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Energie

Abscheidung und Speicherung von Kohlenstoffdioxid

Die Abscheidung und Speicherung von Kohlenstoffdioxid (CO2) im Boden soll ermöglicht werden. Deshalb hat sich der Bundestag am Donnerstag, 11. September 2025, erstmals mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes ( 21/1494) befasst. Die Vorlage wurde im Anschluss an die Aussprache zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen. 

In verbundener Beratung befasste sich das Plenum zudem mit einem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Zukunft sichern, Klima schützen – Naturverträgliche Lösungen vor Verfahren zur CO2-Abscheidung und -Speicherung“ (21/1546). Dieser Antrag wurde zur weiteren Beratung an den federführenden Umweltausschuss überwiesen. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Um internationale Klimaziele wie im Paris-Übereinkommen von 2015 erreichen zu können, soll die unterirdische Speicherung von Kohlendioxid (CO2) sowie der Aufbau eines CO2-Pipelinenetzes in Deutschland erlaubt werden. Dies sieht der Regierungsentwurf zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (21/1494). Klimaschädliches CO2 entsteht beispielsweise in Industrieanlagen und bei der Verbrennung von Öl, Gas und Kohle. Bereits die Vorgängerregierung unter Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte Pläne zur CO2-Speicherung vorgelegt, die Umsetzung wurde jedoch durch das Scheitern der Ampel-Regierung verhindert. 

Nun sollen die Abscheidung, der Transport und die Speicherung von CO2 in Deutschland bundeseinheitlich geregelt werden. Bisher war es hierzulande nicht möglich, entsprechende Technologien einzusetzen. Es gebe aber industrielle Prozesse, in denen sich CO2-Emissionen nicht vermeiden ließen, heißt es in dem Gesetzentwurf. Als Beispiele gelten die Zement-, Kalk- und Aluminiumindustrie. Dort könnten CO2-Emissionen noch nicht durch Elektrifizierung oder durch den Einsatz anderer Stoffe vermieden werden, dennoch müssten diese Prozesse schrittweise dekarbonisiert werden. Nur für Emissionen aus der Kohleverstromung seien die Technologien faktisch ausgeschlossen.

Kohlendioxidspeicher im industriellen Maßstab

Mit dem Gesetzentwurf will die Regierung „die Errichtung von Kohlendioxidspeichern zum kommerziellen Einsatz im industriellen Maßstab und unter Berücksichtigung bestehender Nutzungen sowie verbindlicher ökologischer Kriterien“ ermöglichen. Damit würden künftige Vorhaben grundsätzlich auf das Gebiet des Festlandsockels und der ausschließlichen Wirtschaftszone beschränkt, wobei zu beachten sei, dass das Gebiet des Festlandsockels und der ausschließlichen Wirtschaftszone nicht den Bereich des Küstenmeers umfasst. 

Bei einer geologischen Speicherung würden „weitreichende Vorkehrungen zugunsten des Meeresumweltschutzes“ vorgesehen. Beispielsweise sei eine Speicherung in Meeresschutzgebieten grundsätzlich nicht zugelassen, heißt es weiter. Eine Speicherung von Kohlendioxid an Land werde weiterhin bundesweit nicht ermöglicht – mit Ausnahme von Forschungsspeichern. 

„Erhebliche Speicherpotenziale“

Allerdings schaffe das Gesetz die Möglichkeit, dass einzelne Länder die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid auf ihrem Landesgebiet zulassen können. Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe habe auf Grundlage vorläufiger Untersuchungen die Speicherpotenziale in Deutschland sowohl offshore als auch onshore als erheblich eingeschätzt, heißt es.

Die Technik der Abscheidung und der dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in unterirdischen Lagerstätten wird Carbon Capture and Storage (CCS) genannt. Carbon Capture and Utilization (CCU) bezeichnet die Abscheidung und Nutzung von Kohlendioxid für industrielle Prozesse als Rohstoff für die Herstellung neuer Produkte wie E-Fuels, aber auch blauen Wasserstoff, der aus Erdgas gewonnen wird.

Antrag der Linksfraktion

Die Linke wendet sich gegen den Ausbau einer Infrastruktur zur Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid (CO2). In einem Antrag (21/1546) fordert sie, auf „naturverträgliche Lösungen vor CO2-Abscheidung und -Speicherung“ zu setzen. Konkret verlangt die Fraktion von der Bundesregierung, eine Strategie vorzulegen, die konsequent auf die Vermeidung von Treibhausgasemissionen setzt und zur Kompensation „von nachweislich unvermeidbaren Restemissionen auf naturverträgliche, risikoarme und gesellschaftlich akzeptierte Methoden fokussiert“. 

Diese Strategie solle ein Bundesprogramm zur Wiedervernässung von Mooren, zum klimagerechten Waldumbau und zur Wiederaufforstung umfassen, um natürliche CO2-Senken zu stärken und die Biodiversität zu fördern. Als weitere Elemente der Strategie nennen die Abgeordneten eine „ambitionierte Circular-Economy-Strategie“ sowie eine sozial-ökologische Agrar- und Ernährungswende, welche Emissionen aus der Landwirtschaft senkt und Flächenkonflikte löst.

'„Speicherung in unterirdischen Lagerstätten ausschließen“

Darüber hinaus fordert die Fraktion, die Speicherung von CO2 in unterirdischen Lagerstätten in Deutschland auszuschließen und CO2-Exporte „nur dann innerhalb der EU zu erlauben, wenn soziale, ökologische und geologische Voraussetzungen zur Speicherung Importländern erfüllt sind“. CO2-Pipelines sollen nach dem Willen der Fraktion ausschließlich für lokale Strecken, für unvermeidbare Restemissionen und die Nutzung von CO2 (CCU) beispielsweise in der Stahlproduktion zugelassen werden. Ein Pipeline-Netz, auch für Emissionen aus Nachbarstaaten, soll laut Antrag dagegen vermieden werden. Carbon Capture and Storage (CCS) schaffe Anreize, an klimaschädlichen Geschäftsmodellen festzuhalten, monieren die Abgeordneten. 

„Deckmantel für fossile Industrien“

Anstatt Investitionen in den sozialverträglichen Umbau der Energieerzeugung, Energiespeicher und emissionsfreie Produktionsverfahren zu lenken, würden mit der technologischen Abscheidung von CO2 und dessen unterirdischer Speicherung „Milliarden in riskante und teure Technologie und Infrastruktur fließen, die fossilen Industrien als Deckmantel dient“, heißt es im Antrag. CCS für Gaskraftwerke zementiere die Abhängigkeit von Erdgas, das konterkariere die im Grundgesetz festgeschriebenen Klimaziele und verschwende Ressourcen, die für Energiewende und Transformation benötigt würden, so die Kritik der Linksfraktion. 

Eine Einstufung der CCS-Infrastruktur als Vorhaben von „überragendem öffentlichen Interesse“ lehnt die Fraktion entsprechend ab. Dies sei ein „direkter Angriff auf bewährte Schutzmechanismen“. Umwelt- und Naturschutzbelange drohten in Genehmigungsverfahren abgewertet zu werden, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag. (eis/sas/nki/11.09.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

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Nicklas Kappe

Nicklas Kappe

© Nicklas Kappe/ Marcel Wiesten

Kappe, Nicklas

CDU/CSU

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Malte Kaufmann

Malte Kaufmann

© Dr. Malte Kaufmann/Nils Rauber

Kaufmann, Dr. Malte

AfD

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Helmut Kleebank

Helmut Kleebank

© Helmut Kleebank/ Foto Fehse

Kleebank, Helmut

SPD

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Michael Kellner

Michael Kellner

© Michael Kellner/ Nils Leon Brauer

Kellner, Michael

Bündnis 90/Die Grünen

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Dr. Fabian Fahl

Dr. Fabian Fahl

© Dr. Fabian Fahl / Ute Haupts

Fahl, Dr. Fabian

Die Linke

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Tilman Kuban

Tilman Kuban

© Tilman Kuban/ Steffen Böttcher

Kuban, Tilman

CDU/CSU

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Stefan Seidler

Stefan Seidler

© Stefan Seidler/Lars Salomonsen

Seidler, Stefan

fraktionslos

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Maria-Lena Weiss

Maria-Lena Weiss

© Maria-Lena Weiss/ Michael Kienzler

Weiss, Dr. Maria-Lena

CDU/CSU

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Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© Die Linke Thüringen

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 21/1494 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
    PDF | 757 KB — Status: 08.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1546 - Antrag: Zukunft sichern, Klima schützen - Naturverträgliche Lösungen vor Verfahren zur CO2-Abscheidung und -Speicherung
    PDF | 170 KB — Status: 09.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/1494, 21/1546 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Wirtschaft

Experten gegen CO2-Speicherung für Gaskraftwerke

Zeit: Montag, 13. Oktober 2025, 12.30 bis 14 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.600

Die Mehrheit der Sachverständigen war sich einig, dass Gaskraftwerke – anders als geplant – von der Novellierung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (21/1494) der Bundesregierung ausgeschlossen werden sollen. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Montagmittag, 13. Oktober 2025, deutlich. 

Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, den kommerziellen Einsatz von Technologien zur Abscheidung und Speicherung von CO2 (CCS) sowie zur Nutzung von CO2 (CCU) zu ermöglichen. Mit der Technologie soll nicht nur der rechtliche Rahmen für den kommerziellen Einsatz von CCS- und CCU-Technologien geschaffen werden, sondern die Technologie soll einen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten. Der Gesetzentwurf legt auch die Grundlage für den Bau von Pipelines zum Transport von CO2 und zur Speicherung in unterirdischen Gesteinsschichten, was besonders umstritten ist.

Experte: Rechtsrahmen schnell verabschieden

Für Befürworter der CCS/CCU-Technologie wie Matthias Belitz, Bereichsleiter für Nachhaltigkeit, Energie und Klimaschutz beim Verband der Chemischen Industrie (VCI), ist die von der Bundesregierung geplante Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG) „das richtige Signal“. Nun müsse der Rechtsrahmen „schnell“ verabschiedet werden, um noch eine Chance darauf zu haben, bereits ab 2030 bis 2032 CO2-Abscheidung und CO2-Speicherung vornehmen zu können. „Offshore-Projekte haben eine Vorlaufzeit von sieben bis zehn Jahren“, rechnete Belitz vor. Die Errichtung, der Betrieb sowie die wesentliche Änderung von Kohlendioxidleitungen und Kohlendioxidspeichern lägen nun „im überragenden öffentlichen Interesse“, das sei zu begrüßen.

Zudem plädierte er dafür, dass auch mit Erdgas betriebene Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) Zugang zum CO2-Pipelinenetz erhalten müssen. Aufgrund der Relevanz für industrielle Produktionsstandorte und mangelnder anderweitiger Transformationsalternativen sollten KWK-Anlagen anders als „gewöhnliche“ erdgasbasierte Kraftwerke behandelt werden. Aus Sicht des VCI sollten Erdgas-KWK von der CCS-Förderung über Klimaschutzverträge oder die Bundesförderung Klimaschutz und Industrie umfasst werden.  „Der Zugang zu CCS und zur Förderung muss auch für zukünftige erdgasbasierte KWK-Kraftwerke gelten, die noch nicht gebaut sind“, forderte Belitz. Außerdem sollte die Bundesnetzagentur vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) beauftragt werden, ein CO2-Kernnetz analog zum Wasserstoffkernnetz zu planen. CO2 und Wasserstoff müssten in der stofflichen Nutzung zusammengedacht werden.

„Industriepolitisches Standortgesetz und Klimagesetz zugleich“

Auch Dr. Andre Brauner, Abteilungsleiter Liegenschafts- und Planungsrecht, OGE Open Grid Europe GmbH, Fernleitungsnetzbetreiber für Erdgas, sprach sich für eine schnelle Umsetzung des Gesetzes aus. „Wir stehen an einer Wegscheide. Es entscheidet sich, ob Deutschland in der Lage ist, unvermeidbare Industrieemissionen zu mindern oder nicht“, sagte Brauner. 

Ohne die Möglichkeit, CO2 zu speichern, drohe eine weitere Abwanderung von Unternehmen ins Ausland, vor allem aus der Chemie-, Kalk- und Zementindustrie. Diese Unternehmen seien jedoch für die Versorgungssicherheit und für die wirtschaftliche Souveränität unseres Landes „unverzichtbar“. Das vorliegende Gesetz nannte Brauner ein „industriepolitisches Standortgesetz und ein Klimagesetz zugleich“. Der Bundestag solle das Gesetz zügig verabschieden, damit Planungssicherheit hergestellt werde und der Aufbau einer CO2-neutralen Infrastruktur „tatsächlich beginnen kann“, so Brauner.

Experte: Onshore-Nichtzulässigkeit ist offene Flanke

Prof Dr. Sven-Joachim Otto, Rechtsanwalt und Mitglied des Direktoriums des Institutes für Berg- und Energierecht der Ruhr Universität Bochum Energiesozietät GmbH, begrüßte den Gesetzentwurf, weil er im Gegensatz zu dem von der Ampelregierung geplanten Vorschlag den Transport und die Speicherung gleichberechtigt nebeneinander stelle, Beschleunigungsinstrumente verankere und die Umwidmung bestehender Gasleitungen für CO2 erleichtere. Doch er sehe noch „Optimierungsbedarf“. Das „überragende öffentliche Interesse“ sei zu begrüßen und solle auf jedem Fall festgelegt werden. 

Die bundesweite Onshore-Nichtzulässigkeit – außer Forschung – mit Länder-„Opt-in“ bleibe restriktiv und erzeuge Rechts- und Standortunsicherheit. Das sei „eine offene Flanke“, so Otto.  Ein umgekehrtes Leitbild sei technologieoffener und sollte im Gesetzentwurf nachgebessert werden. Der Bund solle für Onshore-Projekte „in die Verantwortung gehen“. Bei der Abstandsregelung im Meer würde er von „der starren acht-Kilometer-Regel Abstand nehmen“. Das Verbot in Marine Protected Areas überzeuge.

„Umstieg auf erneuerbare Energien sinnvollste Option“

Eine andere Auffassung vertrat Prof. Dr. Wolfgang Köck vom Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU). Er forderte, das oberste Ziel sollte sein, die Entstehung von Treibhausgasemissionen von vornherein zu vermeiden. Zahlreiche Studien zeigten, dass der Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energien in den meisten Sektoren die wirtschaftlich und technologisch sinnvollste Option darstelle und für den Klimaschutz unerlässlich sei. Im Gegensatz dazu trügen die derzeit geplanten Rahmenbedingungen für die Nutzung von CCS dazu bei, dass Abhängigkeiten von fossilen Technologien verfestigt würden. Der notwendige Umbau von Energiewirtschaft und Industrie werde dadurch verzögert oder blockiert.

„Mit dem vorliegenden Entwurf des Kohlendioxid-Speicherung- und -Transport-Gesetzes (KSpTG) werden diese Weichen falsch gestellt“, sagte Köck. Die CCS-Nutzung werde nicht auf unvermeidbare Emissionen ausgerichtet. Vielmehr hat sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag vorgenommen, CCS auch für Gaskraftwerke zu ermöglichen. Der Gesetzentwurf ermögliche einen sehr breiten Einsatz von CCS. Eine unzureichend regulierte Markteinführung von CCS könne jedoch den Umstieg auf erneuerbare Energien und die Vermeidung von CO2-Emissionen aus Industrie und Energiewirtschaft verzögern und verteuern, so Köck.

„CCS bietet Mehrwerte“

Fabian Liss, Referent für Industrielles Carbon-Management bei der Bellona Deutschland, einer Organisation, die sich für die Reduzierung von Treibhausgasemissionen einsetzt, um die globale Erwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen, forderte hingegen: „Deutschland braucht jetzt zügig eine ehrliche und strategische Entscheidung.“ Allein die Prozessemissionen in der Zement- und Kalkindustrie sowie der thermischen Abfallwirtschaft machten zusammen rund ein Drittel der industriellen Treibhausgasemissionen Deutschlands aus. „Ohne CCS können diese Emissionen auch langfristig nicht eliminiert werden, da Alternativen nicht hinreichend vorhanden sind“, sagte Liss.

Die Integration von CCS als ein Baustein in ein vielfältiges Portfolio von Klimaschutzinstrumenten biete zudem Mehrwerte, etwa bei der Produktion von low-carbon („blauem“) Wasserstoff als temporäre Ergänzung zum grünen Wasserstoff oder dem Umgang mit Restemissionen in transformierten Prozessrouten. Auch bei der Emissionsvermeidung in der Chemieindustrie solle CCS trotz grundsätzlicher Elektrifizierbarkeit vieler Anlagen nicht vorschnell ausgeschlossen werden, da standortspezifische Faktoren die von den Unternehmen avisierten Transformationspläne beeinflussen könnten. Hingegen sei die Anwendung von CCS im deutschen Stromsektor „nicht empfehlenswert“, erklärte Liss. Statt über CCS als Möglichkeit der partiellen Dekarbonisierung von stromgeführten Gaskraftwerken zu diskutieren, solle die Arbeit an einer System- und Flexibilisierungsstrategie und insbesondere die Strommarktreform inklusive eines technologieoffenen Mechanismus für die Sicherung von Kapazitäten für die Wahrung der Versorgungssicherheit priorisiert werden.

„Bemühungen um Emissionsvermeidungen werden untergraben“

Die Vertreter von Umweltverbänden warnten vor einer zu positiven Sicht auf die CCS-Technologie. Jörg-Andreas Krüger, Präsident des Naturschutzbundes Deutschland (NABU), betonte, der NABU sehe mit Sorge, dass der Gesetzesentwurf CCS-Technologie für alle Branchen prinzipiell öffnet. Dies untergrabe die Bemühungen um Emissionsvermeidungen und erwecke den Eindruck unbegrenzt verfügbarer technischer Speicherkapazitäten. Aktuelle wissenschaftliche Studien zeigten, dass die Speicherkapazitäten insbesondere in der Nordsee stark begrenzt sind. 

Der Einsatz von CCS müsse deshalb strikt auf unvermeidbare Restemissionen in ausgewählten Industrieprozessen wie Kalk und Zement beschränkt bleiben. CCS sei nicht nur energieintensiv: Abscheidung und Transport verursachten hohe Kosten für den Aufbau der notwendigen Infrastruktur, sei es für den Bahn- oder Schiffstransport sowie den Bau der notwendigen Hubs an den Häfen.

Laut Krüger begrüßt der NABU das im Gesetzentwurf vorgesehene Verbot einer Speicherung in Meeresschutzgebieten und einer acht Kilometer breiten Pufferzone. Das Meer dürfe nicht als Auslagerungsort für an Land umstrittene Technologien dienen, Naturschutz und Meeresumweltziele müssten Vorrang haben. Das im Gesetzentwurf formulierte „überragende öffentliche Interesse“ für Kohlenstofftransport und Speicherung sehe der NABU kritisch. Die inflationäre Anwendung des überragenden öffentlichen Interesses bei gleichbleibend knappen Kapazitäten und Tools in Planungs- und Genehmigungsbehörden allein werde nicht die erwünschte Beschleunigung herbeiführen.

„Gesetz ist gefährlich für den Wirtschaftsstandort“

Die schärfste Kritik kam von Kerstin Meyer, Leiterin Wirtschaft und Finanzen beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Sie sprach sich gegen das Kohlendioxidspeicherungsgesetz aus. Der BUND lehne nicht nur den Gesetzentwurf ab, sondern spreche sich grundsätzlich gegen die Nutzung der CCS-Technik aus. 

„Das Gesetz ist gefährlich für den Wirtschaftsstandort, denn es schafft vor allem Unsicherheit und hemmt den naturverträglichen Ausbau der erneuerbaren Energien“, sagte Meyer. Zudem sei das Vorhaben der Bundesregierung nicht technologieoffen, denn es blockiere den Weg in die industriepolitische Zukunft und versenke Milliarden in mehr fossile und absehbar nutzlose CO2-Infrastruktur. „Das Gesetz stellt die Weichen gravierend falsch. Jahre, wenn nicht Jahrzehnte könnten verschwendet werden, während die Klimakrise weiter angeheizt wird“, warnte Meyer. Trotz massiver öffentlicher Subventionen seien die meisten CCS-Projekte gescheitert. Für die meisten Industrieanwendungen, die in Deutschland diskutiert würden, für die Müllverbrennung, Zementherstellung oder an Bioenergie, liege die langfristige Ausfallrate von CCS-Projekten bei hundert Prozent.

„Landkreise in Entscheidungsfindung einbinden“

Dr. Klaus Ritgen, Referent beim Deutschen Landkreistag und Städte- und Gemeindebund, sagte, aus Sicht seiner Organisation stehe fest, dass Standortentscheidungen für konkrete Lagerstätten ein Höchstmaß an Akzeptanz verlangten. „Das setzt auch voraus, dass die Landkreise und Gemeinden von vornherein in die Entscheidungsfindung eingebunden werden“, forderte Ritgen.

Auch wenn es richtig sei, die Entstehung von CO2-Emissionen von vornherein so weit wie möglich zu reduzieren, gelte es in Rechnung zu stellen, dass es Branchen und Industriezweige gebe – dazu zähle auch die kommunal verantwortete Müllverbrennung –, in denen nach aktuellem Stand der Technik die Abscheidung und Nutzung bzw. dauerhafte Speicherung die einzigen verfügbaren Möglichkeiten zur Reduzierung der CO2-Emissionen seien. Zudem sollten die „systemisch erforderlichen Gaskraftwerke“ technisch in der Lage sein, zu einem späteren Zeitpunkt mit Wasserstoff betrieben zu werden. „Der Einsatz von Gaskraftwerken ist nach aktuellem Stand zur Gewährleistung einer sicheren und unterbrechungsfreien Energieversorgung erforderlich“, sagte Ritgen.

Städtetag übt Kritik an Vorhaben der Regierung

Dr. Christine Wilcken, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Städtetages, verdeutlichte, die Vermeidung von Treibhausgasemissionen müsse weiter Vorrang bei der Erreichung der Klimaziele haben. Nur für unvermeidbare Restemissionen sollten Kompensations-, Transport-, Speicher- und Abscheidungstechnologien herangezogen werden. Der von der Bundesregierung vorgesehene unbeschränkte Einsatz von CCS/CCU an Gaskraftwerken werde vom Städtetag allerdings als kritisch eingeschätzt. 

„Wir sehen eine große Gefahr, dass dies in der Energieerzeugung zu einem Lock-in-Effekt in den fossilen Energieträger Erdgas führen kann“, sagte Wilcken. Deshalb müsse sichergestellt werden, dass neue Gaskraftwerke so ausgestaltet würden, dass sie perspektivisch mit Wasserstoff betrieben werden können, um eine zukünftige Umstellung auf klimaneutrale Energieträger zu ermöglichen. Gerade für die Abfallverwertung sehe der Deutsche Städtetag CCS und CCU „als zentrale Bausteine“, da auch bei einer konsequenten Trennung und Wiederverwertung von Abfall unvermeidbare Reststoffe anfielen, die thermisch behandelt werden müssten. Aus diesem Grund sei der Einsatz von CCS/CCU in der Abfallverwertung erforderlich. (nki/13.10.2025)

Dokumente

  • 21/1494 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
    PDF | 757 KB — Status: 08.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 8. Sitzung am Montag, den 13. Oktober 2025, 12:30 Uhr, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.600 - öffentlich

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • 21(9)059 Stellungnahme des NABU - Naturschutzbund Deutschland e.V.
  • 21(9)061 Stellungnahme Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU)
  • 21(9)062 Stellungnahme Bellona Deutschland gGmbH
  • 21(9)069 Stellungnahme des Deutschen Städtetages
  • 21(9)070 Stellungnahme des Sachverständigen Prof. Dr. Sven-Joachim Otto
  • 21(9)071 Stellungnahme des Verbandes der Chemischen Industrie e.V. (VCI)
  • 21(9)072 Stellungnahme des Deutschen Landkreistages und des Städte- und Gemeindebundes
  • 21(9)074 Stellungnahme des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Wirtschaft und Energie

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Energie

Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid wird möglich

Die Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid (CO2) im Boden wird künftig möglich. Darauf zielt der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes“ (21/1494) ab, den der Bundestag am Donnerstag, 6. November 2025, in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie geänderten Fassung (21/2594) angenommen hat. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen die AfD-Fraktion, die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke sowie der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler vom Südschleswigschen Wählerverband. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/2605) vor. Einen Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Gesetzentwurf (21/2629) wurdemit der Mehrheit aller übrigen Fraktionen abglehnt.

Zugleich nahm das Parlament mit Koalitionsmehrheit gegen das Votum der Oppositionsfraktionen und Stefan Seidlers eine Entschließung an. Hingegen abgesetzt wurde die geplante Abstimmung über den Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Zukunft sichern, Klima schützen – Naturverträgliche Lösungen vor Verfahren zur CO2-Abscheidung und -Speicherung“ (21/1546). Hierzu sollte der Umweltausschuss eine Beschlussempfehlung vorlegen. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Um internationale Klimaziele wie im Paris-Übereinkommen von 2015 erreichen zu können, soll die unterirdische Speicherung von Kohlendioxid (CO2) sowie der Aufbau eines CO2-Pipelinenetzes in Deutschland erlaubt werden. Klimaschädliches CO2 entsteht beispielsweise in Industrieanlagen und bei der Verbrennung von Öl, Gas und Kohle. Bereits die Vorgängerregierung unter Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte Pläne zur CO2-Speicherung vorgelegt, die Umsetzung wurde jedoch durch das Scheitern der Ampel-Regierung verhindert. 

Nun sollen die Abscheidung, der Transport und die Speicherung von CO2 in Deutschland bundeseinheitlich geregelt werden. Bisher war es hierzulande nicht möglich, entsprechende Technologien einzusetzen. Es gebe aber industrielle Prozesse, in denen sich CO2-Emissionen nicht vermeiden ließen, heißt es in dem Gesetzentwurf. Als Beispiele gelten die Zement-, Kalk- und Aluminiumindustrie. Dort könnten CO2-Emissionen noch nicht durch Elektrifizierung oder durch den Einsatz anderer Stoffe vermieden werden, dennoch müssten diese Prozesse schrittweise dekarbonisiert werden. Nur für Emissionen aus der Kohleverstromung seien die Technologien faktisch ausgeschlossen.

Kohlendioxidspeicher im industriellen Maßstab

Mit dem Gesetzentwurf will die Regierung „die Errichtung von Kohlendioxidspeichern zum kommerziellen Einsatz im industriellen Maßstab und unter Berücksichtigung bestehender Nutzungen sowie verbindlicher ökologischer Kriterien“ ermöglichen. Damit würden künftige Vorhaben grundsätzlich auf das Gebiet des Festlandsockels und der ausschließlichen Wirtschaftszone beschränkt, wobei zu beachten sei, dass das Gebiet des Festlandsockels und der ausschließlichen Wirtschaftszone nicht den Bereich des Küstenmeers umfasst.

Bei einer geologischen Speicherung würden „weitreichende Vorkehrungen zugunsten des Meeresumweltschutzes“ vorgesehen. Beispielsweise sei eine Speicherung in Meeresschutzgebieten grundsätzlich nicht zugelassen, heißt es weiter. Eine Speicherung von Kohlendioxid an Land werde weiterhin bundesweit nicht ermöglicht – mit Ausnahme von Forschungsspeichern. 

„Erhebliche Speicherpotenziale“

Allerdings schaffe das Gesetz die Möglichkeit, dass einzelne Länder die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid auf ihrem Landesgebiet zulassen können. Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe habe auf Grundlage vorläufiger Untersuchungen die Speicherpotenziale in Deutschland sowohl offshore als auch onshore als erheblich eingeschätzt, heißt es.

Die Technik der Abscheidung und der dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in unterirdischen Lagerstätten wird Carbon Capture and Storage (CCS) genannt. Carbon Capture and Utilization (CCU) bezeichnet die Abscheidung und Nutzung von Kohlendioxid für industrielle Prozesse als Rohstoff für die Herstellung neuer Produkte wie E-Fuels, aber auch blauen Wasserstoff, der aus Erdgas gewonnen wird.

Angenommene Entschließung

In der mehrheitlich angenommenen Entschließung heißt es, das Kohlendioxid-Speicherungs- und Transportgesetz (KSpTG) lege den Grundstein für einen Einstieg in die industrielle Nutzung von CCS/CCU-Technologien in Deutschland. Mit diesem Gesetz werde ein entscheidender weiterer und essenzieller Schritt unternommen, um Technologieoffenheit und Klimaschutz miteinander zu verbinden. Es diene damit nicht nur der Erreichung der nationalen Klimaziele, sondern fördere zugleich langfristig die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts Deutschland. 

Der Einsatz von CCS/CCU werde dabei insbesondere für jene Sektoren als sinnvoll erachtet, in denen Emissionen als schwer oder unvermeidbar gelten. Das Gesetz sei ein zentraler Baustein, der in eine Carbon-ManagementStrategie (CMS) eingebettet werde. Elemente einer solchen Strategie sollten insbesondere die Begleitung des Aufbaus einer CO2-Infrastruktur und die Entwicklung einer nachhaltigen Kohlenstoffkreislaufwirtschaft sein, um CO₂ vermehrt als Wertstoff zu nutzen. Ein künftiges Carbon-ManagementSystem müsse so aufgestellt sein, dass es den Ausbau erneuerbarer Energien und den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft flankiere. Die Förderung solle sich vorrangig auf schwer und nicht vermeidbare Emissionen konzentrieren, dabei jedoch technologie- und sektorenoffen ausgestaltet sein, um Investitions- und Planungssicherheit für den Hochlauf von CCS- und CCU-Technologien zu gewährleisten. Die Stärkung natürlicher CO2-Senken flankiere dabei die technischen CO2-Senken.„

Abgesetzer Antrag der Linken

Die Linke wendet sich gegen den Ausbau einer Infrastruktur zur Abscheidung und Speicherung von CO2. Sie fordert, auf “naturverträgliche Lösungen vor CO2-Abscheidung und -Speicherung„ zu setzen. Konkret verlangt die Fraktion von der Bundesregierung, eine Strategie vorzulegen, die konsequent auf die Vermeidung von Treibhausgasemissionen setzt und zur Kompensation “von nachweislich unvermeidbaren Restemissionen auf naturverträgliche, risikoarme und gesellschaftlich akzeptierte Methoden fokussiert„. 

Diese Strategie solle ein Bundesprogramm zur Wiedervernässung von Mooren, zum klimagerechten Waldumbau und zur Wiederaufforstung umfassen, um natürliche CO2-Senken zu stärken und die Biodiversität zu fördern. Als weitere Elemente der Strategie nennen die Abgeordneten eine “ambitionierte Circular-Economy-Strategie„ sowie eine sozial-ökologische Agrar- und Ernährungswende, welche Emissionen aus der Landwirtschaft senkt und Flächenkonflikte löst.

“Speicherung in unterirdischen Lagerstätten ausschließen„

Darüber hinaus fordert die Fraktion, die Speicherung von CO2 in unterirdischen Lagerstätten in Deutschland auszuschließen und CO2-Exporte “nur dann innerhalb der EU zu erlauben, wenn soziale, ökologische und geologische Voraussetzungen zur Speicherung Importländern erfüllt sind„. CO2-Pipelines sollen nach dem Willen der Fraktion ausschließlich für lokale Strecken, für unvermeidbare Restemissionen und die Nutzung von CO2 (CCU) beispielsweise in der Stahlproduktion zugelassen werden. Ein Pipeline-Netz, auch für Emissionen aus Nachbarstaaten, soll laut Antrag dagegen vermieden werden. Carbon Capture and Storage (CCS) schaffe Anreize, an klimaschädlichen Geschäftsmodellen festzuhalten, monieren die Abgeordneten. (sas/nki/hau/06.11.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

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Nicklas Kappe

Nicklas Kappe

© Nicklas Kappe/ Marcel Wiesten

Kappe, Nicklas

CDU/CSU

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Adam Balten

Adam Balten

© Adam Balten / Tobias Ebenberger

Balten, Adam

AfD

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Helmut Kleebank

Helmut Kleebank

© Helmut Kleebank/ Foto Fehse

Kleebank, Helmut

SPD

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Michael Kellner

Michael Kellner

© Michael Kellner/ Nils Leon Brauer

Kellner, Michael

Bündnis 90/Die Grünen

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Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

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Jörg Cezanne

Jörg Cezanne

© Jörg Cezanne / Maik Brückner

Cezanne, Jörg

Die Linke

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Katherina Reiche

Katherina Reiche

© BMWE/ Chaperon

Reiche, Katherina

Bundesministerin für Wirtschaft und Energie

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Karsten Hilse

Karsten Hilse

© Karsten Hilse/ Hagen Schnauss

Hilse, Karsten

AfD

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Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

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Stefan Seidler

Stefan Seidler

© Stefan Seidler/Lars Salomonsen

Seidler, Stefan

fraktionslos

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Maria-Lena Weiss

Maria-Lena Weiss

© Maria-Lena Weiss/ Michael Kienzler

Weiss, Dr. Maria-Lena

CDU/CSU

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Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 21/1494 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
    PDF | 757 KB — Status: 08.09.2025
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  • 21/1546 - Antrag: Zukunft sichern, Klima schützen - Naturverträgliche Lösungen vor Verfahren zur CO2-Abscheidung und -Speicherung
    PDF | 170 KB — Status: 09.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2594 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1494, 21/2077, 21/2146 Nr. 1. 16 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
    PDF | 992 KB — Status: 05.11.2025
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  • 21/2605 - Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - 21/1494, 21/2077, 21/2146 Nr. 1. 16, 21/2594 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
    PDF | 552 KB — Status: 05.11.2025
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  • 21/2629 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 21/1494, 21/2077, 21/2146 Nr. 1.16, 21/2594 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
    PDF | 579 KB — Status: 05.11.2025
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  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Gesetzentwurf 21/1494, 21/2077 (Beschlussempfehlung Buchstabe a 21/2594 Gesetzentwurf in der Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Beschlussempfehlung Buchstabe b 21/2594: (Entschließung annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 21/2629 abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw45-de-kohlendioxid-speicherung-1116742

Stand: 09.11.2025