Für Polizeibeschäftigte: Wie wende ich mich an den Polizeibeauftragten des Bundes?
Als Beschäftigte der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes oder der Bundestagspolizei können Sie sich unmittelbar schriftlich oder mündlich an den Polizeibeauftragten des Bundes wenden.
Sie müssen weder Ihre Polizeibehörde informieren noch den Dienstweg einhalten. Nach dem Gesetz dürfen Ihnen aufgrund Ihrer Eingabe keine dienstlichen Nachteile entstehen. Auf Wunsch sichert Ihnen der Polizeibeauftragte Vertraulichkeit zu.
Der Polizeibeauftragte bearbeitet Ihre Eingabe, wenn sie Anhaltspunkte für strukturelle Mängel und Fehlentwicklungen oder mögliches Fehlverhalten von Kolleginnen/Kollegen/Vorgesetzten im Einzelfall enthält.
Ihre Eingabe muss enthalten:
- Vorname und Nachname
- Anschrift
- Sachverhalt: Was ist wann und wo vorgefallen?
Der Polizeibeauftragte leitet in Abstimmung mit Ihnen eine Untersuchung ein. Hierfür stehen ihm umfangreiche Befugnisse per Gesetz zur Verfügung.
Der Polizeibeauftragte schließt seine Untersuchung mit einer Bewertung des Sachverhalts ab. Über das Ergebnis unterrichtet er die/den Polizeibeschäftigten schriftlich.
Kontaktaufnahme per Mail: polizeibeauftragter@bundestag.de
Kontaktaufnahme per Anruf: +49 (0)30 227 39900
Kontaktaufnahme per Post:
Der Polizeibeauftragte des Bundes beim Deutschen Bundestag
Uli Grötsch
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Kontaktaufnahme persönlich: Termin nach Absprache
Kontaktaufnahme per Fax: +49 (0)30 227 39901