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Verteidigung

Abgesetzt: Entfernung ver­fas­sungs­feindlicher Soldaten aus der Bundes­wehr

Soldatinnen und Soldaten beim Antritt von hinten

Die Befassung mit dem Dienstrecht in der Bundeswehr wurde von der Tagesordnung abgesetzt. (© picture alliance/dpa | Klaus-Dietmar Gabbert)

Abgesetzt von der Tagesordnung wurde die von der AfD-Fraktion angekündigte Vorlage zur „Aufhebung des Gesetzes zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr“. Den so betitelten Antrag sollte der Bundestag am Donnerstag, 16. Oktober 2025, beraten. Nach der Aussprache sollte der Antrag an den federführenden Verteidigungsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/14.10.2025)
 

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Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Verteidigung

Entfernung ver­fas­sungs­feindlicher Soldaten aus der Bundes­wehr

Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. November 2025, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion zur „Aufhebung des Gesetzes zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr“ (21/2543) debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Verteidigungsausschuss. 

Antrag der AfD

Nach dem Willen der AfD-Fraktion sollen verfassungsfeindliche Soldaten nicht mehr im beschleunigten Verfahren ohne vorherige richterliche Entscheidung aus der Bundeswehr entlassen werden können. Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, das am 17. November 2023 verabschiedete Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes (20/8672), insbesondere den neu eingeführten Paragrafen 46 sowie die inhaltlich entsprechenden Regelungen im Wehrpflichtgesetz und im Reservistengesetz, „gezielt aufzuheben“. 

Zudem verlangt sie von der Bundesregierung, dem Bundestag bis spätestens Ende des Jahres 2025 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die personelle und strukturelle Stärkung der Truppendienstgerichte vorsieht, um disziplinarrechtliche Verfahren gegen verfassungsfeindlich agierende Soldaten in angemessener Zeit und mit rechtsstaatlicher Absicherung zu ermöglichen. Durch eine Neufassung von Paragraf 47a des Soldatengesetzes sei sicherzustellen, dass Soldaten in allen Fällen mit statusrechtlichen Konsequenzen vorab Anspruch auf eine unabhängige richterliche Prüfung ihrer Verhaltensweise haben.

Nach Ansicht der AfD-Fraktion bestehen erhebliche verfassungsrechtliche, verwaltungspraktische und rechtsstaatliche Bedenken gegen das Soldatengesetz in seiner aktuellen Fassung. Durch die Umkehrung der Verfahrenslogik werde nicht nur das Prinzip der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Soldaten ausgehöhlt, sondern es entstehe der Eindruck, die Bundesregierung wolle durch administrative Abkürzungen grundlegende rechtsstaatliche Garantien faktisch umgehen. (aw/hau/06.11.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© Die Linke Thüringen

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

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Jan Ralf Nolte

Jan Ralf Nolte

© Jan Nolte/Ferdinand Vogel

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Vivian Tauschwitz

© Vivian Tauschwitz/ Gottfried Schwarz

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Agnieszka Brugger

Agnieszka Brugger

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Daniel Baldy

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Jan Köstering

© Jan Köstering

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Ralph Edelhäußer

Ralph Edelhäußer

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Edelhäußer, Ralph

CDU/CSU

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Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© Josephine Ortleb/SPD-Bundestagsfraktion

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/8672 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr sowie zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften
    PDF | 373 KB — Status: 06.10.2023
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2543 - Antrag: Aufhebung des Gesetzes zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr
    PDF | 545 KB — Status: 04.11.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/2543 beschlossen

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Stand: 09.11.2025