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Energie

Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf

Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. November 2025, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften“ (Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz, 21/2506, 21/3203) beraten. Nach halbstündiger Aussprache wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Ziel des Wasserstoff-Beschleunigungsgesetzes ist es laut Bundesregierung, relevante Zulassungs- und Vergabeverfahren schneller, einfacher und digitaler zu machen. Das Gesetz nehme die gesamte Wasserstoff-Lieferkette – Herstellung, Import, Speicherung und Transport von Wasserstoff – in den Blick. Es erfasse insbesondere Elektrolyseure, Importanlagen für Wasserstoff(-derivate), Wasserstoffspeicher und -leitungen. Zur Dekarbonisierung des Schiff- und Luftverkehrs würden ferner Anlagen zur Herstellung synthetischer Kraftstoffe erfasst.

Die Regelung sieht spezifische Instrumente vor, die die Verfahren massiv beschleunigen sollen. Dazu zählen unter anderem klare Fristenregelungen, umfassende Vorgaben zur Verfahrensdigitalisierung sowie beschleunigte Vergabeverfahren. Überdies werde die Gewinnung von natürlichem Wasserstoff erleichtert, indem dieser als bergfreier Bodenschatz im Bundesberggesetz definiert wird.

Wasserstoffanlagen im „überragenden öffentlichen Interesse“

Außerdem legt das Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz fest, dass Anlagen und Leitungen im Anwendungsbereich des Gesetzes im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegen. Damit komme Wasserstoffinfrastrukturprojekten in Zulassungsentscheidungen ein besonderes Gewicht zu. 

„Belange der öffentlichen Wasserversorgung – insbesondere des Trinkwasserschutzes – und des Wasserhaushalts bleiben hierbei gewahrt“, schreibt die Regierung. (hau/06.11.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© Die Linke Thüringen

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

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Fabian Gramling

Fabian Gramling

© Fabian Gramling/ Lukas Muckenfuß

Gramling, Fabian

CDU/CSU

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Manfred Schiller

Manfred Schiller

© Manfred Schiller/ privat

Schiller, Manfred

AfD

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Mahmut Özdemir

Mahmut Özdemir

© Mahmut Özdemir/ Maximilian König

Özdemir (Duisburg), Mahmut

SPD

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Dr. Alaa Alhamwi

Dr. Alaa Alhamwi

© Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion / Stefan Kaminski

Alhamwi, Dr. Alaa

Bündnis 90/Die Grünen

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Jörg Cezanne

Jörg Cezanne

© Jörg Cezanne / Maik Brückner

Cezanne, Jörg

Die Linke

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Elisabeth Winkelmeier-Becker

Elisabeth Winkelmeier-Becker

© DBT/ Inga Haar

Winkelmeier-Becker, Elisabeth

CDU/CSU

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Mathias Weiser

Mathias Weiser

© Mathias Weiser/ AfD-Bundestagsfraktion

Weiser, Mathias

AfD

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Nicklas Kappe

Nicklas Kappe

© Nicklas Kappe/ Marcel Wiesten

Kappe, Nicklas

CDU/CSU

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Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© Die Linke Thüringen

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 21/2506 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher Vorschriften
    PDF | 560 KB — Status: 03.11.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3203 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher Vorschriften - Drucksache 21/2506 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 332 KB — Status: 10.12.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Energie

Experten plädieren für mehr Tempo beim Wasserstoffgesetz

Zeit: Montag, 24. November 2025, 13.30 bis 15 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.200

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat sich am Montag, 24. November 2025, in einer öffentlichen Anhörung mit der Beschleunigung der Verfügbarkeit und der Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf beschäftigt. Dazu lag ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung vor (21/2506). Die Mehrheit der Sachverständigen forderte Tempo bei der Verabschiedung und Umsetzung des Gesetzes sowie die Erweiterung des Anwendungsbereiches auf alle für den Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes notwendigen Maßnahmen.

„Schnell verabschieden und zügig umsetzen“

Dr. Kirsten Westphal, Mitglied der Hauptgeschäftsführung Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), erwartet eine schnelle Verabschiedung und zügige Umsetzung des Gesetzes. „Entscheidend ist, dass der Gesetzgeber das Momentum nutzt, um einen breiten Anwendungsrahmen in der aktuellen initialen Phase des Wasserstoffhochlaufs zu schaffen, der die Grundlage für den beschleunigten Aufbau der Wertschöpfungsinfrastruktur darstellt“, sagte Westphal. 

Neben Tempo plädiert der BDEW auch dafür, „den Anwendungsbereich zu erweitern“. Dies gelte vor allem für die Berücksichtigung von kohlenstoffarmem Wasserstoff. „Kohlenstoffarmer Wasserstoff ist unabdingbar für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft und die Transformation des Industriestandortes Europa“, unterstrich Westphal. Daher sollten Anlagen zur Erzeugung des kohlenstoffarmen Wasserstoffs in den Anwendungsbereich des Gesetzes aufgenommen werden. Kohlenstoffarmer Wasserstoff umfasst unterschiedliche Produktionsmethoden wie die Herstellung aus fossilen Brennstoffen mit nachfolgender Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (CCS) oder -nutzung (CCU) sowie die Elektrolyse mit Strom aus Kernenergie.

„Anwendungsbereich ausweiten“

Hauke Dierks, Referatsleiter Umwelt- und Rohstoffpolitik bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), unterstützte diese Forderung. „Der Anwendungsbereich sollte deshalb auf alle Zulassungsverfahren von Vorhaben deutlich ausgeweitet werden, die Wasserstoff oder seine Derivate herstellen, speichern, transportieren oder verwenden. Also alle mit dem Hochlauf der Wasserstoffinfrastruktur verbundenen Vorhaben“, betonte Dierks. 

Außerdem sollten die Beschleunigungsverfahren für Sonderregelungen – wie Fristverkürzungen, Zentralisierung sowie Digitalisierung von Verfahrensschritten – für alle Genehmigungsverfahren für Wasserstoffprojekte in das Gesetz aufgenommen werden.

„Erdgasversorgung weiterhin sicherstellen“

Barbara Fischer, Geschäftsführerin der Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas (FNB), ein Zusammenschluss der überregionalen deutschen Fernleitungsnetzbetreiber, übte Kritik. Fischer bemängelte, der Gesetzentwurf berücksichtige „nicht oder ungenügend Regelungsinhalte, die insbesondere für den Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes wichtig sind“. Dabei sei es besonders wichtig, dass „der Gesetzgeber die Erweiterung des Anwendungsbereiches stringent auf alle für den Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes notwendigen Maßnahmen ausweitet“. So müsse trotz der Umstellung der Leitungen von Erdgas auf Wasserstoff die Erdgasversorgung im verbleibenden Erdgasnetz weiterhin sichergestellt werden. 

Um dies zu gewährleisten, seien sogenannte erdgasverstärkende Maßnahmen erforderlich. So müssten beispielsweise Anschlussnehmer, die an eine umzustellende Gasleitung angeschlossen sind und weiter mit Gas versorgt werden müssen, erst über eine andere Leitung an das Gasnetz angebunden werden, um die Umstellleitung für den Wasserstofftransport „freizumachen“. „Diese erdgasverstärkenden Maßnahmen müssen zwingend vor der Umstellung durchgeführt werden“, forderte Fischer.

„Weitere politische Signale nötig“

Auch Dr. Andre Brauner, Leiter des Liegenschafts- und Planungsrechts der Open Grid Europe GmbH, forderte, den Anwendungsbereich des Gesetzes dahingehend zu erweitern, dass der Aufbau aller Wasserstoffinfrastrukturen in der Hochlaufphase beschleunigt werden kann.

„Über die Beschleunigung hinaus sind weitere politische Signale nötig, um einen wettbewerbsfähigen Wasserstoffmarkt entstehen zu lassen“, sagte Brauner. Er verlangte „Instrumente und Regulatorik, die sinkende Erzeugungskosten und einen starken Nachfrageimpuls ermöglichen“. Dazu sollten europäische Regeln für die Produktion von erneuerbarem und kohlenstoffarmen Wasserstoff angepasst werden. Außerdem brauche es „die Förderung der Anwendung in der Industrie und eine ambitionierte Kraftwerksstrategie“.

„Umsetzung vieler Projekte stockt“

Prof. Dr. Mario Ragwitz, Institutsleiter der Fraunhofer-Einrichtung für Energieinfrastrukturen und Geotechnologien IEG und Koordinator Entwicklung Transport und Speicherung von Wasserstoff (Transhyde), wies darauf hin, dass aktuell die Umsetzung vieler Projekte zur Wasserstoffnutzung aufgrund einer mangelnden Wirtschaftlichkeit stocke. Der vorliegende Gesetzentwurf baue zwar hemmende Faktoren des Wasserstoffhochlaufs ab, vor allem bei Erzeugung und Infrastrukturen. „Mindestens ebenso wichtig ist es aber auch, dass zusätzlich fördernde Rahmenbedingungen geschaffen werden, die Nachfrage zu stimulieren“, forderte Ragwitz. 

Die Wasserstoffnutzung in der Stahlerzeugung, der Chemie und bei Hochtemperatur-Anwendungen erfordere einen CO2-Preis von deutlich mehr als 200 Euro pro Tonne und sei somit ohne gezielte Instrumente mittelfristig nicht wirtschaftlich. „Daher ist die zentrale Voraussetzung für den Hochlauf der Wasserstoffnutzung die stringente und fokussierte Förderung einzelner, strategisch relevanter Nachfragesegmente“, sagte Ragwitz.

„Gesamtkonzept des Bundes zur Energiewende fehlt“

Dr. Klaus Ritgen von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände kritisierte, „dass es an einem Gesamtkonzept des Bundes zur Energiewende fehlt“. Auch dieser Gesetzentwurf stelle letztlich nur ein Stückwerk in einer Vielzahl von kleinteiligen Gesetzen dar. Notwendig sei stattdessen ein Gesamtkonzept, das die verschiedenen Aspekte einer von erneuerbaren Energien getragenen Energiewende zusammenbringe, Wertschöpfung vor Ort erhalte, Akzeptanz schaffe und die zentralen Funktionen der Kommunen berücksichtige. 

Trotz des Gesetzentwurfs blieben „grundlegende Herausforderungen für den Wasserstoffhochlauf bestehen“. Es bedürfe insbesondere ausreichender finanzieller Mittel und Finanzierungsmechanismen, um die nationale Wasserstoffstrategie erfolgreich umsetzen zu können.

„Komplette Umstellung auf grünen Wasserstoff gewährleisten“

Noch grundsätzlicher fiel die Kritik von Alexander Kräß, Referent für Klima- und Energiepolitik beim Deutschen Naturschutzring (DNR), aus. Der Vorschlag ziele darauf ab, vor allem die Infrastruktur zu beschleunigen. „Mit dem ,überragenden öffentlichen Interesse' sollen dabei demokratische Beteiligungsrechte reduziert und Umweltstandards abgeschwächt werden“, sagte Kräß. 

Ein überragendes öffentliches Interesse könne nicht gegeben sein, wenn das Gesetz sowohl grünen als auch fossilen Wasserstoff fördere. „Hier braucht es konkrete Maßnahmen, um eine komplette Umstellung auf grünen Wasserstoff mittel- und langfristig zu gewährleisten“, forderte Kräß. Zudem müssten die Auswirkungen der jeweiligen Technologien auf den Wasserhaushalt noch genauer Berücksichtigung finden.

„Ohne grünen Wasserstoff keine Energiewende“

Anke Mönnig, stellvertretende Bereichsleiterin der Abteilung Wirtschaft und Soziales bei der Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung (GWS), betonte: „Ohne grünen Wasserstoff wird es keine Energiewende und keine Dekarbonisierung der Wirtschaft geben.“ Die Investitionen in grüne Wasserstofftechnologien könnten einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Ländern schaffen. 

Mönnig forderte, „weitere Maßnahmen zu ergreifen, um einen erfolgreichen Wasserstoffhochlauf zu ermöglichen wie beispielsweise die Schaffung grüner Leitmärkte“. (nki/24.11.2025)

Dokumente

  • 21/2506 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher Vorschriften
    PDF | 560 KB — Status: 03.11.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 18. Sitzung am Montag, den 24. November 2025, 13:30 Uhr, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.200 - öffentlich

Protokolle

  • Wortprotokoll der 18. Sitzung (öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung "Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher Vorschriften", BT-Drucksache 21/2506) des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am 24. November 2025

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • 21(9)132 Stellungnahme der Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V.
  • 21(9)133 Stellungnahme des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.
  • 21(9)134 Stellungnahme der DIHK - Deutsche Industrie- und Handelskammer
  • 21(9)135 Stellungnahme des Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
  • 21(9)136 Stellungnahme der Open Grid Europe GmbH
  • 21(9)138 Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
  • 21(9)139neu Stellungnahme des Sachverständigen Prof. Dr. Mario Ragwitz / Fraunhofer IEG

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Wirtschaft und Energie

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Energie

Bundestag beschließt das Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz

Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Februar 2026, das Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz der Bundesregierung verabschiedet. In dem vom Wirtschaftsausschuss geänderten Gesetzentwurf zur „Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher Vorschriften“ (21/2506, 21/3203) werden rechtliche Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf geschaffen. 

Der Bundestag beschloss auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses zudem die Annahme einer Entschließung. CDU/CSU und SPD stimmten für den Gesetzentwurf in geänderter Fassung und für die Entschließung, die AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmten in beiden Fällen dagegen. Zur Abstimmung lag den Abgeordneten eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (21/4326) vor. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Ziel des Gesetzes sei es, laut Regierung, die Genehmigungsverfahren zu vereinfachen, zu digitalisieren und bürokratische Hürden abzubauen. Die vorgeschlagenen Regelungen beschleunigten die Verfügbarkeit von Wasserstoff und sorgten für bessere Rahmenbedingungen beim Wasserstoffhochlauf, heißt es in dem Entwurf. 

Der Gesetzentwurf erfasse die gesamte Lieferkette von der Herstellung über den Import und die Speicherung bis zum Transport von Wasserstoff. Die Verfahren dafür sollen einfacher, digitaler und schneller werden. So soll der Ausbau der Wasserstoff-Infrastruktur demnach im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Verfahren im Wasserrecht will man durch kurze Fristen für Genehmigungsbehörden beschleunigen. Außerdem soll es im Energiewirtschaftsrecht Erleichterungen für die Genehmigung von Wasserstoffleitungen geben.

Der Entwurf stehe im Kontext der Erreichung der Ziele der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 25. September 2015 „UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ und trage dazu bei, die Nachhaltigkeitsziele zu erreichen, heißt es in der Vorlage. Der Vorschlag trage  auch dazu bei, bezahlbare, verlässliche, nachhaltige und moderne Energie bereitzustellen.

Änderungen im Ausschuss

Durch einen Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD wurde der Entwurf am 25. Februar im Ausschuss für Wirtschaft und Energie in einigen Punkten ergänzt. So erlaubt das Gesetz auch die Errichtung des Betriebs und die Änderung von Anlagen zur Umwandlung von Wasserstoffderivaten und flüssigen organischen Wasserstoffträgern zu Wasserstoff. Außerdem werden Anlagen zum Import von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs, beispielsweise Power-to-Liquid-Produkte (PtL-Produkte), mit aufgenommen. PtL-Produkte sind synthetische, flüssige Kraftstoffe und Rohstoffe, die durch Elektrolyse mit erneuerbarem Strom hergestellt werden. 

Hauptprodukte sind flüssige E-Fuels wie Kerosin, Diesel und Benzin, die zur Dekarbonisierung von Flug-, Schiffs- und Lkw-Verkehr beitragen sollen. Ferner werden auch Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff unter Nutzung von Anlagen zur Abscheidung von Kohlendioxid in den Anwendungsbereich aufgenommen. Damit sind Dampfreformierungsanlagen erfasst, die unter Nutzung der Kohlendioxid-Abscheidung (CCS) kohlenstoffarmen Wasserstoff erzeugen.

Entschließung verabschiedet

Auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses beschloss der Bundestag eine Entschließung. Darin wird auf die Bedeutung von Transformationsprojekten der Hafeninfrastruktur mit dem Ziel verwiesen, den Bau sowie Ausbau von Produktions- und Lagerstätten für Energieträger und erneuerbare Energieanlagen in den Häfen zu beschleunigen und zu unterstützen. Außerdem soll sichergestellt werden, kleine und mittlere Unternehmen und vor allem kleine Handwerksbetriebe im Rahmen des Wasserstoffhochlaufs zu berücksichtigen.

Zudem soll die Bundesregierung sich für eine Verlängerung der Strompreiskompensation und die Erhaltung der geltenden Stromnetzentgeltbefreiung für Elektrolyseure einsetzen. Die Bundesnetzagentur soll zudem prüfen, in welchem Umfang die wirtschaftlichen Besonderheiten von Elektrolyseuren auch künftig berücksichtigt werden können..

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat forderte in seiner Stellungnahme (21/3203) zahlreiche Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung. Die Länderkammer hatte 32 Änderungsvorschläge eingebracht. Unter anderem wollten die Bundesländer den Anwendungsbereich des Wasserstoffhochlaufs auf die industrielle Endnutzung ausweiten.

Der Erweiterungsvorschlag betrifft die industrielle Endnutzung von Wasserstoff in emissionsintensiven Sektoren wie der Stahl- oder Chemieindustrie sowie in der Prozesswärmeerzeugung. Der Gesetzentwurf fokussiere ausschließlich die Versorgungsinfrastruktur – also die Erzeugung, Speicherung, den Transport und den Import von Wasserstoff, was jedoch nur die vorgelagerte Wasserstoffwertschöpfungskette abbilde.

Die Bundesregierung stimmte dem Vorschlag des Bundesrates nicht zu. Der Anwendungsbereich sei insbesondere auf die Herstellung und Bereitstellung von Wasserstoff zugeschnitten. Die Nutzung von Wasserstoff etwa in der Industrie beziehe sich auf eine nicht bestimmbare Anzahl von Anlagenkategorien und sei nicht Gegenstand und Ziel dieses Gesetzes. Zudem sei eine Abgrenzung bei der Nutzung von Wasserstoff und anderen Brennstoffen im Einzelfall nicht vollzugsfähig, heißt es in der Begründung der Bundesregierung. (nki/26.02.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

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Fabian Gramling

Fabian Gramling

© Fabian Gramling/ Lukas Muckenfuß

Gramling, Fabian

CDU/CSU

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Raimond Scheirich

Raimond Scheirich

© Raimond Scheirich

Scheirich, Raimond

AfD

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Mahmut Özdemir

Mahmut Özdemir

© Mahmut Özdemir/ Maximilian König

Özdemir (Duisburg), Mahmut

SPD

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Katrin Uhlig

Katrin Uhlig

© Katrin Uhlig/ Meike Kenn

Uhlig, Katrin

Bündnis 90/Die Grünen

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Jörg Cezanne

Jörg Cezanne

© Jörg Cezanne / Maik Brückner

Cezanne, Jörg

Die Linke

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Christian Moser

Christian Moser

© Christian Moser/ Birgid Allig

Moser, Christian

CDU/CSU

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Mathias Weiser

Mathias Weiser

© Mathias Weiser/ AfD-Bundestagsfraktion

Weiser, Mathias

AfD

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Nicklas Kappe

Nicklas Kappe

© Nicklas Kappe/ Marcel Wiesten

Kappe, Nicklas

CDU/CSU

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Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 21/2506 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher Vorschriften
    PDF | 560 KB — Status: 03.11.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3203 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher Vorschriften - Drucksache 21/2506 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 332 KB — Status: 10.12.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4326 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/2506, 21/3203 - Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher Vorschriften
    PDF | 1 MB — Status: 25.02.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Gesetzentwurf 21/2506, 21/3203 (Beschlussempfehlung 21/4326 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 21/4326 Buchstabe b (Entschl annehmen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw45-de-wasserstoff-1116818

Stand: 28.02.2026