7,4 Milliarden Euro für Bauministerin Hubertz

Der Etat von Bauministerin Verena Hubertz umfasst auch die Mittel für die Städtebauförderung. (© picture alliance / Schoening)
Mit dem Etatentwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen beschäftigt sich das Parlament am Dienstag, 26. September 2025, in erster Lesung gut eineinhalb Stunden lang. Der Einzelplan 25 des Bundeshaushalts 2026 (21/600) enthält Ausgaben von 7,4 Milliarden Euro (2025: 7,4 Milliarden Euro). Bundesministerin Verena Hubertz (SPD) rechnet mit Einnahmen von 183,2 Millionen Euro (2024: 176,8 Millionen Euro).
Der Einzelplan 25 soll nach den bis Freitag, 26. September 2025, andauernden Beratungen sämtlicher Einzelpläne des Bundes an den Haushaltsausschuss überwiesen werden.
Sozialer Wohnungsbau größter Einzelposten
Ein Aufgabenschwerpunkt im Bereich des Bau- und Wohnungswesens ist der soziale Wohnungsbau. Hierbei unterstützt der Bund die Länder mit milliardenschweren Finanzhilfen. Dafür sind Programmmittel in Höhe von vier Milliarden Euro (Verpflichtungsrahmen) eingeplant. 2026 sollen davon 2,65 Milliarden Euro ausgabenwirksam werden. Mit den Mitteln soll die Wohnraumversorgung der Haushalte unterstützt werden, die sich am Markt nicht angemessen versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind.
Als Beitrag des Bundes für die paritätische Finanzierung des Wohngeldes sind Ausgaben in Höhe von insgesamt rund 2,27 Milliarden Euro vorgesehen. Mit dem Wohngeld sollen einkommensschwächere Haushalte oberhalb der Grundsicherung unterstützt werden, um die Wohnkosten für angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen zu können. Weitere Ausgaben in diesem Kapitel betreffen die Ausfinanzierung des Baukindergeldes (808 Millionen Euro), mit dem laut Bundesregierung ein schnell wirksamer Impuls für die Wohneigentumsbildung von Familien mit Kindern gesetzt wird, und die Wohnungsbauprämie (220 Millionen Euro).
Eine Milliarde Euro für die Städtebauförderung
Für die Städtebauförderung stehen Programmmittel in Höhe von einer Milliarde Euro zur Verfügung (Verpflichtungsrahmen). Für die „klassische“ Städtebauförderung, den „Investitionspakt Sportstätten“, für das Bundesprogramm „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ und das Bundesprogramm „Förderung von innovativen Konzepten zur Stärkung der Resilienz und Krisenbewältigung in Städten und Gemeinden“ sind Gesamtausgaben in Höhe von rund 600 Millionen Euro vorgesehen.
Mit der Städtebauförderung würden Städte und Gemeinden bei der nachhaltigen Bewältigung des sozialen, wirtschaftlichen, demografischen und ökologischen Wandels unterstützt. Städtebauliche Missstände sollten beseitigt beziehungsweise verhindert werden, erläutert die Bundesregierung.
184 Millionen Euro ausgegeben werden sollen für Baumaßnahmen des Bundes in Berlin und Bonn. Davon sind rund 113 Millionen Euro für Baumaßnahmen des Deutschen Bundestages in Berlin neu veranschlagt worden. (hle/hau/19.09.2025)