Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 16. Oktober 2025, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:

Zusammenarbeit mit Indien: Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zu dem Vertrag vom 24. Oktober 2024 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien über die Rechtshilfe in Strafsachen (21/1854) wird federführend im Rechtsausschuss weiterberaten. Die strafrechtliche Rechtshilfe mit Indien soll auf eine verbindliche völkervertragliche Grundlage gestellt werden. Laut Vorlage soll der am 24. Oktober 2024 unterzeichnete Vertrag die Zusammenarbeit in diesem Bereich verbessern, unter anderem bei der Bekämpfung der zunehmenden internationalen Kriminalität. „Der Vertrag regelt alle wesentlichen Bereiche der sonstigen Rechtshilfe und enthält dafür Verfahrensregelungen im bilateralen Verhältnis. Dadurch wird die Fähigkeit beider Vertragsparteien verbessert, auf die wachsende Herausforderung der grenzüberschreitenden Kriminalität zu reagieren“, heißt es weiter. Das Kabinett hatte den Entwurf am 3. September 2025 beschlossen. Dem Bundesrat ist der Entwurf laut Vorlage als „besonders eilbedürftig“ zugeleitet worden. Eine Stellungnahme der Länderkammer und die Gegenäußerung der Bundesregierung liegen noch nicht vor.

Teilhabe im Sport: Ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Für echte Gleichstellung im Sport – Teilhabe, Sichtbarkeit und Förderung von Frauen und Mädchen auf allen Ebenen stärken“ (21/790) wird federführend im Ausschuss für Sport und Ehrenamt weiterberaten. Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern. Wie das aussehen könnte, beschreiben die Abgeordneten in 25 Punkten. Dazu gehöre zum Beispiel, im Rahmen der Spitzensportförderung des Bundes die Gleichstellung als explizites Ziel zu benennen, geschlechterspezifische Kriterien verbindlich zu verankern und dafür Sorge zu tragen, dass mindestens 30 Prozent der Projektfördermittel für frauenspezifische Maßnahmen, Trainings-, Forschungs- oder Infrastrukturprojekte verwendet werden. Im Dialog mit den Sportverbänden solle die Bundesregierung außerdem darauf hinwirken, dass Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium in die Grundsätze der Sportförderung aufgenommen wird. Ferner solle die Bundesregierung auf eine paritätische Besetzung der Gremien von Sportverbänden auf Bundesebene dringen und in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) verbindliche Gleichstellungspläne in den geförderten Verbänden einfordern.

Notfallversorgung: Die AfD hat einen Antrag mit dem Titel „Medizinische Notfallversorgung schnell, qualitativ hochwertig und bezahlbar gestalten“ (21/2228) vorgelegt. Die Vorlage ist an den Gesundheitsausschuss zur Federführung überwiesen worden. Das aktuelle System funktioniere nicht, weder bezüglich der schnellen Erreichbarkeit der medizinischen Hilfe noch bezüglich der Wirtschaftlichkeit und Finanzierung, heißt es in dem Antrag. Die aktuelle Situation sei gekennzeichnet durch Warteschleifen in den Telefonzentralen der ärztlichen Bereitschaftsdienste, Wartezeiten bis zum Eintreffen des Bereitschaftsarztes, stundenlange Wartezeiten in Krankenhausrettungsstellen und regional durch eine Überlastung des Rettungsdienstes. Als Grund für die Zunahme der Rettungsdiensteinsätze gelte neben einer wachsenden Anspruchshaltung der Bevölkerung auch Unkenntnis über die Aufgaben der unterschiedlichen Akteure in der Versorgung. Die Abgeordneten fordern, dass gemeinsame Rettungsleitstellen als alleinige telefonische Ansprechstellen für die Hilfesuchenden im medizinischen Notfall unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 112 geschaffen werden. Ferner sollte an allen betreffenden Krankenhäusern die bisherige Rettungsstelle durch eine Portalpraxis ergänzt werden. Die dortigen Ärzte sollten die einzigen Ansprechpartner sein für Patienten, die sich nach Aufforderung der Leitstelle zur Klinik begeben haben sowie für Patienten, die ohne vorherigen telefonischen Notruf zum Krankenhaus gekommen sind. Zudem sollte ein gemeinsames Abrechnungssystem für ambulante Leistungen in Notfällen für niedergelassene Ärzte, den Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen, die Krankenhäuser und Portalpraxen sowie den Rettungsdienst eingeführt werden. Der Rettungsdienst sollte insgesamt, inklusive Transport, als Leistungsbereich in das Sozialgesetzbuch V (SGB V) aufgenommen werden. Den Mitarbeitern in den Rettungsleitstellen sollte außerdem ermöglicht werden, neben Rettungsdiensteinsätzen und Einsätzen des qualifizierten Krankentransports auf Basis der Schilderung der jeweiligen Notlage auch einen Pflegedienst oder kommunale Einrichtungen der Altenhilfe zu vermitteln sowie ein Taxi zu schicken.

Arzneimittel: Die AfD hat einen Antrag mit dem Titel „Rohdaten klinischer Prüfungen von Arzneimitteln offenlegen“ (21/2229) vorgelegt, der an den Ausschuss für Gesundheit überwiesen wurde. Die AfD-Fraktion hatte Federführung beim Forschungsausschuss beantragt, konnte sich gegen das Mehrheitsvotum der übrigen Fraktionen zugunsten des Gesundheitsausschusses aber nicht durchsetzen. Die Sponsoren klinischer Prüfungen von Arzneimitteln sollten nach Ansicht der AfD-Fraktion die Rohdaten offenlegen. Die geltenden Regelungen sähen den Schutz von vertraulichen persönlichen Daten und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen vor. Auch anonymisierte Daten, sogenannte Rohdaten der einzelnen Teilnehmer an einer klinischen Prüfung, müssten nicht vorgelegt werden, heißt es in dem Antrag. An der aktuellen Rechtslage habe sich auch durch das Medizinforschungsgesetz von 2024 nichts Wesentliches geändert. Die EU-Verordnung 2025 / 327 über den europäischen Gesundheitsdatenraum von 2025 sehe zwar die Notwendigkeit der Datennutzung vor, ohne allerdings eine mögliche Verpflichtung zur Offenlegung von Rohdaten einzuführen. Eine Offenlegung von Studienrohdaten sei beispielsweise auch dann angezeigt, wenn in der öffentlichen Diskussion oder dem wissenschaftlichen Diskurs begründete Zweifel an der Wirksamkeit oder Sicherheit bereits zugelassener Arzneimittel aufgetreten seien, heißt es in dem Antrag. Die Abgeordneten fordern, die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass Sponsoren klinischer Prüfungen von Arzneimitteln dazu verpflichtet werden, unter Wahrung des Datenschutzes und der Datensicherheit anonymisierte Rohdaten auf begründeten Antrag hin Dritten zur Verfügung zu stellen.

Wissenschaftsbetrug: Die AfD hat einen Antrag mit dem Titel „Organisierten Wissenschaftsbetrug unterbinden – Qualität und Transparenz in der Forschung sichern“ (21/2230) vorgelegt. Der Antrag wurde an den Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung zur federführenden Beratung überwiesen. Um die Qualität von wissenschaftlichen Publikationen zu sichern, fordert die AfD-Fraktion von der Bundesregierung, eine unabhängige Prüfstelle einzurichten. Diese solle Kriterien für qualitätsgesicherte Publikationen festlegen und stichprobenartig oder auf Antrag Publikationen aus allen Fachbereichen überprüfen können. Notwendig ist dies laut der antragstellenden Fraktion, da sich die Meldungen darüber häufen, „dass sogenannte Pseudo-Journale und Paper Mills gegen Bezahlung wissenschaftliche Arbeiten veröffentlichen, ohne ausreichende Qualitätsprüfung oder Peer Review“. Die Bundesregierung müsse jedoch sicherstellen, dass politische Entscheidungen auf „belastbaren und überprüfbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen“.

(ste/16.10.2025)