Interview

Hülya Düber: Nur Petitionen beim Bundestag entfalten gesetzgeberische Wirkung

9.260 Petitionen sind im vergangenen Jahr beim Petitionsausschuss eingegangen, das sind 18,84 Prozent weniger als noch 2023. Dr. Hülya Düber (CDU/CSU), Vorsitzende des Petitionsausschusses, hat den Tätigkeitsbericht 2024 des Ausschusses (21/1900) am Mittwoch, 15. Oktober 2025, an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner übergeben. Der Bundestag debattiert am Donnerstag, 16. Oktober, über den Bericht.

Zahl der Petitionen rückläufig

Im Interview mit dem Parlamentsfernsehen spricht die Vorsitzende von „rückläufigen Zahlen“, denn 2022 waren es noch 13.242 Petitionen gewesen. Ursachen dafür sieht Düber in Entwicklungen in der Öffentlichkeit wie den sozialen Medien und der Möglichkeit, auch durch private Plattformen oder die Verbreitung von Videos Öffentlichkeit herzustellen.

Zugleich weist die CSU-Abgeordnete aus Würzburg auf das Alleinstellungsmerkmal des Petitionsverfahrens beim Deutschen Bundestag hin. Nur dieses könne gewährleisten, dass Petitionen im Gesetzgebungsverfahren tatsächlich berücksichtigt werden und damit eine Wirkung erzielen, die über das bloße Herstellen von Öffentlichkeit hinausgeht. Düber: „Wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger den Weg zu uns finden.“ 

Sicherheit und soziale Absicherung vorherrschende Themen 

Etwa zwei Drittel der eingegangenen Petitionen beträfen eigene Anliegen der Petentinnen und Petenten, ein Drittel bezögen sich generell auf gesetzliche Rahmenbedingungen. Thematisch vorherrschend seien Petitionen gewesen, die den Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (1.526 Eingaben), also etwa Sicherheit und Migration, sowie den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (1.279 Eingaben), also Fragen der sozialen Absicherung, betreffen. Den Bereich des Bundesministeriums der Justiz betrafen 1.203 Petitionen.

In der vergangenen Wahlperiode war das Quorum für Petitionen, mit denen sich der Petitionsausschuss im Beisein des Petenten in öffentlicher Sitzung befasst, von 50.000 auf 30.000 Mitzeichnungen herabgesetzt worden, um die Bürgerbeteiligung zu stärken. Die Intention für mehr Partizipation ist aus Sicht Dübers richtig. Allerdings hätten die zuletzt öffentlich beratenen Petitionen deutlich über 50.000 Unterstützer gefunden.  

Täglich etwa 37 Zuschriften

Laut dem Bericht ergibt sich bei 250 Werktagen ein täglicher Durchschnitt von etwa 37 Zuschriften. 3.897 und damit mehr als ein Drittel aller Petitionen seien auf elektronischem Wege, also als Web-Formular über www.bundestag.de, eingegangen. „Mit derzeit mehr als fünf Millionen Nutzerinnen und Nutzer zählt das Petitionsportal weiterhin zu den beliebtesten Internetangeboten des Deutschen Bundestages“, schreibt der Petitionsausschuss. Es könne nicht nur für die Eingabe von Petitionen genutzt werden, sondern ermögliche es auch, veröffentlichte Petitionen elektronisch mitzuzeichnen und gemeinsam mit anderen zu diskutieren.

Im Berichtszeitraum haben sich 179.742 Nutzerinnen und Nutzer im Portal des Petitionsausschusses neu registriert (2023: 491.639), um eine Petition einzureichen, sie im Petitionsforum zu diskutieren oder sie durch eine Mitzeichnung zu unterstützen. Zu den im Jahr 2024 eingegangenen Petitionen seien insgesamt 722.639 Unterstützungen – teils schriftlich, teils auch elektronisch über die Petitionsplattform – verzeichnet worden (2023: 1,59 Millionen). 

Mitzeichnungsfrist von vier auf sechs Wochen verlängert

Im Tätigkeitsbericht wird auch auf die Mitte 2024 in Kraft getretene Reform des Petitionswesens verwiesen. Damit wurde die Mitzeichnungsfrist für auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlichte Petitionen von vier auf sechs Wochen verlängert. Im Zuge dieser Reform wurde auch das Quorum, das veröffentlichte Petitionen für eine Beratung in öffentlicher Ausschusssitzung erreichen müssen, von 50.000 auf 30.000 Mitzeichnungen gesenkt.

Den Sorgen und Nöten der Bürger gewidmet

Neben den grundsätzlichen Anliegen, die über das Internet oder per Post an den Ausschuss herangetragen wurden, habe sich der Petitionsausschuss ebenso mit großem Engagement den Sorgen und Nöten der Bürger gewidmet, die den Ausschuss im Einzelfall um Unterstützung baten. „Die Bearbeitung solcher persönlichen Anliegen machte für den Ausschuss auch im Jahr 2024 wieder einen wichtigen Teil seiner Arbeit aus“, schreiben die Abgeordneten. 

Laut dem Tätigkeitsbericht fanden im Jahr 2024 29 Sitzungen des Petitionsausschusses statt. In den Sitzungen seien insgesamt 607 Petitionen zur Einzelberatung aufgerufen worden. Viermal habe der Ausschuss im vergangenen Jahr öffentlich getagt. (hau/vom/15.10.2025)