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Wirtschaftliche Zusammenarbeit

Mehrere Wirtschafts­partner­schafts­abkommen beraten

Die Bundesregierung hat sechs Gesetzentwürfe zu Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie mehreren afrikanischen und asiatischen Staaten und Ländergruppen anderseits eingebracht, die am Freitag, 10. Oktober 2025, erstmals im Bundestag beraten wurden. 

Es handelt sich um Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Côte d´Ivoire (Elfenbeinküste, 21/1885), Ghana (21/1888), den SADC-WPA-Staaten (21/1887), Zentralafrika (21/1886), Vietnam (21/1897) und Singapur (21/1898). Die SADC-WPA-Staaten sind die Mitglieder der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (SADC), die das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) mit der EU unterzeichnet haben. Dazu gehören Botsuana, Eswatini (früher Swasiland), Lesotho, Mosambik, Namibia und Südafrika. 

Vorlagen in die Ausschüsse überwiesen

Nach 30-minütiger Debatte wurden die Gesetzentwürfe an die Ausschüsse überwiesen. Im Fall der Abkommen mit Côte d´Ivoire, Ghana, den SADC-WPA-Staaten und Zentralafrika soll der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung die Federführung bei den weiteren Beratungen übernehmen. Bei den Gesetzentwürfen zu den Abkommen mit Vietnam und Singapur soll der Ausschuss für Wirtschaft und Energie federführend sein.

Darüber hinaus hat die Fraktion Bündnis 90/Dir Grünen einen Antrag mit dem Titel „Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Afrika – Chancen für fairen Handel und gerechtere Globalisierung nutzen“ (21/2035) vorgelegt, der im Anschluss an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur federführenden Beratung überwiesen wurde.

Abkommen mit afrikanischen Staaten

Mit den vorgelegten Vertragsgesetzen sollen die Interims-WPA mit den afrikanischen Staaten von Deutschland als EU-Mitgliedstaat ratifiziert werden. Dazu ist jeweils ein Beschluss des Bundestages erforderlich. Der Bundesrat hat keine Einwände dagegen erhoben.

Durch die Abkommen soll laut Bundesregierung der uneingeschränkte Zugang für alle afrikanischen Vertragspartnerstaaten unabhängig von ihrem Status dauerhaft vertraglich geregelt werden. Sie erhalten damit zoll- und quotenfreien Zugang zum EU-Markt. Im Gegenzug senken die Staaten ihrerseits schrittweise mit Übergangsfristen von bis zu 25 Jahren die Zölle auf einen Großteil der aus der EU importierten Produkte.

Abkommen mit Vietnam und Singapur

Die Bundesregierung ist für die Übernahme der EU-Investitionsschutzabkommen mit Vietnam und Singapur. Das Investitionsschutzabkommen mit Vietnam ergänzt das 2020 mit Vietnam in Kraft getretene EU-Freihandelsabkommen. Das EU-Investitionsschutzabkommen mit Singapur ergänzt das 2019 mit Singapur in Kraft getretene EU-Freihandelsabkommen. 

Südostasien sei eine der wirtschaftlich dynamischsten Regionen der Welt, schreibt die Regierung. Die dortigen Staaten nähmen eine wichtige Rolle in den Diversifizierungsplänen der Bundesrepublik und der Europäischen Union ein. Offene Märkte und Investitionssicherheit seien zentrale Bausteine für einen erfolgreichen Wiederaufschwung der Wirtschaft, heißt es weiter.

Mit den EU-Investitionsschutzabkommen wird nach Regierungsangaben ein sicherer Rahmen geschaffen, der deutschen Unternehmen die nötige Planungssicherheit gibt. Damit die Investitionsschutzabkommen in Kraft treten können, müssen neben dem Rat der EU und dem Europäischen Parlament auch alle 27 EU-Mitgliedstaaten zustimmen. 

Antrag der Grünen 

Die Grünen fordern in ihrem Antrag (21/2035) die Bundesregierung auf, die Ratifizierung der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPAs) mit Afrika an klare Bedingungen zu knüpfen. So sollten in den Abkommen, die die EU mit Côte d'Ivoire und Ghana sowie mit der Region Zentralafrika und der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrikas schließen will, rechtsverbindliche und einklagbare ökonomische, soziale und ökologische Standards integriert sowie das Vorsorgeprinzip verankert werden. Außerdem gelte es, die Kohärenz der EPAs mit europäischen Vorschriften zu Lieferkettenverantwortung, Entwaldungsbekämpfung und Sorgfaltspflichten zu fördern. Ernährungssouveränität und agrarökologische Ansätze sollten als zentrale Ziele der Abkommen verankert und gefördert werden. 

Die teilweise mehr als 15 Jahre alten Abkommen genügen den Ansprüchen der heutigen Zeit nach Ansicht der Grünen-Fraktion nicht. Die bislang durchgeführten Evaluationen zeigten, dass ihre wirtschaftlichen Effekte für die afrikanischen Staaten hinter den Erwartungen zurückbleiben. Hohe Standards in den Bereichen Klima-, Umwelt- und Biodiversitätsschutz sowie bei Menschenrechten, wie sie mittlerweile längst etablierter Teil internationaler Handelsabkommen seien, fehlten, lokale Wertschöpfung im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung spiele eine zu geringe Rolle. Die Ratifizierung müsse deshalb an klare Bedingungen zur Nachbesserung der Abkommen geknüpft werden. 

Notwendig sei auch die Einrichtung unabhängiger Monitoring- und Evaluationsinstrumente, die eine transparente Wirkungsanalyse im Hinblick auf die globalen Nachhaltigkeitsziele (SDGs) gewährleisteten. Darüber hinaus sei der historische und strukturelle Kontext zentral zu berücksichtigen. Ungleiche Handelsstrukturen sind nach Auffassung der Antragsteller „eng mit kolonialer Ausbeutung und bis heute fortwirkenden Abhängigkeiten verbunden“. (nki/joh/hau/10.10.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

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Reem Alabali Radovan

Reem Alabali Radovan

© Reem Alabali Radovan/ Photothek Media Lab.

Alabali Radovan, Reem

Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

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Rocco Kever

Rocco Kever

© Rocco Kever/ Matthias Conrad

Kever, Rocco

AfD

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Nicolas Zippelius

Nicolas Zippelius

© Tobias Koch

Zippelius, Nicolas

CDU/CSU

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Claudia Roth

Claudia Roth

© Claudia Roth/ Nils Leon Brauer

Roth, Claudia

Bündnis 90/Die Grünen

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Mirze Edis

Mirze Edis

© Mirze Edis

Edis, Mirze

Die Linke

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Dr. Klaus Wiener

Dr. Klaus Wiener

© Dr. Klaus Wiener/Justus Kersting

Wiener, Dr. Klaus

CDU/CSU

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Johann Martel

Johann Martel

© Johann Martel

Martel, Johann

AfD

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Thomas Bareiß

Thomas Bareiß

© Tobias Koch

Bareiß, Thomas

CDU/CSU

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Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 21/1885 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 26. November 2008 zwischen Côte d’Ivoire einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits
    PDF | 1 MB — Status: 29.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1886 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Übergangsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 15. Januar 2009 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Vertragspartei Zentralafrika andererseits
    PDF | 1 MB — Status: 29.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1887 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 10. Juni 2016 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits
    PDF | 1 MB — Status: 29.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1888 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 28. Juli 2016 zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits
    PDF | 1 MB — Status: 29.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1897 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Investitionsschutzabkommen vom 30. Juni 2019 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits
    PDF | 1 MB — Status: 29.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1898 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Investitionsschutzabkommen vom 19. Oktober 2018 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Singapur andererseits
    PDF | 2 MB — Status: 29.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2035 - Antrag: Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Afrika - Chancen für fairen Handel und gerechtere Globalisierung nutzen
    PDF | 164 KB — Status: 07.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/1885, 21/1888, 21/1887, 21/1886, 21/1897, 21/1898, 21/2035 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Wirtschaft

Wirtschaftsabkommen mit Vietnam, Singapur und Chile

Ein Handelsschiff ankert im Hafen von Saigon in Vietnam.

Ein Handelsschiff ankert im Hafen von Saigon in Vietnam. (© picture alliance / Zoonar | Tao Hua)

Liveübertragung: Donnerstag, 13. November, 19.35 Uhr

Der Bundestag stimmt am Donnerstag, 13. November 2025, nach 20-minütiger Debatte über Gesetzentwürfe der Bundesregierung über ein Investitionsschutzabkommen zwischen der EU und Vietnam (21/1897) sowie zwischen der EU und Singapur (21/1898) ab. Dazu wird der Ausschuss für Wirtschaft und Energie eine Beschlussempfehlung abgeben. 

Abgestimmt wird auch über den Gesetzentwurf „zu dem Fortgeschrittenen Rahmenabkommen vom 13. Dezember 2023 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits“ (21/1867). Auch hierzu hat der Ausschuss für Wirtschaft und Energie eine Beschlussempfehlung angekündigt. 

Abkommen mit Vietnam und Singapur

Die Investitionsabkommen ergänzten die EU-Freihandelsabkommen mit den beiden Staaten, heißt es. Südostasien sei eine der wirtschaftlich dynamischsten Regionen der Welt. Die dortigen Staaten würden eine wichtige Rolle in den Diversifizierungsplänen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union einnehmen. Offene Märkte und Investitionssicherheit seien zentrale Bausteine für einen erfolgreichen Wiederaufschwung der Wirtschaft, schreibt die Bundesregierung.

Mit dem Investitionsschutzabkommen werde ein sicherer Rahmen geschaffen, der deutschen Unternehmen die nötige Planungssicherheit gebe. Damit das Investitionsschutzabkommen in Kraft treten kann, müssen – neben dem Rat der EU und dem Europäischen Parlament auf Unionsebene – auch alle 27 EU-Mitgliedstaaten zustimmen.

Fortgeschrittenes Rahmenabkommen mit Chile

Wie die Bundesregierung ausführt, werden mit Inkrafttreten dieses Abkommens rund 99,9 Prozent der EU-Ausfuhren nach Chile von Zöllen befreit und Vereinfachungen für den Dienstleistungssektor und für kleine und mittlere Unternehmen eingeführt. Das Abkommen bestehe aus einem Handels- und Investitionsschutzteil sowie aus Komponenten der Zusammenarbeit in den Bereichen Gesundheit, Umwelt, Klima, Energie, Bildung, Wissenschaft, Verkehr und Arbeit.

Mit Inkrafttreten würden die bestehenden bilateralen Investitionsschutzverträge der EU-Mitgliedstaaten mit Chile einschließlich der sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten beendet, verlören ihre Wirksamkeit und würden durch das Abkommen ersetzt und abgelöst, schreibt die Bundesregierung. Für Deutschland betreffe dies den Vertrag vom 21. Oktober 1991 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Chile über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen. (nki/ahe/hau/10.11.2025)

Dokumente

  • 21/1867 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Fortgeschrittenen Rahmenabkommen vom 13. Dezember 2023 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits
    PDF | 21 MB — Status: 29.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1897 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Investitionsschutzabkommen vom 30. Juni 2019 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits
    PDF | 1 MB — Status: 29.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1898 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Investitionsschutzabkommen vom 19. Oktober 2018 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Singapur andererseits
    PDF | 2 MB — Status: 29.09.2025
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Stand: 11.11.2025