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Finanzen

Bekämpfung von Schwarzarbeit und Finanzkriminalität

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung“ (21/1930) hat der Bundestag am Donnerstag, 9. Oktober 2025, in erster Lesung beraten. 

Ebenfalls erstmals beraten wurden ein Antrag mit dem Titel „Finanzkriminalität wirksam bekämpfen – Behörden stärken, Finanzlobby eindämmen, Gesetze nachschärfen“ der Fraktion Die Linke (21/2037) und ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Faire Arbeit sichern“ (21/2033). Im Anschluss an die Aussprache wurden die Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Das Gesetz soll unter anderem die Rechtsgrundlage für den Einsatz digitaler und datengestützter Prüfungs- und Ermittlungsmethoden schaffen. Es ermöglicht laut Bundesregierung einen verbesserten Datenaustausch der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) mit anderen Sicherheitsbehörden wie Polizei, Zoll- und Steuerfahndung. Große Datenmengen könnten systematisch – auch unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz – hinsichtlich bestehender Risiken für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung ausgewertet werden, heißt es. 

Auffällige Betriebe würden so schneller in den Blick der Ermittlungsbehörde geraten. Die Mitwirkungspflichten für risikobehaftete Unternehmen und ihre Beschäftigten sollen verschärft werden. Außerdem will die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten verlängern – und zwar dauerhaft auf zehn Jahre. Das sei wichtig, „um Steuerbetrug konsequent aufdecken und verfolgen zu können“.

Der Bundesrat hat am 26. September eine umfangreiche Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf beschlossen. Dabei geht es unter anderem darum, die Erweiterung der Befugnisse des Zolls auch auf die Landesbehörden zu übertragen, etwa den Zugriff auf ein zentrales Informationssystem. Die Bundesregierung lehnt es in ihrer Gegenäußerung indes ab, die Regelung zur Teilnahme am polizeilichen Informationsverbund auf die Landesbehörden zu übertragen. (bal/hau/09.10.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© Die Linke Thüringen

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

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Michael Schrodi

Michael Schrodi

© Michael Schrodi/ Photothek

Schrodi, Michael

Parlamentarischer Staatssekretär für Finanzen

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Kay Gottschalk

Kay Gottschalk

© Kay Gottschalk/ AfD

Gottschalk, Kay

AfD

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Max Lucks

Max Lucks

© Max Lucks/ Jelle Siemer

Lucks, Max

Bündnis 90/Die Grünen

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Isabelle Vandre

Isabelle Vandre

© Isabelle Vandre / Katharina Gehrmann

Vandre, Isabelle

Die Linke

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Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© Die Linke Thüringen

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 21/1930 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
    PDF | 1 MB — Status: 01.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2033 - Antrag: Faire Arbeit sichern
    PDF | 178 KB — Status: 07.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2037 - Antrag: Finanzkriminalität wirksam bekämpfen - Behörden stärken, Finanzlobby eindämmen, Gesetze nachschärfen
    PDF | 182 KB — Status: 07.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Karliczek, Anja (CDU/CSU), Wittmann, Mechthilde (CDU/CSU)
  • Überweisung 21/1930, 21/2037, 21/2033 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Finanzen

Unterschiedliches Echo auf Modernisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung

Zeit: Montag, 13. Oktober 2025, 14 bis 15.30 Uhr

Arbeitgeber sehen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (21/1930) kritisch, die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft sowie die beim Zoll angesiedelte Einheit Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) eher positiv. Das hat sich am Montag, 13. Oktober 2025,  in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses gezeigt. 

Arbeitgeber warnen vor mehr Bürokratie

So lobte Benjamin Stumpp von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zwar die Zielsetzung des Gesetzentwurfs, Schwarzarbeit zu bekämpfen, warnte aber vor mehr Bürokratie. Die BDA war geladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion. In seiner schriftlichen Stellungnahme erklärt die BDA, Vor-Ort-Kontrollen der FKS seien auf Baustellen und in anderen Einsatzbereichen „durchaus wirkungsvoller und nachhaltiger durchzuführen, wenn der Nachweis der wesentlichen Arbeitsbedingungen in elektronischer Form ermöglicht wird“. 

Weiter heißt es in der Stellungnahme: „Das Phänomen der Schwarzarbeit wird vielfach durch eine zu hohe Abgabenlast ausgelöst. Reformen bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sind daher notwendig, um Schwarzarbeit an der ,Wurzel' zu bekämpfen. Die immer weitergehende Ausdehnung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes ist demgegenüber nicht geeignet, diese nachhaltig zu bekämpfen. Sie bekämpft Symptome, nicht aber die Ursachen.“

„Stärkere Schlagkraft gegen organisierte Kriminalität“

Constanze Voß, Leiterin der FKS und geladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion, lobte die Praxistauglichkeit des Gesetzentwurfs und die Erweiterung der Befugnisse der FKS. „Die Bekämpfung der organisierten Formen der Schwarzarbeit und organisierten Kriminalität wird durch die Teilnahme der FKS am polizeilichen Informationsverbund verbessert, da alle verfügbaren und relevanten Informationen der beteiligten Ermittlungsbehörden unmittelbar und kurzfristig für die FKS nutzbar sind“, heißt es dazu in ihrer schriftlichen Stellungnahme. 

Bisher sei der Datenaustausch mit der Polizei nur im Einzelfall möglich gewesen, erklärte sie in der Anhörung. Mit dem Gesetzentwurf könne dieser systematisch erfolgen. „Wir werden auf Augenhöhe zusammenarbeiten“, sagte Voß. Sie erwarte eine stärkere „Schlagkraft gegen organisierte Kriminalität“. 

„Arbeitnehmerrechte stärken“

Stephanie Sperling vom Beratungsnetzwerk „Faire Mobilität“ des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), geladen auf Vorschlag der Fraktion Die Linke, erklärte, dass viele Menschen ihr Beratungsangebot wahrnähmen, die selbst ihren Lohn nicht oder nur teilweise erhalten hätten. Wer Schwarzarbeit strukturell angehen wolle, müsse Arbeitnehmerrechte stärken, sagte sie. Dies betreffe insbesondere ausländische Kräfte. 

Sperling warnte: „Ohne verbindliche Schutzregelungen werden Betroffene von Arbeitsausbeutung und Schwarzarbeit häufig nicht bereit sein, gegenüber den Behörden auszusagen, weil sie Verfolgung, Sanktionen oder Abschiebung fürchten müssen.“ Sie sprach sich in der Anhörung für sogenannte „Non-Punishment-Regelungen“ aus, also den Verzicht auf Strafen, sowie aufenthaltsrechtliche Sicherungen für kooperierende Betroffene. 

Großes Dunkelfeld bei Cum/Cum-Fällen

Um das Thema Cum-Cum und Cum-Ex ging es bei den Fragen an Helmut Lotzgeselle, Vorsitzender Richter am Hessischen Finanzgericht. Diesem Thema hatten sich auch Anträge der Fraktionen der Grünen (21/2033) und der Linken (21/2037) gewidmet, die in der Anhörung ebenso behandelt wurden. Lotzgeselle prangerte einen „massiven Steuerschaden“ durch die genannten Steuergestaltungen an. Nötig sei ein ausreichender Zugang der Behörden zu Beweismitteln, erklärte er mit Blick auf die geplanten verlängerten Aufbewahrungsfristen für Belege. „Wenn die Unterlagen einmal weg sind, sind auch die Milliarden aus Cum/Cum und Cum/Ex verloren“, warnte er.

„Gerade bei Cum/Cum-Fällen gibt es ein sehr großes Dunkelfeld von noch unentdeckten Fällen“, schreibt Lotzgeselle in seiner schriftlichen Stellungnahme. Laut Bundesfinanzministerium seien bei den Cum/Cum-Fällen bisher nur etwa ein bis zwei Prozent der geschätzten Schadenssumme von mindestens 28,5 Milliarden Euro zurückgefordert worden. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Das Gesetz soll unter anderem die Rechtsgrundlage für den Einsatz digitaler und datengestützter Prüfungs- und Ermittlungsmethoden schaffen. Es ermöglicht laut Bundesregierung einen verbesserten Datenaustausch der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) mit anderen Sicherheitsbehörden wie Polizei, Zoll- und Steuerfahndung. Große Datenmengen könnten systematisch – auch unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz – hinsichtlich bestehender Risiken für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung ausgewertet werden, heißt es. 

Auffällige Betriebe würden so schneller in den Blick der Ermittlungsbehörde geraten. Die Mitwirkungspflichten für risikobehaftete Unternehmen und ihre Beschäftigten sollen verschärft werden. Außerdem will die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten verlängern – und zwar dauerhaft auf zehn Jahre. Das sei wichtig, „um Steuerbetrug konsequent aufdecken und verfolgen zu können“.

Der Bundesrat hat am 26. September eine umfangreiche Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf beschlossen. Dabei geht es unter anderem darum, die Erweiterung der Befugnisse des Zolls auch auf die Landesbehörden zu übertragen, etwa den Zugriff auf ein zentrales Informationssystem. Die Bundesregierung lehnt es in ihrer Gegenäußerung indes ab, die Regelung zur Teilnahme am polizeilichen Informationsverbund auf die Landesbehörden zu übertragen. (bal/13.10.2025) 

Dokumente

  • 21/1930 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
    PDF | 1 MB — Status: 01.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2033 - Antrag: Faire Arbeit sichern
    PDF | 178 KB — Status: 07.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2037 - Antrag: Finanzkriminalität wirksam bekämpfen - Behörden stärken, Finanzlobby eindämmen, Gesetze nachschärfen
    PDF | 182 KB — Status: 07.10.2025
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Tagesordnung

  • Tagesordnung Schwarzarbeitsbekämpfung
  • 1. Änderungsmitteilung zur TO Schwarzarbeitsbekämpfung

Sachverständigenliste

  • SV Schwarzarbeitsbekämpfung

Stellungnahmen

  • Constanze Voß, Finanzkontrolle Schwarzarbeit
  • Helmut Lotzgeselle, Hessisches Finanzgericht
  • Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
  • BDZ - Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
  • Zentralverband des Deutschen Handwerks
  • Stephanie Sperling, Faire Mobilität - Beratungsnetzwerk des DGB

Weitere Informationen

  • Finanzen

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Finanzen

Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung

Ein Foto eines Zollbeamten in Warnweste auf einer Baustelle mit Gerüst im Hintergrund.

Der Datenaustausch der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) mit anderen Sicherheitsbehörden wie Polizei, Zoll- und Steuerfahndung soll verbessert werden. (© picture alliance/dpa | Soeren Stache)

Liveübertragung: Donnerstag, 13. November, 11.20 Uhr

Der Bundestag entscheidet am Donnerstag, 13. November 2025, im Anschluss an eine einstündige Debatte über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung“ (21/1930). Zur Abstimmung liegt den Abgeordneten eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses sowie ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (21/2671) zur Finanzierbarkeit vor.

Abgestimmt wird zudem über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Faire Arbeit sichern“ (21/2033) sowie über den Antrag der Fraktion Die Linke „Finanzkriminalität wirksam bekämpfen – Behörden stärken, Finanzlobby eindämmen, Gesetze nachschärfen“ (21/2037). Auch dazu wird eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses erwartet. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Das Gesetz soll unter anderem die Rechtsgrundlage für den Einsatz digitaler und datengestützter Prüfungs- und Ermittlungsmethoden schaffen. Es ermöglicht laut Bundesregierung einen verbesserten Datenaustausch der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) mit anderen Sicherheitsbehörden wie Polizei, Zoll- und Steuerfahndung. Große Datenmengen könnten systematisch – auch unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz – hinsichtlich bestehender Risiken für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung ausgewertet werden, heißt es. 

Auffällige Betriebe würden so schneller in den Blick der Ermittlungsbehörde geraten. Die Mitwirkungspflichten für risikobehaftete Unternehmen und ihre Beschäftigten sollen verschärft werden. Außerdem will die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten verlängern – und zwar dauerhaft auf zehn Jahre. Das sei wichtig, „um Steuerbetrug konsequent aufdecken und verfolgen zu können“.

Stellungnahme der Länderkammer

Der Bundesrat hat am 26. September eine umfangreiche Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf beschlossen. Dabei geht es unter anderem darum, die Erweiterung der Befugnisse des Zolls auch auf die Landesbehörden zu übertragen, etwa den Zugriff auf ein zentrales Informationssystem. 

Die Bundesregierung lehnt es in ihrer Gegenäußerung indes ab, die Regelung zur Teilnahme am polizeilichen Informationsverbund auf die Landesbehörden zu übertragen. 

Landesbehörden sollen erweiterte Befugnisse erhalten

Der Finanzausschuss stimmte jedoch am 5. November einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zu, wonach die Landesbehörden im Kampf gegen Schwarzarbeit ähnlich erweiterte Befugnisse erhalten sollen wie die beim Zoll angesiedelte Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). 

Antrag der Grünen

Die Fraktion fordert von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Europäischen Plattformarbeitsrichtlinie, um Schwarzarbeitsverschleierung insbesondere in den Branchen der Fahr- und Lieferdienste, sowie haushaltsnaher Dienstleistung entgegenzutreten. 

Außerdem wird verlangt, die Forstwirtschaft nicht aus dem Risikokatalog nach Paragraf 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu streichen, sodass in der Forstwirtschaft auch zukünftig Nachweispflichten erfüllt werden, die eine Überprüfung durch den Zoll erleichtern.

Antrag der Linken

Die Finanz- und Strafverfolgungsbehörden auf Bundes- und Landesebene müssten personell, organisatorisch und technisch so ausgestattet werden, dass das Entdeckungsrisiko für Finanzkriminalität spürbar steigt, fordert die Linksfraktion. 

Sie verlangt zudem, echte Schwachstellenanalysen anzufertigen, die nicht allein auf Selbstauskünften von Behördenleitungen beruhen, sondern auf Evaluationen durch operativ erfahrene Beschäftigte, um Defizite realistisch zu erfassen. (bal/hau/07.11.2025)

Dokumente

  • 21/1930 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
    PDF | 1 MB — Status: 01.10.2025
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  • 21/2033 - Antrag: Faire Arbeit sichern
    PDF | 178 KB — Status: 07.10.2025
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  • 21/2037 - Antrag: Finanzkriminalität wirksam bekämpfen - Behörden stärken, Finanzlobby eindämmen, Gesetze nachschärfen
    PDF | 182 KB — Status: 07.10.2025
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  • 21/2671 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1930, 21/2670 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
    PDF | 621 KB — Status: 06.11.2025
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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw41-de-schwarzarbeit-1111816

Stand: 09.11.2025