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Umwelt

Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten

Die Bundesregierung will die Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten verbessern. Ihren Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (21/1506) hat der Bundestag am Donnerstag, 11. September 2025, erstmals beraten und Im Anschluss zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung will mit ihrem Gesetzentwurf die Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten verbessern. Mit der Gesetzesnovelle soll eine Änderung der EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte vom März 2024 umgesetzt werden. Ziel ist, die Sammelmengen zu steigern und die Brandrisiken durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithiumbatterien zu verbessern. 

Kommunale Wertstoffhöfe, die laut Angaben der Bundesregierung aktuell rund 80 Prozent der Altgeräte aus privaten Haushalten sammeln, sollen konkretere Vorgaben zur Einsortierung bekommen, damit die in vielen Altgeräten fest verbauten Batterien bei der Entnahme und Erfassung weniger beschädigt werden.

Künftig sollen Verbraucher ausgediente Elektrogeräte auch häufiger im Handel zurückgeben können. Der Entwurf der Bundesregierung sieht hierfür vor, dass Sammelstellen in Geschäften einheitlich gekennzeichnet werden müssen, damit sie leichter zu finden sind. Das Symbol der getrennten Mülltonne am Regal – im Laden angebracht oder beim Bestellen im Internet auf der Seite platziert –, soll Verbraucher direkt beim Kauf eines Elektrogeräts darüber informieren, dass es nach Gebrauch „getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall“ zu entsorgen ist, wie es im Entwurf heißt.

Einfachere Entsorgung von Einweg-E-Zigaretten

Damit Einweg-E-Zigaretten künftig weniger im Restmüll oder in der Umwelt landen, ist geplant, ihre Entsorgung zu vereinfachen. Verbraucher sollen sie künftig überall dort unentgeltlich zurückgeben können, wo sie verkauft werden. Die Rücknahme dürfe nicht an den Kauf einer E-Zigarette geknüpft werden, heißt es im Entwurf.

Im Dezember 2024 hatte bereits die Ampelregierung einen Gesetzentwurf (20/14146) zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes beschlossen, mit dem die geänderten EU-Vorschriften in nationales Recht umgesetzt werden sollten. Wegen des Regierungswechsels kam die Vorlage im Bundestag jedoch nicht mehr zur Abstimmung. (sas/hau/11.09.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

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Carsten Träger

Carsten Träger

© Carsten Träger/ Agentur Photothek Media Lab

Träger, Carsten

Parlamentarischer Staatssekretär für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

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Dr. Michael Blos

Dr. Michael Blos

© Dr. Michael Blos / Ringfoto Dockhorn

Blos, Dr. Michael

AfD

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Florian Bilic

Florian Bilic

© Florian Bilic/ Christopher Krusche

Bilic, Florian

CDU/CSU

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Jan-Niclas Gesenhues

Jan-Niclas Gesenhues

© Jan-Niclas Gesenhues/ Sascha Hilgers

Gesenhues, Dr. Jan-Niclas

Bündnis 90/Die Grünen

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Mareike Hermeier

Mareike Hermeier

© Mareike Hermeier/ Jennifer Kölker

Hermeier, Mareike

Die Linke

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Alexander Engelhard

Alexander Engelhard

© Alexander Engelhard / Tobias Koch

Engelhard, Alexander

CDU/CSU

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Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 20/14146 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
    PDF | 502 KB — Status: 11.12.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1506 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
    PDF | 416 KB — Status: 08.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/1506 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Umwelt

Elektrogesetz-Novelle von Sachverständigen unter­schiedlich beurteilt

Zeit: Mittwoch, 8. Oktober 2025, 11 bis 13 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.700

Die von der Bundesregierung geplante Novelle des Elektro- und Elektronikgesetzes (21/1506) wird von Experten unterschiedlich beurteilt. In einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses am Mittwoch, 8. Oktober 2025, begrüßten die Sachverständigen zwar das Ziel der Bundesregierung, die Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten zu verbessern. Allerdings zeigten sich insbesondere die von der Linksfraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen benannten Sachverständigen skeptisch, ob mit den konkret geplanten Änderungen tatsächlich die Sammelmengen erhöht und die Brandrisiken durch falsch entsorgte Elektrogeräte reduziert werden können. 

Zweifel äußerten auch die von der Unionsfraktion benannten Sachverständigen. Sie verwiesen dabei unter anderem auf die von der EU-Kommission im Rahmen des Circular Economy Acts geplante grundlegende Novellierung der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte. Zugleich warnten sie vor wachsenden Belastungen etwa durch weitere Informationspflichten für den Handel. Positiv beurteilten wiederum die von der SPD benannten Vertreter die Novelle, aber auch sie sprachen sich für weitergehende Regelungen wie ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten aus.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht unter anderem vor, dass Verbraucher ausgediente Elektrogeräte häufiger im Handel zurückgeben können. Damit vor allem Einweg-E-Zigaretten weniger im Restmüll oder in der Umwelt landen, sollen sie künftig überall dort unentgeltlich zurückgegeben werden können, wo sie verkauft werden. 

Für kommunale Wertstoffhöfe, die rund 80 Prozent der Altgeräte aus privaten Haushalten sammeln, sieht der Entwurf konkretere Vorgaben zur Einsortierung vor, damit die in vielen Altgeräten fest verbauten Batterien bei der Entnahme und Erfassung weniger beschädigt werden.

Verbot von Einweg-E-Zigaretten befürwortet

Dr. Hölger Thärichen vom Verband kommunaler Unternehmen sprach mit Blick auf die zunehmende Problematik von Bränden auf Wertstoffhöfen von einer „richtigen Weiterentwicklung“. Die Novelle sei ein wichtiger Baustein, um die Gefahren einzudämmen. Es brauche aber weitere Instrumente, so Thärichen und plädierte für ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten. Die geplante Rückgabemöglichkeit im Handel für diese Produkte reiche nicht aus. 

Zudem forderte der Sachverständige, so wie auch die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, die nur eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hatte, Hersteller und Vertreiber und insbesondere den Online-Handel stärker an den Kosten der kommunalen Sammelleistungen zu beteiligen. „Der steigende Aufwand für die Entsorgung der massenhaften Elektro- und Elektronikaltgeräte“ dürfe nicht allein auf den Kommunen abgeladen werden, heißt es in der schriftlichen Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände.

Forderung nach Batteriepfandsystem

Als „nicht zielführend“ in dieser Hinsicht bezeichnete Sascha Roth, der für den Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE) sprach, die Rücknahmepflicht für E-Zigaretten im Handel. Auch die Umsetzung der Mehrwegverpackungspflicht in der Gastronomie funktioniere nicht, so Roth. Zu befürchten sei, dass letztlich noch mehr Einweg-E-Zigaretten im Restmüll landeten und zerdrückt in Müllwägen zu Bränden führten. Das Problem der Brände wachse, Brandschutzmaßnahmen, in die viele Unternehmen investiert hätten, reichten nicht aus. Und die Zahl der falsch entsorgten Geräte nehme zu. 

Der BDE plädiere deshalb für die Einführung eines Batteriepfandsystems. Das sei zwar kompliziert, aber angesichts der Herausforderungen gebe es „keine andere Lösung“.

Mehr Kontrollen und „empfindliche Sanktionen“

Gegen ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten und ein Pfandsystem sprach sich Oliver Pohland vom Verband des eZigarettenhandels aus. Beide Ansätze seien „rechtlich und praktisch problematisch“. 

Man begrüße zwar das Anliegen, die Umwelt vor der Belastung durch falsch entsorgte Einweg-E-Zigaretten zu schützen, doch solche Maßnahmen verfehlten ihr Ziel, wenn nicht der „immense Schwarzmarkt“ bei E-Zigaretten effektiv bekämpft werde. Neue Regulierungen träfen so nur den legalen Handel und stärkten den Schwarzmarkt. Pohland forderte daher mehr Kontrollen und „empfindliche Sanktionen“.

Anpassung der Quotenberechnung auf EU-Ebene 

Stefanie Stadie vom Handelsverband Deutschland (HDE) verwies darauf, dass schon heute der Handel „umfangreiche Rücknahmepflichten“ unter oftmals schwierigen räumlichen Bedingungen erfülle. Besonders der Lebensmittelhandel sei durch die bestehenden Regelungen bereits stark belastet. Trotzdem bleibe die Rücknahmequote hinter den EU-Vorgaben zurück. „Diese Diskrepanz zeigt: Mehr Pflichten für den Handel allein führen nicht automatisch zu größeren Rücknahmemengen“, gab die Sachverständige zu bedenken. Sie forderte stattdessen eine Evaluierung und Anpassung der Quotenberechnung auf europäischer Ebene. Zusätzliche Belastungen wie Informationspflichten für die Unternehmen seien hingegen nicht geeignet, um die Sammelmengen signifikant zu steigern. 

Christian Eckert vom Zentralverband Elektrotechnik- und Elektroindustrie (ZVEI) riet in seiner schriftlichen Stellungnahme dazu, von einer Novellierung des ElektroG zum jetzigen Zeitpunkt abzusehen. Die EU-Kommission plane im Rahmen des Circular Economy Acts bereits eine grundlegende Novellierung der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte. Anpassungsvorschläge sollten hier diskutiert und die Ergebnisse EU-weit umgesetzt werden. 

Rücknahmesysteme und Reparaturbonus

Luisa Denter von Germanwatch und Viktor Schödwell von der Deutschen Umwelthilfe kritisierten die Maßnahmen im geplanten Gesetzentwurf der Bundesregierung als unzureichend. Damit ließen sich weder die Sammelleistung steigern noch die Brandrisiken durch Lithium-Batterien in Altgeräten reduzieren. Der Abfall von Elektro- und Elektronikaltgeräten steige, aber die Sammelmengen stagnierten. „Das Problem wird also wachsen, wenn wir nicht wirklich handeln“, mahnte Denter und forderte eine substanzielle Reform des ElektroG. Diese solle eine erweiterte Herstellerverantwortung enthalten und auch die Wiederverwendung von Geräten etwa durch einen Reparaturbonus stärken. 

Eine Abkehr von der geteilten Produktverantwortung verlangte auch Schödwell: Hersteller müssten in die Pflicht genommen werden, sich zu kollektiven Rücknahmesystemen zusammenzuschließen, denen verbindliche Sammel- und Verwertungsquoten vorgeschrieben werden. Zudem empfahl der Experte, die Rücknahmepflicht im Handel zu erweitern und vor allem zu vereinfachen. Alle Händler von Elektrogeräten sollten unabhängig von ihrer Verkaufsfläche zur Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet werden. (sas/08.10.2025)

Dokumente

  • 21/1506 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
    PDF | 416 KB — Status: 08.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 13. Sitzung am Mittwoch, dem 8. Oktober 2025, 11:00 Uhr - öffentlich

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Stellungnahme VKU, A-Drs. 21(16)73-A
  • Stellungnahme DUH, A-Drs. 21(16)73-B
  • Stellungnahme Germanwatch e.V., 21(16)73-C
  • Stellungnahme BDE, A-Drs. 21(16)73-D
  • Stellungnahme VdeH, A-Drs. 21(16)73-E
  • Stellungnahme ZVEI, A-Drs. 21(16)73-F
  • Stellungnahme Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, A-Drs. 21(16)73-G

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Umwelt

Abgesetzt: Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten

Elektrogeräte liegen in einer Plastikbox. Darunter ein Föhn, eine elektrische Zahnbürste, ein Rasierer.

Ausrangierte Elektro- und Elektronikgeräte müssen getrennt gesammelt und fachgerecht entsorgt werden. (© picture alliance/dpa | Hendrik Schmidt)

Von der Tagesordnung am Donnerstag, 16. Oktober 2025, abgesetzt hat der Bundestag die abschließende Beratung des Entwurfs der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (21/1506, 21/2070, 21/2146 Nr. 1.9). Damit sollte die Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten verbessert werden.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung will mit ihrem Gesetzentwurf die Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten verbessern. Mit der Gesetzesnovelle soll eine Änderung der EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte vom März 2024 umgesetzt werden. Ziel ist, die Sammelmengen zu steigern und die Brandrisiken durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithiumbatterien zu verbessern. 

Kommunale Wertstoffhöfe, die laut Angaben der Bundesregierung aktuell rund 80 Prozent der Altgeräte aus privaten Haushalten sammeln, sollen konkretere Vorgaben zur Einsortierung bekommen, damit die in vielen Altgeräten fest verbauten Batterien bei der Entnahme und Erfassung weniger beschädigt werden.

Künftig sollen Verbraucher ausgediente Elektrogeräte auch häufiger im Handel zurückgeben können. Der Entwurf der Bundesregierung sieht hierfür vor, dass Sammelstellen in Geschäften einheitlich gekennzeichnet werden müssen, damit sie leichter zu finden sind. Das Symbol der getrennten Mülltonne am Regal – im Laden angebracht oder beim Bestellen im Internet auf der Seite platziert –, soll Verbraucher direkt beim Kauf eines Elektrogeräts darüber informieren, dass es nach Gebrauch „getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall“ zu entsorgen ist, wie es im Entwurf heißt.

Einfachere Entsorgung von Einweg-E-Zigaretten

Damit Einweg-E-Zigaretten künftig weniger im Restmüll oder in der Umwelt landen, ist geplant, ihre Entsorgung zu vereinfachen. Verbraucher sollen sie künftig überall dort unentgeltlich zurückgeben können, wo sie verkauft werden. 

Die Rücknahme dürfe nicht an den Kauf einer E-Zigarette geknüpft werden, heißt es im Entwurf. 

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat dringt erneut auf ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten. Sie stellten eine erhebliche Bedrohung für die Umwelt sowie für betroffene Wirtschaftskreise dar, heißt es in einer Stellungnahme der Länderkammer, die als Unterrichtung durch die Bundesregierung vorliegt (21/2070). Würden sie abfallwidrig über den Hausmüll entsorgt, gingen nicht nur wertvolle Rohstoffe wie Lithium verloren. Auch die dadurch verursachten Brände belasteten die Recycling- und Entsorgungswirtschaft mit Kosten in Milliardenhöhe schwer. 

Der Bundesrat kritisiert außerdem, dass die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Änderungen weder mit Blick auf die angestrebte Erhöhung der Sammelquote noch auf die Verringerung der Brandrisiken durch falsch entsorgte, batteriebetriebene Altgeräte ausreichend seien. Er hält daher ein Verbot des Inverkehrbringens von Einweg-E-Zigaretten für notwendig. EU-Mitgliedstaaten wie Frankreich und Belgien hätten eine entsprechende Gesetzgebung bereits eingeführt.

In ihrer Stellungnahme spricht sich die Länderkammer zudem dafür aus, trotz geteilter Produktverantwortung die Hersteller zukünftig an der Organisation und den Kosten für die Rücknahme, Sammlung und ordnungsgemäße Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten auf den Wertstoffhöfen anteilig zu beteiligen. So sollen eine einseitige finanzielle Belastung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und Gebührensteigerungen für die Bürger vermieden werden.

Gegenäußerung der Bundesregierung

Die Bundesregierung lehnt in ihrer Gegenäußerung die vorgeschlagenen Änderungen ab. Zwar bewertet sie das Inverkehrbringen von Einweg-E-Zigaretten „auch unter Ressourcenschutz- und Gesundheitsschutzgesichtspunkten kritisch“. Die Implementierung eines solchen Verbots würde jedoch die „Pflicht zur technischen Notifizierung“ auslösen, wodurch sich der Gesetzgebungsprozess „erheblich verzögern“ würde. Aufgrund der Zunahme von Bränden sei das Änderungsgesetz jedoch besonders eilbedürftig, so die Bundesregierung. Darüber hinaus halte sie das Elektro- und Elektronikgerätegesetz nicht für den richtigen Anknüpfungspunkt für ein Verbot. Zielführender sei stattdessen, produktbezogene Neuregelungen auf Ebene des EU-Binnenmarktes vorzunehmen. 

Allerdings kündigt die Bundesregierung an, „im Rahmen der perspektivischen Weiterentwicklung“ des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes prüfen zu wollen, inwieweit die Produktverantwortung für Elektrogeräte in finanzieller und organisatorischer Hinsicht stärker auf die Hersteller übertragen werden soll, um die Sammlung und Verwertung von Elektroaltgeräten insgesamt weiter zu verbessern.(sas/hau/16.10.2025)

Dokumente

  • 21/1506 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
    PDF | 416 KB — Status: 08.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2070 - Unterrichtung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes - Drucksache 21/1506 - Stellungnahme Bundesrat und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 220 KB — Status: 08.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2146 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 2. September bis 8. Oktober 2025)
    PDF | 193 KB — Status: 09.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Umwelt

Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten neu geregelt

Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. Oktober 2025, nach 20-minütiger Aussprache den Entwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (21/1506, 21/2070, 21/2146 Nr. 1.9) in der vom Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit geänderten Fassung (21/2635) angenommen. Damit soll die Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten verbessert werden. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen votierten die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke.  Mit demselben Abstimmungsverhalten verabschiedete der Bundestag eine Entschließung zu dem Gesetz.

Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/2637),, der unter anderem forderte, ein wirksames und einfach umsetzbares Pfandsystem für bestimmte Lithium-Ionen-Batterien einzuführen. Neben den Antragstellern stimmte lediglich die Linksfraktion dafür, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetzentwurf soll die Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten verbessert und eine Änderung der EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte vom März 2024 in deutsches Recht umgesetzt werden. Ziel ist, die Sammelmengen zu steigern und die Brandrisiken durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithiumbatterien zu verbessern. 

Kommunale Wertstoffhöfe, die laut Angaben der Bundesregierung aktuell rund 80 Prozent der Altgeräte aus privaten Haushalten sammeln, sollen konkretere Vorgaben zur Einsortierung bekommen, damit die in vielen Altgeräten fest verbauten Batterien bei der Entnahme und Erfassung weniger beschädigt werden.

Künftig können Verbraucher ausgediente Elektrogeräte auch häufiger im Handel zurückgeben. Das Gesetz sieht hierfür vor, dass Sammelstellen in Geschäften einheitlich gekennzeichnet werden müssen, damit sie leichter zu finden sind. Das Symbol der getrennten Mülltonne am Regal – im Laden angebracht oder beim Bestellen im Internet auf der Seite platziert –, soll Verbraucher direkt beim Kauf eines Elektrogeräts darüber informieren, dass es nach Gebrauch „getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall“ zu entsorgen ist, wie es im Entwurf heißt.

Einfachere Entsorgung von E-Zigaretten

Damit E-Zigaretten künftig weniger im Restmüll oder in der Umwelt landen, wird die Entsorgung vereinfacht. Verbraucher können sie künftig überall dort unentgeltlich zurückgeben können, wo sie verkauft werden. 

Die Rücknahme darf nicht an den Kauf einer E-Zigarette geknüpft werden, heißt es im Gesetzentwurf. 

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat dringt erneut auf ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten. Sie stellten eine erhebliche Bedrohung für die Umwelt sowie für betroffene Wirtschaftskreise dar, heißt es in einer Stellungnahme der Länderkammer, die als Unterrichtung durch die Bundesregierung vorliegt (21/2070). Würden sie abfallwidrig über den Hausmüll entsorgt, gingen nicht nur wertvolle Rohstoffe wie Lithium verloren. Auch die dadurch verursachten Brände belasteten die Recycling- und Entsorgungswirtschaft mit Kosten in Milliardenhöhe schwer. 

Der Bundesrat kritisiert außerdem, dass die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Änderungen weder mit Blick auf die angestrebte Erhöhung der Sammelquote noch auf die Verringerung der Brandrisiken durch falsch entsorgte, batteriebetriebene Altgeräte ausreichend seien. Er hält daher ein Verbot des Inverkehrbringens von Einweg-E-Zigaretten für notwendig. EU-Mitgliedstaaten wie Frankreich und Belgien hätten eine entsprechende Gesetzgebung bereits eingeführt.

In ihrer Stellungnahme spricht sich die Länderkammer zudem dafür aus, trotz geteilter Produktverantwortung die Hersteller zukünftig an der Organisation und den Kosten für die Rücknahme, Sammlung und ordnungsgemäße Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten auf den Wertstoffhöfen anteilig zu beteiligen. So sollen eine einseitige finanzielle Belastung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und Gebührensteigerungen für die Bürger vermieden werden.

Gegenäußerung der Bundesregierung

Die Bundesregierung lehnt in ihrer Gegenäußerung die vorgeschlagenen Änderungen ab. Zwar bewertet sie das Inverkehrbringen von Einweg-E-Zigaretten „auch unter Ressourcenschutz- und Gesundheitsschutzgesichtspunkten kritisch“. Die Implementierung eines solchen Verbots würde jedoch die „Pflicht zur technischen Notifizierung“ auslösen, wodurch sich der Gesetzgebungsprozess „erheblich verzögern“ würde. Aufgrund der Zunahme von Bränden sei das Änderungsgesetz jedoch besonders eilbedürftig, so die Bundesregierung. Darüber hinaus halte sie das Elektro- und Elektronikgerätegesetz nicht für den richtigen Anknüpfungspunkt für ein Verbot. Zielführender sei stattdessen, produktbezogene Neuregelungen auf Ebene des EU-Binnenmarktes vorzunehmen. 

Allerdings kündigt die Bundesregierung an, „im Rahmen der perspektivischen Weiterentwicklung“ des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes prüfen zu wollen, inwieweit die Produktverantwortung für Elektrogeräte in finanzieller und organisatorischer Hinsicht stärker auf die Hersteller übertragen werden soll, um die Sammlung und Verwertung von Elektroaltgeräten insgesamt weiter zu verbessern.

Angenommene Entschließung

In der angenommenen Entschließung fordert der Bundestag die Bundesregierung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf, sich bei den anstehenden Verhandlungen zur Revision der WEEE-Richtlinie der Europäischen Union WEEE-Richtlinie (Waste of Electrical and Electronic Equipment) zur umweltfreundlichen Entsorgung und zum Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten für eine Berechnungsmethodik einzusetzen, welche die Lebensdauer der unterschiedlichen Elektrogeräte angemessen berücksichtigt.

Darüber hinaus soll die Regierung die Einführung eines nationalen Verbots von elektronischen Einweg-Zigaretten unter Beachtung der Regelungen in anderen Mitgliedstaaten wie Frankreich und Belgien mit dem klaren Ziel eines Verbots prüfen. Ebenso soll die Regierung Maßnahmen prüfen, mit denen Onlinehändler stärker in die Verantwortung genommen werden können, ihren Pflichten zur Rücknahme nach dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten nachzukommen, um so auch ein Level-Playing-Field mit dem stationären Handel herzustellen. Schließlich soll die Regierung Maßnahmen ergreifen, um den Vollzug gegen illegal auf dem Markt angebotene elektronische Einweg-Zigaretten zu stärken. (sas/hau/vom/06.11.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© Josephine Ortleb/SPD-Bundestagsfraktion

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

()
Martina Uhr

Martina Uhr

© Martina Uhr/ Deine Fotowelt, Nordhorn

Uhr, Martina

AfD

()
Florian Bilic

Florian Bilic

© Florian Bilic/ Christopher Krusche

Bilic, Florian

CDU/CSU

()
Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© Josephine Ortleb/SPD-Bundestagsfraktion

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

()

Dokumente

  • 21/1506 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
    PDF | 416 KB — Status: 08.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2070 - Unterrichtung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes - Drucksache 21/1506 - Stellungnahme Bundesrat und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 220 KB — Status: 08.10.2025
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  • 21/2146 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 2. September bis 8. Oktober 2025)
    PDF | 193 KB — Status: 09.10.2025
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  • 21/2635 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - 21/1506, 21/2070, 21/2146 Nr. 1. 9 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
    PDF | 776 KB — Status: 05.11.2025
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  • 21/2637 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - 21/1506, 21/2070, 21/2146 Nr. 1. 9, 21/2635 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
    PDF | 555 KB — Status: 05.11.2025
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Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Thews, Michael (SPD), Schneider, Julia (B90/Grüne), Moser, Christian (CDU/CSU), Hermeier, Mareike (Die Linke)


Gesetzentwurf 21/1506, 21/2070 (Beschlussempfehlung Buchstabe a 21/2635 Gesetzentwurf in der Ausschussfassung annehmen) angenommen

Beschlussempfehlung Buchstabe b 21/2635: (Entschließung annehmen) angenommen

Entschließungsantrag 21/2637 abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw45-de-elektrogeraetegesetz-1116802

Stand: 09.11.2025