Zeit:
Montag, 13. Oktober 2025,
14
bis 15.30 Uhr
Arbeitgeber sehen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (21/1930) kritisch, die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft sowie die beim Zoll angesiedelte Einheit Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) eher positiv. Das hat sich am Montag, 13. Oktober 2025, in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses gezeigt.
Arbeitgeber warnen vor mehr Bürokratie
So lobte Benjamin Stumpp von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zwar die Zielsetzung des Gesetzentwurfs, Schwarzarbeit zu bekämpfen, warnte aber vor mehr Bürokratie. Die BDA war geladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion. In seiner schriftlichen Stellungnahme erklärt die BDA, Vor-Ort-Kontrollen der FKS seien auf Baustellen und in anderen Einsatzbereichen „durchaus wirkungsvoller und nachhaltiger durchzuführen, wenn der Nachweis der wesentlichen Arbeitsbedingungen in elektronischer Form ermöglicht wird“.
Weiter heißt es in der Stellungnahme: „Das Phänomen der Schwarzarbeit wird vielfach durch eine zu hohe Abgabenlast ausgelöst. Reformen bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sind daher notwendig, um Schwarzarbeit an der ,Wurzel' zu bekämpfen. Die immer weitergehende Ausdehnung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes ist demgegenüber nicht geeignet, diese nachhaltig zu bekämpfen. Sie bekämpft Symptome, nicht aber die Ursachen.“
„Stärkere Schlagkraft gegen organisierte Kriminalität“
Constanze Voß, Leiterin der FKS und geladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion, lobte die Praxistauglichkeit des Gesetzentwurfs und die Erweiterung der Befugnisse der FKS. „Die Bekämpfung der organisierten Formen der Schwarzarbeit und organisierten Kriminalität wird durch die Teilnahme der FKS am polizeilichen Informationsverbund verbessert, da alle verfügbaren und relevanten Informationen der beteiligten Ermittlungsbehörden unmittelbar und kurzfristig für die FKS nutzbar sind“, heißt es dazu in ihrer schriftlichen Stellungnahme.
Bisher sei der Datenaustausch mit der Polizei nur im Einzelfall möglich gewesen, erklärte sie in der Anhörung. Mit dem Gesetzentwurf könne dieser systematisch erfolgen. „Wir werden auf Augenhöhe zusammenarbeiten“, sagte Voß. Sie erwarte eine stärkere „Schlagkraft gegen organisierte Kriminalität“.
„Arbeitnehmerrechte stärken“
Stephanie Sperling vom Beratungsnetzwerk „Faire Mobilität“ des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), geladen auf Vorschlag der Fraktion Die Linke, erklärte, dass viele Menschen ihr Beratungsangebot wahrnähmen, die selbst ihren Lohn nicht oder nur teilweise erhalten hätten. Wer Schwarzarbeit strukturell angehen wolle, müsse Arbeitnehmerrechte stärken, sagte sie. Dies betreffe insbesondere ausländische Kräfte.
Sperling warnte: „Ohne verbindliche Schutzregelungen werden Betroffene von Arbeitsausbeutung und Schwarzarbeit häufig nicht bereit sein, gegenüber den Behörden auszusagen, weil sie Verfolgung, Sanktionen oder Abschiebung fürchten müssen.“ Sie sprach sich in der Anhörung für sogenannte „Non-Punishment-Regelungen“ aus, also den Verzicht auf Strafen, sowie aufenthaltsrechtliche Sicherungen für kooperierende Betroffene.
Großes Dunkelfeld bei Cum/Cum-Fällen
Um das Thema Cum-Cum und Cum-Ex ging es bei den Fragen an Helmut Lotzgeselle, Vorsitzender Richter am Hessischen Finanzgericht. Diesem Thema hatten sich auch Anträge der Fraktionen der Grünen (21/2033) und der Linken (21/2037) gewidmet, die in der Anhörung ebenso behandelt wurden. Lotzgeselle prangerte einen „massiven Steuerschaden“ durch die genannten Steuergestaltungen an. Nötig sei ein ausreichender Zugang der Behörden zu Beweismitteln, erklärte er mit Blick auf die geplanten verlängerten Aufbewahrungsfristen für Belege. „Wenn die Unterlagen einmal weg sind, sind auch die Milliarden aus Cum/Cum und Cum/Ex verloren“, warnte er.
„Gerade bei Cum/Cum-Fällen gibt es ein sehr großes Dunkelfeld von noch unentdeckten Fällen“, schreibt Lotzgeselle in seiner schriftlichen Stellungnahme. Laut Bundesfinanzministerium seien bei den Cum/Cum-Fällen bisher nur etwa ein bis zwei Prozent der geschätzten Schadenssumme von mindestens 28,5 Milliarden Euro zurückgefordert worden.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Das Gesetz soll unter anderem die Rechtsgrundlage für den Einsatz digitaler und datengestützter Prüfungs- und Ermittlungsmethoden schaffen. Es ermöglicht laut Bundesregierung einen verbesserten Datenaustausch der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) mit anderen Sicherheitsbehörden wie Polizei, Zoll- und Steuerfahndung. Große Datenmengen könnten systematisch – auch unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz – hinsichtlich bestehender Risiken für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung ausgewertet werden, heißt es.
Auffällige Betriebe würden so schneller in den Blick der Ermittlungsbehörde geraten. Die Mitwirkungspflichten für risikobehaftete Unternehmen und ihre Beschäftigten sollen verschärft werden. Außerdem will die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten verlängern – und zwar dauerhaft auf zehn Jahre. Das sei wichtig, „um Steuerbetrug konsequent aufdecken und verfolgen zu können“.
Der Bundesrat hat am 26. September eine umfangreiche Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf beschlossen. Dabei geht es unter anderem darum, die Erweiterung der Befugnisse des Zolls auch auf die Landesbehörden zu übertragen, etwa den Zugriff auf ein zentrales Informationssystem. Die Bundesregierung lehnt es in ihrer Gegenäußerung indes ab, die Regelung zur Teilnahme am polizeilichen Informationsverbund auf die Landesbehörden zu übertragen. (bal/13.10.2025)