Kontroverse zur Nutzung des Sondervermögens durch die Länder
Der Bundestag hat am Freitag, 12. September 2025, das Länder- und Kommunal-Infrastrukturgesetz (LuKIFG, 21/1085) in erster Lesung debattiert. Es soll die Voraussetzungen dafür schaffen, dass von den 500 Milliarden Euro an neuen Schulden, die der Bund im Rahmen des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaschutz (SVIK) aufnehmen darf, 100 Milliarden Euro an die Länder fließen. Mit dem LuKIFG wurden zwei weitere Gesetzentwürfe der Bundesregierung sowie jeweils ein Antrag der AfD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen debattiert.
Mit einem der weitern zwei Gesetzentwürfe will die Regierung dafür sorgen, dass die Länder künftig selbst Schulden in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufnehmen können (21/1087). Ein weiterer sieht eine Änderung des Sanierungshilfegesetzes (21/1503) vor, damit auch Bremen und das Saarland die Möglichkeit für höhere Schulden im Rahmen des Grundgesetzes erhalten. Alle drei Regierungsinitiativen wurden in den federführenden Haushaltsausschuss überwiesen.
Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag (21/1554), die Klimaschutz- und Migrationspolitik des Bundes umgehend zu stoppen. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/1310) unter anderem, dass die Kommunen einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer erhalten sollen und die Gewerbesteuer als Haupteinnahmequelle der Kommunen gestärkt wird, um deren Finanzkraft zu verbessern. Beide Vorlagen werden nun im federführenden Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen weiterberaten.
Klingbeil: Deutschland auf Wachstumskurs bringen
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) erklärte bei der Einbringung der Gesetze: „Wir investieren so viel wie selten zuvor in die Zukunft unseres Landes.“ Es sei das Ziel der Bundesregierung, Deutschland auf Wachstumskurs zu bringen, Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen.
Die Bürger sollten gesichert einen Kita-Platz erhalten. Die Schulen sollten gut ausgestattet werden. Es solle möglich werden, einen Personalausweis digital zu beantragen. Der Öffentliche Personennahverkehr solle besser werden.
AfD: Schulden lösen das Problem nicht
Für die AfD-Fraktion sagte Dr. Michael Espendiller an die Zuschauer auf der Tribüne und an den Bildschirmen gerichtet: „Wenn bei Ihnen im Heimatort das Schwimmbad geschlossen werden muss, dann liegt das daran, dass Ihre Kommune einfach nicht genug Geld dafür hat.“
Er verwies auf das Finanzierungsdefizit der Kommunen in Deutschland im vergangenen Jahr in Höhe von 24,8 Milliarden Euro. Die Bundesregierung wolle mehr Schulden machen, was das Problem aber nicht an der Wurzel anpacke. „Man könnte schwachsinnige Staatsausgaben kürzen“, sagte er. Mit der Politik der Koalition werde „das Problem der schiefen Finanzlage unserer Länder und Kommunen nicht gelöst“.
Union: Kommunen werden gestärkt
Dem entgegnete Dr. Mathias Middelberg für die CDU/CSU-Fraktion: „Die Kommunen werden mit dem Gesetz gestärkt.“ Das schaffe die Grundlage für neues Wachstum in Deutschland.
Middelberg kritisierte, dass in dem Gesetzentwurf die Regelung nicht mehr enthalten sei, die den Ländern vorschreibt, mindestens 60 Prozent an die Kommunen weiterzugeben. Dies war im ursprünglichen Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium noch vorgesehen. „Ich hätte mir gewünscht, dass wir uns mit den Ländern auf eine Mindestquote geeinigt hätten“, sagte Middelberg.
Grüne: Nur zusätzliche Investitionen sollten gefördert werden
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen antwortete Dr. Sebastian Schäfer auf Mathias Middelberg, dass er in der Theorie nicht widerspreche. „Sie könnten eine Antwort geben auf das, was wir in unseren Wahlkreisen auf Schritt und Tritt erleben“, sagte er und verwies auf Fahrradwege, die „auf einmal in einer Straße münden“, Innenstädte, die „im Sommer unerträglich heiß werden“, ausfallende S-Bahnen und Busse und „eklige“ Schultoiletten.
Das Problem sei die Praxis: „Die Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Grundgesetzänderungen, die wir Grüne im März mitermöglicht haben, zeigen auch jetzt wieder große Schwächen“. Schäfer kritisierte, dass die Gesetzentwürfe nicht vorgäben, dass Investitionen in klimaschädliche Projekte ausgeschlossen seien. Auch das Kriterium, dass nur zusätzliche Investitionen gefördert werden, fehle.
Linke: Gesetz ist unfair und unzureichend
Christian Görke diagnostizierte in seinem Beitrag für die Fraktion Die Linke einen „Webfehler“ im Gesetzentwurf und erklärte: „Länder und Kommunen tätigen zwei Drittel aller öffentlichen Investitionen, bekommen aber nur ein Fünftel des Investitionstopfes ab. Das ist nicht nur unfair, das ist auch unzureichend, denn er berücksichtigt in keiner Weise den exorbitanten Investitionsstau in den Ländern und Kommunen.“
Görke verwies in seinem Beitrag für die Fraktion Die Linke darauf, dass dem Land Brandenburg zwar drei Milliarden aus dem Sondervermögen zustünden. Aber der Investitionsbedarf liege bei 40 Milliarden Euro in den kommenden zehn Jahren.
SPD: Müssen hart verhandeln
Auch die SPD-Fraktion bemängelte indes, dass die 60-Prozent-Quote für die Kommunen nicht mehr vorgesehen ist. „Wir müssen da in harte Verhandlungen gehen“, sagte Dr. Wiebke Esdar. Als Vorbilder nannte sie diesbezüglich Rheinland-Pfalz und Niedersachsen.
Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit dem ersten Gesetzentwurf (21/1085) soll der neu eingefügte Artikel 143h Absatz 2 des Grundgesetzes einfachgesetzlich umgesetzt werden. Dadurch sollen die weiteren rechtlichen Grundlagen auf den Weg gebracht werden, um den Ländern und Kommunen 100 Milliarden Euro für Investitionen zur Verfügung zu stellen. Ziel ist es, dass Länder und Kommunen schnell in ihre Infrastruktur investieren und die Basis für langfristiges Wirtschaftswachstum schaffen können.
Die 100 Milliarden Euro sollen nach der vom Bundeskanzler mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder getroffenen Vereinbarung in Anlehnung an den Königsteiner Schlüssel verteilt werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass rund 21,1 Prozent der Mittel nach Nordrhein-Westfalen gehen, gefolgt von Bayern mit rund 15,7 Prozent, Baden-Württemberg mit rund 13,2 Prozent, Niedersachsen mit rund 9,4 Prozent, Hessen mit rund 7,4 Prozent, Berlin mit rund 5,2 Prozent, Rheinland-Pfalz mit rund 4,9 Prozent, Sachsen mit rund 4,8 Prozent, Schleswig-Holstein mit rund 3,4 Prozent, Brandenburg mit rund 3.0 Prozent, Hamburg mit rund 2,7 Prozent, Sachsen-Anhalt mit rund 2,6 Prozent, Thüringen mit rund 2,5 Prozent, Mecklenburg-Vorpommern mit rund 1,9 Prozent, das Saarland mit rund 1,8 Prozent und Bremen mit rund 0,9 Prozent.
Investitionsmaßnahmen könnten finanziert werden, sofern sie nicht vor dem 1. Januar 2025 begonnen wurden. Maßnahmen können nach dem Gesetzentwurf bis Ende 2036 bewilligt werden. Die Länder mit Ausnahme der drei Stadtstaaten sollen jeweils festlegen, welchen Anteil der ihnen zustehenden Mittel für die kommunale Infrastruktur verwendet wird. Dabei sollen die Bedürfnisse finanzschwacher Kommunen besonders berücksichtigt werden.
Welche Investitionen vor allem gefördert werden
Der Gesetzentwurf nennt neun Bereiche, in die die Mittel für Sachinvestitionen vor allem fließen sollen: Bevölkerungsschutz, Verkehrsinfrastruktur, Krankenhaus-, Rehabilitations- und Pflegeinfrastruktur, Energie- und Wärmeinfrastruktur, Bildungsinfrastruktur, Betreuungsinfrastruktur, Wissenschaftsinfrastruktur, Forschung und Entwicklung sowie Digitalisierung. Die Investitionen sollen bis Ende 2042 förderfähig sein, wenn sie bis Ende 2036 von den zuständigen Stellen des Landes bewilligt wurden. Förderfähig sind dem Entwurf zufolge nur Vorhaben mit einem Investitionsvolumen von mindestens 50.000 Euro.
Bis Ende 2029 soll mindestens ein Drittel der jedem Land zur Verfügung stehenden Mittel durch bewilligte Maßnahmen genehmigt sein. Im Jahr 2043 sollen Mittel aus dem Sondervermögen nur noch für Investitionsvorhaben oder selbstständige Abschnitte davon eingesetzt werden, die bis Ende 2042 vollständig abgenommen wurden und 2043 vollständig abgerechnet werden. Nach 2043 sollen keine Mittel mehr zur Auszahlung angeordnet werden dürfen.
Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung
Der Gesetzentwurf „zur Ausführung von Artikel 109 Absatz 3 Satz 6 und Satz 7 des Grundgesetzes und Änderung anderer Gesetze“ (21/1087) besteht aus dem „Strukturkomponente-für-Länder-Gesetz“ und Änderungen des Haushaltsgrundsätzegesetzes, des Stabilitätsratgesetzes und des Sanktionszahlungs-Aufteilungsgesetzes. Das Strukturkomponente-für-Länder-Gesetz betrifft die Ausführung des grundgesetzlichen Auftrags, die Aufteilung der für die Gesamtheit der Länder zulässigen Kreditaufnahme durch ein Bundesgesetz zu regeln.
Laut Artikel 109 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes sind die Haushalte von Bund und Ländern grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Im März 2025 hatte noch der vorherige Bundestag die Sätze 6 und 7 neu eingefügt. Danach entspricht die Gesamtheit der Länder der Anforderung des Satzes 1 entspricht, wenn die durch sie erzielten Einnahmen aus Krediten 0,35 Prozent im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt nicht überschreiten.
Verschuldungsspielraum der Länder
Dieser eigene strukturelle Verschuldungsspielraum für die Ländergesamtheit besteht unabhängig von der konjunkturellen Lage. Die Länder können im Rahmen ihrer Haushaltsautonomie selbst entscheiden, wie sie diesen Spielraum vor dem Hintergrund der regionalen und örtlichen Gegebenheiten nutzen und verwenden wollen. Gemessen am nominalen Bruttoinlandsprodukt für 2024 würde der Verschuldungsspielraum rund 15 Milliarden Euro betragen.
Im Gesetzentwurf ist nun vorgesehen, dass der Verschuldungsspielraum in Anlehnung an den Königsteiner Schlüssel zu zwei Dritteln nach dem Verhältnis der Steuern der Länder nach dem Aufkommen zuzüglich dem Länderanteil an der Umsatzsteuer einschließlich der im Rahmen des Finanzkraftausgleichs vorgenommenen Zuschläge und Abschläge bei der Umsatzsteuerverteilung und zu einem Drittel nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen auf die Länder aufgeteilt wird.
Überwachung der Einhaltung des Nettoausgabenpfades
Im Haushaltsgrundsätzegesetz soll die Regelung gestrichen werden, dass das strukturelle gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungen eine Obergrenze von 0,5 Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts nicht überschreiten darf. Zur Begründung heißt es, die bisher zu überwachende Obergrenze für das strukturelle gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungen werde durch die neue Überwachungsaufgabe, die Einhaltung des vom Stabilitätsrat gebilligten Nettoausgabenpfades für Deutschland, ersetzt wird.
Nettoausgaben sind die Staatsausgaben ohne Zinsausgaben, diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen, Ausgaben für EU-Programme, die vollständig durch Einnahmen aus den EU-Fonds ausgeglichen werden, nationale Ausgaben für die Kofinanzierung von EU-finanzierten Programmen, konjunkturelle Komponenten der Ausgaben für Leistungen bei Arbeitslosigkeit und einmalige und sonstige befristete Maßnahmen.
Dritter Gesetzentwurf der Bundesregierung
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Sanierungshilfegesetzes (21/1503) sieht vor, dass auch Bremen und das Saarland künftig mehr Schulden machen dürfen. Derzeit können die beiden Ländern keinen Gebrauch von der neuen Regel des Grundgesetzes machen, die den Ländern eine Kreditaufnahme in Höhe von 0,35 Prozent ihres Bruttoinlandsproduktes gewährt, heißt es in dem Entwurf. Die bestehenden Tilgungspflichten nach dem Sanierungshilfegesetz führten dazu, dass Bremen und das Saarland die Möglichkeit der strukturellen Kreditaufnahme gemäß Artikel 109 Absatz 3 Satz 6 und Satz 7 des Grundgesetzes nicht nutzen können, ohne die im Sanierungshilfegesetz vorgesehenen Sanktionsmechanismen auszulösen.
Damit auch Bremen und das Saarland die zusätzlichen Möglichkeiten zur Finanzierung von Zukunftsaufgaben vollständig nutzen können, die sich durch den neu eingeführten Kreditaufnahmespielraum für die Länder ergeben, will die Bundesregierung im Sanierungshilfegesetz die Voraussetzung dafür schaffen, die gemäß Artikel 109 Absatz 3 Satz 6 und Satz 7 zulässige Kreditaufnahme bei der Berechnung der für das Sanierungshilfegesetz maßgeblichen haushaltsmäßigen Tilgung zu neutralisieren. „Damit wird eine Kompatibilität der angepassten Schuldenregel für die Länder mit dem Sanierungshilfegesetz erreicht“, schreibt die Regierung.
Antrag der Grünen
Wie die Grünen in ihrem Antrag fordern, soll die Bundesregierung dafür sorgen, dass die Rekordlücke in Höhe von 25 Milliarden Euro in den Haushalten der deutschen Städte und Gemeinden geschlossen wird, um Gestaltungsräume vor Ort zu erhalten. Außerdem müsse ein Sozial- und Personalabbau verhindert werden, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Finanzausstattung der Kommunen soll dauerhaft gesichert werden. Angesichts der wachsenden Aufgaben soll eine deutliche Anpassung der Umsatzsteueranteile zugunsten der Kommunen in Betracht gezogen und die Gewerbesteuer als Haupteinnahmequelle der Kommunen gestärkt werden.
Der Bund soll sich zudem an den Kosten der kommunal getragenen Sozialleistungen stärker beteiligen und sich an einer Entlastung von den kommunalen Altschulden beteiligen. Auf Steuersenkungen wie der Umsatzsteuerermäßigung für Speisen in der Gastronomie soll verzichtet werden. Eine Erhöhung der Pendlerpauschale wird in dem Antrag ebenfalls abgelehnt. Die Lage der Städte und Gemeinden wird als dramatisch bezeichnet. Die Kommunen befänden sich in einer historischen Finanzkrise. Der Fehlbetrag in den Haushalten der Städte und Gemeinden habe sich inzwischen auf 25 Milliarden Euro aufsummiert. Somit können nach Angaben der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „kaum die laufenden Kosten bezahlt geschweige die benötigten Zukunftsinvestitionen in Höhe von aktuell rund 216 Milliarden Euro angestoßen werden. Es leiden öffentliche Angebote und es bröckelt die Infrastruktur.“
Investitionen in Brücken, Ämter und Spielplätze
Mit dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität habe die Bundesregierung die Riesenchance, das Leben der Menschen zu verbessern, schildert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Es könnten dringende Investitionen in die „Hardware“ der Städte und Gemeinden, in Brücken, Ämter und Spielplätze erfolgen. Es sei außerdem dringend wie noch nie, die Klimakrise vor Ort anzugehen. Kommunen könnten mit größeren finanziellen Spielräumen einen wesentlichen Teil der Treibhausgasemissionen vermeiden und auch besser mit klimabedingten Gefahren wie Hitze oder Starkregen umgehen.
Auch seien sie verantwortlich für eine schnelle und nachhaltige Integration, für qualitativ hochwertige Bildungsangebote und für attraktive soziale Orte. Das Sondervermögen habe der Bundesregierung einen Weg eröffnet, das Land zu modernisieren, in soziale Infrastruktur zu investieren und den Klimaschutz entschlossen voranzubringen. „Doch inzwischen ist nicht einmal mehr sichergestellt, dass ein Mindestanteil der Mittel überhaupt vor Ort ankommt“, kritisiert die Fraktion und wirft der Regierung vor, die Lösungsfindung in Arbeitskreise zu verschieben, die noch nicht einmal getagt hätten.
Antrag der AfD
Die Pflichtaufgaben von Städten und Gemeinden sollen auf ein dauerhaft finanzierbares Niveau verringert werden. Dazu sollen die gegenwärtige Migrationspolitik des Bundes und die damit einhergehenden Konsequenzen für die Kommunen umgehend gestoppt und umgekehrt werden. In ihrem Antrag (21/1554) fordert die AfD-Fraktion weiterhin, die gegenwärtige Klimaschutzpolitik des Bundes und die damit einhergehenden Konsequenzen für die Kommunen umgehend zu beenden. Außerdem sollen bestehende gesetzliche Standards und bundesgesetzlich zugewiesene kommunale Aufgaben mit dem Ziel geprüft werden, nicht finanzierte oder nicht umsetzbare Pflichten zu streichen oder zu begrenzen. Zu den weiteren Forderungen gehört eine Reduzierung der bürokratischen Belastung der Kommunen.
In der Begründung des Antrags heißt es, „für Schulen und Straßen ist kein Geld da, für Flüchtlinge und Klimaschutz schon“. Aktuelle Zahlen würden belegen, dass es so nicht mehr weitergehen könne. Die Kommunen hätten im Jahr 2024 ein Finanzierungsdefizit von 24,8 Milliarden Euro verzeichnet. Es sei das höchste Defizit seit der deutschen Wiedervereinigung. Seit dem Jahr 2002 sei die Nettoinvestitionsquote der Kommunen negativ. Bis heute hätten Städte und Gemeinden einen Investitionsrückstand von 215,7 Milliarden Euro aufgebaut. Die Sozialausgaben würden die kommunalen Haushalte besonders schwer belasten. Sie seien im Jahr 2024 im Vergleich zu 2023 um 11,7 Prozent (8,9 Milliarden Euro) gestiegen und würden sich insgesamt auf 84,5 Milliarden Euro belaufen.
Zu den Forderungen der AfD-Fraktion gehört außerdem, die Neuverschuldung durch das „Sondervermögen Infrastruktur“ zurückzunehmen und stattdessen Investitionen in die kommunale Infrastruktur mit den Mitteln des regulären Haushalts zu tätigen. (hau/hle/vom/12.09.2025)