Für Bürgerinnen und Bürger: Wie wende ich mich an den Polizeibeauftragten des Bundes?
Jede und Jeder kann sich schriftlich oder mündlich an den Polizeibeauftragten des Bundes wenden.
Die Beschwerde muss die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt oder die Bundestagspolizei betreffen. Der Polizeibeauftragte bearbeitet Ihre Beschwerde, wenn Sie selbst betroffen waren und wenn Sie Hinweise auf grundsätzliches Fehlverhalten oder Fehlentwicklungen bei den oben genannten Polizeibehörden geben möchten.
Ihre Beschwerde muss enthalten:
- Vorname und Nachname
- Adresse
- Sachverhalt: Was ist vorgefallen? Wann und wo?
Der Polizeibeauftragte leitet in Abstimmung mit Ihnen eine Untersuchung ein. Auf Wunsch wird Ihre Identität gegenüber der Polizei absolut vertraulich behandelt. Die Untersuchung soll den Grund für Ihre Beschwerde aufklären. Am Ende der Untersuchung steht ein Bericht, den Sie schriftlich erhalten.
So können Sie den Polizeibeauftragten erreichen:
Kontaktaufnahme per Mail: polizeibeauftragter@bundestag.de
Kontaktaufnahme per Anruf: +49 (0)30 227 39900
Kontaktaufnahme per Post:
Der Polizeibeauftragte des Bundes beim Deutschen Bundestag
Uli Grötsch
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Kontaktaufnahme persönlich: Termin nach Absprache
Kontaktaufnahme per Fax: +49 (0)30 227 39901