Parlament

Wahlen zu Gremien

Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. November 2025, über Wahlvorschläge der Fraktionen zur Besetzung von sieben Gremien abgestimmt. Erstens ging es um die Mitglieder des Beirats zur Auswahl von Themen für die Sonderpostwertzeichen ohne Zuschlag beim Bundesministerium der Finanzen (Programmbeirat, 21/2013), zweitens um die Mitglieder des Beirats für die grafische Gestaltung der Sonderpostwertzeichen beim Bundesministerium der Finanzen (Kunstbeirat, 21/2014), drittens um die Wahl von Mitgliedern des Beirats der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr (21/2362), viertens um die Wahl von Mitgliedern des Kuratoriums der Stiftung „Deutsches Historisches Museum“ (21/1977, 21/1978, 21/1979, 21/1980), fünftens um die Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums (21/2057), sechstens um die Wahl von Mitgliedern des Gremiums gemäß Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes (21/2058, 21/2563) und siebtens um die Wahl von Mitgliedern des Gremiums gemäß Paragraf 5 Absatz 4 des Bundeswehrfinanzierungs- und -sondervermögensgesetzes (21/2059, 21/2564). 

Programmbeirat und Kunstbeirat

Für die Wahl zum Programmbeirat lag ein Wahlvorschlag von CDU/CSU. AfD und SPD vor (21/2313), für die Wahl zum Kunstbeirat ein Wahlvorschlag von CDU/CSU und AfD (21/2314). Beide Wahlvorschläge wurden mehrheitlich bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken angenommen. 

Für den Programmbeirat wurden auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion Dr. Inge Gräßle und  Dr. Andreas Lenz als ordentliche Mitglieder und Pascal Reddig und Dr. Florian Dorn als Stellvertreter gewählt; auf Vorschlag der AfD-Fraktion wurden Dr. Rainer Kraft als ordentliches Mitglied und Sven Wendorf als Stellvertreter gewählt; auf Vorschlag der SPD-Fraktion wurden Dr. Wiebke Esdar als ordentliches Mitglied und Kathrin Michel als Stellvertreterin gewählt.

Für den Kunstbeirat wurden auf Vorschlag der Unionsfraktion Pascal Reddig als ordentliches Mitglied und Lukas Krieger als Stellvertreter und auf Vorschlag der AfD-Fraktion Rainer Groß als ordentliches Mitglied und Nicole Hess als Stellvertreterin gewählt.

Beirat der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr

Für die Wahl des Beirats der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr wurden auf Wahlvorschlag von CDU/CSU, AfD und SPD (21/2362) für die Unionsfraktion Henning Rehbaum,, für die AfD-Fraktion Ulrich von Zons und für die SPD-Fraktion Martin Kröber gewählt. 

Kuratorium der Stiftung „Deutsches Historisches Museum“

Für das Kuratorium der Stiftung „Deutsches Historisches Museum“ wurde auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion (21/1977) einstimmig für die restliche Amtszeit als Mitglied Stephan Mayer als Nachfolger des ehemaligen Abgeordneten Thomas Hacker (FDP) gewählt. Ebenso einstimmig wurden als Stellvertreter gewählt Dr. Andreas Lenz als Nachfolger der ehemaligen Abgeordneten Anikó Glogowski-Merten (FDP) und persönlicher Stellvertreter von Stephan Mayer und Dr. Ottilie Klein als Nachfolgerin von Stephan Mayer und persönliche Stellvertreterin des CDU-Abgeordneten Ansgar Heveling. 

Die AfD-Fraktion hatte Sven Wendorf und als Stellvertreter Ronald Gläser vorgeschlagen (21/1978). Dem Wahlvorschlag stimmte lediglich die AfD-Fraktion zu, die übrigen Fraktionen lehnen ihn ab. Wendorf und Gläser sind somit nicht zu Kuratoriumsmitgliedern gewählt. 

Für die SPD-Fraktion (21/1979) wurde Dr. Franziska Kersten als Nachfolgerin der ehemaligen Abgeordneten Katrin Budde (SPD) und als persönliche Stellvertreterin des Abgeordneten Helge Lindh für die restliche Amtszeit bei Gegenstimmen der AfD-Fraktion gewählt. Ebenfalls bei Gegenstimmen der AfD-Fraktion wurde Marlene Schönberger (Bündnis 90/Die Grünen) in das Kuratorium gewählt. Sie hatte als Mitglied für den ehemaligen Abgeordneten Erhard Grundl (Bündnis 90/Die Grünen) und als persönliche Stellvertreterin ihrer Fraktionskollegin Awet Tesfaiesus kandidiert (21/1980). 

Wahrend diese Wahlen per Handzeichen erfolgten, wurde über drei Wahlvorschläge der Fraktion Die Linke für ein Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) gemäß Artikel 45d des Grundgesetzes (21/2057), für ein Mitglied des Gremiums gemäß Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes (21/2058) und für ein Mitglied des Gremiums gemäß Paragraf 5 Absatz 4 des Bundeswehrfinanzierungs- und sondervermögensgesetzes (21/2059) sowie über Wahlvorschläge der AfD-Fraktion zu den beiden letztgenannten Gremien (21/2563, 21/2564) mit Stimmzetteln und Wahlausweis abgestimmt.

Bünger nicht in Parlamentarisches Kontrollgremium gewählt

Die von der Linksfraktion als Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums vorgeschlagene Abgeordnete Clara Bünger (21/2057) erreichte nicht die erforderliche Zahl von 316 Stimmen. Auf sie entfielen 271 Ja-Stimmen bei 285 Nein-Stimmen und 20 Enthaltungen. 

Die Volljuristin aus dem sächsischen Wahlkreis Dresden II – Bautzen zog erstmals 2021 über die Landesliste ihrer Partei in den Bundestag ein. Sie ist Obfrau ihrer Fraktion im Innenausschuss, ordentliches Mitglied im Wahlausschuss und stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz sowie im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung. Zudem ist sie stellvertretendes Mitglied des Gemeinsamen Ausschusses, Delegationsmitglied zur Parlamentarischen Versammlung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und stellvertretende Vorsitzende der Parlamentariergruppen Westafrika und Östliches Afrika.

Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) ist für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig und überwacht den Bundesnachrichtendienst, den Militärischen Abschirmdienst und das Bundesamt für Verfassungsschutz. Die Bundesregierung muss das PKGr umfassend über die Tätigkeiten der Nachrichtendienste und über Vorgänge von besonderer Bedeutung unterrichten. Das PKGr kann von ihr außerdem Berichte über weitere Vorgänge verlangen. Das Gremium kann Akten und Dateien der Nachrichtendienste einsehen und Angehörige der Nachrichtendienste befragen. Außerdem hat es Zutritt zu allen Dienststellen der Nachrichtendienste.

Kandidaten nicht in Bundesschuldenwesengesetz-Gremium gewählt

Als Mitglied des Gremiums nach Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes hatte Die Linke Ines Schwerdtner vorgeschlagen (21/2058). Auf sie entfielen 253 Ja-Stimmen bei 284 Nein-Stimmen, 31 Enthaltungen und sieben ungültige Stimmen.Die AfD-Fraktion hatte ihre Abgeordneten Dr. Michael Espendiller, Rainer Groß und Sergej Minich als Mitglieder vorgeschlagen (21/2563). Auf Espendiller entfielen 141 Ja-Stimmen bei 415 Nein-Stimmen, elf Enthaltungen und acht ungültige Stimmen. Groß erhielt 139 Ja-stimmen bei 416 Nein-Stimmen, zwölf Enthaltungen und acht ungültigen Stimmen. Auf Minich entfielen 140 Ja-Stimmen bei 415 Nein-Stimmen, elf Enthaltungen und neun ungültigen Stimmen. Da alle vier Kandidaten nicht die erforderliche Mehrheit von 316 Stimmen erhielten, sind sie nicht als Mitglieder des Gremiums nach Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes gewählt.

Nach Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes hat der Bundestag für die Dauer einer Legislaturperiode ein Gremium gewählt, das vom Bundesfinanzministerium über alle Fragen des Schuldenwesens des Bundes unterrichtet wird. Dem Gremium dürfen nur Mitglieder des Haushaltsausschusses des Bundestages angehören. Sie sind zur Geheimhaltung verpflichtet.

Kandidaten nicht in Bundeswehrfinanzierungsgesetz-Gremium gewählt

Als Mitglied des Gremiums gemäß Paragraf 5 Absatz 4 des Bundeswehrfinanzierungs- und -sondervermögensgesetzes hatte die Fraktion Die Linke den Abgeordneten Dr. Dietmar Bartsch vorgeschlagen (21/2059). Auf Bartsch entfielen 297 Ja-Stimmen bei 239 Nein-Stimmen, 33 Enthaltungen und sieebn ungültigen Stimmen. 

Die AfD-Fraktion hatte ihre Abgeordneten Mirco Hanker und Thomas Ladzinski als Mitglieder vorgeschlagen.(21/2564). Hanker erhielt 140 Ja-Stimmen bei 420 Nein-Stimmen, neun Enthaltungen und sieben ungültigen Stimmen. Auf Ladzinski entfielen 138 Ja-Stimmen bei 421 Nein-Stimmen, elf Enthaltungen und sieben ungültigen Stimmen. Da alle Kandidaten nicht die erforderliche Zahl von 316 Stimmen erreichten, sind sie nicht als Mitglieder des Gremiums gemäß Paragraf 5 Absatz 4 des Bundeswehrfinanzierungs- und -sondervermögensgesetzes gewählt.

Das Gremium geht auf das vom Deutschen Bundestag eingerichtete Sondervermögen Bundeswehr (20/1409) zurück. Mit Hilfe des Sondervermögens sollen im mehrjährigen Durchschnitt von maximal fünf Jahren zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts auf Basis der aktuellen Regierungsprognose für Verteidigungsausgaben nach Nato-Kriterien bereitgestellt werden. 

Nach Verausgabung des Sondervermögens sollen aus dem Bundeshaushalt weiterhin die finanziellen Mittel bereitgestellt werden, um das Fähigkeitsprofil der Bundeswehr und den deutschen Beitrag zu den dann jeweils geltenden Nato-Fähigkeitszielen zu gewährleisten. Das Gremium besteht aus neun Mitgliedern des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und wird vom Bundesministerium der Verteidigung regelmäßig über alle Fragen des „Sondervermögens Bundeswehr“ unterrichtet. (vom/06.11.2025)