Abschließende Beratungen ohne Aussprache
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 16. Oktober 2025, über eine Reihe von Vorlagen abgestimmt:
Finanzausgleichsgesetz 2025: Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2025 (FAG-Änderungsgesetz, 21/1892) angenommen. Dazu hat der Haushaltsausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (21/2253). Dafür haben CDU/CSU, SPD und der Linken gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der AfD gestimmt. Die Gemeinden erhalten laut Gesetzentwurf in den Jahren 2025 bis 2029 zulasten des Bundes 13,5 Milliarden Euro mehr aus dem Aufkommen der Umsatzsteuer. Damit sollen Steuerausfälle der Kommunen infolge der Unternehmenssteuerreform vom 14. Juli 2025 („Investitions-Booster“) kompensiert werden. Für 2025 erhalten darüber hinaus die Länder weitere 700 Millionen Euro mehr aus dem Aufkommen der Umsatzsteuer zur Umsetzung des „Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD)“, ebenfalls zulasten des Bundeshaushalts. Allerdings müssen die Länder dem Gesetzentwurf zufolge für das laufende Jahr zugunsten des Bundes wiederum knapp 27 Millionen Euro abgeben. Dies ergibt sich aus der Spitzabrechnung zur Entlastung der Länder von Flüchtlingskosten. Die Abschlagszahlung des Bundes sei für 2025 um diesen Betrag zu hoch ausgefallen, heißt es im Gesetzentwurf.
Geldwäschebekämpfung: In zweiter Lesung einstimmig angenommen wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Abkommen vom 30. Januar 2025 zwischen der Bundesregierung und der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLA) über den Sitz der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (21/1901). Dazu liegt eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vor (21/2251). Sitz der AMLA ist Frankfurt am Main.
Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz: Nach zweiter Lesung mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen bei Stimmenthaltung der AfD und der Linken angenommen wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Protokoll vom 21. August 2023 zur Änderung des Abkommens vom 11. August 1971 zwischen der Bundesrepublik und der Schweiz zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 27. Oktober 2010 (21/1902). Auch dazu hat der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (21/2242).
Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden: Der Bundestag hat nach zweiter Lesung mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen bei Stimmenthaltung der AfD und Die Linke angenommen wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Protokoll vom 14. April 2025 zur Änderung des Abkommens vom 12. April 2012 zwischen der Bundesrepublik und den Niederlanden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen in der durch das Protokoll vom 11. Januar 2016 sowie das Protokoll vom 24. März 2021 geänderten Fassung (21/1903). Abgestimmt wurde über die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/2242).
Fernstraßen-Überleitungsgesetz: Der Bundestag hat mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD, SPD und Grüne bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Fernstraßen-Überleitungsgesetzes (21/1492, 21/1895) angenommen. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (21/2199) vor. Bei der Autobahn GmbH des Bundes soll ein „an die Unternehmenswirklichkeit angepasstes, transparentes sowie markt- und leistungsgerechtes Vergütungssystem“ für außertariflich Beschäftigte geschaffen werden, was eine Novellierung des Fernstraßen-Überleitungsgesetzes nötig macht. Kernpunkt ist die Streichung des Zustimmungsvorbehalts des Bundesverkehrsministeriums, des Bundesinnenministeriums und des Bundesfinanzministeriums bei außertariflichen Arbeitsverhältnissen und über- oder außertariflichen Leistungen für Beschäftigte der Autobahn GmbH des Bundes und des Fernstraßen-Bundesamtes (FBA). Um ein transparentes Gehaltssystem bei den außertariflich Beschäftigten zu gewährleisten, sei von der Gesellschaft ein internes „Konzept für die außertarifliche Vergütung von Fach- und Führungskräften in der Autobahn GmbH des Bundes“ (AT-Vergütungssystem) erstellt worden, welches gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft der Zustimmung des Bundesverkehrsministeriums als alleinigem Vertreter des Gesellschafters Bund und des Aufsichtsrates der Gesellschaft bedarf, heißt es im Entwurf. Der Zustimmungsvorbehalt im Fernstraßen-Überleitungsgesetz könne durch den damit verbundenen Zeitaufwand zu Nachteilen im Rekrutierungsprozess der Gesellschaft, insbesondere dringend benötigter Fachkräfte für die Ausführung ihrer Aufgaben Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung der Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung führen, wird in der Begründung betont. Der Zustimmungsvorbehalt habe zur Folge, dass außertariflich abgeschlossene Vertragsverhandlungen mit qualifizierten Bewerberinnen und Bewerber bis zu einer Zustimmung der drei Ressorts unter Vorbehalt stehen. Dies könne dazu führen, „dass geeignete Bewerberinnen und Bewerber abspringen“.
EU-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Côte d’Ivoire: Beschlossen wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der AfD und Die Linke bei Stimmenthaltung der Grünen in zweiter Beratung der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 26. November 2008 zwischen Côte d’Ivoire (Elfenbeinküste) einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits (21/1885). Abgestimmt wurde über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (21/2257). Durch das Abkommen soll laut Bundesregierung der uneingeschränkte Zugang für Côte d’Ivoire dauerhaft vertraglich geregelt werden. Das Land erhält damit zoll- und quotenfreien Zugang zum EU-Markt. Im Gegenzug senkt Côte d’Ivoire schrittweise mit Übergangsfristen von bis zu 25 Jahren die Zölle auf einen Großteil der aus der EU importierten Produkte.
EU-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Ghana: Ebenfalls mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der AfD und Die Linke bei Stimmenthaltung der Grünen wurde in zweiter Beratung der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 28. Juli 2016 zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits (21/1888). Auch dazu lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (21/2257) vor. Durch das Abkommen soll laut Bundesregierung der uneingeschränkte Zugang für Ghana dauerhaft vertraglich geregelt werden. Das Land erhält damit zoll- und quotenfreien Zugang zum EU-Markt. Im Gegenzug senkt Ghana schrittweise mit Übergangsfristen von bis zu 25 Jahren die Zölle auf einen Großteil der aus der EU importierten Produkte.
EU-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit SADC-WPA-Staaten: Der Bundestag hat in zweiter Beratung mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der AfD bei Stimmenthaltung der Grünen und Linken den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 10. Juni 2016 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits (21/1887) angenommen. Dazu hat der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung eine weitere Beschlussempfehlung vorgelegt (21/2257). Die SADC-WPA-Staaten sind die Mitglieder der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (SADC), die das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) mit der EU unterzeichnet haben. Dazu gehören Botsuana, Eswatini (früher Swasiland), Lesotho, Mosambik, Namibia und Südafrika. Durch das Abkommen soll laut Bundesregierung der uneingeschränkte Zugang für die SADC-WPA-Staaten dauerhaft vertraglich geregelt werden. Die Länder erhalten damit zoll- und quotenfreien Zugang zum EU-Markt. Im Gegenzug senken sie schrittweise mit Übergangsfristen von bis zu 25 Jahren die Zölle auf einen Großteil der aus der EU importierten Produkte.
EU-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Zentralafrika: Nach zweiter Lesung wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der AfD bei Stimmenthaltung der Grünen und Linken ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Übergangsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 15. Januar 2009 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Vertragspartei Zentralafrika andererseits (21/1886) angenommen. Auch hierzu lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (21/2257) vor. Durch das Abkommen soll laut Bundesregierung der uneingeschränkte Zugang für Zentralafrika dauerhaft vertraglich geregelt werden. Das Land erhält damit zoll- und quotenfreien Zugang zum EU-Markt. Im Gegenzug senkt Zentralafrika schrittweise mit Übergangsfristen von bis zu 25 Jahren die Zölle auf einen Großteil der aus der EU importierten Produkte.
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Afrika: Abgelehnt mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Grünen bei Stimmenthaltung der Linksfraktion wurde ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/2035) mit dem Titel „Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Afrika – Chancen für fairen Handel und gerechtere Globalisierung nutzen“. Dazu hat der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung eine weitere Beschlussempfehlung vorgelegt (21/2257). Die Grünen fordern darin, die Ratifizierung der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit afrikanischen Staaten an Bedingungen zu knüpfen. So sollten in den Abkommen, die die EU mit Côte d'Ivoire und Ghana sowie mit der Region Zentralafrika und der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrikas schließen will, rechtsverbindliche und einklagbare ökonomische, soziale und ökologische Standards integriert sowie das Vorsorgeprinzip verankert werden. Außerdem gelte es, die Kohärenz der Abkommen mit europäischen Vorschriften zu Lieferkettenverantwortung, Entwaldungsbekämpfung und Sorgfaltspflichten zu fördern. Ernährungssouveränität und agrarökologische Ansätze sollten als zentrale Ziele der Abkommen verankert und gefördert werden. Die teilweise mehr als 15 Jahre alten Wirtschaftspartnerschaftsabkommen der EU mit afrikanischen Partnerstaaten genügen den Ansprüchen der heutigen Zeit nach Ansicht der Grünen-Fraktion nicht. Die bisherigen Evaluationen zeigten, dass ihre wirtschaftlichen Effekte für die afrikanischen Staaten hinter den Erwartungen zurückbleiben. Hohe Standards in den Bereichen Klima-, Umwelt- und Biodiversitätsschutz sowie bei Menschenrechten, wie sie mittlerweile längst etablierter Teil internationaler Handelsabkommen seien, fehlten, lokale Wertschöpfung im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung spiele eine zu geringe Rolle. Die Ratifizierung müsse deshalb an Bedingungen zur Nachbesserung der Abkommen geknüpft werden. Notwendig sei auch die Einrichtung unabhängiger Monitoring- und Evaluationsinstrumente, die eine transparente Wirkungsanalyse im Hinblick auf die globalen Nachhaltigkeitsziele gewährleisteten. Darüber hinaus sei der historische und strukturelle Kontext zentral zu berücksichtigen. Ungleiche Handelsstrukturen sind nach Auffassung der Antragsteller „eng mit kolonialer Ausbeutung und bis heute fortwirkenden Abhängigkeiten verbunden“.
Petitionen: Angenommen wurden 13 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen, die beim Bundestag eingegangen sind und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich dabei um die Sammelübersichten 52 bis 64 (21/2092, 21/2093, 21/2094, 21/2095, 21/2096, 21/2097, 21/2098, 21/2099, 21/2100, 21/21/2101, 21/2102, 21/2103, 21/2104).
Strafverschärfungen bei Straftaten im häuslichen Bereich
Darunter findet sich auch eine Petition mit der Forderung nach Strafverschärfungen bei Straftaten im häuslichen Bereich. Häusliche Gewalt sei eine große Verletzung der Menschenrechte und führe nicht nur zu psychischen und physischen Schäden, sondern auch zu langfristigen Traumata für die Opfer und ihre Familien, heißt es in der öffentlichen Eingabe (ID 166852).
Deshalb, so der Petent, sei es sehr wichtig, die Opfer zu schützen und die Täter „schwerer und härter zu bestrafen, um andere abzuschrecken und zu warnen“. So würde eine klare Botschaft gesendet, „dass häusliche Gewalt in keinem Fall toleriert wird“. Auch liefere dies eine bessere Unterstützung der Opfer, einen Zugang zu Schutzmaßnahmen und einen Neuanfang ohne Angst. Bessere rechtliche Beratung und psychische Unterstützung bewertet der Petent ebenfalls als einen Schritt in eine gewaltfreie Zukunft.
Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 8. Oktober verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nur vor, die Petition dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz „als Material“ zu überweisen. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zufolge bedeutet dies, dass die Bundesregierung die Petition „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“.
„Erhebliche Eingriffe in die Rechtsgüter der Opfer“
In der Begründung zu der Beschlussempfehlung heißt es unter anderem, der Bundestag teile ausdrücklich die in der Eingabe geäußerte Ansicht, dass solche Straftaten ganz erhebliche Eingriffe in die Rechtsgüter der Opfer darstellen können und daher angemessen bestraft werden müssen. Zugleich wird auf umfangreiche gesetzliche Maßnahmen verwiesen, die in diesem Zusammenhang schon getroffen worden seien. Zudem sei im Koalitionsvertrag vereinbart, Gewaltkriminalität zu bekämpfen und insbesondere Frauen besser zu schützen.
Die Eingabe sei geeignet, in die diesbezüglichen politischen Beratungen und Entscheidungsprozesse einbezogen zu werden, schreibt der Petitionsausschuss. (hau/vom/16.10.2025)