Einführung einer Digitalabgabe oder einer Digitalsteuer
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht sich für eine Besteuerung von Werbeumsätzen von Onlineplattformen und Suchmaschinen aus. Ihren Antrag „Digitalabgabe für Werbeumsätze einführen – Medienvielfalt und Kulturstandort stärken“ (21/2247) hat der Bundestag am Mittwoch, 5. November 2025, zusammen mit einem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Steuergerechtigkeit im digitalen Zeitalter – Digitalsteuer einführen“ (21/2536) erstmals beraten. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten die Vorlagen an die Ausschüsse. Bei den weiteren Beratungen übernimmt der Ausschuss für Kultur und Medien die Federführung für den Grünen-Antrag und der Finanzausschuss für den Antrag der Linken.
Antrag der Grünen
Die Abgeordneten verweisen auf den Koalitionsvertrag von Union und SPD, mit dem verabredet worden sei, die „Einführung einer Abgabe für Onlineplattformen, die Medieninhalte nutzen“ zu prüfen. Eine stärkere Heranziehung von Digitalkonzernen ist aus Sicht der Grünen grundsätzlich zu begrüßen, müsse aber mit politischer Priorität und zeitnah in die Tat umgesetzt werden. „Sie sollte zielgerichtet, effektiv und rechtssicher ausgestaltet werden“, heißt es im Antrag. Die Einnahmen sollten für eine Stärkung von Medienvielfalt, vielfältiger Kulturangebote sowie Medienkompetenz vorgesehen werden.
Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, eine transparente, rechtsfest definierte Bemessungsgrundlage zu schaffen, um mindestens zehn Prozent der Werbeumsätze von Onlineplattformen und Suchmaschinen einzunehmen. Die Einnahmen seien für die Förderung des Medien- und Kulturstandortes und von Medienkompetenz vorzusehen, „um Nachteile auszugleichen, die Kultur- und Medienschaffenden und der Gesellschaft durch digitale Plattformen entstehen“.
Nationale Besteuerung „nur ein erster Schritt“
Da aus Sicht der Fraktion eine nationale Besteuerung von Werbeumsätzen nur ein erster Schritt sein kann, soll sich die Regierung für eine einheitliche Besteuerung der Umsätze von Digitalkonzernen auf europäischer Ebene einsetzen. Sie soll darauf hinwirken, dass eine solche Steuer perspektivisch als neues Eigenmittel für den Haushalt der Europäischen Union ausgestaltet wird.
National soll sie nach den Vorstellungen der Grünen mit weiteren Schritten, insbesondere einer Verbreiterung der Bemessungsgrundlage auf Umsätze von E-Commerce und Cloud-Services, vorangehen.
Antrag der Linksfraktion
Die Linksfraktion spricht sich für die Einführung einer Digitalsteuer von mindestens zehn Prozent auf in Deutschland erwirtschaftete Umsätze aus Geschäften mit Werbung, Social-Media-Diensten, Suchmaschinen, Online-Marktplätzen und dem Handel mit Nutzerdaten aus. In einem entsprechenden Antrag (21/2536) fordert Die Linke die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Richtlinien-Vorschlag der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2018 für eine solche Digitalsteuer berücksichtigt und für Unternehmen mit einem globalen Jahresumsatz von mindestens 250 Millionen Euro gelten soll. Nach dem Willen der Fraktion soll sich die Bundesregierung zudem auf der EU-Ebene für die Wiederbelebung des Kommissionsvorschlages einsetzen.
Die Linksfraktion verweist darauf, dass Konzerne, die ihr Geld mit digitalen Leistungen verdienen, in vielen Fällen nicht angemessen besteuert würden. Nach Schätzungen des Netzwerkes Steuergerechtigkeit zahlten zum Beispiel die vier größten US-Digitalkonzerne (Alphabet, Meta, Apple, Microsoft) lediglich 3,4 Prozent Steuern auf in Deutschland erwirtschaftete Gewinne. (aw/hau/05.11.2025)