Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 25. September 2025, eine Reihe von Vorlagen zur Beratung an die Ausschüsse überwiesen:
Asylsuchende: Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Regelmäßig und zeitnah Zahlen über Infektionskrankheiten bei Asylsuchenden bereitstellen“ (21/1743) vorgelegt, der federführend im Gesundheitsausschuss beraten werden soll. 2023 sei über kritische hygienische Bedingungen und das Wiederauftreten fast ausgerotteter Krankheiten in Deutschland wie Skabies (Krätze), Tuberkulose, Diphtherie und Masern berichtet worden. Diese Vorfälle hätten insbesondere Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte für Asylsuchende sowie Einrichtungen mit ukrainischen Flüchtlingen betroffen, heißt es in dem Antrag. Das Robert-Koch-Institut (RKI) müsse daher die eingestellten Berichte über meldepflichtige Infektionskrankheiten bei Asylsuchenden in Deutschland wieder aufnehmen und auch über nicht meldepflichtige Infektionskrankheiten bei Asylsuchenden regelmäßig berichten.
Zahnärztliche Versorgung: In einem weiteren Antrag fordert die AfD-Fraktion „Bürokratieabbau in der zahnärztlichen Versorgung“ (21/1744). Auch dieser Antrag soll zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen werden. In der zahnärztlichen Versorgung gebe es zahlreiche bürokratische Hürden, die zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand und die Effizienz der Praxen beeinträchtigten, ohne die Versorgungqualität zu verbessern, heißt es in dem Antrag. Viele Regularien seien übermäßig komplex und erforderten eine Überprüfung und Anpassung, um besser auf die praktischen Bedürfnisse des Arbeitsalltags und der Patientenversorgung einzugehen. Die Abgeordneten fordern, die Verpflichtung zur regelmäßigen Vorlage von Fortbildungsnachweisen gegenüber den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen durch ein System stichprobenartiger Prüfungen zu ersetzen. Zudem sollte der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung nicht zusätzlich gegenüber der Kassenzahnärztlichen Vereinigung erbracht werden müssen, wenn dieser bereits durch die zuständige Zahnärztekammer im Rahmen der Approbations- und Berufsausübungspflichten überprüft werde. Ferner soll die Strahlenschutzverordnung zahnarztpraxistauglich angepasst werden.
E-Rezept: „Entbürokratisierung des E-Rezepts – Angabe der Berufsbezeichnung im E-Rezept-Datensatz streichen“ lautet der Titel eines Antrags (21/1745), den die AfD-Fraktion eingebracht hat. Er soll zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen werden. Die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) solle dahingehend geändert werden, dass bei elektronisch ausgestellten Verschreibungen die Angabe der Berufsbezeichnung der verschreibenden Person entfallen kann, sofern diese durch die qualifizierte elektronische Signatur und die Telematikinfrastruktur zweifelsfrei identifizierbar ist, schreibt die Fraktion. Gegenüber den Krankenversicherungen und Apotheken müsse eine verbindliche und einheitliche Auslegung der geänderten Regelung gewährleistet werden, um Fehlinformationen, Retaxierungen und Rückläufer zu vermeiden, heißt es in dem Antrag.
Die Pflicht zur Angabe der Berufsbezeichnung der verschreibenden Person erweise sich als fehleranfällig und praxisfern. Es komme vermehrt zu Rückweisungen durch Apotheken mit Verweis auf angeblich unzulässige oder falsch kodierte Berufsbezeichnungen, erklärt die Fraktion in der Begründung des Antrags. In der Folge würden Verordnungen nicht beliefert und müssen durch die ausstellende Praxis korrigiert werden, was zusätzliche Arbeit verursache und die Versorgung der Patienten verzögere.
Bürokratieabbau im Gesundheitswesen: „Beschleunigung der Umsetzung der Maßnahmen aus dem ,Eckpunktepapier zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen' vom 30. November 2023“ lautet der Titel eines weiteren Antrags der AfD-Fraktion (21/1746), der ebenfalls im Gesundheitsausschuss federführend beraten werden soll. Die AfD-Fraktion fordert darin einen die Bundesregierung auf, dafür zu sorgen, dass die noch offenen Vorschläge aus dem Eckpunktepapier zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen aus dem Jahr 2023 schnellstmöglich umgesetzt werden. Zu den Vorschlägen gehören demnach die Vereinfachung der Dokumentationspflichten, die Optimierung von Abrechnungsverfahren, die Förderung der Interoperabilität digitaler Systeme, die Entlastung des medizinischen Fachpersonals, die Verbesserung von Genehmigungsverfahren, die Vereinfachung der Vergütungssysteme, die Vereinheitlichung der Prüfungen durch den medizinischen Dienst (MD) und die Abschaffung der Abrechnungsprüfungen in der stationären Kinder- und Jugendmedizin.
Herzgesundheit: In einem weiteren Antrag (21/1747), den die AfD-Fraktion vorgelegt hat, werden „Maßnahmen zur Förderung der Herzgesundheit“ verlangt. Auch hier soll der Gesundheitsausschuss die federführende Beratung übernehmen. Die AfD-Fraktion fordert Initiativen zur Förderung der Herzgesundheit. Herz-Kreislauf-Erkrankungen seien in Deutschland die häufigste Todesursache und stünden für rund 40 Prozent der Sterbefälle. Sie führten nicht nur zu vielen Todesfällen, sondern auch zu schweren körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen bis hin zu Pflegebedürftigkeit, heißt es in dem Antrag. Die Abgeordneten fordern mehr Grundlagenforschung insbesondere in den Bereichen Herzinsuffizienz, Arteriosklerose, Herzklappenerkrankungen und Herzrhythmusstörungen, um innovative Diagnose- und Therapiemethoden zu entwickeln. Zudem müsse die Gesundheitsbildung in allen Altersgruppen bezüglich der verursachenden Lebensstilfaktoren wie Übergewicht, Bewegungsmangel und Rauchen verbessert werden. Ferner sollten Betriebsärzte stärker in die Primär- und Sekundärprophylaxe von Herz-Kreislauf-Erkrankungen eingebunden werden.
Arzt- und Facharztausbildung: Die AfD-Fraktion will die „ärztliche Ausbildung und Weiterbildung zum Facharzt bei Ambulantisierung der Versorgung sicherstellen und weiterentwickeln“. Ihr Antrag (21/1748) soll federführend im Gesundheitsausschuss beraten werden. Bei Umstrukturierungen im Gesundheitssystem müssen nach Ansicht der AfD-Fraktion die Auswirkungen auf die ärztliche Aus- und Weiterbildung zum Facharzt bedacht werden. Die angestrebte und aus Patientensicht, aus Kostengründen und angesichts der personellen Engpässe sinnvolle Ambulantisierung der Medizin werde ein zusätzliches Problem schaffen, wenn dem nicht entgegengesteuert werde, heißt es in dem Antrag. Viele für die ärztliche Weiterbildung obligate Tätigkeiten würden vom stationären in den ambulanten Bereich und auch in Praxiskliniken verlagert. Durch die Zunahme tagesstationärer Behandlungen werde selbst in Universitätskrankenhäusern die Bettenzahl tendenziell abnehmen, was auf die Zahl der Medizinstudienplätze negative Auswirkungen haben werde, da für diese im Allgemeinen die Zahl der Betten in den Kliniken relevant sei. Die Abgeordneten fordern eine Regierungskommission zur Förderung der ärztlichen Aus- und Weiterbildung, die den Auftrag erhalten soll, den Bedarf an Medizinstudienplätzen sowie den Bedarf an Weiterbildungsmöglichkeiten zum Facharzt festzustellen.
Mortalitätsregister: Darüber hinaus schlägt die AfD-Fraktion in einem Antrag (21/1749) die Einrichtung eines nationalen Mortalitätsregisters für Forschungszwecke vor. Der Antrag soll an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen werden. Die AfD-Fraktion fordert die Einrichtung eines nationalen Mortalitätsregisters für Forschungszwecke. Die derzeitige Todesursachenstatistik weise methodische Mängel auf, die eine präzise Erfassung der tatsächlichen Krankheitslast verhinderten. Wenn ausschließlich das als Grundleiden definierte Krankheitsbild dokumentiert werde, führe das insbesondere bei Patienten mit multikausalen Krankheitsverläufen zu erheblichen Informationsverlusten, heißt es in dem Antrag. Die Defizite machten deutlich, dass die derzeitigen Datenstrukturen den Anforderungen einer modernen Gesundheitsüberwachung und -steuerung nicht gerecht würden, da sie präzise epidemiologische Analysen behinderten, Zusammenhänge zwischen verschiedenen Erkrankungen verschleierten und die Planung einer zielgerichteten Prävention und Versorgung erschwerten.
Zuwanderung ins Gesundheitssystem: „Zuwanderung ins Gesundheitssystem begrenzen – Zurückführung der medizinischen Versorgung von Ausländern auf das verfassungsrechtlich gebotene Minimum (Orientierung am dänischen Modell)“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (21/1750), der an den Gesundheitsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen wurde. Die „Zuwanderung in das Gesundheitssystem“ muss nach Ansicht der AfD-Fraktion begrenzt werden. Nach derzeitiger Rechtslage erhielten Asylbewerber medizinische Leistungen, die über die Sicherung der Gesundheit in akuten Notfällen hinausgingen. Dies umfasse unter anderem die Behandlung chronischer Erkrankungen sowie psychotherapeutische Angebote, heißt es in dem Antrag. Nach 18 Monaten Aufenthalt in Deutschland (beziehungsweise 36 Monaten ab 2023) erhielten Asylsuchende in vielen Fällen sogar analoge Leistungen wie gesetzlich Krankenversicherte. Diese großzügige Auslegung des staatlichen Fürsorgeauftrags über das verfassungsrechtlich notwendige Maß hinaus erzeuge Fehlanreize und könne zur rechtsmissbräuchlichen Inanspruchnahme des Asylsystems führen. Die Abgeordneten fordern eine Reduktion der Leistungen auf akute Notfallbehandlungen, Schmerztherapie und lebensbedrohliche oder nicht aufschiebbare medizinische Maßnahmen, unabhängig von der Dauer des Aufenthalts in Deutschland.
Digitalisierung im Gesundheitswesen: Die AfD-Fraktion hat einen weiteren Antrag mit dem Titel „Digitalisierung und Bürokratieabbau im Gesundheitswesen – Effiziente Versorgung durch strukturelle Reformen stärken“ (21/1751) vorgelegt. Der Antrag soll zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen werden. Das Gesundheitswesen leide unter einem historisch gewachsenen und teilweise überregulierten Verwaltungsapparat. Dokumentationspflichten, analoge Verfahren und unklare gesetzliche Regelungen erschwerten eine effiziente Versorgung, heißt es in dem Antrag. Die Abgeordneten fordern unter anderem ein digitales, unterschriftsfreies Verfahren zur Prüfung der Familienversicherung sowie die Einführung eines vereinfachten Strukturmodells zur Pflegedokumentation in allen voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen.
Ersthelfer-Alarmierungssysteme: Die AfD-Fraktion hat zudem einen Antrag mit dem Titel „Flächendeckende Einführung und bundeseinheitliche Regulierung smartphonebasierter Ersthelfer-Alarmierungssysteme“ (21/1752) vorgelegt. Auch dieser Antrag soll federführend im Gesundheitsausschuss beraten werden. Bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand sei die Überlebenschance der Betroffenen maßgeblich von der Geschwindigkeit der ersten lebensrettenden Aktivitäten abhängig. Mit smartphonebasierten Ersthelfer-Apps könnten freiwillige, geschulte Ersthelfer, die sich in der Nähe des Notfallortes befinden, parallel zum Rettungsdienst alarmiert werden, heißt es in dem Antrag der Fraktion. Damit könne das sogenannte interventionsfreie Intervall signifikant verkürzt und die Überlebenswahrscheinlichkeit deutlich erhöht werden. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung dazu auf, die gesetzlichen Voraussetzungen für die bundesweite, flächendeckende Einführung und den Betrieb smartphonebasierter Ersthelfer-Alarmierungssysteme zu schaffen. Dazu müssten bundeseinheitliche technische Mindeststandards und eine vollständige Interoperabilität aller bestehenden und künftigen Systeme festgelegt werden.
Bauwende: „Bauwende jetzt – Stadtumbau sozial, demokratisch und nachhaltig planen und gestalten“ lautet der Titel eines Antrags (21/1753), den die Fraktion Die Linke eingebracht hat. Vorgesehen ist, den Antrag zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zu überweisen. Umbau müsse vor dem Neubau von Gebäuden Vorrang haben, heißt es in dem Antrag, in dem auch Maßnahmen zur Behebung des Leerstands gefordert werden. „Bundesweit stehen circa 1,9 Millionen Wohnungen leer und allein in den sieben größten Städten sind 8,11 Millionen Quadratmeter Bürofläche ungenutzt“, schreiben die Abgeordneten. Zusätzlich würden bundesweit schätzungsweise 550.000 Wohnungen als Ferienunterkünfte zweckentfremdet. Daher müsse die Bundesregierung die gesetzlichen Grundlagen zur Mobilisierung dieser Raumpotenziale stärken, die kommunalen Verwaltungen in die Lage versetzen, diese umzusetzen und Investitionen über die Städtebauförderung auf den Weg bringen. Zur Sicherung des Baubestandes sollten kommunale Abrissstopps vereinfacht sowie kommunale Umbauprogramme für bezahlbaren Wohnraum gestärkt werden. Außerdem werden ein Bodenpreisdeckel, eine Bodenwertzuwachssteuer sowie die Ertüchtigung kommunaler Vorkaufs- und Eingriffsrechte verlangt. Der Bundesregierung wirft die Fraktion vor, mit dem geplanten „Bau-Turbo“ zur Beschleunigung von Verfahren in Wirklichkeit die Bodenspekulation anzuheizen. „Statt dem schnellen Bau von günstigem Wohnraum folgt damit die planlose Versiegelung von Äckern und Grünflächen, die ökologisch und städtebaulich problematische Zersiedelung der Stadtränder und des ländlichen Raums sowie der Verlust öffentlicher Räume“, wird kritisiert. Problematisch sei auch die Schwächung der kommunalen Planungshoheit.
Deutsche Bahn: Die Abgeordneten der AfD-Fraktion haben einen Antrag mit dem Titel „Mitglieder des Deutschen Bundestag aus Aufsichtsräten bei der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft und der Autobahn GmbH des Bundes dauerhaft abberufen“ (21/1754) vorgelegt. Die Vorlage soll zur federführenden Beratung an den Verkehrsausschuss überwiesen werden. Gewählte Abgeordnete des Bundestags seien einzig ihrem Gewissen unterworfen, schreiben die Abgeordneten in der Begründung zu ihrem Antrag. Mitglieder von Aufsichtsräten von Aktiengesellschaften und GmbHs seien jedoch keinesfalls einzig ihrem Gewissen unterworfen, sondern den Bestimmungen des Aktiengesetzes beziehungsweise des GmbH-Gesetzes. Sie seien zur Verschwiegenheit über Interna der Aktiengesellschaft oder GmbH verpflichtet. Dies kann aus Sicht der AfD-Fraktion dazu führen, „dass Mitglieder des Bundestages ihren Kontrollauftrag gegenüber Regierung, Verwaltung und Beteiligungen nicht vollumfänglich wahrnehmen können“. Da ihnen als Mitglieder eines Aufsichtsrats de jure alle relevanten Vorgänge bekannt sein müssten, dürften sie sich in der parlamentarischen Arbeit zu den die Deutsche Bahn AG oder die Autobahn GmbH des Bundes (Autobahngesellschaft) betreffenden Themen nicht mehr einlassen, weil sie sich geschäftsschädigend verhalten könnten. Die gleichzeitige Mitgliedschaft im Bundestag und in einem Organ einer in Bundesbesitz stehenden Gesellschaft könne zu einer möglichen Fallkonstellation führen, „dass Aufsichtsratsmitglieder schon deshalb eine parlamentarische Aufklärung und Kontrolle zu verhindern versuchen könnten, weil sie aus haftungsrechtlichen Gründen nicht gegen sich selbst als Organe der Gesellschaft vorgehen wollen und können“, heißt es in der Vorlage. Aufsichtsratsmitglieder, die von der Bundesregierung entsandt wurden und keine Abgeordnetenmandate innehaben, solle eine derartige Regelung nicht betreffen. Ein starkes Engagement von Finanz- und Verkehrsministerium über deren beamtete Staatssekretäre in den Aufsichtsräten von Deutscher Bahn AG und Autobahngesellschaft „bleibt erwünscht“, schreibt die AfD-Fraktion.
Post- und Paketmärkte: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag mit dem Titel „Gute Arbeitsbedingungen und fairen Wettbewerb auf Post- und Paketmärkten sicherstellen – Zustellerinnen und Zusteller wirksam entlasten“ (21/1756) vorgelegt, der federführend im Ausschuss für Arbeit und Soziales weiterberaten werden soll. Darin schreiben die Abgeordneten, dass die von der Bundesregierung geplante Entfristung des Paket-Boten-Schutzgesetzes, mit dem die so genannte Nachunternehmerhaftung über Ende 2025 hinaus weiterbestehen soll, „ein erster, notwendiger Schritt“ sei, um Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung auch künftig zu verhindern. Er reiche jedoch „bei Weitem nicht aus“. Die Fraktion fordert von der Bundesregierung unter anderem, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der zum Schutz der Paketzustellerinnen und -zusteller für Pakete mit einem Einzelgewicht von mehr als 20 Kilogramm die verpflichtende Zustellung durch zwei Personen ohne Ausnahmen vorschreibt. Die Ankündigung, im Nachgang zur Entfristung des Paketboten-Schutz-Gesetzes Verfahrenserleichterungen für Unternehmen der Kurier-, Express- und Paketbranche zeitnah zu prüfen, müsse so umgesetzt werden, dass keine sozialen oder ökologischen Standards herabgesetzt werden, heißt es in dem Antrag weiter.
(vom/ste/29.09.2025)