Hausdurchsuchung bei Ehrverletzungsdelikten
Der Bundestag hat sich am Freitag, 10. Oktober 2025, mit dem Thema Hausdurchsuchung bei Ehrverletzungsdelikten befasst. Dazu hat die AfD-Fraktion einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Meinungsfreiheit und zur Änderung der Strafprozessordnung – Einschränkung der Zulässigkeit der Hausdurchsuchung bei Ehrverletzungsdelikten (21/2085) vorgelegt. Nach der ersten Lesung wurde die Vorlage an den Rechtsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Alle anderen Fraktionen haben in der Debatte den Vorstoß zurückgewiesen, die Möglichkeiten der Behörden zur Durchführung von Hausdurchsuchungen einzuschränken.
AfD: Kein Politiker-Recht auf Dünnhäutigkeit
Tobias Matthias Peterka (AfD) erklärte, Einschüchterung und verkappte Bestrafung ohne Gerichtsurteil sei „einer Demokratie nicht würdig und gehört sofort unterbunden“. Er sprach von „Räumkommandos“, die Bürger morgens aus dem Bett werfen würden. Wegen der Bezeichnung „Schwachkopf“ werde eine Familie mit behindertem Kind „hochgenommen“.
Die gesamte Systematik müsse wieder grundrechtskonform ausgerichtet werden. Bis dahin müssten Hausdurchsuchungen untersagt werden, denn Beweise könnten auch anders erlangt werden. Es gebe kein Politiker-Recht auf Dünnhäutigkeit und kein Recht auf unverhältnismäßige Bestrafung.
Union: Keine Hausdurchsuchungen bei Bagatellen
Axel Müller (CDU/CSU) erinnerte, eine Hausdurchsuchung werde nicht einfach so durchgeführt. Neben einem Anfangsverdacht eines strafbaren Verhaltens müsse es eine gewisse Wahrscheinlichkeit für das Auffinden von Beweismitteln geben und eine Entscheidung eines unabhängigen Gerichts geben, das die Dinge sorgfältig prüfe, bevor es einen solchen Grundrechtseingriff gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung genehmigt.
Wegen einer Bagatelle werde keine Hausdurchsuchung durchgeführt. Die AfD wolle mit ihrem Vorstoß sich selbst als Opfer darzustellen und die eigene Anhängerschaft vor Strafverfolgung zu bewahren.
Grüne kritisieren Doppelmoral
Dr. Lena Gumnior (Bündnis 90/Die Grünen) verwies wie andere Redner auf die AfD-Bundessprecherin Alice Weidel, die viele andere Menschen nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuches (Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung) angezeigt habe. Das Verhalten der eigenen Parteichefin skandalisiere jetzt der AfD-Gesetzentwurf.
So heuchlerisch sei der parlamentarische Arm des deutschen Rechtsextremismus, kritisierte die Abgeordnete. Da die AfD selbst häufig von Hausdurchsuchungen betroffen sei, sei es kein Wunder, dass sie über Hausdurchsuchungen sprechen wolle.
SPD: Meinungsfreiheit hat Schranken
Mahmut Özdemir (SPD) bezeichnete den Entwurf als „schamlos und ungeniert“. Der AfD sei eine Strafverfolgung zuwider und wolle sie daher abschaffen. Dreist sei, dass sich die AfD hinter der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit von Artikel 5 des Grundgesetzes verstecke.
Die AfD wolle Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten ein Instrument aus der Hand nehmen, weil das perfide Geschäftsmodell der AfD davon betroffen sei. Man wolle eine „Lex AfD“ als Meinungsfreiheit durchsetzen und Straftäter vor Strafverfolgung bewahren. Artikel 5 habe aber Schranken, erinnerte Özdemir.
Linke: AfD-Politiker stellen selbst Anzeigen
Auch Luke Hoß (Die Linke) erinnerte, dass die AfD-Politiker weiter hunderte Anzeigen nach Paragraf 188 stellen würden. Hausdurchsuchungen würden gebraucht, um Beweise zu sichern, „wenn die rechte Hetzbande wieder von der Tastatur aus Queers, Menschen mit Migrationsgeschichte, Frauen und alle sonst, die nicht in Ihr völkisch-nationalistisches Weltbild passen, im Internet beleidigen“.
Die AfD wolle die Schwelle für Hass und Hetze gegen andere Menschen möglichst niedrig halten.
Gesetzentwurf der AfD
Bei sogenannten Ehrverletzungsdelikten sollen künftig keine Hausdurchsuchungen mehr erlaubt sein, schreibt die AfD in ihrem Gesetzentwurf. Nach Ansicht der Abgeordneten sind die vorgeschlagenen Änderungen erforderlich, weil die bisherige Regelung massenhafte Durchsuchungen wegen behaupteter Ehrverletzungsdelikte ermögliche. Die Fraktion nimmt unter anderem Bezug auf am 12. Dezember 2024 erfolgte Durchsuchungen von bundesweit rund 50 Wohnungen wegen mutmaßlicher „Hass-Kriminalität“.
Nach der derzeitigen Rechtslage sei eine Hausdurchsuchung grundsätzlich auch bei geringfügigen Straftaten möglich. Diese Rechtslage führe jedoch dazu, dass massenweise Hausdurchsuchungen bei Ehrverletzungsdelikten angeordnet und durchgeführt würden. „Mit Blick auf die Grundrechte der Unverletzlichkeit der Wohnung und der Meinungsfreiheit ist das ein unhaltbarer Zustand und es besteht Handlungsbedarf“, erklärt die AfD-Fraktion. (hle/eis/10.10.2025)