Was macht der Polizeibeauftragte?
Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger
Bürgerinnen und Bürger können sich an mich wenden, wenn sie mich auf polizeiliches Fehlverhalten oder Missstände in den Polizeibehörden des Bundes aufmerksam machen wollen. Meine Aufgabe ist es, ihren Beschwerden nachzugehen und eine Klärung des Sachverhalts herbeizuführen.
Ansprechpartner für Polizistinnen und Polizisten
Ich bin auch Ansprechpartner für Polizeibeschäftigte in den Polizeibehörden des Bundes, wenn sie mich auf strukturelle Missstände in den Polizeibehörden des Bundes oder Fehlverhalten von Vorgesetzten/Kolleginnen und Kollegen aufmerksam machen wollen. Auch in diesen Fällen leite ich nach Prüfung eine Untersuchung ein.
Bindeglied zum Parlament
Der Gesetzgeber hat mein Amt als Hilfsorgan des Bundestages bewusst mit großer Unabhängigkeit ausgestattet. Ich bin neben dem Wehrbeauftragten und der SED-Opferbeauftragten der dritte Beauftragte des Deutschen Bundestages und als solcher nicht an Weisungen gebunden. Einmal im Jahr berichte ich in meinem Tätigkeitsbericht dem Parlament und der Öffentlichkeit -jeweils zum 30. Juni- über die Ergebnisse meiner Arbeit.