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Gesundheit

Missbrauch von Lachgas soll eingeschränkt werden

Die Bundesregierung will den zunehmenden Missbrauch von Lachgas einschränken. Ihren Gesetzentwurf „zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (21/1504, 21/1927) hat der Bundestag am Donnerstag, 9. Oktober 2025, in erster Lesung beraten und im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Gesundheitsausschuss.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Ziel, die missbräuchliche Verwendung von Lachgas, Gamma-Butyrolacton (“GBL„) und 1,4-Butandiol (“BDO„) zu Rauschzwecken beziehungsweise unter Ausnutzung der Rauschwirkung einzuschränken, soll das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) fortentwickelt werden. Die bestehende Regelungs- und Strafbarkeitslücke in Bezug auf diese psychoaktiven Industriechemikalien soll geschlossen werden.

Da die bisherige Anlage zum NpSG keine Stoffgruppen umfasst, denen diese psychoaktiven Industriechemikalien zugeordnet werden können, soll das NpSG um eine Anlage 2, die Einzelstoffe entsprechend der Systematik des Betäu bungsmittelgesetzes (BtMG) auflistet, ergänzt werden. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen und zur Eindämmung der omnipräsenten Verfügbarkeit von Lachgas, GBL und BDO sieht der Gesetzentwurf zusätzlich unter bestimmten Voraussetzungen ein grundsätzliches Abgabe-, Überlassungs-, Erwerbs- und Besitzverbot an oder für Minderjährige sowie ein Verbot insbesondere des Handeltreibens, des Erwerbs und des Inverkehrbringens im Wege des Versandhandels oder der Selbstbedienung an Automaten vor. (hau/09.10.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© Die Linke Thüringen

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

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Nina Warken

Nina Warken

© Nina Warken/ Tobias Koch

Warken, Nina

Bundesministerin für Gesundheit

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Carina Schießl

Carina Schießl

© Carina Schießl

Schießl, Carina

AfD

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Ates Gürpinar

Ates Gürpinar

© Ates Gürpinar/ Olaf Krostitz

Gürpinar, Ates

Die Linke

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Stephan Pilsinger

Dr. med. Stephan Pilsinger

© Stephan Pilsinger/ Christian Kaufmann

Pilsinger, Dr. Stephan

CDU/CSU

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Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© Die Linke Thüringen

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 21/1504 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes
    PDF | 299 KB — Status: 08.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1927 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes - Drucksache 21/1504 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 554 KB — Status: 01.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Reden zu Protokoll: Machalet, Dr. Tanja (SPD), Heitmann, Linda (B90/Grüne)
  • Überweisung 21/1504, 21/1927 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Gesundheit

Experten fordern mehr Aufklärung über Lachgas und K.O.-Tropfen

Zeit: Mittwoch, 15. Oktober 2025, 15 bis 16 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3 101

Gesundheitsexperten und Industrieverbände begrüßen grundsätzlich das Vorhaben der Bundesregierung, die allgemeine Verfügbarkeit gefährlicher Industriechemikalien, die missbräuchlich als Drogen oder sogenannte K.O.-Tropfen verwendet werden, zu regulieren. Sachverständige fordern allerdings zugleich mehr Aufklärung und Prävention, um insbesondere Jugendliche effektiver zu schützen. Die Experten äußerten sich am Mittwoch, 15. Oktober 2025, in der Anhörung des Gesundheitsausschusses zum aktuellen Gesetzentwurf (21/1504, 21/1927) sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

Präventionsprogramme gefordert

Der Verein KO – Kein Opfer forderte Nachbesserungen an dem Gesetzentwurf und mehr Prävention. Es sei zu begrüßen, dass der Bund dem Problem psychoaktiver Stoffe mehr Aufmerksamkeit schenke. Stoffe, die als K.O.-Tropfen verwendet werden, gehörten dringend in einen wirksamen und klaren Regelrahmen. Allerdings berge der Entwurf erhebliche Risiken und Lücken. Wenn der Gesetzestext nicht alle Stoffvarianten und Wirkungsweisen flexibel berücksichtige, könnten Täter sich über chemische Modifikationen entziehen. Zudem führen Erinnerungslücken leicht dazu, dass Betroffenen nicht geglaubt werde. Daher könne ein Gesetz, das Regelungen zur Beweissicherung und klare Zuständigkeiten festlege, helfen. Ferner bestehe in Schulen, in der Jugendarbeit, in der Polizeiausbildung und der Justiz großer Bedarf an Wissen über K.O.-Tropfen. Daher müsse flankierend zu dem Gesetz die Prävention finanziert und verankert werden.

Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) erklärte, der Gesetzentwurf sei grundsätzlich unterstützenswert und überfällig. Er schaffe eine Rechtsgrundlage zum polizeilichen Umgang mit der missbräuchlichen Nutzung und dem dazu bestimmten Vertrieb von Lachgas, GBL und BDO und könne den Jugendschutz stärken. Darüber hinaus sei aber eine umfassende Aufklärungsoffensive notwendig. Die Rechtsänderung müsse von einem breit angelegten Präventionsprogramm begleitet werden. Vor allem Schulen und Bildungseinrichtungen benötigten Ressourcen, um Präventionsprogramme und Aufklärungskampagnen für Schüler umzusetzen.

Apothekenpflicht, Pflichtaufklärung und Werbeverbote

Der Suchtforscher Prof. Dr. Bernd Werse erklärte, es sei zu begrüßen, dass es nach mehreren Jahren der flächendeckenden Verbreitung von großen Lachgas-Behältern eine Regulierung geben solle, die erstmals einen Jugendschutz für diese Substanz gewährleiste. Allerdings seien pauschale Verbote bestimmter psychoaktiver Substanzen abzulehnen. Für alle Drogen sollte es eine legale Regulierung geben. Werse brachte eine Apothekenpflicht ins Spiel, Pflichtaufklärung und Werbeverbote sowie erweitere Warnhinweise und Sicherungen. Um die gezielte Aufklärung zu verbessern, sei auch eine verstärkte Grundlagenforschung nötig. Damit wäre potenziellen Opfern besser geholfen als mit einer Kriminalisierung bestimmter Substanzen.

Der Industriegaseverband (IGV) erklärte, das Anliegen, Jugendliche vor dem Missbrauch von Lachgas zu schützen, werde unterstützt. Der Verband würdigte, dass die geplante Neuregelung mit einer geringen Zusatzbelastung für Wirtschaft und Verwaltung einhergehe. Entscheidend sei, rechtssichere Ausnahmen für industrielle und private Anwendungen zu verankern und den Bürokratieaufwand minimal zu halten. Die vorgesehene Positivliste sowie das Versand- und Automatenhandelsverbot setzten einen klaren Rahmen gegen Missbrauch. Positiv sei auch, dass gewerbliche, industrielle und wissenschaftliche Zwecke sowie die Verwendung als Arzneimittel ausgenommen seien.

Missbrauch mit Lachgas verhindern

Ähnlich äußerte sich der Verband der chemischen Industrie (VCI), der darauf hinwies, dass GBL und BDO in der industriellen Produktion in großem Maßstab genutzt werden, etwa als Lösungsmittel oder Ausgangsstoff für Pharmazeutika. Die industrielle Verwendung beider Stoffe müsse sichergestellt sein. Um Missbrauch mit den Substanzen zu verhindern, sei eine Beschränkung von Produkten für Endverbraucher, die GBL oder BDO beinhalten, notwendig und eine sinnvolle Ergänzung zu den freiwilligen Auflagen der Industrie. Die geplante Reform sei positiv, jedoch werbe der VCI für eine gesamteuropäische Lösung in der Regelung beider Stoffe.

Die Bundesärztekammer (BÄK) warnte nachdrücklich vor den Folgen einer missbräuchlichen Verwendung von Lachgas. Die BÄK sprach sich dafür aus, die Abgabemenge von Kapseln mit 8 Gramm Lachgas an Endverbraucher im Einzelhandel zu begrenzen. Es sei zu erwarten, dass sich der Konsum infolge eines Verbotes größerer Lachgasflaschen auf kleinere Einheiten verlagere. Auch sollte jede Form von Werbung und Sponsoring für Lachgas streng reguliert und eingeschränkt werden. Dies müsse auch in Sozialen Medien umgesetzt und überwacht werden. Außerdem müssten Aromastoffe für Lachgas verboten werden. Auf die Problematik der kleinen Lachgas-Abgabemengen, der Werbung und der Aromastoffe gingen in der Anhörung mehrere Experten teils kritisch ein.

Eine Sprecherin des Verbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) schilderte in der Anhörung, dass Kinder und Jugendliche mit dieser Art von Drogen meist überhaupt keine Erfahrung hätten und schnell überfordert sein könnten. Konkrete Gesundheitsgefahren ergäben sich etwa dann, wenn die Opfer erbrechen müssten und am Erbrochenen zu erstickten drohten. Hinzu komme der völlig unerwartete Kontrollverlust, das verursache Angst und könne sogar zu einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) führen. (pk/15.10.2025)

Dokumente

  • 21/1504 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes
    PDF | 299 KB — Status: 08.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1927 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes - Drucksache 21/1504 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 554 KB — Status: 01.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 14. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit am Mittwoch, dem 15. Oktober 2025, 15:00 Uhr - öffentliche Anhörung
  • Ergänzungsmitteilung der 14. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit am Mittwoch, dem 15. Oktober 2025, 15:00 Uhr - öffentliche Anhörung

Sachverständigenliste

  • Auskunftspersonen

Stellungnahmen

  • KO - Kein Opfer e. V.
  • Verband Kommunaler Unternehmen
  • Gewerkschaft der Polizei Bundesvorstand
  • Prof. Dr. Bernd Werse
  • Bundesärztekammer
  • ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V.
  • Industiregaseverband e.V.
  • Verband der Chemischen Industrie
  • Bund Deutscher Kriminalbeamter
  • Berufsverband der Kinder- und Jugendärztinnen

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Gesundheit

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Gesundheit

Missbrauch von Lachgas soll eingeschränkt werden

Ein Verkäufer füllt einen Luftballon mit Lachgas.

Die missbräuchliche Verwendung von Lachgas, Gamma-Butyrolacton und 1,4-Butandiol soll eingeschränkt werden. (© picture alliance / ANP | Niels Wenstedt)

Liveübertragung: Donnerstag, 13. November, 20.25 Uhr

Die Bundesregierung will den zunehmenden Missbrauch von Lachgas einschränken. Über ihren Gesetzentwurf „zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (21/1504, 21/1927) stimmt der Bundestag am Donnerstag, 13. November 2025, nach 20-minütiger Debatte ab. Dazu wird der Gesundheitsausschuss eine Beschlussempfehlung abgeben. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Ziel, die missbräuchliche Verwendung von Lachgas, Gamma-Butyrolacton (“GBL„) und 1,4-Butandiol (“BDO„) zu Rauschzwecken beziehungsweise unter Ausnutzung der Rauschwirkung einzuschränken, soll das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) fortentwickelt werden. Die bestehende Regelungs- und Strafbarkeitslücke in Bezug auf diese psychoaktiven Industriechemikalien soll geschlossen werden.

Da die bisherige Anlage zum NpSG keine Stoffgruppen umfasst, denen diese psychoaktiven Industriechemikalien zugeordnet werden können, soll das NpSG um eine Anlage 2, die Einzelstoffe entsprechend der Systematik des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) auflistet, ergänzt werden. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen und zur Eindämmung der omnipräsenten Verfügbarkeit von Lachgas, GBL und BDO sieht der Gesetzentwurf zusätzlich unter bestimmten Voraussetzungen ein grundsätzliches Abgabe-, Überlassungs-, Erwerbs- und Besitzverbot an oder für Minderjährige sowie ein Verbot insbesondere des Handeltreibens, des Erwerbs und des Inverkehrbringens im Wege des Versandhandels oder der Selbstbedienung an Automaten vor. (hau/07.11.2025)

Dokumente

  • 21/1504 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes
    PDF | 299 KB — Status: 08.09.2025
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  • 21/1927 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes - Drucksache 21/1504 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw41-de-psychoaktive-stoffe-1111820

Stand: 09.11.2025