Parlament

Was macht der Polizeibeauftragte?

Beschäftigte von Bundespolizei, Bundeskriminalamt und der Polizei beim Deutschen Bundestag (Polizeien des Bundes) sind Ansprechpartner für Bürger:innen, schützen sie in problematischen, kritischen oder sogar (lebens-) gefährlichen Situationen – und sind damit ein wichtiger Garant unserer Demokratie. Sollte es innerhalb der Polizeien des Bundes strukturelle Mängel oder Fehlentwicklungen geben, ist es Aufgabe des Polizeibeauftragten dazu beizutragen, diese frühzeitig zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken. Hinweise an ihn können schriftlich, per Mail oder persönlich gegeben werden – wobei auf Wunsch Vertraulichkeit der Identität der Hinweisgeber garantiert wird.


Anwalt der Polizistinnen und Polizisten


Der Polizeibeauftragte hat mit Blick auf die Polizeien des Bundes eine doppelte Aufgabe: er kann zum einen – außerhalb der behördlichen Strukturen, ohne Einhaltung des Dienstweges, unabhängig und nicht weisungsgebunden – eventuellem Fehlverhalten oder möglichen Missständen nachgehen. Das heißt konkret: sein Amt bietet eine zusätzliche Möglichkeit, Hinweise auf Missstände zu untersuchen und zu bewerten – neben den bei Einzelfällen weiter existierenden Verwaltungsermittlungen, Verfahren im Rahmen des Disziplinar- bzw. Arbeitsrechts sowie dem juristischen Weg vor die Gerichte. Der Polizeibeauftragte sieht seine Rolle auch als Anwalt der
Bundespolizist:innen. Er möchte zudem zur Lösung von alltäglichen Problemen der Beschäftigten – etwa vom Zustand der Liegenschaften bis hin zu Fragen von Vereinbarkeit von Beruf und Familie –, die an ihn herangetragen werden, beitragen.


Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger 

Zum anderen ist der Polizeibeauftragte auch ein wichtiger Ansprechpartner für die Bürger:innen, wenn sie auf – ihrer Meinung nach – polizeiliches Fehlverhalten (der Polizeien des Bundes) oder Missstände aufmerksam machen wollen. Zu seinen Kernaufgaben gehört es, Eingaben von Bürger:innen über mögliches polizeiliches Fehlverhalten von Beschäftigten der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes
und der Bundestagspolizei nachzugehen oder zu untersuchen, ob sich aus den Schilderungen Anhaltspunkte für strukturelle Mängel oder Fehlentwicklungen bezogen auf die Polizeibehörden des Bundes ergeben.