Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD hat der Bundestag am Freitag, 7. November 2025, die finanzielle Absicherung des Deutschlandtickets für die Jahre 2026 bis 2030 beschlossen. Die Bundesregierung hatte dazu den Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (21/1495, 21/1932, 21/2146 Nr. 1.5) vorgelegt, der im parlamentarischen Verfahren im Verkehrsausschuss noch in Teilen geändert wurde (21/2639). Der Abstimmung lag ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung (21/2640) zur Finanzierbarkeit zugrunde. Die AfD sowie Die Linke votierten gegen den Entwurf, Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich ihrer Stimme.
Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur dauerhaften Sicherung des Deutschlandtickets (21/1543) fand keine Mehrheit im Parlament. Gegen die Vorlage stimmten alle übrigen Fraktionen. Der Verkehrsausschuss hatte zur Abstimmung eine entsprechende Beschlussempfehlung abgegeben (21/2628).
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Der Bund wird die Länder auch in den kommenden Jahren mit einem Betrag in Höhe von 1,5 Milliarden Euro zum Ausgleich der durch das Deutschlandticket bei den Aufgabenträgern und den Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr entstehenden Mindereinnahmen unterstützen.
Die Länder reichen diese Mittel im Rahmen ihrer Zuständigkeit an die Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr und diese an die Verkehrsunternehmen weiter. Zudem soll für das Jahr 2026 ein angepasster Verwendungsnachweis eingeführt werden, „der eine Nachweisführung unabhängig von der von den Ländern noch zu bestimmenden Ausgleichssystematik sicherstellt“.
Ab dem kommenden Jahr soll der Preis des Deutschlandtickets von aktuell 58 Euro auf 63 Euro pro Monat steigen. Ab 2027 soll der Preis des Tickets dann anhand eines zu erarbeitenden Kostenindexes ermittelt werden, der zum Beispiel Lohn- und Energiekosten berücksichtigt. Bund und Länder werden sich gemäß der Gesetzesvorlage in den kommenden fünf Jahren mit jeweils 1,5 Milliarden Euro pro Jahr an der Finanzierung des Tickets beteiligen, um die zu erwartenden Mindereinnahmen der Verkehrsunternehmen auszugleichen. Zudem soll ein angepasster Verwendungsnachweis eingeführt werden, „der eine Nachweisführung unabhängig von der von den Ländern noch zu bestimmenden Ausgleichssystematik sicherstellt“.
Änderungen im Verkehrsausschuss
Der Gesetzentwurf der Regierung sah eine Verlängerung des Deutschlandtickets nur bis Ende 2026 vor. Der federführende Verkehrsausschuss verlängerte jedoch am Mittwoch, 5. November, die im Entwurf festgelegte Gültigkeit bis Ende 2030 durch die Annahme eines Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen mit deren Stimmenmehrheit.
Er folgte damit dem Beschluss der Verkehrsministerkonferenz vom 18. September dieses Jahres und der Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf (21/1932).
Stellungnahme des Bundesrates
Auch der Bundesrat hatte sich dafür ausgesprochen, noch im Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des Regionalisierungsgesetzes eine dauerhafte Finanzierung für das Deutschlandticket sicherzustellen, „mindestens jedoch bis Ende des Jahres 2030“. Das geht aus der Stellungnahme der Länderkammer (21/1932) zu dem Gesetzentwurf hervor. Darin stellte der Bundesrat außerdem klar, dass für eine Erhöhung der Finanzierungslast der Länder, die über die Teilfinanzierung im Umfang von insgesamt 1,5 Milliarden Euro hinausgeht, angesichts der erheblichen haushaltärischen Herausforderungen auf Länderebene kein Spielraum bestehe.
Der Bundesrat bekräftigte außerdem die beschlossene Forderung der Verkehrsministerkonferenz, auch die regulären Regionalisierungsmittel gemäß Paragraf 5 Regionalisierungsgesetz (RegG) „dauerhaft zu erhöhen“. Um die Ziele im Schienenpersonennahverkehr – Sicherung des Status quo, Auffangen steigender Kosten und Schaffung von Spielräumen für neue Verkehre – zu erreichen, hielten die Ländern auch neben einer Anhebung der Dynamisierung eine Erhöhung des Grundbetrags für erforderlich.
Gegenäußerung der Bundesregierung
Die Bundesregierung verwies in ihre Gegenäußerung auf die erfolgte Einigung in der Sonder-Verkehrsministerkonferenz zur Sicherung der Finanzierung bis 2030, mit der eine indexbasierte Preisfortschreibung ab 2027 angestrebt wird.
Die Sonder-Verkehrsministerkonferenz habe am 18. September 2025 ihre Forderung bekräftigt, auch die regulären Regionalisierungsmittel gemäß Paragraf 5 RegG dauerhaft zu erhöhen und beschlossen, dazu eine Kommission aus Bund, Ländervertretern und Experten zu bilden, die bis spätestens Mitte 2026 den Bedarf feststellen und konkrete Vorschläge einschließlich eines Umsetzungszeitplans erarbeiten soll, hieß es weiter. Die Bundesregierung stimmte dem Bundesrat zu, „dass eine Entscheidung über die Erhöhung der Regionalisierungsmittel im laufenden Gesetzgebungsverfahren nicht realistisch ist“. Die Arbeiten seien der noch einzusetzenden Kommission vorbehalten.
Antrag der Grünen
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen forderte, das Deutschlandticket dauerhaft zu sichern und es im Jahresabo zum ursprünglichen Preis von 49 Euro pro Monat anzubieten (21/1543). Die Einführung des Deutschlandtickets sei ein Durchbruch für eine einfache, bezahlbare und klimafreundliche Mobilität gewesen, schrieben die Grünen. Millionen Menschen hätten davon profitiert – darunter viele Menschen mit geringem Einkommen. Der Umstieg auf die öffentlichen Verkehrsmittel mit dem Deutschlandticket entlaste aber nicht nur direkt spürbar die Geldbeutel der Bürgerinnen und Bürger, sondern habe auch einen positiven Effekt auf das Klima, hieß es.
Gleichzeitig werde aber jedes Jahr darüber debattiert, ob es das Deutschlandticket im Folgejahr noch gibt, „weil die Aufteilung der Kosten zwischen Bund und Ländern weiterhin nicht geklärt und die Finanzierung nicht dauerhaft gesichert ist“. Diese ständige Unsicherheit verschrecke potenzielle Kundinnen und Kunden und Unternehmen, die das Ticket als Jobticket anbieten möchten. Daher müsse den Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag, das Deutschlandticket endlich dauerhaft zu sichern, endlich Taten folgen, verlangte die Fraktion. Die aktuelle Finanzierungspolitik, so hieß es in dem Antrag weiter, „gefährdet den Fortbestand dieses Erfolgsmodells“. (hau/ste/07.11.2025)