Haushalt

Bundesschuld und Allgemeine Finanzverwaltung

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 18. September 2025, in zweiter Beratung die Einzelpläne 32 (Bundesschuld) und 60 (Allgemeine Finanzverwaltung) des Bundeshaushalts 2025 (21/500, 21/501, 21/1628 Nr. 1) angenommen. Für die Etats in den vom Haushaltsausschuss beschlossenen Fassungen stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Zur Abstimmungen lagen Beschlussempfehlungen (21/1060, 21/1064, 21/1061) und ein Bericht (21/1062) des Haushaltsausschusses vor.

Bundesschuld

Die Ausgaben der Bundesschuld umfassen laut Regierungsentwurf 34,17 Milliarden Euro gegenüber 39,6 Milliarden Euro 2024. Dem stehen Einnahmen von 83,94 Milliarden Euro gegenüber (2024: 41,6 Milliarden Euro). Kernbereich des Einzelplans ist einerseits die Kreditaufnahme und andererseits der Schuldendienst des Bundes. 

Die Nettokreditaufnahme liegt mit 81,78 Milliarden Euro deutlich über dem Vorjahresniveau von 39,0 Milliarden Euro. Für den Schuldendienst sind 30,1 Milliarden Euro vorgesehen gegenüber 37,4 Milliarden Euro im Jahr 2024. 

Allgemeine Finanzverwaltung

Im Einzelplan der Allgemeinen Finanzverwaltung sind 531 Millionen Euro weniger veranschlagt als im Regierungsentwurf (21/500) vorgesehen war. Insgesamt sind dort nun Ausgaben in Höhe von 46,76 Milliarden Euro vorgesehen. Die angesetzten Einnahmen wurden um 458,78 Millionen Euro auf 394,9 Milliarden Euro reduziert.

Der Haushaltsausschuss kürzte im Vergleich zum Regierungsentwurf die Titel „Erstattung von Ausfällen aus der Garantie für das KfW-Sonderprogramm 2020“ (um 270 auf 845 Millionen Euro), „Erstattung von Ausfällen aus dem KfW-Maßnahmenpaket für Start-ups“ (um 140 auf 78 Millionen Euro) und „Ausgabemittel zur Restedeckung“ (um 106 auf 294 Millionen Euro). Gekürzt um 15 auf fünf Millionen Euro wurde auch der Titel „Erstattung von Ausfällen aus der Garantie für das KfW-Sonderprogramm Ukraine-Belarus-Russland“ .

Erhöht um zwei Millionen auf 249,9 Millionen Euro wurden im Kapitel 6092 (Klima- und Transformationsfonds, KTF) die Mittel für den Titel „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“). Eine Reduzierung um diesen Betrag erfuhr die Zuführung zur Rücklage.

Mehr Mittel für die Wohneigentumsförderung

800.000 Euro mehr als ursprünglich angesetzt stehen nun für die Wohneigentumsförderung für Familien bereit. Dies ging zulasten des klimafreundlichen Neubaus im Niedrigpreissegment und dem Titel „Gewerbe zu Wohnen“. Für Investitionen in die Sport-Infrastruktur (Titelgruppe 8) stehen nun fünf Millionen Euro bereit, hier waren im Regierungsentwurf keine Mittel angesetzt. 5,4 Millionen Euro weniger und damit nun 829,6 Millionen Euro sind für die Finanzierung der Deutschen Energy Terminal GmbH, der FSRU und FSRU-Standorte angesetzt.

Als Verpflichtungsermächtigungen im Einzelplan 60 haben die Haushaltspolitiker nun final 16,7 Milliarden Euro angesetzt, sechs Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf. 

Weniger Einnahmen veranschlagt

Bei den Einnahmen sind nun 458,8 Millionen Euro weniger veranschlagt. Dies ergibt sich primär aus einer um 715 Millionen Euro erhöhten Globalen Mindereinnahme, die nun mit 1,8 Milliarden Euro veranschlagt ist. 2024 lag diese bei zwei Milliarden Euro (Soll-Wert).

Zugleich sollen die vermischten Einnahmen um 247 Millionen Euro steigen. Der neue Betrag lautet nun 632 Millionen Euro. Begründet wird dies mit einer höheren Umsatzsteuererstattung im Zusammenhang mit der Anlegung und Auslösung von Gasreserven.

Maßgabebeschlüsse des Haushaltsausschusses

Mit einem Maßgabebeschluss der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD wurde die Bundesregierung aufgefordert, jährlich einen Monitoring-Bericht vorzulegen zum Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität, erstmalig am 1. September 2026.

Ein weiterer Beschluss bezieht sich auf die bis zu einer Milliarde Euro schwere Titelgruppe „Sport“ im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Hier soll es eine Änderung des Haushaltsgesetzes geben, „durch die Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften zielgerichteter und effizienter bewirtschaftet werden können“. Vorgesehen ist nun ein Haushaltsvermerk, der den Zuwendungstitel als Selbstbewirtschaftungsmittel bezeichnet. (bal/18.09.2025)