Plenardebatte über UN-Klimakonferenz in Belém
Die UN-Klimakonferenz in Belém (Brasilien) vom 10. bis 21. November stand im Mittelpunkt einer Bundestagsdebatte am Mittwoch, 5. November 2025. Den Abgeordneten lagen dazu mehrere Anträge vor. Den von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Antrag mit dem Titel „Klimakonferenz in Belém: Neuer Schwung für den internationalen Klimaschutz“ (21/2540) nahm das Parlament nach der Debatte mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen an. Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und AfD votierten gegen die Vorlage, Die Linke enthielt sich der Stimme.
Keine Mehrheit fand hingegen ein Grünen-Antrag mit dem Titel „Klimawende statt Klimakollaps – UN-Klimakonferenz in Belém globale Führung übernehmen“ (21/2246 neu). Die Vorlage wurde gegen das Votum der Antragsteller bei Enthaltung der Linken zurückgewiesen. Den Antrag „Globale Solidarität von Berlin bis Belém – Für das Menschenrecht auf Klimaschutz – Greenwashing bei der UN-Klimakonferenz verhindern“ (21/2535), den Die Linke eingebracht hatte, überwiesen die Abgeordneten zur weiteren Beratungen an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
Antrag der Koalitionsfraktionen
CDU/CSU und SPD formulieren in ihrem Antrag (21/2540) ihre Erwartungen an die Bundesregierung mit Blick auf die UN-Klimakonferenz. Sie fordern die Bundesregierung unter anderem auf, darauf hinzuwirken, dass die neue Klimafinanzierungsverpflichtung von mindestens 300 Milliarden US-Dollar pro Jahr durch die Industrieländer bis 2035 mit Leben gefüllt wird. China und weitere finanziell starke Schwellenländer sollten sich stärker als bislang beteiligen, so die Koalitionsfraktionen. Ziel sei es auch, die Baku-to-Belém-Roadmap mit Leben zu füllen. Die Roadmap sehe vor, die Klimafinanzierung aus zusätzlichen Quellen von weiteren Gebern sowie durch private Mittel zu mobilisieren.
Auf EU-Ebene soll sich die Bundesregierung laut Antrag unter anderem für ein EU-Klimaziel von netto minus 90 Prozent für das Jahr 2040 sowie einen nationalen Klimabeitrag (NDC) für das Jahr 2035 einsetzen, der die Anrechnung von „hochqualifizierten Zertifikaten nach Artikel 6 des Übereinkommens von Paris in begrenztem Umfang“ ermöglicht. Hinsichtlich des Klimaziels 2040 fordern die Abgeordneten zudem eine Revisionsklausel, die den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen, dem technologischen Fortschritt und sich wandelnden Herausforderungen und Chancen für die globale Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union Rechnung trägt.
In Deutschland solle die Bundesregierung mithilfe von Mitteln aus dem europäischen Klimasozialfonds dafür sorgen, dass besonders belastete Haushalte bei der Einführung des neuen europäischen Emissionshandelssystems für Wärme und Verkehr (ETS II) unterstützt werden, heißt es im Antrag. Darüber hinaus fordern die Abgeordneten, die nationale und europäische CO2-Bepreisung aufeinander abzustimmen, um Doppelbelastungen zu verhindern.
Abgelehnter Antrag der Grünen
Die Grünen pochten in ihrem abgelehnten Antrag (21/2246 neu) auf eine Führungsrolle Deutschlands und der EU bei den Verhandlungen auf der bevorstehenden Weltklimakonferenz im brasilianischen Belém. In ihrem Antra forderte die Fraktion die Bundesregierung auf, die internationale Klimapolitik zur „Chefsache“ zu erklären und den Bundeskanzler zu beauftragen, „den von ihm verursachten Schaden mithilfe einer neuen klimadiplomatischen Initiative zu beheben“. Rückschritte und Verwässerungen der nationalen und europäischen Klimapolitik müssten sofort beendet werden.
Auf EU-Ebene müsse ein Klimaziel von mindestens 90 Prozent Emissionsreduktion bis 2040 „tatkräftig unterstützt werden“, verlangen die Abgeordneten. Zudem sollten wirksame neue Maßnahmen für den Klimaschutz umgesetzt werden, um die Treibhausgas-Emissionen in allen Sektoren schnell und nachhaltig zu senken.
„Verbindliche Ausstiegsdaten festlegen“
Daneben drängten die Grünen darauf, verbindliche Ausstiegsdaten für alle fossilen Energien festzulegen, keine neuen Langfristverträge für zusätzliches Fracking-Gas einzugehen und die Genehmigung neuer fossiler Projekte in Deutschland mit sofortiger Wirkung zu stoppen. So soll dem COP28-Beschluss sowie dem Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) zu den Verpflichtungen der Staaten für den Klimaschutz Folge geleistet werden.
Weitere Forderungen des Antrags zielten auf die schrittweise Abschaffung bestehender klima- oder umweltschädlicher Subventionen, die „Unterstützung einer globalen Besteuerung fossiler Konzerne und Milliardäre“ sowie einer internationalen Luftverkehrs- und Schifffahrtsabgabe und die Einhaltung der deutschen Verpflichtungen zur internationalen Klima- und Biodiversitätsfinanzierung ab.
Antrag der Linksfraktion
Die Fraktion Die Linke fordert Klimagerechtigkeit. In einem Antrag (21/2535) fordert sie die Klimakonferenz unter anderem dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass die Rechte der von der Klimakrise besonders betroffenen Bevölkerungsgruppen – wie indigener und lokaler Gemeinschaften – in der nationalen und internationalen Klimapolitik in den Mittelpunkt gestellt werden. In der Vorlage heißt es unter anderem, ihre Veto-Rechte in Fragen, die ihre Lebensgrundlagen unmittelbar betreffen, sollten sichergestellt werden.
Zudem wird Deutschland als einer der weltgrößten CO2-Verursacher aufgefordert, sich für umfassende Schuldenerlasse und gerechte Klimareparationen für Länder des Globalen Südens einzusetzen sowie international aktiv für eine verbindliche Schuldenregelung einzutreten. Die Abgeordneten verlangen außerdem von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das Ziel der Klimaneutralität Deutschlands bis 2040 festschreibt, entsprechende sozial gerechte Maßnahmen vorsieht und sicherstellt, dass das Ziel ausschließlich durch „tatsächliche Emissionsminderungen im Inland“ erreicht wird. Auf EU-Ebene solle „mindestens das Emissionsminderungsziel von 90 Prozent bis 2040“ festgeschrieben werden. (sas/hau/05.11.2025)