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Gesundheit

Debatte über Beiträge zur gesetz­lichen Kranken­versicherung

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung standen im Fokus einer Debatte am Donnerstag, 5. Juni 2025. Die Fraktion Die Linke hatte dazu einen Antrag mit dem Titel „Leistungskürzungen und Beitragsexplosion verhindern – Jetzt gerechte Finanzierung einführen“ (21/344) vorgelegt. Die Vorlage wurde im Anschluss an die Aussprache in den Gesundheitsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen. 

Antrag der Linken

Die Linksfraktion fordert eine langfristig solide und sozial gerechte Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Sozialen Pflegeversicherung (SPV), um Leistungskürzungen und eine Beitragsexplosion zu verhindern. Dazu müsse die Einnahmebasis konsequent nach dem Solidaritätsprinzip reformiert werden.

Die Finanzen von GKV und SPV steckten in der Krise, heißt es in dem Antrag. Es habe in den vergangenen Monaten beispiellose Erhöhungen der Zusatzbeiträge gegeben. Obwohl die Dringlichkeit für eine Reform allgemein bekannt sei, packe die Koalition das Problem nicht an und vertage es. So wolle die Koalition eine Kommission einsetzen, die bis 2017 Reformen vorschlagen solle. Auch die Pflegeversicherung sei so defizitär, dass eine Pflegekasse bereits gestützt werden musste.

„Beitragsbemessungsgrenze auf 15.000 Euro anheben“

Die Abgeordneten fordern unter anderem, die Beitragsbemessungsgrenze auf 15.000 Euro anzuheben und perspektivisch abzuschaffen. Die Versicherungspflichtgrenze solle entsprechend angepasst oder aufgehoben werden. Die Zuschüsse des Bundes an die Krankenkassen für Bürgergeldbezieher sollen auf neuer Grundlage berechnet werden, um die jetzige Unterdeckung auszugleichen. Ferner soll der Bundeszuschuss an die GKV entsprechend den veränderten Ausgaben dynamisiert werden. Bei drohenden Beitragssatzerhöhungen in GKV oder SPV müsse dies durch eine Anhebung des Bundeszuschusses verhindert werden.

Perspektivisch sollten bei allen Versicherten alle Einkommensarten beitragspflichtig werden. Auf längere Frist sollten dem Linken-Antrag zufolge die Privatversicherten vollständig in GKV und SPV integriert, die private Krankenversicherung (PKV) damit als Vollversicherung abgeschafft und eine Pflegebürgervollversicherung eingeführt werden. (eis/pk/05.06.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

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Ates Gürpinar

Ates Gürpinar

© Ates Gürpinar/ Olaf Krostitz

Gürpinar, Ates

Die Linke

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Simone Borchardt

Simone Borchardt

© Simone Borchardt

Borchardt, Simone

CDU/CSU

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Martin Sichert

Martin Sichert

© Büro MdB Sichert / Büro MdB Sichert

Sichert, Martin

AfD

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Simone Borchardt

Simone Borchardt

© Simone Borchardt

Borchardt, Simone

CDU/CSU

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Dr. Christina Baum

Dr. Christina Baum

© Dr. Christina Baum/Fotodienst Bundestag

Baum, Dr. Christina

AfD

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Dr. Christos Pantazis

Dr. Christos Pantazis

© Maximilian König

Pantazis, Dr. Christos

SPD

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Ates Gürpinar

Ates Gürpinar

© Ates Gürpinar/ Olaf Krostitz

Gürpinar, Ates

Die Linke

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Dr. Christos Pantazis

Dr. Christos Pantazis

© Maximilian König

Pantazis, Dr. Christos

SPD

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Janosch Dahmen

Janosch Dahmen

© Bündnis 90/ Die Grünen, Stefan Kaminski

Dahmen, Dr. Janosch

Bündnis 90/Die Grünen

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Dr. Christos Pantazis

Dr. Christos Pantazis

© Maximilian König

Pantazis, Dr. Christos

SPD

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Linda Heitmann

Linda Heitmann

© GRÜNE Hamburg/Henning Angerer

Heitmann, Linda

Bündnis 90/Die Grünen

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Albert Stegemann

Albert Stegemann

© Albert Stegemann/ Jens Jeske

Stegemann, Albert

CDU/CSU

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Claudia Weiss

Claudia Weiss

© Claudia Weiss/ Nils Rauber

Weiss, Claudia

AfD

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Prof Dr. Hans Theiss

Prof. Dr. Hans Theiss

© Prof Dr. Hans Theiss/ Wilfried Wulff

Theiss, Prof. Dr. Hans

CDU/CSU

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Paula Piechotta

Paula Piechotta

© Paula Piechotta/ Philip Knoll

Piechotta, Dr. Paula

Bündnis 90/Die Grünen

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Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 21/344 - Antrag: Leistungskürzungen und Beitragsexplosion in Gesundheit und Pflege verhindern - Jetzt gerechte Finanzierung einführen
    PDF | 178 KB — Status: 03.06.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/344 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Bildung

Neue Pflegegesetze für mehr Fachkompetenz und eine einheitliche Ausbildung

Pflegekräfte sollen nach dem Willen der Koalition mehr Kompetenzen bekommen, um den Beruf attraktiver und effizienter zu gestalten. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ (21/1511, 21/1935) berieten die Abgeordneten am Donnerstag, 11. September 2025, in erster Lesung. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten die Vorlage zur weiteren Beratung in den Gesundheitsausschuss. Mitberaten wurde ein zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/1493) zur Pflegefachassistenzausbildung, der im Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend weiterberaten werden soll.

Die Neuregelung zielt darauf ab, ein eigenständiges und bundesweit einheitliches Berufsbild zu schaffen. Auch diese Reform soll die Attraktivität des Berufs steigern. Die Opposition unterstützt die Vorhaben im Grundsatz, hält der Koalition aber Zögerlichkeit vor und plädiert für weitergehende Regelungen. 

Ministerin Warken: Von vermeidbarer Bürokratie befreien

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) wertete die Gesetzentwürfe als wichtige Grundlage für die künftige Versorgung. Die Praktiker in der Pflege erwarteten, dass Sie bei ihrer Arbeit nicht gehindert würden durch Bürokratie und überholte Regularien. Daher würden die Befugnisse von Pflegefachpersonen erweitert, „denn sie können oft so viel mehr, als sie dürfen“. 

Wie Warken erklärte, sollen die Pflegefachkräfte künftig Aufgaben übernehmen, die bisher Ärzten vorbehalten waren und ihr Wissen konkret in den Bereichen Diabetes, Wundmanagement und Demenz weisungsfrei und eigenverantwortlich anwenden können. Die Ministerin verspricht sich davon eine Entlastung der Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen und Krankenhausstationen. Zugleich werde damit der Pflegeberuf weiter aufgewertet.

Mit dem Gesetzentwurf werde die Pflege auch von vermeidbarer Bürokratie befreit, versprach Warken. So solle die  Pflegedokumentation auf das gesetzlich notwendige Maß beschränkt werden. Warken betonte: „Jede Minute, die sich eine Pflegekraft nicht mit Formularen beschäftigt, ist eine gewonnen Minute für die pflegebedürftigen Menschen.“ Mit der einheitlichen Pflegefachassistenzausbildung würden 27 unterschiedliche Ausbildungen in den Ländern ersetzt. Die neue Ausbildung biete einen guten Einstieg in die Pflege und auch Aufstiegsmöglichkeiten.

Ministerin Prien: Einheitliche und attraktive Ausbildung

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU), die an der Erarbeitung des Entwurfs zur Pflegefachassistenzausbildung beteiligt war, erinnerte an die enorme gesellschaftliche Tragweite des Pflegeberufs. Es gehe nicht nur um Zahlen und Strukturen, sondern konkret um Menschen. Pflegekräfte gäben anderen Menschen Würde, Sicherheit und Zuwendung. Sie entschieden über die Lebensqualität in Momenten, in denen Menschen besonders verletzlich und auf Fürsorge angewiesen seien. „Am Ende entscheidet die Frage der Pflege auch, wie solidarisch unsere Gesellschaft tatsächlich ist.“

Daher müssten die Rahmenbedingungen für die stationäre, ambulante und häusliche Pflege gestärkt werden. Mit dem Gesetz zur Pflegefachassistenzausbildung werde eine einheitliche und attraktive Ausbildung geschaffen, die auch Quereinsteigern verlässliche Perspektiven eröffne. Damit werde ein starker Qualifikationsmix geschaffen, der Pflegefachkräfte entlaste und professionelle Hilfe im Alltag ermögliche. „Wir bauen ein Pflegebildungssystem mit Zukunft, vom Einstieg bis zum Pflegestudium.“

AfD: Gesetzentwurf ist unausgereift

Von der Opposition kam teils scharfe inhaltliche Kritik an den Gesetzentwürfen sowie der Hinweis, dass beide Vorlagen schon zu Zeit der Ampel-Regierung fertig vorgelegen hätten und inzwischen wertvolle Zeit verstrichen sei. Nach Ansicht von Joachim Bloch (AfD) ist der Gesetzentwurf für mehr Pflegekompetenzen unausgereift. 

Zwar sei es richtig, dem Pflegefachpersonal mehr Verantwortung zu übertragen, es gebe im Entwurf auch gute Ansätze wie den Bürokratieabbau oder die Förderung innovativer Pflegekonzepte. Aber der Gesetzentwurf bietet lediglich einen Rahmen und regele viele Details gerade nicht. Es sei aber wichtig, die Kompetenzen und Aufgaben für Pflegekräfte exakt zu definieren. Auch müssten die Unterschiede zwischen Alten- und Krankenpflege besser herausgearbeitet werden.

Nicht geregelt seien Fragen zum Kompetenzkonflikt zwischen Pflege- und Ärzteschaft. Die genaue Umsetzung und die Verantwortlichkeiten seien ebenso unklar wie die Haftungsfragen. Zudem bedeuteten weitere Aufgaben eine zusätzliche Belastung für Pflegekräfte, das werfe die Frage der angemessenen Vergütung auf. Dem Entwurf fehle eine klare Strukturierung der Aufgaben, um die Qualität und Patientensicherheit zu gewährleisten. Nötig sei eine sofortige Entlastung für Pflegekräfte sowie eine insgesamt „epochale Pflegereform“. 

SPD: Qualifikationsmix auf allen Ebenen

Sabine Dittmar (SPD) sprach hingegen von einem guten Tag für die Pflege und zwei wichtigen Bausteinen, um den Pflegeberuf attraktiver, kompetenzorientierter und flexibler zu gestalten. Eine qualitätsgesicherte, zugewandte und zukunftsfähige Pflege brauche einen Qualifikationsmix auf allen Ebenen, von der Fachassistenz über die Fachpflege bis zum Hochschulabschluss. 

Mit der reformierten Ausbildung zur Pflegefachassistenz werde endlich ein bundeseinheitliches Berufsbild geschaffen und der Ausbildungsflickenteppich mit 27 unterschiedlichen Landesregelungen beendet. Die neue Ausbildung sehe auch endlich eine angemessene Ausbildungsvergütung vor. Mit dem Kompetenzgesetz werde der Tatsache Rechnung getragen, dass Pflegefachkräfte sehr viel mehr könnten als das, was ihnen bisher rechtlich erlaubt sei. Sie dürften künftig eigenverantwortlich und weisungsfrei Leistungen erbringen, die bislang unter Arztvorbehalt standen. Das entlaste Ärzte und Pflegekräfte und werde den Arbeitsablauf effizienter gestalten. 

Grüne: Das ist kein Aufbruch

Simone Fischer (Bündnis 90/Die Grünen) beklagte, die Koalition lege Stückwerk vor. Die Entwürfe würden als Aufbruch verkauft, es sei aber kein großer Reformschritt, zumal schon die Ampel-Koalition gute Entwürfe vorgelegt habe mit mutigen Vorschlägen. 

„Das ist kein Aufbruch, das ist Stillstand, hübsch verpackt mit neuem Namen.“ Statt Vertrauen in die Pflege zu zeigen, bleibe es in der Pflegekompetenz bei der Abhängigkeit von ärztlicher Delegation. Sie forderte: „Für die Pflege brauchen wir einen großen Wurf, das ist die offensichtliche Schwäche dieser Bundesregierung.“

Auch beim Assistenzgesetz bleibe vieles offen. Der Ansatz sei zwar richtig, aber ohne verbindliche Standards in der Ausbildung entstehe Unsicherheit statt Verlässlichkeit. Berufserfahrung allein ersetze keine solide schulische Ausbildung. Fischer warnte: Wenn die Hürden zu stark abgesenkt würden, leide die Ausbildungsqualität und damit auch die Qualität der Pflege. 

Linke: Ausbildungszeit von mindestens 24 Monaten 

Auch Julia-Christina Stange (Die Linke) ging auf die Ausbildungsqualität ein und mahnte: „Wenn wir den Fachkräftemangel ernsthaft bekämpfen wollen, brauchen wir eine attraktive Pflegefachassistenzausbildung, keine Billiglösung für Profite.“ 

Es gehe um einen nachhaltigen Aufbau von Fachkräften mit guten Arbeitsbedingungen und Qualität statt Geschwindigkeit. Daher sei eine Ausbildungszeit von mindestens 24 Monaten sinnvoll. In 18 Monaten sei es nicht möglich, in allen Pflegesettings verantwortungsvoll ausgebildet zu werden. Eine verkürzte Ausbildung wäre nichts anderes als eine billige Arbeitskraft. Sie fügte hinzu, Pflege sei mehr als satt und sauber. „Investieren wir also in exzellente Ausbildung, in menschenorientierte Pflege und verlässliche Gesundheitsversorgung. Davon profitieren wir alle.“ 

CDU/CSU: Qualifiziertes Fachpersonal ist der Schlüssel

Die CDU/CSU-Abgeordnete Astrid Timmermann-Fechter widersprach dem Eindruck, es werde an der Ausbildung gespart. Qualifiziertes Fachpersonal sei der Schlüssel für eine gute Pflege. Während die Zahl der Pflegebedürftigen wachse, schrumpfe die Zahl der Fachkräfte. Die neue Pflegefachassistenzausbildung könne dazu beitragen, die Versorgung zu verbessern. Die künftig einheitliche Ausbildung schaffe ein verbindliches Berufsprofil und gewährleiste, dass die Absolventen deutschlandweit und in den unterschiedlichsten Versorgungsbereichen eingesetzt werden könnten.

Dabei sei der niedrigschwellige Einstieg bedeutsam. Damit werde auch jungen Menschen mit Hauptschulabschluss eine sichere Perspektive geboten. Außerdem werde Abbrechern bei der Ausbildung zur Pflegefachkraft eine Möglichkeit eröffnet, zur Pflegefachassistenz umzuschulen. Die Durchlässigkeit der Qualifikationswege sei wichtig, um Abbruchquoten zu senken und ein Ausscheiden von potenziellen Fachkräften aus dem Beruf zu verhindern.

Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Der Gesetzentwurf „zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ (21/1511) soll Pflegekräften zu mehr Kompetenzen verhelfen und sie von bürokratischen Aufgaben entlasten. Die Herausforderungen der Akut- und Langzeitpflege seien in den nächsten Dekaden im demografischen Wandel begründet, heißt es im Entwurf. 

Ende 2023 habe die Zahl der Menschen mit Pflegebedarf bei rund 5,6 Millionen gelegen. Nach der statistischen Pflegevorausberechnung sei zu erwarten, dass die Zahl der Pflegefälle bis 2055 auf bis zu 8,2 Millionen ansteigen werde. Dies führe perspektivisch zu einer steigenden Nachfrage nach Pflegeleistungen. Zugleich wachse der Bedarf an Pflegefachpersonen, an Pflegeassistenzpersonen und Pflegehilfskräften.

Pflegeberuf soll noch attraktiver werden

Bei den Pflegekräften gingen die Prognosen angesichts des demografischen Wandels von künftigen Engpässen aus, heißt es in der Vorlage weiter. So habe das Bundesinstitut für Berufsbildung 2024 einen Bedarf von 150.000 zusätzlichen Pflegekräften für das Jahr 2040 prognostiziert. Daher müsse die Attraktivität des Pflegeberufs weiter gestärkt werden. Die Stärkung der Pflegefachpersonen und ihrer Befugnisse sei ein wichtiges Ziel, um den Beruf noch attraktiver zu machen und damit gegen den in der Pflege festzustellenden Fachkräfteengpass anzugehen.

Um die Rahmenbedingungen in der Pflege zu verbessern, sollen die vielfältigen Kompetenzen von Pflegefachpersonen in der Versorgung stärker genutzt werden. Demnach sollen Pflegefachpersonen künftig neben Ärzten eigenverantwortlich weitergehende Leistungen als bisher und, je nach Qualifikation, auch Leistungen erbringen können, die bisher Ärzten vorbehalten waren. Dies soll zu einer besseren Versorgung, etwa beim Management chronischer Erkrankungen sowie in der Prävention und Gesundheitsförderung, führen. Im Entwurf genannt werden Aufgaben in den Bereichen diabetische Stoffwechsellage, chronische Wunden und Demenz.

Die konkreten Aufgaben von Pflegefachpersonen in der Versorgung sollen in einem sogenannten „Muster-Scope of Practice“ differenziert beschrieben werden. Diese Beschreibung soll Grundlage für weitere Entwicklungsschritte hinsichtlich der leistungsrechtlichen Befugnisse von Pflegefachpersonen werden.

Kompetenzen in der Heilkunde

Im Pflegeberufegesetz soll der Vorlage zufolge klargestellt werden, dass Pflegefachpersonen im Rahmen der erworbenen Kompetenzen Heilkunde ausüben dürfen. Zugleich wird für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in einem neuen Paragrafen 15a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V, Krankenversicherung) und parallel in Paragraf 28 Absatz 5 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI, Pflegeversicherung) festgelegt, dass Pflegefachpersonen bestimmte Aufgaben der ärztlichen Behandlung eigenverantwortlich erbringen dürfen. 

Ergänzend wird für die beiden Sozialversicherungen (SGB V und SGB XI) grundsätzlich klargestellt, dass die berufsrechtlich geregelten Vorbehaltsaufgaben von Pflegefachpersonen nach dem Pflegeberufegesetz (Pflegeprozessverantwortung) bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Leistungen und der Leistungserbringung zu berücksichtigen sind.

Eigenverantwortliche Leistungen

In einem neuen Paragrafen 73d des SGB V können künftig Leistungen der ärztlichen Behandlung, die von Pflegefachpersonen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung oder der häuslichen Krankenpflege eigenverantwortlich erbracht werden dürfen, in einem Vertrag vereinbart werden. Zudem können Leistungen vereinbart werden, die in der häuslichen Krankenpflege von Pflegefachpersonen eigenverantwortlich als Folgeverordnung veranlasst werden können, einschließlich der benötigten Hilfsmittel. 

Die Regelung sehe abgestufte Umsetzungsmöglichkeiten sowohl für beruflich als auch hochschulisch qualifizierte Pflegefachpersonen vor, heißt es. Pflegefachpersonen sollen in der hochschulischen Pflegeausbildung oder über bundesweit einheitliche Weiterbildungen zusätzliche heilkundliche Kompetenzen erwerben können.

Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit ihrem Gesetzentwurf zur Pflegefachassistenzausbildung (21/1493) will die Bundesregierung ein eigenständiges und bundesweit einheitliches Berufsbild schaffen. Die Neuregelung ersetzt die bisher 27 landesrechtlichen Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen. Die Reform soll dazu beitragen, zusätzliche Fachkräfte für die Pflege zu gewinnen. Zudem soll künftig auch die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse erleichtert werden. 

In allen Versorgungsbereichen würden dringend mehr Pflegekräfte benötigt, heißt es in der Vorlage. Die Personalausstattung der Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser werde künftig aber nicht allein durch eine weitere Steigerung der Zahl der vorhandenen Pflegefachpersonen sichergestellt werden können. Vielmehr bedürfe es eines neuen Personalmixes mit einer kompetenzorientierten Aufgabenverteilung insbesondere zwischen Personen mit einer Pflegefachassistenzausbildung und Pflegefachpersonen. 

Künftig würden laut Modellrechnungen für die vollstationäre Langzeitpflege neben mehr Pflegefachpersonen bis zu 100.000 zusätzliche Personen mit einer Pflegehilfe- oder Pflegeassistenzausbildung benötigt.

Regelausbildungszeit von 18 Monaten

Die Ausbildung ist generalistisch angelegt und beinhaltet Pflichteinsätze in der stationären Langzeitpflege, der ambulanten Langzeitpflege und der stationären Akutpflege. Die Ausbildungszeit umfasst in der Regel 18 Monate, wobei eine Verkürzung bei einschlägiger Berufserfahrung möglich ist. Voraussetzung für die Ausbildung ist regelhaft ein Hauptschulabschluss, bei einer positiven Prognose der Pflegeschule können aber auch Bewerber ohne formalen Abschluss eine Ausbildung beginnen. 

Das Gesetz regelt auch die einheitliche Finanzierung der Ausbildung. Nach dem Modell des Pflegeberufegesetzes werde für die ausbildenden Einrichtungen wie auch die Pflegeschulen eine verlässliche und sektorenübergreifende Finanzierungsgrundlage geschaffen, heißt es im Entwurf. Die Auszubildenden erhalten eine Vergütung. 

Nach der Ausbildung ist eine Weiterbildung zur Pflegefachperson möglich. Für Pflegekräfte mit ausländischen Abschlüssen ist eine einheitliche Regelung mit Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang statt umfassender Gleichwertigkeitsprüfung vorgesehen. Die neu strukturierte Pflegefachassistenzausbildung soll 2027 beginnen. 

Antrag der AfD

Auf der Tagesordnung des Parlaments stand zudem ein Antrag der AfD-Fraktion, in dem diese fordert, die Unterstützung alter Menschen und die Pflege „zukunftssicher“ zu machen (21/1549). Abgegrenzt wird dabei die Altenpflege von der gesundheits- und Krankenpflege, für die unterschiedliche Lösungsansätze gefunden werden müssten. Bei der Bewältigung der Pflegeproblematik sei im Übrigen nicht nur der Staat gefordert, sondern jeder Bürger, heißt es in dem Antrag.

Die Akademisierung in der Pflege ist nach Ansicht der Abgeordneten genau wie die Einführung der generalisierten Pflegeausbildung eine Fehlentwicklung, die es zu korrigieren gelte. Gefordert wird, zu den getrennten Berufsausbildungen von Gesundheits- und Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege zurückzukehren, die sich bestens bewährt hätten. Statt der Akademisierung gelte es, das berufliche Bildungs- und Ausbildungssystem zu stärken.

„Beitragssätze festschreiben“

Die Abgeordneten fordern in dem Antrag sicherzustellen, dass die Beitragssätze der sozialen Pflege-Pflichtversicherung in der jetzigen Höhe festgeschrieben werden können. Zudem werden systematische Umstrukturierungen in der Kranken- und Pflegeversicherung gefordert, um Bürokratie abzubauen. So sollten etwa die beiden gesetzlichen Versicherungen organisatorisch zusammengeführt werden.

Versicherungsfremde Leistungen der Pflege- und Krankenversicherung müssten vollständig aus dem Haushalt finanziert werden. Zudem gelte es, die häusliche Pflege durch Privatpersonen anstelle von Pflegediensten finanziell aufzuwerten. Die Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal müssten weiter verbessert werden. Außerdem sollten private Pflegezusatzversicherungen stärker gefördert werden. Die Vorlage wurde nach der Debatte im Plenum in den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen. (pk/hau/11.09.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

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Nina Warken

Nina Warken

© Nina Warken/ Tobias Koch

Warken, Nina

Bundesministerin für Gesundheit

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Joachim Bloch

Joachim Bloch

© Joachim Bloch

Bloch, Joachim

AfD

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Sabine Dittmar

Sabine Dittmar

© Sabine Dittmar/ Photothek Media Lab

Dittmar, Sabine

SPD

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Simone Fischer

Simone Fischer

© Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN/ Stefan Kaminski

Fischer, Simone

Bündnis 90/Die Grünen

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Julia-Christina Stange

Julia-Christina Stange

© Julia-Christina Stange/ Foto Rimbach, Mainz

Stange, Julia-Christina

Die Linke

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Karin Prien

Karin Prien

© Karin Prien/ Frank Peter

Prien, Karin

Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

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Claudia Weiss

Claudia Weiss

© Claudia Weiss/ Nils Rauber

Weiss, Claudia

AfD

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Claudia Moll

Claudia Moll

© Claudia Moll / Maurice Weiss

Moll, Claudia

SPD

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Janosch Dahmen

Janosch Dahmen

© Bündnis 90/ Die Grünen, Stefan Kaminski

Dahmen, Dr. Janosch

Bündnis 90/Die Grünen

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Evelyn Schötz

Evelyn Schötz

© Evelyn Schötz/ Die Linke

Schötz, Evelyn

Die Linke

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Astrid Timmermann-Fechter

Astrid Timmermann-Fechter

© Astrid Timmermann-Fechter/ Laurence Chaperon

Timmermann-Fechter, Astrid

CDU/CSU

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Martin Reichardt

Martin Reichardt

© Martin Reichardt/Daniel Schneider

Reichardt, Martin

AfD

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Dr. Lina Seitzl

Dr. Lina Seitzl

© Lina Seitzl/ Denise Claus/Kleinebildkunst

Seitzl, Dr. Lina

SPD

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Anne Janssen

Anne Janssen

© Anne Janssen/Tobias Koch

Janssen, Anne

CDU/CSU

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Katrin Staffler

Katrin Staffler

© Katrin Staffler/ Julia Rieck

Staffler, Katrin

CDU/CSU

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Janosch Dahmen

Janosch Dahmen

© Bündnis 90/ Die Grünen, Stefan Kaminski

Dahmen, Dr. Janosch

Bündnis 90/Die Grünen

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Katrin Staffler

Katrin Staffler

© Katrin Staffler/ Julia Rieck

Staffler, Katrin

CDU/CSU

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Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

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Dokumente

  • 21/1493 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
    PDF | 902 KB — Status: 08.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1511 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
    PDF | 1 MB — Status: 08.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1549 - Antrag: Unterstützung alter Menschen und Pflege zukunftssicher machen - Qualität sichern und bezahlbar gestalten
    PDF | 277 KB — Status: 09.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1935 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege - Drucksache 21/1511 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 1 MB — Status: 01.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/1511, 21/1493, 21/1549 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Gesundheit

Experten machen Vorschläge für Reformen in der Krankenversicherung

Zeit: Mittwoch, 24. September 2025, 15 bis 16 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3 101

Gesundheitsfachleute haben Vorschläge für kurzfristige und langfristige Reformen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) erörtert. Anlass war eine Anhörung des Gesundheitsausschusses über einen Antrag der Linksfraktion für eine gerechte Finanzierung der Krankenversicherung (21/344). Mehrere Sachverständige machten deutlich, dass vor allem die Ausgaben im Gesundheitssystem überprüft werden müssten. Die Experten äußerten sich am Mittwoch, 24. September 2025, in der Anhörung sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

„Mehrwertsteuer auf Arzneimittel absenken“

Der Sozialökonom Prof. Dr. Simon Reif von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg sprach sich dafür aus, zur Stabilisierung der GKV-Finanzen die Ausgaben stärker in den Blick zu nehmen. Es gebe eine Reihe von Möglichkeiten, die Ausgaben zu senken, erklärte er und nannte als Beispiele die hohe Zahl an Krankenhausbehandlungen und Arztbesuchen. 

Mit einer besseren Versorgungssteuerung und -planung ließen sich Kosten einsparen, und Patienten würden von weniger Über- und Fehlversorgung profitieren. Eine Dynamisierung des Bundeszuschusses an die GKV hält Reif für den falschen Weg. Das würde die Anreize zum wirtschaftlichen Handeln der GKV mindern und auch deren Position bei Preisverhandlungen mit Leistungserbringern schwächen. Hingegen wäre es aus seiner Sicht sinnvoll, die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel auf sieben Prozent abzusenken.

„Ausgaben stärker an den Einnahmen orientieren“

Dr. Richard Ochmann vom IGES-Institut für Gesundheits- und Sozialforschung verwies auf Projektionen seines Hauses, wonach die Beitragsbelastungen in den kommenden Jahren erheblich zunehmen werden. Das betreffe grundsätzlich alle Zweige der Sozialversicherung. In der GKV sei bei mittlerer Lohnentwicklung bis 2035 ein Beitragssatzanstieg auf 20 Prozent möglich, für die SPV sei von einer Steigerung auf fünf Prozent auszugehen. Insgesamt sei bis 2035 bei den Sozialversicherungen ein Anstieg auf 50 Prozent vorstellbar. Daher seien Reformen nötig, die der Ausgabenentwicklung von Kranken- und Pflegeversicherung entgegenwirken. 

Die Ausgabenentwicklung sei in den vergangenen Jahren überproportional stark gewesen und habe sich von den Einnahmen entkoppelt. „Notwendig sind Reformen, die an den grundlegenden Versorgungsstrukturen ansetzen und die Ausgaben wieder stärker an den Einnahmen orientieren.“ Mit der Krankenhausreform (Qualitätsorientierung) und der geplanten Notfallreform (Bedarfsorientierung) sei ein wichtiger Grundstein gelegt. Auch das geplante Primärarztsystem gehe grundsätzlich in die richtige Richtung.

Selbstbeteiligung von Patienten vorgeschlagen

Strukturreformen forderte in der Anhörung auch Prof. Dr. Christian Karagiannidis von der Universität Witten/Herdecke . Nötig sei eine bessere Steuerungsfunktion im System, sagte er und sprach sich für eine Selbstbeteiligung von Patienten aus. Diese könne ganz unterschiedlich und sozialverträglich ausgestaltet werden. 

Zu empfehlen sei das niederländische System. Dort liege der Satz derzeit bei 385 Euro pro Jahr. Erst ab diesem Betrag trete die Krankenversicherung in Kraft. Die hausärztlichen Leistungen seien von der Selbstbeteiligung ausgeschlossen. Mit dieser Regelung, unbürokratisch in die Krankenversicherung integriert, ließen sich womöglich die Beitragssätze sogar senken.

„Gesamtgesellschaftliche Aufgaben aus Steuermitteln finanzieren“

Ilias Essaida vom Sozialverband VdK wies Forderungen nach mehr Eigenverantwortung zurück. Das schüre Angst unter den Versicherten, insbesondere unter Rentnern, und schädige das Vertrauen in den Sozialstaat. Er forderte stattdessen den Bund auf, seinen Finanzierungspflichten stärker nachzukommen. Die Zusatzbeiträge in der GKV seien auf einem beispiellos hohen Niveau. Die Kosten für kleine und mittlere Einkommen stiegen immer weiter, während Gutverdiener in die Private Krankenversicherung (PKV) wechselten. 

Die GKV trage Kosten, die der gesamten Gesellschaft zugutekämen. Grundsätzlich sollten gesamtgesellschaftliche Aufgaben aus Steuermitteln finanziert werden. Der Bund leiste aber einen unzureichenden Beitrag zu diesen Aufgaben. Nach Berechnungen des VdK sei eine Finanzierungslücke von 37,7 Milliarden Euro entstanden, das entspreche 2,2 Beitragssatzpunkten. Der Bund müsse daher seinen Zuschuss zur GKV deutlich erhöhen. Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze wäre ebenfalls ein Schritt in die richtige Richtung, sagte Essaida.

„Es liegen genügend Ideen auf dem Tisch“

Antje Kapinsky vom Verband der Ersatzkassen (vdek) forderte die Regierung zu raschen Reformen auf. Mit Blick auf die Expertenkommissionen für GKV und SPV sagte sie: „Es liegen genügend Ideen auf dem Tisch, sodass man sofort loslegen könnte.“ Die Lage sei auch nicht grundsätzlich neu. 

Zwar würden aufgrund der aktuellen Finanzentwicklung schnell wirksame Sofortmaßnahmen benötigt, langfristig seien jedoch strukturelle Änderungen erforderlich, sagte sie und nannte als Beispiele die Krankenhausreform und die geplante Notfall- und Rettungsdienstreform. Kurzfristig sei die Anhebung des Herstellerrabatts für Arzneimittel denkbar sowie eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel von 19 auf sieben Prozent. 

Antrag der Linken

Die Linksfraktion fordert in ihrem Antrag (21/344) eine langfristig solide und sozial gerechte Finanzierung der GKV und der SPV, um Leistungskürzungen und eine Beitragsexplosion zu verhindern. Dazu müsse die Einnahmebasis konsequent nach dem Solidaritätsprinzip reformiert werden. Die Finanzen von GKV und SPV steckten in der Krise, heißt es in dem Antrag. Es habe in den vergangenen Monaten beispiellose Erhöhungen der Zusatzbeiträge gegeben. 

Obwohl die Dringlichkeit für eine Reform allgemein bekannt sei, packe die Koalition das Problem nicht an und vertage es. So wolle die Koalition eine Kommission einsetzen, die bis 2027 Reformen vorschlagen solle. Auch die Pflegeversicherung sei so defizitär, dass eine Pflegekasse bereits gestützt werden musste.

„Beitragsbemessungsgrenze anheben“

Die Abgeordneten fordern unter anderem, die Beitragsbemessungsgrenze auf 15.000 Euro anzuheben und perspektivisch abzuschaffen. Die Versicherungspflichtgrenze solle entsprechend angepasst oder aufgehoben werden. Die Zuschüsse des Bundes an die Krankenkassen für Bürgergeldbezieher sollen auf neuer Grundlage berechnet werden, um die jetzige Unterdeckung auszugleichen.

Ferner soll der Bundeszuschuss an die GKV entsprechend den veränderten Ausgaben dynamisiert werden. Bei drohenden Beitragssatzerhöhungen in GKV oder SPV müsse dies durch eine Anhebung des Bundeszuschusses verhindert werden.

Perspektivisch sollten bei allen Versicherten alle Einkommensarten beitragspflichtig werden. Auf längere Frist sollten dem Linken-Antrag zufolge die Privatversicherten vollständig in GKV und SPV integriert, die PKV damit als Vollversicherung abgeschafft und eine Pflegebürgervollversicherung eingeführt werden. (pk/24.09.2025)

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  • 21/344 - Antrag: Leistungskürzungen und Beitragsexplosion in Gesundheit und Pflege verhindern - Jetzt gerechte Finanzierung einführen
    PDF | 178 KB — Status: 03.06.2025
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Tagesordnung

  • 7. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit am Mittwoch, dem 24. September 2025, 15:00 Uhr - öffentliche Anhörung

Sachverständigenliste

  • Auskunftspersonen

Stellungnahmen

  • Stellungnahme Prof. Dr. Simon Reif
  • Verband der privaten Krankenversicherung
  • Stellungnahme Prof. Dr. Heinz Rothgang

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Gesundheit

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Bildung

Zustimmung zur bundes­einheitlichen Pflegefach­assistenzausbildung

Die von der Bundesregierung geplante Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung trifft bei der Pflegebranche wie auch bei der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und den kommunalen Spitzenverbänden auf Zustimmung. Das wurde bei einer öffentlichen Sachverständigenanhörung des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montag, 6. Oktober 2025, deutlich. Unterschiedliche Auffassungen gab es zur Ausbildungsdauer, die laut dem Gesetzentwurf (21/1493) 18 Monate dauern soll und bei einschlägiger Berufsausbildung auch verkürzt werden kann.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Neuregelung ersetzt die bisher 27 landesrechtlichen Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen. Die Reform soll laut Bundesregierung dazu beitragen, zusätzliche Fachkräfte für die Pflege zu gewinnen. Zudem soll künftig auch die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse erleichtert werden. 

Nach der Ausbildung sei eine Weiterbildung zur Pflegefachperson möglich, heißt es in dem Entwurf. Für Pflegekräfte mit ausländischen Abschlüssen sei eine einheitliche Regelung mit Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang statt umfassender Gleichwertigkeitsprüfung vorgesehen. Die neu strukturierte Pflegefachassistenzausbildung soll 2027 beginnen.

Pflegerat für zweijährige Ausbildungsdauer

Für eine Ausbildungsdauer von zwei Jahren plädierte Kathrina Edenharter vom Deutschen Pflegerat. Nur eine Ausbildungsdauer von 24 Monaten auf DQR-Niveau 3 gewährleiste die Vermittlung der benötigten Kompetenzen und erlaube auch eine „Übertragung zur Pflegefachperson“, befand sie. 

Mit Blick auf Interessenten an einer Ausbildung aus dem Ausland sagte sie, bei weniger als 24 Monaten Ausbildung erhielten diese keine Ausbildungsduldung oder Aufenthaltserlaubnis. Zudem würde ihrer Aussage nach die Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit entfallen. 

Mehr Bildungschancen und Aufstiegsmöglichkeiten

Die Pflegefachassistenzausbildung könne nicht nur zu mehr Versorgungssicherheit beitragen, sondern führe auch „zu mehr Bildungschancen und Aufstiegsmöglichkeiten“, sagte Christian Hener vom Deutschen Roten Kreuz. Trotz eines hohen Bedarfes an qualifiziertem Personal unterhalb der Pflegefachkraft sprach er sich für eine 18-monatige Ausbildung aus. 

Da das Berufsprofil deutlich über die reine Pflegehilfe hinausgehe und als Heilberuf geregelt werden solle, „kommt eine einjährige Ausbildung nicht infrage“. Gleichzeitig sei aber auch die Ausbildungsdauer von 24 Monaten zu lang, um den dringend benötigten Personalkörper effizient ausbauen zu können, sagte Hener. 

Sprachförderung und schulsozialarbeiterische Begleitung

Isabel Kalberlah vom Referat Schulen bei der Hans-Weinberger-Akademie der Arbeiterwohlfahrt (AWO) sprach sich für die 18-monatige Ausbildung aus, „obgleich aus pädagogisch-didaktischer Sicht eine längere Ausbildungszeit wünschenswert wäre“. Die Auszubildenden müssten dabei durch gezielte Sprachförderung und „schulsozialarbeiterische Begleitung“ wirksam unterstützt werden, um Ausbildungsabbrüche zu vermeiden. 

Die Ausbildungskosten dürften jedoch nicht zu einer weiteren Kostensteigerung für die Pflegebedürftigen führen, betonte Kalberlah. Die Ausbildung müsse als gesamtgesellschaftliche Aufgabe gelten und über Steuermittel finanziert werden.

Für „solidarische Finanzierung aus Steuermitteln“

Katharina Owczarek von der Diakonie Deutschland forderte ebenfalls, die Beteiligung der Pflegebedürftigen an den Ausbildungskosten abzuschaffen und durch eine „solidarische Finanzierung aus Steuermitteln zu ersetzen“. Durch den Kompetenzzuwachs und die Durchlässigkeit zur Fachkraftausbildung schaffe der Gesetzentwurf eine erstrebenswerte Erleichterung für die Praxis, befand sie. So werde der Qualifikationsmix in der Pflege gestärkt. 

Was die Ausbildungsdauer angeht, so verwies Owczarek darauf, dass sich durch die Abweichung von den bisher etablierten ein- oder zweijährigen Dauer die Übergänge schwierig gestalten könnten. Insbesondere für kleine Pflegeschulen könne dies zu „nicht refinanzierten Vorhaltekosten“ führen.

„Gesetzgebungsverfahren zeitnah abschließen“ 

Anna Traub vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge bewertete die 18-monatige Ausbildungsdauer als sachgerecht. Anzumerken sei aber, dass der Entwurf und seine Implikationen erst abschließend beurteilt werden könnten, „sobald die entsprechenden Ausbildungs- und Prüfverordnungen veröffentlicht sind“. 

Wolle man zum Jahresbeginn 2027 ein stabiles Ausbildungssystem gewährleisten, so Traub, „drängt zunehmend die Zeit“. Daher müsse das Gesetzgebungsverfahren zeitnah abgeschlossen werden. 

„Zusätzliche Ausbildungsträger einbinden“

Antonia Walch vom Bundesverband Deutscher Privatkliniken hält es für dringend geboten, medizinische Rehabilitationseinrichtungen als Träger der praktischen Ausbildung sowohl für die Pflegefachausbildung als auch für die Pflegefachassistenzausbildung zuzulassen. Durch die Einbindung zusätzlicher Ausbildungsträger könne nicht nur die Zahl der dringend benötigten Pflegekräfte erhöht, sondern auch die Attraktivität des Pflegeberufs insgesamt gesteigert werden, befand sie. 

Darüber hinaus werde durch die verstärkte Einbindung von medizinischen Rehabilitationseinrichtungen, die häufig im ländlichen Raum angesiedelt seien, insbesondere Menschen auf dem Land vermehrt die Möglichkeit einer Ausbildung eröffnet.

Verdi fordert mindestens 24-monatige Ausbildung

Verdi-Vertreterin Melanie Wehrheim forderte eine mindestens 24-monatige Ausbildungsdauer. Wer dabei unterstützt, Menschen zu pflegen, übernehme eine verantwortungsvolle und fordernde Aufgabe, für die eine 18-monatige Ausbildung nicht ausreichend sei. 

Wehrheim betonte außerdem, dass die Weiterqualifikation zur Pflegefachperson systematisch gefördert werden müsse. Eine hohe Durchlässigkeit zwischen den Pflegeberufen sei unbedingt zu gewährleisten. Eine abgeschlossene Pflegefachassistenzausbildung müsse im vollen Umfang ihrer Dauer auf die Fachausbildung angerechnet werden, verlangte die Gewerkschaftsvertreterin. 

Benötigter Hauptschulabschluss „zielgruppengerecht“

Dominik Feldmeier vom Deutschen Landkreistag wiederum hält die 18 Monate für richtig, weist aber zugleich darauf hin, dass es eine gute Durchlässigkeit in die generalistische Pflegeausbildung brauche. Eine solche Ausbildung sei aber häufig nur zum vollen Ausbildungsjahr möglich, gab er zu bedenken. 

Den laut Gesetzentwurf für die Ausbildung benötigten Hauptschulabschluss nannte der Kommunalvertreter „zielgruppengerecht“. Zu kritisieren sei, das derzeit noch wichtige Parameter für die Ausbildung fehlten, die erst in einer noch ausstehenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung definiert werden sollen. So fehlten bisher noch Angaben über die Zahl der Ausbildungsstunden und der Pflichteinsätze. (hau/06.10.2025)

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  • 21/1493 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
    PDF | 902 KB — Status: 08.09.2025
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Weitere Informationen

  • Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Gesundheit

Experten sehen Befugnis­erweiterung in der Pflege grundsätzlich positiv

Zeit: Mittwoch, 8. Oktober 2025, 14.30 bis 16.30 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3 101

Gesundheitsexperten sehen die von der Bundesregierung geplante Befugniserweiterung und Entbürokratisierung für Pflegefachkräfte im Grundsatz positiv. Einige Sachverständige forderten zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/1511, 21/1935) allerdings perspektivisch noch weitergehende Regelungen zugunsten der Pflegefachkräfte sowie einen konsequenteren Abbau bürokratischer Vorschriften. Die Experten äußerten sich am Mittwoch, 8. Oktober 2025, in der Anhörung des Gesundheitsausschusses sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

“Integrierte Versorgungsmöglichkeiten fördern„

Unterstützung kommt von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Die KBV begrüße die Intention des Gesetzgebers mit Blick auf den demografischen Wandel den Ausbau einer gestuften und aufeinander abgestimmten pflegerischen Versorgung und damit auch die Weiterentwicklung der Pflegekompetenzen anzugehen, erklärte der Verband. Es sei wichtig, keine neuen Schnittstellen zwischen den Professionen oder Doppelungen von Versorgungsangeboten zu schaffen, sondern integrierte Versorgungsmöglichkeiten zu fördern. 

Grundsätzlich begrüßt wird die Reform auch vom Verband der Ersatzkassen (vdek). Eine optimierte Aufgabenverteilung zwischen Pflegekräften und Ärzten sei hilfreich für den möglichst effizienten Einsatz des knappen Personals im Gesundheitswesen. Jedoch bleibe die geplante Regelung hinter dem Anspruch der eigenverantwortlichen Tätigkeit von Pflegefachpersonen zurück. Weiterhin würden Ärzte darüber entscheiden, ob Pflegefachpersonen bestimmte Leistungen übernehmen dürfen. Daher solle klar geregelt werden, dass Pflegefachpersonen im Rahmen ihrer Kompetenzen eigenständig und regelhaft tätig werden könnten. Ungeklärt bleibt zudem die Haftungsfrage.

“Verantwortlichkeiten klarer definieren„

Die Haftungsfrage wird auch von der Bundesärztekammer (BÄK) aufgeworfen, die außerdem mahnt, dass die Befugniserweiterung in der Pflege die Grenze der ärztlichen Kernkompetenz nicht überschreiten dürfe. Unterstützt werde ausdrücklich die Vorbereitung einer wissenschaftlich fundierten, systematischen Entwicklung, Begründung und Beschreibung pflegerischer Aufgaben (Muster-Scope of Practice) und die grundsätzliche Zuschreibung von entsprechenden Kompetenzen zu Qualifikationsgraden. Das sei ein wichtiger Schritt, um die Rolle und Verantwortlichkeiten von Pflegefachpersonen klarer zu definieren. Bei der interprofessionellen Zusammenarbeit müsse die ärztliche Perspektive systematisch einbezogen werden.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) sieht in der Reform wegweisende Schritte zur Stärkung der eigenständigen Ausübung von Heilkunde durch Pflegefachpersonen. Erstmals würden heilkundliche Aufgaben der Pflege im Leistungsrecht der Sozialgesetzbücher (SGB) XI und V verankert. Damit werde der Grundsatz anerkannt, dass Pflegefachpersonen per se heilkundliche Aufgaben ausübten. 

Es müsse aber dringend ergänzt werden, dass die Kompetenzen zur erweiterten Heilkundeausübung auch von Pflegefachpersonen während ihres Berufslebens durch Fort- und Weiterbildung erworben werden könnten. Nur so könne die erweiterte Heilkunde auch in die Fläche kommen. Zudem gelte es, die Anwendungsbereiche Diabetes, chronische Wunden und Demenz thematisch zu erweitern.

“Unnötige Hürden und Unsicherheiten„

Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) sieht das Risiko eines nicht klar konturierten Kompetenzprofils, das eine Vielzahl interpretationsfähiger Regelungen induziere. Für die spätere praktische Realisierung des erweiterten pflegerischen Kompetenzprofils würden dadurch unnötige Hürden und Unsicherheiten geschaffen. Auch die Abkopplung der Regelungen für das Berufsprofil einer “Advanced Nursing Practice“ (ANP), um dies separat vorzunehmen, sei wenig sinnvoll. Ein weiterentwickeltes, professionelles Berufsbild der Pflege sollte vollumfänglich ausgeformt werden.

Nach Ansicht des Deutschen Pflegerats (DPR) dürften die pflegefachlichen Leistungen nicht auf Anwendungen reduziert werden, die lediglich aus ärztlichen Diagnosen abgeleitet seien, vielmehr müssten sie umfassender verstanden werden. Die Erarbeitung von Leistungskatalogen könne daher nur als weiterer Schritt in Richtung der pflegerischen Heilkundeausübung verstanden werden. Für künftige Gesetzesinitiativen, die etwa den Einsatz von ANP oder Community Health Nursing (CHN) regeln, bedürfe es einer Weiterentwicklung hin zu eigenverantwortlicher heilkundlicher Ausübung durch Pflegefachpersonen.

„Bürokratie-Entlastung im Versorgungsalltag dringlich“

Mehrere Sachverständige machten in der Anhörung deutlich, dass eine weitere Entlastung von Bürokratie im Versorgungsalltag dringlich nötig ist. Eine Sprecherin der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) erklärte, die umfangreichen bürokratischen Anforderungen seien angesichts des Fachkräftemangels nicht mehr vertretbar. 

Ein Sprecher des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) sprach in der Anhörung mit Blick auf den Gesetzentwurf von einem Etikettenschwindel. Weniger Bürokratie sei nicht zu erwarten. Die Digitalisierung und der Abbau von Regulatorik seien jedoch wesentliche Bausteine bei Reformen im Gesundheitswesen. (pk/08.10.2025)

 

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  • 21/1511 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
    PDF | 1 MB — Status: 08.09.2025
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  • 21/1935 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege - Drucksache 21/1511 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 1 MB — Status: 01.10.2025
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Tagesordnung

  • 9. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit am Mittwoch, dem 8. Oktober 2025, 15:00 Uhr - öffentliche Anhörung
  • 1. Änderungsmitteilung der 9. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit am Mittwoch, dem 8. Oktober 2025, 14:30 Uhr

Sachverständigenliste

  • Liste der Auskunftspersonen

Stellungnahmen

  • Deutscher Städtetag
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
  • Deutscher Landkreistag
  • Verband der Ersatzkassen (vdek)
  • Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW)
  • AOK Bundesverband
  • Deutscher Pflegerat
  • Bundespsychotherapeutenkammer
  • Deutsche Krankenhausgesellschaft
  • Bundesverband für Bildung im Rettungswesen
  • Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB)
  • Verband der Universitätsklinika Deutschlands
  • Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
  • Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
  • Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe
  • Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV)
  • Medizinischer Dienst Bund
  • Sozialverband VdK Deutschland
  • Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa)
  • Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg
  • Aktion Psychisch kranke (APK)
  • GKV-Spitzenverband
  • GKV-Spitzenverband
  • Bundesverband Pflegemanagement
  • iKK e.V.
  • Bundesärztekammer
  • Deutsche Fachgesellschaft Psychiatrische Pflege
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen - BAG Selbsthilfe
  • ver.di
  • ver.di
  • Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung (SVDGV)
  • BKK Dachverband
  • Deutscher Berufsverband Rettungsdienst (DBRD)
  • Gemeinsamer Bundesausschuss
  • Deutsche Gesellschaft für Notfallmedizin (DGINA)

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Gesundheit
  • Änderungsanträge 1-11 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BT-Drs. 21/1511)
  • Änderungsantrage 12 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BT-Drs. 21/1511)
  • Änderungsanträge 1-15 der Fraktionen CDU/CSU und SPD zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BT-Drs. 21/1511)

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Bildung

Bundes­einheitliche Pflegefach­assistenz­ausbildung beschlossen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. Oktober 2025, nach halbstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung“ (21/1493, 21/1940) in der vom Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend geänderten Fassung (21/2090) angenommen. Dazu lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages über die finanziellen Auswirkungen der Regelung vor (21/2091).

Für den geänderten Gesetzentwurf stimmten CDU/CSU und SPD. Die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke enthielten sich.

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Mit dem Gesetzentwurf soll ein eigenständiges und bundesweit einheitliches Berufsbild geschaffen werden. Die Neuregelung ersetzt die bisher 27 landesrechtlichen Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen. Die Reform soll dazu beitragen, zusätzliche Fachkräfte für die Pflege zu gewinnen. Zudem soll künftig auch die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse erleichtert werden. 

In allen Versorgungsbereichen würden dringend mehr Pflegekräfte benötigt, heißt es in der Vorlage. Die Personalausstattung der Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser werde künftig aber nicht allein durch eine weitere Steigerung der Zahl der vorhandenen Pflegefachpersonen sichergestellt werden können. Vielmehr bedürfe es eines neuen Personalmixes mit einer kompetenzorientierten Aufgabenverteilung insbesondere zwischen Personen mit einer Pflegefachassistenzausbildung und Pflegefachpersonen.

Künftig würden laut Modellrechnungen für die vollstationäre Langzeitpflege neben mehr Pflegefachpersonen bis zu 100.000 zusätzliche Personen mit einer Pflegehilfe- oder Pflegeassistenzausbildung benötigt.

Ausbildung dauert in der Regel 18 Monate

Die Ausbildung ist generalistisch angelegt und beinhaltet Pflichteinsätze in der stationären Langzeitpflege, der ambulanten Langzeitpflege und der stationären Akutpflege. Die Ausbildungszeit umfasst in der Regel 18 Monate, wobei eine Verkürzung bei einschlägiger Berufserfahrung möglich ist. Voraussetzung für die Ausbildung ist regelhaft ein Hauptschulabschluss, bei einer positiven Prognose der Pflegeschule können aber auch Bewerber ohne formalen Abschluss eine Ausbildung beginnen.

Das Gesetz regelt auch die einheitliche Finanzierung der Ausbildung. Nach dem Modell des Pflegeberufegesetzes werde für die ausbildenden Einrichtungen wie auch die Pflegeschulen eine verlässliche und sektorenübergreifende Finanzierungsgrundlage geschaffen, heißt es im Entwurf. Die Auszubildenden erhalten eine Vergütung.

Nach der Ausbildung ist eine Weiterbildung zur Pflegefachperson möglich. Für Pflegekräfte mit ausländischen Abschlüssen ist eine einheitliche Regelung mit Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang statt umfassender Gleichwertigkeitsprüfung vorgesehen. Die neu strukturierte Pflegefachassistenzausbildung soll 2027 beginnen.

Änderungen im Ausschuss

Durch einen Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD wurde der Entwurf im Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Mittwoch, 8. Oktober, auch nach Anregungen durch den Bundesrat, in einigen Punkten überarbeitet. Unter anderem können im Rahmen eines Modellvorhabens zur Weiterentwicklung der Pflegeausbildung auch andere Einrichtungen, wie zum Beispiel Rehabilitationseinrichtungen, als Träger der praktischen Ausbildung erprobt werden.

Es wird ferner klargestellt, dass die den Ausbildungszugang ermöglichende Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen sein muss. Erleichterungen gibt es zudem bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. So wird es möglich sein, dass Personen bereits im Anerkennungsverfahren zur Pflegefachperson sowie während der Anpassungsmaßnahmen in Form der Kenntnisprüfung oder eines Anpassungslehrgangs eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachassistenzperson erhalten können, wenn die Voraussetzungen vorliegen. (pk/hau/09.10.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

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Astrid Timmermann-Fechter

Astrid Timmermann-Fechter

© Astrid Timmermann-Fechter/ Laurence Chaperon

Timmermann-Fechter, Astrid

CDU/CSU

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Birgit Bessin

Birgit Bessin

© Birgit Bessin/ AfD-Fraktion

Bessin, Birgit

AfD

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Sabine Dittmar

Sabine Dittmar

© Sabine Dittmar/ Photothek Media Lab

Dittmar, Sabine

SPD

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Simone Fischer

Simone Fischer

© Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN/ Stefan Kaminski

Fischer, Simone

Bündnis 90/Die Grünen

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Julia-Christina Stange

Julia-Christina Stange

© Julia-Christina Stange/ Foto Rimbach, Mainz

Stange, Julia-Christina

Die Linke

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Anne Janssen

Anne Janssen

© Anne Janssen/Tobias Koch

Janssen, Anne

CDU/CSU

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Christian Zaum

Christian Zaum

© Christian Zaum/ Medienabteilung der AfD-Fraktion

Zaum, Christian

AfD

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Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

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Claudia Moll

Claudia Moll

© Claudia Moll / Maurice Weiss

Moll, Claudia

SPD

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Emmi Zeulner

Emmi Zeulner

© Emmi Zeulner/ Hendrik Steffens

Zeulner, Emmi

CDU/CSU

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Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 21/1493 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
    PDF | 902 KB — Status: 08.09.2025
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  • 21/1940 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung - Drucksache 21/1493 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 405 KB — Status: 01.10.2025
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  • 21/2090 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1493, 21/1940 - Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
    PDF | 883 KB — Status: 08.10.2025
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  • 21/2091 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1493, 21/1940, 21/2090 - Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
    PDF | 644 KB — Status: 08.10.2025
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  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Gesetzentwurf 21/1493, 21/1940 (Beschlussempfehlung 21/2090, Gesetzentwurf in der Ausschussfassung annehmen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Gesundheit

Kritik von Krankenhäusern am Sparpaket zur Entlastung der Krankenkassen

Zeit: Montag, 3. November 2025, 15.15 bis 16.15 Uhr
Ort: Berlin, Reichstagsgebäude, Sitzungssaal PRT 3 S 001

Gesundheitsexperten haben sich in einer zweiten Anhörung erneut mit dem Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (Pflegekompetenzgesetz, 21/1511, 21/1935) befasst und dabei separat über einen sachfremden Änderungsantrag beraten. Die Koalition will das sogenannte „kleine Sparpaket“ zur Entlastung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an das Pflegegesetz anhängen. Scharfe Kritik an den Einsparplänen kam von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), die den Hauptteil der Einsparungen in Höhe von insgesamt zwei Milliarden Euro für 2026 tragen soll. Die Sachverständigen äußerten sich in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses am Montag, 3. November 2025, sowie in schriftlichen Stellungnahmen. 

Sparpaket der Bundesregierung

Das Sparpaket umfasst drei Punkte: Geplant sind Einsparungen in Höhe von 1,8 Milliarden Euro bei den Kliniken sowie jeweils 100 Millionen Euro beim Innovationsfonds der GKV sowie bei den Verwaltungskosten der Krankenkassen. Dem Änderungsantrag zufolge soll bei den Kliniken die sogenannte Meistbegünstigungsklausel für 2026 ausgesetzt werden. 

Damit wird der Kostenrahmen, der zugunsten der Krankenhäuser vergütet wird, verkleinert. Vergütet wird demnach nur die reale Kostensteigerung nach dem sogenannten Orientierungswert. Um die Verwaltungskosten der Krankenkassen zu deckeln, soll der Ausgabenanstieg 2026 gegenüber dem Jahr 2024 auf acht Prozent begrenzt werden. Schließlich wird auch das Fördervolumen für den Innovationsfonds 2026 einmalig von 200 auf 100 Millionen Euro reduziert.

Beitragssatzsteigerungen erwartet

Nach Einschätzung der Krankenkassen wird es trotz des vorliegenden Sparpakets 2026 zu Beitragssatzsteigerungen kommen. Der errechnete durchschnittliche Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent für 2026 decke den kassenspezifischen Finanzbedarf für den gesetzlich geforderten Aufbau der Mindestreserven nicht ab, erklärte der GKV-Spitzenverband. Um die Reserven aufzufüllen, ergebe sich ein zusätzlicher Finanzbedarf von mindestens 0,1 Beitragssatzpunkten.

 Insgesamt sei davon auszugehen, dass die tatsächlich erhobenen Zusatzbeiträge zu Jahresbeginn 2026 im Durchschnitt drei Prozent überschreiten werden. Der Verband forderte, weitere große Ausgabenbereiche wie die Arzneimittelversorgung und die vertragsärztliche Versorgung in die Sparbemühungen einzubeziehen.

Für ausgewogene Kostendämpfungsregelungen

Auch die Techniker Krankenkasse (TK) forderte ausgewogene Kostendämpfungsregelungen, die weitere Leistungsbereiche umfassen sollten, etwa die ambulante oder die Heil- und Hilfsmittel-Versorgung. Die Frage sei auch, warum die Meistbegünstigungsklausel für Kliniken nicht dauerhaft abgeschafft werde. Was die Deckelung der Verwaltungsausgaben der Kassen betrifft, forderte die TK eine nach der Versichertenzahl differenzierte Regelung. Eine pauschale Deckelung sei nicht sachgerecht, weil sie von kosteneffizienten und wachsenden Kassen einen überproportionalen Einsparbeitrag erfordere. 

Die Knappschaft Bahn-See erklärte hingegen, ein erheblicher Teil der Sachkosten entfalle auf Grundstücke und Gebäude oder den IT-Betrieb und habe Fixkostencharakter. Sachkosten seien nur mittelbar abhängig von der Zahl der Versicherten. 

Die Innungskrankenkassen (IKK) erinnerten an das von der GKV geforderte Ausgabenmoratorium und die nötigen Strukturreformen. Ferner seien die Einsparungen über die Meistbegünstigungsklausel und die Verwaltungskosten der Kassen in der Umsetzung nicht hinreichend konkret. Es bestehe weiter dringender Handlungs- und Nachbesserungsbedarf.

„Sparpaket völlig verfehlt“

Nach Ansicht der DKG ist das Sparpaket völlig verfehlt. Der Gesetzgeber habe in der Vergangenheit mit Auflagen wie der Mindestvorhaltung für Personal selbst dafür gesorgt, dass die Kosten in den Krankenhäusern gestiegen sind. Gleichzeitig werde an unzeitgemäßen Vorgaben festgehalten und damit eine Entlastung der Krankenhäuser verhindert. Vor diesem Hintergrund sei das Sparpaket absolut unangebracht und inakzeptabel. Der Beschluss, die Sofort-Transformationskosten der Jahre 2022/2023 in Höhe von vier Milliarden Euro zumindest einmalig zu schließen, würde durch die geplante gesetzliche Änderung ad absurdum geführt.

In der Anhörung warnte der Vertreter der DKG vor den möglichen Konsequenzen der Sparrunde für die Versorgung. Ende 2026 könnte die Finanzierungslücke größer sein als heute, nämlich bei knapp sechs Milliarden Euro. Spätestens dann wären Kliniken gezwungen, sich von defizitären Bereichen zu trennen, davon könnte etwa die Geburtshilfe betroffen sein. Mit der Meistbegünstigungsklausel seien die Kliniken im Übrigen keineswegs überfinanziert.

Mehrere Fragen der Abgeordneten zielten in der Anhörung auf mögliche Kompromisse, um zum einen die Finanzierung der Krankenhäuser weiter zu sichern und zum anderen zu gewährleisten, dass die Krankenkassen die Beiträge wie versprochen 2026 nicht anheben müssen. Kassenvertreter forderten daraufhin nachdrücklich, das Sparpaket auf andere Versorgungsbereiche auszudehnen und teure, aber ineffiziente Versorgungsregelungen dauerhaft zu streichen. (pk/03.11.2025)

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  • 21/1511 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
    PDF | 1 MB — Status: 08.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1935 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege - Drucksache 21/1511 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 1 MB — Status: 01.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 16. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit am Montag, dem 3. November 2025, 15:15 Uhr - öffentliche Anhörung
  • Ergänzungsmitteilung der 16. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit am Montag, dem 3. November 2025, 15:15 Uhr - öffentliche Anhörung

Sachverständigenliste

  • Liste der Auskunftspersonen

Stellungnahmen

  • Techniker Krankenkasse
  • Knappschaft Bahn-See
  • iKK e.V.
  • Deutsche Krankenhausgesellschaft
  • Gemeinsamer Bundesausschuss
  • AOK Bundesverband
  • Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)
  • Bundesverband Managed Care
  • Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin
  • Verband der Ersatzkassen vdek
  • BKK Dachverband
  • Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände - BDA
  • Verband der Privaten Krankenversicherungen
  • GKV-Spitzenverband

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Gesundheit
  • Änderungsanträge 16-18 der Fraktionen CDU/CSU und SPD zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BT-Drs. 21/1511)

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Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Gesundheit

Pflegekompetenzgesetz und Sparpaket verabschiedet

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von Union und SPD hat der Bundestag am Donnerstag, 6. November 2025, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (21/1511, 21/1935, 21/2146 Nr 1.6) gebilligt. Die Vorlage wurde in den parlamentarischen Beratungen noch an zahlreichen Punkten verändert und erweitert durch sachbezogene und sachfremde Änderungsanträge, darunter das Sparpaket zur Stabilisierung der Beiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). 

Zur Abstimmung im Plenum lagen den Abgeordneten eine Beschlussvorlage des Gesundheitsausschusses (21/2641) und ein Bericht des Haushaltsausschusses nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/2642) vor. Die AfD-Fraktion votierte gegen den Gesetzentwurf, die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke enthielten sich. Ein Entschließungsantrag (21/2643) der Grünen, der unter anderem forderte, die Heilkundeübertragung an entsprechend qualifizierte Pflegefachpersonen voranzubringen, fand keine Mehrheit.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Dem Gesetzentwurf zufolge sollen Pflegefachpersonen künftig neben Ärzten eigenverantwortlich weitergehende Leistungen als bisher und, je nach Qualifikation, auch Leistungen erbringen können, die bisher Ärzten vorbehalten waren. Dies soll zu einer besseren Versorgung, etwa beim Management chronischer Erkrankungen sowie in der Prävention und Gesundheitsförderung, führen. Im Entwurf genannt werden Aufgaben in den Bereichen diabetische Stoffwechsellage, chronische Wunden und Demenz.

Die geplante Erweiterung der Pflegekompetenzen wird von den Gesundheitsfachleuten der Fraktionen im Grundsatz unterstützt, die Opposition bemängelte in der Schlussberatung allerdings die aus ihrer Sicht halbherzigen Neuregelungen, die nicht dem entsprächen, was Pflegefachkräfte praktisch übernehmen könnten und sollten. Vertreter der Koalition sprachen hingegen von einem entscheidenden Schritt hin zu mehr Effizienz und Eigenverantwortung der Pflegekräfte.

Union: Klare Kompetenzen, weniger Papierkram

Anne Janssen (CDU/CSU) sagte, die Pflege habe in der Vergangenheit darunter gelitten, dass „zu viele Knoten geknüpft“ wurden. Sie fügte hinzu: „Ein guter Knoten hält, zu viele können fesseln.“ Pflegekräfte würden tagtäglich von Bürokratie lahmgelegt und fehlten damit in der Versorgung. „Das vorliegende Gesetz löst viele dieser Knoten, damit die Besatzung wieder arbeiten kann.“ Die Fachkräfte sollten das tun dürfen, wofür sie ausgebildet seien, „mit einem klaren Kompetenzrahmen, mit Vertrauen und mit viel weniger Papierkram“. 

Janssen betonte: „Wir schaffen Strukturen, in denen qualifizierte Entscheidungen schneller getroffen werden können, Wege kürzer werden, Zeit dort ankommt, wo sie gebraucht wird.“ Anträge und Formulare für Pflegeleistungen würden vereinfacht und die Pflegedokumentation auf ein notwendiges Maß reduziert. Die im parlamentarischen Verfahren eingebrachten zahlreichen Änderungen zeigten den gemeinsamen Willen, Verantwortung zu übernehmen.

AfD: Schafft mehr Bürokratie, statt weniger

Völlig anders wertete Martin Sichert (AfD) die Reform und sprach von einem Bürokratiesteigerungsgesetz. Zwar werde immer versprochen, Bürokratie abzubauen, in der Realität werde aber neue Bürokratie geschaffen. Auch viele Fachverbände hätten in den Beratungen deutlich gemacht, dass mit einer Verwaltungsentlastung eher nicht zu rechnen sei. 

Sichert monierte, das gesamte Gesundheitswesen sei überreguliert. Es müsse Schluss sein mit noch mehr Bürokratie, während Leistungen immer schlechter würden und die Beiträge stiegen. Er kritisierte auch die mit dem Sparpaket geplanten Kürzungen bei den Krankenhäusern und gab zu bedenken, dass viele Kliniken bereits defizitär seien. Weil der wirtschaftliche Druck immer größer werde, sei zu befürchten, dass Abteilungen schließen müssen. Krankenhäuser seien jedoch ein wichtiger Teil der Daseinsvorsorge.

SPD: Rechtssicherheit und mehr Kompetenzen

Claudia Moll (SPD) hielt der AfD vor, außer allgemeiner Kritik im Gesetzgebungsverfahren keine konstruktiven Beiträge beigesteuert zu haben. So habe die AfD-Fraktion gar keine Änderungsanträge oder Lösungsvorschläge präsentiert. Moll sagte, das aktuelle Gesetz bilde zusammen mit den vorherigen Reformen beim Pflegestudium und der Pflegeassistenz einen Dreiklang und bringe die Profession Pflege einen deutlichen Schritt voran. „Wir schaffen Rechtssicherheit, bundesweit einheitliche Standards und erweiterte Kompetenzen.“ Das werde sich positiv auf das Berufsbild auswirken und auch in der Versorgung ankommen. Die Strukturen in der pflegerischen Versorgung würden nachhaltig gestärkt. 

Moll betonte: „Endlich dürfen Pflegefachkräfte das tun, was sie sowieso schon können.“ Es gehe dabei nicht um Abgrenzung, sondern um Zusammenarbeit, kürzere Wege, klare Zuständigkeiten und eine bessere Versorgung für Patienten. Dabei gälten klare Rahmenbedingungen. Sie würdigte auch die vorgesehenen Möglichkeiten für neue Versorgungsmodelle in der Pflege und räumte ein, anfangs skeptisch gewesen zu sein. Die sogenannten „stambulanten Strukturen“ verbänden die Vorteile von ambulanter und stationärer Pflege, ermöglichen ein Leben in Gemeinschaft mit professioneller Unterstützung und dennoch selbstbestimmt.

Grüne: Verantwortung und Handlungsspielräume

Simone Fischer (Bündnis 90/Die Grünen) forderte eine bessere finanzielle Absicherung der Sozialen Pflegeversicherung (SPV). Es gehe nicht um irgendwas, sondern um die Existenz von 5,7 Millionen Pflegebedürftigen, um die Entlastung der Angehörigen und das Vertrauen der Beitragszahler. Pflege brauche endlich Priorität. Versicherungsfremde Leistungen müssten aus der Pflegekasse herausgenommen und in den Bundeshaushalt integriert werden. Nur so könne die Pflegeversicherung vorläufig stabil bleiben. Darlehen lösten keine strukturellen Probleme. Die SPV brauche keine Kredite, sondern Verlässlichkeit und eine solide Finanzierung. 

Mit Blick auf die zusätzlichen Kompetenzen für Pflegefachpersonen sprach Fischer von einem richtigen Ansatz. Allerdings bleibe der Gesetzentwurf hinter den Möglichkeiten und Notwendigkeiten zurück, „denn die neuen Befugnisse hängen weiter an ärztlicher Delegation, Diagnosen und Indikationen“. Viele Tätigkeiten, gerade in Notfällen, dürften Pflegefachpersonen nicht eigenständig übernehmen. Das sei eine vertane Chance des Gesetzes. „Wer Pflege wirklich stärken will, darf sich nicht länger an ärztlicher Delegation festbinden.“ Pflege brauche Verantwortung und wirkliche Handlungsspielräume.

Linke: Entwurf ist ein Stückwerk

Ähnlich äußerte sich Evelyn Schötz (Die Linke), die aus eigener Erfahrung schilderte, wie teilweise langwierig und umständlich im Pflegealltag die Zusammenarbeit mit Ärzten konkret aussieht. „Aus meiner Zeit in der Pflege weiß ich, wie unfassbar viel Kraft, Zeit und Nerven das ärztliche Delegationsprinzip kostet.“ Sie konstatierte mit Blick auf die Reform: „Wenn man sonst nur rückwärts geht, wirkt vorwärts ja schon wie eine Revolution.“ Pflegekräfte seien Profis, kommunikationsstark und kompetent.

Der Gesetzentwurf bleibe daher hinter den Erwartungen zurück. So würden nur drei Teilbereiche für erweiterte Pflegekompetenzen genannt: Demenz, Diabetes und das Wundmanagement. Sie fragte: „Wo sind die konkreten Festlegungen für Schmerztherapie, für Maßnahmen bei Mangelernährung, Flüssigkeitsmangel, Luftnot? Das sind alles Dinge, die Pflegekräfte täglich sehen, bewerten und behandeln. Es ist aber rechtlich eine Grauzone.“ Insofern sei der Entwurf Stückwerk.

„Damit stabilisieren wir die Beitragssätze“

Der Parlamentarische Gesundheits-Staatssekretär Dr. Georg Kippels, der in der Schlussdebatte für die verhinderte Ministerin Nina Warken (beide CDU) sprach, ging neben der Pflegekompetenz auf das Sparpaket zur Entlastung der GKV ein. So werde kurzfristig eine Finanzierungslücke von bis zu zwei Milliarden Euro geschlossen. „Damit stabilisieren wir die Beitragssätze und halten unser politisches Versprechen an die Beitragszahler.“ Es sei seit 2019 das erste Mal, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag nicht erhöht werden müsse. 

Aus seiner Sicht werden auch die Krankenhäuser ausreichend refinanziert. Kippels räumte ein, es würden weitere Reformen in der Pflege gebraucht, die jetzige Reform sei jedoch ein guter Schritt in die richtige Richtung. 

Anträge von Grünen und Linke abgelehnt

Auf der Tagesordnung standen zudem je ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, die ebenfalls nach der Debatte abgestimmt und mit dem Votum von CDU/CSU, AfD und SPD abgelehnt wurden. Für den Grünenantrag stimmte auch Die Linke. Die Grünen wiederum enthielten sich beim Antrag der Linksfraktion. Zu den Abstimmungen hatte der Gesundheitsausschuss eine Beschlussempfehlung (21/2625) abgegeben.

In ihrem Antrag (21/583) forderten die Grünen ein Sofortprogramm zur Stabilisierung der Pflegeversicherung. Nach dem Willen der Antragsteller sollten etwa die notwendigen Corona-Mehrkosten zur Verfügung gestellt und Rentenbeiträge für pflegende An- und Zugehörige aus Steuermitteln erstattet werden. Zudem müssten Initiativen ergriffen werden, um Insolvenzen von Pflegeanbietern zu stoppen. Das Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz sollten zusammengeführt und auf die Einführung einer Lohnersatzleistung für pflegende An- und Zugehörige hingewirkt werden.

Die Linksfraktion forderte in ihrem Antrag (21/344) eine langfristig solide und sozial gerechte Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Sozialen Pflegeversicherung (SPV), um Leistungskürzungen und eine Beitragsexplosion zu verhindern. Dazu müsse die Einnahmebasis konsequent nach dem Solidaritätsprinzip reformiert werden, hieß es in der Vorlage. (pk/hau/06.11.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© Die Linke Thüringen

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

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Anne Janssen

Anne Janssen

© Anne Janssen/Tobias Koch

Janssen, Anne

CDU/CSU

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Martin Sichert

Martin Sichert

© Büro MdB Sichert / Büro MdB Sichert

Sichert, Martin

AfD

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Claudia Moll

Claudia Moll

© Claudia Moll / Maurice Weiss

Moll, Claudia

SPD

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Simone Fischer

Simone Fischer

© Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN/ Stefan Kaminski

Fischer, Simone

Bündnis 90/Die Grünen

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Evelyn Schötz

Evelyn Schötz

© Evelyn Schötz/ Die Linke

Schötz, Evelyn

Die Linke

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Dr. Georg Kippels

Dr. Georg Kippels

© Dr. Georg Kippels/ Tobias Koch

Kippels, Dr. Georg

Parlamentarischer Staatssekretär für Gesundheit

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Nicole Hess

Nicole Hess

© Nicole Hess / Karl-Heinz Schiffer

Hess, Nicole

AfD

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Stefan Schwartze

Stefan Schwartze

© Stefan Schwartze/ Raimund Hild

Schwartze, Stefan

SPD

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Janosch Dahmen

Janosch Dahmen

© Bündnis 90/ Die Grünen, Stefan Kaminski

Dahmen, Dr. Janosch

Bündnis 90/Die Grünen

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Ates Gürpinar

Ates Gürpinar

© Ates Gürpinar/ Olaf Krostitz

Gürpinar, Ates

Die Linke

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Simone Borchardt

Simone Borchardt

© Simone Borchardt

Borchardt, Simone

CDU/CSU

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Dr. Kirsten Kappert-Gonther

Dr. Kirsten Kappert-Gonther

© Bündnis 90/Die Grünen Landesverband Bremen/ Caspar Sessler

Kappert-Gonther, Dr. Kirsten

Bündnis 90/Die Grünen

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Simone Borchardt

Simone Borchardt

© Simone Borchardt

Borchardt, Simone

CDU/CSU

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Claudia Weiss

Claudia Weiss

© Claudia Weiss/ Nils Rauber

Weiss, Claudia

AfD

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Emmi Zeulner

Emmi Zeulner

© Emmi Zeulner/ Hendrik Steffens

Zeulner, Emmi

CDU/CSU

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Dr. Christos Pantazis

Dr. Christos Pantazis

© Maximilian König

Pantazis, Dr. Christos

SPD

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Katrin Staffler

Katrin Staffler

© Katrin Staffler/ Julia Rieck

Staffler, Katrin

CDU/CSU

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Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 21/344 - Antrag: Leistungskürzungen und Beitragsexplosion in Gesundheit und Pflege verhindern - Jetzt gerechte Finanzierung einführen
    PDF | 178 KB — Status: 03.06.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/583 - Antrag: Priorität für Pflege - Jetzt Sofortmaßnahmen ergreifen
    PDF | 175 KB — Status: 24.06.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1511 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
    PDF | 1 MB — Status: 08.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1935 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege - Drucksache 21/1511 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 1 MB — Status: 01.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2146 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 2. September bis 8. Oktober 2025)
    PDF | 193 KB — Status: 09.10.2025
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  • 21/2625 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Ates Gürpinar, Doris Achelwilm, Dr. Michael Arndt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke - Drucksache 21/344 - Leistungskürzungen und Beitragsexplosion in Gesundheit und Pflege verhindern - Jetzt gerechte Finanzierung einführen
    PDF | 668 KB — Status: 05.11.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2641 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1511, 21/1935, 21/2146 Nr. 1.6 - Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege b) zu dem Antrag der Abgeordneten Simone Fischer, Dr. Janosch Dahmen, Linda Heitmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 21/583 - Priorität für Pflege - Jetzt Sofortmaßnahmen ergreifen
    PDF | 4 MB — Status: 05.11.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2642 - Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - 21/1511, 21/1935, 21/2146 Nr. 1. 6, 21/2641 - Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
    PDF | 632 KB — Status: 05.11.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2643 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 21/1511, 21/1935, 21/2146 Nr. 1.6, 21/2641 - Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
    PDF | 586 KB — Status: 05.11.2025
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  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Gesetzentwurf 21/1511, 21/1935 (Beschlussempfehlung 21/2641 Buchstabe a: Gesetzentwurf in der Ausschussfassung annehmen) angenommen


Entschließungsantrag 21/2643 abgelehnt

Beschlussempfehlung 21/2641 Buchstabe b (Antrag 21/583 ablehnen) angenommen

Beschlussempfehlung 21/2625 (Antrag 21/344 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Stand: 09.11.2025