichen Rechtsstaates in Deutschland eben nicht nur in der Kraft seiner Regierung und in der Integrität seiner Gerichte und Verwaltung, sondern vor allem in der Lebendigkeit und Kraft seines Parlaments.“

„Ein lebendiges Parlament“, hat Eugen Gerstenmeier damals gesagt, „braucht nicht mit scheelen Augen auf eine kraftvolle Regierung zu sehen, sondern es wird eine kraftvolle Regierung als einen angemessenen Partner würdigen. Umgekehrt darf sich eine starke Regierung nicht ein schwächliches Parlament wünschen. In ihrem eigenen Interesse müsste sie ein Parlament wünschen, das sich auch seines Ranges und Gewichtes bewusst ist.“

In diesen Worten wird der programmatische Kern des gesamten Wirkens des Bundestagspräsidenten Eugen Gerstenmaier deutlich, dem es stets, nicht zuletzt aufgrund seiner Erinnerung an die Parlamentsverachtung breiter Bevölkerungsschichten in der Weimarer Republik, aber auch aufgrund seiner Erfahrungen und Diskussionen im Widerstand gegen Hitler darum ging, dem demokratisch gewählten Parlament die zentrale Stellung zu sichern, die ihm als einzigem, direkt vom Volk gewählten Verfassungsorgan zukommt. Es ist nur konsequent, wenn Gerstenmaier immer wieder auch darauf hinweist, dass die Opposition im Parlament unverzichtbar ist und dass Debatten durchaus lebendig, wenn nicht bisweilen sogar leidenschaftlich geführt werden müssen, wenn es um wichtige Fragen geht.

Bei den Bemühungen Gerstenmaiers um die angemessene Stellung und ein würdiges Bild des Parlaments ging es nicht um Äußerlichkeiten und Eitelkeiten. Gerstenmaier begriff sich und handelte stets als erster Repräsentant des Parlaments. Aus diesem Selbstbewußtsein und aus seinem Selbstverständnis als Christ, der sich stets als „unter Gott“ stehend begriff - auch dies eine von Gerstenmaier häufig gebrauchte Formulierung -, folgte eine Haltung, die mit dem heute eher selten gewordenen Begriff der Demut benannt werden kann, obwohl sein persönliches Auftreten durchaus selbstbewusst, im Anspruch an das von ihm bekleidete Amt gelegentlich gänzlich undemütig sein könnte. So kann es nicht Wunder nehmen, dass der angebliche „Gefolgsmann Adenauers“ am 12. Januar 1956 dem Bundeskanzler unter anderem mit dem Hinweis zum 80. Geburtstag gratuliert, dass im Parlament zwar die Regierung unseres Staates geboren werde, dass sie in ihm aber nicht regiere, sondern dass sie im Parlament vielmehr ihrerseits dem Gesetz unterworfen werde.

Es kann jedenfalls nicht überraschen, dass angesichts eines solchen parlamentarischen Selbstbewusstseins das Verhältnis von Gerstenmaier und Adenauer nicht immer spannungsfrei war - auch wenn Konrad Adenauer zum 60. Geburtstag des Bundestagspräsidenten mit den Worten gratulierte: „Wenn Eugen Gerstenmaier mit großer Beharrlichkeit und Konsequenz an den Grundsätzen unserer Politik festhält, für sie kämpft, so ist doch sein rastloser Geist ständig damit beschäftigt, dem unveränderten Ziel eine den veränderten Verhältnissen entsprechende Gestaltung zu geben. Diese Kraft des konstruktiven Denkens, der Anpassungsfähigkeit, verbunden mit der Grundsatztreue und dem zähen, beharrlichen Durchstehvermögen, machen Eugen Gerstenmaier zu einem unserer wertvollsten Politiker (...).“

Das Selbstbewusstsein des Parlaments als des zentralen Verfassungsorgans suchte der Bundestagspräsident im Übrigen auch durch einen eigenen parlamentarischen Stil auszudrücken und im öffentlichen Bewusstsein zu verankern. So wurde schon kurz nach seinem Amtsantritt das noch heute gültige Zeremoniell eingeführt, dass Abgeordnete sich beim Eintritt des amtierenden Präsidenten in den Plenarsaal erheben und erst Platz nehmen, wenn auch der amtierende Präsident seinen Platz eingenommen hat. Auch der Frack als Bekleidung für die Saaldiener - den es noch heute gibt, wenn auch mehrmals modifizierter Gestaltung - wurde bereits kurz nach der Übernahme des Amtes durch Eugen Gerstenmaier eingeführt, der die Ächtung der Autorität - ebenso wie die mangelnde Toleranz - stets als schwere Gefahr für Deutschland und die freie Welt einschätzte.

Autorität aber sollte sich das Parlament nicht nur und nicht in erster Linie durch das Zeremoniell verschaffen, sondern vor allem durch seine Arbeit. Eine Mahnung übrigens, die Eugen Gerstenmaier in seinem Lebensbericht miteilt, klingt in diesem Zusammenhang recht aktuell: „Die Misere des Bundestages“, so notiert er, „liegt nicht wie viele Kritiker meinen, an seinem tatsächlich schwergewichtigen Ausschusswesen und dessen fatalem Hang zur Regelung zu vieler Details. Sie liegt an der Sucht, zu viele Bereiche, die auch ohne gesetzliche Ordnung auskommen könnten, einer solchen zu unterwerfen.“

Eugen Gerstenmaier hat sich über seine gesamte Amtszeit hinweg und mit der ihm eigenen Hartnäckigkeit darum gekümmert, die Arbeitsmöglichkeiten der Abgeordneten zu verbessern und die parlamentarische Arbeit den Erfordernissen der Zeit anzupassen. Auch wenn das, was wir als „große Parlamentsreform“ bezeichnen, erst unter seinem Nachfolger von Hassel in Angriff genommen wurde, so hat Gerstenmaier unter anderem durch die Neugestaltung der Fragestunde und die Einführung der Aktuellen Stunde die Informationsrechte des Parlaments gestärkt und zur Belebung der Debatten beigetragen. Außerdem hat er in zähen Verhandlungen alles getan, um die Arbeitsbedingungen der Abgeordneten zu verbessern und etwa zu ermöglichen, dass zumindest jedes Mitglied des Deutschen Bundestages ein eigenes Büro bekam. Das mag aus der heutigen Sicht als schiere Selbstverständlichkeit empfunden werden, bedeutete aber unter den Verhältnissen der Nachkriegsjahre einen großen Fortschritt für die Mitglieder des Bundestages. Der so genannte „Lange Eugen“ - das Abgeordnetenhochhaus, mit dessen Bau 1966 begonnen wurde und das übrigens schon beim Richtfest vom Polier mit seinem noch heute gebrauchten Spitznamen bezeichnet wurde - wurde zum auffälligsten Zeichen für das, was Eugen Gerstenmaier für die Arbeitsmöglichkeiten des Parlaments in Bonn getan hat.

Die durchaus spannungsvolle Verbindung zwischen Parlament und Regierung läßt sich mit einer kurzen Passage aus Gerstenmaiers lesenswerten Memoiren verdeutlichen, die sich auf den Zeitpunkt bezieht, als er noch Präsident, Adenauer aber nicht mehr Kanzler war: „Wie groß, wie durchgreifend der Rollenunterschied zwischen den Regierenden und den Parlamentariern, zwischen Exekutive und Parlament, keineswegs nur zwischen Regierung und parlamentarischer Opposition, indessen ist und bleibt, trat mir am unmittelbarsten entgegen in einem Gespräch mit Konrad Adenauer. Als er auf seinem Altenteil im Bundesratsflügel des Bundeshauses saß, besuchte er mich hin und wieder in den Räumen des Bundestagspräsidenten. Meist kam er vom Memoirenschreiben und war meditativ gestimmt. An jenem Abend aber war er eher aggressiv: ‚Herr Bundestagspräsident', so formell fing er gewöhnlich an, wenn er Beschwerde führen wollte, ‚Herr Bundestagspräsident, was hat eigentlich ein Abgeordneter in diesem Haus zu bestellen? Wie kann er Einfluss auf die Politik nehmen? Was kann er überhaupt tun?' Ich hörte ihn nicht ohne Vergnügen an. Dann sagte ich ihm, ich freue mich, dass er wenigstens noch am Abend seines politischen Wirkens eine unmittelbare Einsicht in die existentielle Situation eines Bundestagsabgeordneten gewinne.“ (S. 362 ff.)

Ebenso hartnäckig setzte sich Eugen Gerstenmaier auch für die Wiederherstellung der deutschen Einheit ein. Dabei war ihm bewusst, dass die Deutschen unter dieser Forderung „allmählich nicht wenig einflussreichen Gestalten der Weltpolitik auf die Nerven“ gehen würden, wie er es 1957 im Plenum formulierte, das in Berlin zusammentrat. Unter keinem anderen Bundestagspräsidenten jedenfalls zeigte das Parlament in der Zeit der deutschen Teilung mehr Präsenz in Berlin, und den Wiederaufbau des Reichstagsgebäudes setzte Gerstenmaier in zähen Verhandlungen und gegen mancherlei Widerstände schließlich durch. Dass nach dem denkbar knappen Umzugsbeschluss, mit Parlament und Regierung nach Berlin zu ziehen, mit einer dann um so erstaunlicheren haushohen Mehrheit die Entscheidung getroffen wurde, im Reichstagsgebäude wieder den Sitz eines frei gewählten Parlaments zu nehmen, hat mehr als auf den ersten Blick mit Eugen Gerstenmaier zu tun. Denn ob sich diese Option überhaupt noch gestellt hätte, wenn man den Empfehlungen mancher Zeitgenossen gefolgt wäre, diese Ruine wie viele andere rechtzeitig zu entsorgen, ist eine bestenfalls offene Frage.

Und was das „auf die Nerven gehen“ betrifft, er hat Konflikte mit dem Kanzler und anderen Regierungsmitgliedern keineswegs gescheut, auch nicht, als es etwa darum ging, 1959, kurz nach Ablauf des sowjetischen Berlin-Ultimatums, die Bundesversammlung nach Berlin einzuberufen und darum, auch von Seiten des Parlaments deutschlandpolitische Initiativen zu entfalten.

Erheblichen Unmut etwa rief bei Adenauer, Brentano und vielen Mitgliedern der CDU/CSU-Fraktion Gerstenmaiers Rede in der letzten Plenarsitzung des Dritten Deutschen Bundestages am 30. Juni 1961 hervor. In ihr sprach er sich in aller Deutlichkeit dafür aus, dass über das Verfahren zu einem Friedensvertrag mit Deutschland eine Einigung zwischen den Westmächten und der Sowjetunion herbeigeführt werden solle, damit dann die Friedensverhandlungen selbst endlich Klarheit schaffen könnten. „Ich wollte“, so schreibt Gerstenmaier in seinem Lebensbericht über den selber eingeräumten „Missbrauch seines Amtes“, „unsere Außenpolitik aus der Defensive herausbringen, und ich wollte ... die zunehmende Ignoranz gegenüber der deutschen Frage in der westlichen, in der internationalen politischen Welt nicht tatenlos hinnehmen.“ Diese Rede, die im Übrigen ein erhebliches Medienecho im In- und Ausland hervorrief, wurde von vielen Beobachtern als Signal verstanden, dass Gerstenmaier sich als Kanzler einer Großen Koalition habe empfehlen wollen.

Sein Eintreten für das Reichstagsgebäude, für Berlin und für die deutsche Einheit aber war bei Gerstenmaier nie von Taktik geprägt, sondern stets eingebettet in seine tief empfundene Verantwortung vor der deutschen Geschichte, unter der er immer die gesamte deutsche Geschichte mit allen ihren Höhen und Tiefen verstand. Die Tendenz zur Flucht aus der Geschichte sei angesichts der Verbrechen der Hitler-Zeit zwar verständlich - aber, so Gerstenmaier: „Auch der moderne Staat muss, wenn er menschlich sein soll, mehr sein als ein Ausgleich der Interessen, auch in ihm muss eine Seele hausen. Was ist denn Staatsbewusstsein ohne ein geklärtes Geschichtsbewusstsein?“ Worte, die möglicherweise sprachlich veraltet klingen, die an Aktualität aber nichts verloren haben. Auch die kritische Auseinandersetzung Gerstenmaiers mit der Entwicklung der Bundesrepublik zu einem Wohlfahrtsstaat, vor dessen „finanzieller Überschuldung“ er Ende der fünziger Jahre ebenso warnte wir vor „der Rückbildung persönlicher Risikobereitschaft“, ist Zeugnis eines ständigen Reflexionsprozesses. Immer wieder versucht Gerstenmaier, das Tagesgeschehen in einen Gesamtzusammenhang zu stellen. Dieses Charakteristikum des Bundestagspräsidenten Gerstenmaier liegt wohl nicht zuletzt darin begründet, dass er sich als konservativ verstand. Und konservativ sein hieß für ihn, „sich dem geschichtlichen Zusammenhang zu stellen und sich hinordnen auf das, was immer gültig bleibt, also auf innere Werte, die auch im Wandel der Geschichte unbedingte Gültigkeit beanspruchen dürfen“.

Die politische Karriere des Bundestagspräsidenten Eugen Gerstenmaier hat kontrovers begonnen und ist im Streit unwürdig zu Ende gegangen. Die in mancherlei Hinsicht bemerkenswerte Pressekampagne, die auf der Grundlage gefälschter Unterlagen gegen ihn entfesselt wurde und die ihn zermürbte und schließlich zum Rücktritt veranlasste, kann seine Leistungen nicht schmälern. Ein aus Lügen, Halbwahrheiten und gefälschten Dokumenten von der Stasi zusammengestelltes Dossier sollte beweisen, das Eugen Gerstenmaier weder habilitiert worden sei - und also zu Unrecht eine Entschädigung für die aus politischen Gründen verweigerte Professur beantragt habe -, noch zu den Widerständlern gehört habe. Vielmehr sei er ein Spitzel der Nationalsozialisten gewesen. Als die Staatsanwaltschaft Bonn nach sechs Jahren in einem mehrere hundert Seiten starken Dokument jeden Vorwurf als Lüge entlarvte, war Eugen Gerstenmaier vollständig rehabilitiert - dennoch hat die Kampagne Eugen Gerstenmaier zermürbt und im Januar 1969 in den Rücktritt getrieben. Die Umstände seines Rücktritts waren unbeschadet seiner eigenen Ungeschicklichkeiten kein Ruhmesblatt der Republik, weder für die Medien noch für die eigene Partei. Eugen Gerstenmeier war im übrigen nicht der erste und auch nicht der letzte prominente Politiker, der die deprimierende Erfahrung machen musste, dass Ehren- und Solidaritätsbekundungen der eigenen Partei in schwieriger Zeit entweder erst zu einem Zeitpunkt oder in einer Version erfolgen, in denen sie praktische Wirkung nicht mehr haben konnten oder sollten.

Man muss diese Vielschichtigkeit und auch Widersprüchlichkeit der Person stets vor Augen haben, wenn man das Wirken und die Leistung Gerstenmaiers würdigen will. Nicht umsonst gab Gerstenmaier Zeit seines Lebens immer wieder Anlass zu Kontroversen, und nicht umsonst gab er seinem Lebensbericht den Titel „Streit und Friede hat seine Zeit“ - denn Streit bedeutete für ihn, solange er die Person des Gegners respektierte, notwendige Station auf dem Weg zur gemeinsam gefundenen Lösung.

Eugen Gerstenmaier, dessen 100. Geburtstag wir am 25. August begangen haben, hat den Deutschen Bundestag nicht nur dadurch entscheidend geprägt, dass er bis heute der Bundestagspräsident ist, der am längsten amtierte, vielmehr gilt, dass er, einer der gebildetsten Politiker seiner Zeit, dem Parlament in der Zeit des Wiederaufbaus und der Fertigung des demokratischen Deutschland eine klar umrissene Gestalt und Respekt in der Öffentlichkeit verschaffte und das Selbstverständnis der Parlamentarier festigte. Beim Staatsakt im Plenarsaal des Deutschen Bundestages nach seinem Tod im März 1986 hat Helmut Kohl ihn so gewürdigt: „Auf seine Art ist Eugen Gerstenmaier wie Konrad Adenauer, Theodor Heuss und Kurt Schumacher ein Glücksfall für die deutsche Geschichte in der Mitte dieses Jahrhunderts. Er hat die Zeit geprägt als Politiker, der Maßstäbe setzte.“

Eugen Gerstenmaier hat Maßstäbe gesetzt. Wir haben Anlass, seiner in Dankbarkeit für all das zu gedenken, was er vor und in seiner Amtszeit als Bundestagspräsident für das Ansehen Deutschlands in der Welt und für die Festigung unserer parlamentarischen Demokratie geleistet hat.

Parlament

Rede von Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert zur Eröffnung des Bode-Museums in Berlin

Herr Bundespräsident Scheel,
Herr Staatsminister Neumann,
Herr Regierender Bürgermeister Wowereit,
sehr geehrter Herr Präsident Lehmann,
Herr Generaldirektor Schuster,
Herr Direktor Effenberger,
Exzellenzen,
liebe Kolleginnen und Kollegen aus dem Deutschen Bundestag,
dem Berliner Abgeordnetenhaus,
verehrte Gäste,

die im Umfang und Tonlage außerordentliche Vorberichterstattung zur Wiedereröffnung des Bode-Museums könnte Zweifel erzeugt haben, ob es dieser Veranstaltung überhaupt bedarf, um auf die überragende Bedeutung dieses Museums und seiner Sammlung aufmerksam zu machen. Sowohl der Stellenwert der Museumsinsel, die - buchstäblich auf der Bahnstrecke zwischen Paris und Moskau - in unüberbietbarer Weise das kulturelle Erbe der Menschheit dokumentiert, als auch die herausragende Bedeutung dieses Museums sind in einer geradezu hymnischen Weise besungen worden, so dass es einer Ergänzung oder gar Bestätigung sicher nicht bedarf. Schon gar nicht von Repräsentanten der Politik, denen gegenüber die Vermutung weit verbreitet ist, dass es eine ärgerliche Diskrepanz zwischen geringem Sachverstand und großem Einfluss gäbe. Deswegen wird möglicherweise die einzige Frage, an deren Antwort viele von Ihnen interessiert sein könnten mit Blick auf die Repräsentanten des Staates die sein, ob wir die Wertschätzung denn wohl teilten, die in dieser Berichterstattung deutlich geworden ist und die uns in ultimativer Weise nachher ganz sicher durch Herrn Schuster und Herrn Effenberger noch mal erreichen.

Ich will mich vor diesem Thema nicht drücken und eher vorsichtig den damit verbundenen Fragen annähern. Dabei muss ich der guten Ordnung halber darauf hinweisen, dass bei der Eröffnung dieses Museums 1904 noch ein leibhaftiger Kaiser persönlich zugegen war, mit dem wir heute nicht mehr dienen können. Unter den gründlich veränderten Bedingungen einer gründlich neuen Verfassung ist das Volk nicht mehr der Untertan, sondern der Souverän, den hier zu vertreten eine besondere Freude, wenn auch ein vergleichsweise riskantes Unternehmen ist.

Damals, im 19. und 20. Jahrhundert, haben die preußischen Könige und deutschen Kaiser ihre Museen in der Nähe der Residenzen gebaut. Heute suchen immerhin deutsche Kanzler ihre Wohnungen in der Nähe dieser Museen. Das eine ist nicht weniger aufschlussreich als das andere. Dass die amtierende Kanzlerin übrigens entschieden lieber hier wäre als bei einer Debatte der eigenen Fraktion über die Gesundheitsreform, werden Sie mir und ihr aufs Wort glauben. Mit solchen Debatten hatte der damalige Souverän wenig zu tun.

Nun hat der Prof. Lehmann in seiner Begrüßung schon freiwillig die Kosten dieses Museums angesprochen und sich damit in die unmittelbare Nähe einer der wenigen Fragen begeben, für die nicht mehr die Experten, sondern die Kultur- und die Haushaltspolitiker verantwortlich sind, die am Ende nach dem Votum der Fachleute die Frage beantworten müssen, ob das denn eigentlich angemessen und zu vertreten sei. Ich zögere keinen Augenblick zu sagen, jawohl die Kosten sind hoch, aber sie sind Euro für Euro angemessen.

Und ich erlaube mir mit Hinweis nicht nur auf anwesende Mitglieder des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages den ebenso irreführenden wie zielführenden Hinweis, dass auch dann, wenn es uns hoffentlich gelungen ist, die etwa 60 Millionen Euro für das Besucherzentrum zusätzlich zu mobilisieren, diese Kosten, addiert mit denen des Museumsumbaus, immer noch unter den Kosten des Umbaus des Berliner Olympiastadions liegen würden. Und der zweifellos dringend notwendige Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld wird deutlich mehr kosten als die häufig beschworenen „gigantischen“ Kosten für die Instandsetzung der gesamten Museumsinsel. Nun ist das eine so nötig wie das andere und niemand wird auf die Idee kommen, ich wolle das eine gegen das andere ausspielen. Aber darauf möchte ich schon bestehen: Der Aufwand für die kulturelle Infrastruktur einer Gesellschaft ist nicht weniger wichtig als für ihre Verkehrsinfrastruktur.

Die Wiedereröffnung dieses Museums ist eine wunderschöne Gelegenheit, meine Überzeugung zu bekräftigen, die ich auch bei anderen Gelegenheiten vorgetragen habe, dass entgegen einer landläufigen Vermutung Kunst und Kultur nicht eine besonders sympathische Nebensache der Politik sind, sondern die Hauptsache. Was von dieser Generation, wie von früheren Generationen im Gedächtnis dieses Landes, wenn's gut geht im Gedächtnis der Menschheit zurückbleiben wird, sind nicht unsere Bahnhöfe und unsere Flughäfen, auch nicht unsere Steuergesetze, nicht einmal das Niveau unserer sozialen Sicherungssysteme, es sind Kunst und Kultur. Dabei haben wir im Verständnis von Staat und Gesellschaft über den Stellenwert dieses scheinbaren Randbereichs nach meiner Überzeugung durchaus beachtliche Fortschritte gegenüber der Zeit gemacht, die gerade mal hundert Jahre zuvor noch bei Gründung dieses Museums anzutreffen waren. Von Kaiser Wilhelm ist der denkwürdige Satz überliefert, „Eine Kunst, die sich über die von mir bezeichneten Gesetze und Schranken hinwegsetzt, ist keine wirkliche Kunst mehr. Sie ist Fabrikarbeit, ist Gewerbe, das darf nie Kunst werden“. Eine solche Anmaßung dürfte und würde sich heute weder ein Staatspräsident noch ein Regierungschef erlauben und für das Amt des Kulturstaatsministers käme schon nicht einmal mehr in Betracht, wer von dieser Versuchung auch nur geplagt wäre.

Herr Prof. Lehmann weiß, dass ich in ähnlichen oder anderen Zusammenhängen mich immer gegen den leider weit verbreiteten, aber unsäglichen Begriff der „Kulturhoheit“ gewandt habe, der nach meiner festen Überzeugung weder das Verhältnis zwischen Bund und Ländern noch das Verhältnis des Staates gegenüber Kunst und Kultur angemessen zum Ausdruck bringt. Ein Staat, der Kunst und Kultur mit hoheitlicher Gebärde begegnet, ist sicher kein Kulturstaat.

Ich möchte gerne einen Aspekt aufgreifen und unterstreichen, der in der Begrüßung des Präsidenten der Stiftung notwendigerweise eher am Rande Erwähnung gefunden hat, obwohl er in das Zentrum der Beschäftigung mit diesem Museum und dieser Museumsinsel gehört, nämlich die Verbindung von öffentlichem und privatem Engagement. Dieses Museum und dieser gesamte Museumskomplex wären ohne staatliche Finanzierung nicht entstanden, aber ohne private Förderer, ohne bürgerschaftliches Engagement auch nicht. Ohne dieses ganz außergewöhnliche bürgerschaftliche Engagement wären bestenfalls die Museen zustande gekommen, nicht aber die Sammlungen, die in diesen Museen einen einzigartigen Platz gefunden haben. Beides bleibt auch für die Zukunft unverzichtbar. Und soweit es sich hier um staatliche Verantwortung handelt, möchte ich alle Kolleginnen und Kollegen, die ja auch in Zukunft unvermeidlicherweise mit Folgeentscheidungen befasst sein werden, ausdrücklich ermutigen, im doppelten Sinn des Wortes mit dem notwendigen Blick für Proportionen die notwendigen Entscheidungen zu treffen. Und auch auf die Gefahr hin, dass ich einen beachtlichen Teil der Historiker gegen mich aufbringe, erlaube ich mir die ganz private Vermutung, dass aus der Regierungszeit von Wilhelm II. kaum etwas anderes in Erinnerung geblieben ist, das in ähnlicher Weise unzweifelhaft Dank und Anerkennung verdient wie die Gründung dieses Museums.

Deswegen spricht manches dafür, dass wir die Verbindung vom öffentlichen, vom staatlichen Engagement und von bürgerschaftlicher Initiative für die weitere Entwicklung dieses grandiosen Ensembles von Museen genauso dringend brauchen, wie es ein unverzichtbarer Bestandteil für die Gründung dieses und der anderen Museen war.

Meine Damen und Herren, in einer großen Wochenzeitung habe ich am vergangenen Sonntag gelesen, „ein Besuch im Berliner Bode-Museum ersetzt alles Podiumsgerede über Leitkultur“. Das hat mir - wie Sie sich denken können - gut gefallen. Man könnte dieses Museum übrigens auch für die schönste denkbare, jedenfalls aktuellste Bestätigung dieses Zusammenhangs halten. Jede Kultur, die sich ernst nimmt, ist insoweit eine Leitkultur. Und dass Kunst und Kultur dieses Landes und dieses Kontinents wie die Verfassung dieses Landes und die künftige Verfassung dieses Kontinentes auch und gerade und unablösbar auch etwas mit Religion und religiösen Überzeugungen zu tun haben, davon können Sie sich beim Gang durch die Ausstellungssäle einen im wörtlichen Sinne handfesten Eindruck verschaffen. Dieses grandiose Museum und seine herausragenden Exponate, vor allem der Geist, den sie ausdrücken und vermitteln, bestätigen den Rang nicht nur von Kunst und Kultur im Allgemeinen, sondern nicht zuletzt auch des Kulturkreises, in dem sie entstanden sind. Das kann man meinetwegen nennen, wie man will, aber offen vertreten darf man das allemal.

Dies, meine Damen und Herren, ist ein besonders schöner Tag, um Dank zu sagen und Glückwünsche auszusprechen. Dank zu sagen an alle diejenigen, die mit einem bewundernswerten Einsatz diesen Umbau und diese Wiederauferstehung möglich gemacht haben und alle zu beglückwünschen, die dieses Geschenk neu erhalten. Diese Stadt und dieses Land dürfen sich beglückwünschen, dass es dieses Museum wieder gibt.

Parlament

Ansprache von Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert beim Staatsakt zum Gedenken an Bundestagspräsident a. D. Dr. Rainer Barzel am 22. September 2006

Sehr geehrter Herr Bundespräsident!
Frau Bundeskanzlerin!
Herr Bundesratspräsident!
Herr Präsident des Bundesverfassungsgerichts!
Sehr geehrte Frau Barzel!
Liebe Familienangehörige!
Herr Bundespräsident Scheel!
Herr Bundeskanzler Schmidt!
Exzellenzen!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren!

Der Deutsche Bundestag nimmt heute Abschied von Rainer Barzel, einem herausragenden Parlamentarier der deutschen Nachkriegsgeschichte. Wir trauern mit Ihnen, sehr geehrte Frau Barzel, liebe Familienangehörige. Wir wünschen Ihnen in diesen schweren Wochen, Sie könnten Trost und Kraft finden in Rainer Barzels eigener Formulierung, dass wir mehr Anlass zur Dankbarkeit haben als zum Klagen.

Rainer Barzel war ein leidenschaftlicher Parlamentarier. 30 Jahre lang wirkte er im Deutschen Bundestag - als Abgeordneter, Fraktionsvorsitzender, Oppositionsführer, Ausschussvorsitzender. 1983 schließlich wurde er zum Präsidenten des 10. Deutschen Bundestages gewählt.

„Demokratie“ - so hat Rainer Barzel im Rückblick gesagt - „ist die schönste, aber auch die schwierigste Sache des Lebens.“ Dieser Satz verblüfft, weil er die Politik mit dem Leben zu verwechseln scheint. Aber sein politisches Lebenswerk bestätigt genau diesen Satz: Rainer Barzel war Politiker mit Leib und Seele; in bedeutenden Ämtern hat er die politische Kultur in unserem Land über Jahrzehnte maßgeblich mitgestaltet und mitgeprägt. Er fand Erfüllung im aufreibenden politischen Engagement, war aber mehr als andere auch von Erfahrungen des Scheiterns betroffen und gezeichnet. Neben den unvermeidlichen beruflichen Höhen und Tiefen hat er mehrfach auch private Tragödien ertragen müssen.

Die wechselvolle deutsche Geschichte des 20. Jahrhunderts hat Rainer Barzels Lebenslauf geprägt. Am 20. Juni 1924 im ostpreußischen Braunsberg geboren, erlebte er als Schüler in Berlin den erstarkenden Nationalsozialismus, die zunehmende Unterdrückung der katholischen Jugendarbeit, die Judenfeindlichkeit im Alltag. Viele dieser Erlebnisse gingen ihm zeitlebens nach, blieben im Gedächtnis haften, formten sein politisches Ethos.

Mit 17 Jahren, 1941, wurde Rainer Barzel einberufen, zum Marineflieger ausgebildet und in den Krieg geschickt. Später sagte er, er sei bei seinen „verrückten“ Kriegseinsätzen nicht luftkrank geworden, sondern bewusstseinskrank: hier die Pflicht, dort das nationalsozialistische Regime. „Das heute Unbegreifliche“, so Rainer Barzel, „gehört als traurige Erfahrung zu meinem Leben. Es bleibt unbegreiflich. Aber es gehört dazu.“ Sein politisches Wirken war die persönliche Konsequenz aus diesem frühen Lebensabschnitt: Er wurde ein engagierter Streiter für die Demokratie.

Nach Kriegsende studierte er in Köln Jura und Volkswirtschaft. Zugleich suchte er das Gespräch mit demokratischen Politikern aus der Weimarer Zeit wie Carl Spiecker und Karl Arnold, die seine Förderer und Mentoren wurden. Als ganz junger Beamter in der Verwaltung der Düsseldorfer Landesregierung war er ab 1949 am Aufbau des Staates und seiner demokratischen Institutionen beteiligt. Er verfasste Vorschläge zum Grundgesetz, die von Ministerpräsident Arnold in die Debatte eingebracht wurden, und wirkte im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen an Ausschussberatungen des Bundestages zur Wehrverfassung mit.

In seinem politischen Selbstverständnis stark von der katholischen Soziallehre geprägt, schloss sich Rainer Barzel 1954 der CDU an. Schon zwei Jahre später wurde er als geschäftsführendes Mitglied in das CDU-Landespräsidium Nordrhein-Westfalen gewählt.

Im Jahre 1957 zog Rainer Barzel mit Direktmandat des Wahlkreises Paderborn-Wiedenbrück in den 3. Deutschen Bundestag ein. Er wollte nun „selbst gestalten“, schrieb er später. Er habe das Mandat auch angestrebt, um „nicht mehr weisungsgebunden und abhängig“ zu arbeiten. Er wollte öffentlich „geradestehen“ für das eigene Tun - öffentlich „geradestehen“, so war er.

„Demokratie ist Wettbewerb, auch der Meinungen und der Personen. Keiner ist im Besitz der alleinigen Wahrheit“, lautete sein politisches Credo. Rainer Barzel besaß die Fähigkeit, unterschiedliche Positionen zusammenzuführen und andere zu überzeugen - mit klugen Analysen, guten Argumenten, brillanter Rhetorik. Schon in seiner ersten Legislaturperiode wurde er in den Fraktionsvorstand gewählt, ehe er 1964 Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion wurde.

Zwischen 1966 und 1969 waren Rainer Barzel und sein Pendant in der SPD-Fraktion, Helmut Schmidt, die parlamentarischen Bürgen der großen Koalition. Die Fraktionsvorsitzenden Barzel und Schmidt arbeiteten eng zusammen - kollegial, vertrauensvoll, fair und effektiv. Sie konnten sich aufeinander verlassen. Diese Erfahrung legte den Grundstein einer lebenslangen Freundschaft, die alle politischen Differenzen und parlamentarischen Auseinandersetzungen überdauerte.

Dass Helmut Schmidt heute das Lebenswerk von Rainer Barzel würdigt, ist Ausdruck der Wertschätzung, die beide immer wieder auch öffentlich füreinander bekundet haben. Ich bin Ihnen, sehr geehrter Herr Bundeskanzler Schmidt, für diese große menschliche Geste dankbar, die zugleich auch eine große parlamentarische Geste ist. Sie ist ein bemerkenswerter Ausdruck und Beleg für die politische Kultur in Deutschland, die Sie beide ganz wesentlich mitgeprägt haben.

Das zentrale politische Ziel Rainer Barzels war die Wiederherstellung der deutschen Einheit. Deutschlandpolitik war ihm, wie er immer wieder betonte, ein „Herzensanliegen“. Die schlimmen Folgen der Teilung, das Leid der vertriebenen und voneinander getrennten Menschen suchte er, der gebürtige Ostpreuße, zu lindern. Als Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen im fünften und letzten Kabinett Konrad Adenauers gelang es ihm als Erstem, politische Gefangene aus DDR-Gefängnissen herauszuholen, im Klartext: freizukaufen.

In der Debatte um die Ostverträge Anfang der 70er-Jahre signalisierte Oppositionsführer Barzel Kompromissbereitschaft. Sein berühmtes „So nicht!“ bedeutete keine prinzipielle Absage an die Ostverträge, sondern zielte auf Nachbesserungen, um die befürchtete endgültige Spaltung Deutschlands durch Anerkennung einer DDR-Staatsangehörigkeit zu vermeiden. Er war weder dazu bereit, sich mit den sogenannten „Realitäten der Teilung“ abzufinden, noch dazu, die Ostpolitik Willy Brandts am Widerstand im eigenen Lager scheitern zu lassen.

Rainer Barzel musste für seine deutschlandpolitischen Überzeugungen viel Kritik hinnehmen, vor allem aus den eigenen Reihen. Doch die von ihm geforderten Klarstellungen am Vertragswerk wurden in Form einer gemeinsamen Entschließung des Bundestages auf den Weg gebracht. Das „Tor zur deutschen Einheit“ blieb offen. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen von 1989/90 wissen wir die politische Weitsicht Rainer Barzels zu schätzen. Auch als Oppositionsführer ist er in vorbildlicher Weise seiner politischen Verantwortung für das ganze deutsche Volk gerecht geworden.

Niemand von denen, die nie Bundeskanzler wurden, war dem Amt so nah wie er. Die Umstände, unter denen seine Kandidatur scheiterte, waren bitter, nicht nur für ihn. Hätten die Mitglieder des Deutschen Bundestages damals gewusst, dass und mit welcher Energie der Staatssicherheitsdienst der DDR das Ergebnis des konstruktiven Misstrauensvotums beeinflusste und mindestens eine Stimme gekauft hatte, wäre womöglich ein anderes Abstimmungsergebnis zustande gekommen - vermutlich auch deshalb, weil Willy Brandt eine Bestätigung im Amt des parlamentarisch gewählten Regierungschefs der Bundesrepublik Deutschland unter solchen Umständen nicht akzeptiert hätte.

Viele Anhänger der Union haben bei den folgenden vorzeitigen Neuwahlen zum Bundestag engagiert für eine Kanzlerschaft Barzels gekämpft, mindestens ebenso viele mit anderer politischer Überzeugung dagegen. Kaum jemand hat ernsthaft bestritten, dass Rainer Barzel diesem Amt gewachsen gewesen wäre.

In seinen politischen Grundeinstellungen ließ sich Rainer Barzel nicht beirren, auch nicht durch Niederlagen; immer blieb er seinen Überzeugungen und seinem Gewissen verpflichtet. Als die Unionsfraktion im Folgejahr dem positiven Votum des Fraktionsführers zum UN-Beitritt der Bundesrepublik nicht folgte, trat Rainer Barzel Anfang Mai 1973 vom Vorsitz zurück. Wenig später gab er auch den Parteivorsitz ab.

Rainer Barzel übernahm neue Aufgaben innerhalb und außerhalb des Parlaments. Er leitete den Wirtschaftsausschuss des Bundestages, später den Auswärtigen Ausschuss. Hervorzuheben ist auch sein Wirken als Koordinator für die deutsch-französische Zusammenarbeit, die er zu Recht als „fundamental“ für die deutsche Politik und für Europa insgesamt beschrieben hat. Ebenso am Herzen lag ihm die Verständigung und Aussöhnung mit Polen. Dieses außenpolitische Engagement, das den überzeugten Europäer Rainer Barzel erkennen ließ, hat über Parteigrenzen hinweg große Anerkennung gefunden.

Mit Beginn der 10. Legislaturperiode wurde Rainer Barzel zum Präsidenten des Deutschen Bundestages gewählt. Mit seinem ausgleichenden Charakter, seiner Souveränität und Gelassenheit übte er das Amt fair und unparteiisch aus und wurde vom Respekt aller Fraktionen getragen.

Der Einzug der Grünen ins Parlament 1983 gehörte zu den bedeutenden Veränderungen im deutschen Parlamentarismus. Allein der gründlich neue Stil mit damals viel Blumen und wenig konventioneller Kleiderordnung bereitete nicht wenigen Abgeordneten der etablierten Fraktionen Probleme; sie befürchteten gezielte irreversible Verstöße gegen das parlamentarische Regelwerk. Die von manchen geforderte Verschärfung der Geschäftsordnung wehrte der neue Präsident entschlossen ab. In seiner Antrittsrede sagte er:

Keiner hier hat ein besseres Mandat als ein anderer ... Zur Mehrheit führt der Weg der Kompromisse. Unterwegs dahin sind Humor und Witz erwünscht... Wir alle hier wissen: Die Rücksicht auf das Recht des anderen ist die unerlässliche Bedingung des Friedens nach innen wie nach draußen.

Rainer Barzel agierte in diesem Amt keineswegs nur als Verteidiger des Bewährten, sondern auch als kluger Anreger und Erneuerer. Unvergessen bleibt sein Engagement für die Parlamentsreform. Auf seinen Vorschlag hin debattierte der Bundestag 1984 erstmals über sein Selbstverständnis. 45 Abgeordnete ergriffen in der Debatte das Wort, darunter selbstverständlich auch Rainer Barzel.

Vieles haben wir seit dieser Initiative von Rainer Barzel gemeinsam auf den Weg gebracht; manches haben wir verbessert. Die Parlamentsreform verstehen wir längst als permanente Aufgabe.

Präsident Barzel hat „seinen“ Bundestag, das oberste Verfassungsorgan, stets würdig vertreten. Umso bitterer war sein Abschied aus dem Amt, veranlasst durch Vorwürfe, die ihm im Zuge der parlamentarischen wie juristischen Aufarbeitung der Parteispendenaffäre um die Firma Flick gemacht wurden. Sie haben ihn aufs Tiefste verletzt. Rainer Barzel suchte die Anschuldigungen, die durch eine Medienkampagne begleitet wurden, zu entkräften - vergeblich. Am 25. Oktober 1984 legte er im Interesse der Arbeitsfähigkeit des Parlaments sein Amt nieder.

Fast zwei Jahre musste Rainer Barzel mit diesem „Rufmord“, wie er es empfunden hatte, leben. Erst dann wurde er vollständig rehabilitiert. Die staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen wurden eingestellt - „mangels Tat und Täter oder Helfer“. Auch der Bericht des Untersuchungsausschusses räumte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe aus.

Pflichtbewusst, wie Rainer Barzel stets war, erfüllte er sein Abgeordnetenmandat bis zum Ende der 10. Wahlperiode. Und er ließ sich ein zweites Mal dafür gewinnen, von 1986 bis 1990 das Amt des Koordinators für die deutsch-französische Zusammenarbeit zu übernehmen. In diesem Amt konnte er Einfluss nehmen auf den Fortgang der politischen Gespräche um die Frage, auf welchem Weg die Einheit zu erreichen sei. Mit dem 3. Oktober 1990 erfüllte sich für Rainer Barzel ein Traum: Die Einheit in Freiheit war erreicht.

Das politische Geschehen in Deutschland und Europa verfolgte unser langjähriger Kollege bis zuletzt sehr wach und kritisch. Er hat sich immer wieder zu Wort gemeldet, auf bedenkliche Entwicklungen hingewiesen, sich mit eigenen Vorschlägen in aktuelle Debatten eingeschaltet. Manche von uns haben bis in die letzten Wochen von ihm Post bekommen.

Er blieb bis zuletzt, was er stets war: ein Parlamentarier mit Leib und Seele, zutiefst überzeugt von den Werten der Demokratie, die er uns als Politiker wie als Mensch vorgelebt hat.

Wir verneigen uns in Dankbarkeit und Respekt vor seiner Lebensleistung. Rainer Barzel hat sich um Deutschland verdient gemacht.

Parlament

Rede von Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert zur Eröffnung des Historikertages in Konstanz am 19. September 2006

Herr Ministerpräsident,
Herr Oberbürgermeister,
Magnifizenz, Herr Professor Funke, Herr Dr. Lautzas,
meine Damen und Herren,

die spontane Annahme Ihrer freundlichen Einladung, auf dem Historikertag sprechen zu dürfen, ist Ausdruck des Respekts und des Leichtsinns: des Respekts vor der Wissenschaft im allgemeinen und der Geschichtswissenschaft im besonderen, und des Leichtsinns, sich alleine dem Verdacht auszusetzen, die Politik hätte der Geschichte etwas mitzuteilen oder jedenfalls Politiker den Historikern, was diese nicht längst und in der Regel viel besser wüssten.

Das Verhältnis von Politik und Geschichte ist bei weitem nicht so banal, wie es auf den ersten Blick erscheinen mag: weder ist Geschichtsschreibung die schlichte Aufzeichnung politischer Entwicklungen noch kann sorgfältige historische Analyse die Wiedergutmachung falscher politischer Entscheidungen und Entwicklungen sein.

Auch wenn die „große Politik“ mit und ohne Anführungszeichen zu Recht längst nicht mehr alleiniger Gegenstand der Geschichtswissenschaften ist, so sind es - neben den Politikwissenschaften - vornehmlich die Geschichtswissenschaftler, die sich mit der Politik, ihren Absichten, ihren Ambitionen, ihren Entwürfen und vor allem ihren Wirkungen ernsthaft befassen und befassen müssen. Dabei ist die Auseinandersetzung in der Wissenschaft gelegentlich selbst ebenso politisch wie wissenschaftlich - wie etwa der legendäre Historikerstreit vor genau zwanzig Jahren (1986) belegt mit seinen Klarstellungen und Vernebelungen, gelegentlichen Übertreibungen und wechselseitigen Empörungen.

Über den Umgang mit der Politik durch die Wissenschaft will ich nicht reden, das ist Ihr Beruf, wohl aber über den Umgang der Politik mit der Geschichte. Er drückt sich keineswegs nur in Monumenten und Denkmalen aus, in Gedenktagen und Gedenkfeiern. Und auch die historischen Museen in Berlin, in Bonn, in Leipzig, sind mindestens ebenso Ausdruck des Verhältnisses von Politik und Geschichte wie eine Dokumentation der Abläufe und Ereignisse.

Jede Nation hat ihre eigene Geschichte. Die Art und Weise, wie sie damit umgeht, verdeutlicht ihr Selbstverständnis. Deutschland ist ein Land mit einer schwierigen Geschichte. Aufstiege und Abstürze, Kontinuitäten und Brüche begünstigen eine weithin selektive Wahrnehmung, die häufig von dem Bedürfnis nach Distanz noch mehr gekennzeichnet ist als von dem Wunsch nach Identifikation. Nach der Erfahrung, dass die verbrecherische Herrschaft des Nationalsozialismus die deutsche Freiheits- und Humanitätsgeschichte zu verdrängen drohte, ist die Frage, womit sich heute die Deutschen in ihrer Geschichte identifizieren können oder sollen, besonders dringlich geworden. Die entsetzlichen Bilder nationalsozialistischer Vernichtungswut stehen im wörtlichen und übertragenen Sinne einem unverstellten, ungebrochenen deutschen Geschichtsbild im Wege.

Es gibt kein staatliches oder gesellschaftliches Handeln ohne historischen Kontext. Man kann diesen Kontext leugnen und man kann ihn verdrängen, aber man kann ihm nicht wirklich entgehen. Die Bundesrepublik Deutschland ist in ihrem Selbstverständnis und in ihrer weltweiten Wahrnehmung geprägt durch eine jahrhundertealte Nationalgeschichte, die 1945 nicht zu Ende ging, aber auch nicht erst 1945 begonnen hat. Die Gegenwart ist bis in die aktuelle Politik besonders beeinflußt vom Scheitern der ersten Demokratie sowie von beiden Diktaturen im 20. Jahrhundert.

Verantwortliches politisches Handeln kann diese unmittelbare Vergangenheit nicht ausblenden, darf ihre Orientierung und ihre Perspektiven aber nicht darauf reduzieren. Zum Bewußtsein und zur Auseinandersetzung mit der ganzen deutschen Geschichte müssen vor allem Bildung und Wissenschaft, Literatur und Kunst beitragen, die ihrerseits wesentlich die Kulturnation Deutschland ausmachen, ohne die es den Nationalstaat Deutschland gar nicht gäbe. Aufgabe der Politik ist es, diesen Ressourcen nationaler Erinnerungskultur Freiräume zu schaffen und zu sichern.

Heute auf den Tag genau vor 60 Jahren, am 19. September 1946, hat nicht weit von Konstanz entfernt, Winston Churchill in seiner Züricher „Rede an die akademische Jugend“ über „Europas Tragödie“ nach dem 2. Weltkrieg gesprochen.

  • „Unter den Siegern herrscht ein babylonisches Stimmengewirr; unter den Besiegten das trotzige Schweigen der Verzweiflung.“ …
  • Und er hat aus diesem babylonischen Stimmengewirr und dem trotzigen Schweigen der Verzweiflung die Vision der Vereinigten Staaten von Europa entwickelt. „Wir müssen eine Art Vereinigte Staaten von Europa errichten.“ Er hat damit kurz nach Ende des 2. Weltkrieges als erster bedeutender Staatsmann eine Melodie intoniert, die zum Leitmotiv des wirtschaftlichen und politischen Wiederaufbaus geworden ist.
  • „Der erste Schritt zu einer Neuschöpfung der europäischen Völkerfamilie“, hat Winston Churchill in dieser wahrlich visionären Rede 1946 gesagt, „muss eine Partnerschaft zwischen Frankreich und Deutschland werden. Es gibt kein Wiederaufleben Europas ohne ein geistig großes Frankreich und ein geistig großes Deutschland. …“

Winston Churchill hat von geistiger Größe gesprochen zu einer Zeit, als von wirtschaftlicher oder politischer Größe in Frankreich wie in Deutschland wahrlich keine Rede sein konnte. Im nächsten Jahr feiern wir das 50jährige Jubiläum der Römischen Verträge. Damals von sechs Mitgliedsstaaten vereinbart, von denen vermutlich niemand zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für möglich gehalten hätte, dass zum Zeitpunkt der 50-Jahr-Feier dieses Europa 25 - ja voraussichtlich 27 -Mitgliedsstaaten haben würde. Die scheinbar weltfremde Idee der Verbindung der europäischen Nationalstaaten in einer handlungsfähigen europäischen Gemeinschaft hat im Laufe von fünf Jahrzehnten eine Eigendynamik entwickelt, die sie beinahe wirkungsvoll daran gehindert hat, darüber nachzudenken, ob Europa eigentlich auch Grenzen hat und wenn ja, wo diese wohl verlaufen. Das ist eine der unangenehmsten Fragen, die wir beantworten müssen, vor denen wir uns aber nicht mehr länger drücken dürfen, und für deren Beantwortung uns die Historiker manche Hinweise geben können, auch wenn die Politik am Ende die Entscheidung treffen muss.

Gedenktage und Gedenkjahre sind immer auch eine Chance zur Reflexion, zur Identitätsprüfung und Identitätsfindung, wobei der Staat und seine Institutionen weder ein Informationsmonopol noch eine Deutungshoheit für sich beanspruchen dürfen. Niemand kann im übrigen Deutungshoheit oder Interpretationsmonopole für sich reklamieren, weder Historiker noch Politiker, auch nicht Publizisten oder Großschriftsteller, die dazu gelegentlich stärker neigen als die anderen von mir gerade genannten Berufsgruppen. Das nationale Gedächtnis läßt sich weder amtlich formulieren noch durch eine Behörde regeln. Gleichwohl sind Erinnern und Gedenken auch eine öffentliche Aufgabe.

Kollektive Erinnerung ist mehr als die Summe persönlicher Erlebnisse, überlieferter Erzählungen, aber auch staatlich und gesellschaftlich organisierter Auseinandersetzung mit bedeutenden Ereignissen und Erfahrungen. Das nationale Gedächtnis muss auf gesicherten historischen Fakten beruhen und sollte Geschichtsklitterungen, Legendenbildungen, unzulässige Verkürzungen und grobe Vereinfachungen verhindern. Keine theoretischen Vorbehalte, vielmehr Erfahrungen, die uns auch und gerade in der deutschen Geschichte mehr als vertraut gewesen sind. Deshalb muss in einem demokratischen Gemeinwesen das staatliche Erinnern und Gedenken die mißbräuchliche Funktionalisierung des Erinnerns vermeiden und zugleich unterschiedliche Wahrnehmungen vor allem Betroffener ertragen sowie den Pluralismus unabhängiger wissenschaftlicher Analysen und publizistischer Auseinandersetzungen ermöglichen.

Erinnern und Gedenken umfaßt immer und unvermeidlich auch erfreuliche wie bedrückende Ereignisse und damit verbundene Erfahrungen einer Nation wie einer Person. Ein angemessenes würdiges Gedenken an die Freiheits- und Widerstandsbewegungen, die Friedens- und Versöhnungsbeiträge sowie die wirtschaftlichen und politischen Aufbauleistungen ist nicht nur für einen ehrlichen Umgang mit der eigenen Geschichte unverzichtbar, sondern auch konstitutiv für das Selbstverständnis der Nation und ihre demokratische Traditionsbildung. Dazu gehören ganz gewiß die „Weiße Rose“ und der 20. Juli 1944, die Versöhnungscharta der deutschen Heimatvertriebenen von 1950, der 17. Juni 1953, die friedliche Revolution von 1989 und die Wiedervereinigung, aber natürlich auch zeitlich weiter zurückliegende Entwicklungen und Errungenschaften: von der Erringung der mittelalterlichen Städtefreiheiten, der Reformation und den Bauernkriegen über die Stein-Hardenberg’schen Reformen, die Befreiungskriege gegen Napoleon, den Vormärz und die Revolution 1848, die Gründung des deutschen Nationalstaates 1871, die Entwicklung des modernen Sozialstaats, den erste Versuch und das erste Scheitern einer parlamentarischen Demokratie nach der Weimarer Nationalversammlung bis zum Bonner Grundgesetz.

Die Bundesrepublik Deutschland trägt das Erbe zweier Diktaturen, die eben nicht die ganze deutsche Geschichte ausmachen, sondern nur verständlich werden in der Auseinandersetzung mit den Ereignissen, Bedingungen und Zusammenhängen ihrer Vor- und Nachgeschichte in Deutschland und Europa. Die Geschichte der DDR ist nicht lediglich ein ostdeutsches Ereignis, sondern wie die Geschichte des Nationalsozialismus` Teil der deutschen Nationalgeschichte wie der europäischen Geschichte. Das gilt auch für das Schicksal der Heimatvertriebenen. Das Gedenken an die Opfer der Vertreibung und ihr kulturelles Erbe gehören in den Erinnerungsbogen des ganzen Volkes.

Der Respekt vor den Opfern verbietet eine Aufrechnung von Leiderfahrungen und schon gar  eine Hierarchisierung totalitärer Gewalt. Die nationalsozialistischen Verbrechen dürfen nicht durch die Auseinandersetzung mit den Verbrechen des Stalinismus relativiert werden. Ebenso wenig dürfen die stalinistischen Verbrechen durch den Hinweis auf die nationalsozialistischen Verbrechen bagatellisiert werden. Trauer um deutsche Opfer ist ganz gewiss erlaubt, sie relativiert nicht die deutsche Verantwortung für den Nationalsozialismus.

Die aufrichtige und beharrliche Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Diktatur und dem Völkermord an den europäischen Juden ist von Historikern wie Zeitzeugen immer wieder als eine der großen moralischen, gesellschaftlichen und politischen Leistungen der Bundesrepublik Deutschland gewürdigt worden und ist längst Teil unserer nationalen Identität. Eine solche wahrhaftige Kultur der Erinnerung schärft zugleich das gemeinsame europäische Bewußtsein von der Universalität unverzichtbarer Menschenrechte.

Die in der Bundesrepublik Deutschland entwickelte und von staatlichen wie gesellschaftlichen Institutionen, von Schulen und Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Gedenkstätten getragene Erinnerungs- und Gedenkkultur für die Zeit des Nationalsozialismus ist in vergleichbarer Form für die Zeit der sowjetischen Besatzung und der nachfolgenden SED-Herrschaft weder in Ost- noch in Westdeutschland erreicht. Die Aufarbeitung der kommunistischen Diktatur muß aber ebenso fest im öffentlichen Bewußtsein verankert und staatlich gefördert werden wie die der nationalsozialistischen Diktatur auch. Beide totalitäre Systeme mit ihren Gemeinsamkeiten und Unterschieden haben gesamtstaatliche Bedeutung, beide gehören zur kollektiven Erinnerung aller Deutschen.

Geschichte ist mehr als die Chronik von Ereignissen: geplanter und zufälliger, großer und kleiner Ereignisse, der bedeutenden und unbedeutenden, der wirkungsmächtigen und der folgenlosen. Herausragende Ereignisse wirken über den Tag hinaus, sie bleiben im Gedächtnis und prägen die weitere Entwicklung. Die herausragenden Daten der jüngeren deutschen Geschichte machen deutlich, wie nahe Glanz und Elend in der deutschen Geschichte des 20. Jahrhunderts oft beieinander liegen, Tage des Scheiterns und Tage des Triumphes. Und manchmal erweist sich der Triumph als Scheitern und das Scheitern als Grundlage des Triumphes. Dies gilt für Hitlers Machtergreifung am 30. Januar 1933 wie für das gescheiterte Attentat am 20. Juli 1944, den gescheiterte Volksaufstand am 17. Juni 1953 und den Fall der Mauer am 9. November 1989.

Geschichte wiederholt sich nicht, aber sie vermittelt Orientierungen. Die deutsche Geschichte des 20. Jahrhunderts ist weiß Gott keine ungebrochene Erfolgsgeschichte, vielmehr hat sie über eine Serie von Niederlagen einen erfolgreichen Neuanfang und am Ende die Einheit der Nation in Freiheit und Frieden mit allen unseren Nachbarn gefunden. Das Bewusstsein der Voraussetzungen dieses Erfolges wach zu halten, ist nicht nur Aufgabe der Historiker, sondern aller Demokraten.

Nach meinem persönlichen Urteil ist die Nachkriegsgeschichte Deutschlands in einem beachtlichen Umfang die eindrucksvolle Widerlegung der stabilen Vermutung, das einzige, was sich aus der Geschichte lernen lasse, sei, dass sich nichts aus ihr lernen lasse, jedenfalls nichs aus ihr gelernt worden sei. Die Bundesrepublik Deutschland und ihre Verfassung war in beinahe jeder Hinsicht der Gegenentwurf zur Weimarer Demokratie und ihrem Scheitern, und wir wissen heute, sie war mehr als ein ehrgeiziger Entwurf, sondern sie war eine weltweit bewunderte Erfolgsgeschichte. So wie der von Bismarck geschaffene deutsche Nationalstaat in einem beachtlichen Maße das politische Gegenkonzept war zu jenem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, das bei genauerem Hinsehen weder heilig noch römisch war und auch kein Reich und beinahe folgerichtig 1806 - wieder ein Gedenkjahr, vor genau 200 Jahren - geradezu lautlos, beinahe unauffällig zu Ende ging.

Wer die Vergangenheit mit ihren Irrungen und Wirrungen nicht in die Zukunft verlängern will, muss die Lektionen der Geschichte lernen, soweit sich überhaupt über Generationen hinweg Erfahrungen vermitteln und Einsichten in Veränderungen umsetzen lassen.

Die Deutschen hatten ihre Geschichte nie für sich allein. Von mehr Nachbarn als jedes andere Land in Europa umgeben, waren die Deutschen immer auch von den Entwicklungen in Nachbarländern und diese von Ereignissen in Deutschland direkt und indirekt betroffen. Mehr als für alle anderen Länder gilt dies für das Verhältnis Deutschlands zu Frankreich und zu Polen. So wie die Identität einer Person durch Herkunft und Erfahrungen ganz wesentlich bestimmt ist, so gilt auch für Länder, für Völker und Nationen, dass die Gegenwart nicht ohne die Vergangenheit zu erklären und die Zukunft ohne das Bewusstsein damit verbundener Erfahrungen nicht zu bewältigen ist.

Eine besondere Schwierigkeit liegt in der Diskrepanz zwischen den großen historischen Ereignissen und den scheinbar kleinen persönlichen Schicksalen, deren Summe aber überhaupt erst die großen Veränderungen ausmachen. Die Geschichte der Vertreibungen in Europa ist dafür ein besonders gutes und zugleich sensibles Beispiel. Die historischen Kausalitäten, der Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkung, liegen bei den großen Vertreibungen, die es in der europäischen Geschichte vor allem des 20. Jahrhunderts gegeben hat, regelmäßig klar zu Tage. Eine hinreichende Erklärung für das persönliche Vertreibungsschicksal ergibt sich daraus fast nie. Das macht den Umgang mit dem Thema persönlich wie politisch so schwierig, das Risiko von Missverständnissen und von Verletzungen so hoch, und darf dennoch nicht zu dem leichten Ausweg verleiten, Einzelschicksale verdrängen zu wollen, um für die großen Zusammenhänge und für das veränderte Verhältnis von Nachbarländern zueinander Irritationen zu vermeiden. Der Preis der Verdrängung ist Distanz - nicht die kühle Distanz des Historikers, der emotionslos Fakten und Ereignisse sortiert, sondern die emotionale Distanz von Betroffenen zu den Institutionen und Repräsentanten des eigenen wie des dauerhaft fremden Landes, das auf diese Weise nie zum gefühlten guten Nachbarn werden kann.

Deshalb ist Erinnerungskultur ebenso wichtig wie schwierig. Und deshalb ist sie auch eine staatliche Aufgabe. Nicht nur die Heroen, die tatsächlichen und vermeintlichen Helden, haben Anspruch auf Erinnerung, sondern auch und vor allem die Opfer. Menschen, die persönlich schuldlos Opfer politischer Entwicklungen, staatlich veranlasster Verirrungen oder Verbrechen geworden sind, haben einen Anspruch darauf, in ihrem Schmerz, mit ihrem Schicksal nicht allein gelassen zu werden.

Dass sich das Verhältnis zwischen Deutschland und Polen anders, mühsamer entwickelt und viel fragiler ist als das Verhältnis zwischen Deutschland und Frankreich ist offensichtlich und es hat nachvollziehbare Ursachen, die wiederum in der gemeinsamen schwierigen Geschichte begründet sind. Die aktuellen Irritationen im deutsch-polnischen Verhältnis bestätigen die Bedeutung von Geschichtsbildern, mit denen sich dankenswerter Weise der Historikertag diesmal ganz besonders intensiv befasst. Ich empfinde es als sehr ermutigend, dass ich vor drei Wochen mit meinem polnischen Amtskollegen, Sejmmarschall Marek Jurek, vereinbaren konnte, dass wir uns dieses Themas gemeinsam annehmen und unter der Schirmherrschaft beider Parlamente in der zweiten Hälfte des nächsten Jahres eine gemeinsame Konferenz ausrichten wollen, die sich mit den Geschichtsbildern in Deutschland und in Polen auseinandersetzt.

Geschichte hat ebenso wenig nur mit Vergangenheit zu tun wie Politik nur auf die Bewältigung der Gegenwart reduziert werden darf. Wesentlicher Maßstab für beide ist der Beitrag zur Bewältigung der Zukunft.

Der große polnische Publizist, Historiker und Diplomat Bartoszewski, der Häftling in Auschwitz, Mitgründer einer geheimen Hilfsorganisation für Juden, Teilnehmer des polnischen Widerstandes und des Warschauer Aufstandes gewesen ist, der nach dem Krieg durch die polnischen Kommunisten sechseinhalb Jahre inhaftiert war und nach 1990 Botschafter in Wien und Außenminister der Republik Polen gewesen ist, hat kürzlich in einem Beitrag zu einer Festschrift aus Anlass des 70. Geburtstages von Kardinal Lehmann folgende bemerkenswerte Hinweise auf diese Zukunftsperspektive gegeben: „Polen und Deutsche müssen ihre gegenseitigen Relationen neu begreifen und definieren. Ich gehöre der Generation an, die berechtigt ist, folgenden Aufruf mutig zu formulieren: Lasst uns die Vergangenheit nicht vergessen und dafür sorgen, dass das Bewusstsein der Vergangenheit gepflegt wird. Polen und Deutsche müssen einander aber über ihre neue europäische Verantwortung verstehen lernen, es ist nämlich Zeit, dass Polen und Deutsche aufhören, Europa jeweils für sich zu vereinnahmen; sie müssen beginnen, gemeinsam zum Wohle Europas zu wirken.“ …

Ich unterstreiche diese Beurteilung Satz für Satz und ich bewundere den Geist, der sich darin dokumentiert. Dies gilt auch und gerade für die Schlussfolgerungen, die er daraus zieht: „Diese Erfahrungen sollten wir nicht nur für uns bewahren. Polen und Deutsche können und sollten Exporteure der Versöhnung und der Verständigung werden. Wir müssen uns aber dessen bewusst sein, dass Freiheit und Demokratie die Conditio sine qua non für Versöhnung und Verständigung darstellen. In diesem Sinne ist die Herausforderung der Vollendung Europas untrennbar mit der Herausforderung der Versöhnung verbunden.“

Jede Kultur beruht auf Erinnerung. Sie beginnt damit, will freilich darüber hinaus, aber sie hätte ohne diesen Anfang nicht einmal begonnen.

Für uns Europäer gilt, schon gar im Kontext einer noch immer im Wachstum befindlichen Gemeinschaft nach Überwindung der politischen Teilung dieses Kontinents, die nie, zu keinem Zeitpunkt, eine kulturelle Trennung war, dass wir uns im Interesse der gemeinsamen Zukunft um ein gemeinsames Verständnis der Vergangenheit bemühen müssen. Das ist schwierig, aber möglich und nötig ist es ganz gewiss.

Jean-Claude Juncker, Ministerpräsident des Großherzogtums Luxemburg hat im Mai dieses Jahres in Aachen bei der Verleihung des Karlspreises erklärt: „Die Deutschen sind in ihrer tausendjährigen Geschichte noch nie so gute Nachbarn gewesen wie heute.“ Dies ist ein wunderschönes, anrührendes Kompliment, das wir uns immer wieder neu verdienen müssen. Es wäre unserem Land und dem ganzen europäischen Kontinent sehr zu wünschen, dass diese politische Einschätzung später einmal dem strengen Urteil der Historiker standhielte. Weil die Geschichte mehr noch als von der Politik von den Menschen handelt - und mehr noch als von ihren Texten und ihren Bildern von ihren Lebensbedingungen und ihrer Verantwortung für sich selbst und für die Welt, in der sie miteinander leben.

 

Parlament

Rede von Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert zum Thema „Energieversorgungssicherheit“ auf der G8-PPK in Sankt Petersburg am 16. September 2006

Herr Vorsitzender,
liebe Kollegen,

Es ist sicher kein Zufall, dass die Gipfeltreffen, die 1975 auf eine deutsch-französische Initiative hin mit zunächst sechs Teilnehmerstaaten begonnen haben, weltwirtschaftliche Themen zum Anlass hatten, die seitdem auch immer wieder mit unterschiedlichen Schwerpunkten im Mittelpunkt dieser Gipfeltreffen gestanden haben. Der unmittelbare Anlass war damals die Aufgabe eines über Jahrzehnte hinweg bewährten internationalen Währungssystems mit festen Wechselkursen sowie die Bewältigung der Folgen der ersten Erdölkrise. Daraus hat sich eine nun mehr als 30-jährige gute Tradition entwickelt, die inzwischen mit acht Mitgliedsländern stattfindet. Neben dem jährlichen Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs findet auch eine regelmäßige Kooperation von Fachministern und Regierungsbeamten statt.

In diesem Kontext ist das jährliche Treffen der Parlamentspräsidenten die jüngste Entwicklung, die unter dem Gesichtspunkt der jeweiligen Verantwortlichkeiten zwischen Regierungen und Parlamenten geradezu überfällig war, und das Thema Energie wird vermutlich in ähnlicher Weise die Notwendigkeit einer intensiven Beschäftigung durch die Parlamente bestätigen, wie das heute Morgen beim Thema innere Sicherheit und Terrorismusbekämpfung auch gemeinsame Einsicht war.

Die überragende Bedeutung der Energie besteht im Kern darin, dass sie gewissermaßen der Blutkreislauf jeder Volkswirtschaft ist und der Weltwirtschaft eben auch. Ohne verlässliche Energieversorgung kann weder national noch international die Wirtschaft funktionieren. Es würden nahezu sämtliche anderen ökonomischen Prozesse in sich zusammenbrechen, wenn die vermeintlich selbstverständliche Energieversorgung ausfallen oder gravierend beeinträchtigt wäre.

Jede angemessene Befassung mit diesem Thema muss nach meiner Überzeugung mindestens vier Dimensionen dieses Komplexes Energieversorgung und Energieversorgungssicherheit im Auge haben.

1. Die Ökonomie.
2. Die Ökologie.
3. Die Technologie.
4. Die Politik.

Selbstverständlich kann und will ich diese vier Aspekte nicht einmal andeutungsweise erschöpfend behandeln, sondern begnüge mich im Augenblick mit dem Hinweis, dass jede eindimensionale Betrachtung nicht ausreicht, dass es sich weder alleine um ein ökonomisches noch alleine um ein politisches Problem handelt und dass die ökologischen Aspekte genauso ihre Bedeutung haben wie die technologischen Herausforderung auch. Insofern haben wir gleichzeitig zu tun mit einer ökonomischen Herausforderung, einer ökologischen, einer technologischen und einer politischen. Und der eigentliche Intelligenztest unserer Länder nicht nur unserer Länder, aber der führenden Wirtschaftsnationen der Welt allemal, besteht darin, diese vier Dimensionen in einen vernünftigen Zusammenhang zu bringen.

Nun hat sich aus guten Gründen mit diesem Thema und diesen Zusammenhängen gerade vor wenigen Wochen das G8-Treffen der Staats- und Regierungschefs hier in Sankt Petersburg auseinandergesetzt und ich kann auf die politische Erklärung verweisen, die der G8-Gipfel im Juni dieses Jahres zur Energieversorgungssicherheit gemeinsam verabschiedet hat.

Die Staats- und Regierungschefs haben damals gemeinsam die Bedeutung offener und transparenter Märkte für Produktion, Versorgung und Transit hervorgehoben und ausdrücklich die Bedeutung transparenter und fairer Investitionsbedingungen einschließlich effektiver gerichtlicher Rechtsschutzgarantien für ausländische Investoren festgehalten. Sie haben zweitens die Rolle von Energieeffizienz, Energietechnologien und erneuerbaren Energien als Beitrag zur Energiesicherheit festgehalten, drittens den Zugang zu umweltfreundlichen, erschwinglichen und verlässlichen Energiedienstleistungen als einem zentralen Aspekt der Armutsbekämpfung große Bedeutung zugemessen und schließlich, und das ist die Verbindung zu dem Thema, das wir heute morgen diskutiert haben, sie haben sich in ihrer Beschäftigung mit dem Thema und in ihrer Abschlusserklärung auseinandergesetzt mit dem notwendigen Schutz kritischer Infrastrukturen, nicht zuletzt notwendigen Schutzmaßnahmen vor terroristischen Anschlägen von Energieinfrastrukturen und haben dazu umfangreiche Prüfaufträge an die Experten in den jeweiligen Ländern vergeben.

Ich will gerne für unsere weitere Befassung mit dem Thema in Erinnerung rufen, dass es einen nicht ganz so umfassenden Konsens in zwei weiteren Punkten gab, die damals Gegenstand der Beschäftigung gewesen sind. Das betrifft einmal die Rolle der Kernenergie und zum anderen die Bedeutung des Umweltschutzes. In beiden Fällen ist der Dissens kein prinzipieller, sondern ein gradueller. Dass in den Mitgliedsländern die Rolle der Kernenergie für die Versorgungssicherheit unterschiedlich eingeschätzt wird, ist schwerlich zu übersehen und möglicherweise könnte jeder von uns aus dem eigenen Parlament mit unterschiedlichen Akzenten unterschiedlicher Gruppierungen aufwarten, was die Unvermeidlichkeit oder umgekehrt die dringende Vermeidung des Einsatzes von Kernenergie zur Energieversorgungssicherheit angeht.

Solche unterschiedlichen Akzente gibt es naheliegenderweise auch in Fragen des Umweltschutzes, vor allen Dingen auch des relativen Gewichts, das Fragen der Energieversorgung und der Versorgungssicherheit gegenüber konkurrierenden Ansprüchen der Umwelt und der Vermeidung von potentiellen Umweltschäden zukommt.

Im Ganzen kann man wohl sagen, dass unter den G8-Staaten Übereinstimmung darüber bestand und besteht, dass es natürlich nicht die eine umfassende Lösung zur Sicherung des weltweiten Energiebedarfs gibt, sondern dass ein Bündel von Maßnahmen erforderlich ist, sowohl auf der Seite der Energieproduzenten wie auch auf der Seite der Energieverbraucher. Dabei spielen jedenfalls aus deutscher Sicht, sicher nicht nur aus unserer Sicht, Fragen der Verbesserung der Energieeffizienz, die Entwicklung neuer Energietechnologien und der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energien eine beachtliche Rolle, wenn wir den Ansprüchen genügen wollen, die wir damals gemeinsam formuliert haben.

Wenn wir von den Ansprüchen reden, denen unsere Energiepolitik genügen muss, dann ist es vielleicht klug, sich mit wenigen Daten die Größenordnung der Herausforderung deutlich zu machen. Der Kollege Gryslov hat dankenswerter Weise vor Beginn der Mittagspause auf zwei Zahlen bereits hingewiesen. Gegenwärtig haben weltweit mehr als 1,6 Milliarden Menschen überhaupt keinen Zugang zur Energie, jedenfalls keinen sicheren, verlässlichen, keinen täglichen Zugang zur Strom-versorgung. Und mehr als 2,4 Milliarden Menschen, die ihren Energieverbrauch überhaupt in irgendeiner Weise decken, tun das traditionell über Biomasse, d. h. im wesentlichen durch das Verbrennen von Holz, das sie zum Kochen und Heizen verwenden.

Die ökonomischen und ökologischen Implikationen dieser Energieverteilung auf dem Globus sind eine gigantische Herausforderung nicht nur für die Länder, in denen es eine verlässliche Energieversorgung gar nicht gibt oder nur unter miserablen Bedingungen, sondern auch und gerade auch für die Länder, die in hohem Maße Energie produzieren und tendenziell in noch höherem Maße verbrauchen. Darüber werden wir keinen Augenblick miteinander streiten. Die Frage, wie wir das gemeinsam lösen können, ist die wesentlich schwierigere und anspruchsvollere dieser beiden Fragen.

Nach den Prognosen der Internationalen Energieagentur wird die weltweite Energienachfrage in den nächsten 25 Jahren um 50 % gegenüber dem heutigen Niveau steigen, unter der Annahme, dass es keine über die gegenwärtige Politik hinausgehenden Gegenmaßnahmen bei Effizienz- und Energieeinsparung gibt.

Es wird neue große Nachfrager geben, das ist aus der Entwicklung der volkswirtschaftlichen Perspektiven insbesondere solcher Länder wie China und Indien hinreichend absehbar. Von den vorhandenen konventionellen Weltölreserven und den vorhandenen Weltgasreserven liegen nach Einschätzung der Internationalen Energieagentur rund 70 % in entweder schwer zugänglichen oder politisch instabilen Gegenden. Das macht die Lösung der Probleme jedenfalls nicht einfacher. Und schließlich will ich, was den absehbaren Energiebedarf einiger wichtiger Länder auf der Welt betrifft, darauf hinweisen, dass für den von Experten für sicher gehaltenen künftigen Energiebedarf der Volksrepublik China nur etwa ein Viertel dieses heute erkennbaren Bedarfs durch abgeschlossene oder geplante Verträge mit Lieferländer abgedeckt ist. Wie dieser absehbare Bedarf gedeckt werden kann, ist noch völlig offen.

Damit korrespondiert übrigens durchaus die kürzliche Ankündigung des Russischen Staatspräsidenten Putin, Russland wolle in den nächsten 10 - 15 Jahren 30 % seiner Öl- und Gasproduktion nach Asien exportieren. Das ist dann allerdings etwa das 10fache der heutigen Ausfuhren Russlands in diese Region. Das heißt, wir drehen hier riesige Räder, was die Größenordnungen angeht, und es ist nicht unplausibel, dass in diesem Zusammenhang nun wiederum von Energieexperten erste Besorgnisse vorgetragen werden, ob nicht beispielsweise die russischen Verkaufsabsichten größer zu werden drohen als die erkennbaren Fördermöglichkeiten. Das heißt, auch mit Blick auf vorhandene und beabsichtigte Lieferverträge bekommen wir mindestens eine Diskussions- und Verhandlungslage, auf die wir uns rechtzeitig miteinander einstellen sollten.

Zur Verdeutlichung der Aufgabenstellung möchte ich mit wenigen Zahlen aus dem eigenen Land die Problemlage erläutern, die wir jedenfalls in Deutschland haben, immerhin der größten Volkswirtschaft innerhalb der Europäischen Gemeinschaft. Sie machen deutlich, wie groß der Handlungsbedarf ist und warum es keine Patentlösungen gibt, um diesen Bedarf zu decken.

Die Stromerzeugung in Deutschland wird fast zu gleichen Teilen von jeweils etwa einem Viertel gegenwärtig durch Kernenergie, Braunkohle und Steinkohle gedeckt. Der Anteil des Gases an der Stromerzeugung liegt bei etwa 11 %. Nun muss man wissen, dass wir von den Energien, die wir brauchen und einsetzen, fast keine haben. Wir haben eine Uranimportabhängigkeit von 100 %, eine Ölabhängigkeit von 97 %, eine Gasabhängigkeit von 83 %, und wir haben als eines der klassischen Steinkohleförderländer inzwischen eine Steinkohleimportabhängigkeit von 61 %. Obwohl wir zwar nach wie vor jede Menge Kohle haben, sie aber nur unter Bedingungen fördern können, die ökonomisch völlig außerirdisch sind, sprich Kosten verursachen, die auf Märkten nicht zu erwirtschaften sind.

Wenn wir über das Problem Energieversorgungssicherheit in der Welt von heute und in der Welt von morgen reden, reden wir also keineswegs über Sonderprobleme weniger entwickelter Länder, sondern wir reden über vitale Probleme auch und gerade von hoch entwickelten Volkswirtschaften. Und deswegen haben wir eine doppelte Problemlage, sowohl was das Verhältnis dieser energieproduzierenden und energieverbrauchenden großen Volkswirtschaften betrifft, als auch deren Rolle für die Energieversorgung des Restes der Welt unter den geschilderten Bedingungen.

Politisch ist die Frage, wie man die Verantwortlichkeiten und Möglichkeiten der Produzenten wie der Verbraucher und ihre jeweiligen Interessen in einer vernünftigen Weise miteinander verbinden kann, durch drei jüngere Ereignisse besonders aktuell geworden.

Der eine aktuelle Vorgang, an dem man zeigen kann, wie Bemühungen zur Problemlösung gleichzeitig einen Beitrag zum Entstehen von Problemen sein können, ist die vereinbarte Ostsee-Pipeline zwischen Russland und der Bundesrepublik Deutschland. Hier gibt es eine Vereinbarung aus dem Herbst vergangenen Jahres zwischen privatwirtschaftlich geführten Unternehmen, sowohl auf russischer wie auf deutscher Seite eine zusätzliche Gasleitung zu etablieren, die über die Ostsee gelegt werden soll, um ergänzend zu vorhandenen Versorgungslinien das russische Interesse am gesicherten Absatz und das deutsche und europäische Interesse an gesicherter Versorgung miteinander zu verbinden. Ökonomisch spricht für diese Lösung fast alles, technologisch ist sie nach Einschätzung aller Experten eine besonders sinnvolle Lösung für die sich daraus ergebenden Transportprobleme, ökologisch werden mögliche Risiken einer Verlegung einer solchen Pipeline durch die Ostsee für beherrschbar gehalten, allerdings werden jetzt erste Besorgnisse vor allem von skandinavischen Ländern angemeldet. Dennoch, und darauf wollte ich aufmerksam machen, ist der Vertrag ein gigantisches Politikum geworden. Polen und die baltischen Länder fühlen sich durch diese Vertragsgestaltung in hohem Maße in ihren Interessen betroffen und sehen darin eine sie diskriminierende Lösung, der - wie es ihnen scheint - exklusiven Probleme Russlands und Deutschlands, die ohne ihre Mitwirkung oder Beteiligung gelöst werden. Persönlich glaube ich, dass es sich hier um ein Problem handelt, das man bei einer sensibleren Vorgehensweise vielleicht hätte vermeiden können, bevor es nach Vollzug der beabsichtigten Vereinbarungen sich erst eigendynamisch entwickelt hat, aber es ist eben eines der Beispiele dafür, dass die Lösung von Energieversorgungsproblemen natürlich immer auch politische Implikationen hat, gerade wegen der jeweiligen Betroffenheiten und Befindlichkeiten von direkt und indirekt betroffenen Ländern.

Zweitens hat zeitweilige Aussetzung der russischen Gaslieferungen an der Ukraine Anfang des Jahres eine hohe internationale Aufmerksamkeit gefunden, wobei auch hier die Frage, was die ökonomischen Anlässe dieser Aussetzung waren, nur teilweise die Frage beantworten, welche politischen Besorgnisse und Befürchtungen sich aus der schieren technischen Möglichkeit der Unterbrechung vorhandener Versorgungslinien ergeben und der damit verbundenen prinzipiellen Frage, wie verlässlich denn eigentlich solche Lieferbeziehungen sind.

Und der dritte Punkt, wieder ganz anders gelagert, der aber auch wieder beachtliche öffentliche Aufmerksamkeit erzeugt, sind die gegenwärtig laufenden Verhandlungen zwischen dem größten deutschen Stromunternehmen und dem größten spanischen Unternehmen, dass durch dieses deutsche Unternehmen übernommen werden soll und naheliegenderweise naturgemäß in Spanien zu Besorgnissen führt, was sich daraus ergebende Abhängigkeiten betreffen könnte.

Übrigens kann man an diesen drei ganz unterschiedlichen Themen zugleich erkennen, wie unterschiedlich die rechtlichen Rahmenbedingungen sind, unter denen mit diesen jeweiligen Situationen und damit verbundenen tatsächlichen oder vermeintlichen Problemen umgegangen werden kann. Für das dritte dargestellte Streit-Thema steht eine für alle Beteiligten verbindliche Wettbewerbsordnung der Europäischen Gemeinschaft zur Verfügung, die es für ähnliche Auseinandersetzungen außerhalb der EU nicht gibt.

Und damit bin ich auch bei meinen beiden abschließenden Hinweisen. Wir haben gegenwärtig, wenn ich das richtig sehe, mit zwei großen Trends im Bereich der Energieversorgung und der Energieversorgungssicherheit weltweit zu tun. Der eine Trend ist die zunehmende Organisation des gesamten Energiegeschäfts auf nationaler und auf internationaler Ebene durch privatwirtschaftliche Unternehmen. Von der Förderung über die Aufbereitung bis zur Verteilung der Energie. Das ist ja keineswegs immer so gewesen. In den meisten der Länder, die hier versammelt sind, ist jahrzehntelang die Organisation der Energieversorgung eine staatliche Aufgabe gewesen, die entweder ganz oder weitgehend durch staatliche Unternehmen oder durch staatlich kontrollierte Unternehmen vorgenommen worden ist. Und wir wissen, wie sehr übrigens auch die Parlamente sich schwer tun, diese staatliche Verantwortung aufzugeben und dieses sensible Geschäft der Energieversorgung der eigenen Volkswirtschaft und darüber hinaus privatwirtschaftlich geführten Unternehmen zu übertragen. Inzwischen haben wir eine Situation, in dem das der Normalzustand und die staatliche Verantwortung die Ausnahme ist.

Das ist deswegen mehr als ein technischer Veränderungsprozess, weil sich die Frage nach den einklagbaren rechtlichen Rahmenbedingungen natürlich in diesem Zusammenhang sofort stellt. Wo ist die belastbare Ordnung, aus der sich die Verpflichtungen herleiten und im Streitfall auch einklagen lassen, die sich aus solchen privatwirtschaftlichen Verpflichtungen ergeben? Wir brauchen ganz offenkundig eine internationale Wettbewerbsordnung, die uns in die Lage versetzt, die Herausforderungen, die ich versucht habe zu schildern, in angemessener Weise auch in Zukunft zu bedienen und das in einer Weise zu regeln, die allen Beteiligten auf der Produzenten- wie auf der Nachfrageseite einschließlich derjenigen, die für technologische Lösungen hohe Summen investieren, das Mindestmaß an Sicherheit gibt, getroffene Vereinbarungen notfalls auch mit Aussicht auf Erfolg einklagen zu können.

Es gibt auch beachtliche Bemühungen um Lösungen. Wir haben zum einen die Energiecharta, die beim Gipfeltreffen in Petersburg in den Prinzipien von allen Beteiligten akzeptiert worden ist, aber noch nicht in allen Ländern ratifiziert worden ist. Wir haben zum ökologischen Aspekt der Energieversorgung das Kyoto-Protokoll, eine international vereinbarte Zielmarkierung, die aber keineswegs in allen Mitgliedsstaaten in der gleichen Weise als verbindliche Vorgabe betrachtet und als gültiges nationales Recht ratifiziert worden ist.

Der zweite große Aspekt ist die vorhin genannte Notwendigkeit einer Balance zwischen den ökonomischen, den ökologischen, den technologischen und den politischen Dimensionen der Energieversorgung. Das ist eine besonders delikate Aufgabe, weil sich diese Balance eben nicht von alleine herstellt und auch bitte niemand die Illusion haben sollte, dass sie sich irgendwann von alleine ergeben könnte. Würden wir das Thema der Energieversorgung und der Versorgungssicherheit allein der ökonomischen Rationalität von Märkten überlassen, würden sich damit Preisbildungen und Verteilungsergebnisse verbinden, dass uns allen Hören und Sehen vergehen wird. Von der Kluft zwischen den „haves“ und „have nots“ gar nicht zu reden, von der Vergrößerung der Distanz zwischen den großen Volkswirtschaften der Welt und den kleinen gar nicht zu reden mit den heftigen damit verbundenen politischen Risiken. Umgekehrt wird niemand von uns ernsthaft wollen können, dass ökonomische Ressourcen politisch instrumentalisiert werden. Deswegen dürfen weder die politischen noch die ökonomischen Aspekte sich selbst überlassen bleiben, sondern sie müssen in einer vernünftigen Weise aufeinander bezogen werden.

Wenn es denn überhaupt einer Begründung bedürfte, warum die Präsidenten der Parlamente der großen führenden Volkswirtschaften der Welt von Zeit zu Zeit Aufgaben und Erfahrungen austauschen sollten, dies ist zweifellos ein solcher Grund. Denn so sehr es sich auch hier natürlich um eine originäre Verantwortung der jeweiligen Regierungen handelt, diese Themen sind so komplex und sie erfordern die Berücksichtigung so unterschiedlicher gleichzeitig bedeutender Gesichtspunkte, dass wir uns in den Parlamenten darum dringend kümmern müssen, und zwar nicht nur unter dem Gesichtspunkt der jeweiligen nationalen Energieversorgungssicherheit, das ist gewissermaßen unser Kerngeschäft, sondern auch unter dem Gesichtspunkt der Beteiligung der Parlamente an der Herbeiführung der internationalen Vereinbarungen, die wir für die Lösung dieses Problems offenkundig dringend brauchen.

Parlament

Mitten in dieser Welt. Die Kirche in der Zeit, die Zeit in der Kirche. Rede anlässlich des 850. Jubiläums (1156) der Weihe der Abteikirche Maria Laach

Exzellenzen,
Herr Ministerpräsident,
verehrter Pater Abt,
hohe Repräsentanten der Kirchen, des Staates, der Gesellschaft,
liebe Freunde und Förderer der Abtei Maria Laach,
meine Damen und Herren,

I.

„Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Menschen von heute, besonders der Armen und Bedrängten aller Art, sind auch Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Jünger Christi“, so lautet der Eingangssatz der Pastoralkonstitution des zweiten vatikanischen Konzils über die Kirche in der Welt von heute. Die Botschaft dieses Satzes ist: die Probleme der Welt sind die Probleme der Kirche. Mitten in dieser Welt.

Der Text stammt aus dem Jahre 1965, ist mithin inzwischen gut 40 Jahre alt und heute noch so jung wie damals: Mitten in dieser Zeit.

Die mehr als 800 Jahre, auf die wir heute aus Anlass der Weihe der Abteikirche bis weit ins 12. Jahrhundert zurückblicken, sind eine ungewöhnlich lange, unsere Vorstellungskraft sprengende Zeit.

- Das ist etwa die Zeitspanne, die für die Aufzeichnung des alten Testaments benötigt wurde.

- Keines der großen Weltreiche hatte einen so langen Bestand: weder das persische noch das hellenische Reich, weder das römische Reich noch das der Araber oder der Osmanen. Die vermeintliche Weltherrschaft der Spanier und Portugiesen mit ihren südamerikanischen Eroberungen war nach vergleichsweise kurzer Zeit ebenso beendet wie das britische Empire.

- Das in der Ausdehnung größte Reich der bisherigen Geschichte, das Reich der Mongolen, ist vor genau 800 Jahren, 1206, gegründet und nach einer schnellen Eroberung großer Teile Asiens und Europas schon am Ende desselben Jahrhunderts vom Niedergang und allmählichen Verfall seiner Herrschaft gekennzeichnet gewesen. Maria Laach ist früher gegründet worden und steht in den Stürmen der Zeit noch immer.

Bestand in der Geschichte der Menschheit haben die großen Kulturen, nicht die großen Reiche - ein ebenso ernüchternder wie ermutigender Befund. Die großen Weltreligionen sind allesamt wesentlich älter, wesentlich beständiger und prägender: sie messen in Jahrtausenden, politische Systeme in Jahrzehnten.

II.

Die Chronik des 12. Jahrhunderts, die uns aus gegebenem Anlass besonders interessiert, ist durch Ereignisse mit nachhaltigen Wirkungen für Kirche und Staat gekennzeichnet. In diesem 12. Jahrhundert wird Europa fast flächendeckend vom Christentum erschlossen. Seit Beginn dieses 12. Jahrhunderts findet der Begriff „Deutsch“ zunehmend Verbreitung für Land und Leute im damaligen Heiligen Römischen Reich „Deutscher Nation“, wie dann etwas später hinzugefügt wurde.

1152 wurde Friedrich I. Barbarossa zum deutschen König gekrönt ; 1155, ein Jahr vor der Weihe dieser Abtei, in Rom zum römisch-deutschen Kaiser.

Das 12. Jahrhundert ist die Zeit der Kreuzzüge und mancher anderer umstrittener kirchlicher Entwicklungen und Entscheidungen.

1173 hat der Papst allen Christen untersagt, Handel mit den Arabern zu treiben.

1199 hat Papst Innozenz III. dem einfachen Volk das Lesen der Bibel verboten.

Das alles ist, nicht nur in Jahren gemessen, weit weg von unserer Gegenwart, die durch Globalisierung im Handel, ohne Rücksicht auf Weltanschauungen und Nationalitäten, und Säkularisierung geprägt ist. Kirche in der Zeit und Zeit in der Kirche.

III.

Die Bedeutung der Klöster, insbesondere im Mittelalter als Stätten der Bildung und Kultur weit über ihren kirchlichen Auftrag hinaus, ist schwerlich zu überschätzen. Es ist sicher nicht übertrieben zu sagen, dass die europäische Kulturgeschichte anders und ärmer ausgefallen wäre, wenn es die Klöster und ihren Beitrag „mitten in dieser Welt“ nicht gegeben hätte. Der benediktinische Leitspruch „Ora et labora“ bedeutet nicht, in unsere moderne Zeit übersetzt: Wer nicht betet, der braucht auch nicht zu arbeiten, sondern er fordert auf: ein Gleichgewicht herzustellen zwischen Spiritualität und den Erfordernissen des Alltags. Diese Aufforderung ist heute nicht weniger aktuell als zum Zeitpunkt der Gründung des Klosters und der Weihe der Abteikirche.

Die Benediktinerabtei Maria Laach war wie andere bedeutende Klöster im Laufe ihrer Geschichte einerseits von ihrer Zeit beeinflusst und andererseits selbst Impulsgeber ihrer Zeit, z.B. durch ihre frühen wissenschaftlichen Arbeiten und als Zentrum der Liturgischen Bewegung. Um 1500 wird das Kloster ein Vorort des rheinischen Klosterhumanismus und ein Zentrum der Wissenschaften; damals wurde die Klosterbibliothek ausgebaut.

Das Kloster wurde zu einem ausstrahlenden Zentrum der Literatur und der Kunst.

Den Dreißigjährigen Krieg (1618-48), der nicht nur, aber auch ein Religionskrieg war, hat das Kloster ebenso überstanden wie die Napoleonischen Kriege, bis dann allerdings 1802 die französische Regierung die Abtei aufhob und sie in eine große Meierei umwandelte. Eine damals, wie man glaubte, abschließende, wie wir heute wissen, sehr vorübergehende Lösung. Nach dem zwischenzeitlichen Erwerb (1862) der ehemaligen Abteigebäude durch die deutsche Jesuitenprovinz und deren schon zehn Jahre später erfolgende Vertreibung durch das Jesuitengesetz im Zuge des Kulturkampfes erfolgte mit Beginn der 90er Jahre des 19. Jahrhunderts dann die zunehmende Wiederbesiedlung durch Benediktinermönche aus der Erzabtei Beuron, nachdem diese bei Kaiser Wilhelm II. dazu eine Genehmigung erwirkt hatten.

Die zweitausendjährige Geschichte des Christentums , die noch älter ist als die Geschichte dieses Klosters, ist auch eine Geschichte der Irrtümer, der Verfehlungen und Verirrungen. Aber sie ist zugleich eine überwältigende Geschichte von Zeugnissen der Freiheit des Christenmenschen und der Unantastbarkeit der Menschenwürde. Gerade in Zeiten politischer Umstürze und der Verachtung von Wert und Würde des Menschen, nicht zuletzt in der Zeit des Nationalsozialismus, hat es das Zeugnis von Christen wie Bernhard Lichtenberg, Alfred Delp, Dietrich Bonhoeffer oder Edith Stein gegeben. Und es sind übrigens auch in solchen Zeiten nicht zuletzt die Klöster gewesen, die eine diskrete Zuflucht für Verfolgte und ein Ort des Widerstandes gegen die Zustände der Welt gewesen sind. Dass in einer für ihn persönlich und für das Land besonders schweren Zeit der spätere erste Kanzler der Bundesrepublik Deutschland, Konrad Adenauer, für ein Jahr im Kloster Maria Laach Zuflucht gefunden hat, registriere ich als bekennender Christ und Demokrat mit doppelter Genugtuung.

Nach dem Zweiten Weltkrieg hat Maria Laach an Bedeutung, auch an politischer Bedeutung, ganz offenkundig nicht eingebüßt. Hier haben auch wichtige politische Treffen stattgefunden, zwischen Kanzlern und französischen Staatspräsidenten beispielsweise. Und hier findet in einer schönen, ungefährdeten Tradition Jahr für Jahr ein Treffen katholischer Politiker aus Bund und Ländern zu jährlichen Exerzitien statt.

IV.

Die Kirchengeschichte ist wie die Nationalgeschichte voll von Aufbrüchen und Gründungen, von Aufstiegen und Niedergängen. „Zivilisatione n sind sterblich - Kirchen auch“, hat Hans Maier, der frühere Präsident des Zentralkomitees der Deutschen Katholiken und langjährige Bayerische Kulturmister einmal in einem lesenswerten Beitrag formuliert und hinzugefügt: „Nichts lässt sich auf die Dauer schützen und konservieren, wenn Geist und Leben schwächer werden und absterben. Lebendig bleibt nur, was bei Menschen Wurzeln geschlagen hat und fortbesteht... Die Kirche muss den Glauben immer zugleich bewahren und der jeweiligen Zeit neu sagen. Der Glaube kann gar nicht unwandelbar durch die Zeiten weitergegeben und in jeder Zeit in gleicher Weise gelebt werden. Glaube und Kirche stehen stets im Wechselverhältnis mit Geschichte und Kultur. Wer dies leugnet, verteidigt in Wahrheit die Bindung von Kirche und Glauben an eine bestimmte geschichtliche Periode und eine bestimmte Kultur. Eine solche Bindung widerspricht der Erfahrung der Kirchengeschichte.“

Ganz offensichtlich hängt die Frage nach der Autorität der Kirche in diesen dramatischen Prozessen der Veränderung auch an ihrer Fähigkeit sowie ihrer Bereitschaft zur geschichtlichen Aktualisierung als Kirche Jesu Christi. Dazu gehört ganz wesentlich die Bereitschaft und die Fähigkeit, Neues wahrzunehmen und zuzulassen, das bislang noch nicht zur Entfaltung kommen konnte.

Im vierten Kapitel der dogmatischen Konstitution über die Kirche „Lumen Gentium“ (21.11.1964) wird das Apostolat der Laien als Teilhaber an der Heilssendung der Kirche ausdrücklich bekräftigt. Ihnen wird die Möglichkeit und „bisweilen“ sogar die Pflicht zugesprochen, sich in kirchlichen Fragen zu äußern: „Die geweihten Hirten aber sollen die Würde und die Verantwortung der Laien in der Kirche anerkennen und fördern. Sie sollen gern deren klugen Rat benutzen, ihnen vertrauensvoll Aufgaben im Dienst der Kirche übertragen und ihnen Freiheit und Raum im Handeln lassen, ihnen auch Mut machen, aus eigener Initiative Werke in Angriff zu nehmen... Sie können mit Hilfe der Erfahrung der Laien in geistlichen wie in weltlichen Dingen genauer und besser urteilen.“ (Lumen Gentium 37)

Die Kirche der Zukunft braucht kluge Hirten und eine aufgeklärte Herde, die sich ihrer eigenen Verantwortung bewusst ist und von dieser Verantwortung Gebrauch macht. Dass die Wahrnehmung des Apostolats der Laien nicht immer einfach ist, frei von Spannungen und Irritationen, will ich an einem Thema verdeutlichen, das besonders wichtig und zugleich besonders schwierig ist: dem Schutz des ungeborenen Lebens.

Ich gehöre zu denjenigen, die an den ebenso schwierigen wie ernsthaften Bemühungen des Deutschen Bundestages beteiligt waren, eine angemessene gesetzliche Regelung für die Frage zu finden, ob überhaupt und, wenn ja, unter welchen Voraussetzungen Schwangerschaftsabbrüche straffrei bleiben sollten. Und obwohl ich mir gewiss nicht einbilde, bei diesem Thema ein besonderer Experte zu sein, habe ich aus diesen jahrelangen quälenden Beratungen mindestens eine subjektiv feste Überzeugung in Erinnerung behalten: Am ernsthaften Bemühen des deutschen Gesetzgebers, für dieses verzweifelte Problem eine halbwegs überzeugende menschengerechte Lösung zu finden, ist kein Zweifel erlaubt. Und deswegen hat mich persönlich die Reaktion der Amtskirche auf diesen damaligen Gesetzgebungsprozess mit den sich daraus ergebenden Beratungsstrukturen betroffen gemacht. Das Ausscheiden der katholischen Schwangerschaftskonfliktberatung aus dem Konfliktberatungssystem der Bundesrepublik Deutschland habe ich für einen schweren Fehler gehalten. Ich sage das jetzt nicht als Politiker, sondern als katholischer Christ. Jedenfalls hat diese Entscheidung, völlig unabhängig davon, ob man sie für zwangsläufig oder mutwillig, für begründet oder unbegründet hält, ganz offensichtlich ein Vakuum entstehen lassen, das dringend gefüllt werden musste. Mir liegt sehr daran, zwischen diesen beiden Aspekten zu unterscheiden. Selbst dann, wenn man die unter bekannten Bedingungen zustande gekommene Entscheidung der Deutschen Bischofskonferenz für richtig hält, was ich aus den angedeuteten Gründen ausdrücklich nicht kann, muss man sich doch immer noch der Einsicht stellen, dass die getroffene Entscheidung ein neues Problem hat entstehen lassen, und dass nach meinem Verständnis niemand, der sich der Ernsthaftigkeit dieses Problems nicht mutwillig entzieht, dieses dadurch entstandene neue Problem auf sich beruhen lassen durfte. Ungeborene Kinder kann man nicht ohne ihre Mütter schützen und schon gar nicht gegen sie.

Im Zusammenhang mit parlamentarischen Entscheidungsprozessen werden - wie die meisten wissen - gerne Gewissensentscheidungen reklamiert, die, wie auch die meisten wissen, selten vorkommen. Aber es gibt sie, und das ist so eine. Und es gibt eben auch Gewissensentscheidungen jenseits der Politik oder nach Abschluss getroffener politischer Entscheidungen.

Der Kern meiner persönlichen Motivation und vermutlich auch der vieler anderer, die damals zu den Gründungsmitgliedern von Donum Vitae gehört haben, war die Wahrnehmung genau dieses Dilemmas und die Vorstellung auch von einer ganz unmittelbaren persönlichen Verpflichtung, die sich daraus ergibt. Und wenn man denn schon der Argumentation folgt, dass die vom Gesetzgeber und damit staatlich verbindlich getroffene Ordnung den eigenen Ansprüchen und Glaubensüberzeugungen nicht genügt, dann ist die Schlussfolgerung doch erst recht nicht erlaubt, sich nun heimlich in die Büsche zu schlagen und zu beobachten, was denn nun wohl passiert. Und deswegen war für mich wie für viele andere klar, dass die persönliche Verantwortung als politisch engagierter Christ die aktive Mitwirkung an der Bewältigung der alten und neuen Probleme zur Folge haben musste, die sich aus der Entscheidung des Vatikans und der deutschen Bischofskonferenz für den Schutz des menschlichen Lebens ergaben - so unvollkommen das notwendigerweise bleiben muss. Aber der Hinweis auf die nicht verfügbaren perfekten Lösungen ist immer schon die beliebteste Ausrede für die Verweigerung eigener Beteiligung gewesen. Ich gebe gerne zu, dass mich in den inzwischen relativ langen Jahren meiner Zugehörigkeit zu dieser Kirche keine andere Frage so umgetrieben und auch so strapaziert hat wie diese. Ich will gerne hinzufügen, dass ich den begründeten Eindruck habe, dass das für manche Mitglieder der Bischofskonferenz auch gilt, deren Entscheidungsspielräume aus offensichtlichen Gründen jedenfalls anders, enger als unsere waren und sind, wodurch sich nicht nur die Möglichkeit, sondern, wie ich glaube, auch die Notwendigkeit unterschiedlicher politischer, persönlicher, auch religiös begründeter Schlussfolgerungen ergibt.

Mit Blick auf die jüngste Erklärung der Bischofskonferenz muss die Frage erlaubt sein: wollen die Bischöfe wirklich nicht, dass sich überzeugte engagierte Katholiken an der Beratung zum Schutz des Lebens in organisierter Weise beteiligen? Einer ebenso verantwortungsvollen wie wirkungsvollen Beratung, der viele tausend Kinder ihr Leben verdanken. Und was bedeutet die Ausgrenzung von Donum Vitae als „Vereinigung außerhalb der Kirche“, was bedeutet sie für das Wirken von Katholiken in einer säkularen Welt und damit auch ihrer Verlässlichkeit als Staatsbürger in einem demokratischen Rechtsstaat?

Mitten in der Welt, in der wir heute leben, sind die wirklich großen Fragen jedem vordergründigen Eindruck zum Trotz im Kern religiöse Fragen: Die Frage nach Leben und Tod, nach Gut und Böse, nach Schuld und Vergebung, nach Freiheit und Verantwortung, nach Frieden und Völkerverständigung. Sie sind freilich von den Kirchen ebenso wenig alleine zu beantworten wie von den Regierungen oder Parlamenten.

Trotz der Irrtümer, Verirrungen, Verfehlungen und auch Verbrechen, die es in der Geschichte des Christentums über die Jahrhunderte hinweg gegeben hat, ist der Kern der tragenden ethischen und moralischen Orientierungen der westlichen Zivilisation von keiner anderen Institution mehr geprägt und mehr gefördert worden als von den christlichen Kirchen. Auch deshalb gehört die Kirchenspaltung, die inzwischen seit fast 500 Jahren andauert, zu den größeren Katastrophen der europäischen Geschichte, im Lichte der Herausforderungen der Gegenwart und der Zukunft ist sie ein schwer erträgliches Ärgernis. In der Formulierung von Kardinal Kasper: „Wir dürfen und können uns mit dem Faktum der getrennten Kirchen nicht abfinden; wir dürfen uns nicht daran gewöhnen oder dieses Faktum gar rechtfertigen wollen. Die Trennung ist ein Skandal, den wir nicht verharmlosen dürfen, etwa dadurch, dass wir uns auf eine rein geistliche Einheit hinter den faktisch bestehenden Kirchentümern zurückziehen.“

Mir sind die Unterschiede zwischen den christlichen Konfessionen hinreichend geläufig, aber sie wollen mir im Kontext der gemeinsamen Aufgaben und Herausforderungen nicht hinreichend relevant erscheinen, um die Trennung weiter zu rechtfertigen und aufrechtzuerhalten.

V.

Die Politik scheint insoweit weitergekommen zu sein als die Kirchen. Dass Europa seine jahrzehntelange Trennung überwunden hat und nicht nur zum größten freien Markt der Welt, sondern auch zu einer politischen Gemeinschaft zusammenwächst, ist eines der Hoffnungszeichen zu Beginn dieses 21. Jahrhunderts. Dass die Grundwerte dieser Europäischen Gemeinschaft, mehr oder weniger vollständig formuliert im europäischen Verfassungsvertrag, von christlichen Glaubensüberzeugungen geprägt sind, ist offenkundig. Es bleibt aber erklärungsbedürftig, warum schon unter den Regierungschefs der Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft eine Einigung auf diesen Verfassungstext nur unter ausdrücklicher Ausklammerung dieses offensichtlichen und unbestreitbaren kulturellen und religiösen Zusammenhanges möglich war. Dieses erstaunliche Defizit hat in den vergangenen Jahren niemand hartnäckiger und eindrucksvoller und, ich hoffe, auch wirkungsvoller beschrieben als unser heutiger Papst Benedikt XVI.: „Europa braucht eine sicher demütige Annahme seiner selbst, wenn es eine Zukunft haben soll“. Und es sind keineswegs nur Theologen, es sind insbesondere Historiker, Philosophen, Politiker, Verfassungsjuristen, die hierauf immer wieder hinweisen.

„Auch ein Staat, der die Glaubensfreiheit umfassend gewährleistet und sich damit selber zu religiös-weltanschaulicher Neutralität verpflichtet, kann die kulturell vermittelten und historisch verwurzelten Wertüberzeugungen und Einstellungen nicht abstreifen, auf denen der gesellschaftliche Zusammenhalt beruht und von denen auch die Erfüllung seiner eigenen Aufgaben abhängt“, schreibt unser Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung aus dem Jahr 1993: „Der christliche Glaube und die christlichen Kirchen sind dabei, wie immer man ihr Erbe heute beurteilen mag, von überragender Prägekraft gewesen. Die darauf zurückgehenden Denktraditionen, Sinnerfahrungen und Verhaltensmuster können dem Staat nicht gleichgültig sein.“

Gleichgültigkeit: das ist vielleicht die größte Gefährdung der westlichen Zivilisation, die sich kaum noch jemand als christliches Abendland zu bezeichnen traut. Der englische Religionssoziologe David Martin hat schon vor geraumer Zeit darauf aufmerksam gemacht, ausgerechnet in Europa habe der weltweite Prozess der Säkularisierung ein Ausmaß erreicht, das in der modernen Welt einmalig sei: „Europa ist der einzige wirklich säkulare Kontinent der Erde geworden“. Diese Befunde sind umso bemerkenswerter, als gleichzeitig weltweit geradezu eine religiöse Renaissance zu beobachten ist, für die es allerdings auch auf dem alten Kontinent durchaus Beispiele gibt. Die erstaunliche Beteiligung, keineswegs nur an den Teilnehmerzahlen gemessen, bei den Weltjugendtreffen ist dafür nicht das einzige, aber ein besonders aufschlussreiches Beispiel.

VI.

Wenngleich die christliche Botschaft zeitlos ist, so ist es doch eine Herausforderung für die Kirche, diese Botschaft in der jeweiligen Zeit bzw. unter den Bedingungen sich ändernder Zeiten zu verkünden. Kardinal Lehmann hat das einmal so formuliert: „Der christliche Glaube muss immer wieder neu vergegenwärtigt werden, auch wenn er derselbe bleibt.“ Und er hat aus guten Gründen hinzugefügt: „Es liegt auf der Hand, dass eine angepasste Kirche selbst überflüssig wird, weil sie ja ohnehin nur noch eine Verdoppelung dessen bietet, was schon ist.“

Zu diesem schon immer spannenden und spannungsvollen Verhältnis der Veränderungen in der Zeit und des ewig Gültigen über die Zeiten hinweg gibt es eine wunderschöne Formulierung in der Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute „Gaudium et Spes“: „Zur Erfüllung dieses ihres Auftrags obliegt der Kirche allzeit die Pflicht, nach den Zeichen der Zeit zu forschen und sie im Licht des Evangeliums zu deuten. So kann sie dann in einer jeweils einer Generation angemessenen Weise auf die bleibenden Fragen der Menschen nach dem Sinn des gegenwärtigen und des zukünftigen Lebens und nach dem Verhältnis beider zueinander Antwort geben (GS 4).“

Die Einlösung dieses Auftrages erfordert vermutlich ein neues Verhältnis von Beten und Arbeiten. Auf die bleibenden Fragen der Menschen in einer jeweils einer Generation angemessenen Weise Antwort geben, die Zeichen der Zeit erforschen und diese im Lichte des Evangelismus zu deuten: das ist unsere gemeinsame Aufgabe - mitten in dieser Welt.

Parlament

Rede von Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert zur Eröffnung der Ausstellung „Erzwungene Wege - Flucht und Vertreibung im 20. Jahrhundert“ in Berlin

Flucht und Vertreibung sind eine scheinbar unendliche Geschichte. Sie handelt nicht nur von der Vergangenheit, sondern auch von der Gegenwart. Sie hat weder im 20. Jahrhundert begonnen noch ist sie damals zu Ende gegangen. Wer eine schreckliche Vergangenheit nicht in die Zukunft verlängern will, muss die Lektionen der Geschichte lernen, soweit sich überhaupt über Generationen hinweg Erfahrungen vermitteln und Einsichten in Veränderungen umsetzen lassen.

Geschichte hat man nicht für sich allein, sondern immer mit anderen gemeinsam. Dies gilt für Personen, deren Leben sich immer und notwendigerweise im Kontext zu anderen Menschen vollzieht, und schon gar für Länder, Völker und Nationen.

Die Deutschen hatten ihre Geschichte nie für sich allein. Von mehr Nachbarn als jedes andere Land in Europa umgeben, waren die Deutschen immer auch von den Entwicklungen in Nachbarländern und diese von Ereignissen in Deutschland direkt und indirekt betroffen. Mehr als für alle anderen Länder gilt dies für das Verhältnis Deutschlands zu Frankreich und zu Polen. So wie die Identität einer Person durch Herkunft und Erfahrungen ganz wesentlich bestimmt ist, so gilt auch für Länder, Völker und Nationen, dass die Gegenwart nicht ohne die Vergangenheit zu erklären und die Zukunft ohne das Bewusstsein damit verbundener Erfahrungen nicht zu bewältigen ist.

Eine besondere Schwierigkeit besteht in der Diskrepanz zwischen den großen historischen Ereignissen und den scheinbar kleinen persönlichen Schicksalen, deren Summe aber überhaupt erst die großen Veränderungen ausmachen. Die Geschichte der Vertreibung in Europa ist dafür ein besonders gutes und zugleich sensibles Beispiel. Die historischen Kausalitäten, der Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkung liegt bei den großen Vertreibungen, die es in der europäischen Geschichte vor allem des 20. Jahrhunderts gegeben hat, regelmäßig klar zu Tage. Eine hinreichende Erklärung für das persönliche Vertreibungsschicksal ergibt sich daraus fast nie. Das macht den Umgang mit dem Thema persönlich wie politisch so schwierig, das Risiko von Missverständnissen und Verletzungen so hoch, und darf dennoch nicht zu dem leichten Ausweg verleiten, Einzelschicksale verdrängen zu wollen, um für die großen Zusammenhänge und für das veränderte Verhältnis von Nachbarländern zueinander Irritationen zu vermeiden. Der Preis der Verdrängung ist Distanz – nicht die kühle Distanz des Historikers, der emotionslos Fakten und Ereignisse sortiert, sondern die emotionale Distanz von Betroffenen zu den Institutionen und Repräsentanten des eigenen wie des dauerhaft fremden Landes, das auf diese Weise nie zum gefühlten guten Nachbarn werden kann.

Deshalb ist Erinnerungskultur ebenso wichtig wie schwierig. Und deshalb ist sie auch eine staatliche Aufgabe. Menschen, die persönlich schuldlos Opfer politischer Entwicklungen, staatlich veranlasster Verirrungen oder Verbrechen geworden sind, haben einen Anspruch darauf, in ihrem Schmerz, mit ihrem Schicksal nicht allein gelassen zu werden.

Es wäre unsinnig, eine solche Kultur der Erinnerung ohne die Betroffenen entwickeln und pflegen zu wollen, aber es wäre auch unklug, sie allein den Vertriebenen als besonders Betroffenen zu überlassen. Entgegen manchen Besorgnissen ist es vielleicht eher ein Vorteil, dass die Bemühungen um dieses Anliegen in kurzem zeitlichen Abstand gleich zwei Mal erfolgen, durch zwei Ausstellungen, von denen die eine in gesellschaftlicher, die andere in staatlicher Verantwortung entstanden sind. Dies macht neben vielen Übereinstimmungen manche Unterschiede deutlich. Einen Anspruch auf Deutungshoheit hat ohnehin niemand – weder Historiker, noch Politiker, noch Verbandsfunktionäre und auch nicht Journalisten und Publizisten, deren Bemühungen um eine differenzierende, kritische Begleitung dieser Erinnerungs- und Aufklärungsarbeit ich ausdrücklich würdigen möchte. Wer für sich ein Interpretationsmonopol reklamiert, sollte sich am öffentlichen Diskurs besser gar nicht beteiligen, wenn dieser denn auch ein Beitrag zur Verständigung und Versöhnung werden soll.

Im Koalitionsvertrag haben sich die beiden großen Volksparteien ausdrücklich „zur gesellschaftlichen wie historischen Aufarbeitung von Zwangsmigration, Flucht und Vertreibung“ bekannt: „Wir wollen im Geiste der Versöhnung auch in Berlin ein sichtbares Zeichen setzen, um – in Verbindung mit dem europäischen Netzwerk Erinnerung und Solidarität über die bisher beteiligten Länder Polen, Ungarn und Slowakei hinaus – an das Unrecht von Vertreibung zu erinnern und Vertreibung für immer zu ächten.“ Dies ist zweifellos eine öffentliche Aufgabe, die durch gesellschaftliche Initiativen zu ergänzen, nicht aber zu ersetzen ist.

Wer als Vertreter der Nachkriegsgeneration wie ich auch nur einen Hauch von Vorstellungskraft über Ereignisse besitzt, die er selber nicht erlebt hat, darf sich keine Illusion über die Größe der Anstrengungen machen, die notwendig sind, um diesen Ansprüchen zu genügen.

Manche werden sich an die fulminante Auseinandersetzung erinnern, die vor genau drei Jahren zwischen zwei herausragenden politischen und intellektuellen Köpfen in Deutschland und Polen zu diesem Thema stattgefunden hat. Wladyslaw Bartoszewski und Peter Glotz haben in zwei großen Beiträgen Anfang August 2003 in der FAZ wechselseitig die Besorgnis einer selektiven Geschichtswahrnehmung geäußert und mit heiligem Eifer für ihre gegensetzlichen Auffassungen gestritten – auf einem intellektuellem Niveau und mit einem moralischen Ernst, den man der quälenden Debatte der letzten Jahre im Ganzen gewünscht hätte, die nicht immer mit heiligem Eifer geführt worden ist.

Ich habe – wie Peter Glotz – großen Respekt vor der Biografie und der Lebensleistung des bedeutenden Publizisten, Historikers und Diplomaten Bartoszewski, der Häftling in Auschwitz, Mitgründer einer geheimen Hilfsorganisation für Juden, Teilnehmer des polnischen Widerstandes und des Warschauer Aufstandes gewesen ist, nach dem Krieg durch die polnischen Kommunisten sechseinhalb Jahre inhaftiert war und nach 1990 Botschafter in Wien und Außenminister der Republik Polen gewesen ist. Deshalb nehme ich seine Einwände sehr ernst, auch dann, wenn mir Besorgnisse unbegründet und Einwände nicht überzeugend erscheinen.

Umso mehr haben mich die Zeilen berührt und ermutigt, die ich vor wenigen Wochen in seinem Beitrag einer Festschrift aus Anlass des 70. Geburtstages von Kardinal Lehmann gefunden habe: „Polen und Deutsche müssen ihre gegenseitigen Relationen neu begreifen und definieren. Ich gehöre der Generation an, die berechtigt ist, folgenden Aufruf mutig zu formulieren: Lasst uns die Vergangenheit nicht vergessen und dafür sorgen, dass das Bewusstsein der Vergangenheit gepflegt wird. Polen und Deutsche müssen einander aber über ihre neue europäische Verantwortung verstehen lernen, es ist nämlich Zeit, dass Polen und Deutsche aufhören, Europa jeweils für sich zu vereinnahmen; sie müssen beginnen, gemeinsam zum Wohle Europas zu wirken. … Die Herausforderung der Versöhnung unter demokratischen Bedingungen ist eine bedeutende Sache. Trotz der tragischen Vergangenheit haben es die Deutschen und die Polen verstanden, eine enorme psychologische und moralische Wende zu vollziehen. Sie beginnen, im Sinne von Verständigung und Versöhnung zu leben. Diese Erfahrungen und diese Werte sind besonders wertvoll, leider auch deshalb, da Völker, die auf unserem Kontinent nicht weit von uns leben, hier und heute noch mit ähnlichen Herausforderungen konfrontiert werden.“

Ich unterstreiche diese Beurteilung Satz für Satz und ich bewundere den Geist, der sich darin dokumentiert. Dies gilt auch und gerade für die Schlussfolgerungen, die er daraus zieht: „Diese Erfahrungen sollten wir nicht nur für uns bewahren. Polen und Deutsche können und sollten Exporteure der Versöhnung und der Verständigung werden. Wir müssen uns aber dessen bewusst sein, dass Freiheit und Demokratie die Conditio sine qua non für Versöhnung und Verständigung darstellen. In diesem Sinne ist die Herausforderung der Vollendung Europas untrennbar mit der Herausforderung der Versöhnung verbunden.“

Jede Kultur beruht auf Erinnerung. Sie beginnt mit Erinnerung. Sie will freilich darüber hinaus, aber sie hätte ohne diesen Anfang nicht einmal begonnen.

Für uns Europäer gilt, schon gar im Kontext einer noch immer im Wachstum befindlichen Gemeinschaft nach Überwindung der politischen Teilung dieses Kontinents, die nie, zu keinem Zeitpunkt, eine kulturelle Trennung war, dass wir uns im Interesse der gemeinsamen Zukunft um ein gemeinsames Verständnis der Vergangenheit bemühen müssen. Das ist schwierig, aber möglich und nötig ganz gewiss.

Ich wünsche mir, dass diese Ausstellung einen Beitrag dazu leistet.

Parlament

Rede von Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert zum Thema „Weder machtlos noch allmächtig: Parlamentskultur in Deutschland“ beim Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung

Sehr geehrter Herr Professor Kocka, meine Damen und Herren,

ich bedanke mich zunächst für die freundliche Einladung, ganz besonders für die liebenswürdige Einführung, die mir manche Daten ins Bewusstsein zurückgeholt haben, die mir schon beinahe entfallen waren. Ihnen allen danke ich für Ihr Kommen an einem Sonntagvormittag, bei dem es auch andere, im Zweifelsfall unterhaltsamere Varianten gegeben hätte. Fast zeitgleich und nur wenige hundert Meter Luftlinie entfernt findet die große nationale Feier eines zu Ende gehenden bedeutenden Sportereignisses statt. Dass wir zum gleichen Zeitpunkt hier eine akademische Sonntagsmatinee veranstalten, hätte vor kurzem noch als Nachweis der gebotenen Distanz gegenüber den Banalitäten des Lebens gereicht. Heute muss es sich fast gegen den Verdacht eines gravierenden Mangels an Patriotismus zur Wehr setzen. So ändern sich die Zeiten und die Wahrnehmungen und die Erwartungen eben auch. Und damit sind wir schon fast beim Thema, das im übrigen beinah so unerschöpflich ist, dass Sie hoffentlich nicht die Erwartung eines kompletten Überblicks über ein hochkomplexes Thema und schon gar nicht die abschließende Antwort mitgebracht haben.

Als ich mir vorgestern die Einladung noch einmal vornahm, bin ich selber über den Begriff Parlamentskultur gestolpert und habe mich dann noch einmal in dem einschlägigen Sammenwerk von Eckart Henscheid „Siebenhundertsechsundfünfzig Kulturen – eine Bilanz“ vergewissern wollen, ob das, was darunter denn nun eigentlich zu verstehen sei, sich mit meinen persönlichen Vorstellungen halbwegs trifft. Dabei habe ich prompt die deprimierende Feststellung machen müssen, dass unter den siebenhundertsechsundfünfzig relevanten Kulturen die Parlamentskultur gar nicht vorgesehen ist. Das gibt uns vielleicht das gebotene Maß an Gelassenheit im Umgang mit einem Thema, das bei ernsthafter Betrachtung vielleicht eine solche gar nicht verdient. Immerhin haben Sie es auf die Tagesordnung gesetzt, und ich will mich nach den vorgetragenen Begründungen dem Versuch nicht entziehen, dazu ein paar vielleicht weiterführende Eindrücke und Erfahrungen weiterzugeben.

Meine Damen und Herren, die allgemeine Lebenserfahrung, dass man es nicht allen recht machen kann, gilt natürlich auch für Verfassungsorgane. Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident und selbst Bundesverfassungsgericht sehen sich immer wieder Erwartungen ausgesetzt, denen sie entweder gar nicht oder jedenfalls nicht gleichzeitig gerecht werden können. Dabei geht es bei genauem Hinsehen keineswegs nur um die Ansprüche der Öffentlichkeit an Funktionsweise, an Entscheidungsmechanismen dieser Organe, es geht gerade auch um die wechselseitigen Erwartungen, die sich im komplizierten Machtgefüge eines parlamentarischen Regierungssystems nicht selten im Wege stehen. Die jüngsten Verhandlungen und Entscheidungen über die Föderalismusreform sind dafür ein ebenso anschaulicher Beleg wie die inzwischen beachtliche Serie von Entscheidungen des Bundestages zur Beteiligung der Bundeswehr an Nato-Einsätzen, die jeweils mit einer bemerkenswerten Selbstverständlichkeit das Spannungsverhältnis zwischen der Erwartung geschlossenen Auftretens auf der einen Seite, von Fraktionen und Regierungskoalition insbesondere, und der Unabhängigkeit des Abgeordneten andererseits mit seinem freien Mandat illustriert haben - einschließlich der diffusen Erwartung, die sich in der Öffentlichkeit, auch der fachlich aufgeklärten Öffentlichkeit, mit diesem Spannungsverhältnis verbinden.

Dass sich gewählte Volksvertreter bei der notwendigen Abwägung von Chancen und Risiken in ihrer ganz persönlichen Entscheidung schwer tun und am Ende tatsächlich sowohl in den Regierungs- wie in den Oppositionsfraktionen nicht immer einheitlich abstimmen, entspricht natürlich dem sorgfältigen Umgang mit einem besonders sensiblen Thema als auch einer ganz unzweideutigen ausdrücklichen Verfassungslage. Dennoch und vielleicht auch gerade deshalb stellen solche Situationen keineswegs nur ein eingebildetes Problem ihrer jeweiligen Partei- und Fraktionsführungen dar, die im Interesse der politischen Handlungsfähigkeit wie des öffentlichen Erscheinungsbildes an der Geschlossenheit des eigenen Lagers ein überragendes Interesse haben müssen. Regierungsfähigkeit setzt Mehrheiten voraus. Mehrheitsfähigkeit erfordert Dispziplin. Es ist natürlich keine Lapalie, wenn die damalige Bundesregierung zum Beispiel für den Mazedonien-Einsatz im Deutschen Bundestag nachweislich mit den Abgeordneten der damaligen Rot-Grünen-Koalition keine eigene Mehrheit hatte, eine von der Regierung für dringlich gehaltene Maßnahme überhaupt nur dadurch zustande kam, weil sich im Parlament andere Mehrheiten bildeten als den vereinbarten und dieser Regierung zugrunde liegenden Koalitionsstrukturen entspricht. Die damals übrigens, wie sich der eine oder andere noch erinnern wird, unverblümte Ankündigung parteiinterner Konsequenzen für Abgeordnete mit bis zum Schluss stur abweichendem Abstimmungsverhalten durch den damaligen Generalsekretär der SPD, ist in der kommentierenden Berichterstattung mit einer bemerkenswerten Mischung von konditionierten Verständnis und offener Empörung aufgenommen worden. Heribert Prantl hat damals in der Süddeutschen Zeitung geschrieben: „Da könnte Müntefering“, um den handelte es sich als Generalsekretär damals, „gleich ein Depotstimmrecht fordern. Dann würde künftig sein Fraktionschef auftreten wie die Deutsche Bank bei der Hauptversammlung von Daimler und die Stimme des SPD-Stimmführers wäre 296 Stimmen wert… Dann wäre freilich das Parlament überflüssig - was dem Kanzler gefallen könnte: Bisweilen stört es ihn nämlich beim Regieren.“

Da sind wir bei dem vermutlich harten Kern der Irritationen, die ein lebendiger Parlamentarismus immer erzeugen wird, nämlich den im Kern nicht voll übereinstimmenden gleichzeitigen Erwartungen, die an das Verhalten von Parlamentariern herangetragen werden, schon gar, wenn man sie nicht nur als einzelne Exemplare, sondern als Bestandteil von handlungsfähigen Gruppierungen versteht. Natürlich muss man sie so verstehen, denn genau in dieser Rolle und fast nur in dieser Rolle hat man sie ge wählt. Nicht wegen ihrer Brillanz als Solisten, sondern in der Vermutung, ebenso loyale wie selbstbewusste Repräsentanten einer Gruppierung zu sein, der man im Saldo all der Vorstellungen über Parteien und deren Zielvorstellungen noch am ehesten die eigene Stimme anvertrauen wollte.

Schon Mitte der 60er Jahre hat Ernst Fraenkel in einem vielzitierten Aufsatz geschrieben, das kritikbedürftigste Element des Bonner Parlamentarismus sei die langläufige Kritik, die an ihm geübt werde. Ich darf vielleich drei Sätze zitieren. „Sie “ist reaktionär und schizophren. Sie sehnt sich heimlich nach einer starken Regierung und bekennt sich öffentlich zu der Herrschaft eines allmächtigen Parlaments. Sie beschimpft den Abgeordneten, wenn es zu einer Regierungskrise kommt, und verhöhnt ihn, wenn er getreulich die Fraktionsparole befolgt. Sie verkennt die notwendigerweise repräsentative Natur eines jeden funktionierenden Parlamentarismus und verfälscht seinen Charakter, indem sie in plebiszitär zu interpretieren versucht.„ Vierzig Jahre später, mehr als 15 Jahre nach Wiederherstellung der Deutschen Einheit, eine hinreichende Zahl von Jahren nach Umzug von Parlament und Regierung in die alte und neue Hauptstadt Berlin, besteht hinreichender Anlass, den Berliner Parlamentarismus danach zu befragen, ob er im Alltag den Ansprüchen genügt, die die Verfassung für seine Arbeit gesetzt hat. Es gibt nicht wenige, die daran zweifeln. Renommierte Stimmen aus Politik, Medien, Wissenschaft, auch den Verfassungsinstitutionen selbst. Konrad Adam hat in einem längeren Essay unter der Überschrift “Das machtlose Parlament„ die Auswanderung nahezu aller relevanten öffentlichen Debatten aus dem Parlament und ihre Verlagerung in “irgendwelche Konsensrunden, Anschubgruppen, Gesprächskreise, konzertierte Aktionen oder nationalen Ethikräte„ beklagt. Frank Walter schreibt wiederum in einem Zeitungsessay: “Wesentliche Entscheidungen, die die nationalen Gesellschaften in ihren Auswirkungen treffen, tief prägen und weitreichend umpflügen, fallen nicht mehr im Berliner Reichstag, auch nicht in den Parlamenten in Paris, Rom, London.„ Und um die Liste der Klagen, Besorgnisse und Beschwerden nicht zu komplettieren, aber abzurunden, auch der Präsident des Bundesverfassungsgerichts schreibt wiederum in einer Zeitung vom Bedeutungsverlust der Parlamente und ergänzt es um seine Besorgnis, wir hätten es mit einem “verfassungsrechtlichen und verfassungspolitischen Verfallsprozess zu tun„. Das ist schon relativ starker Tobak, jeweils von Leuten, bei denen sich im allgemeinen empfiehlt, deren Einschätzung ernst zu nehmen, und man kann dem ganz sicher auch nicht mit dröhnendem Selbstbewusstsein entgegentreten, als sei dies alleine schon gewissermaßen eine hinreichende Kompensation für starke empirische Belege. Immerhin will ich den drei beispielhaft genannten ausdrücklich kritischen Einschätzungen die dezidiert gegenteilige Auffassung mindestens referierend entgegensetzen, die Armin von Bogdandy, der Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg, wiederum in einer großen deutschen Zeitung vor fast genau einem Jahr zu Papier gebracht hat: “Nach der herrschenden Lehre ist die Geschichte des zeitgenössischen Parlamentarismus eine Verfallsgeschichte: weniger Macht, geringere Kompetenzen, schwindendes Ansehen. Tatsächlich ist der Parlamentarismus in den zurückliegenden Jahrzehnten von Erfolg zu Erfolg geeilt.„

Was ist denn nun eigentlich richtig? Ich beginne mal mit dem vermittelnden Vorschlag, dass die Behauptung vom Ableben des Parlamentarismus ebenso übertrieben ist wie die Behauptung einer unaufhaltsamen Erfolgsgeschichte und dass wie häufig im Leben die Wahrheit nicht so spektakulär ist, wie die deswegen besonders gern zitierten Funde, sondern weniger aufregend, aber durchaus in der Nähe der Ansprüche angesiedelt, die jedenfalls unsere Verfassung gegenüber diesem Verfassungsorgan formuliert und nach meinem Eindruck auch relativ nah zu dem, was leibhaftige Parlamentarier sich selber zutrauen und sicher auch zumuten müssen. Ich will ein paar dieser gerade beispielhaft genannten Befunde versuchen aufzugreifen und meine relativierende These zu illustrieren. Es ist ja schwerlich zu bestreiten, dass die öffentliche Debatte über wichtige und weniger wichtige Entwicklungen in Wirtschaft und Gesellschaft weder ausschließlich noch zuerst im Deutschen Bundestag stattfindet. Nachfragen wird man allerdings müssen, ob dies zum einen überhaupt notwendig und zum anderen je anders gewesen ist. Ausgerechnet die etwa von Konrad Adam beispielhaft genannte konzertierte Aktion war eine Erfindung der großen Koalition aus den 60er Jahren, die als förmliches Beratungsgremium längst aufgegeben und auch in mehr oder weniger ernsthaften Wiederbelebungsversuchen nicht wirklich zu etablieren war, schon gar nicht an Stelle des Parlaments.

Dem Bündnis für Arbeit ist es nicht anders ergangen. Der Versuch, außerhalb des Parlaments zu institutionalisieren mit verbindlichen Entscheidungen, was im Parlament stattfindet oder auch nicht, war jedenfalls keine erfolgreiche Konstruktion. Die von Konrad Adam und anderen beklagte fehlende parlamentarische Auseinandersetzung über den Zusammenhang von maßvollen Lohnabschlüssen und der Einsparung von Arbeitskräften, gehört nach Selbstverständnis und Funktionsbedingungen unserer marktwirtschaftlichen Ordnung ausdrücklich nicht dorthin, sie wird folgerichtig immer dann von Gewerkschaften, wie Arbeitgeberverbänden als zuständigem Sozialpartner moniert, wenn sie entgegen ihrer Erwartungen tatsächlich mal im Deutschen Bundestag versucht wird. Im übrigen ist in unserer Verfassungsordnung die Rolle des Bundestages entschieden bescheidener beschrieben als es den geradezu übermenschlichen Erwartungen von Deutschlands mehr oder weniger wissenschaftlich ausgewiesenen publizistischen Großfürsten entspricht. Da heißt es sinngemäß schlicht und ergreifend, dass Gesetze vom Bundestag verabschiedet werden. Mein Eindruck ist nicht, dass sich die Wirklichkeit von dieser Verfassungsnorm so fürchterlich entfernt hat. Für fast alle die Erwartungen, die jenseits dieser ausdrücklichen Norm an die Rolle des Parlaments geknüpft werden, findet sich jedenfalls keine verfassungsrechtliche Anforderung im Grundgesetz.

Der Hinweis auf die Ergänzung und Relativierung der drei klassischen politischen Gewalten Legislative, Exekutive und Jurisdiktion durch Wirtschaft, Wissenschaft und Medien als der vierten, fünften und sechsten Gewalt ist längst nicht mehr neu, aber zweifellos richtig. Ob diese drei inzwischen allerdings die “wahren Machthaber im Lande„ sind, die die gesetzgebende, vollziehende und richterliche Gewalt in die Schranken gewiesen, wenn nicht gar entthront haben (Konrad Adam), das mögen andere vielleicht mit mehr Distanz beurteilen, als sie dem Journalisten wie dem Palamentarier zu diesem Thema möglich sind. Mir persönlich erscheint diese Behauptung stark übertrieben. Plausibler ist wohl die Vermutung einer wachsenden wechselseitigen Abhängigkeit, die je nach Sachverhalt den einen oder anderen Faktor stärker erscheinen und eine generelle Dominanz der klassischen wie der modernen Gewalten gerade deshalb zunehmend aussichtslos erscheinen lässt.

Tatsächlich kommt der Staat schon seit langem – falls je – nicht ohne Rat und Hilfe von Sachverständigen außerhalb der durch Wahl legitimierten Verfassungsorgane aus. Insofern ist er zweifellos von Spezialisten abhängig, die zugleich Interessenten sind. Zu den Grundvoraussetzungen der Ernsthaftigkeit der Wahrnehmung eines Mandates gehört die Fähigkeit, diesen Zusammenhang und den Unterschied zwischen Erkenntnis und Interessen ständig im Bewusstsein zu haben. Auch die berühmte Rentenreform von 1957, deren weltweiter Glanz im Lichte neuerer Einschätzungen einer fairen Lastenverteilung zwischen den Generationen unter Berücksichtigung eines inzwischen gründlich veränderten Altersaufbaus massiv abbröckelt, ist damals natürlich nicht im Parlament entstanden und übrigens auch nicht im zuständigen Arbeitsministerium, sondern entwickelt worden von einem Expertenkreis um den Sozialökonomien Wilfried Schreiber, der sich bis zu seinem Lebensende darüber gegrämt hat, dass das, was er vorgeschlagen hat, dann so eben nicht von Regierung und schon gar nicht Parlament komplett übernommen wurde, woraus sich nicht nur nach seiner Überzeugung all die Probleme ergeben haben, die bei vollständiger Übernahme seines Vorschlages verlässlich hätten vermieden werden können.

Die Unterschiede im heutigen Gesetzgebungsverfahren des Berliner Parlamentarismus zu Beginn des 21. Jahrhunderts gegenüber früheren Zeiten der Bonner Republik sind bei fast identischen parlamentarischen Abläufe eher quantitativ als qualitativ bedeutsam. Die Zahl der interessierten und beteiligten Spezialisten wie der Lobbyisten – zwei Gruppen, die man auch nur mit eher virtuellem analytischen Scharfsinn voneinander trennen kann – hat sich allerdings dramatisch vermehrt. Für die in Berlin akkreditierten Lobbyisten wie Journalisten gilt, dass sie die Bonner Stärkeverhältnisse bereits weit überboten haben, die Parlamentarier befinden sich längst in einer statistisch hoffnungslosen Minderheit. Allein die beim Bundestag registrierten Interessenverbände haben inzwischen die 1800-Grenze überschritten, das heißt, dass auf jedes Mitglied des Deutschen Bundestages statistisch drei Verbände (!) kommen. Einzelne dieser Verbände haben sich längst in Ministeriumsstärke hier in Berlin etabliert und bombardieren mit ihrer gesamten Wucht von Sachverstand und organisiertem Interesse den parlamentarischen Entscheidunsprozess. Dennoch ist die Schlussfolgerung voreilig, dass Parlament werde als Forum der öffentlichen Auseinandersetzung oder als Ort verbindlicher Festlegungen durch Gesetzgebund immer unbedeutender. “Wer mit der Zeit geht„, um noch einmal Konad Adam zu zitieren, “verlässt sich nicht mehr auf das Gesetz, das Instrument der Legislative, auf die Verordnung, das Mittel der Exekutive, oder das Urteil, die Waffe der Gerichtsbarkeit. Modernisierer setzten auf Verhandlungen und ihr Ergebnis, den Vertrag und den Konsenz.„ Wenn das zuträfe, müsste die Zahl der Gesetze deutlich zurückgehen und schon gar die Neigung, wichtige Sachverhalte durch Gesetze abschließend zu regeln. Das Gegenteil ist richtig. Wir befinden uns in Deutschland geradezu auf dem Höhepunkt einer politischen Kultur, die Sachverhalte überhaupt erst dann für geregelt hält, wenn sie in Gesetzesform gegossen sind. Mit übrigens zum Teil skurrilen Ausprägungen, bei denen es mir jetzt gar nicht um die Beschimpfung einzelner Gesetzgebungsvorgänge geht, sondern schlicht und ergreifend um die Relativierung einer Behauptung, das Gesetz als politisches Gestaltungsinstrument habe immer mehr an Bedeutung verloren und folgerichtig Parlamente als Verfassungsorgane mit dieser zentralen Aufgabe.

Ob mit Blick auf den Arbeitsmarkt über geringfügige Beschäftigungen, Bedingungen der Selbständigkeit, Teilzeitarbeit oder Vorruhestand geredet wird, die Lösung wird per Gesetz gesucht. Ob über Zukunftsfragen der Energieversorgung gestritten wird, von Kohlesubventionen über Atomenergie, die Förderung von Sonne, Wind und Wasser wie die Liberalisierung der Märkte mit der Aufgabe aller Verstromungsmonopole, geregelt wird per Gesetz, dessen Durchführung noch dazu per Verordnung. Auch die Rahmenbedingungen für die Entwicklungschancen von Familien kann sich in Deutschland kaum noch jemand anders vorstellen als gesetzlich geregelt. Das gilt für die Festsetzung von Voraussetzung und Höhe des Kindergeldes, der Anrechung von Kindererziehung für die Alterssicherung, den Familienurlaub, den Anspruch auf Teilzeitarbeit bis zu einer wiederum gesetzlich zu flankierenden Arbeitsteilung zwischen Vätern und Müttern bei der Betreuung von Kleinkindern. Das System der sozialen Sicherung ist in Deutschland seit jeher ein gesetzliches System. Wir befinden uns hier in einer Einrichtung mit einschlägiger historischer Vergangenheit. Die berechtigten Zweifel, die es natürlich längst gibt, an den Möglichkeiten abschließender gesetzlicher Regelung für Alterssicherung, Gesundheitsversorgung, Pflegebedüftigkeit, Arbeitslosigkeit und Beschäftigungsförderung hindern bislang weder das Parlament an der Fortsetzung seiner gesetzlichen Bemühungen noch die interessierte Öffentlichkeit an der ausdrücklichen Erwartung einer ständigen Fortschreibung vorhandener gesetzlicher Regelungen. In jedem anderen wichtigen gesellschaftlichen Bereich sind die Beobachtungen immer wieder die gleichen. Die Bildung und Ausbildung wird in Deutschland von der Schulpflicht, den Schulformen, den Lehrplänen, dem Hochschulzugang und dem Hochschulbau bis zur Anerkennung von Examen per Gesetz, mindestens per Verordnung auf der Basis gesetzlicher Regelungen entschieden. Die Föderalismusreform wäre just an diesem Punkt beinahe gescheitert, als es noch einmal um die vergleichsweise luxuriöse Frage ging, nicht ob überhaupt, sondern an welcher Stelle diese Sachverhalte durch Gesetz zu regeln seien, vom Bund oder den Ländern.

Die Umwelt behauptet sich in Deutschland nicht ohne gesetzliche Regelungen, was Immissionsschutz, Boden- oder Lärmschutz betrifft – und schon gar nicht ein solches Jahrhundertproblem wie Dosen- oder Flaschenpfand. Und selbst die Kultur als dezidiert staatsferner Gesellschaftsbereich mit übrigens der größten einzelnen Ansammlung von Apokalyptikern, was die politische Kultur im allgemeinen und die Parlamentskultur im besonderen betrifft und die Unsinnigkeit der gesetzesförmigen Regelung von komplizierten Lebenssachverhalten, ist an diesem fröhlichen Überbietungswettbewerb voll konkurrenzfähig beteiligt. Dies gilt für Verfügungsansprüche von Urhebern, die Beteiligung an der Wertsteigerung von Kunstwerken nicht zuletzt für die Erbberechtigten und selbstverständlich die Sozialversicherung von Künstlern mit besonderen, wiederum gesetzlichen Regelungen im Rahmen der allgemeinen Sozialversicherungssystem. Die Preisbindung von Büchern wird durch Gesetz geregelt, nachdem eine jahrzehnelang selbstverständlich praktizierte informelle Regelung von der europäischen Gemeinschaft unter Wettbewerbsgesichtspunkten angezweifelt worden war. Da wissen die Deutschen, wie sie sich zu wehren haben, per Gesetz. Und wenn die Bereitschaft der Bürger zum privaten Engagement für gemeinnützige Zwecke nicht nur gefragt, sondern gefördert werden soll, dann geht es eben nur durch Gesetze, die Gründung und Arbeit von Stiftungen regeln und insbesondere die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden und Zuwendungen sichern.

Von einem Rückzug aus gesetzlichen Regelungen zu Gunsten von informellen Regelungen in Gestalt von Vereinbarungen, Übereinkünften oder Verträgen kann ersthaft keine Rede sein: Am Ende verlassen sich alle nur auf das Gesetz. Gerade vorgestern habe ich ein Brief an die Wissenschaftsministerin geschrieben, die die liebenswürdigen Überlegungen einer Neugestaltung des Nationalen Ethikrates in Form eines gemeinsamen von Regierung und Parlament zu berufenden Gremiums über den Bundestagspräsidenten wiederum durch ein Gesetz zur Errichtung eines Nationalen Ethikrates zu regeln beabsichtigt. Richtig bleibt, wenn wir nach diesem Teil einer nicht vollständigen, aber – wie ich denke – repräsentativen Bestandsaufnahme der politischen Wirksamkeit nicht nur über die Vorgänge, sondern auch über die Initiativen zu diesen Vorgängen reden, dass die Gesetzgebungsinitiative selten vom Bundestag ausgeht, vielmehr in der Regel von der Bundesregierung, die ihrerseits in der Gesellschaft und Wirtschaft vorhandene Interessen aufgreifen oder zumindest in ihren Gestaltungsabsichten berücksichtigt. Das schreibt im übrigen die Geschäftsordnung der Bundesregierung ausdrücklich vor, auch für die Vorbereitung von Gesetzesinitiativen, um damit sicherzustellen, dass der politische Entscheidugsprozess sich nicht von gesellschaftlichen Wirklichkeiten separiert. Und im übrigen, dass nicht Interessen rechtzeitig registriert, sondern mit den Interessen regelmäßig verbundene Sachverstand auch in notwendige Regelungen mit einbezogen wird.

Der Bundestag beschränkt sich, wie jede statistische Analyse der vergangenen Jahre gezeigt hat, keinesfalls nur auf die notarielle Beurkundung anderswo getroffener Entscheidungen. Von mehreren hundert Gesetzentwürfen, die in jeder Legislaturperiode vom Bundestag beraten werden, erfahren die meisten mehr oder weniger deutliche Veränderungen im parlamentarischen Entscheidungsprozess gegenüber der Fassung, in der sie eingebracht wurden. Weniger als 20 Prozent der Entwürfe werden unverändert beschlossen, das ist schon unter dem Gesichtspunkt der zunehmenden Anzahl zu ratifizierender europäischer Vorgänge durch Umsetzung in nationales Recht ein erstaunlich niedriger Wert, der ja seit kurzem die höheren Weihen eines sogenannten “Struckschen Gesetzes bekommen hat, womit ein Vorgang endlich mit einem realexistierenden Parlamentarier verbunden wird, der seit Anfängen des Parlamentarismus in genau dieser Form immer schon zu beobachten war. Sie können als Faustregel getrost davon ausgehen, je wichtiger ein Gesetzgebungsvorgang ist, desto unvermeintlicher sind die Änderungen, die sich im parlamentarischen Verfahrensablauf ergeben. Auch hier ist die Föderalismusreform ein besonders gutes, jedenfalls ein besonders erhellendes Beispiel, einschließlich der Mischung aus Respekt und Verzweiflung, die sich regelmäßig einstellt, wenn ein real existierender Parlamentarier die von ihnen im allgemeinen erwartete Selbständigkeit im konkreten Beispiel tatsächlich gegen die eigene Fraktion stellt. Dann jedenfalls wird spätestens, wenn die rechnerischen Mehrheiten gefährdet erscheinen, die Präferenz von der Unabhängigkeit der Urteilsbildung auf die Erwartung der Sicherheit des vereinbarten Ergebnisses verlagert.

Dass heute derjenige, der „etwas bewegen will, nicht mehr Abgeordneter, sondern Consultant oder Lobbyist, Imageberater oder Medienregisseur“ werde (Konrad Adam), ist keineswegs frei erfunden, aber doch eine vorschnell verallgemeinerte Beobachtung. Sie muss mindestens um den Hinweis ergänzt werden, dass nicht wenige dieser Lobbyisten und Berater zuvor Abgeordnete waren, die sich diesem neuen, scheinbar noch wichtigeren Aufgabenfeld in dem Augenblick zugewendet haben, in diesem sie ihr Mandat – aus welchen Gründen auch immer – nicht fortsetzen konnten. Zugleich drängen zahlreiche Verbandsvertreter in die Parlamente und es wären gewiss noch mehr, wenn sie dort ähnlich gut und vor allem ähnlich unauffällig bezahlt würden, wie es in ihren früheren Berufen die ganz selbstverständliche Regel war.

Bei genauerem Hinsehen, meine Damen und Herren, erweist sich der bundesdeutsche Parlamentarismus auch in seinem sechsten Lebensjahrzehnt als robuster und vitaler als gemeinhin vermutet. Er sollte in seinen Verfahren wie Ergebnissen weder unter- noch überschätzt werden. Gerade der deutsche Parlamentarismus erfreut sich bei all den Ländern, die sich noch in politischen Modernisierungsprozessen befinden oder sie gerade mehr oder weniger hinter sich gebracht haben, einer geradezu anrührenden Attraktivität. Keine andere Verfassung, kaum ein anderes Wahlgesetz, kaum – sofern vorhanden – andere Vorstellungen über die Aufgabenstellung und Regelungen und Rahmenbedingungen für politische Parteien werden in anderen Ländern so oft gelesen, so oft zitiert und häufig so unkritisch als Blaupause für eigene Parlamentarisierungsambitionen zur Grundlage gemacht. Der Deutsche Bundestag ist zunehmend mit Erwartungen an Hilfestellung für den Aufbau parlamentarischer Strukturen in mehreren dutzend Ländern der Welt konfrontiert, denen wir in dieser Anzahl gar nicht nachkommen können, weil wir selbst bei großzügiger Bedienung dieser Anforderungen einen gewissen Rest an Mitarbeitern für die Erledigung der vermeintlich hoch defizitären parlamentarischen Abläufe in Deutschland selbst benötigen.

Wenn ich gleich zu Beginn, meine Damen und Herren, gegenüber den beiden markigen Positionen der Verfallsgeschichte des Parlamentarismus auf der einen Seite und der unaufhaltsamen Fortschrittsgeschichte auf der anderen Seite empfohlen habe, doch vielleicht die weniger spektakuläre Vermutung für wirklichkeitsnah zu halten, dass wir weder mit dem einen oder dem anderen zu tun haben, sondern mit einer politischen Realität, die sich viel näher an den Verfassungsnormen orientiert, als das gemeinhin vermutet wird, und gleichzeitig natürlich in mancherleiweise von geschriebenen oder ungeschriebenen Erwartungen emanzipiert, insbesondere was die Unvermeintlichkeit informeller Beratungen angeht, dann will ich damit ausdrücklich den Hinweis verbinden, dass ich das persönlich nicht nur nicht für eine Fehlentwicklung halte, sondern für eine Voraussetzung, für eine der unverzichtbaren Voraussetzungen der Vitalität eines funktionstüchtigen parlamentarischen Systems. Die Vorstellung, dass alles und jedes, was von politischer Bedeutung sei, erstens überhaupt im Parlament stattfinden müsse und vor allem da zuerst, ist weder wirklichkeitsnah noch sinnvoll. Wenn man neben dem Interesse an öffentlichen Diskursen auch noch ein Restinteresse an zustande kommenden Ergebnissen hat, muss man die Vorstellung aufgeben, es könne alles sofort und immer und möglichst nur Gegenstand öffentlicher parlamentarischer Debatte sein. Ein beachtlicher Teil des politischen Prozesses hat übrigens – ich sage das noch einmal – nach unserer Verfassung keineswegs exklusiv im Deutschen Bundestag stattzufinden; die dem Deutschen Bundestag in unserer Verfassung zugedachte Rolle ist erstaunlich dürftig, und seine tatsächliche Rolle geht erstaunlich weit über das hinaus, was die Verfassung ausdrücklich dieser Institution vorbehalten hat. Aber dass er – der Deutsche Bundestag wie jedes andere bedeutende Parlament – die Funktion überhaupt wahrnehmen kann, die man von ihm ausdrücklich oder heimlich erwartet, hängt ganz wesentlich davon ab, dass er jedenfalls auch in informellen Strukturen und Prozessen arbeitet. Dass ein beachtlicher Teil des politischen Entscheidungsprozesses nicht auf der Vorderbühne, sondern in den Kulissen stattfindet, es ist die Voraussetzung dafür, dass Kompromisse überhaupt ermöglicht werden, von denen Georg Simmel einmal gesagt hat, sie gehörten zu den größten Errungenschaften der Menschheit. Selbst wann man dies für eine vielleicht zu pathetische Formulierung hält, ist es jedenfalls eine unaufgebbare Errungenschaft. Eine Gesellschaft, die nicht mehr kompromissfähig wäre, wäre weder eine humane noch eine freiheitliche Gesellschaft. Also muss ein politisches System, das sich eine vom Selbstverständnis her freiheitliche Gesellschaft gibt, die Voraussetzungen dafür schaffen und erhalten, dass Kompromisse möglich bleiben bzw. möglich werden.

Es gibt einen Punkt, den ich zum Schluss ansprechen möchte, der meine persönliche Beurteilung erklärt, warum ich die Zurückweisung der Verfallstheorien nicht schlicht und ergreifend mit der gegenteiligen Behauptung einer Erfolgsgeschichte konfrontierte, die ich zitiert, mir aber nicht zu eigen gemacht habe. Nach meiner Überzeugung spricht wenig für die Vermutung eines Bedeutungsverlustes der Parlamente, aber manches für die Wahrnehmung eines Bedeutungsverlustes der Politik. Das wäre, Herr Professor Kocka, ein schönes Thema für eine nächste mögliche Veranstaltung in dieser Reihe, den Stellenwert der Politik in der modernen Gesellschaft gegenüber anderen Einflussgrößen und Faktoren, auch und gerade in Zeiten der Globalisierung zu untersuchen.

Dort, wo wir jedenfalls, das ist jetzt einmal meine Arbeitshypothese, mit einer Tendenz des Bedeutungsverlustes von Politik zu tun haben, können Parlamente nicht kompensieren, was an Relevanz des Politischen ganz oder teilweise verloren gegangen ist. Auch wenn sie das für einen Versuch einer Selbstmotivation halten mögen, ich kann selbst dieser Beobachtung eines tendenziellen Bedeutungsverlustes der Politik nicht nur negative, sondern auch positive Aspekte abgewinnen. Sie stürzt mich überhaupt nicht in Depressionen. Je weniger dominant das Politische in einer Gesellschaft ist, desto ziviler kann sie auch in ihrem Erscheinungsbild, in ihren Abläufen werden und umgekehrt. Ob man den Bundestag nur dann als erste Gewalt sehen kann, wenn er in allen wesentlichen Fragen die Richtung vorgibt, wie es in den meisten kritischen Einlassungen zur Bedeutung der Parlamente reklamiert wird, ist eher unerheblich. Es spricht keineswegs gegen die politische Verfassung der Republik, dass sie sich nicht nach den politischen Vorgaben des Parlaments und der Regierung richtet, schon gar nicht immer, sondern diese umgekehrt zur Berücksichtigung vorhandener Erwartungen der Gesellschaft zwingen. Dennoch erweist sich bei den bedeutenden aktuellen und grundsätzlichen Frage n der Bundestag nach wie vor als das wichtigste Forum der Nation. Dies hat sich in jüngerer Zeit nicht nur bei dieser großen Operation „Förderalismusreform“ gezeigt, des größten Umbaus in der politischen Architektur der Republik seit 1949, bei der ich trotz Vielem, was man daran kritisch sehen kann, nicht erkennen kann, dass diese Veränderung der Architektur zu einem Bedeutungsverlust der Parlamente führt. Wenn überhaupt tendenziell eher im Gegenteil: sowohl die Rolle der Landtage wie die Rolle des Bundestages, wird das Ergebnis dieser neuen Vermessung von Zuständigkeiten eher gestärkt als geschwächt. Wie ich überhaupt in den etwas mehr als 50 Grundgesetzänderungen, die es seit Verabschiedung dieses Textes, oft überflüssigerweise, gegeben hat, keine einzige erinnern kann, auch in der Literatur keine gefunden habe, die in Intention oder Wirkung eine Schwächung der Rolle des Parlaments zur Folge gehabt hätte. Und nimmt man noch die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts hinzu, die mit dem Parlamentsvorbehalt die Notwendigkeit der Legitimation von Entscheidungsprozessen durch parlamentarische Akte ausdrücklich bekräftigt haben, dann spricht auch unter diesem Gesichtspunkt relativ wenig für die These eines kontinuierlichen Verfalls von Bedeutung oder Einfluss. Warum sich das Ansehen von Parlamenten und Parlamentariern eher umgekehrt proportional zu dieser Entwicklung vollzieht, wäre der übernächste denkbare Vortrag für diese oder eine andere Reihe.

Dass wir inzwischen in einer Gesellschaft, die so verfasst ist, wie sie ist, nicht nur Parlamente haben, sondern auch Fernsehen, und dass nicht nur in Parlamenten, sondern auch im Fernsehen über Politik geredet wird, das mag man nun je nach Betrachtungsweise als Bestätigung der Verfallstheorie wahrnehmen oder auch nicht. Die inzwischen hoffnungslos inflationierten Fernsehtalkshows sind jedenfalls weder immer unterhaltsam noch in der Regel politisch bedeutsam. Das scheint sich nach den allerjüngsten Eindrücken selbst bei ihren Organisatoren herumgesprochen zu haben. Machtlos ist das Parlament ganz sicher nicht. Aber offensichtlich auch nicht allmächtig. Ich finde das eine so beruhigend wie das andere.

Parlament

Rede von Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert zum Thema „Freiheit und Universität“ an der Freien Universität Berlin

Sehr geehrter Herr Präsident,
Herr Rasch,
verehrte Frau Springer,
meine Damen und Herren,

leichter als über Freiheit redet es sich im allgemeinen über Fußball, nicht nur in Zeiten von Weltmeisterschaften. Die Ansprüche sind niedriger, die Zusammenhänge sind einfacher, alle sind Experten, und wenn die Anstrengungen nicht ausreichen, geht es nicht um Krieg und Frieden, Leben oder Freiheit, sondern nur um ein Spiel. Titel und Trophäen werden immer wieder neu ausgespielt.

Bei den Universitäten ist die Sache schon wesentlich komplizierter. Die Ansprüche sind höher, die Zusammenhänge sind schwieriger, die Zahl der Experten ist deutlich niedriger und der Schaden wesentlich größer, wenn die Anstrengungen nicht reichen und gesetzte Ziele nicht erreicht werden.

Im Gründungsaufruf für die Freie Universität Berlin vom 23. Juli 1948 findet sich der folgende Satz: „Es geht um die Errichtung einer freien Universität, die der Wahrheit um ihrer selbst willen dient. Jeder Studierende soll wissen, dass er sich dort im Sinne echter Demokratie frei zur Persönlichkeit entfalten kann und nicht zum Objekt einseitiger Propaganda wird.“ In diesem Zitat sind wesentliche Stichpunkte dessen genannt, worum es bei unserem Thema geht: Freiheit, Universität, Wahrheit, Demokratie und immer mal wieder die Neigung zur schlichter Propaganda. Scheinbare Selbstverständlichkeiten und unscheinbare Zusammenhänge. Es gibt viele Aspekte, die in diesem Zusammenhang eine vertiefende Beschäftigung verdienen, von denen ich naturgemäß nur ein paar wenige mehr oder weniger exemplarisch behandeln kann. Wir müssten über Forschung und Lehre reden, über Bildung und Wissenschaften, über Quantitäten und Qualitäten und würden sofort feststellen, dass es jeweils Zusammenhänge gibt, und behalten hoffentlich immer im Auge, dass man das jeweils eine mit dem jeweils anderen besser nicht verwechseln sollte. Zu den scheinbaren Selbstverständlichkeiten gehört die konstitutive Bedeutung von Freiheit für Universitäten. Jedenfalls kann sich niemand von uns eine Universität, so wie wir sie uns denken, ohne die Mindestvoraussetzung von Freiheit vorstellen. Historisch ist dieser Zusammenhang schon alles andere als selbstverständlich.

Entstanden sind die Universitäten in Europa im Hochmittelalter, mindestens so sehr zur Bestätigung der dominierenden kirchlichen Lehrmeinungen als zur Freisetzung davon unabhängiger Orientierungen oder Erkenntnisse. Allein aus praktischen Gründen sind die allermeisten der damals in einer beachtlichen Taktfolge gegründeten Universitäten aus Dom- und Klosterschulen heraus entstanden. Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation kam es erst deutlich später als in Italien zu förmlichen Universitätsgründungen. Zwischen der ersten Universität in Bologna 1088 und den Gründungsdaten deutscher Universitäten liegen 250 bis 300 Jahre, eine erstaunliche, wenn auch erklärbare Differenz, die nicht nur, aber auch etwas damit zu tun hat, dass die städtische Kultur und ein Klima der Freiheit in Städten damals in Deutschland noch längst nicht so ausgebildet war wie im gleichen Zeitraum in Italien. 1348 wurde die erste deutsche Universität in Prag gegründet, 1365 in Wien, 1385 in Heidelberg, 1388 in Köln, 1392 in Erfurt, 1409 in Leipzig. Von Berlin war damals keine Rede, weder als Stadt noch als Universität. Zu einer ernsthaften Gefährdung des kirchlichen Lehrmonopols haben weniger die Universitätsgründungen selber beigetragen als vielmehr die Reformation. Sie hat die Konkurrenz in dem Kirchenkampf zur vielleicht eher unbeabsichtigten Grundlage einer Emanzipation von vorgegebenen dogmatischen Orientierungen werden lassen. Interessanterweise hat sich schon Ende des 15. Jahrhunderts der Schwerpunkt der wissenschaftlichen Tätigkeit an den bestehenden Universitäten von der Theologie hin zu den Naturwissenchaften verlagert. Zum ersten Mal bekam Wissenschaft neben einem allgemeinen Orientierungs- und Aufklärungsinteresse auch eine praktische Nutzungsperspektive - mit all dem Glanz und Elend, das sich daraus für die weitere Wissenschaftsgeschichte entwickeln sollte. Mit dem Erstarken der humanistischen Bewegung kam es zu einer weiteren Lockerung der Bindung zwischen Kirche und Universität. Ein heute wie damals außergewöhnlich lesenswertes Buch ist der ?Lob der Torheit„ von Erasmus von Rotterdam aus dem Jahre 1509: eine grandiose Satire auf die Verhältnisse der damaligen Zeit und über die sarkastischen Kommentierungen der kirchlichen und außerkirchlichen Zustände hinaus ein Grundlagenwerk für die Demonstration der Unabhängigkeit des Geistes. Mehr und mehr ist dann an die Stelle des kirchlichen Einflusses ein staatlicher Einfluss getreten. Viele Hochschulen dienten dem jeweiligen Landesherrn dazu, selbst die Spezialisten auszubilden, die man für die eigene expandierende Verwaltung dringend benötigte.

Das preußische allgemeine Landrecht von 1794 erkannte zum ersten Mal in einem relevanten staatsrechtlichen Dokument die Säkularisierung der Wissenschaft an und schützte sie ausdrücklich gegen Ansprüche von orthodoxer Seite: “Die Begriffe der Einwohner des Staates von Gott und göttlichen Dingen ... können kein Gegenstand von Zwangsgesetzen sein.„ In der französischen Verfassung von 1795 wurde die freie Gründung von Lehr- und Bildungseinrichtungen festgeschrieben, keineswegs allerdings die Lehrfreiheit. Ein paar Jahre später kam Wilhelm von Humboldt, und auch wenn seine Geburts- und Sterbedaten vermutlich doch eher zufällig sind, war es gewiss kein Zufall, dass er just zu diesem Zeitpunkt die Bedeutung in Preußen und weit darüber hinaus gewinnen konnte, die sich bis heute mit seinem Namen und seiner Vorstellung von Bildung und Wissenschaft und einer freien und modernen Universität verbinden. Es war die Zeit einer tiefen Krise Preußens und Deutschlands, das als Nationalstaat ohnehin noch nicht bestand. Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation hatte sich unter dem Eindruck französischer Besetzungen und Besatzungen beinahe unauffällig aufgelöst. Eine tausendjährige Geschichte war beinahe folgelos zu Ende, und wenn nicht mindestens Historiker in ihrem Eifer zur gründlichen Analyse stattgefundener Prozesse dieses Datum markiert hätten, wäre es möglicherweise nicht einmal im Gedächtnis der Menschheit erhalten geblieben.

Ich habe vor zehn, fünfzehn Jahren, als ich im damaligen Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft zu tun hatte, mich in einem Anflug von Neugier und Nostalgie mit den Schriften von Wilhelm von Humboldt auseinandergesetzt - übrigens in der festen Überzeugung, dass darin für die aktuellen Herausforderungen unserer Hochschul- und Wissenschaftspolitik natürlich nichts Relevantes zu gewinnen sein würde und wurde dabei einmal mehr von der nicht ganz neuen Einsicht überrascht, dass der Unterhaltungswert zeitgenössischer Texte fast immer umso höher ist, je älter er ist, und manchmal ist auch ihr praktischer Nutzen eher höher, wenn das Erscheinungsdatum länger zurückliegt. Die Lektüre der Denkschriften des preußischen Bildungsreformers Wilhelm von Humboldt zur Politik und zum Bildungswesen bestätigen diese nicht ganz neue Erfahrung, manches ist erschreckend aktuell geblieben. Viele vergleichbare Debatten über mögliche und notwendige Reformen im deutschen Bildungssystem kommen offensichtlich im ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts mühsamer voran und zu weniger konkreten Ergebnissen, als das im ersten Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts möglich war. “Der wahre Zweck des Menschen„, schreibt Wilhelm von Humboldt 1792 - da war er nicht Staatsminister, sondern 25 Jahre alt und vermutlich noch ohne konkrete Vorstellungen künftiger beruflicher Verwendung - “Der wahre Zweck des Menschen – nicht der, welchen die wechselnde Neigung, sondern welche die ewig unveränderliche Natur ihm vorschreibt – ist die höchste und proportionierlichste Bildung seiner Kräfte im Ganzen. Zu dieser Bildung ist Freiheit die erste und unerlässlichste Bedingung.„

Wenn man nicht nur Nachruhm, sondern Wirkung zum Maßstab der Beurteilung einer politischen Lebensleistung macht, dann wird man, jedenfalls in der jüngeren deutschen Geschichte, die ich jetzt mal nach der französischen Revolution willkürlich beginnen lasse, schwerlich einen ernsthaften Konkurrenten finden, der es mit Wilhelm von Humboldt aufnehmen könnte, was die erreichte Wirkung in tatsächlich absolvierter Amtszeit betrifft. Wilhelm von Humboldt wurde 1805 als geheimer Staatsrat die Leitung des Preußischen Ministeriums für Kultur und Unterricht übertragen. Er hat dieses Amt ganze 18 Monate ausgeübt, und hat in dieser Zeit eine weitreichende Neugestaltung des preußischen Unterrichts und Hochschulwesens durchgesetzt, die in Anspruch, Reichweite und Wirkung bis heute beispiellos geblieben sind. Auch wenn man die von ihm propagierten Bildungsideale auf der Grundlage eines neuen Humanismus, dem von ihm postulierten Primat der historischen Geisteswissenschaften und der Einheit von Forschung und Lehre heute noch mehr als damals im wörtlichen Sinne fragwürdig finden kann, verdienen sie doch ganz gewiss nicht nur historisch Respekt für die Perspektiven, die sie vermitteln, und den Geist, von dem sie geprägt sind. “Es gibt schlechterdings gewisse Kenntnisse, die allgemein sein müssen, und noch mehr eine gewisse Bildung der Gesinnung und des Charakters, die keinem fehlen darf. Jeder ist offenbar nur dann ein guter Handwerker, Kaufmann, Soldat und Geschäftsmannn, wenn er an sich und ohne Hinsicht auf seinen besonderen Beruf ein guter, anständiger, seinem Stande nach aufgeklärter Mensch und Bürger ist ... „, erklärt Humboldt in seinem Bericht an den König im Dezember 1809 und hält über diese allgemeine bildungspolitische Orientierung als besonderes Augenmerk seiner Sektion, seines Zuständigkeitsbereichs im Rahmen des preußischen Staatsministeriums fest, “dass niemand von einer niedrigeren Schule zu einer höheren und in dieser von einer Klasse zur andern übergehe, ehe seine Fähigkeit zu diesem Übergange gehörig geprüft ist ... „ Eine damals wie heute gerne verdrängte Aufgabe, die bei inzwischen gründlich verändertem Bildungsverhalten und damit verbundener Wahl verschiedener Bildungswege weder an Aktualität verloren noch offenkundig an Popularität gewonnen hat. Dies gilt leider auch für den damit verbundenen “doppelten Missbrauch ... , dass sehr unwissende junge Leute der Universität als reif zugesandt wurden, und daß durch die Lehrer die Erziehung des grösseren Teils der Schüler zu nützlichen Bürgern dem Bemühen aufgeopfert wurde, einige wenige Halbgelehrte zu bilden„.

Übrigens hat Wilhelm von Humboldt in diesem gleichen Bericht an den König, aus dem ich gerade zitiert habe, die gänzliche Abschaffung der Zensur für wissenschaftliche Bücher vorgeschlagen, womit er, wie wir wissen, nicht gänzlich erfolgreich war. Er hat jedenfalls ausdrücklich in diesem Zusammenhang reklamiert, dass das wahre und bleibende Interesse des Staates “in der Freiheit der Entwicklung der geistigen Kräfte der Nation„ bestehe und dass man deswegen in dem Konflikt zwischen einem tatsächlichen oder vermeintlichen Schutzinteresse des Staates und dem geistigen Entwicklungspotential einer Nation sich jedenfalls sorgfältig um eine Begrenzung des jeweiligen Schadens bemühen müsse. Er hat schon damals den scharfsinnig erkannten brisanten Konflikt gleich mit dem mutigen Vorschlag verbunden, Kunstprodukte grundsätzlich nicht der Zensur zu unterwerfen. Ein frühes Beispiel dafür, dass sich konservatives Staatsverständnis und liberales Kulturverständnis durchaus miteinander vereinbaren lassen.

Nun sind – wenn ich auch aus Zeitgründen diesen etwas großzügigen historischen Sprung machen darf-, die von Wilhelm von Humboldt nicht nur beschriebenen, sondern etablierten Prinzipien einer Universität etwa eineinhalb Jahrhunderte später an kaum einer anderen Universität so sehr zur Persiflage verkommen, wie ausgerechnet an der Berliner Universitätsgründung, die seinen Namen trägt. Ich muss hier nicht erläutern, wie die politischen Umstände waren, die schließlich nicht nur den Gedanken erzeugten, sondern die Gründung einer neuen Universität erzwangen, in der ich heute zum Verhältnis von Freiheit und Universität vortragen darf.

Jedenfalls habe ich bei der Lektüre der kurzen Chronologie dieser Universität viele aufregende Befunde über die Abläufe der Überlegungen bis zur Gründung dieser Universität nachvollzogen, bei der die zunehmende Überlagerung von Aufklärung durch Propaganda, die Ersetzung von Freiheit durch Kommandos vermutlich der wesentliche Grund für die Unvermeidlichkeit einer Hochschulneugründung gewesen sind. Dass der von Wilhelm von Humboldt damals gegründeten Berliner Hochschule zunächst ganze 256 Studierende angehörten, während sich am Tag nach dem von mir vorhin auszugsweise zitierten Aufruf zur Gründung einer freien Universität gleich am nächsten Tag, ich glaube 1400 oder 1800 Studenten provisorisch haben einschreiben lassen, gibt sowohl einen Eindruck von der Veränderung der Qualitäten wie der Quantitäten, mit denen Hochschulsysteme heute im Vergleich zu ihren historischen Vorläufern zu tun haben.

Ich hatte auch aus Gründen des Selbstschutzes zu Beginn darauf hingewiesen, dass ich nicht annähernd vollständig all die Aspekte auch nur aufgreifen könnte, die für die Behandlung eines so allgemeinen Themas zweifellos von erheblicher Bedeutung sind. Es wäre mindestens ein bisschen zu grundsätzlich, wenn ich mit dieser kunstvollen Ausklammerung aller denkbaren unangenehmen Themen mich nun auch über die ganz handfesten Herausforderungen hätte hinwegsetzen wollen, mit denen quantitativ hoffnungslos überlastete Hochschulen heute in Deutschland konfrontiert sind. Dass die Hochschulen in Deutschland allesamt heute hoffnungslos unterfinanziert sind, gehört inzwischen zu den allgemeinen Einsichten, denen ernsthaft niemand mehr widerspricht. Man kann den Nachweis im übrigen auch mit nahezu beliebigen Kennziffern führen, sowohl was die Relationen von Studierenden zu Lehrenden oder Forschenden als auch, was die Gesamtmittelausstattung gemessen an Bruttoinlandsprodukt oder öffentlichen Haushalten oder was auch immer betrifft. Aber ich will meine ausdrückliche Bestätigung dieses dramatischen Defizits genauso ausdrücklich mit dem Hinweis verbinden, dass der fröhliche Umkehrschluss, mit mehr Geld seien die Probleme des deutschen Hochschulsystems beseitigt, wohl auch eine Spur zu großzügig wäre.

Ich werde Sie jetzt nicht mit persönlichen Erinnerungen belästigen, immerhin habe ich selber aus einer etwa fünfjährigen Amtszeit in einem Bundesbildungs- und wissenschaftsministerium noch hinreichend lebhafte Erfahrungen über die Widerstandskraft deutscher Universitäten gegenüber Strukturveränderungen. Wie lange es auch und gerade unter intelligenten Menschen braucht, um Dinge auch nur diskussionsfähig zu machen, die heute wieder als Selbstverständlichkeiten gelten, dazu fallen Ihnen - wie ich Ihrer freundlichen Gestik entnehme – so viele Beispiele spontan ein, dass ich eigene gar nicht vortragen muss.

Ich möchte deswegen in der verbleibenden Zeit dafür werben, dass wir neben den Dringlichkeiten der materiellen Ausstattung der Hochschulen auch die inmateriellen Rahmenbedingungen wieder stärker in den Blickpunkt unserer Aufmerksamkeit rücken.

Es macht ja nicht zuletzt die Entstehungsgeschichte dieser Hochschule deutlich, wie wenig selbstverständlich die Rahmenbedingungen für Forschung und Lehre sind, die wir in scheinbar normalen Zeiten für selbstverständlich zu halten uns angewöhnt haben. Wir leben überhaupt in einer Zeit und in einer Gesellschaft, die sich mit einer bemerkenswerten Selbstsicherheit angewöhnt hat, insbesondere das, was ihr wichtig ist, zugleich für selbstverständlich zu halten. Ein beachtliches und historisch beispielloses Maß an individuellen Wohlstand, ein historisch und im internationalen Vergleich nahezu konkurrenzloses Niveau an sozialer, gesetzlicher Absicherung individueller Lebensrisiken, politische Rahmenbedingungen, die uns die Möglichkeit geben, Regierungen nicht nur zu wählen, sondern aus dem Amt zu schicken, die Richtung, in die sich das Land entwickeln soll, durch eigene Entscheidung mindestens zu bestimmen, wenn nicht im einzelnen zu treffen: alles scheinbar selbstverständlich und im Kontext der deutschen Geschichte die kurze Ausnahme von der langen Regel. Deswegen werbe ich bei jeder Gelegenheit immer wieder für einen Zusammenhang, den manche inzwischen schon für mein selbständig gewordenes Steckenpferd halten, nämlich die Wiederentdeckung der kulturellen Grundlagen unserer Gesellschaftsordnung. Nichts von alledem, was wir für selbstverständlich halten ist voraussetzungslos. Fast alles und schon gar alles Wesentliche hat Ursachen. Und mit Blick auf die Verfassung unserer Gesellschaft, wie auch für die Verfassungen unserer Universitäten gilt dies allemal. Im Kern reden wir hier über ein kulturelles Fundament, um das sich inzwischen die wenigsten ernsthaft kümmern, weil sie es für ein für allemal gesichert halten.

Udo di Fabio, Richter am Bundesverfassungsgericht, hat vor ein paar Monaten in seinem vielzitierten und wie meist in solchen Fällen eher selten gelesenen Buch mit dem einschlägigen Titel “Die Kultur der Freiheit„ davon gesprochen, dass die herrschende Kultur der Befreiung aus Zwängen von Religion und Tradition womöglich die Grundlagen der Freiheit zerstöre. “Das Individuum ist das Ergebnis eines kulturellen Gemeinschaftszusammenhangs. Wird er zerstört, brechen Idee und Möglichkeit freier Individualität über kurz oder lang zusammen.„ Das mag man etwas zugespitzt, vielleicht auch ein bisschen pathetisch formuliert finden, im Kern ist es nach meiner Überzeugung zutreffend. Der Kern unserer Verfassung ist Kultur. Übrigens der Kern jeder Verfassung ist Kultur. In jeder geschriebenen oder ungeschriebenen Verfassung eines Landes kommt zum Ausdruck, was dieses Land an eigenen Erfahrungen gemacht hat, was es in diesem Land an Traditionen gibt, an Überzeugungen, an religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen. Und weil genau dieser kulturelle Kontext die Voraussetzung für die Formulierung von Rechtsansprüchen und Verfahrensregeln darstellt, misslingt mit einer bemerkenswerten Regelmäßigkeit jeder noch so ambitiöse Versuch des Transfers scheinbar perfekter Verfassungstexte in daran interessierte, politisch in Modernisierungsprozessen befindliche Länder, weil sie genau diese Erfahrungen nicht gemacht haben. Weil es genau die Traditionen, religiösen und weltanschaulichen Positionen in ähnlicher Weise nicht gibt, die Grundlage dieses oder jenes konkreten Verfassungstextes gewesen sind.

Zwei überragende Vertreter des zeitgenössischen modernen Denkens, nebenbei zwei überragende Wissenschaftler benachbarter Disziplinen, Jürgen Habermas und Joseph Ratzinger, haben in dem denkwürdigen Dialog vor zwei Jahren auf Einladung der Katholischen Akademie München von der Kultur des Glaubens und der Kultur der Vernunft als den “beiden großen Kulturen des Westens„ gesprochen. Und sie haben zur Verblüffung ihrer beiden jeweiligen Fanclubs und zum Entsetzen des einen oder anderen Cheerleaders gemeinsam darauf hingewiesen, das eine sei ohne das andere nicht zu haben. Dass dieser Zusammenhang in unserer Gesellschaft präsent sei, wird jeder halbwegs aufmerksame Beobachter gesellschaftlicher Entwicklung nicht ernsthaft behaupten wollen. Er ist ganz im Gegenteil über Jahre und Jahrzehnte, wenn überhaupt, mit großer Energie verdrängt, als mit Einsicht und Gestaltungswillen mobilisiert worden. Wir müssen aber gerade im Interesse der Sicherung und Vermittlung von Freiheit genau diesen Zusammenhang wieder herstellen. Auch Freiheit ist nicht voraussetzungslos. Auch Freiheit ist ein historisches Produkt von Erfahrungen und von politischen Gestaltungsprozessen.

Man muss weder eine herausragende Rolle in der Kirche noch eine prominente Position in der Philosophie haben, um zu der Einsicht zu gelangen, dass die Verselbständigung beider Kulturen neben manchen Fortschritten auch manche dramatischen Beschädigungen nach sich gezogen hat. Unsere heutige Wahrnehmung der Ambivalenz von Freiheit und Fortschritt und Wissenschaft, unsere Wahrnehmung dieser Ambivalenz ist von diesen beiden Kulturen geprägt. Wenn es die beiden Kulturen nicht gäbe, würden wir die Ambivalenz nicht wahrnehmen. Wir empfinden sie überhaupt als Problem, weil wir eben – nach meinem Empfinden Gott sei dank – ein stereophones System der Wahrnehmung haben, und uns auf die Eigendynamik und Eigendynamität nur der einen oder anderen Logik nicht mehr verlassen wollen. In einem Zeitalter, in dem wir Erfahrung mit Menschenzüchtungen gemacht haben, der Selektion wertvollen und vermeintlich unwerten Lebens, in Zeiten von Massenvernichtungswaffen ist uns der Glaube an die Überlegenheit verselbständigter Vernunft abhanden gekommen. Und in der gleichen Zeit machen wir entsetzliche Erfahrungen mit der fundamentalistischen Instrumentalisierung von Glaubensüberzeugungen, die allerspätestens die Schlussfolgerung verbieten, man könnte Religion an die Stelle von Wissenschaft als Verhaltsorientierung einer Gesellschaft setzen. Wir brauchen ganz offenkundig beides, wir brauchen vor allen Dingen die Wiederherstellung des Zusammenhang zwischen beiden mit der historischen Erkenntnis, dass die Vernunft wie der Glaube der wechselseitigen Aufsicht bedürfen, weil sie, jeweils alleine gelassen, mindestens so viel Schaden wie Fortschritt anrichten.

Diese Erfahrung führt zur Erkenntnis der Aussichtslosigkeit abschließender Beantwortungen der Wahrheitsfrage. Die Aussichtslosigkeit einer abschließenden Beantwortung dieser Frage ist zugleich die Voraussetzung für Demokratie. Das zentrale Prinzip demokratischer Entscheidung, nämlich die Mehrheitsentscheidung, hat zur logischen Voraussetzung, dass es keinen Wahrheitsanspruch gibt. Über Wahrheiten lässt sich nicht abstimmen. Wenn ich mich einer Abstimmung unterwerfe, hat die Rationalität dieses Verhaltens zur logischen Voraussetzung, dass ich für meine Position genauso wenig einen Wahrheitsanspruch reklamieren kann, wie für die anderen Positionen, die ihr entgegengesetzt werden. Es gehört im übrigen zu den beinahe folgerichtigen Verirrungen der politischen Kultur in Deutschland, dass sich bei uns Mehrheiten immer gerne einreden, das Vorhandensein der Mehrheit sei gleichzeitig auch der Nachweis für die Richtigkeit der eigenen Position. Eine bemerkenswerte Perversion logischen Denkens bzw. politischer Propaganda. Deswegen ist auch hier eine scheinbare Selbstverständlichkeit bei genauerem Hinsehen vielleicht doch eher ein komplexer Zusammenhang.

Die Einsicht in die Aussichtslosigkeit einer abschließenden Beantwortung der fundamentalen Frage nach der Wahrheit, macht die ewige Suche nach Gewissheiten nicht absolet, wohl aber den Anspruch auf Wahrheit als Legitimation für gesellschaftliches oder politisches Handeln. Diese Einsicht zu bewahren und zu vermitteln, ist sicher nicht nur Aufgabe der Universitäten. Mir fällt aber keine zweite Einrichtung ein, die so vital auf diesen Zusammenhang angewiesen ist wie die Hochschulen. Und wenn ich an den Beginn dieser neuen Veranstaltungsreihe einen Wunsch setzen dürfte, wäre es genau dieser. Diese zentrale Einsicht wieder ins Bewusstsein zu heben und sie gegen manche Denkfaulheit, Manipulationsversuche und Propaganda, als eine, wenn nicht die unaufgebbare Errungenschaft unserer Zivilisation zu vertreten: Das ist die große Aufgabe einer wirklich freien Universität.

Parlament

Laudatio von Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert zur Verleihung des Nationalpreises an die Herbert-Hoover-Realschule in Berlin

Verehrter Herr Bundespräsident,
sehr geehrter Herr Professor Schröder,
sehr geehrter, lieber Herr Professor Biedenkopf,
sehr geehrte Frau Steinkamp,
Herr Reimers,
meine Damen und Herren!

Über Integration, ihre Notwendigkeit und ihre Voraussetzungen ist viel gesagt und viel geschrieben worden. Es mangelt ganz gewiss nicht an klugen Analysen, Büchern und Kommentaren. Wenn es ein Defizit gibt, dann ist es ein Mangel an erfolgreichen Beispielen.

Das Jahr 2006 wird vielleicht, wenn wir Glück haben, einmal in die Sozialgeschichte der Bundesrepublik Deutschland als das Jahr eingehen, in dem es gleich zwei herausragende, hoffentlich nachhaltige Beispiele für gelungene Integration gibt: Die Fußballweltmeisterschaft und die Herbert-Hoover-Realschule.

Beides hat scheinbar nichts miteinander zu tun. Das erste Beispiel ist Ausdruck eines Gefühls, eines ganz offenkundig vitalen Bedürfnisses, das zweite ist Ausdruck einer Einsicht und deswegen vielleicht noch wichtiger als das erste. Als im Februar dieses Jahres bekannt wurde, dass die Berliner Realschule sich auf die gemeinsame Sprache Deutsch geeinigt hatte, wurde diese Entscheidung, die zum damaligen Zeitpunkt schon ziemlich genau ein Jahr zurück lag, zu einem Skandal stilisiert. Ein deutscher Kultursender sprach von „Zwangsgermanisierung“. Eine große türkische Zeitung griff das Thema auf und erhob den Vorwurf, die Deutschpflicht an der Hoover-Schule stehe in einem Zusammenhang mit europaweit zunehmenden Schikanen gegen Migranten und ihre kulturellen Eigenheiten. Türkische Vereine und deutsche Medien beteiligten sich in einer bemerkenswert gut funktionierenden informellen Koalition an einer spontanen Welle öffentlicher Empörung, die durchaus wirkungsvoll war, allerdings auch nur so lange, bis die Kenntnis der Zusammenhänge die Öffentlichkeit erreicht hatte. Aber irgendwann war es dann soweit, dass die jetzt doppelt perplexe deutsche Öffentlichkeit zur Kenntnis nehmen musste, dass es sich hier nicht um die Zumutung der autoritären Vorgabe einer wildgewordenen Schulbehörde handelte, sondern um den gemeinsamen und einvernehmlich getroffen Beschluss einer Schulkonferenz von Schülern, Eltern und Lehrern, die im übrigen vor ihrem Beschluss nicht einmal bei der Schulbehörde nachgefragt hatten, ob sie das wohl beschließen dürften. Seit dieser Selbstverpflichtung auf die deutsche Sprache auch außerhalb des Unterrichts, ist nach Angaben der Schulleitung die Aggressivität zwischen den Schülern spürbar zurückgegangen und die Anmeldezahlen der Schule steigen. Das eine ist so bemerkenswert wie das andere. Dass im übrigen in Pisa-Zeiten eine Schule in Deutschland mit einem Preis ausgezeichnet wird, ist beinahe schon eine Sensation für sich. Dass es diese Stiftung ist und dieser Anlass, ist für alle Beteiligten hoffentlich eine doppelte Motivation.

Mit der Verleihung des Preises der Deutschen Nationalstiftung wird ein in vielerlei Hinsicht besonderes, herausragendes Engagement gewürdigt. Eine Eigeninitiative, die alles andere als selbstverständlich ist. Damit werden Maßstäbe gesetzt, wie und warum man in einer Zivilgesellschaft eigene Interessen wahrnehmen kann, dass man sich um die eigenen Angelegenheiten selber kümmern muss und mit Erfolg offensichtlich auch kümmern kann, vor oder neben und manchmal auch statt öffentlichen Aktivitäten und Initiativen.

Meine Damen und Herren, das Bekenntnis zu Dialogbereitschaft und Toleranz ist nach meiner Beobachtung in Deutschland weit populärer als die Aufforderung zur nüchternen Wahrnehmung sozialer Realitäten. Sie werden keinen finden, der sich gegen Dialoge ausspricht, und schon gar niemanden, der gegen Toleranz wäre. Die Frage, unter welchen Voraussetzungen beides zustande kommt, wird schon sehr viel seltener gestellt und noch seltener beantwortet. Wenn wir uns nüchtern mit sozialen Realitäten unseres Landes auseinandersetzen, dann werden wir auf manche verkannte Errungenschaften stoßen, aber sicher auch auf manche verdrängten Konflikte. Manche tatsächlichen Chancen sind in Deutschland allzu lange nur als Risiken wahrgenommen worden. Dafür sind umgekehrt manche beachtlichen Risiken allein für Chancen gehalten worden. Man kann das mit Blick auf Deutschland als Einwanderungsland und Deutschland als multikulturelle Gesellschaft hinreichend klar erkennen. Es gibt nicht viele Länder in der Welt, die als Einwanderungsländer ähnlich attraktiv sind wie Deutschland. Und es gibt im übrigen auch nur wenige Länder, die angesichts ihrer demografischen Entwicklung, ihrer wirtschaftlichen Potenz und schon gar unter Berücksichtigung der Verfassung ihrer Systeme sozialer Sicherung so sehr auf Zuwanderung angewiesen sind wie Deutschland. Es geht längst nicht mehr darum, ob Zuwanderung stattfindet, sondern wie, unter welchen Voraussetzungen. Unter welchen Voraussetzungen alle miteinander, das Land im Ganzen, diese Gesellschaft und die betroffenen Menschen aus Zuwanderung ein jeweils unterschiedliches, aber im Ergebnis gemeinsames Interesse haben und daraus einen möglichst großen gemeinsamen Nutzen stiften können.

Wir haben nach meiner festen Überzeugung in Deutschland nicht zuviel Zuwanderungen, sondern zu wenig Einbürgerungen. Bis heute ist es jedenfalls nicht überzeugend gelungen, das eine mit dem anderen zu verbinden. Dies weist auf das vielleicht größte einzelne Defizit der bisher nicht hinreichend ernsthaft behandelten Integrationsherausforderungen unserer Gesellschaft hin. Bei sinkender Geburtenrate in Deutschland müssen wir ein vitales Interesse daran haben, dass die begabten türkischen Kinder von heute zur deutschen Elite von morgen gehören. Und das ist natürlich eine Aufgabe des Schulsystems, aber sie fängt weder erst in der Schule an, noch darf sie alleine bei den Schulen hängen bleiben. Die Veränderung muss in den Köpfen anfangen, wir müssen sie wollen, bevor sie stattfinden kann.

Dass wir im übrigen in Deutschland eine multikulturelle Gesellschaft haben, ist empirisch ebenso offenkundig wie die Notwendigkeit verbindlicher Regelungen.

Kurt Biedenkopf hat schon vor ein paar Jahren in einem Interview gesagt: „Wenn Deutschland multikulturell sein und dennoch seine Identität nicht verlieren soll, braucht es bei allen verschiedenen kulturellen Ausprägungen einen roten Faden, eben eine Leitkultur.“ Nun muss man diesen Begriff nicht mögen, und niemand von Ihnen muss Angst haben, dass ich nun die Laudatio zu einer umfänglichen Erläuterung der zentralen Bedeutung dieses Begriffs für die künftigen Integrationsprozesse in Deutschland nutzen wollte. Ich wiederhole heute, was ich bei vielen anderen Gelegenheiten gesagt habe: am wenigsten geht es um die Einigung auf den Begriff, aber auf die Sache müssen wir uns schon verständigen. Die begründeten Zweifel an diesem Begriff dürfen nicht verdrängen, dass jede Gesellschaft einen Mindestbestand an gemeinsamen Überzeugungen und Orientierungen braucht, ohne die auch ihre Regeln und ihre gesetzlichen Festlegungen auf Dauer keinen Bestand haben können. Kein politisches System kann ohne kulturelles Fundament gemeinsam getragener Überzeugungen seine innere Legitimation aufrechterhalten. Und auch das gehört zu den eher verdrängten fundamentalen Einsichten, bei denen wir uns aus mancherlei, sicher auch historischen Gründen, die uns sofort gegenwärtig sind, vielleicht schwerer tun, als manche andere Länder, aber die wir dringend aufarbeiten müssen. Zulange haben wir verdrängt, dass es natürlich nicht nur eine Bereicherung, sondern auch eine Herausforderung für eine Gesellschaft ist, wenn unterschiedliche kulturelle Traditionen und Erfahrungen einander begegnen. Es ist unredlich zu leugnen, dass es kulturelle Differenzen gibt. Und es ist hochgradig leichtfertig, solche Differenzen für irrrelevant zu halten. Wir haben vielleicht zu viel Zeit mit der gut gemeinten Illusion verloren, man könne solche fundamentalen kulturellen Differenzen auf sich beruhen lassen, statt sie zu klären. Inzwischen wird immer deutlicher, dass keine Gesellschaft auf diese Klärung verzichten kann.

Nun sind in den vergangenen Monaten sicher auch im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die kluge Entscheidung dieser Schule und weniger glückliche Entwicklungen anderer Schulen auch manche neue Einsichten gewachsen. Ich trage Ihnen jetzt ein Zitat vor, von dem die meisten den Autor oder die Autorin vermutlich nicht ohne Hilfestellung identifizieren könnte. „Wir müssen mit den Migranten über Grundregeln des Zusammenlebens sprechen. Dabei sollte es keineswegs ergebnisoffen zugehen“. Es stammt von der Fraktionsvorsitzenden der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - nach der öffentlichen Debatte über die Entscheidung der Herbert-Hoover-Realschule.

Dass es in Deutschland inzwischen ganze Stadtviertel gibt, die von Parallelgesellschaften geprägt sind, in denen die Integration schon deswegen nicht mehr scheitern kann, weil sie gar nicht mehr ernsthaft versucht wird, gehört sicher nicht zu den Errungenschaften der vergangenen Jahre, vielmehr zu den Fehlentwicklungen, die uns in jeder Hinsicht beschäftigen und im Wortsinn herausfordern müssen.

Wir müssen nicht nur, aber insbesondere in den Schulen den Zusammenhang verdeutlichen, den es zwischen Freiheit und Konsens, zwischen Konsens und Konflikten gibt. Die Fähigkeit zum Konsens ist die Voraussetzung der Konfliktfähigkeit einer Gesellschaft. Eine Gesellschaft, die frei sein will, entscheidet sich damit für Vielfalt. Und wenn sie sich für Vielfalt entschieden hat, räumt sie die Unvermeidlichkeit von Konflikten ein. Eine freie Gesellschaft kann keine konfliktfreie Gesellschaft sein. Erlauben kann sie sich die Konflikte nur, wenn es ein Mindestmaß an Konsens darüber gibt, wie diese Gesellschaft denn mit dieser Vielfalt und den sich daraus ergebenen Konflikten umgehen will. Ohne ein Mindestmaß an Gemeinsamkeit erträgt eine Gesellschaft auch keine Vielfalt. Die Gemeinsamkeit der Sprache ist eine notwendige, unverzichtbare, alleine aber nicht ausreichende Voraussetzung für gelebte Multikulturalität, die Verständigung ermöglicht und damit friedliches Zusammenleben fördert.

Meine Damen und Herren, wir erleben in diesen Tagen ein großes Sportereignis, das zugleich das größte Fest, die größte Party ist, die Deutschland je gefeiert hat. Nach meiner Wahrnehmung ist es mehr als eine große Party, was im übrigen nicht weiter rechtfertigungsbedürftig wäre. Der Innenminister Wolfgang Schäuble hat vor ein paar Tagen zu dieser großen Party erklärt: „Die Feiern auf der Straße sind die integrationsfreudigsten Veranstaltungen, die es in Deutschland seit langem gegeben hat.“ Und er hat damit zweifellos Recht.

Ob ein Deutschland „als schwarz-rot-goldenes Fahnenmeer noch vor 10 Jahren für viele ein Grund gewesen wäre, das Land zu verlassen“, wie eine große deutsche Wochenzeitschrift in der letzten Ausgabe gemutmaßt hat, will ich jetzt nicht weiter untersuchen. Aber dass dieses Land sich in diesen Tagen in einer Weise feiert, die niemandem Angst macht und viele beeindruckt, und bei der nach meiner Beobachtung nicht nur der Rest der Welt die Deutschen neu entdeckt, sondern die Deutschen sich selbst neu erfinden, das findet sich in einer bemerkenswert einheitlichen Berichterstattung der Weltpresse nun schon in der dritten aufeinanderfolgenden Woche wieder.

„Deutschland ist anders geworden und hat sich geöffnet“ schreibt Libèration in Frankreich. „Deutschland zeigt Flagge. Es ist wie eine Explosion der Selbstbehauptung und Selbstvergewisserung, wie eine Eruption der guten Laune nach den Jammeriaden und nach den Selbstzweifeln, nach den Wehklagen und dem Krankgerede der Elite“, schreibt die Presse in Österreich. „Die neuen Stolz-Bekundungen sind nahezu bemüht antinationalistisch“ schreibt die New York Times. „..eine unverfälschte Leichtigkeit durchweht den deutschen Alltag“ schreibt die Neue Zürcher Zeitung in der Schweiz. Das ist eine erstaunliche Entwicklung, von der ich persönlich übrigens fest überzeugt bin, dass sie sich zwar nach Abschluss dieser großen Party ein bisschen beruhigen, keineswegs aber völlig in Luft auflösen wird.

Was hier zum Ausdruck kommt, ist ein vitales Bedürfnis. Es gehört nicht viel Mut zu der Prognose, dass in Zeiten der Globalisierung das Identifikationsbedürfnis der Menschen wachsen wird, und dass es Anlässe sucht und findet, in denen es zum Ausdruck kommt. Und das findet in diesen Wochen in einer so sympathischen, selbstverständlichen, unkompliziert fröhlichen, unaggressiven Weise seinen Ausdruck, die wir uns selber kaum zugetraut hätten. Inzwischen finden die Leute auch überhaupt nichts dabei, die eigenen Autos nicht nur mit Nationalflaggen zu schmücken, sondern möglichst gleich neben die eigene noch die eines anderen Landes hinzuzufügen, das einem, aus welchen Gründen auch immer, besonders nahe steht.

Ich weiß nicht, ob es je ein anderes Ereignis gegeben hat, in dem sich Deutsche und Türken in diesem Land so nahe waren wie bei dieser Fußballweltmeisterschaft. Und ich bin sehr zuversichtlich, dass das nachhaltige Wirkungen hat, auf der einen, wie auf der anderen Seite. Im übrigen spricht auch und gerade mit Blick auf die Integration, an der uns allen so sehr gelegen ist, nichts für die Erwartung, dass die Integration besonders leicht in einem Land fällt, das sich erkennbar selbst nicht leiden mag. Und dass dies besser geworden ist, ist eine wahrscheinlich unbeabsichtigte, aber unter jedem Gesichtspunkt begrüßenswerte Nebenwirkung dieses großen Ereignisses.

Auf den Online-Seiten der FAZ habe ich vor wenigen Tagen einen besonders bemerkenswerten Artikel von Majid Sattar gefunden. Aus diesem Artikel, der erkennbar von jemandem stammt, der einen anderen kulturellen Hintergrund hat als das Land, in dem er nun lebt und arbeitet, würde ich Ihnen gerne wenige Sätze zitieren. „Wenn Pass- und Deutschtürken in Schwarz-Rot-Gold gekleidet zum “Public Viewing„ losziehen und sich beim Ertönen des Deutschlandliedes über die eigene Gänsehaut erschrecken, dann offenbart sich eine Gesellschaft, die vor lauter ausländerpolitischer Problemanalyse gar nicht gemerkt hat, welche Integrationskraft sie tatsächlich besitzt. Beide, Deutsche und Einwanderer, nähern sich gegenwärtig auf unterschiedliche Weise ihrem Land an. …Und viele Einwanderer bekennen sich auf einmal in einer Offenheit zu dem Land, das sie bislang allenfalls ihr Geburts-, aber auf keinen Fall ihr Heimatland nennen wollten und dürften, die wohl noch über Jahre soziologische Universitätsseminare, kirchliche Akademien und Redaktionsstuben beschäftigen wird…. Diese neue Unbefangenheit von Deutschen und Neu- oder Noch-nicht-Deutschen gegenüber ihrem Land ist schlicht Ausdruck eines ganz persönlichen, durchaus impulsiven Empfindens von Zugehörigkeit.“

Wenn wir viel Glück haben, ist das der qualitative Sprung, den unser Land in diesem Jahr gemacht haben könnte. Die Begründung eines neuen Gefühls von Zugehörigkeit, von Zusammengehörigkeit, von gemeinsamer Zukunft, unbeschadet unterschiedlicher Herkünfte und Vergangenheit. Mindestbedingung von Zugehörigkeit ist Sprache.

Von Hans-Georg Gadamer, dem bedeutenden deutschen Philosophen, stammt der wunderschöne Satz „Erst mit der Sprache geht die Welt auf“. Und wenn schon nicht die Welt mit der Sprache aufgeht, dann mindestens Augen und Ohren. Die Fähigkeit, Realitäten wahrzunehmen und an der Bewältigung von Herausforderungen selber mitarbeiten zu können, steht und fällt mit der Fähigkeit zur Kommunikation, zur gemeinsamen Beschäftigung mit Sachverhalten und insbesondere mit der gemeinsamen Beschäftigung mit den eigenen, den ureigenen Angelegenheiten.

Ich gratuliere der Deutschen Nationalstiftung zu ihrer souveränen Entscheidung mit begründet demonstrativer Absicht, der Herbert-Hoover-Realschule den Nationalpreis 2006 zu verleihen. Und ich gratuliere der Herbert-Hoover-Realschule zu einem Preis, den sie durch die mindestens ebenso große Souveränität verdient hat, aus eigenen vorhandenen Einsichten ohne falsche Rücksichten richtige Konsequenzen zu ziehen und getroffene Entscheidungen auch gegen Widerstände, unbegründete Besorgnisse und manche billige Polemik tapfer durchzusetzen.

Herzlichen Glückwunsch!

Parlament

Rede von Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert zur Eröffnung der 56. Bad Hersfelder Festspiele

Liebe Kolleginnen und Kollegen aus dem Deutschen Bundestag,
aus dem Hessischen Landtag,
den kommunalen Vertretungskörperschaften,
sehr geehrte Frau Hesse,
verehrte Gäste,
meine Damen und Herren!

Die Eröffnung der beiden bedeutendsten Ereignisse, die in diesem Jahr in Deutschland stattfinden, die Fußballweltmeisterschaft und die 56. Hersfelder Festspiele, finden an zwei aufeinander folgenden Tagen statt. Dies ist ein schöner, glücklicher Zufall, den ich als bekennender Fußball- und Theaterfan ausdrücklich begrüße. Und ich empfinde es als ein ganz seltenes Privileg, dass ich nach der Premiere im Münchner Stadion gestern auch heute Abend an der Premiere in Bad Hersfeld dabei sein kann. Diese Freude wird nur unwesentlich getrübt durch die deprimierend offene Frage, worauf man sich in der zweiten Hälfte des Jahres eigentlich noch freuen soll, wenn die Höhepunkte vorbei sind.

Vielleicht kann ich Ihnen mit einem Zitat weiterhelfen: „In der Tat ist die Nachricht noch nicht in die Redaktionen vorgedrungen, dass Fußball als Kunstform den traditionellen Formen Literatur, Theater, Malerei und Musik bei weitem überlegen ist.“ Der Satz ist selbstverständlich nicht von mir, um Gottes willen. Er ist auch nicht von Johannes B. Kerner oder Manni Breukmann oder einem der begeisterten Fußballkommentatoren, der Satz ist von dem vorhin bereits vom Bürgermeister zitierten großen deutschen Dramatiker Bertolt Brecht, dem wir manche bemerkenswerte Einsicht und manche brillante Fehleinschätzung verdanken. Wir werden alle in den nächsten Tagen reichlich Gelegenheit haben, uns einen eigenen Eindruck davon zu verschaffen, welche der beiden Ereignisse in die eine und in die andere Kategorie fallen.

Ich möchte meinen Dank für die freundliche Einladung zu dieser Veranstaltung zu Beginn gleich dazu nutzen, allen Verantwortlichen, insbesondere der Stadt und ihren Bürgerinnen und Bürgern, meinen Respekt und meine Anerkennung für eine inzwischen über 50jährige stolze Tradition dieser Festspiele zum Ausdruck zu bringen. Diese Festspiele sind inzwischen fast so alt wie die Bundesrepublik Deutschland. Sie stellen insofern einen nicht ganz unwesentlichen Teil der Kulturgeschichte unseres Landes dar.

Aus bescheidenen Anfängen haben sich die Bad Hersfelder Festspiele zum wohl bedeutendsten Freilichttheater Deutschlands für Schauspiel und Musical entwickelt. Seit den 50er Jahren haben sie inzwischen drei Millionen Zuschauer gehabt. Das ist übrigens etwas mehr als wir in den 64 Spielen der Fußballweltmeisterschaft zusammen in den Stadien erwarten. Der Vollständigkeit halber muss hinzugefügt werden: das Budget ist wesentlich kleiner. Aber weil es so ist, und weil ich als langjähriger Kulturpolitiker weiß, wie mühsam das Zusammenbringen und Zusammenhalten solcher Budgets ist, und weil ich auch aus manchen Aufsichtsräten und Kuratorien anderer vergleichbarer Einrichtungen andere Relationen kenne, will ich ausdrücklich meinen Respekt dafür zum Ausdruck bringen, dass die Eigenmittel, die die Stadt für dieses Festival aufbringt, ziemlich genau doppelt so hoch sind wie die Mittel, die Bund und Land dafür zur Verfügung stellen. Ich werde gerne den gut gemeinten Appell an die Adresse des Bundes aufgreifen. Zwar kann ich nicht für die Bundesregierung sprechen, aber um Kulturpolitik habe ich mich früher gekümmert und werde das auch in Zukunft weiter tun. Den einen oder anderen von Ihnen mag beruhigen, dass ich mich schon in meinem früheren Leben als kulturpolitischer Sprecher meiner Fraktion beim Berliner Senat mit einer Bemerkung unbeliebt gemacht habe, die ich jederzeit wiederhole und natürlich aufrecht erhalte, dass nämlich das Kriterium für den Anspruch auf Bundesförderung nicht der Standort einer Institution sein kann und sei sie auch in Berlin. Es muss die Bedeutung eines Projektes sein, das die Förderung rechtfertigt.

Es gibt, meine Damen und Herren, viele große Kulturnationen. Aber es gibt nur wenige Staaten, die für Kunst und Kultur absolut und relativ so viele öffentliche Mittel einsetzen wie Bund, Länder und Gemeinden in Deutschland. Eigentlich hätte ich sie in umgekehrter Reihenfolge vortragen sollen. Die Gemeinden, die Länder sind die Träger, vor allem die finanziellen Träger der Kulturarbeit in Deutschland. Der Bund ergänzt das an vielen Stellen in einer hoffentlich wirkungsvollen Weise, und eine ausdrücklich eigene Zuständigkeit hat er eigentlich nur im Bereich der auswärtigen Kulturpolitik. Aber wir haben jedenfalls ein über Jahrhunderte in Deutschland historisch gewachsenes System der staatlichen Förderung von Kunst und Kultur, das wir inzwischen alle miteinander für mehr oder weniger selbstverständlich halten, um das uns die meisten Länder der Welt beneiden. In Deutschland ist aus historischen Gründen die Überzeugung gewachsen und erhalten geblieben, dass die Förderung von Kunst und Kultur eine öffentliche Aufgabe sei. Das ist keineswegs überall so. In den Vereinigten Staaten werden Sie regelmäßig auf die gegenteilige Auffassung treffen, dass dies eine klassische private, bürgerschaftliche Aufgabe sei, für die es ganz sicher keine öffentliche Verantwortung gibt. Aus diesen beiden ganz unterschiedlichen prinzipiellen Einstellungen ergibt sich mit einer gewissen Folgerichtigkeit, dass 90 Prozent aller Aufwendungen für die Förderung von Kunst und Kultur in Deutschland aus öffentlichen Kassen stammt. 90 Prozent aus öffentlichen Kassen! Was es ansonsten an Einnahmequellen gibt, einschließlich der zu Recht gelobten Sponsoren, addiert sich im Ganzen auf etwa 10 Prozent der verfügbaren Mittel. In den Vereinigten Staaten sind die Relationen präzise umgekehrt. 90 Prozent aller Aufwendungen für Kunst und Kultur müssen in unterschiedlichster Weise privat mobilisiert werden, nur 10 Prozent kommen aus öffentlichen Kassen. Die unterschiedliche Art der Finanzierung hat heftige Folgen für die Art des Angebotes, die unter den einen und den anderen Bedingungen zustande kommt. Es gibt übrigens den einen oder anderen deutschen Intendanten, der nach fünf, sechs Jahren Amerikaaufenthalt begeistert nach Deutschland zurückkehrt, weil er die Vorzüge dieses Systems einer gewachsenen Kulturförderung erst in der Fremde richtig schätzen gelernt hat.

Da wir hier, meine Damen und Herren, naturgemäß insbesondere über Theater reden, würde ich Sie gerne darauf hinweisen, dass die öffentliche Hand jedes Jahr etwa zwei Milliarden Euro für die öffentlich getragenen Theater und Orchester ausgibt. Davon haben wir in Deutschland aber auch 150 öffentliche Theater, wir haben in Deutschland etwa 130 professionelle Opern- und Sinfonieorchester. Wir haben in Deutschland 150 Theater und Spielstätten ohne festes Ensemble, wir haben in Deutschland allein 40 große jährlich stattfindende Festspiele. Das ist ein imponierendes Angebot sowohl in der Zahl wie in der Qualität und dazu gehört, dass in Deutschland in jeder Spielzeit im Sprech- und Musiktheater etwa 2500 Werke in beinahe 6000 Inszenierungen pro Jahr aufgeführt werden. Das alles addiert sich übrigens auf eine Gesamtzahl von jährlich 35 Millionen Zuschauern aller Altersgruppen, die 110 000 Theateraufführungen und 7 000 Konzerte besuchen. Das ist eine ganze Menge, statistisch ist demnach etwa jeder zweite einmal im Jahr im Theater oder Konzert. Aber, meine Damen und Herren, ich füge ausdrücklich hinzu, das ist noch deutlich steigerungsfähig. Um Ihnen nur einmal einen Anhaltspunkt zu geben, die Zahl der jährlichen Besucher in Deutschlands öffentlichen Badeanstalten beträgt 165 Millionen - das erlaubt übrigens auch einen gewissen Aufschluss über die hygienischen und ästhetischen Bedürfnisse der Kulturnation Deutschland.

Ich glaube, dass gerade in modernen Gesellschaften der Bedarf an Kunst und Kultur aus vielerlei Gründen wächst. Das hat auch etwas mit dem Orientierungsbedürfnis von Menschen in einer immer komplizierteren, sich immer schneller verändernden Welt zu tun. Deswegen wächst auch das Interesse an Theateraufführungen, an Konzerten, an Museumsbesuchen. Es ist eine durchaus liebenswürdige, wenn auch gelegentlich mit Risiken verbundene Neigung, dass sich damit auch das Bedürfnis nach den großen Ereignissen verbindet, nach den großen Kulturinszenierungen, bei denen dann gelegentlich das gesellschaftliche Ereignis den künstlerischen Anspruch überlagert und bei denen gelegentlich Anzahl und Prominenz der Teilnehmer solcher Veranstaltung noch größer sind als ihre kulturelle Bedeutung. Auch das gibt's und das wird man auch bei solchem Anlass selbstkritisch an alle Verantwortlichen sagen dürfen. Einer der großen Festivalleiter in Deutschland, Ulrich Eckhard, der über 20 Jahre die Berliner Festspiele geleitet hat, hat einmal von den „Gefahren der Verführung zur Selbstfeier, zur Beliebigkeit, zur schieren Repräsentation“ gesprochen. Das muss man schon im Auge behalten, ob und wann denn soziale Profilierungsbedürfnisse das künstlerische Profil unterbieten und ökonomische Interessen noch größer sind als die ästhetischen Ambitionen. Bad Hersfeld ist gegen all diese Versuchungen - wie ich hoffe - gefeit. Deshalb kann ich das ja hier auch gefahrlos vortragen, anderswo wäre ich längst vom Podium vertrieben worden. Dann hätte immerhin der Bürgermeister den Theaterskandal, für den er ja vorhin ausdrücklich geworben hat; das müssen wir wahrscheinlich für das nächste Jahr noch einmal eigens einüben.

Ich möchte gerne, bevor ich wie gewünscht meinen Beitrag zur Eröffnung dieser Festspiele leiste, ergänzend zu dem Hinweis auf die überragende Bedeutung der finanziellen Förderung durch die öffentliche Hand darauf hinweisen, dass diesem hohen Stellenwert der Finanzverantwortung eine entsprechende künstlerische Verantwortung selbstverständlich nicht gegenübersteht. Der Staat ist nicht für Kunst und Kultur zuständig. Zuständig ist er für die Bedingungen, unter denen sie stattfinden. Ob und welche Bücher in Deutschland geschrieben werden, welche Theaterstücke wo und wie oft aufgeführt werden, welche Bühnenbilder dafür gebaut, welche Inszenierungen dafür wie lange auf welchen Spielplänen gehalten werden: für all das ist Politik nicht zuständig.

Ich sage gelegentlich, die Größe eines Kulturpolitikers kann man daran erkennen, ob er zur Einsicht in die eigene Bedeutungslosigkeit in der Lage ist. Und zu der souveränen Fröhlichkeit, anderen die Bedingungen zu verschaffen, die sie brauchen, um Kunst und Kultur produzieren zu können. Und genau das ist - glaube ich - das Verständnis von politischer Verantwortung von Kunst und Kultur, das wir in diesem Land pflegen und erhalten, und da, wo es verloren zu gehen droht, gemeinsam wieder herstellen müssen. Aber ich möchte auch gern hinzufügen, auch und gerade ein ehrgeiziger, ein über Jahrhunderte gewachsener Kulturstaat wie Deutschland kann seinen Ansprüchen nur genügen, wenn er von einer engagierten Bürgergesellschaft getragen und getrieben wird. Da würde ich gerne ein Anliegen bei dieser feierlichen Eröffnung ihnen allen mit auf den Weg geben, von dem ich persönlich glaube, dass es das dringendste einzelne Thema ist, mit dem sich die Kulturpolitik in Deutschland und alle an Kultur interessierten und schon gar alle dafür Verantwortlichen besonders intensiv auseinandersetzen müssen. Das ist eine gigantische Kraftanstrengung zur kulturellen Bildung.

Deutschland, meine Damen und Herren, ist vielleicht, was die Anzahl der Institutionen, die Anzahl und auch die Qualität der Veranstaltungen betrifft, sicher eine wenn nicht vielleicht die Kulturnation der Welt. Aber hinter der nach wie vor glänzenden Fassade dieser eindrucksvollen Institution haben wir längst einen lausigen Zustand kultureller Bildung in unserem Lande.

Wenn es uns nicht gelingt, die Basis zu stabilisieren, die Fundamente wieder stabil zu machen, wo aus Kenntnis Verständnis und aus Beschäftigung Motivation entsteht, dann ist es nur eine Frage der Zeit, wie lange die Gerüste halten, die auf diesem morschen Boden errichtet worden sind. Der traurige Zustand der Unterrichtung in musischen Fächern an Deutschlands Schulen ist nun wirklich völlig ungeeignet, Gegenstand einer Festansprache zu sein. Wenn aber bei den jungen Menschen nicht das Interesse an Kunst und Kultur nachwächst, dann werden wir schon in wenigen Jahren weder das Angebot an Künstlern noch die Nachfrage an Theater, an Literatur, an Oper, an Tanz oder an Ausstellungen haben, auf denen alle unsere Kulturetats als selbstverständliche Voraussetzung beruhen. Und deswegen, meine Damen und Herren, muss das das große Thema der nächsten Jahre sein. Es muss auch das große Thema einer kulturell aufgeklärten Bürgergesellschaft sein, das nicht überall bei den Bürgermeisterämtern schlicht einzufordern, sondern selber einen Beitrag dazu zu leisten.

Meine Damen und Herren, Herr Minister Cordts hatte schon darauf hingewiesen, dass wir nach den eindrucksvollen Schlussbemerkungen der beiden eindrucksvollen Grußwortredner, dem Bürgermeister und der Intendantin, spontan den Eindruck hatten, dass das berühmte Zitat aus dem berühmten Vorspiel auf dem Theater natürlich gut gemeint, aber gleichzeitig eine subtile Gemeinheit war, denn die beiden wussten natürlich genau, dass in dem Programm, das sie selber vorbereitet hatten, noch ein Grußwort und eine Ansprache und weitere ergänzende Programmteile folgten, so dass ich jetzt ausdrücklich alle Schauspieler, alle Mitwirkenden, aber auch die Zuschauer um freundliche Absolution bitte, dass trotz dieses ultimativen Appells noch Worte gewechselt werden mussten, bevor sie endlich Taten sehen. Und wenn ich nun endlich wie gewünscht meinen Beitrag zur Eröffnung der 56. Bad Hersfelder Festspiele geleistet habe, dann möchte ich das noch einmal ausdrücklich mit der Empfehlung verbinden: Nutzen Sie die nächsten Tage und Wochen der Fußball-Weltmeisterschaft und der Festspiele möglichst oft, sich von der Qualität des einen und der Qualität des anderen einen eigenen Eindruck zu verschaffen. Ich sage Ihnen voraus, der stolzen Behauptung eines so bedeutenden deutschen Dichters wie Bertolt Brecht zum Trotz: an guten Abenden ist gut durchdachtes und gut gemachtes Theater gut gemeintem und gut bezahltem Fußball als Kunstform bei weitem überlegen.

Im Ruhrgebiet - wo ich herkomme - hätte man früher am Schluss solcher Reden in Verlängerung einer längst überholten bergmännischen Tradition gerufen: Glück auf! In Bad Hersfeld heißt das wohl ab sofort: Faust hoch! In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen viel Vergnügen.

Parlament

Rede von Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert bei der Demonstration gegen Rechtsextremismus unter dem Motto „Für bunte Vielfalt, gegen braune Einfalt“ in Gelsenkirchen

Herr Oberbürgermeister,
liebe Kolleginnen und Kollegen aus dem Deutschen Bundestag,
dem Nordrhein-Westfälischen Landtag,
dem Rat der Stadt Gelsenkirchen,
aus den kommunalen Vertretungen hier im Ruhrgebiet,
liebe Sportsfreunde,
liebe Ausländerfreunde,
liebe Demokraten,
meine Damen und Herren!

Die Fußballweltmeisterschaft ist ein großes Sportereignis und sie ist zugleich das größte Fest, das weltweit gefeiert wird. Wir freuen uns, dass Deutschland Gastgeber dieses großen Ereignisses sein darf. Das Motto dieser Fußballweltmeisterschaft lautet: „Die Welt zu Gast bei Freunden“ und genau so wollen wir diese Veranstaltung ausrichten: als ein gastfreundliches Land, weltoffen, tolerant, freundlich, fröhlich, selbstbewusst. Und genau diese Stimmung werden wir uns von überhaupt niemanden zerstören oder vermiesen lassen.

Es geht im übrigen bei diesem großen Ereignis nicht nur um einen sportlichen Titel, der ist auch ganz interessant und wenn wir Glück haben, sind wir daran beteiligt, wer ihn am Ende gewinnt. Es geht schon gar nicht nur um Geld oder Kommerz, es geht um Freundschaft und Völkerverständigung, die länger halten sollen, als der Rausch eines Spieles oder eines Sieges.

Meine Damen und Herren, in einem freien Land können wir nicht verhindern, dass Betonköpfe, Dummköpfe, Extremisten oder Chaoten vor den Augen der Weltöffentlichkeit durch die Straßen ziehen und rassistische und ausländerfeindliche Parolen vertreiben. Aber wir können verhindern, dass sie die Straßen und Plätze dominieren und das Bild unseres Landes im Ausland prägen und verzerren. Und genau deswegen sind wir heute Mittag hier. Wie alle, die heute hier sind, ärgere ich mich natürlich darüber, dass der einzig halbwegs intelligente Einfall, der diesen verlotterten Rechtsextremisten überhaupt einfällt, der gewesen ist, just die Tage der Weltöffentlichkeit in Deutschland für einen dieser miesen Aufzüge zu nutzen. Deswegen will ich, weil hier manches verständlicherweise Kritisches zum Bundesverfassungsgericht gesagt worden ist, noch eine klarstellende Bemerkung machen. Das Bundesverfassungsgericht hat in unserer Verfassungsordnung nicht die Aufgabe, kleine verlorene, verlotterte Minderheiten an der Verbreitung ihrer schwachsinnigen Parolen zu hindern. Es ist unsere Aufgabe als Demokraten, deutlich zu machen, dass das mit der Mehrheit dieses Landes nichts, aber auch überhaupt nichts zu tun hat.

Deutschland ist ein Land, das nach bitteren Erfahrungen mit Extremismus und Gewalt, vielleicht gründlicher als andere Länder seine historischen Lektionen gelernt hat. „Nie wieder“, hieß es gerade eben im Lied. Wir wollen nie wieder zurück in einen solchen braunen Sumpf, wie wollen nie wieder zurück in autoritäre oder totalitäre Verhältnisse, die es im 20. Jahrhundert in verschiedenen Phasen unserer Geschichte leider hierzulande gegeben hat.

Das Wesen der Demokratie besteht zweifellos darin, dass Mehrheiten entscheiden. Ja. Aber die Qualität einer freiheitlichen Gesellschaft erkennt man weniger darin, dass Mehrheiten entscheiden, man erkennt sie darin, wie eine Gesellschaft mit ihren Minderheiten umgeht. Dass nicht nur die Entscheidung der Mehrheit gilt, sondern dass Minderheiten Rechte haben und dass sie von niemandem auch von Mehrheiten nicht angetastet werden dürfen. Toleranz und Weltoffenheit sind Markenzeichen einer freiheitlichen Gesellschaft. Deshalb dürfen Extremismus, Rassismus und Antisemitismus bei uns keine Chance haben.

Und dass dieses Land seine Lektion gelernt hat, das merkt man auch an der großen Zahl von Menschen, die heute, bei einem Wetter, das ja vielleicht auch für andere Veranstaltungen geeignet gewesen wäre, gekommen sind, um deutlich zu machen, jawohl das ist unsere Verantwortung, die wir auch selber wahrnehmen wollen und selber wahrnehmen müssen. Im übrigen wissen wir ja auch, aber nicht nur aus den Erfahrungen auf dem Fußballplatz, dass der Ausgang eines Spiels nicht nur von einem schlagkräftigen Angriff, sondern auch von einer entschlossenen Abwehr abhängt. Und dass man, schon viele Tore schießen muss, wenn man über erkennbare Schwächen in der Abwehr verfügt. Deswegen sollten wir mit und ohne den weiteren Turnierverlauf auch unter politischen Gesichtspunkten diesen Zusammenhang unbedingt im Auge behalten.

Und da ich gerade über den naheliegenden Zusammenhang von Politik und Fußball rede, begrüße ich mit besonderer Freude den Vizekanzler, unseren Minister Franz Müntefering, mit dem mich im übrigen ja nicht nur eine etwas überraschende gemeinsame Koalition verbindet, wir beiden haben auch eine Reihe von Jahren in der Fußballmannschaft des Deutschen Bundestages zusammen gespielt. Der Oberbürgermeister wird sich dabei was gedacht haben, dass er ausgerechnet uns beide zu dieser Veranstaltung eingeladen haben, weil er wahrscheinlich sicherstellen wollte, dass hier Leute zu Wort kommen, die sowohl was von Demokratie wie von Fußball verstehen und vor allem, wie das eine mit dem anderen zusammenhängt.

Da wir gerade von Fußball sprechen, empfehle ich uns zwei feste Regeln aus diesem Sport auch für die Politik in Erinnerung zu rufen: einmal, wer Foul spielt, fliegt raus, der hat im Spiel nichts mehr zu suchen, der hat sich selbst aus dem Spiel heraus katapultiert. Und zweitens, wer sich in Abseits begibt, wird abgepfiffen und aus dem Spiel genommen. Und das müssen alle diejenigen wissen, die ganz offenkundig nicht mit der Mannschaft, sondern gegen die Mannschaft spielen und ihr eigenes, kleines, einsames, braunes Süppchen irgendwo gegen den Rest der Truppe kochen wollen.

Im übrigen möchte ich auf einen bisher gelegentlich übersehenen Punkt gerne aufmerksam machen, im Zusammenhang mit einer Demonstration, die sich gegen Ausländerfeindlichkeit und Rassismus und Rechtsextremismus und schon gar gegen Gewalt wendet. Bei dem großen Fußballturnier, über das wir uns alle freuen, sind rund 700 Fußballer beteiligt. Und von diesen 700 Fußballern sind ganze 22 Deutsche. Und wir können heil froh sein, dass wir dabei sind. Wir sind übrigens die einzigen, die sich sportlich nicht qualifizieren mussten. Als Gastgeber waren wir gewissermaßen gesetzt, ich möchte gar nicht darüber spekulieren, ob wir dabei wären, wenn wir uns in gleicher Weise hätten qualifizieren müssen, wie die große Mehrheit der Ausländer, die dieses Turnier mit uns gemeinsam ausspielen.

Meine Damen und Herren, wir im Ruhrgebiet wissen vielleicht noch besser als andere, dass es nicht nur nötig, sondern auch möglich ist, das Zusammenleben von Menschen mit ganz unterschiedlicher Herkunft und Heimat und auch ganz unterschiedlichen kulturellen Verbindungen zu organisieren. Diese Region, das Ruhrgebiet, ist überhaupt erst durch Zuwanderung entstanden. Es gäbe diese Region überhaupt nicht, wenn es nicht hier Jahrzehnte lang seit Mitte des 19. Jahrhunderts eine kontinuierliche Zuwanderung gegeben hätte. Und wenn diese Region nicht begriffen hätte, dass sich daraus nicht nur gelegentlich – das ist ja wahr – Probleme und Schwierigkeiten ergeben, sondern dass das auch eine riesige Chance ist. Diese Region hat diese Chance genutzt, deswegen könnte diese Demonstration auch nirgendwo besser stattfinden, als mitten im Ruhrgebiet, hier in Gelsenkirchen.

Und deshalb mache ich mich gerne zum Sprecher aller Demokraten aus all den Parteien, die in den deutschen Parlamenten diesem Staat, dieser Verfassung sich verpflichtet fühlen. Wir dulden in diesem Land keinen Fremdenhass! Mit uns nie mehr! Dies ist unser Land, und wenn wir sagen unser Land, dann meinen wir all diejenigen, die in diesem Land zusammen leben. Leute mit deutschem und mit einem anderen Pass. Wir alle sind Deutschland. Wir alle haben unser Stück Verantwortung, für das, was aus diesem Land wird. Und dieses Land ist eine Demokratie und muss es bleiben und deswegen wird mit unserer auch nur duldenden Mitwirkung nie wieder in diesem Land irgendwas passieren, dass entweder das Ansehen oder die demokratischen Strukturen dieses Landes beschädigen. In diesem Sinne danke ich allen, die heute gekommen sind, für ihr Engagement und freue mich mit allen auf hoffentlich vier fröhliche festliche Wochen eines großen sportlichen Ereignisses

Parlament

Rede von Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert zum Thema „Identität und Integration. Grundlagen und Herausforderungen der Europäischen Union“ bei der Fondazione Magna Carta in Rom

Stimato Senatore Quagliarello,
Signore e Signori,

Vi ringrazio cordialmente per l’invito e per l’opportunitá di fare luce sul tema „identità e integrazione - due concetti fondamentali dell’Europa di oggi.
“Già dopo queste poche parole, sicuro della Vostra comprensione, continuerò la relazione nella mia lingue-madre – in fondo l’identità linguistica significa anche rispetto per il Paese ospitante e la sua lingua…

Meine Damen und Herren,
Herr Botschafter,
meine Herren Senatoren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

vor fast genau 200 Jahren, am 6. August 1806, hat der österreichische Kaiser Franz II. unter dem Eindruck des Siegeszuges Napoleons durch Europa gegen die immerhin beachtliche Allianz von Österreich, Russland und England die deutsche Kaiserkrone niedergelegt. Damit war das jahrhundertealte Heilige Römische Reich deutscher Nation zu Ende. Ein Reich, das bei genauem Hinsehen weder heilig noch römisch noch deutsch war, aber über einen beachtlich langen Zeitraum eine jedenfalls supranationale Verfassung nicht Europas, aber in Europa dargestellt hat.

Von europäischer Identität oder europäischer Integration war damals keine Rede. Als dieses Reich ruhmlos, lautlos, beinahe unauffällig an sein Ende gekommen war, ging eine Epoche zu Ende und es begann eine neue Epoche in Europa, die durch das vitale Bedürfnis der Gründung von Nationalstaaten gekennzeichnet war. In dieser Phase haben damals sowohl Deutschland wie Italien ihre nationale Einheit gefunden. Die Epoche der Gründung von Nationalstaaten in Europa hat manche alten Probleme dieses Kontinentes gelöst und dabei gleichzeitig manche neuen Probleme geschaffen, bis sich schließlich aus der Eigendynamik kraftstrotzender rivalisierender Nationalstaaten multipliziert mit dem Größenwahn von Diktatoren in zwei Weltkriegen, die von Europa ihren Ausgang nahmen, der Kontinent beinahe selbst in die Luft gesprengt hat. Danach hat es nach meiner Beurteilung nur einen ernstzunehmenden neuen Anlauf gegeben, aus den Erfahrungen einer gemeinsamen Geschichte Schlussfolgerungen für eine veränderte Zukunft zu ziehen. Und das sind die Römischen Verträge, deren 50-Jahr-Feier wir im nächsten Jahr begehen werden.

Die Römischen Verträge wurden abgeschlossen zwischen sechs Gründungsstaaten, unter ihnen Deutschland wie Italien, von denen sich damals niemand hätte vorstellen können, dass 50 Jahre danach dieser Gemeinschaft 25, zum 1. Januar nächsten Jahres wohl 27 Mitgliedsstaaten angehören würden, und dass die Teilung Europas, die eine der Anlässe und Gründe für die Bildung dieser Gemeinschaft war, 50 Jahre danach überwunden sein könnte. 50 Jahre Europäische Gemeinschaft lesen sich auf den ersten oberflächlichen Blick wie eine einzige ununterbrochene Erfolgsgeschichte. Tatsächlich hat es eine vergleichbar lange Zeit in der europäischen Geschichte nicht gegeben, die für alle beteiligten Länder eine Periode des Friedens, der Freiheit, der Entwicklung eines gemeinsamen Marktes und schließlich der Einführung einer gemeinsamen Währung, dem fast klassischen Ausdruck nationalstaatlicher Souveränität, geworden ist. All diese Errungenschaften erscheinen uns heute geradezu als Selbstverständlichkeit. Es gehört überhaupt zu den merkwürdigen Begabungen der Europäer, Ereignisse, die man jahrzehntelang für ausgeschlossen gehalten hat, in dem Augenblick, wo sie dennoch eintreten, für eine schiere Selbstverständlichkeit zu halten. Die Deutschen haben diese Begabung zu einer besonderen Perfektion entwickelt, die man nicht zuletzt im Umgang mit der Wiederherstellung der Deutschen Einheit in einer besonders deprimierenden Weise beobachten kann. Obwohl, vielleicht auch weil die Europäische Gemeinschaft eine 50-jährige Erfolgsgeschichte war, stellen wir heute fest, dass die Begeisterung der Menschen für diese Gemeinschaft kontinuierlich zurückgeht - übrigens in den neuen Beitrittsländern dramatisch schneller und deutlicher als in den alten. In Polen und Tschechien haben Parteien mit dezidiert eurokritischen Positionen unmittelbar nach Beitritt zu dieser Gemeinschaft Wahlkämpfe geführt und gewonnen. Von ihnen besondere Initiativen für die weitere Entwicklung dieser Gemeinschaft zu erwarten, lässt sich kaum anders als reines Wunschdenken charakterisieren.

Wir befinden uns unmittelbar vor dem 50. Jubiläum der Europäischen Gemeinschaft in einer Situation, in der die Gemeinschaft nie so groß war wie jetzt und selten so schwach wie gegenwärtig. Dass jedenfalls dem Zuwachs an Größe kein entsprechender Zuwachs an Stärke gegenübersteht, ist schwerlich zu übersehen. Das vorläufige Scheitern des Verfassungsvertrages ist nach meiner Überzeugung Ausdruck, aber nicht Kern der Krise, in der sich die Europäische Gemeinschaft gegenwärtig befindet. Nach meiner Beurteilung gibt es mindestens drei gravierende Fehler, die in unterschiedlichen Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit diesem Verfassungswerk unterlaufen sind und das Scheitern des Ratifizierungsprozesses erklären helfen.

Der erste vordergründige Aspekt ist die Durchführung unnötiger Referenden in zwei Gründungsstaaten der Europäischen Gemeinschaft, Frankreich und den Niederlanden, die weder allein aus europapolitischen Gründen initiiert noch allein aus europapolitischen Gründen gescheitert sind.

Der zweite aus meiner Sicht beachtliche Grund ist ein bemerkenswerter Vollständigkeitswahn, der bei der Komplettierung dieses Textes wie in einem wechselseitigen Überbietungswettbewerb zu beobachten war und der am Ende die Bürger Europas eher mit einer Enzyklopädie europäischer Richtlinien konfrontiert hat als mit einer Magna Charta dessen, was wir uns unter dieser Gemeinschaft vorstellen.

Und drittens schließlich hat man ausgerechnet dieses enzyklopädische Kompendium mit dem Anspruch einer Verfassung beklebt, ein Anspruch, dem dieser Text eben nicht genügt, weder aus formellen noch aus materiellen Gründen. In dieser Diskrepanz zwischen Volumen und Substanz war die Skepsis geradezu programmiert, die sich beinahe folgerichtig in gescheiterten Referenden niedergeschlagen hat.

Nun haben sich alle Regierungen für die beteiligten Mitgliedsstaaten eine Denkpause verordnet, die auch offenkundig dringend nötig ist. Die Frage ist, ob und welche Ergebnisse wir aus dieser Denkpause gewinnen.

Senator Pera hat in seinem mich sehr beeindruckenden, gemeinsam mit dem damaligen Kardinal Ratzinger herausgegebenen Buch „Ohne Wurzeln. Die Krise der Kultur Europas“ vom Unbehagen Europas geschrieben, „das reich, aber unsicher und unfähig ist, das Problem seiner eigenen Identität und Zukunft zu lösen. Im gleichen Kontext haben sie vom “Überdruss des Westens an seinen eigenen Prinzipien und Werten„ gesprochen.

Ich fürchte, der Befund ist richtig. Und wenn ich vorhin im Blick auf den Verfassungsvertrag davon gesprochen habe, dass für mich das Scheitern dieses Vertrages nicht der Kern, sondern der Ausdruck der Krise ist, dann deswegen, weil ich den Kern eher dort vermute, wo Senator Pera ihn beschrieben hat: in einer beachtlichen Verunsicherung Europas mit Blick auf seine eigene Identität.

Deswegen ist keine andere Frage dringlicher als die Klärung genau dieser Frage: Welches Europa wollen wir eigentlich? Haben wir überhaupt eine gemeinsame Vorstellung von Europa? Wollen wir überhaupt eine gemeinsame Vorstellung von Europa zur Grundlage einer gemeinsamen Verfassung machen? Und wächst eigentlich die Aussicht auf Gemeinsamkeit nicht nur in Regeln, sondern in Überzeugungen mit der Anzahl der Teilnehmer, die in der gleichen Organisation beteiligt werden sollen und/oder wollen?

Ich persönlich vermute, dass in ein paar Jahren sich die Historiker intensiv mit der Frage beschäftigen und möglicherweise auch heftig darüber streiten werden, ob es vielleicht der größte einzelne, dann allerdings historische Fehler der 50-jährigen Geschichte der Europäischen Gemeinschaft war, die Erweiterung der Gemeinschaft um neue Mitgliedsstaaten mit zeitlichem Vorrang vor der Vertiefung zu behandeln und damit im Ergebnis faktisch möglicherweise die Erweiterung der Vertiefung vorgezogen zu haben. Jedenfalls macht jeder nüchterne Blick auf die tatsächliche Verfassung dieser Gemeinschaft mit 25, demnächst 27 Mitgliedsstaaten offenkundig, dass die Aussicht auf Vertiefung, auf notwendige institutionelle Reformen zur Sicherung der Handlungsfähigkeit einer solchen Gemeinschaft, wenn sie denn mehr sein will als ein Club, ein politischer Verein mit der zunehmenden Zahl der Mitgliedsstaaten dramatisch gesunken ist. Dies liegt übrigens keineswegs nur an der Anzahl der weiteren Mitgliedsstaaten, sondern an deren spezifischer historischer Erfahrung, die nicht identisch ist mit der Erfahrung, die die Gründungsstaaten und eine Reihe später hinzugekommener westeuropäischer Länder veranlasst haben, diese Gemeinschaft zu bilden. Und auch wenn ich weiß, dass historische Vergleiche selten zutreffen, erlaube ich mir ohne jeden Anspruch auf Beweisführung schlicht als Illustration den Hinweis, dass auch das römische Weltreich am Ende nicht an rapider Schrumpfung zugrunde gegangen ist, sondern an der Eigendynamik eines Wachstums, das nicht mehr zu beherrschen war.

Europa muss nach meiner festen Überzeugung eine Reihe von Fragen dringlich beantworten, die wir eine Reihe von Jahren aus mehr oder weniger guten Gründen vertagt, nicht gestellt, jedenfalls nicht beantwortet haben. Dazu gehört ganz wesentlich auch die Frage, ob Europa eigentlich Grenzen hat und, falls ja, wofür ja einiges spricht, wo diese Grenzen liegen. Allein unter diesem Gesichtspunkt, aber keineswegs nur unter diesem Gesichtspunkt, wird die Entscheidung über eine Mitgliedschaft der Türkei in der Europäischen Gemeinschaft eine Schlüsselfrage für die faktische Beantwortung der Frage, was wir uns unter Europa vorstellen. Wenn die Neigung zur Vertagung der Fragen nach der inneren Konsistenz, nach der Identität der Europäischen Gemeinschaft andauert, ersetzt am Ende möglicherweise die Beantwortung der Beitrittsfrage der Türkei die vorherige Beantwortung dieser Frage. Jedenfalls kann doch kein ernsthafter Zweifel daran bestehen, dass sich mit der positiven oder negativen Entscheidung der Mitgliedschaft der Türkei sowohl quantitativ wie qualitativ jeweils völlig andere Perspektiven der Europäischen Gemeinschaft eröffnen. Das hat was mit der Anzahl weiterer Mitgliedsstaaten zu tun, denen man nach meiner Überzeugung einen Beitritt ernstlich nicht verwehren könnte, weder unter geografischen noch unter historischen noch unter kulturellen Gesichtspunkten, wenn die Türkei ein ernsthafter Beitrittskandidat ist, und schließt natürlich die zentrale Frage der Identität, der kulturellen Identität Europas ein. Etwas akzentuiert formuliert: Mit dieser Frage ist im Ergebnis auch die Antwort verbunden, ob Europa tatsächlich eine politische Gemeinschaft wird, die auf der Basis gemeinsamer Überzeugungen gemeinsame Interessen wahrnimmt und gemeinsame Herausforderungen bewältigt, oder ob es eine kleinere, schickere Ausgabe der Vereinten Nationen wird, mit nicht ganz so vielen Mitgliedsstaaten wie die UN, aber operativ ähnlich bedeutungslos.

Wir müssen uns nicht nur wegen des Jubiläums - aber allein dieses ist ein hinreichend guter Anlass - auf die geistigen Grundlagen besinnen, die der Gründung dieser Europäischen Gemeinschaft zugrunde gelegen haben und von denen wir wissen müssen, ob wir sie als Grundlage dieser Gemeinschaft für die Zukunft reaktivieren wollen oder ob wir sie mit den angedeuteten Konsequenzen für den weiteren Entwicklungsprozess dieser Gemeinschaft für verzichtbar halten.

Ich will dazu ein paar Hinweise geben, um zu verdeutlichen, warum mir die Revitalisierung der kulturellen Grundlagen der Europäischen Gemeinschaft so wichtig erscheint und warum ich sie für die Schlüsselfrage der Zukunft dieses Kontinents halte. Nicht nur für Europa, sondern auch für ihre einzelnen demokratisch verfassten Nationalstaaten ist immer wieder die Frage gestellt worden, ob der moderne demokratische Verfassungsstaat sich selbst garantieren kann oder ob er auf normativen Voraussetzungen beruht, die er selbst nicht schaffen kann, ohne die er seine Existenz aber nicht sichern kann. Wo immer diese Frage ernsthaft erörtert worden ist, ist sie regelmäßig mit der Einsicht beantwortet worden, dass der säkulare Staat seine normativen Grundlagen nicht aus eigenen Ressourcen schafft und deswegen auch nicht selbst erneuern könne, sondern auf weltanschauliche, auf religiöse, jedenfalls auf kollektiv verbindliche ethische Überlieferungen angewiesen sei. Wenn man diese in verschiedenen Ländern, in Deutschland, in Italien, in Frankreich auch in der wissenschaftlichen Literatur anzutreffende Überzeugung vor Augen hält, dann ist die öffentliche Diskussion in unseren Ländern und schon gar in der europäischen Öffentlichkeit, die es kaum gibt, zu diesem Thema auffällig mutlos. Sie ist gekennzeichnet durch die möglichst sorgfältige Vermeidung von Festlegungen. Und dieses Bedürfnis, Festlegungen zu vermeiden, korrespondiert mit dem ausdrücklichen, oft vordergründigen Bekenntnis zur Multikulturalität, Dialogbereitschaft und Toleranz, was immer das dann im Einzelnen auch bedeuten mag.

Dabei setzt im übrigen die Bereitschaft zum Dialog als Mindestvoraussetzung einen eigenen Standpunkt voraus. Gelegentlich kann man sich aber nur schwer des Eindrucks erwehren, dass die Forderung nach Dialog immer häufiger als Ersatz für den eigenen Standpunkt vorgetragen wird. Wir müssen nach meiner festen Überzeugung aufpassen, dass wir nicht einer der beiden großen Übertreibungen zum Opfer fallen, die gegenwärtig weltweit zu beobachten sind. Zum einen ist das die Anmaßung, religiöse Überzeugungen mit fundamentalistischem Eifer gleichzeitig als staatliche verbindliche Vorgaben allgemeinverbindlich durchsetzen zu wollen - ein großer globaler Trend, mit dem wir seit Jahren konfrontiert sind. Zum anderen ist es die Leichtfertigkeit, religiöse Überzeugungen für irrrelevant, bedeutungslos oder belanglos zu halten. Der zweite Irrtum ist nicht weniger gefährlich als der erste. Manche Intellektuelle in Europa haben zu lange in richtiger Distanzierung gegenüber der ersten die zweite Übertreibung gefordert oder gefördert. Vielleicht hängt das auch mit der doppelten Verunsicherung des modernen Menschen zusammen, die sich zugleich in der Sehnsucht nach allgemeinverbindlichen Werten und in dem Unwillen zur Bindung ausdrückt. Wie schön wäre es, wenn irgendetwas ein für allemal wahr und richtig wäre, und um wie viel noch schöner wäre es, wenn man sich nicht darauf festlegen muss.

Allerdings ist die Fähigkeit zur Bindung nicht nur Ausdruck von Freiheit, wahrscheinlich ist sie auch Voraussetzung für Freiheit, so wie die Bereitschaft zum Konsens Voraussetzung der Konfliktfähigkeit einer Gesellschaft ist. Hier liegt eines der großen Themen, die wir zu lange in der Politik vernachlässigt haben. Gerade wenn man eine liberale Gesellschaft will, wenn man individuelle Freiheit will, nicht nur als rhetorische Floskel, sondern als alltägliche Realität, dann bedeutet das Bekenntnis zur individuellen Freiheit das Bekenntnis zur Unvermeidlichkeit von Konflikten. Konflikte kann sich aber eine Gesellschaft überhaupt nur erlauben, wenn es das Mindestmaß an Gemeinsamkeit gibt, das sicherstellt, dass eine Gesellschaft mit ihren Konflikten friedlich fertigwerden kann. Ohne ein Mindestmaß an Gemeinsamkeit erträgt eine Gesellschaft keine Vielfalt. Deswegen ist dies eine der unsinnigen, wenn auch weit verbreiteten Scheinalternativen, die in dieser Diskussion immer wieder vorgetragen werden, als ginge es um Vielfalt oder Gemeinsamkeit, um Pluralität oder Identität. Jeder aufgeklärte Blick auf den komplizierten Zusammenhang macht deutlich, das eine ist ohne das andere nicht zu haben. Integration setzt Identität voraus. Übrigens schon als individueller Vorgang, als sozialer, als gesamtgesellschaftlicher allemal. Wir machen in Deutschland nun seit einer Reihe von Jahren außerordentlich schwierige Erfahrungen mit den Integrationsproblemen, die sich aus der Migration von Menschen aus anderen kulturellen Kontexten ergeben. Und wir haben - übrigens heftig unterstützt durch moderne Medien, die gewissermaßen die Abschottung der neuen Heimat gegenüber der Herkunftswelt perfekt machen - ganze Stadtteile in Deutschland, in denen es die viel beschriebenen Parallelgesellschaften gibt, in denen die Integration schon deswegen nicht mehr scheitern kann, weil sie gar nicht mehr versucht wird. Da leben Menschen nebeneinander in völlig abgeschlossenen Kontexten, da kann Integration nicht stattfinden, weil sie weder auf der einen noch auf der anderen Seite ernsthaft versucht wird, weil es das Mindestmaß an Gemeinsamkeiten nicht gibt, das Voraussetzung für Verständigung ist und schon gar die Mindestvoraussetzung für Integration.

Wenn ich auch mit Blick auf den mehrfach angesprochenen Europäischen Verfassungsvertrag für die Revitalisierung der kulturellen Grundlagen dieser Europäischen Gemeinschaft werbe, dann deswegen, weil Verfassungen, gründlich betrachtet, in ihrem Kern kulturelle Setzungen sind und nichts anderes.

Verfassungen fallen nicht vom Himmel. Sie werden auch nicht im Himmel konserviert, wenn auf Erden die Zeiten turbulent geworden sind. Die Voraussetzung jeder Verfassung ist Kultur. Deswegen sind übrigens die Verfassungen auf der Welt so verschieden, wie sie sind. Verfassungen sind immer der Ausdruck der historischen Erfahrungen, die ein Land mit sich selbst gemacht hat. Sie sind Ausdruck der Traditionen, die es in einem Land gibt. Sie sind Ausdruck der Überzeugungen, die in einem Volk über Generationen gewachsen sind. Sie sind Ausdruck der religiösen Überzeugungen, die es in einem solchen Gebiet gibt oder nicht gibt. Und sie haben, meine Damen und Herren, so lange Bestand, wie diese kulturellen Grundlagen Bestand haben. Die Vorstellung, eine Verfassung könne als freischwebender Überbau unabhängig von der kulturellen Basis, aus der heraus sie entstanden ist, ihre Existenz behaupten, läuft auf die naive Vorstellung hinaus, nun müsse man sich um die Wurzel nicht mehr kümmern, nachdem die Bäume so prächtig gediehen sind. Sie gedeihen aber nur so lange, wie die Wurzeln intakt sind.

Wenn ein Europa der Vielfalt nationale Identitäten bewahren und dennoch eine kollektive Identität entwickeln soll, braucht es eine politische Leitidee, ein gemeinsames Fundament von Werten und von Überzeugungen. Und eine solche europäische Leitidee kann sich nur beziehen auf gemeinsame kulturelle Wurzeln, auf eine gemeinsame Geschichte, auf gemeinsame religiöse Traditionen. Dieses vereinende Fundament bleibt konstitutiv für die europäische Identität. Jedenfalls für das Europa, das ich meine, wenn ich von Europa rede. Für mich ist Europa nicht eine geografische Bezeichnung. Vielleicht auch eine geografische Bezeichnung. Europa ist mehr als ein Zusammenschluss von Nationalstaaten, Europa ist mehr als ein Markt, Europa ist mehr als eine Wirtschaftsgemeinschaft, allemal mehr, als eine gemeinsame Milchpreisordnung, gemeinsam finanzierte Subventionen für Kohle, Stahl, Wein oder was auch immer. Europa ist eine Idee, Europa ist eine Gesinnung, Europa ist eine Sichtweise vom Menschen, Europa ist eine Vorstellung vom Anspruch der Menschen auf Teilhabe an ihren eigenen Angelegenheiten. Europa ist eine Vorstellung von der Selbstverantwortung des Menschen und von der Notwendigkeit und Möglichkeit der staatlichen Organisation des Umgangs selbstverantwortlicher Menschen miteinander. Nur ein solches Europa rechtfertigt die Anstrengungen, die der Zusammenschluss von Nationalstaaten mit einer jeweils ehrwürdigen jahrhundertealten Geschichte unvermeidlich macht. Ich fürchte, dass auch in der Außenwahrnehmung der Europäischen Gemeinschaft bei vielen anderen Ländern der Eindruck entstanden ist, diese Union sei sich nicht gewiss über das, was sie will, was sie sein will.

Das ist wieder dieses Unbehagen, von dem Senator Pera geschrieben hat. Auch der Überdruss an den eigenen Werten und Überzeugungen, den man sich nicht mehr offensiv vorzutragen traut, und schon gar die Zögerlichkeit, Bindungen zu akzeptieren. Und Bindungen nicht nur als Zumutung zu begreifen, sondern als Voraussetzung für die Verortung in einer Welt, in der man seinen Platz braucht, schon gar dann, wenn sich die Verhältnisse um einen herum mit einer immer größeren Geschwindigkeit verändern.

Der verstorbene Papst Johannes Paul II. hat immer wieder in seinen Reden und Predigten darauf hingewiesen, “die Identität des europäischen Kontinents lässt sich ohne das Christentum nicht verstehen.„

Das ist wohl das Mindeste, was man offenkundig festhalten muss, dass sich die Geschichte dieses Kontinents ohne die Geschichte des Christentums nicht schreiben, nicht erzählen, nicht begreifen lässt. Die politisch spannendere Frage ist, ob dieser Zusammenhang nicht nur für das Verstehen nötig, sondern für die Identität erforderlich ist. Auch hier habe ich bei Herrn Kollegen Pera eine bemerkenswerte Formulierung gefunden, die ich gerne in einer leichten Variante vertreten möchte. Sie, Herr Pera, haben in Ihrem Buch geschrieben: “Das Christentum ist von seinem Wesen her derart mit dem Westen verbunden, dass ein Rückzug verheerende Konsequenzen hätte.„

Wäre der Satz nicht immer noch richtig, wenn man ihn wie folgt variierte: Der Westen ist von seinem Wesen her derart mit dem Christentum verbunden, dass die Auflösung dieser Verbindung für beide verheerende Konsequenzen haben könnte?!

Ich ahne, dass dies keine massenmedial populären Gedanken sind. Aber ich habe persönlich nicht den geringsten Zweifel daran, dass es die zentralen Fragen sind, die wir nicht länger vertagen dürfen, die wir beantworten müssen, übrigens einschließlich der Souveränität, unterschiedliche denkbare Antworten als zulässige Antworten zu ertragen. Aber wir dürfen die Beantwortung dieser Fragen nicht länger verweigern. Wir dürfen nicht länger uns und anderen einreden wollen, das kläre sich von selbst. Ich habe eine bestimmte Ahnung, wie die Beantwortung der Frage aussähe, die anstelle einer klaren Positionierung sich in dieser Gemeinschaft von 25, demnächst 27, in absehbarer Zukunft über 30 Mitgliedsstaaten ereignen würde, wenn sie nicht bewusst gegeben wird.

Papst Benedikt, ein Papst, der aus Deutschland kommt und der sowohl aufgrund seiner Laufbahn als Priester, als Bischof, als Wissenschaftler, als Theologe wie aufgrund seiner Teilhabe an den Erfahrungen eines Landes, das besonders bittere Erfahrung mit dem Verlust des Zusammenhanges zwischen politischen Regeln und kulturellen Überzeugungen gemacht hat, hat vor und nach der Übernahme des Pontifikats immer wieder auch und gerade mit Blick auf den Europäischen Verfassungsvertrag auf dieses offenkundige Defizit hingewiesen. Die Unbedingtheit, beschreibt er in einer Rede, die er vor dem italienischen Senat vor zwei Jahren gehalten hat, die Unbedingtheit, mit der Menschenwürde und Menschenrechte als Werte proklamiert werden, die jeder staatlichen Rechtsetzung vorangehen, kodifizieren ganz wesentlich christliches Erbe, dass gleichwohl nur verschämt neben anderen kulturellen Traditionen als Fundament reklamiert und schon gar nicht für allgemein verbindlich erklärt wird. Der Zustand der mentalen Verdrängung von Zusammenhängen findet seinen schon gar nicht mehr als Problem wahrgenommenen Ausdruck in der Gleichgültigkeit, christliche Wertüberzeugungen als selbstverständliche Prinzipien einer europäischen Gemeinschaft zu reklamieren, ohne sich zu trauen, den Zusammenhang als solchen kenntlich zu machen. Im Gegenteil: Die sorgfältige Verschleierung des Zusammenhangs ist bei genauem Hinsehen eine der Voraussetzungen für die Vereinbarkeit dieses Verfassungstextes gewesen. Papst Benedikt schreibt, “Europa braucht aber eine neue, gewiss kritische und demütige Annahme seiner selbst, wenn es überleben will„.

Europa braucht eine gewiss kritische und demütige Annahme seiner selbst, wenn es überleben will. Dass Europa überleben will, daran habe ich keinen Zweifel. Ob Europa sich hinreichend darüber im Klaren ist, welche Voraussetzungen sein Überleben hat, daran sind Zweifel erlaubt. Diese Zweifel auszuräumen, ist unsere gemeinsame Aufgabe.

 

Parlament

Rede von Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert zur Eröffnung des Bachfestes 2006 in der Thomas-Kirche zu Leipzig

Über Johann Sebastian Bach ist fast alles gesagt und über Wolfgang Amadeus Mozart auch. Die vielen Neuerscheinungen von Büchern, Filmen, CDs und Noten, die anlässlich von Gedenkjahren immer wieder erscheinen, vermitteln nur noch selten neue Einsichten, dokumentieren aber die unangefochtene weltweite Wertschätzung dieser beiden herausragenden Repräsentanten deutscher und europäischer Kultur, die längst zum Kulturerbe der Menschheit gehören.

Die klügste Bemerkung zum Mozartjahr 2006 habe ich bei Georg Bernhard Shaw gefunden. 1891, also 100 Jahre nach Mozarts Tod, hat der große irische Dramatiker, dem wir manche bemerkenswerte Beobachtung zu Kunst und Kultur und einige höchst originelle Rezensionen von Theater- und Konzertaufführungen verdanken, für das Mozartjahr 1991 die Prognose gewagt, man werde wohl erst in 100 Jahren klarer erkannt haben, dass Mozarts vollendete Musik das Schlusswort des 18. Jahrhunderts darstelle und nicht das Vorwort des 19. In der Kunst müsse es als größter Erfolg angesehen werden, der Letzte seines Stammes zu sein, nicht der Erste. Einen Anfang könne fast jeder machen; die Schwierigkeit bestehe darin, den Abschluss zu finden - etwas zu tun, was nicht mehr übertroffen werden kann.

Wie fast jede Verallgemeinerung ist auch diese Bemerkung ebenso intelligent wie übertrieben, gleichwohl eine ungewöhnlich geistreiche und anregende Beobachtung. Wenn sie für Mozart und die Wiener Klassik gilt, dann gilt sie erst recht für Johann Sebastian Bach und die Epoche des Barock, die er abschließt und vollendet. Für beide Komponisten gilt, dass sie ein Werk hinterlassen haben, das in seiner Art nicht mehr übertroffen werden kann. Deshalb ist im Übrigen auch der Streit müßig, wer von beiden das größere Genie oder die alles überragende Persönlichkeit gewesen sei. Die meisten Musikliebhaber haben sich dazu ohnehin ihre - abschließende oder vorübergehende - Meinung gebildet, die sie aus guten Gründen in der Regel lieber für sich behalten, bevor sie bei gegebenem Anlass und herausragenden Konzerten ihrer eigenen Überzeugung untreu werden. Nach einer viel zitierten Vermutung wird im Himmel bei allen offiziellen Anlässen Bach gespielt, dagegen sollen die Engel, wenn sie unter sich sind, Mozart bevorzugen. Auch dies ist vermutlich eine voreilige Verallgemeinerung: erstens haben wir bis heute keine verlässlichen Informationen über die himmlischen Verhältnisse und zweitens sollte man die Engel und ihr Urteilsvermögen nicht unterschätzen.

Ich möchte zur Eröffnung des Bachfestes 2006 der Stadt Leipzig, insbesondere dem Kulturdezernenten und allen Mitwirkenden herzlich dazu gratulieren, dass schon nach wenigen Jahren dieses Bachfest einen festen Platz unter den großen bedeutenden Musikfestivals gefunden hat und sich längst internationaler Reputation erfreut. Dazu trägt ganz sicher auch die kluge Entscheidung bei, jedes Fest unter ein Thema zu stellen, das Bach Jahr für Jahr in einen anderen Kontext stellt und damit Einsichten und Zusammenhänge vermittelt, die im üblichen Konzertbetrieb auf der Strecke bleiben. Im Übrigen habe ich die begründete Hoffnung, dass Leipzig eher als manche andere Festivalstadt der scheinbar unwiderstehlichen Versuchung zur gnadenlosen Vermarktung und zur Banalisierung von Kunst und Künstlern widersteht. Kult und Kitsch liegen meist nahe beieinander und allzu oft haben sie mit Kunst und Kultur nur noch den Anlass gemeinsam.

In wenigen Tagen, unmittelbar nach Abschluss des Leipziger Bachfestes, beginnt die Fußball-Weltmeisterschaft. Diese profane Mitteilung scheint ausgerechnet in der Thomas-Kirche völlig unpassend, gibt mir aber die willkommene Gelegenheit zu einer Prognose, die weniger mutig ist als die zu Beginn von Georg Bernard Shaw zitierte zum Mozartjahr 1891: In wiederum hundert Jahren werden wir uns von der Fußball-Weltmeisterschaft in Deutschland 2006 vielleicht so gerade noch, notfalls unter Zuhilfenahme von Nachschlagewerken, an den Gewinner des Turniers erinnern, an die Namen der Spieler kaum noch, schon gar nicht an die einzelnen Spiele. Aber auch in hundert Jahren wird Mozarts c-Moll-Messe noch gespielt werden und Johann Sebastian Bachs Matthäus-Passion allemal. Und so ist in der Abfolge der Ereignisse der nächsten Woche das Bachfest 2006 eine gute Gelegenheit, sich bewusst zu machen, was interessant, vielleicht aufregend ist - und was tatsächlich bedeutend.

Parlament

Rede von Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert zum Thema „Die Bedeutung der Kommunen in der Demokratie“ auf dem Gemeindekongress des Deutschen Städte- und Gemeindebundes in Berlin

Für das, was wir gerne etwas pauschal Lebensqualität nennen, spielen die Städte und Gemeinden eine überragende Rolle. Sie tragen ganz maßgeblich dazu bei, jenes Lebensgefühl in den Menschen zu wecken, das wir Heimat nennen. Im Übrigen spricht manches dafür, dass in Zeiten der Globalisierung - die heute nicht mein Thema ist - das Orientierungsbedürfnis im Allgemeinen und das Identifikationsbedürfnis im Besonderen wachsen wird. Das Bedürfnis, irgendwo zu Hause zu sein, nicht als nostalgischer Blick zurück - der im Übrigen auch nicht zu beanstanden ist -, sondern als vitales Bedürfnis, irgendwo einen festen Punkt zu haben, von dem aus man das immer rasantere Geschehen um einen herum wenigstens halbwegs gesichert beobachten, wenn auch nicht mit Aussicht auf Erfolg im Einzelnen beeinflussen kann, dieses Bedürfnis ist ganz sicher gewachsen und manches spricht dafür, dass es weiter zunehmen wird.

Wir halten heute, nach manchen Irrungen und Wirrungen der deutschen Geschichte, die politische Verfassung unseres Landes in Gestalt einer parlamentarischen Demokratie beinahe für selbstverständlich. Damit geben wir unserer Überzeugung Ausdruck, dass wir es für einen nicht mehr dispositionsfähigen Fortschritt unserer Geschichte halten, dass im Mittelpunkt unserer politischen Ordnung der Souverän steht und dass dieser Souverän der Bürger ist - der Bürger als Wähler, der Wähler als Bürger. Und dies gilt dann selbstverständlich für alle politischen Entscheidungsebenen, für die der Kommunen in genau der gleichen, und wie sich bei genauem Hinsehen zeigen wird, eben dann doch wieder etwas anderen Weise als für die Entscheidungsebene der Länder und des Bundes.

Ich möchte, wenn Sie mir das gestatten, ein paar eher prinzipielle Bemerkungen zu diesem Verhältnis der verschiedenen politischen Ebenen zueinander in historischen Kontexten und vielleicht auch zu den politischen Perspektiven machen, die sich daraus für die überschaubare Zukunft ergeben.

Ich will anfangen mit dem historischen Kontext, also dem Verhältnis der Entwicklung kommunaler Selbstverwaltung zu derjenigen der parlamentarischen Demokratie, von der ich vorhin gesagt habe, dass alle Welt sie inzwischen für eine schiere Selbstverständlichkeit hält, als sei es in Deutschland nie anders gewesen.

Wenn es so etwas wie eine Geburtsstunde der modernen politischen Gemeinde in Deutschland gibt und damit auch so etwas wie einen Startpunkt für politische Partizipation von Bürgern, dann war es das Jahr 1808 mit der von Freiherr vom Stein initiierten preußischen Städteordnung. Es ist im Übrigen nicht völlig banal, sich ins Bewusstsein zu heben, dass diese Initiative zu einem Zeitpunkt stattfand, als das Heilige Römische Reich Deutscher Nation nach einer wiederum jahrhundertelangen komplizierten Geschichte mit manchem Glanz und manchem Elend beinahe unauffällig an sein Ende gekommen war und als sich an Stelle dieser aufgelösten, zunehmend erodierten Ordnung längst neue politische Größen etabliert hatten, mit wachsendem Gewicht darunter besonders auffällig Preußen. Man tritt dem Freiherrn vom Stein ganz sicher nicht zu nahe, wenn man darauf hinweist, dass seine Initiativen mit Blick auf kommunale bürgerschaftliche Partizipation auch die Stärkung des Staates Preußen durch Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern in dieses Gemeinwesen zum ausdrücklichen Ziel hatten. Ich habe im Übrigen aus der damaligen Zeit ein ganz aufschlussreiches Zitat gefunden, das die Motivationslage des Initiators verdeutlicht. „Man erwartet“, sagte Freiherr vom Stein damals in der Begründung seiner Initiative, „man erwartet alles vom Staate, ohne Vertrauen zu seinen Maßregeln und ohne wahren Enthusiasmus für die Verfassung. Alle diese Wahrnehmungen haben die Gesichtspunkte zu der Bearbeitung der neuen Städteordnung gegeben... Die Bürgerschaft bekommt die ungeteilte Verwaltung des Gemeinwesens. Die ganze Entwicklung des Staates beschränkt sich auf die bloße Aufsicht.“ Aus dieser nun wahrlich historischen Initiative ist nicht nur genau das geworden, was beabsichtigt war: kommunale Selbstverwaltung und bürgerschaftliche Partizipation, sondern ein kunstvoll kompliziertes, im Laufe der Jahrzehnte mehrfach verändertes Beziehungsgeflecht zwischen den verschiedenen politischen Entscheidungsebenen, deren Relevanz sich in den fast 200 Jahren, die wir seitdem hinter uns gebracht haben, mehrfach beachtlich verändert hat.

Der für unser Thema in jedem Fall beachtliche Befund ist, dass die kommunale Selbstverwaltung verfassungshistorisch die Vorstufe zur parlamentarischen Demokratie in Deutschland war. Denn die gab es damals ganz gewiss nicht. Und es gab sie im Übrigen für eine beachtlich lange weitere Strecke nicht. Der Weg zum frühkonstitutionellen Territorialstaat, zur Märzrevolution 1848, schließlich zur deutschen Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche ist ganz wesentlich mit diesen Steinschen Reformen eingeschlagen worden. Und es ist im Übrigen mehr als ein schöner Zufall, dass heute auf den Tag vor 158 Jahren am 18. Mai 1848 die Frankfurter Nationalversammlung in der Paulskirche zum ersten Mal zusammengetreten ist. Aber wichtiger als diese zufällige Koinzidenz der Daten ist die Erinnerung daran, dass sie gescheitert ist, dass sie nicht den Weg freigemacht hat für eine parlamentarische Demokratie in Deutschland und dass es nach manchen, wiederum komplizierten Anläufen über den Norddeutschen Bund und das Deutsche Reich und eine konstitutionell orientierte Verfassung bis zum Jahr 1919 gebraucht hat, bis der inzwischen zustande gekommene deutsche Nationalstaat seine erste parlamentarische Verfassung erhielt. Ich vermute, dass niemand von Ihnen das zur Stabilisierung des eigenen Selbstbewusstseins braucht, aber es schadet ja nicht darauf hinzuweisen, dass die kommunale Selbstverwaltung gute 100 Jahre älter ist als die parlamentarische Demokratie in Deutschland. Und dass ohne diese, gleichwohl bedauerlich lange Vorgeschichte, die Etablierung parlamentarischer Strukturen in ganz Deutschland auf allen Ebenen politischer Entscheidungen nur schwer vorstellbar erscheint.

Ich habe vorhin bereits einen knappen Hinweis darauf gegeben, dass uns heute parlamentarische Entscheidungsprozesse, die Legitimation der Ausübung politischer Macht durch Wahlen und die Wahrnehmung der Rolle des Souveräns durch die Bürgerinnen und Bürger und damit durch die Wählerinnen und Wähler ganz selbstverständlich erscheinen und dass wir dem Grunde nach auf allen Entscheidungsebenen gleiche Legitimationsverfahren haben. Tatsächlich gibt es aber nicht nur diese große prinzipielle Gemeinsamkeit, es gibt auch mindestens einen beachtlichen Unterschied. Dieser Unterschied besteht nach meinem eigenen Eindruck darin, dass wir auf der kommunalen Ebene wesentlich intensivere, tiefer gestaffelte Partizipationsmöglichkeiten des Souveräns, des Bürgers, haben als wir uns das auf der Landes- und Bundesebene gestatten wollen. Das beginnt mit der Direktwahl von Bürgermeistern, Oberbürgermeistern und Landräten, setzt sich über plebiszitäre Entscheidungsverfahren in Gestalt von Bürgerentscheiden und Bürgerbegehren fort, kommt in dem Nichtvorhandensein oder sehr viel bescheidenerem Umfang von Mindestklauseln zum Ausdruck, von denen die Repräsentanz von Wählergruppen in Gemeinde- oder Stadträten abhängt, und geht weiter bis zum kommunalen Wahlrecht für EU-Bürger, die nicht deutsche Staatsangehörige sein müssen, sowie semi-parlamentarischen Strukturen in Form von Ausländerbeiräten, an deren Besetzung auch Bürgerinnen und Bürger mitwirken können, die nicht der Europäischen Gemeinschaft angehören und damit auch keine EU-Staatsbürgerschaft besitzen. Wir haben mit anderen Worten auf kommunaler Ebene ein im Vergleich zu Ländern und Bund beachtliches Maß an Ergänzung der repräsentativen Entscheidungsstrukturen durch plebiszitäre Verfahren. Und es lohnt schon, von Zeit zu Zeit darüber nachzudenken, ob die damit gemachten Erfahrungen, die übrigens in verschiedenen Ländern unterschiedlich lang sind, eigentlich einen hinreichenden Schluss erlauben, was ihre Übertragbarkeit auch auf Landes- bzw. Bundesebene angeht. Ich will Ihnen meine persönliche Einschätzung nicht unterschlagen: Ich glaube persönlich nicht, dass wir auch unter Berücksichtigung der kommunalen Erfahrungen eine ähnliche Kombination von repräsentativen und plebiszitären Entscheidungsverfahren auf Landes- und Bundesebene etablieren sollten, wie das auf kommunaler Ebene jedenfalls möglich und vielleicht auch nötig ist. Ich habe vielmehr den Eindruck, dass die Erfahrungen, die mit diesem plebiszitären Entscheidungsverfahren, mit der stärkeren unmittelbaren Bürgerpartizipation, gemacht werden, durchaus ambivalent sind, d. h., es gibt ermutigende, gelegentlich aber auch ernüchternde Erfahrungen. Zu letzterem gehört etwa die Entwicklung der Wahlbeteiligung zuletzt in Thüringen bei der Kommunalwahl am 7. Mai 2006, die bei gerade mal 42 Prozent lag, auch wenn ich selber nicht zu denen gehöre, die darin ein Signal dramatischer Entfernung der Wähler von ihren Parlamenten oder Vertretungskörperschaften erblicken. Derweil man solche Entwicklungen sowohl verharmlosen als auch dramatisieren kann, bin ich schon der Meinung, dass wir sie nicht auf sich beruhen lassen dürfen. Dass sich in Deutschland, einem Land, das es viel schwieriger hatte, Demokratie zu erlangen und zu erlernen, nach einer Phase organisierter Begeisterung über diese Errungenschaft nun auch im Wahlverhalten eine Normalisierung gibt, die den Verhältnissen in anderen gefestigten Demokratien ähnelt, in denen es keine Wahlverpflichtung gibt - nur die sind miteinander vergleichbar - das finde ich nicht Besorgnis erregend, die zunehmende Gleichgültigkeit im Umgang mit dem Wahlrecht als dem Königsrecht des Souveräns zur Bestellung und Abberufung seiner Repräsentanten allerdings schon. Zur Normalität gehört auch die Frage nach der Kultur des Mandats, etwa im Bundestag.

Wenn es zu einer erfolgreichen Bewerbung für ein politisches Mandat kommt, beträgt die durchschnittliche Mandatszeit im Bundestag zwei Legislaturperioden. Die öffentliche Wahrnehmung orientiert sich an den Elefanten, die man immer im Fernsehen sieht und die vielleicht auch deswegen Elefanten geworden sind, weil sie solange dabei sind und sich über viele Legislaturperioden hinweg, zu Recht oder zu Unrecht, da irgendwo als Häuptlinge ihrer jeweiligen Indianerstämme haben etablieren können. Daraus schließt der Fernsehzuschauer messerscharf: Die sind doch alle seit Jahrzehnten da. Nein, es ist eben nur eine kleine Minderheit lange da. Oder anders formuliert: Es sind nur wenige, die sich in diesen Funktionen über einen wirklich langen, über einen mit einer beruflichen Laufbahn vergleichbaren Zeitraum halten können, während die Allermeisten ein berufliches Engagement als Abgeordneter nur zwei Legislaturperioden wahrnehmen. Das heißt, die durchschnittliche Mandatszeit eines Abgeordneten in Landtagen oder gar im Deutschen Bundestag ist deutlich niedriger als die durchschnittliche Wahrnehmung beispielsweise kommunalpolitischer Mandate - mit all den Vorzügen und Problemen, die sich daraus auf der einen wie auf der anderen Seite ergeben. Dass im Übrigen auch für „große politische Karrieren“ kommunalpolitische Erfahrungen, wenn schon nicht unabdingbare Voraussetzung, so doch ganz offenkundig jedenfalls auch kein unüberwindlicher Wettbewerbsnachteil sind, das macht die Reihe der deutschen Bundeskanzler von Konrad Adenauer bis Helmut Kohl deutlich. Auch Willy Brandt und Helmut Schmidt haben in Stadtstaaten kommunalpolitische Erfahrungen gesammelt, bevor sie zu ihren bundespolitischen Karrieren durchgestartet sind. Und von, um nur zwei Namen zu nennen, die mir spontan einfallen, von Walter Wallmann aus Frankfurt bis Wolfgang Tiefensee aus Leipzig, hat es immer wieder Rekrutierungen aus Kommunen, aus Städten für nationale politische Spitzenämter gegeben.

Ich möchte ein bisschen dafür werben, dass wir das Verhältnis von Kommunalpolitik zu Bundespolitik, - und ich schließe jetzt mal ohne förmlichen Auftrag die Landesebene in diese Betrachtung mit ein - dass wir dieses Verhältnis nicht als eine organisierte Rivalität, sondern als eine Kooperation mit unterschiedlichen Rollen verstehen. Dabei ist ja wahr, dass sich aus dem jeweiligen Mandat heraus die Aufgabenstellung definiert und auch die Loyalitäten. Um mit der gleichen Selbstverständlichkeit, mit der jeder von ihnen seine primäre Aufgabe und seine primäre Loyalität gegenüber der eigenen Gemeinde, der eigenen Stadt und den dortigen Wählerinnen und Wählern sieht, sieht selbstverständlich jeder Abgeordnete auf Landes- oder Bundesebene seine Loyalitäten in dem größeren Kontext. Und natürlich ist richtig, dass auch und gerade bei den so genannten Gemeinschaftsaufgaben sich daraus gelegentlich komplizierte Gefechtslagen ergeben. Ich verstehe schon gut, dass die Kommunen sich dabei nicht selten an einem ziemlich schwachen Hebel befinden, was die Möglichkeit des Ausgleichs von politischen Einflüssen der anderen Ebene betrifft. Das ist sicher wahr. Und darüber gemeinsam nachzudenken, ist nach meiner Überzeugung mindestens so wichtig wie die ungleich populärere Frage, ob wir nicht auch auf Landes- und Bundesebene stärker plebiszitäre Elemente brauchen. Ich persönlich glaube, dass eine intelligente Neuregelung der Aufgabenverteilung zwischen den drei repräsentativ verfassten Ebenen, Kommunen, Land und Bund, mit Abstand wichtiger ist als die Neujustierung des Verhältnisses zwischen repräsentativen und plebiszitären Entscheidungsstrukturen. Hier ist nach meiner persönlichen Einschätzung das öffentliche Interesse umgekehrt proportional zu den Dringlichkeiten.

Und das ist - und damit bin ich auch bei meinem letzten Punkt - auch der eigentlich harte Kern, um den es jetzt bei der Förderalismusreform geht. Ein Megathema, das wie alle Themen mit diesem Anspruch zu dem von jedermann bejubelten unstreitigen Erfolg gar nicht kommen kann, weil es in der Natur der Sache liegt, dass hier viele Erwartungen gleichzeitig verfolgt werden, von denen sich nicht wenige wechselseitig ausschließen. Ich sage das auch mit Blick auf einen sehr ehrgeizigen Beratungsplan, auf den sich Bund und Länder jetzt verständigt haben. Wir haben ja gerade in dieser Woche die größte Anhörung in der deutschen Parlamentsgeschichte und das ganze soll dann in einem sehr intensiven Beratungsverfahren möglichst noch bis zur Sommerpause entscheidungsreif gemacht werden. Natürlich gibt es da auf der einen Seite die Durchhalteappelle, dass alles nun genauso beschlossen werden müsse, wie es als Entwurf in diese Beratung eingebracht worden ist. Und auf der anderen Seite gibt es serienweise Empfehlungen, was unter Wahrung des Gesamtanliegens aber auf jeden Fall verändert werden muss. Meine Prognose ist: Auch hier werden sich die beiden extremen Positionen nicht halten. Weder wird es bei realistischer Betrachtung serienweise Veränderungen des gefundenen kunstvollen Kompromisses zwischen Bund und Ländern geben können, wenn am Ende tatsächlich eine Reform der förderalistischen Ordnung in Deutschland zustande kommen soll, die - ich will das nur noch mal nachrichtlich sagen - Zweidrittelmehrheiten sowohl im Deutschen Bundestag wie im Bundesrat brauchen. Aber genauso weltfremd scheint mir die Vorstellung, dass ausgerechnet das anspruchsvollste Reformpaket, dass es zur Struktur der deutschen Verfassungsordnung vielleicht in der Parlamentsgeschichte, ganz sicher in den letzten Jahren oder Jahrzehnten gegeben hat, am Ende genau so beschlossen werden könnte, wie es als Vorlage eingebracht worden ist. Zu den strammen Faustregeln des deutschen Parlamentarismus gehört, dass ein Gesetz nicht so aus dem Deutschen Bundestag, und in der Regel auch nicht aus den Landtagen herauskommt, wie es hereingebracht worden ist. Und man kann als eine noch so gesichertere Faustregel davon ausgehen: Je anspruchsvoller das jeweilige Gesetzgebungsverfahren ist, desto unvermeidlicher sind die Änderungen durchs Beratungs- und Entscheidungsverfahren. Warum das ausgerechnet für dieses Thema prinzipiell nicht gelten soll, erschließt sich mir nicht. Es läuft ja geradezu auf die Empfehlung hinaus, dass alle Beteiligten ihr Urteilsvermögen schon vor Beginn der Veranstaltung abtreten sollten, um nach Vortäuschen eines Beratungsprozesses am Ende das zu beschließen, was vorher eh fest vereinbart ist. Das ist mein Verständnis von Parlamentarismus nicht und meine Vorstellung einer überzeugenden Modernisierung unserer Verfassungsordnung schon gar nicht. Aber ich sage auch dazu, es werden nicht alle Blütenträume wachsen und gedeihen können, auch meine nicht. Ich habe gewissermaßen mit mir selbst meinen inneren Frieden mit der Einschätzung gemacht, dass wir, um die dringend notwendige Neuverteilung von klaren Zuständigkeiten von Bund und Ländern überhaupt hinzubekommen, eine Reihe von nicht gänzlich überzeugenden Einzelregelungen im ersten Durchgang werden hinnehmen müssen, um die große Bereinigung in der Zuständigkeitsverteilung überhaupt hinzubekommen.

Wenn mich jetzt jemand fragen würde, ob ich vor 10, 20 oder 30 Jahren genauso an das Thema herangegangen wäre, würde ich, wenn ich meine eigene politische Biografie zutreffend einschätze, ehrlicherweise sagen müssen: sicher nein. Ich wäre in jüngeren Jahren vermutlich mit größerem fundamentalistischem Eifer an dieses Thema herangegangen und hätte fröhlich untergehakt mit vielen Kombattanten am Ende dafür gesorgt, dass die Reform nicht zustande kommt. Im Laufe der Zeit habe ich begriffen, dass man sortieren muss, ob es außer dem, was einem im Einzelnen wichtig ist, Dinge gibt, die im Ganzen noch wichtiger sind. Und mit Blick beispielsweise auf die kunstvolle Neuordnung von Zuständigkeiten im Bildungsbereich, wie sie jetzt vorgesehen ist, bin ich persönlich ziemlich sicher, dass nicht alles, was da jetzt beschlossen werden soll, das Ende des 21. Jahrhunderts erreichen wird. Bei manchem wird sich kurz nach der Beschlussfassung schon eine heftige Debatte darüber ergeben, ob das wirklich durchdacht war. Und dann werden wir das tun, was wir alle so gut beherrschen, nämlich die Novellierung gerade beschlossener Gesetze. Und da wir das doch so gut beherrschen, besteht auch gar kein Grund zu einer organisierten Ängstlichkeit, dass deutsche Parlamente, wenn denn schon gelegentlich Unfug beschlossen wird, nicht auch die Kraft hätten, ihn wieder zu beseitigen. Wenn ich mich aber jetzt entscheiden muss zwischen den beiden Optionen, entweder allen denkbaren Unsinn ein für alle Mal schon zu Beginn zu verhindern und damit gleichzeitig sicherzustellen, dass eine Reform nicht stattfindet oder eine Reform möglich zu machen unter Inkaufnahme einiger Unsinnigkeiten, die dann später nachgebessert werden müssen, finde ich die zweite Variante klüger. Dies ersetzt die sorgfältige Auseinandersetzung mit diesen Regelungen nicht, ist aber vielleicht eine Regieempfehlung für das abschließende Abstimmungsverhalten, wenn zwischen diesen Wünschbarkeiten im Einzelnen und den Notwendigkeiten im Ganzen Prioritäten gebildet werden müssen. Es hat ohnehin etwas hochgradig Kunstvolles, wenn eine Reform der föderalistischen Verfassung in Deutschland unter Ausklammerung der beiden mit Abstand wichtigsten Einzelfragen stattfindet, nämlich der Größenordnung und der Anzahl der Länder und ihrer Finanzverfassungen.

Ich weiß nun nicht, da ich dem nun unmittelbar bevorstehenden Finanzminister weder die Zeit stehlen noch in seine thematische Zuständigkeit intervenieren will, ob Sie am Ende dieses Beitrages eher in der Zuversicht gestärkt als in den Zweifeln stabilisiert in die Fortführung der gemeinsamen politischen Arbeit von Bund, Ländern und Kommunen gehen, aber ich würde Ihnen gerne ganz zum Schluss nicht nur meine persönliche Versicherung mit auf den weiteren gemeinsamen Weg geben, dass sich der Deutsche Bundestag und seine Mitglieder dieser nicht nur komplizierten, sondern auch unaufgebbaren Verflechtungen sehr bewusst ist, und dass wir uns um eine möglichst wirkungsvolle, wirksame, effiziente Wahrnehmung dieser gemeinsamen Aufgaben in den nächsten Jahren verstärkt bemühen wollen.

Ich möchte Ihnen schließlich eine Botschaft mit auf diesen Kongress geben, die den Stellenwert besonders eindrucksvoll verdeutlicht, den auch nach meiner Überzeugung die Kommunen, die Städte und Gemeinden, in unserer politischen Verfassungsordnung haben. Dieser Satz stammt von Alexis de Tocqueville. Wir verdanken ihm eine Reihe von prinzipiellen Einsichten in die Funktionsbedingungen moderner Demokratie, von denen manche oft, andere nie zitiert werden, und die zwei oder die drei Sätze, die ich jetzt zum Schluss vortragen möchte, gehören interessanterweise zu denen, die fast nie zitiert werden: „Und doch ruht die Kraft der freien Völker“, schreibt Tocqueville, „in der Gemeinde. Die Gemeindeinstitutionen sind für die Freiheit, was die Volksschulen für die Wissenschaft sind. Sie machen sie dem Volke zugänglich. Sie wecken in ihm den Geschmack an ihrem friedlichen Gebrauch und gewöhnen es daran. Ohne Gemeindeinstitutionen kann sich ein Volk eine freie Regierung geben, aber den Geist der Freiheit besitzt es nicht.“

In diesem Sinne sollten wir uns gemeinsam um den Geist der Freiheit bemühen.

Parlament

Rede von Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert zur Eröffnung des XVIII. Deutschen Bankentages in Berlin

Sehr geehrter Herr Müller,
Herr Bundeskanzler,
meine Damen und Herren Minister und Senatoren,
liebe Kolleginnen und Kollegen aus den Parlamenten Europas, des Bundes und der Länder,
Exzellenzen,
liebe Frau Lübbe,
meine Damen und Herren!

„Banken sind gefährlicher als stehende Armeen.“ Dieser Satz ist selbstverständlich nicht von mir, sonst wäre ich sicher auch nicht eingeladen worden, schon gar nicht zum festlichen Abend aus Anlass des Deutschen Bankentages. Dieser Satz stammt auch nicht von Rudi Dutschke, dem er zuzutrauen wäre, oder von Che Guevara, sondern von Thomas Jefferson, einem anderen bedeutenden Revolutionär, einem erfolgreichen darüber hinaus, einem der Gründungsväter der Vereinigten Staaten und deren dritter Präsident.

Seit seinen Tagen hat sich die Welt gründlich verändert: nicht nur die stehenden Armeen und die Banken; die Verfassung der Wirtschaft vielleicht noch mehr als die Verfassung der Staaten. Seit damals die Vereinigten Staaten ihre Unabhängigkeit erklärt und durchgesetzt haben, ist Europa nicht mehr das unangefochtene Zentrum der Welt. Auf die großen bürgerlichen Revolutionen ist im 19. Jahrhundert die Epoche der Nationalstaaten gefolgt, auf die Umwälzung der Wirtschaft durch Industrialisierung und technologische Innovationen die Entwicklung einer kapitalistischen Wirtschaftsordnung, auf deren Herausforderungen durch marxistische Systemkritik und kommunistische Utopien der Sozialstaat als eine systemkorrigierende Weiterentwicklung.

Auf den wachsenden Finanzbedarf expandierender Unternehmen und teurer technischer Innovationen erfolgte die Gründung von Aktiengesellschaften. Inzwischen ist die virtuelle Wertschöpfung auf den Finanzmärkten höher als die reale auf den Gütermärkten. Manchmal würde man sich wünschen, dass die Schnelligkeit in der Erfindung und der Umsetzung fantasievoller Finanzprodukte maßstäblich würde für ähnlich schnelle Entwicklungen und deren Umsetzung auch bei modernen Industrieprodukten.

Auf den jahrzehntelangen Wettbewerb und Wettkampf der Systeme erfolgten am Ende des 20. Jahrhunderts der spektakuläre, aber beinahe lautlose Zusammenbruch eines kommunistischen Imperiums und der vergleichsweise leise Triumph von Demokratie und Marktwirtschaft. Von Ausmaß und Tempo dieser Veränderungen euphorisierte Beobachter haben voreilig und vollmundig das „Ende der Geschichte“ proklamiert, so ein damals viel gelesener Bestseller von Francis Fukuyama. Tatsächlich ist die Geschichte natürlich nicht zu Ende. Sie geht weiter und sie stellt uns mit Globalisierung, Migration, Integration, Terrorismus, Klimawandel und Umweltzerstörung vor viele neue große Herausforderungen, für die wir ganz sicher und schon gar nicht abschließende überzeugende Antworten gefunden haben.

Die Beobachtung internationaler Entwicklungen in Wirtschaft, Staat und Gesellschaft hat manche Hoffnungen, aber auch manche Befürchtungen befördert. Einer der klugen Beobachter langfristiger gesellschaftlicher Entwicklungen, Ralf Dahrendorf, hat schon vor einer Reihe von Jahren seine ausdrückliche Besorgnis zu Protokoll gegeben, wir stünden vielleicht an der Schwelle zu einem autoritären Jahrhundert. Gemeint hat er selbstverständlich das 21. Jahrhundert, in dem wir uns inzwischen längst befinden.

Vielleicht ist es für einen Vortrag, bei dem der Veranstalter – freundlicherweise und leichtsinnigerweise zugleich, jedenfalls außerordentlich großzügig – darauf verzichtet hat, ein Thema vorzugeben, keine völlig unangemessene Einleitung in diesen Bankentag, ein paar jener Überlegungen vorzutragen, die vielleicht morgen in die weiterführenden Diskussionen über die aktuellen Herausforderungen für Politik und Wirtschaft einmünden können, die im Programm angekündigt sind.

Ralf Dahrendorf hat damals in einem denkwürdigen Essay darauf hingewiesen, dass die unvermeidliche Globalisierung der Weltwirtschaft zugleich eine massive Gegentendenz befördere im Sinne einer entschiedenen Wendung zu kleineren Räumen als den Nationalstaaten des 19. und 20. Jahrhunderts. Es gebe einen neuen Regionalismus, die Neigung, sich in immer kleineren Einheiten zusammenzufinden, einen neuen Lokalismus, die Suche nach Gemeinschaft in allen möglichen vertrauten wie auch neuen Formen.

Seine Befürchtung war – und ist es vielleicht noch –, dass beide Tendenzen zugleich stärker werden und außer Kontrolle geraten könnten: die Globalisierung auf der einen und die Regionalisierung auf der anderen Seite. Was bei dieser Doppelentwicklung auf der Strecke bleibe, sei der Nationalstaat als Gehäuse für Rechtsstaat und Demokratie.

Um hier kein Missverständnis zu erzeugen: Dahrendorf sorgt sich weniger um den Nationalstaat als eine historische Ikone. Wenn ich ihn zitieren darf: „Globalisierung entzieht dem einzigen Domizil der repräsentativen Demokratie, das bisher weltgeschichtlich funktioniert hat, nämlich dem Nationalstaat, seine ökonomische Grundlage.“ Das, meine Damen und Herren, ist jedenfalls nicht schlicht banal, sondern das ist eine Beobachtung, mit der es sich auseinander zu setzen lohnt, selbst dann, wenn man sie im Ergebnis – wie ich persönlich beispielsweise – nicht für zutreffend hält.

Es gibt aber einen zweiten Punkt, den ich gerne aufgreifen möchte. Dahrendorf begründet seine Befürchtung, wir könnten vielleicht an der Schwelle eines autoritären Jahrhunderts stehen, auch mit der zunehmenden Konkurrenz von untereinander im Wettbewerb befindlichen alternativen Kapitalismusmodellen. Es gebe, so schreibt er, eine weltweite Entwicklung, bei der sich die Volkswirtschaften der Welt, schon gar die entwickelten Volkswirtschaften, jeweils auf der Suche nach funktionstüchtigen und zugleich attraktiven Rahmenbedingungen für die politische und ökonomische Entwicklung, für Wirtschaftswachstum, für soziale Sicherheit und demokratische Mitwirkung befinden. Diese Suche nach attraktiven Rahmenbedingungen der weiteren Entwicklung habe sich längst in ganz unterschiedlichen Modellen verdichtet, die er als asiatische, als angelsächsische und als rheinische Variante des Kapitalismus beschreibt. Das Kapitalismus-Modell, das sich vor allen Dingen in Asien entwickelt hat, zeichne sich durch ein hohes wirtschaftliches Wachstum aus und ein beachtliches Maß an sozialer Konsistenz, aber gleichzeitig durch ein vergleichsweise geringes Maß an demokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten, das angelsächsische Modell des Kapitalismus durch ein hohes Maß an Demokratie und ein beachtliches Maß an stetigem Wirtschaftswachstum bei gleichzeitig weitgehendem Verzicht auf eine jedenfalls rechtlich organisierte und einklagbare soziale Verfassung der Gesellsc haft. Davon unterscheidet Dahrendorf den rheinischen Kapitalismus: Er bedeutet ein hohes Maß an einklagbaren sozialstaatlichen Ansprüchen und ein beachtliches Maß an demokratischer Partizipation bei gleichzeitigem Verzicht auf Wirtschaftswachstum.

Das ist zugegebenermaßen ein bisschen kompakter vorgetragen, als dies ein Wissenschaftler von seiner Reputation zu schreiben pflegt. Aber wenn ich in einem Originalzitat verdeutlichen darf, worum es ihm geht, werden Sie hoffentlich nicht die Befürchtung haben, es sei eine grob mutwillige Verkürzung seines Arguments. Dahrendorf schreibt: „Wenn die Volkswirtschaften denn schon eine Wahl treffen müssen, dann haben sie lieber Wirtschaftswachstum und sozialen Zusammenhalt mit weniger Demokratie – wie in Asien – als Wirtschaftswachstum und Demokratie ohne Solidarität – wie in der angelsächsischen Welt – oder Solidarität und Demokratie ohne Wirtschaftswachstum – wie im rheinischen Modell.“

Auch hier empfehle ich uns sehr, uns mit dieser Beobachtung auseinander zu setzen, selbst dann, wenn wir am Ende die Besorgnis, die hier zum Ausdruck gebracht wird, aus bestimmten Gründen vielleicht nicht teilen. Jedenfalls ist der Verdacht nicht gänzlich unbegründet, dass die drei hier genannten großen Zielorientierungen sich nicht ganz selbstverständlich und auf natürliche Weise zu einer Trias zusammenfügen, die sich wechselseitig stützt, sondern dass es hier widerstrebende Kräfte gibt, die durch ein intelligentes Zusammenwirken von Politik und Wirtschaft zu einer optimalen gesamtgesellschaftlichen Entwicklung gebracht werden müssen.

Nun brauchen wir keine Bankentage, um uns davon zu überzeugen, dass sich Entwicklungen – jedenfalls historische, gesamtgesellschaftliche Entwicklungen – nicht nach heimlichen unaufhaltsamen historischen Schicksalsmächten vollziehen, sondern dass sie Ergebnis unserer eigenen Entscheidungen sind, unseres eigenen Verhaltens. Deswegen ist schon gar die hier vorgetragene Befürchtung natürlich kein unabänderbares Ereignis, sondern die Beschreibung eines Szenarios, das dann, wenn es nicht von vornherein abwegig ist, durch kluges Handeln vermieden, mindestens in zumutbaren Grenzen gehalten werden kann.

Dazu will ich ein paar Bemerkungen machen. Ich glaube persönlich erstens nicht, dass wir uns um den Nationalstaat ernsthafte Sorgen machen müssen. Das Identifikationsbedürfnis der Menschen ist in Zeiten der Globalisierung eher gewachsen als geringer geworden. Das Bedürfnis, irgendwo zu Hause zu sein, irgendwo feste Wurzeln zu haben, irgendwo angebunden zu sein, irgendwo Orientierungen zu haben, die in einer Welt gelten, die sich immer mehr verändert und von der man weiß, dass man auf diese Veränderungen nur in begrenztem Umfang Einfluss nehmen kann, ist eher gewachsen.

Wir machen ja im Übri gen seit einigen Monaten eine bemerkenswerte neue Erfahrung, was die Artikulation dieses Bedürfnisses auch in Deutschland angeht. Die Neigung, das offensiv zu formulieren, ist aus vielerlei Gründen in Deutschland etwas weniger stark entwickelt als in den allermeisten unserer Nachbarstaaten. Aber auch hier machen wir zunehmend die Beobachtung: Je komplizierter die Welt wird, in der wir leben, desto größer wird das Bedürfnis nach Identifikation, nach Festlegungen, nach Bindungen, in denen man sich im wörtlichen und im übertragenen Sinne zu Hause fühlt.

Allerdings spricht zweitens manches dafür, dass weniger der Nationalstaat als vielmehr die Nationalökonomie abgedankt hat. „Volkswirtschaften“ gibt es nicht mehr. Oder etwas weniger salopp formuliert: „Volkswirtschaften“ gibt es eigentlich nur noch als Rechengrößen, aber nicht mehr als Handlungsebenen. Der Spielraum von Unternehmen entfernt sich nicht nur im physischen Sinne immer stärker vom Sitz des Unternehmens, vom Gründungssitz gar nicht zu reden. Das hat auch nicht notwendigerweise etwas mit den einzelnen Landesgrenzen zu tun. Man kann geradezu als feste Regel davon ausgehen: Je bedeutender ein Unternehmen ist, je größer seine Relevanz ist, desto sicherer ist sein Aktionsspielraum weit über die Grenzen der eigenen Herkunftsvolkswirtschaft hinaus orientiert.

Unternehmen orientieren sich nicht an Volkswirtschaften, sondern an Märkten – übrigens nicht nur an den Märkten, die sie heute bedienen, sondern an den Märkten, die sie morgen bedienen müssen. Das führt zwangsläufig zu dem Effekt einer immer stärkeren Emanzipation der Orientierung, der Betrachtungsweise, auch der Handlungszwänge und der Entscheidungsbedürfnisse über nationale Kontexte hinaus und damit über den Bereich der Volkswirtschaften hinaus. Wir werden auch in Zukunft volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen behalten. Der Finanzminister wird aus vielerlei Gründen großen Wert darauf legen müssen. Aber wir dürfen damit nicht die Illusion verbinden, wir hätten mit solchen mathematischen Summierungen von volkswirtschaftlichen Effekten eine hinreichende Beschreibung der ökonomischen Aktivitäten vorgenommen, mit denen wir es tatsächlich zu tun haben und die sich natürlich längst in sehr viel größeren Kontexten abspielen.

Zu den ganz großen und sicher epochalen Veränderungen und ganz sicher irreversiblen Fortschritten der Neuzeit gehört die europäische Entwicklung. Der europäische Binnenmarkt ist unter den Bedingungen der Globalisierung Voraussetzung für die Selbstbehauptung der dazugehörigen Volkswirtschaften. Keine Volkswirtschaft allein hätte unter den Bedingungen der Globalisierung eine ernsthafte Überlebenschance, geschweige denn eine Wettbewerbschance. Diese Binnenmärkte erfordern eine gemeinsame Währung, eine Konvergenz der Wirtschaftspolitik mindestens insoweit, als auf diesem Wege ihre Stabilität gesichert werden kann und muss. Eine solche Wirtschafts- und Währungsunion, wie sie sich nun seit Jahren entwickelt, wird den Binnenmarkt vollenden, die Arbeitsteilung weiter vertiefen, den Wettbewerb verschärfen und als eine mehr oder weniger gewünschte Nebenwirkung auch den politischen Integrationsprozess vorantreiben.

Wenn wir uns das Empfinden der Menschen im Zusammenhang mit diesen Entwicklungen nüchtern vor Augen halten, dürfen wir uns nichts vormachen: Keine dieser Wirkungen ist wirklich populär – die  gemeinsame Währung nicht, die Verschärfung des Wettbewerbs schon gar nicht, der Binnenmarkt nicht und die Vertiefung der politischen Integration auch nicht, jedenfalls im Augenblick nicht. Dennoch – das sage ich heute Abend besonders gerne – haben wir in der Amtszeit von Helmut Kohl als Bundeskanzler wirklich den historischen Nachweis erlebt, dass Einsichten auch umgesetzt werden können, wenn es dafür (noch) keine Mehrheiten gibt, dass es möglich ist, Einsichten Wirklichkeit werden zu lassen und sie mehrheitsfähig zu machen, auch wenn sie nicht das Ergebnis von Volksaufständen oder Massendemonstrationen sind, wenn sie eher mühsam als notwendige Veränderungen der Rahmenbedingungen für die Bewältigung gemeinsamer Zukunftsherausforderungen in das Bewusstsein von Menschen gehoben werden müssen.

Die wichtigsten Treibsätze der Globalisierung sind ganz sicher Information und Mobilität. Wir leben in einer Welt, in der eine Information, die überhaupt verfügbar ist, prinzipiell an jedem Ort der Welt gleichzeitig verfügbar ist. Das verändert fundamental die Lage gegenüber allen früheren Epochen der Wirtschaftsgeschichte. Wir leben gleichzeitig in einer Welt, in der nahezu jeder Platz auf dieser Welt, schon gar, wenn er ökonomisch relevant ist, in aller Regel innerhalb eines Tages erreicht werden kann. Unter diesen beiden Bedingungen – gleichzeitige Verfügbarkeit prinzipiell aller Informationen und extrem schnelle Erreichbarkeit nahezu jeden Platzes – ist Globalisierung möglich geworden. Und weil sie möglich geworden ist, ist sie unvermeidlich geworden. Die Vorstellung, es wäre anders vielleicht auch ganz schön, oder früher sei das alles viel einfacher gewesen, ist allenfalls von historischem Reiz. Sie ist jedenfalls nicht mehr wirklichkeitsnah. Mit diesen stattgefundenen Veränderungen ist Globalisierung unvermeidlich geworden. Niemand, der, wo auch immer, Verantwortung hat – in der Wirtschaft oder in der Politik –, kann sich den daraus ergebenden Zwängen entziehen.

Von allen Veränderungen der Märkte, mit denen wir es in den letzten Jahren und Jahrzehnten zu tun hatten – in Deutschland, in Europa, in der ganzen Welt –, ist der mit Abstand am meisten betroffene Produktionsfaktor die Arbeit. Das ist keine sonderlich originelle Bemerkung, das gebe ich zu. Aber wir können die Dramatik der Veränderung, die sich mit Blick auf die Arbeitswelt für den Stellenwert des Produktionsfaktors Arbeit unter den grob geschilderten veränderten Bedingungen längst ergeben hat, kaum überschätzen. Die Arbeit hat gewissermaßen begonnen, ihren Aggregatzustand zu verändern. Feste Arbeitsverhältnisse verwandeln sich zunehmend in flexible Arbeitsverhältnisse. Starre Arbeitszeiten und Entlohnungsregelungen verflüchtigen sich. Selbst der Arbeitsplatz als Betriebsstätte ist zunehmend eher im Internet zu finden als auf einer konkreten Landkarte.

Es gibt nicht wenige Fachleute, die mit beachtlichen Gründen darauf hinweisen, dass wir uns längst am Ende der traditionellen Erwerbsgesellschaft befinden. Wachstum entsteht nicht mehr notwendigerweise durch Arbeit, sondern immer häufiger durch Wissen. Weder schafft Wachstum verlässlich Arbeit, noch schafft Arbeit notwendigerweise Wachstum. Die Wohlstandsentwicklung verläuft zunehmend unabhängig von der Beschäftigungsentwicklung. Arbeit und damit verbundenes Einkommen verhindern nach wie vor – jedenfalls in aller Regel – verlässlich Not. Wohlstand entsteht durch Kompetenz. Die Bedeutung der Verbindung von Kapital und Wissen für die Wertschöpfung nimmt ständig zu; der Anteil der Erwerbsarbeit daran nimmt ab – übrigens ebenso wie der Anteil der Arbeitskosten.

Immer weniger Erwerbstätige haben einen immer höheren Anteil an der Wertschöpfung. Niemals zuvor in der Menschheitsgeschichte ist mit so niedrigem Arbeitseinsatz ein so hohes Sozialprodukt erzeugt worden wie heute. Am Beginn der modernen Wirtschafts- und Staatsentwicklung, die ich vorhin mit dem Zitat von Jefferson angedeutet habe, im ersten Drittel des 19. Jahrhunderts, betrug die durchschnittliche Jahresarbeitszeit des Erwerbstätigen in Deutschland weit über 4.000 Stunden. Am Beginn des vorigen Jahrhunderts betrug die durchschnittliche Jahresarbeitszeit der Erwerbstätigen noch immer etwas mehr als 3.000 Stunden. Jetzt, zu Beginn des 21. Jahrhunderts, beträgt die durchschnittliche Dauer der Erwerbstätigkeit pro Jahr in allen entwickelten Volkswirtschaften der Welt deutlich unter 2.000 Stunden, in Deutschland eher 1.500 als 1.600 Stunden.

Die Lohnquote an der Wertschöpfung sinkt – übrigens nicht erst seit gestern oder vorgestern, sondern, wie jede bereinigte Statistik zeigt, seit dem Ende der siebziger Jahre. Sie sinkt auch nicht nur in Deutschland, sondern in allen im Entwicklungsstand mit uns vergleichbaren Volkswirtschaften. Das Volkseinkommen besteht immer weniger aus Löhnen – es besteht immer stärker aus Gewinnen und Erträgen. Das ist keine billige Polemik, schon gar keine marxistische Systemkritik. Diese simple Wahrheit können Sie Jahr für Jahr den Berichten des Statistischen Bundesamtes oder auch der Bundesbank entnehmen.

Dass dies jenseits aller ökonomischen Zwangsläufigkeiten Fragen an die Konsistenz dieser Gesellschaft stellt, darf dabei allerdings nicht übersehen werden. Das Wachstum, das eher sehr bescheidende Wachstum unserer Volkswirtschaft geht seit Anfang der achtziger Jahre komplett auf das Konto der Unternehmenserträge und der Vermögenseinkünfte. Das gesamte Arbeitseinkommen unserer Volkswirtschaft ist seitdem nicht mehr gestiegen, es ist unverändert hoch geblieben. Es verteilt sich auf immer weniger Vollerwerbstätige und auf immer mehr Teilzeitbeschäftigte – mit den unvermeidlichen Folgen für die Einkommens- und Vermögensverteilung in unserer Gesellschaft.

Damit werden wir uns auseinander setzen müssen, einschließlich eines offensichtlich dramatischen Versäumnisses, nämlich der von allen Beteiligten nicht mit hinreichendem Ernst verfolgten Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivvermögen. Dass der Zustand der Beteiligung am Produktivvermögen in Deutschland inzwischen um Längen hinter den Daten zurückbleibt, die wir in der französischen und der britischen Wirtschaft registrieren, gehört zu den, wie ich finde, dringlichen Fragezeichen, um deren Auflösung wir uns in Zukunft gemeinsam bemühen müssen.

Sie dürfen gerade dieser letzten Bemerkung entnehmen, dass ich diese Rede, um die Sie mich gebeten haben, dazu nutzen möchte, zu einer notwendigen gemeinsamen Anstrengung der Politik und der Wirtschaft zur Lösung dieser Zukunftsherausforderungen einzuladen. Mit der Beantwortung dieser Fragen ist die Politik allein genauso überfordert wie die Wirtschaft. Aber weder die einen noch die anderen werden sich auf ihre jeweiligen Handlungszwänge und ihre jeweilige Systemlogik berufen dürfen, wenn ihnen gemeinsam die Lösung dieser Probleme nicht gelingt. Wenn morgen Nachmittag nach dem Programm Ihres Bankentages von den Handlungszwängen und den Gestaltungsspielräumen in einer globalisierten Welt die Rede sein wird, dann wird ganz sicher deutlich werden, dass es nicht nur wirtschaftliche Handlungszwänge und politische Gestaltungsspielräume gibt, sondern dass es auch politische Handlungszwänge bei wirtschaftlichen Gestaltungsspielräumen gibt. Jedenfalls brauchen wir hier dringend eine Kooperation, neue Formen wirkungsvoller Zusammenarbeit. Nachdem dies gerade in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten in einer Weise möglich war, die über viele Jahre hinweg weltweit geradezu als maßstäblich angesehen worden ist, bin ich fest davon überzeugt, dass uns das auch in Zukunft gelingen kann.

Wir stehen vor einer Reihe alter und neuer Herausforderungen. So richtig der Hinweis auf die neuen Probleme, die neuen Chancen, aber auch die neuen Fragestellungen in Zeiten der Globalisierungen ist, so wenig dürfen wir das mit dem Kurzschluss versehen, damit hätten sich alle alten Fragestellungen erledigt. Die Frage nach der Sozialpflichtigkeit des Eigentums beispielsweise, die eine der Grundentscheidungen unserer Wirtschafts- und Sozialverfasung ist, hat sich in Zeiten der Globalisierung nach meinem Verständnis nicht von selbst erledigt. Wenn von Ihnen irgendjemand der Meinung sein sollte, die Frage sei längst abschließend beantwortet, möge er sich nach Schluss der Veranstaltung bitte bei mir melden, denn an dieser Auskunft wäre ich hochinteressiert. „Shareholder Value“ ist sicher nicht die englische Übersetzung von „Gemeinwohl“. Sie gehört im Übrigen auch nicht zu den Werten, die Thomas Jefferson und seine Kollegen zu den Wahrheiten gezählt haben, die in der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung für selbstverständlich erklärt wurden.

Wir müssen über manche Zusammenhänge gemeinsam neu nachdenken. Wir müssen auch gemeinsam neue Antworten auf manche Fragen finden, wenn wir nicht Gefahr laufen wollen, dass uns bei aller Rationalität im Angehen und Bewältigen von Problemen der Kontakt zu den Menschen verloren geht, die wir mitnehmen müssen, wenn diese Gesellschaft nicht nur leistungsfähig, sondern auch human, nicht nur effizient, sondern auch demokratisch bleiben soll.

Ich habe keinen Zweifel daran – um die Befürchtung von Ralf Dahrendorf noch einmal aufzugreifen –, dass die moderne Gesellschaft des 21. Jahrhunderts weder auf Wirtschaftswachstum noch auf demokratische Mitwirkung wird verzichten wollen. Sie wird jedenfalls in Deutschland auch nicht auf ein Mindestmaß an politisch organisierter Solidarität verzichten können und wollen. Wenn das aber alles nicht mehr so selbstverständlich zueinander passt, wie wir unter den Bedingungen von Nationalstaaten und Volkswirtschaften lange Zeit mit einiger Berechtigung angenommen haben, dann müssen wir uns manche neuen Antworten einfallen lassen, um es unter den veränderten Bedingungen wieder aufeinander zuzuordnen. Dies ist eine Aufgabe, die wir gemeinsam anpacken müssen und anpacken werden.

Die Entwicklung des 21. Jahrhunderts ist genauso wenig vorhersehbar und genauso wenig präjudiziert wie die Entwicklung im 19. oder 20. Jahrhundert. Sie hängt von uns ab. Sie setzt Intelligenz und Engagement voraus – am besten beides: intelligentes Engagement. Dazu gehört der verantwortliche Einsatz vorhandener Machtmittel und Ressourcen – und über diese verfügt allein weder die Politik noch die Wirtschaft. Mit stehenden Heeren wird man heute vielleicht noch gerade die Risiken der Eigendynamik ungelöster Probleme weltweit eindämmen können. Für die Bewältigung der Probleme braucht man andere Mechanismen.

Das ist mit politischer Autorität allein genauso wenig zu lösen wie mit ökonomischer Kompetenz, sondern mit einer intelligenten Verbindung des einen mit dem anderen. Aber wenn das mit einer solchen Verbindung aus Problembewusstsein und Selbstbewusstsein angepackt wird, wie uns das Frau Lübbe bei der Eröffnung des Bankentages vorgeführt hat, dann habe ich keine Zweifel, dass uns das gemeinsam gelingt.

Parlament

Rede von Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert zur Eröffnung der Ausstellung „STRAWALDE“ im Deutschen Bundestag

Sehr geehrter Herr Böttcher, lieber Herr Flügge, lieber Herr Kaernbach,
meine sehr verehrten Damen und Herren,

ich begrüße Sie alle herzlich zu dieser Ausstellungseröffnung. Ich freue mich, dass Sie heute in einer so stattlichen Anzahl gekommen sind, und ich freue mich darüber, dass diese Ausstellung endlich stattfindet. Nicht alle von Ihnen wissen, dass sie einen vergleichsweise langen Anlauf gebraucht hat, bis sie nun endlich zustande gekommen ist. Diese Ausstellung wurde schon vor zwei Jahren beschlossen. Normalerweise braucht die Umsetzung von Bundestagsbeschlüssen nicht ganz so lange, aber wir haben mit dem damaligen Beschluss die Vorstellung verbunden, dass diese Ausstellung hier in diesen neuen Räumlichkeiten stattfinden sollte, die ja im Unterschied zu manchen anderen Räumen des Bundestages ganz der Kunst und Ausstellungen unterschiedlicher Anliegen und Künstler und Exponate gewidmet sein sollen. Also mussten wir auf die Fertigstellung der Uferpromenade warten.

Einen kleinen Vorteil hat diese zeitliche Verzögerung: Diese Ausstellung wird nun so etwas wie der Auftakt zu einem Jubiläumsjahr des Künstlers, der in nicht ganz ferner Zukunft seinen 75. Geburtstag feiert. Der Tag, an dem er seinen Geburtstag feiert, der 8. Juli, droht allerdings in den Windschatten eines anderen Ereignisses zu geraten, denn am 9. Juli wird das Finale der Fußball-Weltmeisterschaft ausgespielt.

Dem Kunstbeirat des Deutschen Bundestages verdanken wir, wie ich glaube, manche kluge Entscheidungen für die Verbindung der Architektur der Gebäude des Deutschen Bundestages mit der Ausstellung zeitgenössischer Kunst. Dieser Kunstbeirat hat seit langem das Anliegen verfolgt, das künstlerische Schaffen von Jürgen Böttcher als Filmemacher und zugleich von Strawalde - wie er sich als Maler nennt - zu würdigen.

Nun kann man zwar sagen, dieser Würdigung bedarf es nicht unbedingt, schon gar nicht unbedingt hier, aber genau das war das Anliegen, das wir damals begründet haben. Aus einem Zusammenhang heraus, den ich gerne erläutere, hatten wir das ausgeprägte Bedürfnis, diesen Mann und diesen Künstler auch und gerade in den Räumlichkeiten des Bundestages mit einem Überblick über sein Schaffen auszustellen und auf diesem Wege sein herausragendes künstlerisches Schaffen zu würdigen.

Ich glaube, dass die Ausstellung hier in diesen Räumen eine sehr angemessene Umgebung gefunden hat, denn die Vielfalt, die Lebendigkeit, die Farbenfreudigkeit der Bilder von Strawalde finden in dieser vergleichsweisen strengen und farblich sehr zurückhaltenden Architektur eine besonders schöne kontrastierende Umgebung. Ich will gerne erläutern, warum wir den Ehrgeiz hatten, Strawalde mit einer Ausstellung im Deutschen Bundestag zu zeigen. Der Kunstbeirat hat zu ihm wie zu einer Reihe herausragender deutscher Künstler seit vielen Jahren einen engen und regelmäßigen Kontakt. Das hängt vor allen Dingen mit der denkwürdigen Entscheidung zusammen, mit Bundestag und Bundesregierung von Bonn nach Berlin zu ziehen, die eine Reihe von unvermeidlichen Immobilienentscheidungen nach sich zog. Die Allermeisten sind, wie ich denke, vorzeigbar ausgefallen. Eine der alles andere als selbstverständlichen und in jeder Beziehung denkwürdigen Entscheidungen, die der Deutsche Bundestag damals im Zusammenhang mit der Herstellung des Reichstagsgebäudes als Sitz des Parlamentes getroffen hat, bestand darin, dieses Reichstagsgebäude gleichzeitig zu einem kleinen Museum zeitgenössischer deutscher Kunst zu machen. Wir wollten nicht, wie in vielen anderen Parlamenten der Welt, Historiengemälde aufhängen, um auf diese Weise unsere mal mehr und leider häufig auch weniger eindrucksvolle Geschichte auf diesem Wege ins Bewusstsein zu heben, sondern wir wollten ein Zeichen setzen, dass wir die Verbindung zwischen Kunst und Politik, zwischen Politik und Kultur, für eine ganz wesentliche Aufgabe auch und gerade der Verfassungsorgane halten.

Heute kann schwerlich bestritten werden, dass die hohe Attraktivität des Reichstagsgebäudes und dieses ganzen Gebäudeensembles ganz wesentlich mit der Attraktivität der Architektur und der Erstklassigkeit der Kunst zu tun hat, die in diesen Gebäuden zu finden ist.

Es soll ja einige Leute geben, die als einzig störenden Punkt gelegentlich monieren, dass im Reichstagsgebäude unnötigerweise politische Debatten stattfinden. Dies reduziere die Besuchszeiten, um sich die eindrucksvollen Exponate von Gerhard Richter, Günther Uecker bis hin zu Strawalde ansehen zu können. Viele von Ihnen werden wissen, dass es unser Konzept war, einige wenige Werke herausragender Künstler anzukaufen und im übrigen Künstler aufzufordern, Installationen für konkrete Raumkonstellationen in Sälen, in Treppenhäusern, in Foyers zu schaffen. Strawalde gehörte zusammen mit Gerhard Richter, Georg Baselitz, Lutz Dammbeck, Günther Uecker, Siegfried Polke und vielen anderen zu den Künstlern, die wir damals gebeten haben, sich an der künstlerischen Gestaltung des Reichstagsgebäudes zu beteiligen.

Drei Gemälde von Strawalde hängen im Reichstagsgebäude, und zwar in dem Zimmer, das dem Bundeskanzler bzw. jetzt der Bundeskanzlerin zur Verfügung steht, wenn sie sich nicht in ihren Amtsräumen aufhält, sondern im Deutschen Bundestag. Die Entscheidung, dort Arbeiten von Strawalde zu hängen, hat eine fast seherische Bedeutung. Damals war noch nicht so ganz klar, dass ein paar Jahre später nicht nur die erste Frau ins Kanzleramt einziehen würde, sondern dass zum ersten Mal auch eine Repräsentantin aus den neuen Ländern dieses wichtige Amt übernehmen würde.

Damit bin ich bei einem anderen Punkt, auf den es hinzuweisen lohnt. In den damaligen gelegentlichen Auseinandersetzungen über die Auswahl der Künstlerinnen und Künstler, die wir an der Ausgestaltung des Bundestages und seiner Nachbargebäude beteiligt haben, gab es damals eine Kontroverse darüber, wieso denn eigentlich der vermeintlich überwiegende Teil der aufgeforderten Künstler aus dem Westen und nur ein ganz kleiner Anteil auf Künstler aus den neuen Ländern entfallen sei. Wenn man sich nicht nur den aktuellen Aufenthaltsort, sondern die Lebensgeschichte der Künstler betrachtet, deren Werke jetzt in diesen Gebäuden dauerhaft ihren Platz gefunden haben, dann wäre eher die gegenteilige Beschwerde gerechtfertigt. Denn der größere Teil dieser Künstler kommt aus der früheren DDR und hat einen ganz wesentlichen Teil der eigenen künstlerischen Biographie in Dresden, in Leipzig, in Berlin verbracht. In vielen Fällen führt das auch im künstlerischen Schaffen zu einem ganz unmittelbaren Niederschlag.

Strawalde gehört zu den Künstlern, die in ganz besonderer Weise in ihrem Schaffen und in ihrer Biographie Glanz und Elend künstlerischer Entfaltungsmöglichkeiten unter den Bedingungen einer Diktatur zum Ausdruck bringen. In vielerlei Weise sind seine persönliche Biographie und auch sein Werk von diesen Erfahrungen gekennzeichnet. Auch das war ein Grund dafür, dass wir diesen Künstler gebeten haben, an der künstlerischen Ausgestaltung der Parlamentsräume mitzuwirken. Ein weiteres Motiv für die heutige Ausstellung ist es, das künstlerische Schaffen von Strawalde in der Doppelbegabung des Filmemachers und des Malers zum Ausdruck zu bringen. Wir freuen uns, dass wir das in einer repräsentativen Auswahl verdeutlichen können.

Vor zwei oder drei Jahren hat mit einer ähnlichen Motivation eine Ausstellung von Strawalde im Kanzleramt stattgefunden, die noch ein bisschen größer gewesen ist. Aber die Möglichkeit, sich einen Überblick über das künstlerische Schaffen zu ermöglichen, ist hier im Bundestag offenkundig besser als das damals bei der im Kern auf Gemälde begrenzten Ausstellung im Kanzleramt der Fall war. Hier besteht die Möglichkeit, nicht nur eine repräsentative Auswahl von in den letzten Jahren entstandenen Gemälden Strawaldes kennen zu lernen, sondern auch viele der kleinen genialen Arbeiten, die ihn in den früheren Jahren bekannt gemacht haben und die, wenn ich das richtig sehe, seit Jahrzehnten nicht mehr in der Öffentlichkeit zu sehen waren und hier erstmals wieder zugänglich sind.

Ich bedanke mich ganz herzlich bei Ihnen, lieber Herr Böttcher, dass Sie selber an der Zusammenstellung dieser Ausstellung beteiligt waren und dass wir auf diesem Wege ein bisschen teilhaben können an der Vielfalt, an der Vitalität, an der Ausstrahlungskraft Ihres künstlerischen Schaffens.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich herzlich zu bedanken für musikalische Darbietungen, die wir ergänzend zum heutigen Programm haben ermöglichen können. Ich begrüße zwei langjährige Freunde von Strawalde: Ulrich Gumpert am Flügel und - im Programm nicht angekündigt, weil erst kurzfristig verfügbar geworden - Günter Sommer am Schlagzeug.

Beide Musiker aus der Formation „Zentralquartett“ gehören zu den bedeutenden Vertretern der freien Jazz-Szene in der ehemaligen DDR. Ich vermute, dass damals schon das Zentralquartett mindestens so bekannt war wie das Zentralkomitee. Für die heutige Veranstaltung ist die Kombination ihrer Musik und dieser sehr expressiven Bilder ein zusätzlicher Farbtupfer.

Allen Mitwirkenden nochmals meinen herzlichen Dank, nicht zuletzt auch Herrn
Dr. Kaernbach für die Vorbereitung dieser Ausstellung und Herrn Flügge für die Bereitschaft, uns in das Werk von Strawalde und Jürgen Böttcher einzuführen. Ich wünsche Ihnen allen interessante Eindrücke und Einblicke. Vor allen Dingen hoffe ich, dass dieser Raum, der erst seit wenigen Monaten verfügbar ist, sich wirklich als ein ständiger lebendiger Platz der Begegnung von Kunst und Politik etabliert.

Herzlichen Dank fürs Kommen und herzlich willkommen.

Parlament

Rede von Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert zur Verleihung des Heinrich-Brauns-Preises der Katholischen Akademie „Die Wolfsburg“ in Mühlheim/Ruhr

Hochverehrter Herr Bischof,
sehr geehrter, lieber Herr Weihbischof Grave,
Herr Weihbischof Vorrath,
Frau Oberbürgermeisterin, Herr Oberbürgermeister,
liebe Kolleginnen und Kollegen aus dem Deutschen Bundestag,
dem Nordrhein-Westfälischen Landtag, den Kommunalen Vertretungskörperschaften,
dem Landschaftsverband, dem Regionalverband,
liebe frühere Preisträger des Heinrich-Brauns-Preises,
lieber Herr Ladzinski, lieber Herr Karl-Josef Laumann,
meine Damen und Herren,

wenn es so etwas gibt wie einen deutschen Beitrag zur Entwicklung einer modernen Staats- und Gesellschaftsordnung, dann ist es die Konzeption des Sozialstaates. Die Republik wie die Demokratie sind nicht in Deutschland erfunden worden. Parlamente gab es anderswo früher als hier. Auch Rechtsstaat und Föderalismus sind in anderen Ländern früher etabliert worden als in Deutschland. Der Sozialstaat ist in Deutschland entstanden. Er ist, wie es in einer reichlich pathetischen Formulierung als Zitat in einem bemerkenswerten Artikel des amtierenden Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes nachzulesen war, „das Geschenk des Deutschen Volkes an die Welt“. Das kann man auch eine Spur bescheidener haben und spätestens der Blick auf die veränderten Realitäten wird uns auch manchen Anlass zu neuer Bescheidenheit bieten. Aber wahr ist: nirgendwo ist der Gedanke des Sozialstaates früher entstanden und schneller, überzeugender, jedenfalls großzügiger entwickelt worden als in Deutschland.

Begonnen hat alles mit der Sozialgesetzgebung Otto von Bismarcks in einer übrigens damals bemerkenswerten Kombination von sozialer Verantwortung und politischem Kalkül. Es hatte mindestens so viel mit der Bekämpfung der immer stärker werdenden deutschen Sozialdemokratie zu tun wie mit der Besorgnis über die schweren sozialen Verhältnisse der Arbeiterklasse. Und es lohnt, mit Blick auf die Entwicklung des Sozialstaates vom Ende des 19. zum Beginn des 21. Jahrhunderts in Erinnerung zu rufen, dass die Anfänge des Sozialstaates die Inanspruchnahme des Staates, auch der Steuerzahler damals ausschließlich einen Teil der Gesellschaft, nämlich die industrielle Arbeitnehmerschaft betrafen, mit dem Ziel natürlich nicht einer Absicherung des Lebensstandards, sondern von elementaren Lebensrisiken. Damals waren vielleicht 10 Prozent der Bevölkerung in die gesetzlichen Systeme sozialer Sicherung integriert, heute sind es etwa 10 Prozent nicht (von denen die meisten privat versichert sind). Wenn wir heute über Zustand und Zukunftsperspektiven des Sozialstaates reden, dann reden wir über das Problem der Sicherung eines erworbenen Lebensstandards beim Eintreten von Lebensrisiken und selbstverständlich nicht nur über die Absicherung von Fundamentalrisiken. Zwischen dem Ende des 19. und dem Beginn des 21. Jahrhunderts hat sich die Welt gründlich verändert und der Sozialstaat ganz offensichtlich auch.

Nach den bemerkenswerten Ergänzungen der Anfänge eines Sozialstaates in der Weimarer Zeit, die mit dem Namen Heinrich Brauns verbunden bleiben werden, hat es in der zweiten deutschen Republik gewissermaßen eine Neubegründung unseres heutigen Verständnisses des Sozialstaates gegeben. Denn schon im Grundgesetz ist der Gedanke des Sozialstaates eben nicht mehr reiner politischer Programmsatz, sondern Staatsziel geworden. „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“, heißt es im Grundgesetz. Und diese Staatszielbestimmung hat sich, wie wir alle wissen, in einer bemerkenswerten Weise operativ umgesetzt.

Zu den Auffälligkeiten der Entwicklung seit den 50er Jahren gehört, dass mit wachsendem Wohlstand die Ansprüche an den Sozialstaat keineswegs zurückgegangen, sondern kontinuierlich gestiegen sind: je besser es den Leuten ging, desto stärker wuchsen die Erwartungen. Je besser ganz prinzipiell die Voraussetzungen auch zur Inanspruchnahme individueller Verantwortung für individuelle Lebensrisiken wurden, ungleich besser als zu irgendeinem früheren Zeitpunkt der Deutschen Geschichte, desto höher wurden gleichzeitig die Erwartungen an sozialstaatliche Absicherung individueller Lebenssituationen.

Die quantitative und qualitative Ausdehnung unseres Sozialstaates mit Blick auf Arbeitsmarkt, Krankheits- und Gesundheitsversorgung bzw. Vorsorge, auf Pflegebedürftigkeit, auf Alterssicherung, auf Arbeitsförderung und immer spezifischere Lebenssituationen kommen eindrucksvoll in dem enormen Wachstum des Sozialgesetzbuches zum Ausdruck, das inzwischen das Volumen der Bibel vermutlich überboten hat. Beiden ansonsten schwer vergleichbaren Texten ist zunehmend gemeinsam, dass nur noch Fachleute sie gelesen haben. Jedenfalls konzentriert sich die Kenntnis beider Texte zunehmend auf Schlagwörter und Überschriften. Besonders reizvoll ist es, wenn zwischen den jeweiligen groben Kenntnissen mehr oder weniger plausible Zusammenhänge hergestellt werden.

Wenn wir über den aktuellen Zustand des Sozialstaates und die sich daraus ergebenden unmittelbaren Zukunftsperspektiven reden, wird den allerwenigsten - biblisch gesprochen - die wundersame Brotvermehrung einfallen, sondern eher die Vertreibung aus dem Paradies. Jedenfalls empfinden immer mehr Menschen aus sehr verständlichen Gründen die  Veränderung von Beitragsbelastungen auf der einen Seite und Rechtsansprüchen auf der anderen Seite als die Verabschiedung aus einer Herkunftswelt, die man mindestens insoweit schöner fand als die nüchterne Gegenwart, in der wir uns jetzt befinden und schon gar als die Perspektiven, die sich für die Zukunft eröffnen.

Nun hat der Weihbischof mich ein bisschen provoziert, etwas Theologisches zu sagen Diesen Leichtsinn hat er bei keiner bisherigen Veranstaltung aufgebracht. Ich will davon auch gleich spontan Gebrauch machen, als Nichttheologe versteht sich. Nach meinem Verständnis – jedenfalls mit Blick auf unseren heutigen Zusammenhang – ist die Vertreibung aus dem Paradies die Ankunft in einer Wirklichkeit, die wir selbst gestalten müssen. Und wenn die Vertreibung aus dem Paradies etwas zu tun hat mit dem Essen vom Baum der Erkenntnis, dann ist unser Auftrag, mit der Welt, in der wir heute leben, umzugehen, offenkundig auch verbunden mit dem, was wir wissen, jedenfalls wissen können, und der Verantwortung, die sich aus unseren eigenen Erkenntnissen für diese Wirklichkeit ergibt.

Da die öffentliche Wahrnehmung über den aktuellen Zustand des Sozialstaates durch die in jeder Umfrage belegbare feste Überzeugung gekennzeichnet ist, seit vielen Jahren fände eigentlich nur noch Abbruch statt, möchte ich gerne mit ein paar Zahlen die tatsächliche Entwicklung verdeutlichen.

Der Anteil der Sozialausgaben am Sozialprodukt, am selbstverständlich wachsenden Sozialprodukt unserer Gesellschaft betrug in den 50er und 60er Jahren des letzten Jahrhunderts ein Sechstel, jede sechste in Deutschland damals erwirtschaftete Mark wurde für soziale Sicherung im weitesten Sinne aufgewendet. In den 70er Jahren ist der Anteil der Sozialausgaben am höheren Sozialprodukt auf ein Fünftel, in den 80er Jahren auf ein Viertel gestiegen. Heute beträgt der Anteil der Sozialausgaben am höchsten Sozialprodukt, das es in der deutschen Geschichte je gegeben hat, ein Drittel. Mit anderen Worten: Als dieser Sozialstaat nach dem 2. Weltkrieg mit einer verfassungsrechtlichen Staatszielbestimmung neu begründet wurde, nahm er von einem damals sehr viel bescheideneren Sozialprodukt ein Sechstel in Anspruch. Heute nimmt er von einem ungleich größeren Sozialprodukt ein Drittel in Anspruch. Abbau des Sozialstaats?

1970 hat die Staatsquote in Deutschland 40 Prozent betragen, davon wurde die Hälfte aller vom Staat in Anspruch genommenen Mittel für Soziales reklamiert. Heute beträgt die Staatsquote rund 50 Prozent und wird zu zwei Dritteln für soziale Aufgaben in Anspruch genommen. Wenn alles so bleibt, wie es gegenwärtig ist, die Beitragsverpflichtungen und die Leistungsansprüche, so wie sie heute sind, dann rechnen uns Experten aus, wird im Jahr 2035 die Staatsquote 65 Prozent unseres Sozialprodukts betragen müssen und von diesen dann zwei Dritteln aller dann erwirtschafteten Mittel pro Jahr, die der Staat für seine Aufgaben wird in Anspruch nehmen müssen, wird er drei Viertel für Sozialausgaben verwenden. Unabhängig davon, ob irgend jemand von Ihnen es für eine realistische Entwicklung hält, eine politisch darstellbare Relation: entgegen einer weit verbreiteten Vermutung befinden wir uns nach wie vor eben nicht in einer Abbauphase der Sozialausgaben, sondern in einer Phase weiteren kontinuierlichen Wachstums, und zwar in Größenordnungen, wie wir sie uns für das Sozialprodukt selber dringend wünschen würden. Und wahrscheinlich besteht zwischen beiden Tendenzen sogar ein Zusammenhang. Übrigens ist die Investitionsquote der öffentlichen Hände im gleichen Zeitraum von etwa fünf Prozent auf jetzt deutlich unter zwei Prozent geschrumpft. Und wenn man die Investitionsquote als die Kennzahl nimmt, die Auskunft darüber gibt, wie hoch der Anteil der Aufwendungen einer Gesellschaft für die Zukunft ist, vermittelt auch das Aufschlüsse über die Relationen, an die wir uns gewöhnt haben und die wir für mehr oder weniger unveränderbar halten.

Man kann das auch mit dem Blick auf den Bundeshaushalt verdeutlichen. Der Bundeshaushalt verfügt über rund 200 Mrd. Euro an Steuereinnahmen und gibt etwas mehr als 250 Mrd. Euro aus. So groß ist jedenfalls unser Zutrauen in die Leistungsfähigkeit der künftigen Generationen, dass wir uns diese Großzügigkeit nach wie vor erlauben. Von den rund 250 Mrd., die der Bund ausgibt, entfällt fast ein Drittel allein auf den Zuschuss zur Finanzierung des gesetzlichen Alterssicherungssystems, 80 Mrd. Euro, neben den Beitragszahlungen der Versicherten. Zu diesen 80 Mrd. für die Finanzierung der gesetzlichen Altersversorgung kommen 40 Mrd. für die Finanzierung unserer arbeitsmarktpolitischen Aktivitäten, kommen etwas mehr als weitere rund 40 Mrd. für die Finanzierung des Schuldendienstes, der durch die fröhliche Verlängerung des geschilderten Trends schon seit Jahren und Jahrzehnten entstanden ist. Für die Finanzierung der im öffentlichen Dienst Beschäftigten, von denen alle hoffen, dass es mit Blick auf den Arbeitsmarkt möglichst nicht weniger werden und dass sie möglichst auch nicht weniger verdienen sollen, geben wir vergleichsweise bescheidene 27 Mrd. Euro aus. Wenn Sie das addieren, sind die Steuereinnahmen verbraucht. Wenn wir die sozialen Sicherungssysteme aus Steuermitteln mitfinanzieren, wenn wir die in der Vergangenheit aufgelaufenen Schulden bedient und die Personalausgaben getätigt haben, haben wir die Steuern, die diese Gesellschaft für die Bedienung öffentlicher Ausgaben zur Verfügung stellt, ausgegeben. Da ist noch keine Schule oder Hochschule gebaut, noch kein Forschungslabor eingerichtet, noch kein Kilometer Autobahn gebaut, da ist mit anderen Worten noch nichts, aber auch gar nichts für die Investition in die Zukunft dieser Gesellschaft getan worden.

Der Schuldenstand ist in dem vorhin beschriebenen Zeitraum der letzten 35 Jahre von 18 Prozent des Sozialprodukts des Jahres 1970 über 31 Prozent des Sozialprodukts im Jahr 1980 über 42 Prozent des Sozialprodukts 1990 – also zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung – auf 63 Prozent des Sozialprodukts heute gestiegen. Damit verfehlen wir – nebenbei bemerkt – zum fünften Mal hintereinander die Mindestbedingungen des europäischen Stabilitätspakts, die wer formuliert hat? – Deutschland!.

In absoluten Zahlen beträgt der Schuldenstand der öffentlichen Hände knapp 1,5 Billionen Euro, das sind 1.500 Mrd. Euro. Und würde man die Rechtsansprüche der Sozialversicherung kapitalisieren, errechnet sich daraus eine statistische Größe von etwa 5 Billionen Euro. Abbau des Sozialstaats?

Wir haben in Deutschland ein System sozialer Sicherung entwickelt, in dem das Verhältnis von individueller Verantwortung und gesamtgesellschaftlicher Organisation sich immer mehr zulasten des letzteren verschoben hat. Im übrigen müssen die gewährten Rechtsansprüche auf Sozialleistungen in jedem Fall aus dem laufenden Sozialprodukt einer Gesellschaft erwirtschaftet werden. Unsere Organisation der Finanzierung der Systeme, die an Erwerbsarbeit anknüpft und die Rechtsansprüche auf Leistungen an Beitragspflichten aus Erwerbsarbeit knüpft, hat nicht nur eine immer stärkere Inanspruchnahme von Erwerbseinkommen für Sozialversicherungsbeiträge (rd. 40 v. H.) nach sich gezogen, sondern zugleich eine wachsende Beteiligung der Steuerzahler, damit die ständig steigenden Beitragszahlungen nicht strangulierende Größenordnungen erreichen, bei denen unter rein ökonomischen Gesichtspunkten weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer, eine besondere Freude an der Begründung ordentlicher Arbeitsverhältnisse behalten.

Angesichts der Zahlen, die ich angesprochen habe, ist evident, dass wir eine Reihe von vermeintlichen Selbstverständlichkeiten sehr ruhig, sehr nüchtern, aber auch sehr gründlich werden überprüfen müssen. Dies gilt ganz besonders unter Berücksichtigung der Bevölkerungsentwicklung bzw. der Entwicklung der Kinderzahlen für unsere Gesellschaft im allgemeinen und ihrer sozialen Sicherungssysteme im besonderen.

Zu Beginn der 70er Jahre, also vor 35 Jahren, hatten wir zum letzten Mal in Deutschland mehr Geburten als Sterbefälle. Seit dieser Zeit, also seit gut einer Generation, hat sich diese Gesellschaft entschlossen, die Ansprüche an die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft aufrecht zu erhalten und gleichzeitig immer weniger Kinder aufzuziehen. Als die Anfänge des deutschen Sozialstaats begründet wurden in den 80er Jahren des 19. Jahrhunderts, kamen auf 1000 Frauen 4500 Lebendgeburten. Jetzt kommen auf 1000 Frauen 1300 Geburten. Im letzten Jahr, 2005, kamen in Deutschland 676.000 Kinder zur Welt, 4,2 Prozent weniger als im Vorjahr, selbst im Nachkriegsjahr 1946 waren es 922.000 Geburten.

Deutschland hat die niedrigste Geburtenrate in Europa. So kamen im vergangenen Jahr auf 1000 Einwohner 8,7 Geburten. Zum Vergleich: In Irland werden je 1000 Einwohner 15,4 Kinder geboren, in Frankreich 12,7, in den Niederlanden 12,4 und in Dänemark 12,0. Kinder und Jugendliche machen in Deutschland nur 14,7 Prozent der Bevölkerung aus, dagegen sind 18 Prozent der Menschen im Rentenalter. Besonders drastisch ist die Entwicklung zu einer kleineren und älter werdenden Gesellschaft im Ruhrgebiet. Allein in Essen sank in den vergangenen 10 Jahren die Zahl der Kinder unter 14 Jahren von 86.000 auf 77.000. 2015, so die Prognose der Stadt, werden es nur noch 64.000 sein. In Städten wie Gelsenkirchen, Bochum und  Dortmund ist die Entwicklung ähnlich.

Diese Gesellschaft hat sich offensichtlich entschlossen, die eigene Zukunft mit deutlich weniger Kindern begründen zu wollen. Immer mehr Menschen trauen sich zu, mit der eigenen Zukunft auch ohne Kinder bestens zu recht zu kommen. Und wenn sie damit nicht alleine fertig werden, dann gibt es ja immer noch den Sozialstaat. Dieser Sozialstaat hat allerdings die selbstverständliche Annahme zur Bedingung, dass es die nachwachsende Generation gibt, die die Verpflichtungen übernimmt, die der viel strapazierte Generationenvertrag in Rechtsform gegossen hat.

Auch die Beschäftigtenzahlen machen deutlich, dass die Neuordnung, die Modernisierung, die Neuerfindung des Sozialstaates unvermeidlich geworden ist. Wir haben in Deutschland jetzt 82 Millionen Einwohner. Rund 90 Prozent dieser Einwohner sind in die gesetzlichen Systeme sozialer Sicherung integriert. Diesen 82 Millionen Einwohnern stehen 38 Millionen Erwerbstätige gegenüber. Von diesen 38 Millionen Erwerbstätigen sind überhaupt nur noch zwei Drittel voll erwerbstätig. Das andere Drittel ist teilzeitbeschäftigt oder geringfügig beschäftigt, und sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind noch ganze 26 Millionen. Wenn irgend jemand von Ihnen glaubt, dass man mit 26 Millionen sozialversicherungspflichtig Erwerbstätigen, davon nur 22 Millionen Vollerwerbstätige, den deutschen Sozialstaat mit den heute bestehenden Rechtsansprüchen für 90 Prozent von 82 Millionen Einwohnern aufrecht erhalten kann, möge er sich bitte nach Schluss der Veranstaltung bei mir melden. Ich halte das für schier ausgeschlossen. Und je früher wir nicht nur begreifen, dass das nicht geht, sondern anfangen, die Änderungen möglich, nicht zuletzt mehrheitsfähig zu machen, desto größer ist die Aussicht, dass wir einen neuen Sozialstaat unter veränderten Bedingungen „nach der Vertreibung aus dem Paradies“ entwickeln können.

Es trifft sich nun wirklich gut, dass bei dieser beschriebenen Situation heute der Heinrich-Brauns-Preis an zwei Männer verliehen wird, die jedenfalls nach meinem Verständnis für eine neue Generation von Sozialpolitikern stehen. Die unter Sozialpolitik nicht die selbstverständliche Verlängerung der Vergangenheit in die Zukunft bei möglichst überproportionalen Wachstumsraten von Sozialleistungen gegenüber dem Sozialprodukt verstehen, sondern die - nicht immer vom frenetischen Applaus der eigenen Leute begleitet - bei den Tarifpartnern wie bei den Parteien, in den Regierungen und Parlamenten dafür werben, dass wir uns um das kümmern, wofür wir verantwortlich sind, dass wir nach den Erkenntnissen handeln, über die wir verfügen, dass wir nicht länger so tun, als lebten wir in einem Land, in dem das Manna vom Himmel fällt. Übrigens war dies ein Vorgang, der nach meiner Kenntnis der biblischen Geschichte auch nur einmal verbürgt ist, die Vorstellung also, darauf könne man dauerhaft verlässlich die Versorgung einer Gesellschaft begründen, ist auch biblisch nicht hinreichend begründet. Mit anderen Worten, wir müssen uns nicht nur an unseren Erwartungen, sondern auch an unseren Möglichkeiten orientieren, was man im übrigen gerne auch umgekehrt formulieren kann. Entweder richten wir unsere Erwartungen nach unseren Möglichkeiten aus, oder wir erweitern unsere Möglichkeiten nach unseren Erwartungen. Deutschland ist heute das Land mit den jüngsten Rentnern und ältesten Studenten, mit den kürzesten Arbeitszeiten und den längsten Urlaubszeiten weltweit, mit einem mittelmäßigen Bildungssystem und einem übermäßigen Verwaltungssystem, mit unverändert hohen Ansprüchen und ausgeprägt niedriger Veränderungsbereitschaft. In dieser Prognose bin ich mir ganz sicher: Wenn das alles so bleibt, ist der deutsche Sozialstaat sicher nicht zu retten.

Wenn wir – wofür ich mit Leidenschaft werbe – das Konzept des Sozialstaats nicht für eine kleine Episode der Menschheitsgeschichte halten zwischen dem Ende des 19. und dem Ende des 20. Jahrhunderts, sondern wenn wir begreifen, dass dies ein ganz unverzichtbarer Bestandteil unserer Vorstellung von einer menschenwürdigen Gesellschaft ist, in der der einzelne nicht allein gelassen wird, wenn er in existenzielle Not gerät, in der der eine für den anderen Mitverantwortung hat und neben individueller auch gesamtgesellschaftliche Verantwortung übernehmen muss, dann muss vieles anders werden, wenn manches so bleiben soll, wie es uns lieb und teuer geworden ist.

Der Weihbischof hat vorhin Heiner Geißler zitiert „Jesus würde sagen, dass die jetzige kapitalistische Wirtschaftsordnung in diametralem Gegensatz zu den Botschaften des Evangeliums steht.“

Nun weiß Heiner Geißler, seit er nicht mehr in öffentlichen Ämtern ist, erstaunlich genau, „was Jesus heute sagen würde“, so der Titel seines letzten Buches. Und ich stelle immer wieder mit einer gewissen Rührung fest, die deutschen Bischöfe wissen das nicht, jedenfalls nachweislich ihrer jüngeren Papiere zu diesem Thema. Sowohl das Sozialwort als auch insbesondere die letzte Stellungnahme der Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen unter dem bemerkenswerten Titel „Das Soziale neu denken“ geht mit der komplizierten gesellschaftlichen Wirklichkeit viel behutsamer um, als manche ehemaligen Generalsekretäre.

Aber mit und ohne die gelegentliche Neigung zur Übertreibung haben beide sicher Recht, wenn sie dringend empfehlen, uns mit den Herausforderungen zu beschäftigen, mit denen wir ganz offenkundig zu tun haben. Und da will ich ausdrücklich und mit Respekt darauf hinweisen, dass gerade das letzte Papier der Deutschen Bischofskonferenz „Das Soziale neu denken“, von manchen liebgewordenen Argumentationsmustern Abschied nimmt, sondern ausdrücklich dazu auffordert, sich mit der veränderten Wirklichkeit zu beschäftigen, mit der wir zu tun haben. Hier wird eben nicht nur – natürlich immer noch und zu Recht – auf die Notwendigkeit einer gerechten Verteilung des Erwirtschafteten hingewiesen. Es findet sich auch, was nicht in jedem kirchlichen Text in der Geschichte des deutschen Sozialstaates der Fall war, der richtige Hinweis, dass man sich auch mit der Frage auseinandersetzen muss, wie das zu Verteilende überhaupt erwirtschaftet wird. Und es gibt vor allem den geradezu aufregenden Hinweis in diesem Papier, dass „die jetzigen Mechanismen des Sozialstaats die Entsolidarisierung in familiären und gesellschaftlichen Strukturen fördern“. Das ist dann ganz nah an Karl-Josef Laumann, der öffentlich erklärt, es könne doch nicht richtig sein, dass sich ganze Schulklassen von zu Hause abmelden, weil der Rechtsanspruch auf eigene finanzielle Mittel bei Auszug in eine eigene Wohnung unter selbstverständlicher Inanspruchnahme gesamtgesellschaftlicher Solidarität einen solchen vorzeitigen Ausstieg mühelos erlaubt.

„Die Frage nach den richtigen Strukturen in der Organisation des Sozialstaates ist nicht weniger wichtig als die Frage nach der individuellen Motivation.“ Das eine hängt mit dem anderen ganz gewiss zusammen. Und schließlich, letztes Zitat: „Deutschland“, so heißt es in diesem Wort der deutschen Bischofskonferenz,„“steuert auf den Zusammenbruch seiner  Sozialsysteme zu, wenn es nicht gelingt, in den kommenden Jahrzehnten den Bevölkerungsrückgang zu stoppen und den Menschen eine gute Ausbildung zu ermöglichen. Für die Gesellschaft gilt: ohne Kinder gibt es keine Zukunft.„ Der letzte Satz ist offen gestanden nicht sonderlich originell. Aber im Unterschied zu manchen originellen Sätzen ist er richtig. Und wir haben eine bemerkenswerte Begabung entwickelt, die originellen aber falschen Sätze für allemal interessanter zu halten als die weniger originellen aber richtigen. “Ohne Kinder„, schreibt die deutsche Bischofskonferenz, “fehlt der Wirtschaft die Innovationskraft die sie braucht, um zukunftsfähige Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern.„ Genau das ist der Zusammenhang.

Und das, meine Damen und Herren, sollte auch nach meinem bescheidenen Verständnis die Funktion dieser Rede sein, die deshalb vielleicht keine Festrede geworden ist, Zusammenhänge näher zu bringen. Zu begreifen, dass der Sozialstaat nicht im Himmel entstanden ist und auch nicht im Himmel in Ordnung gebracht wird. Er ist eines, wie ich finde, der respektabelsten menschlichen Konstruktionen. Aber für diese Konstruktion einschließlich der Konstruktionsfehler sind wir selber verantwortlich. Und wenn wir ein Interesse daran haben, dass es den Sozialstaat auch im 21. Jahrhundert gibt und möglichst auch danach, dann müssen wir in diesen Zeiten nach Vertreibung aus dem Paradies, in diesen Zeiten der Globalisierung und eines europäischen Binnenmarktes, den Sozialstaat anders organisieren als in Frühzeiten der Industrialisierung oder auch in den Zeiten eines damals beginnenden deutschen Wirtschaftswunders, das übrigens auch nicht vom Himmel gefallen, sondern hart erarbeitet worden ist.

Mit Ludwig Ladzinski und Karl-Josef Laumann zeichnet das Bistum heute zwei Männer aus, die das nicht nur begriffen haben, sondern die dafür werben. Den Herrn Ladzinski kenne ich ein bisschen, den Karl-Josef Laumann noch ein bisschen besser, aber von beiden weiß ich, dass sie einen bemerkenswert nüchternen Blick auf die Wirklichkeit haben. Weil sie zu ihren Einsichten auch stehen, erzeugen sie nicht selten Kopfschütteln bei den eigenen Anhängern. Weil es nämlich in der Tat einfacher ist, als Betriebsrat an die Verantwortung des Unternehmens für Arbeitsplätze und soziale Sicherung zu appellieren als umgekehrt auch an die Verantwortung von Belegschaften für die Zukunftsaussichten eines Unternehmens. Und weil es in der Tat einfacher ist, als Sozialminister unabhängig von gesamtgesellschaftlicher Lage eine Anhebung von Renten zu fordern als dafür zu werben, dass die Entwicklung der Renten ehrlich sein müsse. Karl-Josef Laumann hat kürzlich in einem Interview gesagt, die Kopplung der Rente an fallende Löhne wäre ehrlicher gewesen als die jetzige Regelung, wonach die Rente im Falle steigender Löhne nicht angepasst wird. Seine gleichzeitige Bemerkung, die jetzigen Rentner müssten sich darauf einstellen, dass sie zu ihren Lebzeiten überhaupt keine Rentenerhöhung bekommen würden, halte ich persönlich zwar für eine Übertreibung, weil sie sowohl die Lebenserwartung der heutigen Rentner unterschätzt als auch unsere Fähigkeit, einen Zeitraum von 20 Jahren und mehr verlässlich vorauszusehen, überschätzt. Aber die Laumannsche geradezu fanatische Verweigerung von Wunschdenken, die für Sozialpolitiker in Deutschland absolut untypisch ist, kommt in dieser Übertreibung in einer beeindruckenden Weise zum Ausdruck.

Und deswegen möchte ich zum Schluss meine herzliche Gratulation an die beiden Preisträger mit dem ausdrücklichen Appell versehen, sie bei ihren schwierigen Bemühungen um Modernisierung des Sozialstaates nicht alleine zu lassen, denn dann kann daraus nichts werden. Aber umgekehrt ist genauso richtig, wenn es in Deutschland mehr Ladzinskis und Laumanns gebe, die in Parlamenten und Regierungen, bei Tarifpartnern und in der öffentlichen Auseinandersetzung für den Rückmarsch in die Wirklichkeit werben und nicht nur werben, sondern dafür arbeiten, dann ist das wirklich zu schaffen.

Parlament

Rede von Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert zum Thema „Die Verantwortung der Medien in der Demokratie“ auf dem 10. Bundeskongress für politische Bildung in Mainz

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
Herr Oberbürgermeister,
Herr Minister,
lieber Herr Krüger,
Herr Professor Bethge,
meine Damen und Herren,

die Einladung zum 10. Bundeskongress für politische Bildung habe ich besonders gerne angenommen. Zu den drei großen Themen dieses Kongresses „Medien, Demokratie, Bildung“ ist inzwischen zwar fast alles gesagt - und einem alten Kalauer folgend auch von fast allen - dennoch gibt es nach wie vor und immer wieder neue Gründe, über ihr wechselseitiges Verhältnis nachzudenken. Der Zustand der Medien wie der Zustand der Bildung bestimmen ganz wesentlich den Zustand unserer Demokratie – so wie allerdings auch umgekehrt die demokratische Verfassung und die Lebenswirklichkeit unserer Gesellschaft den Zustand unserer Medien und den Zustand unseres Bildungssystems beeinflussen.

Ich bin gebeten worden, heute Nachmittag über „Die Verantwortung der Medien in der Demokratie“ zu sprechen. Das ist – um das gleich zu Beginn zu sagen – kein sonderlich originelles Thema. Aber es ist unverändert aktuell – wie nicht zuletzt der schon in der Begrüßung von Herrn Krüger sogenannte Karikaturenstreit verdeutlicht hat. Auch hier muss allerdings zugleich von der Verantwortung der Demokratie für die Medien die Rede sein und keineswegs nur von der Verantwortung der Medien in der oder für die Demokratie. Unter diesem Gesichtspunkt lassen die jüngeren Erfahrungen nicht nur Errungenschaften erkennen, sondern auch manche Verirrungen und Defizite.

Meine Damen und Herren, wenn wir über Medien und Demokratie, über Medien und Politik reden, dann reden wir zunächst einmal über Sammelbegriffe, die manches subsumieren, was zusammengehört und manches nicht hinreichend unterscheiden, was eben doch nicht ein- und dasselbe ist. Bei genauem Hinsehen reden wir immer über konkrete Zeitungen, über konkrete Fernsehanstalten, über konkrete Internet-Angebote, wir reden über konkrete Parteien, über konkrete Regierungen und Parlamente und wir reden vor allen Dingen auch immer über ganz konkrete Personen und Persönlichkeiten, die diese jeweiligen Institutionen repräsentieren und in mehr oder weniger stärkerem Maße prägen. Auch ohne sorgfältige empirische Befunde wird unter diesem nur vorläufig differenzierenden Gesichtspunkt schon hinreichend deutlich, dass das Maß an Unterschieden mindestens so bemerkenswert ist wie das Maß an Gemeinsamkeiten. Ich sage das zu Beginn, weil man sich der Unschärfe bewusst sein muss, die sich mit der Gegenüberstellung von Medien auf der einen Seite und Politik oder Demokratie auf der anderen Seite ganz unvermeidlich verbindet und weil die notwendige Differenzierung im zeitlichen Rahmen eines solchen Vortrages nicht immer im einzelnen dargestellt werden kann.

Da sich das Thema ohnehin nicht erschöpfend behandeln lässt, hoffe ich auf Ihr gnädiges Verständnis, dass ich erst gar nicht den Versuch einer enzyklopädischen Behandlung dieses Themas unternehme, sondern an ein paar wenigen, aber nicht unwichtigen Aspekten die Relevanz dieses Themas verdeutlichen möchte. Es empfiehlt sich vielleicht, zu Beginn noch einmal den Hinweis aufzunehmen, den Herr Krüger ebenfalls schon in seiner Begrüßung angedeutet hat, nämlich einen etwas genaueren Blick auf die Mediennutzung zu werfen, um damit mindestens einen ersten vorläufigen Eindruck über eine ganz wesentliche Differenzierung im tatsächlichen Medienverhalten dieser Gesellschaft zu gewinnen. Nach jüngeren empirischen Untersuchungen aus den letzten Jahren gibt es eine bemerkenswerte Veränderung in der Verteilung der Nutzungszeiten auf die verschiedenen Medien. Das wird fast noch eindrucksvoller, wenn man nicht nur die aktuellen Zahlen nebeneinander stellt, sondern die Veränderung dieser Nutzung im Zeitverlauf betrachtet. Die tägliche Nutzung des Fernsehens betrug im Jahre 1970 bei über 14jährigen im Durchschnitt 113 Minuten und ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich angestiegen auf durchschnittlich 220 Minuten im Jahre 2005. Und auch wenn jetzt jedem von Ihnen wie mir auch schon allein bei einem groben Überblick über die eigenen Familienangehörigen relativ deutliche Unterschiede auffallen, die dann alle in solche Durchschnittszahlen eingehen, werden die meisten von Ihnen vermutlich dennoch den Trend für zutreffend wiedergegeben halten. Wir haben in etwa eine Verdoppelung des täglich für Fernsehnutzung/Konsum aufgebrachten Zeitbudgets gegenüber der Situation vor 35 Jahren. Dagegen hat sich die Nutzung von Zeitungen im gleichen Zeitraum umgekehrt, wenn auch nicht in gleichen Größenordnungen spektakulär, entwickelt. Die im Durchschnitt für die Lektüre von Tageszeitungen aufgewendete Zeit betrug 1970   35 Minuten und sie beträgt heute bzw. im Jahre 2005   28 Minuten. Für die Nutzung des Internets gibt es naturgemäß keine vergleichbar langen Beobachtungszeiten, umso erstaunlicher ist, dass die durchschnittliche Nutzungszeit von erstmals im Jahr 2000 gemessenen 13 Minuten auf inzwischen 44 Minuten gestiegen sein soll und damit immerhin die Tageszeitungen bereits deutlich hinter sich gelassen hat.

Nicht ganz neu, aber auch nicht ganz unbedeutend, ist die Auskunft auf die Frage, welches Medium die Nutzer als besonders glaubwürdig empfinden. Hier hat interessanterweise das Internet eher Probleme, es wird nämlich mit 22 Prozent von allen nachgefragten klassischen Informationsmedien am geringsten bewertet, das Radio wird mit 49, die Tageszeitung mit 62 und das Fernsehen mit 66 Prozent unter Glaubwürdigkeits-Gesichtspunkten in diesen Umfragen angegeben. Damit korrespondiert übrigens eine parallele Frage, welche Medien am ehesten kritisch berichteten: auch hier wird das Fernsehen - für mich ein bisschen verblüffend - am höchsten eingeschätzt mit 73 Prozent, vor den Tageszeitungen mit 67 und deutlich vor dem Radio mit 39 und noch einmal wieder deutlich vor dem Internet mit 21 Prozent. Ohne hier jetzt einen großen Datenfriedhof besichtigen zu wollen, will ich doch zur Ergänzung der vorgeschlagenen Differenzierung der pauschalen Rede über „die Medien“ und ihre Bedeutung und Wirksamkeit in der und für die Demokratie noch eine zweite, wiederum nicht neue und insofern auch nicht verblüffende, aber nicht belanglose Zahl nennen, nämlich mit Blick auf die täglichen Leser von überregional erscheinenden deutschen Tageszeitungen. Man muss eben wissen, dass die Bildzeitung jeden Tag im Durchschnitt beinahe 12 Millionen Leser hat, dass die sogenannten großen Qualitätszeitungen täglich im Durchschnitt deutlich weniger als eine Millionen Leser haben. Das ist, meine Damen und Herren, ein sicher nicht ausreichender, aber auch nicht unbeachtlicher Hinweis darauf, dass es sich sehr empfiehlt, bei der Beschreibung des Verhältnisses von Medien und ihrer Wirksamkeit in unserer Gesellschaft und insbesondere für politische Entscheidungsprozesse neben den Medien als solche die Medien im konkreten zum Gegenstand der eigenen Überlegungen und Betrachtungen zu machen. Dabei ist sicher wahr, dass auch und gerade unter Berücksichtigung dieser Differenzierungen das Informationsangebot, in den vergangenen Jahren geradezu explosionsartig zugenommen hat. Schon vor einer Reihe von Jahren hat Rudolf Augstein bemerkt: „Die Zahl derer, die durch zu viele Informationen nicht mehr informiert sind, wächst.“ Damit hat er möglicherweise die Empfehlung verbinden wollen, sich angesichts dieser Überfülle von Informationen auf ein einziges Magazin zu konzentrieren, einer Empfehlung, der ich mich ausdrücklich nicht anschließen möchte, schon wegen der durch mein Amt gebotenen Überparteilichkeit, und weil im übrigen, und da sind wir schon wieder näher beim Thema, auch für dieses bedeutende Magazin gilt, dass es seine beachtliche Auflage nicht nur dem Informationswert, sondern ganz gewiss auch dem Unterhaltungswert seiner Berichterstattung verdankt.

Der Ministerpräsident hat vorhin aus guten Gründen den Wettbewerb angesprochen, den wir in den Medien und unter den Medien haben. Der zunehmend gängige Begriff der Medienwirtschaft macht ja nicht zufällig deutlich, dass sich die Entwicklungsperspektive dieses gesellschaftlichen Bereichens zunehmend nach der ökonomischen Logik ausrichtet, die wir in anderen im engeren Sinne klassischen Wirtschaftsbereichen ohnehin für selbstverständlich halten.

Nun werden wir hoffentlich alle keinen Augenblick darüber streiten müssen, dass der Wettbewerb zwischen den Medien und in der Medienwirtschaft genauso unverzichtbar ist wie der Wettbewerb im politischen System zwischen Parteien und politischen Gruppierungen. Aber ich hoffe, wir werden auch Konsens darüber herstellen können, dass das unverzichtbare Bekenntnis zum Wettbewerb nicht zu einer voreiligen Vereinfachung zu Gunsten reiner wirtschaftlicher Rentabilitätskalküle verkommen darf. Ich will das jetzt gar nicht mit einer pathetisch überhöhten Bedeutung der Medien im Verhältnis zu allen anderen Bereichen der Wirtschaft begründen. Es reicht ja der bescheidene Hinweis darauf, dass dann, wenn wir über das Informationsverhalten einer Gesellschaft reden, zweifellos über eine andere Kategorie der Versorgung einer Gesellschaft reden, als wenn wir über die Versorgung der gleichen Gesellschaft mit Pkw’s, Oberhemden oder Video-Recordern streiten. Deswegen ist es schon richtig, dass die politische Verantwortung für die Medien, die ich gleich zu Beginn als nicht weniger bedeutend beschrieben habe als die Verantwortung der Medien für die Politik und für die Gesellschaft, sich in der Gestaltung angemessener Rahmenbedingungen bewähren muss. Und dass sie nicht nur, aber ganz besonders im Blick auf ein öffentlich-rechtlich verfasstes Rundfunk- und Fernsehsystem neben den unvermeidbaren Orientierungen an Wirtschaftlichkeit auch die unverzichtbaren Kriterien der Relevanz, der Solidität, der Ernsthaftigkeit, der Breite und Tiefe von Informationen aufrechterhalten muss. Da beschleicht einen schon von Zeit zu Zeit manche Besorgnis. So sehr die Konkurrenz jetzt hergestellte Konkurrenz zwischen privaten und öffentlichen Anbietern im Großen und Ganzen ein unvermeidbarer, aber auch richtiger Entwicklungsschritt war, so wenig wird man daraus wieder voreilig schließen dürfen, dass dies nur Verbesserungen und nicht auch Probleme gebracht habe. Nachdem wir inzwischen eine hinreichend lange Beobachtungszeit haben, ist die Frage ja mindestens erlaubt, ob im Wettbewerb zwischen privaten und öffentlichen Anbietern eigentlich die Qualitätsstandards der öffentlich-rechtlichen das Niveau für die privaten gesetzt haben oder umgekehrt die Quotenorientierung von privaten Anbietern zunehmend den Qualitätsstandard der öffentlich-rechtlichen Anbieter definiert. Auch in diesem Zusammenhang ist die Grenze zwischen Wirtschaftlichkeits-Orientierungen und Relevanz-Orientierungen im Einzelnen zu finden und zu bestimmen, aber wir dürfen uns der Mühseligkeit, solche Grenzen gelegentlich zu markieren, auch nicht entziehen.

Es ist inzwischen ein paar Jahre her – fast 10 Jahre –, seit Hans-Magnus Enzensberger mit Blick auf das Fernsehen dieses Medium kulturkritisch als „Null-Medium“ bezeichnet und hinzugefügt hat: „Alle Klagen über das Fernsehen sind gegenstandslos, weil das Fernsehen ein Medium der Gegenstandslosigkeit geworden ist.“ Das ist natürlich eine hoffnungslos übertriebene Behauptung, die fast von einem Journalisten stammen könnte. Aber sie fällt ja auch nicht vom Himmel und ist wohl nicht nur dem Bedürfnis eines Literaten geschuldet, mit einer spektakulären Formulierung auf sich aufmerksam zu machen. Dass es auf deutschen Fernsehbildschirmen mancherlei Absonderliches zu sehen gibt, das mit der Beschreibung belanglos eher freundlich gekennzeichnet ist, lässt sich doch beim allerbesten Willen nicht bestreiten. Wenn sich sogenannte B-Promis unter den Baumwipfeln australischer Regenwälder auf Feldbetten räkeln, Würmer knabbern und sich im Aalschleim wälzen, hat das nicht nur mit dem Informationsbedarf einer Gesellschaft offenkundig nichts zu tun. Es setzt auch mindestens Fragezeichen an das Unterhaltungsbedürfnis dieser Gesellschaft.

Sich mit diesen und anderen Formaten auseinanderzusetzen, wirft dann aber relativ schnell die zweite der vielen Grundsatzfragen auf, auf die ich jetzt im Zusammenhang mit meinem Beitrag eher hinweisen möchte, als dass ich sie im Einzelnen behandeln könnte. Ich meine das schon vorhin angedeutete Problem der Freiheit der Medien, der Pressefreiheit und ihrer möglichen Grenzen.

Für mich hat die Auseinandersetzung, die es in Deutschland und weit darüber hinaus zum sogenannten Karikaturenstreit gegeben hat, deutlich gemacht, welche Verunsicherungen es in unserer Gesellschaft längst gibt oder wieder gibt, was den Umgang mit Grundsatzentscheidungen dieser Gesellschaft und seiner Verfassung betrifft. Natürlich muss es möglich sein, Karikaturen nicht nur für nicht gelungen, sondern auch für voll daneben oder gar für geschmacklos zu halten. Auch der Vorwurf ist zulässig, sie seien im konkreten Fall möglicherweise ohne jede erkennbare Notwendigkeit aus purer Provokation entstanden bzw. publiziert worden. Aber davon völlig unberührt muss doch die fundamentale Erkenntnis sein, dass es Meinungsfreiheit und Pressefreiheit überhaupt nur geben kann, wenn sie – auch wenn’s schwer fällt – Geschmacklosigkeiten und Verirrungen einbezieht. Denn in dem Augenblick, in dem ich das verlässlich ausschalten will, brauche ich eine im Zweifelsfall staatliche Instanz, die faktisch der Zensor nicht nur des Geschmacks, sondern der Reichweite der Meinungsfreiheit in dieser Gesellschaft ist. Und deswegen ist jede Empörung über diese oder andere Karikaturen erlaubt, selbstverständlich auch die Artikulation dieser Empörung. Aber die Vorstellung, Regierungen könnten oder dürften sich entschuldigen für die Publikation von Texten oder von Zeichnungen, die, wie immer sie im einzelnen ausfallen mögen, jedenfalls Ausdruck von Meinungs- und Pressefreiheit sind, weist auf ein groteskes Missverständnis über die Grundlagen unserer Verfassung, unserer demokratischen Ordnung hin.

Allerdings und insofern führt die Beschäftigung mit diesem Thema über das Verhältnis von Medien und Demokratie weit hinaus. Die Verhaltsunsicherheit deutet auch darauf hin, dass es möglicherweise ein Defizit in der Selbstverständigung dieser Gesellschaft über die eigenen normativen Grundlagen unserer Verfassungsordnung gibt. Im Übrigen hat der konkrete Streit auch damit zu tun, wie man denn eigentlich neben der Meinungsfreiheit und der Pressefreiheit die Religionsfreiheit versteht. Wenn Religionsfreiheit mehr sein soll als die Freiheit der Verkündung einer Religion, sondern die Gewährleistung jeder religiösen Überzeugung, dann hat Religionsfreiheit Toleranz zur zwingenden Voraussetzung. Aber dann kann es Toleranz nur geben, wenn sie nicht nur gefordert, sondern auch wechselseitig zugestanden wird. Und da besteht zwischen einer vermeintlichen Beleidigung und einer tatsächlichen Brandstiftung nicht nur ein gradueller, sondern ein prinzipieller Unterschied. Und diesen Unterschied wird man markieren dürfen, man wird ihn markieren müssen.

Meine Damen und Herren, wenn über das Verhältnis von Medien und Demokratie geredet wird, dann beginnt oder endet fast jede Beschäftigung mit diesem Thema, ob in Form eines schmalen Aufsatzes, einer kurzen Rede oder einer umfänglichen Publikation, mit dem überraschenden Befund, beide befänden sich in einem natürlichen Spannungsverhältnis zueinander. Und gelegentlich wird dann die zweite ähnlich überraschende Erkenntnis hinzugefügt, man habe es hier auch mit einem wechselseitigen Abhängigkeitsverhältnis zu tun. Ich will beides feierlich bekräftigen. Ich teile den einen wie den anderen Eindruck. Wir haben es hier nicht mit siamesischen Zwillingen zu tun, sondern mit zwei ganz unterschiedlichen Rollen, die aber gleichzeitig in vielfacher Weise aufeinander angewiesen sind. Ganz offenkundig sind Medien auf Informationen woher auch immer und von wem auch immer angewiesen, so wie Politik – nicht nur Politik selbstverständlich –, auf die Vermittlung von Informationen und Überzeugungen durch Medien umgekehrt angewiesen ist.

Ich bin wahrscheinlich nicht der einzige, der den Eindruck hat, dass das Abhängigkeitsverhältnis der Politik von den Medien noch stärker ausgeprägt ist als das der Medien von der Politik. Ich will dies im Übrigen weder beanstanden noch zum Gegenstand besonderer Besorgnis ausrufen. Aber wenn diese Vermutung nicht ganz falsch ist, ergibt sich allein daraus ein besonderes Maß an Verantwortung der Medien für den demokratischen Prozess in diesem Land. Es lässt sich doch beim allerbesten Willen nicht übersehen und deswegen auch wohl nicht bestreiten, dass die Meinungsbildung in diesem Lande ganz wesentlich – manche glauben ausschließlich – auf der Grundlage von Medienberichten erfolgt und dass das die veröffentlichte Meinung die öffentliche Meinung nicht nur prägt, sondern teilweise geradezu ersetzt und das insofern der mediale Einfluss auf die Politik sicher keineswegs nur – was wichtig genug wäre – auf die Vermittlung von dort entstandenen Absichten, Informationen, Überzeugungen begrenzt, sondern selber ganz wesentlicher Bestandteil der Meinungsbildung ist. Die Fähigkeit von Medien, Themen zu setzen, ist zwar keineswegs beliebig und grenzenlos, aber dass es sie nicht gäbe, wird durch hinreichend viele Beispiele widerlegt. Auch hier haben wir dann einmal mehr mit dem Spannungsverhältnis zu tun, zwischen den Orientierung von Medien an der Wirtschaftlichkeit und damit an der Wahrnehmung von Lesern oder Zuschauern und dem Informationsinteresse, das die Nutzer an dem Medium eigentlich haben oder hoffentlich haben sollten. Richard von Weizsäcker hat vor ein paar Jahren schon einmal davon gesprochen, dass wir im Zusammenhang mit der Entwicklung der Medien zunehmend mit dem Problem der „Umkehr von Wichtigkeiten“ zu tun hätten, also dem zunehmendem Missverhältnis zwischen den Dingen, über die geredet wird und den Themen, über die eigentlich geredet werden sollten. Ich will Ihnen ein besonders harmloses Beispiel aus jüngerer Zeit nennen.

Am Tag nach der Kanzlerwahl hat die Zeitung mit den großen Buchstaben unter der Überschrift „Angela Merkel schwört den Kanzlereid“ in noch größeren Lettern der Republik die eigentlich zentrale Frage gestellt: „Wo war ihr Mann?“ Nun muss man das weder indiskret noch empörend finden, aber für die zweitwichtigste Frage der Republik am Beginn einer neuen Kanzlerschaft muss man das wohl offenkundig auch nicht halten. Und deswegen hat es eben schon mehr als einen unterhaltenden Aspekt, wenn immer wieder die Frage gestellt wird, ob das Verhältnis zwischen der Bedienung von Informationsbedürfnissen und Unterhaltungsbedürfnissen noch hinreichend ausgewogen oder anders formuliert, noch einigermaßen erträglich ist. Um jedem Missverständnis vorzubeugen, ich lege großen Wert darauf, dass die Klärung dieser Frage ausschließlich in die Verantwortung der Medien selbst gehört und dass nicht einmal andeutungsweise der Verdacht entsteht, als könne oder solle irgendeine, im Zweifel wieder staatliche Instanz dazu Vorgaben oder gar Normierungen vornehmen. Aber gerade wenn es zu unserem Verständnis von Medien- und Pressefreiheit, unserem Verständnis des Verhältnisses von Medien und Demokratie gehört, dass dies der Staat nicht zu regeln habe, dann ist die sich daraus ergebende ethische und politische Verantwortung für die Medien umso größer, weil sie wissen, jedenfalls die Frage stellen müssen, was ihr Umgang mit Informationen, die sie vermitteln oder nicht vermitteln und die Art und Weise, wie sie sie vermitteln oder nicht vermitteln, auch für die demokratische Kultur unserer Gesellschaft bedeutet.

Ich will gerne eine Bemerkung aufgreifen, die der Ministerpräsident vorhin in seinem Grußwort gemacht hat. Sie betrifft das Thema Medienmacht und Medienkontrolle. Das Thema hat mindestens zwei Aspekte, der eine ist die Macht der Medien gegenüber der Politik und der andere ist die Frage, inwiefern die Politik wiederum selber in den Medien oder über die Medien Einfluss sucht und geltend macht. Nicht zufällig gibt es in diesem Zusammenhang regelmäßig die Anfrage an die Zweckmäßigkeit der Berücksichtigung von Vertretern politischer Parteien oder Fraktionen in Rundfunkräten. Martin Bullinger hat im Handbuch des Staatsrechts ausdrücklich die Auffassung vertreten, dass die „Staats- und Parteiendominanz“ in Rundfunkraten den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zum „Parteienrundfunk als mittelbaren Staatsrundfunk denaturiert habe“. Das halte ich wieder für eine Übertreibung von ähnlich hohem ästhetischem Reiz wie die vorhin von Enzensberger genannte, die aber in dem einen wie in dem anderen Fall die Beschäftigung mit dem tatsächlichen Sachverhalt nicht ersetzt. Allerdings relativiert sich nach meinem vorläufigen Eindruck die Frage schon ein wenig, wenn sie mit der notwendigen Zusatzfrage verbunden wird, wer denn bitte schön die Plätze in Zukunft besetzen solle, um die man die Rundfunkräte schleunigst um Parteien- oder Parlamentsvertreter, entlasten würde. Da wird man wohl bei neuem Nachdenken über die sich daraus ergebende alternative Besetzung vermutlich auch nicht rundum nur Glücksgefühle in dieser Gesellschaft organisieren. Deswegen empfiehlt sich immer, Veränderungen unter dem Gesichtspunkt zu betrachten, ob sich damit die begründete Aussicht verbindet, dass der neue Zustand besser werde als der alte.

Dass unter diesem Gesichtspunkt des Einflusses von Politik auf Medien auch die Medienbeteiligungen einer großen Volkspartei immer wieder Gegenstand kritischer Nachfrage sind, kann nicht weiter überraschen. Was die Verbindung von Printmedien und elektronischen Medien angeht, teile ich, Herr Kollege Beck, ausdrücklich Ihre Auffassung, dass es schon ein bisschen bedenklich ist, dass durch eine zügige Intervention des Kartellamtes nicht nur die beabsichtigte vollständige Übernahme von N-TV durch RTL untersagt worden ist, sondern auch die Übernahme des großen TV-Pakets von Pro7/Sat1 durch den Springerkonzern. Dass damit eine Reihe von schwerwiegenden medienpolitischen und wettbewerbsrechtlichen Fragen verbunden ist, bedarf keiner Erläuterung. Aber dass ein zweiter großer Medienkonzern in Deutschland, übrigens auch unter Wettbewerbsgesichtspunkten, vielleicht nicht nur Probleme, sondern auch Chancen eröffnet hätte, dies ist leider gar nicht mehr Gegenstand einer differenzierten Betrachtung geworden, weil alle Beteiligten relativ schnell vor den absehbar riesigen Problemen eines in Deutschland besonders umstrittenen Genehmigungsprozesses resigniert haben. Zu den Fragen, über die es in diesem Zusammenhang vielleicht auch noch einmal nachzudenken lohnt, gehört ja vielleicht auch die, ob für die seltenen, aber gelegentlich vielleicht doch notwendigen Ausnahmen von der Routinebehandlung von Kartellfällen die berühmte Ministererlaubnis der intelligenteste Weg ist. Oder ob man sich da nicht auch andere Verfahren vorstellen könnte, die nicht reflexartig neben den ohnehin vorhandenen Zweifeln an der Genehmigungsfähigkeit des jeweils konkreten Streitgegenstandes noch die zusätzlichen Zweifel an der Eignung genau dieses Ministeriums und dieses Ministers für die Behandlung genau dieser Fragen zur Verkomplizierung des Bildes fast unvermeidlich nach sich ziehen.

Im Zusammenhang mit der Frage Medienmacht und Kontrolle dieser Macht finde ich beruhigend, dass ja nicht nur von Seiten der Politik gegenüber den Medien, sondern auch von Seiten der Wissenschaft wie von Seiten der Repräsentanten der Medien selbst gelegentlich selbstkritisch die Frage behandelt, jedenfalls angesprochen wird, wie es denn eigentlich mit der Kontrolle dieser ohne Zweifel vorhandenen Einflussmöglichkeiten der Medien bestellt sei. In einer Publikation zum Thema Kommunikation, Medien und Macht aus dem Jahre 1999 finde ich eine wiederum zugespitzte, aber diskussionswürdige Bemerkung der beiden Autoren Rudolf Maresch und Nils Werber, die ich gerne zitieren möchte: „Die Medien,“ schreiben die beiden, „haben die Ausdifferenzierung der öffentlichen Gewalt in Legislative, Judikative und Exekutive eingeebnet, indem sie neben die traditionellen Rollen des Anwalts und Anklägers auch noch die Instanz des Richters gesetzt haben.“

Ich will Ihnen ein Beispiel aus den allerletzten Tagen aus dem eigenen Verantwortungsbereich nennen, bei dem ich mich unter diesem und nur unter diesem Gesichtspunkt auch ein bisschen unangenehm berührt gefühlt habe. Die meisten von Ihnen wissen, es gibt mit Beginn dieser Legislaturperiode des Deutschen Bundestages veränderte, deutlich verschärfte Verhaltensregeln und Veröffentlichungspflichten für Mitglieder des Deutschen Bundestages, gegen die nun eine Hand voll Kollegen aus drei verschiedenen Fraktionen das Bundesverfassungsgerecht angerufen haben, weil sie persönlich Zweifel an der Verfassungskonformität der Auskunfts- und Veröffentlichungspflichten haben, die diese vom Bundestag beschlossen Regeln nach sich ziehen. Das ist ein hochkomplexes Thema, das jede kritische Betrachtung verdient und rechtfertigt. Natürlich müssen sich Abgeordnete, auch eine gegebenenfalls ironisierende Behandlung ihrer eigenen Tätigkeiten neben dem Mandat gefallen lassen. Das gehört nun wiederum in die Abteilung Meinungsfreiheit und Pressefreiheit. Aber die gelegentliche Attitüde, in ein und demselben Vorgang, nicht nur über eine eingerechte Klage berichten, sie zweitens kommentieren, zu bewerten, sondern scheinbar auch noch die einzig zulässige rechtliche Würdigung vornehmen zu sollen, hat schon etwas monströses. Sie wird nicht immer meinem Verständnis der Unterschiede gerecht, die es in unserer Verfassungsordnung zwischen den Verfassungsorganen auf der einen Seite und den Medien auf der anderen Seite gibt und hoffentlich auch in Zukunft gilt. Dass die Medien längst auch in der Wahrnehmung der breiten Öffentlichkeit Bestandteil dieses System geworden sind, ist schwerlich zu übersehen. Und vielleicht erklärt sich manche Ruppigkeit von Journalisten im Umgang mit Repräsentanten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur oder Politik mit dem Bedürfnis der Kompensation gegenüber dem Verdacht der Kumpanei. Dem kann man vielleicht am wirkungsvollsten dadurch entgegen treten, dass man besonders ruppig gegenüber anderen auftritt. Nicht immer ganz ist dabei zweifelsfrei, ob der Grad der eigenen Information die Höhe des eigenen Selbstbewusstseins erreicht hat.

„Das demokratische System, zu dem sich unser Staat bekennt, beruht auf der Überzeugung, dass man den Menschen die Wahrheit sagen kann.“ Dieser schöne Satz ist leider nicht von mir, sondern von Carl-Friedrich von Weizsäcker. Die Bedeutung der Medien für unsere Demokratie beruht nicht zuletzt auf der begründeten Vermutung, dass Politik nicht nur und nicht immer und schon gar nicht immer vorrangig an Wahrheit orientiert ist. Aber könnte es sein, dass das für die Medien auch gilt? Ich bin ganz zuversichtlich, dass diese Frage jedenfalls in einigen der über 20 Workshops dieses Kongresses eine Rolle spielen wird und ich bin für jeden Hinweis dankbar, der sich aus der Beschäftigung mit einem hochkomplizierten, aber auch hochdringlichen Thema für den weiteren Umgang zwischen Medien und Demokratie ergibt. In diesem Sinne wünsche ich diesem Kongress allen denkbaren Erfolg!

Parlament

Rede von Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert zum Thema „Urbanität, Identität und Integration - europäische Leitmotive im Ruhrgebiet“ auf der Vorbereitungskonferenz „TWINS 2010“ in Dortmund

Herr Ministerpräsident,
meine Damen und Herren Oberbürgermeister, Bürgermeister  und Landräte,
lieber Herr Schulte-Kemper,
Monsieur Tropéano,
liebe Kollegin Griefahn,
verehrte Gäste, meine Damen und Herren,

die Aufforderung, über Urbanität, Identität und Integration zu reden, ist für einen gelernten Sozialwissenschaftler eine geradezu unwiderstehliche Versuchung. In einem älteren Staatslexikon aus dem 19. Jahrhundert, der Zeit der Industrialisierung also und damit der Gründungszeit des Ruhrgebiets, habe ich zu keinem dieser drei Begriffe Eintragungen gefunden. In jedem modernen Handbuch der Soziologie dagegen seitenlange Erläuterungen, hochgescheit und eher unverständlich. Nun bin ich leider und glücklicherweise zugleich nicht als Sozialwissenschaftler eingeladen, sondern als politisch engagierter Bürger des Ruhrgebiets, von dem die Veranstalter mit einem gewissen Recht erwarten, dass ich mit Blick auf das Finale der Bewerbung des Ruhrgebiets als Kulturhauptstadt Europa eine klare Position vertrete, obwohl ich als Bundestagspräsident zu strenger Überparteilichkeit verpflichtet bin. Ich will versuchen, mich als Kulturpolitiker aus der Affäre zu ziehen; in dieser Eigenschaft fühle ich mich hinreichend unbefangen und zugleich genügend aufgeklärt, um drei Aspekte zu behandeln und eine damit im Rahmen dieser Konferenz ganz unvermeidliche Frage vielleicht beantworten zu helfen.

Die drei Aspekte sind: Erstens, was haben eigentlich Urbanität, Identität und Integration mit Kultur zu tun? Zweitens, was hat Kultur mit Europa und drittens, was hat Europa mit dem Ruhrgebiet zu tun? Und vielleicht wissen wir dann am Ende etwas besser, ob das Ruhrgebiet Europa oder vielleicht auch Europa das Ruhrgebiet braucht.

Meine Damen und Herren, weder Urbanität noch Identität sind ohne kulturelle Kontexte denkbar. Und deshalb hat auch und gerade Integration, schon gar soziale Integration ganz gewiss kulturelle Voraussetzungen. Es ist natürlich kein Zufall, dass die Geburt Europas im Mittelalter mit der Entstehung und Entwicklung der Stadt nicht nur zeitlich ganz unmittelbar verbunden gewesen ist. Die europäische Stadtgeschichte ist die Geschichte der vielfachen Anläufe, gelegentlichen Rückschläge und wachsenden Erfolge bei der Emanzipation von sozialer Unterdrückung und politischer Ungleichheit, der allmählichen Herausbildung einer gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Öffentlichkeit, der wachsenden Teilhabe von immer mehr Menschen an Entscheidungsprozessen der eigenen Stadt, der eigenen Umgebung und des natürlich nicht immer ungestörten, aber ganz offensichtlich unvermeidlichen Zusammenlebens von Menschen unterschiedlicher sozialer und ethnischer Herkunft mit vielfältigen religiösen und kulturellen Orientierungen. In der europäischen Geschichte der letzten Jahrhunderte sind es selbstverständlich die Städte gewesen, die die zentralen Orte des wirtschaftlichen Fortschritts waren, der gesellschaftlichen Integration, der kulturellen Innovation - also Orte der Modernisierung und der Entwicklung. Und wenn wir von den Anfängen in die Gegenwart den großen Bogen schlagen, dann ergibt sich jedenfalls insoweit kein anderer Befund, sie sind heute wie damals die Plätze, an denen sich die Herausforderungen moderner Gesellschaft nicht nur beobachten lassen, sondern an denen sie bewältigt werden müssen.

Die moderne Stadtentwicklung ist gleichzeitig gekennzeichnet durch Wachstum und Schrumpfungsprozesse, durch Integration und Ausgrenzung, durch Kooperation und Konflikte. Und das eine mit dem anderen zusammenzubinden, ist die unausweichliche Herausforderung, vor der jede Stadt steht, natürlich nicht nur hier im Ruhrgebiet. Auch insoweit stehen die Städte prototypisch für Europa, ein Kontinent, der diesen Prozess im Ganzen bewältigen will und bewältigen muss. Insofern steht tatsächlich die europäische Stadt für die Entwicklung der freien Bürgergesellschaft im Europa der letzten Jahrhunderte. Das Ruhrgebiet ist eine europäische Stadt, die größte in Deutschland und eine der größten in Europa. Und wenn es richtig ist, dass die Strukturprobleme und Entwicklungschancen moderner Gesellschaften insbesondere in den Städten zu beobachten und zu bewältigen sind, dann gilt das für das Ruhrgebiet in einer ganz besonderen Weise.

Diese Region ist in maßvoll übertriebener Formulierung erst durch Zuwanderung entstanden. Das Ruhrgebiet wäre nie zu dem geworden, was es heute ist, wenn es nicht eine massive, jahrzehntelange kontinuierliche Zuwanderung gegeben hätte. In einem Zeitraum von weniger als 100 Jahren, zwischen 1870 und 1950, sind vier Millionen Menschen in diese Region eingewandert, weil sie hier ihre Zukunftschancen vermutet haben. Die ersten, die mit der Industrialisierungsphase dieser Region mit der Entdeckung und Förderung der Kohle ins Ruhrgebiet kamen, waren übrigens entgegen einer langläufigen weit verbreiteten Vermutung Franzosen, Belgier und Schotten, bevor dann die erste große massive Zuwanderung aus ostdeutschen Provinzen mit Menschen polnischer Sprache und zunehmend auch polnischer Staatsangehörigkeit in diese Region gekommen sind. Und am Beginn des letzten Jahrhunderts, etwa um das Jahr 1910, haben im Ruhrgebiet bereits 300.000 Menschen mit polnischer Herkunft gelebt. Das ist, um Relationen darzustellen, mehr als die meisten der letzten Kulturhauptstädte Europas an Einwohnern haben. Heute leben im Ruhgebiet mehr als 600.000 ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger mit rund 140 verschiedenen Staatsangehörigkeiten. Rund die Hälfte davon stammen aus Ländern und Regionen, die über den europäischen Kulturkreis deutlich hinausreichen. Wenn es eine Region in Europa gibt, in der sich die Chancen, aber auch die Herausforderungen in einer schwer noch überbietbaren Weise konzentrieren und bündeln, über die wir im Zusammenhang mit den Stichworten Urbanität, Identität und Integration reden, dann ist dies ganz gewiss das Ruhrgebiet.

Das Verhältnis von Politik und Kultur und ihr jeweiliger Beitrag zur Bewältigung dieser Herausforderungen ist - im Unterschied zum Tagungsthema – keineswegs ein völlig ungestörtes, harmonisches Zwillingsverhältnis. Was unter kultureller Perspektive mit erheblicher Plausibilität als nicht nur unverzichtbar, sondern als grandiose Bereicherung erscheint, nämlich die Vielfalt von Sprachen, die Vielzahl von Traditionen, von kulturellen und religiösen Orientierungen, ist für die Politik, vorsichtig formuliert, mindestens auch ein Problem, jedenfalls eine große Herausforderung.

Das eigentliche Paradoxon europäischer Politik besteht ja geradezu darin, dass sie Pluralität vorfindet, Vielfalt schützen will und Einheit herstellen muss. Wie das gleichzeitig gehen soll, aber eben gehen muss, ist eine gigantische und zugleich grandiose Herausforderung nicht nur, aber auch und gerade für die politisch Verantwortlichen, die allerdings die in Ämter und Mandate gewählten Politiker alleine ganz gewiss nicht bewältigen können. Und nach meinem Verständnis ist schon der Gedanke der Kulturhauptstadt Europas die Frucht dieser Einsicht, dass die Integrationsaufgaben Europas wenn überhaupt dann sicher nur mit Hilfe kultureller Zusammenhänge, kultureller Kontexte und durch Wiederentdeckung, Freilegung oder Begründung von kultureller Identität gelöst werden können.

Das viel zitierte Leitmotiv der europäischen Union „in Vielfalt vereint“, ist ja ebenso leicht formuliert wie es schwer zu realisieren ist. Und wenn wir ehrlich miteinander umgehen, werden wir auch alle miteinander einräumen müssen, dass es da nicht nur beachtliche Fortschritte zu besichtigen gibt, sondern ebenso beachtliche Defizite. Wer sich, was nur eine begrenzt vergnügliche Beschäftigung ist, gelegentlich mit europäischen Verträgen beschäftigt, der wird nicht überlesen können, dass die Entstehung einer Unionsbürgerschaft als zentrale Aufgabe der europäischen Gemeinschaft markiert wird. Übrigens wird mit zunehmender Erweiterung die Notwendigkeit, diese Aufgabe zu leisten, immer deutlicher, ebenso wie die Schwierigkeit, dies überzeugend zu leisten.

Ich finde in diesem Zusammenhang wird eher zu wenig darüber nachgedacht, wie es sich mit der gerne beschworenen europäischen Identität denn tatsächlich verhält und in welchem Verhältnis sie zu anderen, zu regionalen, zu nationalen Identitäten steht. Unser damaliger Bundeskanzler Gerhard Schröder hat bei der großen Berliner Konferenz über europäische Kulturpolitik vor zwei Jahren von der allmählichen Entwicklung einer doppelten Identität der Unionsbürger gesprochen. Und er hat damit gemeint, dass sich neben die nationale Identität zunehmend „ganz selbstverständlich und unspektakulär im Alltag der Menschen eine europäische Identität entwickelt, beim Reisen, beim Gebrauch der einheitlichen Währung, beim Einkauf, beim Essen“. Das ist gewiss richtig. Dennoch vermute ich, die nationale Identität ist den meisten Menschen im Unterschied zur europäische sehr bewusst, die regionale bzw. lokale übrigens auch. Die kulturelle Identität ist aber bei genauem Hinsehen weder regional noch national bestimmt, sondern europäisch. Insoweit ist die europäische Identität real, aber in der Regel nicht bewusst, die lokale, regionale und nationale Identität ist dagegen bewusst, aber immer weniger real. Das müsste die Kulturpolitiker und die Kulturschaffenden mindestens so aufregen wie die Oberbürgermeister, Landräte, Ministerpräsidenten, Kanzler und Staatschefs: die paradoxe Lage zwischen dem, was tatsächlich Identitäten prägt und dem, was im Bewusstsein der Menschen wirklich verfügbar ist.

Hier liegt eine der wesentlichen Aufgaben der europäischen Gemeinschaft im Ganzen, ihrer Mitgliedstaaten im Besonderen, und hier liegt eine der – wie ich glaube – vornehmsten Zwecke der Regelmäßigkeit, eine europäische Kulturhauptstadt zu identifizieren und damit gleichzeitig in besonderer Weise auch zu fordern, sich der Verbindung des einen mit dem anderen zu widmen.

Ich teile völlig, meine Damen und Herren, die Einschätzung des Ministerpräsidenten, dass unter der Fülle der guten Einfälle, Ideen und vorgeschlagenen Projekte bei der Bewerbung Essens und des Ruhrgebiets als Kulturhauptstadt Europas, diesem Twins-Projekt eine herausragende Bedeutung zukommt. Weil dieses Projekt mehr als alles andere genau diesen Zusammenhang – salopp formuliert – „auf die Hörner nimmt“. (ein im Kontext der antiken europäischen Geschichte ja nicht einmal völlig unangemessener Vergleich) Und weil wir das, was Identitäten vor Ort bildet und gleichzeitig in einem großen gemeinsamen europäischen Zusammenhang längst verortet ist, in einer Fülle von Begegnungen und von Aktionen und wie das ja ausdrücklich gedacht ist, in Zukunft auch in gemeinsamen Projekten miteinander weiter entwickeln wollen.

Meine Damen und Herren, der moderne europäische Integrationsprozess hat Mitte des vergangenen Jahrhunderts als ökonomische Integration begonnen, zunächst mit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) und dann mit der Europäischen Wirtschaftsunion (EWG). Dieser damals begonnene ökonomische Integrationsprozess hätte ohne das Ruhrgebiet gar nicht stattfinden müssen. Denn das hier im Ruhrgebiet damals noch überragend geballte wirtschaftliche Potential und seine nicht nur theoretischen, sondern höchst handfesten politischen Implikationen waren der Anlass für die Herstellung einer gemeinsamen europäischen Verfügungsmöglichkeit über dieses scheinbar regionale, tatsächlich aber europäische Potential. Heute denke ich, wissen wir – jedenfalls sollten wir wissen – dass dieser europäische Integrationsprozess mit dem erklärten Ziel einer politischen Integration nur gelingen kann, wenn er auch und gerade als kultureller Prozess begriffen wird und wahrgenommen wird. Adolf Muschg, der Schweizer Präsident der Berliner Akademie der Künste, einer der herausragenden deutschsprachigen zeitgenössischen Schriftsteller, hat in einer kürzlich erschienen Publikation zu dem Thema: „Was ist Europa?“ dazu zwei – wie ich finde – unwiderlegbar richtige Bemerkungen gemacht. „Europa“, schreibt Adolf Muschg, „lässt sich ohne ein anspruchsvolles kulturelles Repertoire nicht einmal denken, geschweige denn schaffen. Europa wird ein kulturelles Projekt oder es wird sich auch politisch nicht halten.“

Ich bin persönlich von dieser Einsicht fest überzeugt. Und wenn – wozu wir jetzt weder die Notwendigkeit noch die Zeit haben – wir gelegentlich auch noch über Europa hinaus dächten und an die Entwicklung und mögliche künftige Verfassung der Welt, dann würde ganz gewiss die überragende Bedeutung von Kultur für diese künftige Ordnung der Welt noch offenkundiger. Was hält eine Gesellschaft zusammen und was wird Europa zusammenhalten? Ökonomisch treibt Europa in Zeiten der Globalisierung längst über sich selbst hinaus. Der Binnenmarkt definiert längst nicht mehr die Grenzen der Aktionsspielräume europäischer Unternehmen. Politisch wird die Orientierung notwendigerweise immer wieder hinter gesamteuropäischen Perspektiven zurückbleiben müssen, weil es Verantwortlichkeiten vor Ort gibt, denen Politik nicht ausweichen darf. Das, was diesen Kontinent zusammenhalten kann ist – wenn überhaupt – Kultur. Das Wiederentdecken, das Freilegen von Gemeinsamkeiten jenseits politischer und ökonomischer Interessen. Und deswegen ist diese noch vergleichsweise junge, aber inzwischen stolze Tradition der jährlichen Auslobung einer Kulturhauptstadt Europas keine Marginalie im Selbstverständnis dieser Gemeinschaft, sondern sie ist in diesem Kontext eine Hauptsache, die wir aus guten Gründen hier im Ruhrgebiet auch ganz besonders ernst genommen haben.

Die letzte deutsche Kulturhauptstadt, meine Damen und Herren, war Weimar. Eine der vielen Kulturstädte in Europa, deren Einwohnerzahlen um vieles kleiner sind als die Anzahl der Menschen mit unterschiedlichen nationalen und kulturellen Herkünften, die hier alleine in dieser Region leben. Bei der Eröffnungsveranstaltung zum Jahr der Kulturhauptstadt Europas in Weimar hat am 19. Februar 1999 der damalige Bundespräsident Roman Herzog in seiner Rede gesagt. „Eigentlich kann man ja nicht zu einer Kulturstadt gewählt werden. Entweder man ist es oder man ist es nicht.“

Meine Damen und Herren, das Ruhrgebiet ist eine Kulturstadt und will es werden. Das Sein und das Werden, der Zustand und der Prozess: genau das kennzeichnet die Lage des Ruhrgebiets. Das Ruhrgebiet ist eine europäische Metropole, eine Städteregion auf dem Wege, sich selbst neu zu erfinden und auf diesem Wege dazu beizutragen, Europa eine Seele zu geben. Deshalb braucht das Ruhrgebiet Europa und Europa das Ruhrgebiet. Als größtes, ehrgeizigstes, spannendstes und erfolgversprechendstes  Projekt, in Europa Urbanität, Identität und Integration durch Kultur zu verbinden.

Parlament

Rede von Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert zum „Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus“ im Deutschen Bundestag

Es gilt das gesprochene Wort

Heute vor 61 Jahren, am 27. Januar 1945, wurden die Überlebenden des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz von Soldaten der Roten Armee befreit.

Wir sind heute - wie in jedem Jahr - im Deutschen Bundestag zusammengekommen, um an diesem Jahrestag aller Opfer des Nationalsozialismus zu gedenken.

In Absprache mit den Ländern der Bundesrepublik Deutschland hat Bundespräsident Roman Herzog vor zehn Jahren diesen Tag als Gedenktag gewählt, weil Auschwitz Stätte und Symbol für den von Deutschen begangenen millionenfachen Mord vor allem an Juden ist, aber auch für die Vernichtung anderer Volksgruppen sowie Personen, die wegen ihrer ablehnenden Haltung gegenüber dem Nationalsozialismus zu Verfolgten wurden. Mit der jüdischen Publizistin Grete Weil - sie war selbst Verfolgte und dem Holocaust nur knapp entkommen -, können wir sagen: „Auschwitz ist Chiffre, kein Ort“.

Heute von 250 Jahren ist Wolfgang Amadeus Mozart geboren worden, mit dessen Andante aus einem späten Streichquartett das Vogler-Quartett diese Gedenkstunde nach meiner Begrüßung fortsetzen wird. Die beiden Daten haben nichts, aber auch gar nichts miteinander gemeinsam. Aber sie verdeutlichen die alle Vorstellungskraft sprengende Spannbreite dessen, wozu Menschen in der Lage sind.

Bis zum Beginn des nationalsozialistischen Terrors hätte sich niemand vorstellen können, dass es „entartete Kunst“ geben soll. Mit diesem absurden und zugleich existenzbedrohenden Urteil wurden auch Komponisten wie Karl Amadeus Hartmann und Boris Blacher konfrontiert, von denen wir heute Werke aus den Jahren 1933 und 1944 hören.

Wie sehr nicht nur wir Deutsche dieses Gedenktages bedürfen, zeigten uns die letzten Wochen. Mit Bestürzung haben wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass heute sogar Staatsoberhäupter den Holocaust mit Nachdruck als „Märchen“ bezeichnen und sich zu antisemitistischen Äußerungen versteigen.

Wenn der Deutsche Bundestag angesichts der für uns unfassbaren, wiederholten Erklärungen des iranischen Präsidenten in seiner Debatte am 16. Dezember 2005 fraktionsübergreifend das Existenzrecht Israels als eine deutsche Verpflichtung bekräftigt und sich entschieden gegen all jene wendet, die den Holocaust leugnen,

  • dann zeigen wir nicht mit erhobenem Zeigefinger auf andere.
  • Dann wollen wir auch nicht ablenken von schuldhaftem Tun während der Zeit des Nationalsozialismus, als Deutsche sich zum Ziel setzten, die Juden in ganz Europa auszurotten.

Der Bundestag hat in seiner Debatte vielmehr einmal mehr deutlich gemacht, dass unsere Geschichte nicht nur in Gedenkveranstaltungen wie der heutigen in Erinnerung gerufen wird, sondern unser ständiger Begleiter ist und sein wird und wir uns bei unserem politischen Handeln daran orientieren. Wir müssen, wollen und werden weiterhin bereit sein, Lehren aus unserer Geschichte zu ziehen. Damit wollen wir uns auch entschieden der vielzitierten Vermutung widersetzen, dass wir bislang aus der Geschichte nur gelernt haben, dass wir nicht aus ihr gelernt hätten.

Der Heidelberger Philosoph Karl Jaspers hat schon im Wintersemester 1945/46 den Zusammenhang zwischen dem Aufbau einer deutschen Demokratie nach Hitler und der öffentlichen Reflexion deutscher Schuld gesehen. Er hat damit schon vor 60 Jahren eine wesentliche Begründung für unsere heutige Gedenkpraxis geliefert. Heute müssen wir parlamentarische Demokratie in Deutschland nicht mehr aufbauen, aber wir wollen sie erhalten und fortentwickeln und vor allem schützen. Deswegen wird auch zukünftig der Deutsche Bundestag offenen Antisemitismus und Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz anprangern, verurteilen und bekämpfen. Dass sich Auschwitz nicht wiederholt, ist in unserer aller Verantwortung.

Jaspers Schülerin Hannah Arendt hat bei ihren Studien über den millionenfachen systematischen Mord an Menschen durch Deutsche herausgestellt, dass wir, die jüngeren Generationen, die den Zweiten Weltkrieg entweder als Kinder noch erlebten oder aber erst später geboren wurden, stellvertretend Verantwortung auf uns nehmen für Dinge und für die Konsequenzen von Dingen, die wir selbst nicht getan haben und (Zitat) „an denen wir vollkommen unschuldig sind“ (Zitatende). Das - so Arendt - ist (Zitat) „der Preis, den wir für die Tatsache zahlen, dass wir unser Leben nicht mit uns allein, sondern unter unseren Gefährten leben“. (Zitatende) Deswegen wird diese Schuld auch weiterhin unser Denken, unsere Sprache und unser Handeln bestimmen.

Der diesjährige Gedenktag wird uns einmal mehr in Erinnerung bleiben, weil der 27. Januar 2006 von den Vereinten Nationen erstmals als „Internationaler Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust“ begangen wird.
Die Vereinten Nationen haben bei ihren Überlegungen, den Gedenktag zu schaffen, die Gedenkpraxis des Deutschen Bundestages vor Augen gehabt. Es ist gut, dass es nicht umgekehrt gewesen ist.

Es ist ein bescheidenes Verdienst des Deutschen Bundestages, auch seinerseits einen würdevollen Rahmen gefunden zu haben, an die Opfer des Nationalsozialismus zu erinnern. Zum einen mit dieser Gedenkstunde, zum anderen aber auch mit einem eigenen Programm zur Begegnung mit Jugendlichen. Dafür bin ich meinen Vorgängern im Amt, Rita Süssmuth und Wolfgang Thierse und allen, die daran mitgewirkt haben, dankbar.

Ich freue mich auf das gleich stattfindende Zusammentreffen mit den 80 Jugendlichen, die heute auf Einladung des Bundestages im Reichstagsgebäude sind und der Gedenkstunde beiwohnen. Denn in der Begegnung mit ihnen wird jene Forderung eingelöst, die Erinnerung an die nachfolgende Generation weiterzugeben. Unsere Jugendlichen aus Deutschland sind für die ganze Woche mit gleichaltrigen jungen Menschen aus den uns längst befreundeten Nachbarstaaten Polen und Frankreich zusammengekommen. Ich bin sehr interessiert zu erfahren, welche Eindrücke sie während ihres Aufenthalts im Frauenkonzentrationslager Ravensbrück und bei ihren Begegnungen mit Zeitzeugen gesammelt haben, wie sie in diesen Tagen und auch hier in dieser Gedenkstunde Geschichte erlebt haben, ihren Verlauf, ihre Voraussetzungen und ihre Folgen.

Schon bei den Gedenkstunden der letzten Jahre wurde uns immer wieder deutlich, dass es aus natürlichen Gründen von Jahr zu Jahr schwieriger sein wird, Zeitzeugen und Überlebende des Holocaust einzuladen. Umso dankbarer sind wir, heute Prof. Dr. Ernst Cramer hier zu haben.

Ihnen, lieber Herr Prof. Cramer, gilt unser aller besonders herzlicher Gruß. Sie, Herr Prof. Cramer, wurden am 28. Januar 1913 in Augsburg geboren (morgen werden Sie also 93 Jahre alt!). Nach dem Pogrom vom 9. November 1938 wurden Sie inhaftiert und in das Konzentrationslager Buchenwald verschleppt. Nur mit viel Glück und Mühe konnten Sie dem Tode entrinnen - Ihre Angehörigen hingegen nicht. Wer nie in einer vergleichbaren Situation war, kann kaum erahnen, was es für einen Menschen heißt, geliebte Menschen durch Verfolgung verloren, aber selbst überlebt zu haben.

Solches Leiden kann durch nichts wieder gutgemacht werden. Es darf nicht verdrängt und kann nicht bewältigt werden.

Später ist Prof. Cramer in die USA emigriert und kehrte nach Kriegsende im Mai 1945 als amerikanischer Staatsbürger und Soldat in seine Heimat zurück. Seit 1958 ist Ernst Cramer als Journalist im Springer-Verlag tätig. Dort war er zuletzt 1983 bis 1999 als Mitglied des Aufsichtsrates und seit 1981 als Vorsitzender des Vorstands der Axel Springer Stiftung tätig.

Besonderes Engagement entwickelte Prof. Cramer in der deutsch-israelischen Verständigung. Große Verdienste erwarb er sich im Prozess der Aussöhnung zwischen beiden Staaten und um die Suche nach der deutsch-jüdischen Zukunftsperspektive, wofür er mit der Leo-Baeck-Medaille und dem Heinz-Galinski-Preis ausgezeichnet wurde. Der Axel-Springer-Verlag stiftete aus Dankbarkeit für dieses Engagement das „Ernst Cramer Fellowship“. Dieses Stipendium ermöglicht deutschen Journalisten in Israel und israelischen Journalisten in Deutschland einen Arbeitsaufenthalt.

Wir sind hier zu dieser Gedenkstunde zusammengekommen, um Erinnerung öffentlich zu machen und ihr „einen Raum zu geben, in dem private Erinnerung in öffentliches Gedächtnis übergehen kann“ (Prof. Dr. Antonia Grunenberg, Leiterin des „Hannah Arendt-Zentrums und Archivs“ an der Carl von Ossietzky-Universität Oldenburg). Wir danken Ihnen, Herr Prof. Cramer, für Ihre Bereitschaft, zu uns zu sprechen und Ihre private Erinnerung zu einem Teil des öffentlichen Gedächtnisses werden zu lassen.

Parlament

Rede von Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert auf dem Empfang zum 175-jährigen Bestehen der Industrie- und Handelskammer in Düsseldorf

Sehr geehrter Herr Präsident Franzen,
Frau Landtagspräsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen aus den Parlamenten,
den Regierungen und Verwaltungen des Bundes,
des Landes, der Stadt und des Kreises,
meine Damen und Herren,

es gibt verschiedene Möglichkeiten, Jubiläen durch Festreden zu ruinieren. Eine eher seltene Variante besteht darin, den Anlass freundlich, aber kurz und bündig zu würdigen und nach einer Gratulation über die erfolgreiche Bewältigung der gefeierten Vergangenheit in einer ebenso allgemeinen Weise gute Wünsche für die Zukunft auszudrücken. Dieses Verfahren hat den Vorteil, dass man die Geduld der Zuhörer sicher nicht überfordert, führt aber unfehlbar zu dem Verdacht, dass man sich ohne erkennbares Engagement oder gar Sympathie einer offensichtlich lästigen Verpflichtung zügig entledigen will. Deshalb ist die zweite Variante viel häufiger. Sie ist durch den Ehrgeiz geprägt, diesen Verdacht gründlich auszuräumen und mit enzyklopädischer Gründlichkeit die Geschichte des jeweiligen Unternehmens, des Verbandes, der Organisation der Reihe nach aufzublättern und die Unternehmens- oder Verbandsgeschichte, wie es sich gehört, in den Kontext der Wirtschaftsgeschichte, der Technikgeschichte, der Wissenschaftsgeschichte, der Kulturgeschichte, überhaupt der Weltgeschichte zu stellen, um die erst aus diesen Zusammenhängen begreifliche, berechtigte Gratulation für die stolze Vergangenheit dann nicht etwa mit lapidaren Glückwünschen für die Zukunft zu verbinden, sondern mit einem mutigen Blick in die nächsten 50, 100 oder 150 Jahre, einschließlich vermeintlich gesicherter Prognosen, welche der stolzen Errungenschaften sich in diesen nächsten Jahren wohl erhalten ließen, auf welche man wohl werde verzichten müssen und auf welche neue man vielleicht hoffen dürfe.

Sie sehen, meine Damen und Herren, ich habe eine ziemlich nüchterne Einschätzung der Hoffnungslosigkeit meiner Lage, weil ich den einen wie den anderen Erwartungen nur begrenzt werde entsprechen können. Nach einiger Überlegung habe ich auch die zeitweilige Absicht aufgegeben, zum Nachweis der Gründlichkeit meiner Vorbereitung Ihnen zunächst die Langversion anzubieten und anschließend sofort, gewissermaßen als Wiedergutmachung, die Kurzfassung hinterher zu liefern. Ich habe mir vorgenommen, das Jubiläum scheinbar auf sich beruhen zu lassen und Ihnen einige Überlegungen vorzutragen über „Rheinischen Kapitalismus in Zeiten der Globalisierung“, verbunden mit dem festen Vorsatz, das etwa in dem Zeitrahmen hinzubekommen, den die Veranstalter für die Planung des weiteren Abends zugrunde gelegt haben.

Seit der Gründung dieser Kammer 1831 haben sich die Stadt, die Region, das Land, die Wirtschaft viel gründlicher verändert als irgendjemand sich das damals auch nur hat vorstellen können. Düsseldorf hatte damals, wie ich nachgeprüft habe, etwa 30.000 Einwohner. Deutschland gab es gar nicht, allenfalls als Sammelbezeichnung für etwa drei Dutzend mehr oder weniger souveräne Territorialstaaten. Der deutsche Nationalstaat wurde 40 Jahre später gegründet als die Düsseldorfer Handelskammer. Den Sozialstaat gab es nicht einmal als Begriff. „Industrie- und Handelskammer“ konnte die neue Institution auch deswegen schwerlich heißen, weil man sich gerade in der Frühphase des Industriezeitalters befand und der Anteil der im industriellen Bereich beschäftigten Erwerbstätigen gerade einmal gut 20 Prozent betrug - übrigens ähnlich viel wie heute?, während der Anteil der in der Landwirtschaft beschäftigten Erwerbstätigen bei knapp 60 Prozent lag. Die Lebenserwartung der Menschen betrug unter Berücksichtigung einer hohen Säuglings- und Kindersterblichkeit Anfang der 30er Jahre des 19. Jahrhunderts bei Männern etwa 34 Jahre, bei Frauen 37. Heute ist nicht nur die Lebenserwartung der Menschen um mehr als das Doppelte höher. Nach den jüngsten Sterbetabellen der Versicherungsunternehmen, die solche Daten als Grundlage ihrer Beitragskalkulation sehr sorgfältig zu ermitteln pflegen, hat ein heute gesund geborenes Mädchen eine Lebenserwartung von 102 Jahren. Die Jungen werden auch in Zukunft bescheidener bleiben müssen, dürfen aber immerhin auch auf 98 Jahre hoffen. Was das nicht nur für die privaten Lebensversicherer, sondern für die Verfassung unserer Gesellschaft im Ganzen und keineswegs nur für die Verfassung unseres Sozialstaates bedeutet, wenn die Zeit der Nichterwerbsjahre einer typischen Biografie deutlich höher sein wird als die Zeit der Erwerbsjahre, das beginnen wir gerade erst zur Kenntnis zu nehmen. Dass wir dafür überzeugende Lösungen bereits gefunden hätten, davon kann ernsthaft keine Rede sein. Tatsächlich gilt für die Kammer wie für die Geschichte eines Landes, dass es Kontinuität und Wandel gibt. Aber wenn man die Herausforderungen, die damals gelöst werden mussten, mit denen vergleicht, die wir heute zu bewältigen haben, dann sind die Unterschiede mindestens so auffällig wie die Gemeinsamkeiten.

Wir leben in einer gründlich veränderten Welt. Der halb kritisch, ein bisschen spöttisch, manchmal auch liebevoll gemeinte Begriff „Rheinischer Kapitalismus“ war damals noch nicht in der Welt. Und über Globalisierung gab es noch nicht die Regalmeter von Publikationen, auf die heute jede ordentliche Bibliothek verweisen kann. Ich will freimütig einräumen, dass mich für dieses Thema kein anderer einzelner Beitrag so sehr sensibilisiert, auch elektrisiert hat, wie ein Aufsatz, den Ende der 90er Jahre Ralf Dahrendorf zur Globalisierungsperspektive moderner Gesellschaften verfasst hat. Er ist ganz sicher einer der ausgewiesenen, international renommierten Analytiker langfristiger gesellschaftlicher Entwicklungen. Er hat damals seine Beschreibung der Internationalisierung der Wirtschaft mit der ausdrücklichen Befürchtung verbunden, wir befänden uns möglicherweise an der Schwelle zu einem autoritären Jahrhundert. Und gemeint war selbstverständlich das 21., in dem wir uns inzwischen längst befinden. Ich würde Ihre Aufmerksamkeit gerne auf zwei thesenartig zugespitzte Beobachtungen lenken, die er in seinem damaligen Beitrag ausgebreitet hat. Dahrendorf schrieb damals, die unvermeidliche Globalisierung der Weltwirtschaft befördere eine massive Gegentendenz in der entschiedenen Wendung hin zu kleineren Räumen als den Nationalstaaten des 19. und 20. Jahrhunderts. Und es gebe einen neuen Regionalismus, einen neuen Lokalismus, eine neue Suche nach Gemeinschaft in allen möglichen Formen. Dahrendorf befürchtet, dass beide Tendenzen zugleich stärker werden und außer Kontrolle geraten könnten. Und was bei dieser Doppelentwicklung auf der Strecke bleibe, sei der Nationalstaat als Gehäuse für Rechtsstaat und Demokratie. Um kein Missverständnis entstehen zu lassen: Er macht sich nicht Sorgen um den Nationalstaat gewissermaßen als historische Ikone, sondern er macht sich Sorgen um den Nationalstaat als das, wie er meint, bisher einzig verlässliche Gefäß für Demokratie und Partizipation an der Herstellung von Gemeinwohl. „Globalisierung“, so schreibt Dahrendorf, „Globalisierung entzieht dem einzigen Domizil der repräsentativen Demokratie, das bisher weltgeschichtlich funktioniert hat, nämlich dem Nationalstaat, die ökonomische Grundlage.“ Das ist jedenfalls nicht so banal, als dass man es gleich als offenkundig übertrieben oder unbegründet zurückweisen könnte. Und es gibt eine zweite These, die, wie ich finde, einer aufmerksamen Beschäftigung bedarf. Dahrendorf weist darauf hin, dass sich die Volkswirtschaften der Welt, schon gar die so genannten entwickelten Volkswirtschaften, in ihrer Suche nach funktionstüchtigen und zugleich attraktiven Rahmenbedingungen für eine politische und ökonomische Entwicklung, die Wirtschaftswachstum, soziale Sicherheit und demokratische Mitwirkung gleichzeitig ermöglichen soll, längst in einer „Konkurrenz alternativer Kapitalismusmodelle“ befänden. Dahrendorf beschreibt den, wie er sagt, asiatischen Kapitalismus, den angelsächsischen Kapitalismus und, wie es sich gehört, den rheinischen Kapitalismus idealtypisch wie folgt: Er sagt, es gibt da ein Modell des Kapitalismus, das sich vor allen Dingen in Asien entwickelt hat, das sich auszeichnet durch hohes Wachstum, ein beachtliches Maß an sozialer Konsistenz und ein sehr geringes Maß an demokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten. Und dann gibt es ein angelsächsisches Modell des Kapitalismus. Das zeichnet sich aus durch ein hohes Maß an Demokratie, ein jedenfalls beachtliches Maß an stetigem Wirtschaftswachstum, bei gleichzeitig weitgehendem Verzicht auf jedenfalls rechtlich organisierte soziale Verfassung der Gesellschaft. Und drittens, sagt er, gibt es eben den rheinischen Kapitalismus. Und rheinischer Kapitalismus bedeutet ein hohes Maß an einklagbaren sozialstaatlichen Ansprüchen, ein beachtliches Maß an demokratischer Partizipation bei gleichzeitigem Verzicht auf Wirtschaftswachstum.

Ich habe Ihnen dies jetzt vielleicht ein bisschen zugespitzt wiedergegeben, will deswegen der guten Ordnung halber seine Vermutung im Zusammenhang mit dieser Konkurrenz von Kapitalismusmodellen noch mit einem Zitat unmissverständlich verdeutlichen. Dahrendorf schreibt: „Wenn die Volkswirtschaften denn schon eine Wahl treffen müssen, dann haben sie lieber Wirtschaftswachstum und sozialen Zusammenhalt mit weniger Demokratie, wie in Asien, als Wirtschaftswachstum und Demokratie ohne Solidarität, wie in der angelsächsischen Welt, oder Solidarität und Demokratie ohne Wirtschaftswachstum, wie im rheinischen Modell.“ Und im Unterschied zu der spontanen Fröhlichkeit, die die Wiedergabe dieser Überlegung hier im Publikum ausgelöst hat, beobachtet Dahrendorf diese Entwicklung mit der ausdrücklichen Besorgnis, wir könnten uns an der Schwelle zu einem autoritären Jahrhundert befinden, weil die hier wiedergegebene vermutete Präferenz eine Prämie auf autoritäre Vorgaben, statt auf ein breites Maß an demokratischer Mitwirkung und Legitimation zur Folge haben könnte.

Nun beschreibt Dahrendorf mögliche und natürlich keineswegs sichere Entwicklungen. Und dass diese Entwicklungen nicht nur nicht sicher, sondern ganz sicher so auch nicht erwünscht sind, bedarf, glaube ich, keiner umfänglichen Beweisführung. Anknüpfend an diese Überlegungen Dahrendorfs möchte ich gerne einige knappe Bemerkungen zur Globalisierung und zu den Zukunftsperspektiven des rheinischen Kapitalismus vortragen.

1. Ich glaube nicht, dass wir uns um den Nationalstaat ernsthafte Sorgen machen müssen. Das Identifikationsbedürfnis der Menschen, gerade in Zeiten der Globalisierung, ist in Deutschland aus bekannten historischen Gründen nicht ganz so auffällig, aber bei genauem Hinsehen ebenso vital ausgeprägt, wie in fast allen unseren Nachbarländern, auch in den allermeisten Ländern der Welt. Und deswegen erscheint mir, gerade auch unter den historischen Bedingungen des europäischen Integrationsprozesses, der Abgesang auf den Nationalstaat mindestens verfrüht. Richtig ist allerdings,

2. dass die Nationalstaaten im Interesse ihrer Leistungs- und Gestaltungsfähigkeit Aufgaben abgeben müssen, und zwar sowohl nach oben wie nach unten. Zum einen an die Europäische Gemeinschaft, zum anderen an die Regionen, keineswegs nur und vielleicht sogar am wenigsten an die Nationalstaaten. Europäisierung und Regionalisierung entwickeln sich wie siamesische Zwillinge, die nur um den Preis des Überlebens voneinander getrennt werden können. Ich meine das übrigens so, wie ich es sage: Ich glaube nicht, dass wir die Europäisierung ohne Regionalisierung haben können, so wie allerdings eine Regionalisierung ohne Europäisierung ganz sicher keine Zukunftsperspektive hat.

3. Der Standortwettbewerb der Regionen innerhalb Europas und darüber hinaus belegt, dass weniger der Nationalstaat abgedankt hat als vielmehr die Nationalökonomie. Volkswirtschaften gibt es nicht mehr, oder, etwas weniger salopp formuliert, Volkswirtschaften gibt es eigentlich nur noch als Rechengrößen, aber nicht als tatsächlich relevante Handlungsrahmen konkreter wirtschaftlicher Entwicklung. Der Spielraum eines Unternehmens hat längst die Kammergrenzen gesprengt. Er hat auch nicht unbedingt etwas mit den Landesgrenzen zu tun. Der Spielraum eines Unternehmens definiert sich durch die Märkte. Und zwar nicht nur durch diejenigen, die man heute bedient, sondern auch durch diejenigen, die man morgen bedient und übermorgen bedienen muss. Und deswegen werden wir sicher volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen weiter Jahr für Jahr zur Kenntnis nehmen. Aber wir müssen sorgfältig die Illusion vermeiden, das habe etwas zu tun mit den Spielfeldern wirtschaftlicher Akteure. Es sind mathematische Summierungen, aber nicht Beschreibungen der Aktivitäten, die sich in ganz anderen Kontexten längst vollziehen.

4. Der Europäische Binnenmarkt ist unter den Bedingungen der Globalisierung Voraussetzung für die Selbstbehauptung der dazugehörigen Volkswirtschaften. Er erfordert natürlich eine gemeinsame Währung und eine Konvergenz der Wirtschaftspolitik mindestens insoweit, als nur auf diesem Wege deren Stabilität gesichert werden kann. Eine solche Wirtschafts- und Währungsunion wird, wie wir nun seit Jahren in der Regel eher schmerzhaft erfahren, den Binnenmarkt vollenden, die Arbeitsteilung vertiefen, den Wettbewerb verschärfen und als gewollte oder ungewollte Nebenwirkung auch den politischen Integrationsprozess Europas vorantreiben. Und machen wir uns nichts vor: Keine dieser Wirkungen ist populär, keine. Die gemeinsame Währung nicht, der Binnenmarkt nicht, die Verschärfung des Wettbewerbs schon gar nicht. Und was die sich daraus ergebenden Veränderungen in der Ansiedlung von Arbeitsplätzen angeht, dazu erspare ich mir jede Äußerung, um die Gemütlichkeit der Veranstaltung nicht unnötig zu gefährden.

5. Das künftige Verhältnis von Wettbewerb und Harmonisierung beziehungsweise Standardisierung in Europa wird zum Testfall intelligenter europäischer Wirtschaftspolitik. Nicht Standardisierung, sondern Differenzierung bei Gütern und Dienstleistungen ist das Erfolgsrezept von Wettbewerbsfähigkeit.

6. Die wichtigsten einzelnen Treibsätze der Globalisierung sind Information und Mobilität. Wir leben in einer Welt, und das hätte sich 1831 bei der Gründung dieser Kammer kein Mensch vorstellen können, in der eine Information, die überhaupt verfügbar ist, prinzipiell an jedem Platz der Welt gleichzeitig verfügbar ist. Und wir leben heute in einer Welt, in der nahezu jeder Platz auf der Welt, schon gar, soweit er ökonomisch relevant ist, spätestens innerhalb eines Tages erreicht werden kann. Nur unter diesen beiden Voraussetzungen, weltweite Verfügbarkeit von Informationen zur gleichen Zeit und außergewöhnlich kurzfristige Erreichbarkeit jedes beliebigen Platzes, ist Globalisierung möglich. Unter diesen Bedingungen ist sie gleichzeitig allerdings auch unvermeidlich. Sich vorzustellen, schöner wäre es ohne sie, ist bestenfalls gut gemeint, aber ganz sicher nicht wirklichkeitsnah. Globalisierung ist dadurch, dass sie möglich geworden ist, zugleich unvermeidlich geworden.

7. Die Bedeutung der Industrie für Wachstums- und Beschäftigungsperspektiven moderner Volkswirtschaften wird heutzutage, nach meinem Eindruck, eher unterschätzt. Jedenfalls sinkt die Bedeutung der Industrie für die Entwicklungsperspektiven einer Volkswirtschaft keineswegs im Maßstab ihrer weiter zurückgehenden statistischen Bedeutung. Gerade die wachstumsintensiven, produktionsorientierten Dienstleistungen können nicht ohne die Produkte wachsen, für die sie Planung, Entwicklung, Forschung, Finanzierung, Wartung, Versicherung und Werbung organisieren. Und deswegen gibt es aus vielen Gründen, nicht nur für die Wirtschaftspolitik, aber auch für sie, die Notwendigkeit, über die tatsächliche Hebelwirkung der Relevanz von Sektoren unserer Volkswirtschaft - unabhängig von den statistischen Größenordnungen - neu nachzudenken.

8. Industriepolitik ist, wie die meisten von Ihnen wissen, als wirtschaftspolitisches Konzept ebenso umstritten wie ihre weltweite Anwendung tatsächlich populär ist. Es geht längst nicht mehr darum, ob sie stattfindet, sondern wie. Für Europa stellt sich, wie für jede andere Wirtschaftsregion der Welt, die Frage, wie sie die Entwicklung und Aufrechterhaltung strategischer Technologien und Wirtschaftssektoren gewährleisten kann. Ich verstehe ein bisschen etwas von der Luft- und Raumfahrt, nicht im technischen Sinne, aber was die wirtschaftlichen, die technologischen und die politischen Implikationen dieser Branche angeht, weil ich das ein paar Jahre lang als Koordinator der Bundesregierung betreuen durfte. Und da genügt schon eine oberflächliche Beschäftigung mit dem Thema, um zu dem unvermeidlichen Ergebnis zu kommen, dass eine solche Branche entweder mit politischer Flankierung existiert und sich entwickelt, oder ohne politische Flankierung hierzulande nicht möglich ist. Und die Frage, ob sie stattfindet oder nicht, ist nicht nur eine Frage für die Zusammensetzung des Mitgliederkreises einer Industrie- und Handelskammer, sondern sie hat irrsinnig hohe Implikationen für das Wachstumspotenzial, für das Technologiepotenzial und für die politische Souveränität einer Gesellschaft, die über solche Technologien verfügt oder nicht.

9. Von den Veränderungen der Märkte, mit denen wir in Deutschland, in Europa und in der ganzen Welt zu tun haben, ist der mit Abstand am meisten betroffene Produktionsfaktor die Arbeit. Diese Bemerkung ist nicht originell, ich gebe es zu. Aber man kann sich die Dramatik der Veränderung, mit der wir es hier zu tun haben, nicht oft genug und vor allem nicht klar genug ins Bewusstsein heben. Die Arbeit hat gewissermaßen begonnen, ihren Aggregatzustand zu verändern. Feste Arbeitsverhältnisse verwandeln sich zunehmend in flexible Beschäftigungsverhältnisse. Starre Arbeitszeiten und Entlohnungsregelungen verflüchtigen sich. Selbst der Arbeitsplatz als Betriebsstätte ist zunehmend eher im Internet als auf der Landkarte wieder zu finden.

10. Ich habe die begründete Vermutung, dass die moderne Gesellschaft des 21. Jahrhunderts weder auf Wirtschaftswachstum noch auf demokratische Mitwirkung wird verzichten wollen. Und sie wird, jedenfalls in Deutschland, auch nicht auf ein Mindestmaß an politisch organisierter Solidarität verzichten wollen. Wenn das aber so selbstverständlich nicht mehr zueinander passt, wie das jahrzehntelang zumindest den Anschein hatte, dann müssen wir entweder, was ich ausdrücklich nicht empfehle, uns von diesen Zielen nun ein für allemal verabschieden, oder wir müssen uns Gewaltiges einfallen lassen, um es in eine neue, verlässliche und funktionsfähige Verbindung zu bringen.

Wie groß diese Herausforderung ist, möchte ich gerne mit ein paar ergänzenden Bemerkungen zum Arbeitsmarkt verdeutlichen. Als vor ein paar Jahren die Landesregierungen Bayern und Sachsen einen gemeinsamen Auftrag an eine dafür eingesetzte Kommission für die Beschreibung der Zukunftsperspektiven der Erwerbsgesellschaft erteilt haben, wurde im Bericht der Kommission unter Vorsitz von Professor Miegel die Vermutung geäußert, wir befänden uns längst am Ende der überkommenen Arbeitsgesellschaft. Vielleicht befänden wir uns schon im Jahre sieben oder acht nach Ende der traditionellen Erwerbsgesellschaft. Wachstum entsteht nicht mehr durch Arbeit, sondern durch Wissen. Weder schafft Arbeit Wachstum noch Wachstum notwendigerweise Arbeit. Die Wohlstandsentwicklung verläuft zunehmend unabhängig von der Beschäftigungsentwicklung. Arbeit vermeidet Not, Wissen schafft Wohlstand. Die Verbindung von Kapital und Wissen für die Wertschöpfung nimmt ständig zu. Der Anteil der Erwerbsarbeit daran nimmt ab, ebenso wie der Anteil der Arbeitskosten. Immer weniger Erwerbstätige haben einen wie der Anteil der Arbeitskosten. Immer weniger Erwerbstätige haben einen immer höheren Anteil an der Wertschöpfung.

Nie zuvor in der Menschheitsgeschichte ist mit so niedrigem Arbeitseinsatz ein so hohes Sozialprodukt erwirtschaftet worden, wie heute. Die durchschnittliche Arbeitszeit von Erwerbstätigen betrug zum Zeitpunkt der Gründung dieser Kammer weit über 4.000 Jahresarbeitsstunden. Sie betrug zu Beginn des letzten Jahrhunderts deutlich über 3.000 Arbeitsstunden im Jahr. Sie beträgt jetzt etwa 1.500 Arbeitsstunden pro Jahr. Das Sozialprodukt hat sich parallel zu dieser Entwicklung explosionsartig vergrößert. Die Lohnquote an der Wertschöpfung sinkt. Sie sinkt übrigens nicht seit gestern oder vorgestern, sie sinkt, wie jede bereinigte Statistik zeigt, seit Ende der 70er Jahre. Sie sinkt auch nicht nur in Deutschland, sondern in allen im Entwicklungsstand mit uns vergleichbaren Volkswirtschaften. Das Volkseinkommen besteht immer weniger aus Löhnen, es besteht immer stärker aus Gewinnen und Erträgen. Das ist keine billige Polemik von Alt- oder Neumarxisten. Diese simple Wahrheit können Sie Jahr für Jahr den Berichten der Deutschen Bundesbank oder des Statistischen Bundesamtes entnehmen. Und dass dies jenseits ökonomischer Zweckmäßigkeiten Fragen an die Konsistenz dieser Gesellschaft stellt - das empfehle ich uns dringend zur Kenntnis zu nehmen. Das Wachstum, das bescheidene Wachstum unserer Volkswirtschaft geht seit Anfang der 80er Jahre komplett auf das Konto Unternehmenserträge und Vermögenseinkünfte. Das gesamte Arbeitseinkommen unserer Volkswirtschaft ist seitdem nicht mehr gestiegen. Es ist unverändert hoch geblieben. Es verteilt sich auf immer weniger Vollerwerbstätige und immer mehr Teilzeitbeschäftigte mit den unvermeidlichen Folgen für die Einkommens- und Vermögensverteilung in unserer Gesellschaft.

Mit den direkten wie den indirekten Folgen dieser Entwicklung müssen wir uns auseinandersetzen, die Wirtschaft wie die Politik. Sie haben für heute Abend keinen Untenrehmer als Redner eingeladen, sondern einen Politiker. Deshalb nutze ich selbstverständlich die Gelegenheit, dafür zu werben, dass Sie die Politik bitteschön mit der Beantwortung der sich daraus ergebenden Fragen nicht alleine lassen - weil die Politik sie nicht anstelle der Wirtschaft beantworten kann. Und ich möchte auch gerne darauf aufmerksam machen, dass die Sozialpflichtigkeit des Eigentums, von der wir im gemeinsamen Verständnis unserer Staats-, Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung ganz selbstverständlich ausgehen, sich in Zeiten der Globalisierung doch offenkundig nicht erledigt hat, sie stellt sich neu. Und wenn irgendjemand von Ihnen den Eindruck hat, sie sei aber eigentlich doch beantwortet, dann möge er sich bitte nach Schluss der Veranstaltung bei mir melden. „Shareholder Value“ ist sicher nicht die englische Übersetzung von Gemeinwohl. Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: Ich rede hier weder über und schon gar nicht gegen die Notwendigkeit von Gewinnen und lieber hohen als niedrigen Erträgen. Ich beziehe mich in diesem Zusammenhang sehr gerne auf eine Rede, die unser Bundespräsident vor wenigen Wochen, Anfang Dezember, in Tuttlingen auf einem Wirtschaftsforum gehalten hat. Dort hat er ausdrücklich das natürlich hoch sensible Thema stattlicher Gehälter angesprochen und mit zwei Hinweisen versehen, die ich mir in vollem Umfang zu eigen mache. Die meisten Unternehmer in Deutschland, so hat unser Bundespräsident in dieser Rede gesagt, werden dem Anspruch, Maß und Mitte zu wahren, sehr wohl gerecht. Ich glaube, das trifft zu. Und zweitens: „Leider scheinen einige Manager aber in der Tat die Bodenhaftung verloren zu haben. In einer Zeit, in der viele Menschen in Deutschland reale Einkommenseinbußen hinnehmen müssen, erwarte ich“, so Bundespräsident Köhler, „von Managern das notwendige Einfühlungsvermögen dafür, wo der verdiente Lohn des Tüchtigen endet und die Gier beginnt.“

Meine Damen und Herren,

wenn ein großer Kaufhauskonzern im Interesse seines schieren Überlebens das gesamte Unternehmen umkrempeln muss, dann wird man dafür in der breiten Öffentlichkeit nicht auf stürmische Sympathie, vermutlich aber auf Verständnis rechnen können. Das gilt für die unmittelbar Betroffenen naturgemäß in sehr viel engeren Grenzen. Wenn aber dann im Zuge einer solchen überlebensnotwendigen Operation Tausende von Menschen buchstäblich ohne konkrete Zukunftsperspektiven ihren Arbeitsplatz räumen müssen und gleichzeitig der langjährige Vorstandsvorsitzende des gleichen Unternehmens seinen Anspruch auf einen Dienstwagen mit Fahrer, einschließlich Überstundenregelung vor deutschen Gerichten tapfer und erfolgreich verteidigt, und gleichzeitig seinen Anspruch auf Altersversorgung gegen das mögliche Insolvenzrisiko des von ihm selbst jahrelang geführten Unternehmens von diesem mit exorbitant hohen Prämien absichern lässt, dann steht nicht nur die Glaubwürdigkeit dieses Unternehmens, dann steht die Glaubwürdigkeit einer Wirtschaftsordnung zur Debatte, weil Sie das niemandem mehr erklären können. Ich jedenfalls kann es nicht.

Glücklicherweise, meine Damen und Herren, gibt es in diesem Land keinen Streit, auch keine Meinungsverschiedenheiten darüber, dass die Verantwortung von Unternehmen nicht an den Werkstoren endet. Und niemandem von Ihnen muss ich erläutern, wie sehr Sie selbst mit Ihren Betrieben, mit Ihren Unternehmen auch von den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen abhängen, die es in unserer Gesellschaft gibt, solange es sie gibt. Ohne politische und rechtliche Stabilität, ohne sozialen Frieden, ohne Zukunftsvertrauen und Gemeinsinn fehlt auch den Unternehmen die Geschäftsgrundlage im übertragenen Sinne des Wortes. Und unser Konzept einer sozialstaatlich flankierten Wettbewerbsordnung, das unter dem Begriff „Soziale Marktwirtschaft“ jahrzehntelang weltweit als Modell einer modernen Wirtschaftsverfassung verstanden wurde, hat uns ja nicht nur, das ist die schiere Wahrheit, manche dringlich zu lösende Probleme wegen leichtfertiger Überschätzung unserer eigenen Möglichkeiten eingetragen. Es ist doch auch die Voraussetzung dafür gewesen, dass diese Gesellschaft ihren Frieden mit sich selbst gefunden hat, dass sie das nötige Maß an Identifikation mit dieser Staats- und Wirtschaftsordnung entwickelt hat nach einem in jeder Beziehung kompletten Zusammenbruch nach dem Zweiten Weltkrieg. Erst in diesem Kontext konnte überhaupt das entstehen, was wiederum ein bisschen übertrieben als deutsches Wirtschaftswunder wahrgenommen wurde. Deswegen müssen wir an diese Aufgabe unter gründlich veränderten Bedingungen gemeinsam neu heran.

„Wir sind Deutschland“, nicht nur als vordergründiger Slogan einer im Übrigen sehr gekonnten Marketingkampagne. Wir sind Deutschland, jeder Einzelne, jeder an seinem Platz. Und wir können gemeinsam ganz sicher sehr viel mehr aus unseren Möglichkeiten machen, wenn wir es denn nur tun. Es gehört zu den großen Vorzügen der Lage, in der wir uns befinden, dass man in der deutschen Wirtschaft und schon gar bei ihren Spitzenorganisationen nicht um Verständnis dafür werben muss, dass es diese Zusammenhänge gibt, sondern dass sich zunehmend auf der einen wie der anderen Seite gemeinsame Initiativen entwickeln, dieses Ziel gemeinsam anzupacken und dann sicher auch gemeinsam zu erreichen. In diesem Sinne wünsche ich jedem von Ihnen ein gutes, glückliches und erfolgreiches neues Jahr. Ich wünsche der Industrie- und Handelskammer Düsseldorf alles erdenklich Gute für die nächsten 175 Jahre. Und, Herr Franzen, zum 350. Jubiläum würde ich dann gerne die Kurzfassung vortragen, falls Sie mich noch einmal einladen.

Parlament

Neujahrsansprache von Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert im Deutschlandfunk

Der Jahreswechsel ist eine willkommene Gelegenheit, Erfahrungen der vergangenen Monate zu verbinden mit guten Vorsätzen für die Zukunft.

2005 war im Ganzen betrachtet ein gutes Jahr für die Demokratie in Deutschland: Dieses Jahr hat gezeigt, dass Demokratie für friedlichen Wechsel steht, für Kontinuität und Veränderung. Deutlich wurde, wer der eigentliche Souverän in unserem Lande ist: Es sind nicht die Parteien, sondern die Bürgerinnen und Bürger; sie haben eine andere Wahlentscheidung getroffen, als viele erhofft und manche gefürchtet haben. Es war eine Entscheidung jenseits aller Prognosen und erklärten Absichten.

Der nüchterne, unaufgeregte Start der neuen Legislaturperiode zeigt, dass sich die politischen Akteure in Regierung und Opposition ihrer Verantwortung für unser Land sehr wohl bewusst sind. Es ist beeindruckend, dass die oft beschworene Solidarität der Demokraten im Ernstfall tatsächlich aktiviert werden kann. Das demokratische System ist intakt und funktioniert, trotz mancher Ärgernisse und Besorgnisse.

Die Herausforderungen, die wir im neuen Jahr und in der gerade begonnenen Legislaturperiode zu meistern haben, sind beachtlich: Dies gilt nicht nur für die Fußball-Weltmeisterschaft, die wir ausrichten dürfen und bei der die ganze Welt auf Deutschland schaut. Wir wünschen der eigenen Mannschaft Glück und Erfolg und wollen für alle Teilnehmer und Gäste gute Gastgeber sein.

Aber unser Ehrgeiz ist auch auf anderen Feldern gefordert: Wir brauchen mehr wirtschaftliche Dynamik, die neue Arbeitsplätze schafft, wir müssen die sozialen Sicherungssysteme zukunftsfest machen und gleichzeitig die Staatsverschuldung stoppen und zurückführen, wir müssen Bildung, Wissenschaft, Forschung stärken und Familien und Kinder besser fördern.

Weder Gier noch Geiz dürfen der Maßstab sein, nach dem wir das Gemeinwohl definieren. Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und im Umfeld weltweiter Veränderungen müssen wir auch künftig solidarischen Ausgleich ermöglichen.

Trotz der Größe der Aufgaben haben wir doch auch Anlass zu Zuversicht und Optimismus. Die Herausforderungen sind zu meistern, wenn sich alle daran beteiligen, wie das im letzten Jahr einmal mehr in der bewundernswerten Spendenbereitschaft bei Flut- und Naturkatastrophen zum Ausdruck kam. Auch der Einsatz von haupt- und ehrenamtlichen Helfern und der Bundeswehr in Krisenregionen verdient Respekt und hat zum Ansehen Deutschlands weltweit beigetragen. Wir können unser Land voranbringen, wenn wir die notwendigen Veränderungsprozesse als Aufgabe aller Demokraten, aller gesellschaftlichen Kräfte begreifen.

Nicht alles, was veränderungswürdig ist, kann und darf an die Politik delegiert werden. Einstellungen und Verhalten lassen sich nicht auf Weisung „von oben“ ändern. Dies ist nur als individuelle Anstrengung möglich: Veränderungen beginnen im Kopf.

Wir sind Deutschland. Jeder an seinem Platz. Jeder nach seinen Möglichkeiten. Und wir können gemeinsam mehr aus unseren Möglichkeiten machen. Was die Zukunft bringt, liegt in unserer Hand. In diesem Sinne wünsche ich allen Hörerinnen und Hörern ein gesundes, friedliches und erfolgreiches Jahr 2006.