Strompreissenkung: Netzbetreiber sollen Bundeszuschuss erhalten
Um den Strompreis zu senken, sollen Netzbetreiber einen Bundeszuschuss erhalten. Darauf zielt der Gesetzentwurf der Bundesregierung „für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026“ (21/1863, 21/2472) ab, den der Bundestag am Freitag, 10. Oktober 2025, in erster Lesung beraten hat. Im Anschluss an die Debatte wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Um die Kostenbelastungen der Netznutzer durch die Übertragungsnetzentgelte im Jahr 2026 insgesamt zu dämpfen, sollen die Übertragungsnetzbetreiber mit Regelzonenverantwortung auf Grundlage ihrer Plankostenprognose einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten in Höhe von insgesamt 6,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) erhalten. Zur gesetzlichen Verankerung des Zuschusses soll ein neuer Paragraf 24c in das Energiewirtschaftsgesetz aufgenommen werden.
In entsprechendem Umfang sollen dadurch die Kostenbelastungen der Stromkunden aus den Netzentgelten und damit auch deren Strombezugskosten insgesamt gedämpft werden.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die vorgesehene anteilige Übernahme der Netzentgelte auch über das Jahr 2026 hinaus zu zahlen. Außerdem verlangt die Länderkammer in ihrer Stellungnahme (21/2472), die im Koalitionsvertrag versprochene Entlastung von mindestens fünf Cent pro Kilowattstunde umzusetzen.
Die im Gesetzentwurf realisierte Entlastung sei zwar eine essenzielle Maßnahme, um insbesondere die energieintensive Industrie im internationalen Wettbewerb zu unterstützen. Die Begrenzung auf ein Jahr helfe jedoch nur bedingt, da mittelfristige Planungssicherheit dadurch nicht gegeben sei, schreibt der Bundesrat. Eine Verstetigung des Zuschusses und die Erarbeitung von Instrumenten zur dauerhaften Deckelung seien für eine funktionierende Wirtschaft und Investitionen in den Standort Deutschland dringend notwendig.
In ihrer Gegenäußerung verweist die Regierung darauf, dass die „angestoßenen Entlastungsmaßnahmen zunächst wirken müssen“. Unter Berücksichtigung dieser Erkenntnisse werde gegebenenfalls über Nachsteuerungsmaßnahmen zu sprechen und zu entscheiden sein. (hau/nki/30.10.2025)