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Wohnen

Koalitionsfraktionen planen „Bau-Turbo“

Die Koalition plant einen „Bau-Turbo“. Den dazu von CDU/CSU und SPD vorgelegten Gesetzentwurf „zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ (21/781) hat das Parlament am Donnerstag, 10. Juli 2025, debattiert. Im Anschluss erfolgte die Überweisung an den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zur weiteren Beratung.

Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD

Als weitgehende Flexibilisierung für den Wohnungsbau wird die Einfügung eines neuen Paragrafen 246e in das Baugesetzbuch (BauGB) vorgeschlagen. Erlaubt werden soll damit ein Abweichen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften. Wenn eine Kommune sich entscheide, diesen „Bau-Turbo“ anzuwenden, könnten zusätzliche Wohnungen bereits nach einer zweimonatigen Prüfung durch die Gemeinde zugelassen werden. Einer Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans bedürfe es nicht mehr. „Dies erlaubt es durch Neubau, Umbau oder Umnutzung zügig neuen Wohnraum zu schaffen“, erwartet die Koalition. Die Regelung wird als eine Art Experimentierklausel bezeichnet und ist bis zum 31. Dezember 2030 befristet.

Durch eine Anpassung des Paragrafen 31 Absatz 3 des Baugesetzbuches werde im Geltungsbereich eines Bebauungsplans mehr Wohnbebauung auch über die Vorgaben des Bebauungsplans hinaus ermöglicht, heißt es in dem Entwurf weiter. So könne beispielsweise in ganzen Straßenzügen durch Aufstockung, Anbauten oder Bauen in der zweiten Reihe neuer Wohnraum geschaffen werden.

Weniger Regeln zur Errichtung von Wohngebäuden 

Im unbeplanten Innenbereich soll über die bisher bestehenden Möglichkeiten hinaus auch dort die Neuerrichtung von Wohngebäuden ermöglicht werden, wo sie sich nicht in den Bebauungszusammenhang einfügen (Paragraf 34 Absatz 3b BauGB). Auch im Außenbereich soll einfacher neuer Wohnraum geschaffen werden können. Zudem soll mit innovativen Lärmschutzlösungen mehr Wohnbebauung als bisher in der Nähe von Gewerbebetrieben ermöglicht werden. In begründeten Fällen sollen daher Abweichungen von der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm zulässig sein.

Mietwohnungen sollen auch weiterhin nicht ohne Weiteres zu Eigentumswohnungen umgewandelt werden können. Das sei ein wichtiges Instrument, um Mieter vor Verdrängung aus ihrem gewohnten Lebensumfeld zu schützen, wird erläutert. Deshalb werde der sogenannte Umwandlungsschutz in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt um fünf Jahre verlängert. (hle/hau/10.07.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© Josephine Ortleb/SPD-Bundestagsfraktion

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

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Sören Bartol

Sören Bartol

© Sören Bartol/ Anna Voelske

Bartol, Sören

Parlamentarischer Staatssekretär für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

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Marc Bernhard

Marc Bernhard

© Marc Bernhard

Bernhard, Marc

AfD

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Jan-Marco Luczak

Jan-Marco Luczak

© Jan-Marco Luczak/ Tobias Koch

Luczak, Dr. Jan-Marco

CDU/CSU

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Sylvia Rietenberg

Sylvia Rietenberg

© Sylvia Rietenberg/ Stefan Kaminski

Rietenberg, Sylvia

Bündnis 90/Die Grünen

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Katalin Gennburg

Katalin Gennburg

© Die Linke, LV Berlin / Andreas Domma

Gennburg, Katalin

Die Linke

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Dr. Philipp Rottwilm

Dr. Philipp Rottwilm

© Dr. Philipp Rottwilm/ Barbara Schneider

Rottwilm, Dr. Philipp

SPD

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Carolin Bachmann

Carolin Bachmann

© Carolin Bachmann /Schnauss

Bachmann, Carolin

AfD

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Michael Hannes Kießling

Michael Hannes Kießling

© DBT/ Stella von Saldern

Kießling, Michael

CDU/CSU

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Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© Josephine Ortleb/SPD-Bundestagsfraktion

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Rüge der MdB Bachmann, Carolin (AfD)
  • Überweisung 21/781 (neu) beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Bauwesen

Geplanter „Bau-Turbo“ wird unterschiedlich bewertet

Zeit: Mittwoch, 10. September 2025, 16.30 bis 18.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.200

Die Sachverständigen haben in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen am Mittwoch, 10. September 2025, die Wichtigkeit und Notwendigkeit des Baus neuer Wohnungen unterstrichen, den von der Bundesregierung geplanten „Bau-Turbo“ aber sehr unterschiedlich und zum Teil als nicht weitreichend genug beurteilt. So begrüßte die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände in ihrer Stellungnahme die mit dem Gesetzentwurf verfolgten Ziele. Gleichzeitig müssten aber die weiteren Ursachen für den Rückgang der Bautätigkeit im Wohnungsbau angegangen werden wie gestiegene Bau- und Finanzierungskosten, Fachkräftemangel und Materialknappheit.

Mit dem „Bau-Turbo“ (21/781neu) sollen Gemeinden den Bau zusätzlicher Wohnungen unter bestimmten Bedingungen auch ohne Bebauungsplan zulassen können. Die Regelung ist bis zum 31. Dezember 2030 befristet. Zudem soll mehr Wohnbebauung als bisher in der Nähe von Gewerbebetrieben ermöglicht werden. In begründeten Fällen sollen daher Abweichungen von der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm zulässig sein.

Wohnungsbau zum Leben erwecken

In der von der Vorsitzenden Caren Lay (Die Linke) geleiteten Anhörung begrüßte Dr. Christian Lieberknecht vom Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) den Gesetzentwurf. Der könne aber nur ein Baustein von mehreren sein, um Baukosten zu begrenzen und Wohnen bezahlbar zu machen. Der von der CDU/CSU-Fraktion benannte Sachverständige nannte die Bereitstellung von zusätzlichem Wohnraum angesichts des weiteren Wachstums der Bevölkerung unabdingbar.

Dirk Salewski vom Bundesverband der Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) erklärte, mit dem Entwurf werde das Bauplanungsrecht punktuell vereinfacht und es werde somit zu punktuellen Verbesserungen im Wohnungsbau kommen. Man brauche aber viele Instrumente, um den Wohnungsbau wieder zum Leben zu erwecken, sagte der von der CDU/CSU benannte Sachverständige. Die in dem Entwurf vorgesehene Verlängerung des Verbots der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Gebieten mit angespannter Wohnlage lehnte er ab: „Umwandlungsverbote sind Eingriffe in den freien Markt, die die Eigentumsbildung verhindern, ohne dass neue Wohnungen gebaut werden.“ 

Dagegen sprach sich Melanie Weber-Moritz vom Deutschen Mieterbund für die Verlängerung des Umwandlungsverbots aus. Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen würden in aller Regel zu einer Verdrängung von Mieterinnen und Mietern beziehungsweise zu erheblichen Mietsteigerungen führen, erklärte die von der SPD-Fraktion benannte Sachverständige.

„Änderungen beim Lärmschutz sind revolutionär“

Prof. Dr. Matthias Hellriegel von Hellriegel Rechtsanwälte begrüßte den Gesetzentwurf sehr. Die Änderungen beim Lärmschutz seien revolutionär. Die Regelungen könnten dazu beitragen, „den Wohnungsbau anzukurbeln“. Kritikern entgegnete er, die Kommunen könnten den Bau-Turbo anwenden, müssten das aber nicht, sagte der von der CDU/CSU benannte Sachverständige.

Für Änderungen am Gesetzentwurf sprach sich Andrea Gebhard von der Bundesarchitektenkammer aus. Sie verlangte, den Paragrafen 246e, eine zentrale Bestimmung des Bau-Turbos, zu ändern. Mit der jetzigen Fassung werde der Bau von Einfamilienhäusern möglich. Es sei jedoch der Geschossbau und nicht das Einfamilienhaus, der mehr Wohnraum schaffe. Daher müsse die Vorschrift auf Neubauten mit mindestens sechs Wohnungen beschränkt werden, erklärte die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen benannte Sachverständige. Auch Weber-Moritz vom Mieterbund plädierte dafür, den Bau von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen für Selbstnutzer prinzipiell auszuschließen.

Für die von der SPD-Fraktion benannte Sachverständige Aygül Özkan vom Zentralen Immobilien Ausschuss reicht es für den Wohnungsbau nicht aus, den Turbo zu zünden. Sie sah „erheblichen Nachbesserungsbedarf“ und verlangte eine längere Geltungsdauer des bis Ende 2030 befristeten Turbos, etwa bis 2035. Komplexe Bauvorhaben in urbanen Räumen würden eine deutlich längere Planungssicherheit benötigen. Die Befristung bis Ende 2030 dürfe kaum zu wesentlichen Effekten führen, sagte auch der von der AfD-Fraktion benannte Unternehmensberater Peter Lutz. Wohnungsbau brauche eine Langfristperspektive, die hier nicht erkennbar sei.

Befristung des Turbos bis 2030

Judith Nurmann von Architects for Future Deutschland befürwortete das Anliegen des Gesetzgebers, planerische Prozesse zu vereinfachen. Der „Wohnungsbau-Turbo“ sei jedoch ungeeignet, um die dringend notwendige Bauwende im Sinne des Klima- und Ressourcenschutzes voranzubringen. Die von der Linksfraktion benannte Sachverständige sprach sich für eine zweite große Novelle des Baugesetzbuches aus.

Architekt Robert Scholz, ein von der AfD benannter Sachverständiger, sagte, es seien insbesondere Maßnahmen zur besseren Finanzierbarkeit durch steuerliche Entlastungen und staatliche Zinsstützungen sowie eine Rückführung energetischer Bauvorschriften notwendig. Der Bau-Turbo befinde sich im Leerlauf. Er mache Lärm, aber sei keine geeignete Antwort auf die bestehenden Herausforderungen im Wohnungsbau.

Bernd Düsterdiek vom Deutschen Städte- und Gemeindetag betonte die Notwendigkeit, die Planungshoheit der Kommunen zu wahren. Es gebe weitgehende Befreiungs- und Abweichungsmöglichkeiten vom bisherigen Planungsrecht. Prof. Hilmar von Lojewski vom Deutschen Städtetag begrüßte den Gesetzentwurf, machte aber mehrere Änderungsvorschläge. Ähnlich äußerte sich auch Dr. Kay Ruge vom Deutschen Landkreistag, der die Befristung des Turbos bis 2030 als richtig bezeichnete. (hle/10.09.2025)

Tagesordnung

  • 7. Sitzung am Mittwoch, 10. September 2025, 16:30 Uhr - öffentliche Anhörung

Sachverständigenliste

  • Sachverständigenliste Bau-Turbo

Stellungnahmen

  • Stellungnahme SV Aygül Özkan (ZIA Deutschland) - A-Drs. 21(24)13-A
  • Stellungnahme SV Peter Lutz (Unternehmensberatung) - A-Drs. 21(24)13-B
  • Stellungnahme SV Dirk Salewski (BFW) - A-Drs. 21(24)13-C
  • Stellungnahme SV Andrea Gebhard (BAK) - A-Drs. 21(24)13-D
  • Stellungnahme SV Prof. Dr. Mathias Hellriegel LL.M. (Hellriegel Rechtsanwälte) - A-Drs. 21(24)13-E
  • Stellungnahme SV Judith Nurmann (Architects for Future Deutschland e. V.) - A-Drs. 21(24)13-F
  • Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände - A-Drs. 21(24)13-G
  • Stellungnahme SV Dr. Christian Lieberknecht (GdW) - A-Drs. 21(24)13-H
  • Stellungnahme SV Robert Scholz (Architekt) - A-Drs. 21(24)13-I
  • Stellungnahme SV Dr. Melanie Weber-Moritz (DMB) - A-Drs. 21(24)13-J

Weitere Informationen

  • Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Stand: 23.09.2025