Novelle des Produktsicherheitsgesetzes erstmals beraten
Der Bundestag hat am Freitag, 7. November 2025, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Produktsicherheitsgesetzes und weiterer produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften“ (21/2511) debattiert. Nach halbstündiger Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Arbeit und Soziales.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Das Produktsicherheitsgesetz vom 27. Juli 2021 dient nach Regierungsangaben derzeit unter anderem dazu, die EU-Richtlinie 2001/95/EG in deutsches Recht umzusetzen. Es werde mit der Gesetzesänderung die Durchführungsbestimmungen zur EU-Verordnung 2023/988 enthalten.
Das Produktsicherheitsgesetz regle außerdem die Anforderungen an sichere Produkte, die im Rahmen einer Geschäftstätigkeit auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden, soweit keine spezielleren Vorschriften vorliegen.
Vorgaben für umweltbelastende Geräuschemissionen
Schwerpunkt der Regelungen des Produktsicherheitsgesetzes in Verbindung bleibt laut Regierung weiterhin die Umsetzung der europäischen Richtlinien. Diese regelten das Inverkehrbringen, das Bereitstellen und das Ausstellen von Aerosolpackungen, Aufzügen, elektrischen Betriebsmitteln, Druckbehältern, Druckgeräten, Explosionsschutzprodukten, Maschinen, Spielzeugen, Sportbooten und Wassermotorrädern.
Sie enthielten zudem die Vorgaben für umweltbelastende Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen. (eis/hau/07.11.2025)