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Finanzen

Nettokreditaufnahme von 89,9 Milliarden Euro geplant

Gebäude des Bundesfinanzministeriums, Niederkirchnerstraße, Berlin,

In der Allgemeinen Finanzdebatte geht es unter anderem um den Einzelplan des Bundesfinanzministeriums. (© picture alliance / Joko)

Liveübertragung: Dienstag, 23. September, 11 Uhr

Im Anschluss an die Einbringungsrede von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) folgt am Dienstag, 23. September 2025, eine gut eineinhalbstündige Allgemeine Finanzdebatte zum Bundeshaushalt 2026 (21/600). Im Einzelnen geht es dabei um die erste Lesung des Einzelplans 08 des Bundesministeriums der Finanzen, des Einzelplans 20 des Bundesrechnungshofes, des Einzelplans 32 der Bundesschuld und des Einzelplans 60 der Allgemeinen Finanzverwaltung. 

Die Vorlagen sollen nach den bis Freitag, 26. September 2025, andauernden Beratungen sämtlicher Einzelpläne des Bundes an den Haushaltsausschuss überwiesen werden. 

Ausgaben des Bundesfinanzministeriums

Das Bundesfinanzministerium soll im nächsten Jahr 10,8 Milliarden Euro ausgeben können, 215,1 Millionen Euro mehr als 2025 geplant. Die Einnahmen sollen um 152,5 Millionen Euro auf 256,3 Millionen Euro zurückgehen. 

Die Ausgaben für die Zollverwaltung schlagen mit 3,5 Milliarden Euro zu Buche (2025: 3,6 Milliarden Euro). 1,6 Milliarden Euro soll das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) erhalten, das IT-Leistungen für Behörden und Organisationen des Bundes bereitstellt (2025: 1,5 Millionen Euro).

Bundesrechnungshof und Bundesschuld

Der Bundesrechnungshof kann mit 202,2 Millionen Euro rechnen (2025: 196 Millionen Euro). Die Ausgaben des Einzelplans der Bundesschuld umfassen laut Regierungsentwurf 34,1 Milliarden Euro gegenüber 34,2 Milliarden Euro in 2025. Dem stehen Einnahmen von 91,2 Milliarden Euro gegenüber (2025: 83,9 Milliarden Euro). 

Kernbereich des Einzelplans 32 ist einerseits die Kreditaufnahme und andererseits der Schuldendienst des Bundes. Die Nettokreditaufnahme liegt mit 89,9 Milliarden Euro über dem Vorjahresniveau von 81,1 Milliarden Euro. Für den Schuldendienst sind 30,2 Milliarden Euro vorgesehen – wie auch im Jahr 2025.

Leicht sinkende Steuereinnahmen

Dem Entwurf für den Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung) zufolge geht die Bundesregierung für 2026 von leicht sinkenden Steuereinnahmen aus. Eingestellt ist ein Betrag von 384,0 Milliarden Euro (2025: 386,8 Milliarden Euro). Gleichzeitig sinken die Ausgaben im Einzelplan der Allgemeinen Finanzverwaltung. Statt 47,3 Milliarden Euro im Jahr 2025 sind im kommenden Jahr 46,1 Milliarden Euro eingeplant. 

Leicht ansteigend sind die Einnahmen, die aus der Lohnsteuer und aus der Umsatzsteuer erwartet werden: bei der Lohnsteuer sind es 115,3 Milliarden Euro (2025: 110,5 Milliarden Euro), bei der Umsatzsteuer 121,1 Milliarden Euro (2025: 116,7 Milliarden Euro). Für die Erhebung der Eigenmittel der EU werden im Einzelplan 60 47,7 Milliarden Euro ausgewiesen (2025: 33,7 Milliarden Euro).

Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität

Im Einzelplan 60 sind auch die Wirtschaftspläne von sieben Sondervermögen des Bundes verortet, neben dem neuen Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität auch der Investitions- und Tilgungsfonds (ITF), der Klima- und Transformationsfonds (KTF), die Sondervermögen „Aufbauhilfe“ (Hochwasser 2013) und „Aufbauhilfe 2021“ (Hochwasser Ahrtal), der Kommunalinvestitionsförderungsfonds und der Entschädigungsfonds.

Aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität sollen 2026 58,87 Milliarden Euro abfließen (2025: 37,24 Milliarden Euro). Zehn Milliarden Euro sollen an den Klima- und Transformationsfonds gehen – wie auch 2025. Die Zuweisungen gemäß dem Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) schlagen mit 8,33 Milliarden Euro zu Buche – ebenfalls wie in diesem Jahr. 

21,25 Milliarden Euro für die Verkehrsinfrastruktur

21,25 Milliarden Euro und damit knapp zehn Milliarden Euro mehr als 2025 – sind als Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur eingeplant – davon 2,5 Milliarden Euro für die Erhaltung der Brücken im Bestandsnetz der Bundesautobahnen (2025: 2,5 Milliarden Euro), 2,45 Milliarden Euro für die Ausrüstung der Schieneninfrastruktur mit dem Europäischen Zugsicherungssystem ERTMS (2025: 1,59 Milliarden Euro) und 16,3 Milliarden Euro als Baukostenzuschüsse für einen Infrastrukturbeitrag zur Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes (2025: 7,62 Milliarden Euro). 

Sechs Milliarden Euro für die Krankenhausinfrastruktur

Für Investitionen in die Krankenhausinfrastruktur sind 6 Milliarden Euro vorgesehen (2025: 1,5 Milliarden Euro). 2,07 Milliarden Euro sind für Investitionen in die Energieinfrastruktur gedacht (2025: 855,2 Millionen Euro). 

8,47 Milliarden sollen in die Digitalisierung investiert werden (2025: 4,04 Milliarden Euro). Allein 2,55 Milliarden Euro davon gehen in die Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus (2025: 2,93 Milliarden Euro). 498,58 Millionen Euro sind als Investitionen in den Wohnungsbau gedacht (2025: 327,02 Millionen Euro). (hau/scr/19.09.2025)

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw39-de-allgemeine-finanzdebatte-1104088

Stand: 23.09.2025