Fragestunde

Fragestunde am 8. Oktober

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 8. Oktober 2025, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/1949), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.

Abgeordnete der Grünen mit den meisten Fragen

32 der insgesamt 73 Fragen wurden von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt, gefolgt von Abgeordneten der AfD-Fraktion mit 20 Fragen und Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit 18 Fragen. Der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler (SSW) stellte zwei Fragen, der CDU-Abgeordnete Harald Orthey eine Frage. Von Abgeordneten der SPD-Fraktion wurden keine Fragen gestellt. 

22 der 73 Fragen richteten sich an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. 13 Fragen gingen an das Bundesministerium des Innern, acht Fragen an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Sechs Fragen sollte das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt beantworten. Mit jeweils vier Fragen waren das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Verkehr und das Auswärtige Amt gefordert. Je drei Fragen sollten das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat und das Bundesministerium der Verteidigung beantworten. Zu je zwei Fragen wurde Auskunft vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit verlangt. Das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung waren mit je einer Frage vertreten.

Was die Abgeordneten wissen wollten

Beispielsweise fragte der nordrhein-westfälische Abgeordnete Lukas Benner (Bündnis 90/Die Grünen) das Bundesjustizministerium, ob die Bundesregierung bei Einführung einer Elementarschadenversicherung die Umlagefähigkeit auf die Mieterinnen und Mieter einschränken wird. Benner wollte wissen, was mit dem Satz im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD „Die Belange der Mieterinnen und Mieter haben wir dabei im Blick“ gemeint ist. 

Der thüringische AfD-Abgeordnete Stefan Schröder wollte vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erfahren, wie viele deutsche Firmen in welcher Auftragshöhe davon profitiert haben, „dass Deutschland im Jahr 2024 30 Milliarden Euro Entwicklungshilfe an das Ausland gezahlt hat“, und damit zur deutschen Wertschöpfung beigetragen haben.

Die nordrhein-westfälische Abgeordnete Sonja Lemke (Die Linke) fragte das Bundesforschungsministerium, welche Maßnahmen die Bundesregierung plant, um den Schutz von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern vor Angriffen, Anfeindungen und Bedrohungen zu verbessern.

Der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler (SSW) aus Schleswig-Holstein erkundigte sich beim Innenministerium, ob die Bundesregierung vor dem Hintergrund der gestiegenen sicherheitsrelevanten Gefährdungslage durch den illegalen Einsatz von Drohnen beabsichtigt, die bestehenden Regelungen zu Verbotszonen für unbemannte Luftfahrtsysteme (UAS) auszuweiten. Wenn ja, sollte die Regierung mitteilen, anhand welcher Kriterien Flugverbote über kritischen Infrastrukturen sowie weiteren für die nationale Sicherheit relevanten Standorten wie Unternehmen der Verteidigungsindustrie in eine solche Erweiterung einbezogen werden sollen.

Der rheinland-pfälzische CDU-Abgeordnete Harald Orthey wollte vom Bundeswirtschaftsministerium wissen, welche Maßnahmen die Bundesregierung ergreift, um die Einspeisung von Photovoltaikstrom in ländlichen Regionen insbesondere im Hinblick auf Netzkapazitäten und Vergütungsmodelle so zu gestalten, dass sowohl private Haushalte als auch mittelständische Betriebe Planungssicherheit erhalten und der Ausbau vor Ort „verlässlich voranschreiten“ kann.

Zusatzfragen sind möglich

Jeder Abgeordnete kann für die Fragestunde vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen.

Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/08.10.2025)