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Soziales

Stabilisierung des Rentenniveaus und Stärkung der Betriebsrenten

Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. Oktober 2025, erstmals über die Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten (21/1929) und zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz, 21/1859, 21/2455) beraten. Im Anschluss an die Aussprache wurden beide Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Ausschuss für Arbeit und Soziales.

Ministerin: Wir brauchen keine Angstmache

In der Debatte nahmen mehrere Abgeordnete, aber auch die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas (SPD), direkt Bezug auf die aktuelle Diskussion, die die Junge Gruppe der Unionsfraktion angestoßen hatte. Bas kritisierte die Diskussion der vergangenen Tage scharf: Begriffe wie „Renten-Bombe“ oder „Renten-Schock“ seien nichts weiter als Alarmismus und Angstmache. „Ganz ehrlich, wir brauchen statt Stimmungsmache mehr Sachlichkeit in der Debatte!“ 

Dieser Gesetzentwurf trage die Handschrift und auch die Unterschrift aller Koalitionspartner und spiele mitnichten die Generationen gegeneinander aus, so Bas weiter. Denn: „Alle Generationen werden von der Haltelinie profitieren, auch die jüngeren. Wer heute einzahlt, erwirbt eine höhere Rentenanwartschaft als ohne die Haltelinie.“

AfD: Verschwendungssucht ist die Ursache der Schieflage

Ulrike Schielke-Ziesing (AfD) warf der Bundesregierung dennoch vor, das Rentenniveau einfrieren zu wollen, „bis den Bürgern die Kosten dafür um die Ohren fliegen“. Das Paket stelle eine dauerhafte zusätzliche Belastung für den Bundeshaushalt dar, insofern verstehe sie die Kritik der jungen Abgeordneten aus der Unionsfraktion. 

„Es ist nicht der demografische Wandel allein, sondern die Verschwendungssucht vergangener Regierungen, die sich an den Sozialkassen bedient haben“, die für die Schieflage bei der Rente verantwortlich sei, sagte Schielke-Ziesing.

CDU/CSU: Wir sollten Reformen im Konsens anstreben

Für die Unionsfraktion betonte Stefan Nacke: „Unterschiedliche Perspektiven dürfen uns nicht spalten“, die großen Rentenreformen seien stets vom Konsens der großen Volksparteien getragen gewesen. Er sagte mit Blick auf die gesellschaftliche Sprengkraft, die das Rententhema in Frankreich regelmäßig entwickelt: „Ich will, dass wir in Deutschland besonnen handeln.“ Er verstehe die Sorgen der Jungen Gruppe in der Unionsfraktion; über das Jahr 2031 hinausgehende Entscheidungen sollten aber mit Blick auf die Arbeit der Rentenkommission jetzt nicht vorweggenommen werden, so Nacke. 

Pascal Reddig, Vorsitzender der Jungen Gruppe, schlug in der Debatte versöhnliche Töne an, bekräftigte jedoch seine Ansicht, dass allein eine Haltelinie die Probleme nicht lösen werde. „Der Handlungsdruck gilt vor allem für die Jahre nach 2031. Hier brauchen wir ein Gesamtkonzept für eine grundlegende Reform der Altersvorsorge.“

Grüne: Gerechtigkeitsfrage interessiert Kritiker nicht

Andreas Audretsch (Bündnis 90/Die Grünen) stellte die große Gerechtigkeitsfrage: „Wer in dieser Gesellschaft hat viel und wer hat wenig?“ Diese Frage aber interessiere die Junge Gruppe der Unionsfraktion gar nicht, wenn sie gegen die Haltelinie polemisiere. 

Ein weiteres Absinken des Rentenniveaus zu vermeiden, sei absolut richtig, wie auch Anreize für Mehrarbeit zu setzen, so Audretsch. „Aber dann machen Sie es doch richtig und sorgen dafür, dass die Menschen überhaupt bis 67 gut arbeiten können!“

Linke: Wir brauchen eine Rentenrevolution

„Noch ist die Rente nicht verloren!“, betonte Heidi Reichinnek (Die Linke). Nicht das Rentensystem sei das Problem, sondern die darin angelegten Ungerechtigkeiten. „Da müssen wir ran, wir brauchen eine echte Rentenrevolution.“ 

Eine Rentenversicherung für alle Erwerbstätigen gehöre ebenso dazu wie eine solidarische Mindestrente und eine Verdopplung der Beitragsbemessungsgrenzen, „damit sich niemand aus dem Solidarsystem herausschleichen kann“.

SPD: Die Rente ist kein Geschenk

Bernd Rützel (SPD) sagte, natürlich stecke die Regierung jetzt viel Geld in das Vorhaben, es gehe ja auch um sehr viele Menschen. Im Übrigen sei die Rente „kein Geschenk. Sie ist eine Versicherungsleistung“.

Die Haltelinie kann seiner Ansicht nach „für alle Ewigkeit“ festgeschrieben werden. „Sie hilft allen, sie ist Rentenpolitik für die Zukunft und bedeutet Stabilität statt Kürzungen.“ 

Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung will das derzeit geltende Rentenniveau von 48 Prozent (Verhältnis der Rente zum Durchschnittsverdienst) über 2025 hinaus verlängern. Außerdem soll die „Mütterrente“ ausgeweitet werden. Zur Begründung heißt es in dem Gesetzentwurf (21/1929): „Mit der ab dem Jahr 2026 wieder anzuwendenden bisherigen Rentenanpassungsformel würde das Rentenniveau nach Auslaufen der Haltelinie deutlich sinken und ein niedrigeres Alterseinkommen zur Folge haben. Die Renten würden systematisch langsamer steigen als die Löhne.“

Ziel der Ausweitung der für die Rente anrechnungsfähigen Kindererziehungszeiten sei es, mit der Anerkennung von drei Jahren für alle Kinder - unabhängig vom Jahr der Geburt des Kindes – die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten zu schaffen.

Verlängerung der „Haltelinie“ bis 2031

Das Gesetz sieht konkret vor, die Haltelinie für das Rentenniveau bis 2031 zu verlängern. Das bedeutet, dass die Abkopplung der Renten von den Löhnen bis dahin verhindert wird. Die sich daraus ergebenden Mehrkosten der Rentenversicherung sollen aus Steuermitteln vom Bund erstattet werden, um Auswirkungen auf den Beitragssatz grundsätzlich zu vermeiden.

Die Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung wird künftig für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre verlängert. Die Mehrkosten, die sich daraus ergeben, sollen ebenfalls vom Bund erstattet werden.

Außerdem soll Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, die Rückkehr zu ihrem bisherigen Arbeitgeber erleichtert werden. Deshalb soll das Anschlussverbot des Paragrafen 14 im Teilzeit- und Befristungsgesetz für diesen Personenkreis aufgehoben werden. Damit soll in diesen Fällen – auch wiederholt – ein sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis möglich sein.

Erster Teil eines Gesamtpakets zur Rentenreform

Würde die Haltelinie beim Rentenniveau nicht verlängert, hätte dies aufgrund des geltenden Rechts zur Folge, dass durch die Dämpfungsfaktoren in der Rentenanpassungsformel die Rentenanpassungen und damit das Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich geringer ausfallen würden, argumentiert die Regierung. Und weiter: „Im Gegenzug wären vom Bund keine Erstattungen der Mehraufwendungen an die Rentenversicherung zu leisten. Eine Stabilisierung des Leistungsniveaus wäre dann aber nicht mehr gegeben.“

Die Maßnahmen dieses Gesetzentwurfes sind der erste Teil eines Gesamtpaketes einer Rentenreform, zu der unter anderem auch die Einführung der sogenannten Aktivrente und der Frühstartrente gehören.

Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung

Im Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (21/1859) schreibt die Regierung: „Die betriebliche Altersversorgung als sinnvolle Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung muss quantitativ und qualitativ weiter ausgebaut und gestärkt werden.“ Dies gelte vor allem für Bereiche, in denen nach wie vor große Verbreitungslücken bestehen, also in kleineren Unternehmen und bei Beschäftigten mit geringen Einkommen.

Insbesondere eröffne der Gesetzentwurf neue Möglichkeiten, „damit auch nichttarifgebundene und damit häufig kleinere Unternehmen und ihre Beschäftigten an dieser Form einfacher, effizienter und sicherer Betriebsrenten teilnehmen können“. Des Weiteren werde das Abfindungsrecht flexibilisiert. Die Bundesregierung verspricht „eine erhebliche Vereinfachung und Entbürokratisierung der betrieblichen Altersversorgung“.

Stellungnahme des Normenkontrollrates

Allerdings schreibt der Normenkontrollrat (NKE) in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf: „Das Vorhaben erweitert den Rahmen für die Abfindung von Kleinstanwartschaften für Betriebsrenten, bleibt dabei aber hinter den Möglichkeiten für besonders spürbare Bürokratieentlastung zurück.“ 

Der NKR empfiehlt, im weiteren Verfahren die Möglichkeit zu prüfen, den Schwellenwert für die zustimmungsfreie Abfindung von Kleinstanwartschaften von bisher ein auf zwei Prozent der monatlichen Bezugsgröße anzuheben.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme (21/2455) unter anderem die Anhebung des Förderbetrags zur betrieblichen Altersversorgung speziell für Beschäftigte mit geringem Einkommen und die dynamische Festlegung der monatlichen Einkommensgrenze auf drei Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. 

„Jedoch dürfte die vorgesehene Anhebung des jährlichen Förderbetrages auf maximal 360 Euro weiterhin zu gering sein, um Geringverdienenden den Aufbau einer ausreichenden betrieblichen Altersversorgung zu ermöglichen“, heißt es in der Stellungnahme weiter. Darin bittet der Bundesrat, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, „inwieweit eine deutlichere Anhebung des höchstmöglichen Förderbetrages als wirksame und erforderliche Anreizstärkung vorgesehen werden kann“.

Gegenäußerung der Bundesregierung

In ihrer Gegenäußerung führt die Bundesregierung dazu aus, dass der durchschnittliche Förderbetrag im vergangenen Jahr mit 194 Euro deutlich unter dem vorgeschlagenen neuen Höchstbetrag von 360 Euro gelegen habe. 

Aus ihrer Sicht schafft der Gesetzesvorschlag daher bereits ausreichenden Spielraum für eine Anhebung der Arbeitgeberbeiträge. (che/bal/sto/30.10.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© Die Linke Thüringen

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

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Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundesministerin für Arbeit und Soziales

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Ulrike Schielke-Ziesing

Ulrike Schielke-Ziesing

© Ulrike Schielke-Ziesing/ Aljaz Brunec

Schielke-Ziesing, Ulrike

AfD

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Dr. Stefan Nacke

Dr. Stefan Nacke

© Stefan Nacke/ Klaus Altevogt/ info@klausaltevogt.com

Nacke, Dr. Stefan

CDU/CSU

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Andreas Audretsch

Andreas Audretsch

© Andreas Audretsch/Sonja Bahalwan

Audretsch, Andreas

Bündnis 90/Die Grünen

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Heidi Reichinnek

Heidi Reichinnek

© Heidi Reichinnek / Olaf Krostitz

Reichinnek, Heidi

Die Linke

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Bernd Rützel

Bernd Rützel

© Bernd Rützel / DBT/Stella von Saldern

Rützel, Bernd

SPD

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Gerrit Huy

Gerrit Huy

© Gerrit Huy/ Marcus Vetter, Fotostudio Seefeld

Huy, Gerrit

AfD

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Marc Biadacz

Marc Biadacz

© Marc Biadacz/Tobias Koch

Biadacz, Marc

CDU/CSU

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Armin Grau

Armin Grau

© BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN RLP/ Alexander Sell

Grau, Dr. Armin

Bündnis 90/Die Grünen

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Sarah Vollath

Sarah Vollath

© Sarah Vollath/ Christian Pauling

Vollath, Sarah

Die Linke

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Pascal Reddig

Pascal Reddig

© Pascal Reddig/ Tobias Koch

Reddig, Pascal

CDU/CSU

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Thomas Stephan

Thomas Stephan

© Thomas Stephan/ Tobias Adam

Stephan, Thomas

AfD

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Johannes Winkel

Johannes Winkel

© Johannes Winkel/ Paul Schneider

Winkel, Johannes

CDU/CSU

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Annika Klose

Annika Klose

© Annika Klose/ Anna Voelske

Klose, Annika

SPD

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Peter Aumer

Peter Aumer

© Peter Aumer/ Berli Berlinski

Aumer, Peter

CDU/CSU

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Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 21/1859 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
    PDF | 752 KB — Status: 29.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1929 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
    PDF | 507 KB — Status: 01.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2455 - Unterrichtung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz) - Drucksache 21/1859 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 575 KB — Status: 29.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/1929, 21/1859 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Stand: 10.11.2025