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Haushalt

Finanzminister Klingbeil stellt Haushaltsentwurf für 2026 vor

Lars Klingbeil, Finanzminister, SPD, am Rednerpult

Finanzminister Klingbeil legt dem Bundestag den Regierungsentwurf des Haushaltsplans für 2026 vor (Archivbild). (© DBT/dpa/Felix Zahn)

Liveübertragung: Dienstag, 23. September, 10.15 Uhr

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) stellt am Dienstag, 23. September 2025, vor dem Bundestag in einer 45-minütigen Rede den Entwurf der Bundesregierung für das Haushaltsgesetz 2026 (21/600) sowie den Finanzplan des Bundes bis 2029 (21/601) vor. Die Vorlage sollen nach den bis Freitag, 26. September 2025, andauernden Beratungen sämtlicher Einzelpläne des Bundes an den Haushaltsausschuss überwiesen werden. 

Ausgaben in Höhe von 520,5 Milliarden Euro geplant

Der Entwurf der Bundesregierung sieht für 2026 Ausgaben in Höhe von 520,5 Milliarden Euro vor. Im Jahr 2025 stehen 502,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Als Investitionen sind 56,1 Milliarden Euro ausgewiesen (2025: 62,7 Milliarden Euro). Als Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre sind Mittel in Höhe von insgesamt 430,0 Milliarden Euro eingeplant. 48,0 Milliarden Euro davon sollen 2027 fällig werden.

Den Gesamtausgaben stehen Einnahmen in gleicher Höhe gegenüber. Davon entfallen laut Planung 384,0 Milliarden Euro auf Steuereinnahmen (2025: 386,0 Milliarden Euro) und 23,0 Milliarden Euro auf Verwaltungseinnahmen (2025: 27,0 Milliarden Euro).

Die Nettokreditaufnahme liegt mit 89,9 Milliarden Euro über dem Vorjahresniveau von 81,8 Milliarden Euro. Die zulässige Kreditaufnahme nach dem Grundgesetz beträgt laut Entwurf 35,6 Milliarden Euro und wird annähernd vollständig in Anspruch genommen. Weitere 97,4 Milliarden Euro Neuverschuldung werden mit der Bereichsausnahme in Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz begründet. Demnach werden bestimmte Ausgaben im Sicherheits- und vor allem im Verteidigungsbereich, die ein Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts des vorangegangenen Jahres überschreiten, von der Schuldenregel des Grundgesetzes ausgenommen.

Größte Aufwüchse bei Sozialem und Verteidigung

Der größte der 25 Einzeletats ist wie in den Vorjahren der Einzelplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Für 2026 sind im Einzelplan 11 Ausgaben in Höhe von 197,4 Milliarden Euro eingeplant – 7,1 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr. Den größten Aufwuchs im Vergleich zu 2025 verzeichnet der Einzelplan 14. Der Etat des Verteidigungsministeriums steigt um 20,3 Milliarden Euro auf 82,7 Milliarden Euro. Darunter fallen 38,5 Milliarden Euro für militärische Beschaffungen. Mit 13,7 Milliarden Euro ist der Haushaltsplan des Bundesministeriums für Verkehr der größte Investitionsetat. Zusätzlichen 21,2 Milliarden Euro (2025: 11,7 Milliarden Euro) für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur sollen aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ kommen.

Im Finanzplan des Bundes 2025-2029 (21/601) sind – nach einem Rückgang im Jahr 2027 auf 507,5 Milliarden Euro – kräftige Anstiege im Ausgabevolumen geplant. Es soll 2028 bei 546,4 Milliarden Euro und 2029 bei 572,1 Milliarden Euro liegen. Gleichzeitig wird mit einem stetigen Anstieg der Steuereinnahmen gerechnet. Sie sollen 2027 bei 400,6 Milliarden Euro, 2028 bei 412,3 Milliarden Euro und 2029 bei 423,9 Milliarden Euro liegen.

Die Nettokreditaufnahme, die 2026 bei 89,9 Milliarden Euro liegt, soll auf 88,1 Milliarden Euro in 2027, 116,5 Milliarden Euro im Jahr 2028 und 126,9 Milliarden Euro im Jahr 2029 steigen. Die Nettokreditaufnahme ohne die Bereichsausnahme soll sich innerhalb der Schuldenregel bewegen. 

Globale Minderausgabe steigt auf 74 Milliarden Euro im Jahr 2029

In den Finanzplanjahren 2027 bis 2029 wird der Vorlage zufolge die Obergrenze für die Nettokreditaufnahme „nur unter Ausweisung eines haushaltspolitischen Handlungsbedarfs eingehalten“. Im Jahr 2027 beträgt die in der Handlungsbedarfs-GMA (Globale Minderausgabe) ausgewiesene Lücke 34,3 Milliarden Euro. In den Jahren 2028 und 2029 steigt der Handlungsbedarf auf 64 Milliarden Euro respektive 74 Milliarden Euro. (scr/hau/19.09.2025)

Dokumente

  • 21/601 - Unterrichtung: Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
    PDF | 2 MB — Status: 01.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

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Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Haushalt

Haushaltsentwurf der Bundes­regierung wird überwiesen

Reichstagsgebäude und weiße Wolken am blauen Himmel

Die erste Lesung des Haushaltsentwurfs 2026 endet mit einer Schlussrunden-Debatte im Plenum. (© DBT / Inga Haar)

Liveübertragung: Freitag, 26. September, 12.30 Uhr

Den Abschluss der Beratungen des Haushaltsentwurfes der Bundesregierung bildet die sogenannte Schlussrunde zum Haushaltsgesetz 2026 (21/600) am Freitag, 26. September 2025, die einen Rückblick auf die in der Haushaltswoche stattgefundenen Beratungen bietet. 

Nach der 90-minütigen Debatte werden sämtliche Einzelpläne zur weiteren Beratung an den Haushaltsausschuss überwiesen. 

Ausgaben in Höhe von 520,5 Milliarden Euro geplant

Der Entwurf der Bundesregierung sieht für 2026 Ausgaben in Höhe von 520,5 Milliarden Euro vor. Im Jahr 2025 stehen 502,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Als Investitionen sind 56,1 Milliarden Euro ausgewiesen (2025: 62,7 Milliarden Euro). Als Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre sind Mittel in Höhe von insgesamt 430,0 Milliarden Euro eingeplant. 48,0 Milliarden Euro davon sollen 2027 fällig werden.

Den Gesamtausgaben stehen Einnahmen in gleicher Höhe gegenüber. Davon entfallen laut Planung 384,0 Milliarden Euro auf Steuereinnahmen (2025: 386,0 Milliarden Euro) und 23,0 Milliarden Euro auf Verwaltungseinnahmen (2025: 27,0 Milliarden Euro).

Die Nettokreditaufnahme liegt mit 89,9 Milliarden Euro über dem Vorjahresniveau von 81,8 Milliarden Euro. Die zulässige Kreditaufnahme nach dem Grundgesetz beträgt laut Entwurf 35,6 Milliarden Euro und wird annähernd vollständig in Anspruch genommen. Weitere 97,4 Milliarden Euro Neuverschuldung werden mit der Bereichsausnahme in Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz begründet. Demnach werden bestimmte Ausgaben im Sicherheits- und vor allem im Verteidigungsbereich, die ein Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts des vorangegangenen Jahres überschreiten, von der Schuldenregel des Grundgesetzes ausgenommen. (hau/19.09.2025)

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Stand: 23.09.2025