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Arbeit

Modernisierung der Sozialverwaltung debattiert

Die Bundesregierung will die Sozialverwaltung modernisieren. Ihren Gesetzentwurf „zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ (21/1858, SGB-VI-Anpassungsgesetz) hat der Bundestag am Donnerstag, 9. Oktober 2025,.in erster Lesung beraten. Im Anschluss wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Arbeit und Soziales.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Ein leistungsfähiger Sozialstaat setzt laut Bundesregieureng eine effiziente und moderne Sozialverwaltung voraus. Dafür brauche es effektiv gestaltete Verwaltungsverfahren und einen zielgerichteten Einsatz von Ressourcen. Dies könne jedoch nur gelingen, wenn das zugrunde liegende Recht klar und digitaltauglich ausgestaltet ist und weder unnötige bürokratische Vorgaben enthält noch die Rechtsanwendung erschwert.

Das geltende Recht erfüllt diese Anforderungen aus Sicht der Regierung „noch nicht ausreichend“. So sei beispielsweise im Bereich der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) die Entwicklung von KI-Modellen und KI-Systemen heute noch nicht rechtssicher geregelt. Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung sähen sich gleichermaßen bei der Bewilligung von Leistungen mit unnötiger Bürokratie und rechtlich komplexen Fragestellungen belastet. Hier bestehe Anpassungsbedarf, um die Leistungsfähigkeit des Sozialstaats zu stärken. 

Trotz verbesserter Leistungen der Prävention, Rehabilitation und Nachsorge bestehe Handlungsbedarf bei der Umsetzung der Leistungen zur Teilhabe. Insbesondere Versicherte mit komplexen und langandauernden Unterstützungsbedarfen erlebten häufig Brüche im Rehabilitationsprozess, da eine individuelle abgestimmte, rechtskreisübergreifende Begleitung fehlt. Zur Fachkräftesicherung besteht zudem weiter Handlungsbedarf bei der Arbeitsmarktintegration von Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen. 

Digitale Transformation, Rechtsvereinfachung, Bürokratieabbau

Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung durch eine Reihe von Änderungen die digitale Transformation, die Rechtsvereinfachung und den Bürokratieabbau voranbringen und damit die Leistungsfähigkeit des Sozialstaats stärken. Hierzu gehörten die Entwicklung von KI-Modellen und KI-Systemen durch die Schaffung entsprechender Rechtsgrundlagen; die verwaltungstechnisch erleichterte Rentenfeststellung, indem bei der Berechnung einer Altersrente zukünftig die Entgelte der letzten Arbeitsmonate vor Rentenbeginn stets mit einer Hochrechnung ermittelt werden, und die Aufhebung abgelaufener Übergangsregelungen und sonstiger Bestimmungen.

Zudem enthält der Entwurf Regelungen bezüglich der Leistungen zur Teilhabe der gesetzlichen Rentenversicherung: Es soll demnach ein individuelles, personenzentriertes und rechtskreisübergreifendes Fallmanagement der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt werden. Außerdem sollen Förderinstrumente der Bundesagentur für Arbeit (BA) ausgebaut werden. 

Die zurzeit im Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus)- Förderprogramm „IQ – Integration durch Qualifizierung“ geförderte Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung für Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen soll als Aufgabe auf die BA übergehen. Sie soll dort ebenso wie die derzeit bei der BA in einem Modellvorhaben erprobte Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) für anerkennungssuchende Fachkräfte im Ausland dauerhaft angesiedelt werden. Dadurch sollen Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen dabei unterstützt werden, ihre Qualifikation schnellstmöglich anerkennen zu lassen und im deutschen Arbeitsmarkt einsetzen zu können. (hau/09.10.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© Die Linke Thüringen

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

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Kerstin Griese

Kerstin Griese

© DBT/ Inga Haar

Griese, Kerstin

Parlamentarische Staatssekretärin für Arbeit und Soziales

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Thomas Stephan

Thomas Stephan

© Thomas Stephan/ Tobias Adam

Stephan, Thomas

AfD

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Pascal Reddig

Pascal Reddig

© Pascal Reddig/ Tobias Koch

Reddig, Pascal

CDU/CSU

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Timon Dzienus

Timon Dzienus

© Stefan Kaminski

Dzienus, Timon

Bündnis 90/Die Grünen

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Pascal Meiser

Pascal Meiser

© Die Linke, Berlin

Meiser, Pascal

Die Linke

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Bernd Rützel

Bernd Rützel

© Bernd Rützel / DBT/Stella von Saldern

Rützel, Bernd

SPD

()
Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© Josephine Ortleb/SPD-Bundestagsfraktion

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

()

Dokumente

  • 21/1858 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG)
    PDF | 815 KB — Status: 29.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Rede zu Protokoll: Nacke, Dr. Stefan (CDU/CSU)
  • Überweisung 21/1858 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Soziales

Reform des SGB-VI-Anpas­sungsgesetzes unter Experten teils umstritten

Zeit: Montag, 3. November 2025, 14 bis 15.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.200

Die von der Bundesregierung geplante Einführung eines Fallmanagements bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung für Versicherte mit besonderem Unterstützungsbedarf traf bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 3. November 2025, auf Zustimmung. Umstritten hingegen ist die im Gesetzentwurf „zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ (SGB-VI-Anpassungsgesetz, 21/1858) geplante Ausweitung der kurzfristigen, sozialversicherungsfreier Beschäftigung in der Landwirtschaft von 70 auf 90 Tage. Während Gewerkschaftsvertreter dies ablehnten und schon die aktuelle Regelung als falsch bewerteten, forderte die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) die Anwendungsmöglichkeit der 90-Tage-Regelung für alle Branchen.

Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten der Träger

Jürgen Ritter von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) sagte während der Anhörung, im Rahmen des Fallmanagements werde es den Trägern der Rentenversicherung ermöglicht, im Sinne einer Modularisierung je nach Kompetenzen und Ressourcen bestimmte Teilaufgaben des Fallmanagements sowohl selbst zu erbringen, „als auch für Teile Dritte in Anspruch zu nehmen“. Damit würden die Handlungsmöglichkeiten der Rentenversicherungsträger im Sinne einer flexiblen und passgenauen Unterstützung im Teilhabeprozess erweitert, befand er. 

Der Grundsatz „Prävention vor Reha vor Rente“ werde mit der Einführung eines Fallmanagements gestärkt. Zudem würden Impulse für eine verbesserte Integration von Versicherten mit vielfachen Problemstellungen gesetzt.

Personenzentrierte Strukturen und Abläufe

„Folgerichtig und zukunftsorientiert“ sei die Entscheidung, das Fallmanagement in das SGB VI einzuführen, befand Prof. Dr. Hugo Mennemann von der Deutschen Gesellschaft für Care und Case Management. „Es macht unbedingt Sinn, die komplexe Lebenssituation von Menschen, die in komplexen Hilfesituationen leben oder einen spezifischen Hilfebedarf haben, in den Blick zu nehmen und in das Versorgungssystem hinein vernetzt zu reagieren“, sagte er. 

Die Träger der Rentenversicherung sollten seiner Ansicht nach ausdrücklich verpflichtet werden, ihre Strukturen und Abläufe personenzentriert einzurichten. Aktuell seien Kann-Regelungen vorgesehen, die missverstanden werden und einige Träger in einer Haltung bestärken könnten, Hilfe weiterhin primär verwaltungsbezogen und mit Blick auf die Rechtssicherheit und Interessen des eigenen Hauses zu erbringen. 

Mischfinanzierung aus Steuer- und Beitragsmitteln

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) begrüße die geplante Verstetigung der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung bei ihr, sagte BA-Vertreter Thomas Friedrich. Der Gesetzentwurf sehe jedoch deren ausschließliche Finanzierung aus Beitragsmitteln der Arbeitslosenversicherung vor. 

Dies sei nicht sachgerecht, da der überwiegende Anteil der in der Arbeitsverwaltung registrierten Menschen, die über einen ausländischen Studien- oder Berufsabschluss verfügen, bei den Jobcentern registriert sei. Friedrich plädierte daher für eine Mischfinanzierung aus Steuer- und Beitragsmitteln. 

Bürokratiekosten für die Unternehmen

BDA-Vertreter Robert Meldt hingegen bewertet es als „systemwidrig und inhaltlich nicht sinnvoll“, die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung auf die BA zu übertragen. Zuständig für die Beratung und Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen seien die Länder und Kammern, sagte er. 

Meldt warnte zugleich vor zunehmenden Bürokratiekosten für die Unternehmen. Wenn ein neues Betriebsstättenverzeichnis bei der Deutschen Unfallversicherung eingerichtet werden soll, müsse darauf geachtet werden, „dass dadurch nicht neue Meldepflichten für die Arbeitgeber entstehen“.

Kurzfristige Beschäftigung

Bereits in ihrer jetzigen Form sei die sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung mit gravierenden Nachteilen für die Beschäftigten verbunden und sollte aus Sicht von Antonius Allgaier von der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt „einschränkt und nicht ausgeweitet werden“. Die kurzfristige Beschäftigung sei vor allem für Studierende und Rentner gedacht, die anderweitig sozialversichert und daher nicht schutzbedürftig im Rahmen einer kurzzeitigen Beschäftigung sind. Die Anwendung dieser Ausnahmeregelung, um Saisonkräfte aus anderen Staaten ohne ausreichenden Sozialversicherungsschutz zu beschäftigten, „erscheint missbräuchlich“. Diese Regelung auszuweiten sei ein sozialpolitischer Skandal, sagte Allgaier. 

Der bestehende Ausschluss von zentralen Sicherungssystemen wird mit der Ausweitung auf 90 Tage weiter verfestigt, ohne dass eine Kompensation in Form verbindlicher arbeitsrechtlicher oder sozialversicherungsrechtlicher Schutzvorkehrungen vorgesehen ist, hieß es auch von Seiten des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Die kurzfristige Beschäftigung müsse wieder auf eine Bagatellregelung zurückgeführt werden, wurde gefordert. 

Positiv bewertete DGB-Vertreter Janosch Tillmann die geplante einmalige Möglichkeit, zur Versicherungspflicht bei geringfügig entlohnter Beschäftigung zurückzukehren zu können. Die Genehmigungsfiktion, also die Geltung des Antrags mit Ablauf eines Monats, wenn die Einzugsstelle nicht rechtzeitig widerspricht, sei ebenfalls ein richtiger Schritt, befand er. Ziel des DGB bleibe jedoch die volle Versicherungspflicht für geringfügig entlohnte Beschäftigung.

Zugang zu den Geldleistungen

Martin Kositza von der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe kritisierte die geplante Regelung, dass die Auszahlung von Geldleistungen nach dem SGB VI zukünftig nur noch auf ein Konto bei einem Kreditinstitut erfolgen kann, was mit dem grundsätzlich bestehenden Anspruch auf ein Basiskonto für jeden Verbraucher begründet wird. Dies werde den Zugang zu den Geldleistungen erschweren, sagte er. 

Ausnahmen soll es laut dem Gesetzentwurf nur geben, wenn der Zahlungsempfänger nachweisen kann, „dass er ohne eigenes Verschulden kein Konto bekommen hat“. Lehne aber eine Bank einem Wohnungslosen ein Konto ab, „geben sie das natürlich nicht schriftlich raus“, sagte Kositza. (hau/03.11.2025)

Dokumente

  • 21/1858 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG)
    PDF | 815 KB — Status: 29.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • Tagesordnung der 8. Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, den 3. November 2025, 14.00 Uhr

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Schriftliche Stellungnahme - Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU)
  • Schriftliche Stellungnahme - Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
  • Schriftliche Stellungnahme - Deutsche Rentenversicherung Bund
  • Schriftliche Stellungnahme - Bundesagentur für Arbeit
  • Schriftliche Stellungnahme - Deutsche Gesellschaft für Care und Case Management e.V.
  • Schriftliche Stellungnahme - Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
  • Zusammenstellung der Schriftlichen Stellungnahmen

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Arbeit

Bundestag beschließt Modernisierung der Sozialverwaltung

Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. November 2025, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ (SGB-VI-Anpassungsgesetz, 21/1858, 21/2453) beschlossen. Für den Gesetzentwurf in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (21/2634) stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen votierten die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vor (21/2638).

In zweiter Beratung hatte die Fraktion Die Linke getrennte Abstimmungen über Teile des Gesetzentwurfs beantragt. Den Artikeln 2 (Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch), 6 (Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch), 11 (Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch) und 22 (Inkrafttreten) stimmten die Koalitionsfraktionen zu, die Oppositionsfraktionen lehnten sie ab. Dabei ging es um den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Sozialversicherung. Den übrigen Teilen des Gesetzentwurfs stimmten Union, SPD und Linksfraktion zu, während die AfD und die Grünen auch diese Teile ablehnten.

Der Bundestag lehnte in zweiter Beratung einen Änderungsantrag der AfD-Fraktion (21/2636) zu dem Gesetzentwurf ebenso ab wie danach einen AfD-Antrag mit dem Titel „Saisonarbeit in der Landwirtschaft – Zeitgemäße Ausweitung der 70-Tage-Regelung“ (21/1572), zu dem der Ausschuss für Arbeit und Soziales ebenfalls eine Beschlussempfehlung (21/2634) vorgelegt hatte. In beiden Fällen stimmten alle übrigen Fraktionen gegen die AfD-Initiativen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Ziel des Gesetzentwurfs ist die Modernisierung der Sozialverwaltung. Ein leistungsfähiger Sozialstaat setzt laut Bundesregieureng eine effiziente und moderne Sozialverwaltung voraus. Dafür brauche es effektiv gestaltete Verwaltungsverfahren und einen zielgerichteten Einsatz von Ressourcen. Dies könne jedoch nur gelingen, wenn das zugrunde liegende Recht klar und digitaltauglich ausgestaltet ist und weder unnötige bürokratische Vorgaben enthält noch die Rechtsanwendung erschwert.

Das geltende Recht erfüllt diese Anforderungen aus Sicht der Regierung „noch nicht ausreichend“. So sei beispielsweise im Bereich der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) die Entwicklung von KI-Modellen und KI-Systemen heute noch nicht rechtssicher geregelt. Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung sähen sich gleichermaßen bei der Bewilligung von Leistungen mit unnötiger Bürokratie und rechtlich komplexen Fragestellungen belastet. Hier bestehe Anpassungsbedarf, um die Leistungsfähigkeit des Sozialstaats zu stärken.

Trotz verbesserter Leistungen der Prävention, Rehabilitation und Nachsorge bestehe Handlungsbedarf bei der Umsetzung der Leistungen zur Teilhabe. Insbesondere Versicherte mit komplexen und langandauernden Unterstützungsbedarfen erlebten häufig Brüche im Rehabilitationsprozess, da eine individuelle abgestimmte, rechtskreisübergreifende Begleitung fehlt. Zur Fachkräftesicherung besteht zudem weiter Handlungsbedarf bei der Arbeitsmarktintegration von Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen.

Digitale Transformation, Rechtsvereinfachung, Bürokratieabbau

Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung durch eine Reihe von Änderungen die digitale Transformation, die Rechtsvereinfachung und den Bürokratieabbau voranbringen und damit die Leistungsfähigkeit des Sozialstaats stärken. Hierzu gehörten die Entwicklung von KI-Modellen und KI-Systemen durch die Schaffung entsprechender Rechtsgrundlagen; die verwaltungstechnisch erleichterte Rentenfeststellung, indem bei der Berechnung einer Altersrente zukünftig die Entgelte der letzten Arbeitsmonate vor Rentenbeginn stets mit einer Hochrechnung ermittelt werden, und die Aufhebung abgelaufener Übergangsregelungen und sonstiger Bestimmungen.

Zudem enthält der Entwurf Regelungen bezüglich der Leistungen zur Teilhabe der gesetzlichen Rentenversicherung: Es soll demnach ein individuelles, personenzentriertes und rechtskreisübergreifendes Fallmanagement der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt werden. Außerdem sollen Förderinstrumente der Bundesagentur für Arbeit (BA) ausgebaut werden.

Die zurzeit im Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus)- Förderprogramm „IQ–Integration durch Qualifizierung“ geförderte Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung für Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen soll als Aufgabe auf die BA übergehen. Sie soll dort ebenso wie die derzeit bei der BA in einem Modellvorhaben erprobte Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) für anerkennungssuchende Fachkräfte im Ausland dauerhaft angesiedelt werden. Dadurch sollen Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen dabei unterstützt werden, ihre Qualifikation schnellstmöglich anerkennen zu lassen und im deutschen Arbeitsmarkt einsetzen zu können. 

Stellungnahme des Bundesrates

In seiner Stellungnahme (21/2453) begrüßt der Bundesrat unter anderem die Einführung eines Fallmanagements in der Rehabilitation. Wenn das Fallmanagement „tatsächlich umfassend und qualitativ hochwertig sein soll“, seien mit ihm jedoch zusätzliche Kosten zulasten des Rehabilitationsbudgets verbunden, warnt die Länderkammer und hält es für fraglich, „ob hierfür die vonseiten der Bundesregierung geschätzten Kosten in Höhe von jährlich 30,7 Millionen Euro ausreichend bemessen sind“. Ebenso fraglich sei, ob die aus Sicht der Bundesregierung erwarteten Einsparungen diese Mehrkosten aufwiegen.

Bereits ohne dieses Fallmanagement werde das Rehabilitationsbudget von einigen Rentenversicherungsträgern ausgeschöpft oder sogar überschritten und es sei zu befürchten, dass das Budget „auch ohne weitere Aufgaben zukünftig nicht mehr auskömmlich sein wird“, heißt es in der Stellungnahme weiter. Darin tritt der Bundesrat dafür ein, dass sich die jährliche Anpassung des Budgets für Teilhabeleistungen nicht allein an der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer orientiert, „sondern auch die aktuellen rechtlichen, gesellschaftlichen und gesundheitlichen Entwicklungen ausreichend berücksichtigt“.

In ihrer Gegenäußerung schreibt die Bundesregierung dazu sie nehme den Vorschlag zur Kenntnis und beobachte die Ausschöpfung des Reha-Budgets. 

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion forderte in ihrem abgelehnten Antrag (21/1572) die Ausweitung der 70-Tage-Regelung für Saisonarbeiter in der Landwirtschaft. Sie begründete dies unter anderem mit dem aus ihrer Sicht „relativ hohen Mindestlohn“ in Deutschland, der die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe beeinträchtige. „Da gleichzeitig die Qualitäts-, Produktions- und Umweltstandards in Deutschland höher und damit teurer sind, führt dies zu massiven Wettbewerbsnachteilen für die inländischen landwirtschaftlichen Betriebe, die in hohem Maße auf ausländische Saisonarbeitskräfte angewiesen sind. Für die heimischen Erzeuger ist es unter diesen Bedingungen nicht möglich, wirtschaftlich und zukunftsfähig zu produzieren, da sie die höheren Lohnkosten nicht über höhere Preise kompensieren können“, argumentieren die Abgeordneten.

Sie forderten deshalb unter anderem die Ausweitung der 70-Tage-Regelung auf eine 115-Tage-Regelung beziehungsweise Fünf-Monate-Regelung. Außerdem sollen kurzfristig Beschäftigte mit einem gewöhnlichen Aufenthalt und Lebensmittelpunkt im Ausland bei einer Tätigkeit in einem landwirtschaftlichen Betrieb aus dem persönlichen Anwendungsbereich des Mindestlohnes ausgenommen werden und nur 70 Prozent des jeweils aktuellen Mindestlohns erhalten. (hau/che/sto/06.11.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© Josephine Ortleb/SPD-Bundestagsfraktion

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

()
Jens Peick

Jens Peick

© Jens Peick/ Photothek Media Lab

Peick, Jens

SPD

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Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© Josephine Ortleb/SPD-Bundestagsfraktion

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

()
Bernd Schuhmann

Bernd Schuhmann

© Bernd Schuhmann/ Anand Anders

Schuhmann, Bernd

AfD

()
Dr. Stefan Nacke

Dr. Stefan Nacke

© Stefan Nacke/ Klaus Altevogt/ info@klausaltevogt.com

Nacke, Dr. Stefan

CDU/CSU

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Armin Grau

Armin Grau

© BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN RLP/ Alexander Sell

Grau, Dr. Armin

Bündnis 90/Die Grünen

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Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© Josephine Ortleb/SPD-Bundestagsfraktion

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

()
Pascal Meiser

Pascal Meiser

© Die Linke, Berlin

Meiser, Pascal

Die Linke

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Bernd Rützel

Bernd Rützel

© Bernd Rützel / DBT/Stella von Saldern

Rützel, Bernd

SPD

()
Gerrit Huy

Gerrit Huy

© Gerrit Huy/ Marcus Vetter, Fotostudio Seefeld

Huy, Gerrit

AfD

()
Pascal Reddig

Pascal Reddig

© Pascal Reddig/ Tobias Koch

Reddig, Pascal

CDU/CSU

()
Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© Josephine Ortleb/SPD-Bundestagsfraktion

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

()

Dokumente

  • 21/1572 - Antrag: Saisonarbeit in der Landwirtschaft - Zeitgemäße Ausweitung der 70-Tage-Regelung
    PDF | 185 KB — Status: 09.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1858 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG)
    PDF | 815 KB — Status: 29.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2453 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG) - Drucksache 21/1858 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 600 KB — Status: 29.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2634 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1858, 21/2453 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Bernd Schattner, René Springer, Stephan Protschka, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/1572 - Saisonarbeit in der Landwirtschaft - Zeitgemäße Ausweitung der 70-Tage-Regelung
    PDF | 1 MB — Status: 05.11.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2636 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 21/1858, 21/2453, 21/2634 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG)
    PDF | 575 KB — Status: 05.11.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2638 - Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - 21/1858, 21/2453, 21/2634 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz – SGB VI-AnpG)
    PDF | 567 KB — Status: 05.11.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Änderungsantrag 21/2636 abgelehnt


Gesetzentwurf 21/1858, 21/2453 (Beschlussempfehlung Buchstabe a 21/2634 Gesetzentwurf in der Ausschussfassung annehmen) angenommen

Beschlussempfehlung Buchstabe b 21/2634 (Antrag 21/1572 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw45-de-sgb-vi-anpassung-1116782

Stand: 09.11.2025