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Arbeit

Erste Lesung zum Bundestariftreuegesetz

Öffentliche Aufträge des Bundes sollen künftig nur noch an Unternehmen mit Tarifbindung vergeben werden. Das sieht der Entwurf der Bundesregierung für ein Tariftreuegesetz (21/1941) vor, mit dem sich der Bundestag am heutigen Freitag, 10. Oktober 2025, erstmals beschäftigte. 

Die AfD-Fraktion lehnte das Gesetz grundsätzlich ab, wohingegen die anderen Oppositionsfraktionen es grundsätzlich begrüßten, aber davor warnten, es dürfe kein stumpfes Schwert werden.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

In dem Entwurf erläutert die Regierung, warum sie ein solches Gesetz für nötig hält: Die autonome Ordnung des Arbeitslebens durch Tarifvertragsparteien sei trotz Änderungen am Tarifautonomiestärkungsgesetz, Tarifvertragsgesetz und am Mindestlohngesetz weiter zurückgegangen. Dazu beigetragen habe auch der Umstand, dass nicht tarifgebundene Unternehmen bisher grundsätzlich bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen gegenüber tarifgebundenen Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil hätten. 

„Wer keine tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen gewährt, kann aufgrund geringerer Personalkosten Angebote zu günstigeren Konditionen erstellen. Das Vermeiden tariflicher Arbeitsbedingungen korrespondiert daher grundsätzlich mit der Möglichkeit, kompetitivere Angebote im Vergabeverfahren abzugeben. Dies gilt insbesondere für Lohnkostenvorteile durch untertarifliche Vergütung“, führt die Regierung weiter aus.

Mit dem Gesetz sollen die Nachteile tarifgebundener Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes beseitigt und der Verdrängungswettbewerb über die Lohn- und Personalkosten eingeschränkt werden. Unternehmen sollen ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern künftig, wenn sie öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes ausführen, tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren müssen.

Bundesregierung: Kein Lohndumping mit Steuergeld

Bärbel Bas (SPD), Bundesministerin für Arbeit und Soziales, betonte, der Bund nehme 500 Milliarden Euro für eine Modernisierung des Landes in die Hand, das schaffe Jobs und dafür brauche es anständige Arbeitsbedingungen. „Es geht um transparente und faire Verfahren und dazu gehört, dass wir mit Steuergeld kein Lohndumping betreiben.“ 

Sie versprach, das Gesetz solle „so bürokratiearm wie möglich“ umgesetzt werden. So sollen sich Unternehmen von vornherein zertifizieren lassen können, um nicht bei jedem Auftrag ein neues Verfahren durchlaufen zu müssen.

AfD: Ein Anschlag auf die Freiheit der Unternehmer

Hans-Jürgen Goßner (AfD) ließ kein gutes Haar an dem Vorhaben der Regierung. Es sei ein Paradebeispiel der Bürokratiepolitik, das „Betriebe gängelt und Beamtenstellen sichert“. Die Bundesregierung rede von Fairness, meine aber Misstrauen und zeige dabei ein erschreckendes Maß von Inkompetenz, so Goßner. 

Sein Fazit: „Das Gesetz ist ein Anschlag auf die Freiheit des Unternehmers. Die Leidtragenden sind die kleineren mittelständischen Betriebe.“

Union: Wir wollen nur minimale Bürokratie

Wilfried Oellers (CDU/CSU) nannte das Ziel des Gesetzes dagegen legitim und versicherte wie die Ministerin, dass es mit „minimalistischem Bürokratieaufwand“ umgesetzt werden solle. 

Dazu gehöre unter anderem, „dass der Staat zunächst einmal auf Informationen, die er schon hat, wie Beitragszahlungen zur Rentenversicherung, zurückgreift, bevor die Unternehmen Belege einreichen müssen“.

Grüne: Der Schwellenwert von 50.000 Euro ist viel zu hoch

Ricarda Lang (Bündnis 90/Die Grünen) griff vor allem die AfD-Fraktion an: „Sie hetzen hier gegen die Rechte der Arbeitnehmer und inszenieren sich dann im Wahlkreis als Partei des kleinen Mannes.“ Es sei gut, dass ein Tariftreuegesetz nun endlich komme, aber der Entwurf habe noch „einige Lücken“, so Lang. 

Sie kritisierte unter anderem den Schwellwert von 50.000 Euro also viel zu hoch, dadurch würden 30 Prozent aller Aufträge aus dem Gesetz herausfallen. Außerdem sei es komplett unverständlich, dass es für Aufträge der Bundeswehr nicht gelten soll.

Linke: Die Kontrollstelle braucht mehr Befugnisse

Auch Pascal Meiser (Die Linke) bezeichnete den Entwurf als „längst überfällig“. Entscheidend sei nun aber, dass es nicht nur auf dem Papier gut klinge, sondern auch in der Praxis wirke. Er kritisierte ebenfalls die festgelegten Schwellenwerte und nannte es „absurd“, dass es für Aufträge an die Rüstungsindustrie nicht gelten soll. 

Er mahnte außerdem an, der geplanten Kontrollstelle mehr Handlungsspielraum zu geben und auch verdachtsunabhängige Kontrollen einzuführen. 

SPD: Wir müssen den Trend umkehren

Dagmar Schmidt (SPD) sagte: „Überall dort, wo künftig Bundesmittel fließen, da kann, wer Tarifverträge zahlt, diese Aufträge auch erhalten.“ 

Tarifverträge dürften nicht nur Thema in Sonntagsreden sein, „denn sie sind das Rückgrat für gute Arbeit in unserem Land. Wir zeigen mit dem Gesetz, dass wir die Alarmsignale ernst nehmen und europäische Sozialstandards umsetzen. Denn wir müssen den Trend der sinkenden Tarifbindung umkehren“, so Schmidt. (che/10.10.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

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Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundesministerin für Arbeit und Soziales

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Hans-Jürgen Goßner

Hans-Jürgen Goßner

© AfD-Fraktion / Hans-Jürgen Goßner

Goßner, Hans-Jürgen

AfD

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Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

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Wilfried Oellers

Wilfried Oellers

© Wilfried Oellers/ Tobias Koch

Oellers, Wilfried

CDU/CSU

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Ricarda Lang

Ricarda Lang

© Grüne Fraktion/ Stefan Kaminski

Lang, Ricarda

Bündnis 90/Die Grünen

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Pascal Meiser

Pascal Meiser

© Die Linke, Berlin

Meiser, Pascal

Die Linke

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Dagmar Schmidt

Dagmar Schmidt

© Photothek

Schmidt (Wetzlar), Dagmar

SPD

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Peter Bohnhof

Peter Bohnhof

© Peter Bohnhof

Bohnhof, Peter

AfD

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Sandra Carstensen

Sandra Carstensen

© Sandra Carstensen/ Sönke Ehlers

Carstensen, Sandra

CDU/CSU

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Armin Grau

Armin Grau

© BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN RLP/ Alexander Sell

Grau, Dr. Armin

Bündnis 90/Die Grünen

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Nora Seitz

Nora Seitz

© Nora Seitz/ Tobias Koch

Seitz, Nora

CDU/CSU

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Leif-Erik Holm

Leif-Erik Holm

© Leif-Erik Holm

Holm, Leif-Erik

AfD

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Peter Aumer

Peter Aumer

© Peter Aumer/ Berli Berlinski

Aumer, Peter

CDU/CSU

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Jan Dieren

Jan Dieren

© Jan Dieren/Photothek

Dieren, Jan

SPD

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Elisabeth Winkelmeier-Becker

Elisabeth Winkelmeier-Becker

© DBT/ Inga Haar

Winkelmeier-Becker, Elisabeth

CDU/CSU

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Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

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Dokumente

  • 21/1941 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)
    PDF | 550 KB — Status: 01.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/1941 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Arbeit

Tariftreuegesetz bei Sachverständigen umstritten

Der Entwurf der Bundesregierung für ein Tariftreuegesetz (21/1941) ist bei einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 3. November 2025, auf Kritik in verschiedenen Punkten gestoßen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass öffentliche Aufträge des Bundes künftig nur noch an Unternehmen mit Tarifbindung vergeben werden.

Kritik an bürokratischer Belastung

Grundsätzlich abgelehnt wurde das Vorhaben von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Die Bundesregierung ignoriere die anhaltende wirtschaftliche Schwächephase und widerspreche „dem klaren Bekenntnis der Koalitionspartner zu einem nachhaltigen Bürokratieabbau“, heißt des in der schriftlichen Stellungnahme des BDA. Der Abteilungsleiter Arbeitsrecht des BDA, Roland Wolf, kritisierte neben der bürokratischen Belastung unter anderem, dass Haustarifverträge von Unternehmen keine Berücksichtigung finden sollen.

Der auf AfD-Vorschlag geladene Verein „Zentrum – Die alternative Gewerkschaft“ begrüßte zwar die Zielsetzung gegen Lohndumping, lehnte den Gesetzentwurf aber dennoch ab. Dadurch, dass es jeweils den Tarifvertrag der stärksten Branchengewerkschaft zum Maßstab macht, werde „den großen, überwiegend im DGB organisierten Gewerkschaften de facto eine monopolähnliche Stellung eingeräumt“ werde, heißt es in dessen schriftlicher Stellungnahme. Das erklärte Ziel, die Tarifbindung zu stärken, erreiche man aber nur, „wenn es eine pluralistische Gewerkschaftslandschaft gibt“, sagte der Zentrum-Vorsitzende Oliver Hilburger.

Kritik an Ausnahmen vom Geltungsbereich

Die anderen Sachverständigen hatten keine so grundsätzlichen Einwände. Der Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) kritisierte insbesondere Ausnahmen vom Geltungsbereich des Tariftreuegesetzes wie den Schwellenwert von 50.000 Euro, unterhalb dessen das Gesetz nicht angewendet werden soll, und die Nichtanwendung für Aufträge der Bundeswehr bis Ende 2032. Zu den weiteren Kritikpunkten des DGB gehört, dass die Einhaltung des Gesetzes nur anlassbezogen kontrolliert werden soll und nicht stichprobenartig, und dass Nachunternehmer und Verleiher von der Dokumentationspflicht befreit sein sollen. Trotz dieser Einwände begrüßte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell das Vorhaben ausdrücklich, da es die Tarifbindung stärken werde.

Nach Ansicht der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) wird der Gesetzentwurf dem Ziel, die Tarifbindung zu stärken, allerdings nur begrenzt gerecht. Dazu sei der Schwellenwert von 50.000 Euro zu hoch angesetzt. Fast ein Viertel der Aufträge des Bundes im Baubereich falle so nicht unter das Tariftreuegesetz. Vor allem aber bemängele Antonius Allgaier von der IG BAU die vorgesehenen Kontrollen nach Aktenlage als unzureichend. So zeigten viele Beispiele auf dem Bau, „dass deutlich länger gearbeitet wird als auf dem Papier“. Die Lohnhöhe lasse sich aber nur in Verbindung mit der geleisteten Arbeitszeit kontrollieren.

Schwächen bei Kontrolldichte und Kontrollstrategie

Auch die von der Fraktion Die Linke nominierte Sozialwissenschaftlerin Dr. Karen Jaehrling vom Institut für Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen monierte „Schwachstellen bei der Kontrolldichte und Kontrollstrategie“. Im Gegensatz zum Gesetzentwurf sähen Tariftreuegesetze auf Länderebene unangemeldete Kontrollen vor. „Papier ist geduldig“, sagte Jaehrling und nannte Beispiele aus der Praxis. Zudem hielten die Länder im Verhältnis mehr Personal für Kontrollen vor als die im Gesetzentwurf vorgesehenen acht Stellen.

Ergänzend dazu wies Axel Joachim von der Deutschen Rentenversicherung Bund darauf hin, dass deren Daten nicht zur Ermittlung der tatsächlich bezahlten Löhne beitragen könnten. Ihr lägen solche Daten nur aus Betriebsprüfungen vor, und die müssten nach sechs Wochen gelöscht werden.

Gleichstellung kirchlicher Arbeitsvertragsrichtlinien

Der auf Vorschlag der Union geladene Verband „Dienstgeberseite der Caritas“ forderte, die im Sozial- und Gesundheitsbereich verbreiteten kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) im Gesetzestext mit Tarifverträgen gleichzustellen. Die AVR sähen teilweise niedrigere Löhne, dafür aber bessere Sozialleistungen vor als die entsprechenden Tarifverträge. Müssten nun kirchliche Anbieter dieselben Löhne zahlen wie gewerbliche Anbieter, wären sie im Wettbewerb benachteiligt.

In anderen Fällen, in denen die nach dem Tariftreuegesetz herangezogenen Tariflöhne niedriger lägen, müssten die kirchlichen Anbieter dennoch ihre AVR einhalten und seinen so ebenfalls nicht konkurrenzfähig. Das Gesetz in vorliegender Form werde „zur Frage führen, ob sich kirchliche Hilfswerke überhaupt an Ausschreibungen beteiligen“, sagte Verbandsgeschäftsführer Marcel Bieniek voraus.

Beeinträchtigung der Dienstleistungsfreiheit

Der Göttinger Arbeitsrechtler Prof. Dr. Rüdiger Krause konzentrierte sich in seiner Stellungnahme auf die Rechtmäßigkeit des Gesetzentwurfs. Er billigte dem Gesetzestext die Konformität mit dem Grundgesetz zu und sah keinen unzulässigen Eingriff in die Tarifvertragsfreiheit. 

Europarechtlich sieht Krause eine Beeinträchtigung der Dienstleistungsfreiheit, die jedoch aus dem Allgemeininteresse des Arbeitnehmerschutzes zu rechtfertigen sei. Allerdings schränkte Krause mit Blick auf den Europäischen Gerichtshof ein: „Ein kleines Risiko bleibt immer beim Gang nach Luxemburg.“ (pst/03.11.2025)

Dokumente

  • 21/1941 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)
    PDF | 550 KB — Status: 01.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • Tagesordnung der 9. Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, den 3. November 2025, 16.00 Uhr

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • Schriftliche Stellungnahme - Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau)
  • Schriftliche Stellungnahme Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
  • Schriftliche Stellungnahme - Dienstgeberseite der Caritas
  • Schriftliche Stellungnahme - Zentrum - Die alternative Gewerkschaft
  • Schriftliche Stellungnahme - Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
  • Schriftliche Stellungnahme - Prof. Dr. Rüdiger Krause
  • Schriftliche Stellungnahme - Dr. Karen Jaehrling
  • Zusammenstellung der Schriftlichen Stellungnahmen

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw41-de-tariftreuegesetz-1111822

Stand: 11.11.2025