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Verkehr

Trassenentgeltanstieg bei den Eisenbahnen

Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 11. September 2025, mit den Trassenpreisen im Schienenverkehr befasst. Dazu hatte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes ( 21/1499) vorgelegt. Die Vorlage wurde im Anschluss an die Aussprache zu weiteren Beratung an den Verkehrsausschuss überwiesen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit ihrem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die sich aus der Eigenkapitalerhöhung für die Deutsche Bahn AG (DB AG) ergebende Erhöhung der Trassenpreisentgelte eindämmen. Hintergrund der Regelung ist, dass mit dem Anstieg des Eigenkapitals des Bahnkonzerns auch die darauf entfallenden Zinsen, die an den Bund zu zahlen sind, steigen. Der kapitalmarktübliche Eigenkapitalzinssatz liegt bei 5,9 Prozent und damit deutlich über der abgesenkte Renditeerwartung des Bundes, die im Sommer 2024 unter Berücksichtigung der Gemeinwohlorientierung der Infrastruktursparte DB InfraGO AG auf 2,2 Prozent abgesenkt wurde. 

Da der kapitalmarktübliche Eigenkapitalzinssatz derzeit höher liege als die Renditeerwartung des Bundes, so schreibt die Bundesregierung in dem Entwurf, würden die die Trassenentgelte erhöhenden Auswirkungen der Eigenkapitalerhöhung bei der DB InfraGO AG „trotz der abgesenkten Renditeerwartung des Bundes bei derzeitiger Rechtslage nicht abgemildert“. Die Trassenentgelte der DB InfraGO AG würden dementsprechend aufgrund der erfolgten Eigenkapitalerhöhung unter Zugrundelegung des gesetzlich vorgesehenen Eigenkapitalzinssatzes ab dem Jahr 2026 ansteigen.

Anpassung des Eigenkapitalzinssatzes an die Renditeerwartung

Das Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) soll nun so angepasst werden, „damit der bei der Regulierung der Trassenentgelte der DB InfraGO AG und weiterer Betreiber der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes anzusetzende Eigenkapitalzinssatz künftig der tatsächlichen Renditeerwartung des Bundes an die Betreiber der Schienenwege entspricht“, schreibt die Bundesregierung. 

Wenn im Rahmen der Entgeltregulierung ein niedrigerer Eigenkapitalzinssatz angesetzt wird, stiegen die Trassenentgelte der bundeseigenen Betreiber der Schienenwege weniger stark an, heißt es zur Begründung. (hau/eis/11.09.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

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Michael Donth

Michael Donth

© Tobias Koch

Donth, Michael

CDU/CSU

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Wolfgang Wiehle

Wolfgang Wiehle

© Wolfgang Wiehle

Wiehle, Wolfgang

AfD

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Martin Kröber

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© Photothek

Kröber, Martin

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Matthias Gastel

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© Matthias Gastel / Olaf Nagel

Gastel, Matthias

Bündnis 90/Die Grünen

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Luigi Pantisano

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© DBT / Inga Haar

Pantisano, Luigi

Die Linke

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Daniel Kölbl

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© Daniel Kölbl/ Uwe Hüttner

Kölbl, Daniel

CDU/CSU

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Lars Haise

Lars Haise

© AfD Kreisverband Rems-Murr

Haise, Lars

AfD

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Anja Troff-Schaffarzyk

Anja Troff-Schaffarzyk

© Anja Troff-Schaffarzyk/ Anna Voelske

Troff-Schaffarzyk, Anja

SPD

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Günter Baumgartner

Günter Baumgartner

© CSU Rottal-Inn

Baumgartner, Günter

CDU/CSU

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Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 21/1499 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes
    PDF | 213 KB — Status: 08.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/1499 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Verkehr

Experten befürworten grundlegende Reform des Trassenpreissystems

Zeit: Montag, 13. Oktober 2025, 12.30 bis 14.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.800

Bei einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses am Montag, 13. Oktober 2025,  haben sich die geladenen Sachverständigen für eine grundlegende Reform des Trassenpreissystems ausgesprochen. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Abmilderung des Trassenpreisanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes“ (21/1499, 21/1939) bewerteten sie mehrheitlich als einen Schritt in die richtige Richtung, der aber nicht ausreichend sei. Einzig der Vertreter der DB InfraGO lehnte einer Verabschiedung des Entwurfs in der aktuellen Form ab. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die sich aus der Eigenkapitalerhöhung für die Deutsche Bahn AG (DB AG) ergebende Erhöhung der Trassenpreisentgelte eindämmen. Der Eigenkapitalzinssatz soll daher ab 2026 der auf 2,2 Prozent abgesenkten Renditeerwartung des Bundes an die Betreiber der Schienenwege angepasst werden. 

Wenn im Rahmen der Entgeltregulierung ein niedrigerer Eigenkapitalzinssatz angesetzt werde, stiegen die Trassenentgelte der bundeseigenen Betreiber der Schienenwege weniger stark an, heißt es zur Begründung.

„Sinnvoller Baustein zur Dämpfung des Trassenpreisanstiegs“

Jens Bergmann, Vorstand Finanzen und Controlling bei der DB InfraGO, sagte, der vorgelegte Gesetzentwurf könne einen sinnvollen Baustein zur Dämpfung des Anstiegs der Trassenpreise bilden, bringe jedoch Auslegungsfragen und Unsicherheiten mit sich. Wichtig sei, dass er sich in eine umfassende Reform der Finanzierungsarchitektur und des Regulierungsrahmens einbettet. Bei isolierter Anwendung der vorgeschlagenen Reduzierung der regulatorisch zulässigen Verzinsung des Eigenkapitals wäre aus seiner Sicht der preisdämpfende Effekt begrenzt. 

Außerdem würden Finanzierungsrisiken auf die DB InfraGO verlagert, „die diese ohne eine Anpassung des restlichen Regulierungsrahmens nicht kompensieren kann“. Um die Trassenpreissteigerung in 2026 kurzfristig zu dämpfen, biete sich vielmehr das Instrument der Trassenpreisförderung an, sagte Bergmann.

„Nutzerfinanzierung auf unmittelbare Kosten begrenzen“

Tilman Benzing vom Verband der Chemischen Industrie sprach von einem wichtigen ersten Schritt. Gleichwohl sollte die Verzinsung aus seiner Sicht noch weiter abgesenkt werden. „Eine gemeinwohlorientierte Eisenbahninfrastruktur sollte kein gesetzlich vorgegebenes Renditeziel haben“, sagte er. Schließlich erwarte der Bund auch von der Autobahn GmbH oder der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung keine Rendite. 

Bei einer grundlegenden Reform des Trassenpreissystems müssten die Trassenpreise und damit die Nutzerfinanzierung auf die Grenzkosten, also die unmittelbaren Kosten des Zugbetriebs, begrenzt werden, forderte Benzing. 

Für eine Bepreisung auf Basis der unmittelbaren Kosten

Diese Forderung unterstützen die meisten Sachverständigen, so auch Dr. Andreas Geißler vom Verein Allianz pro Schiene. Er verwies darauf, dass die EU-Kommission den Nationalstaaten ausdrücklich das Grenzkostenmodell empfehle. Auch aus Sicht der Allianz pro Schiene sei eine Bepreisung auf Basis der unmittelbaren Kosten des Zugbetriebs vorzugswürdig. „Dies würde das Preisniveau deutlich absenken“, prognostizierte er. 

Die aufwändige Feststellung von Markttragfähigkeiten zur Verteilung von Vollkostenaufschlägen könnte entfallen und das Genehmigungsverfahren vor der Bundesnetzagentur so vereinfacht und die Rechtssicherheit ihrer Entscheidungen gestärkt werden, sagte er. 

„Baukostenzuschüsse stärken“

Gudrun Grunenberg, im Bereich Eisenbahn und Kombinierter Verkehr bei BASF tätig, sieht angesichts der steigenden Trassenpreise die Transformation in Gefahr. Würde der vorliegende Gesetzentwurf nicht angenommen, drohe ein Anstieg der Trassenpreise um 35 Prozent. Dies sei ein direkter Widerspruch zum Ziel der Bundesregierung, den Güterverkehr von der Straße auf die Schiene zu verlegen. Grunenberg forderte, die DB InfraGO über Baukostenzuschüsse zu stärken und das Eigenkapital des Bundes an der Gesellschaft nicht weiter zu erhöhen. 

Künftig müssten die Trassenpreise gemeinsam mit der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) und der Infrastrukturplanung (Infraplan) regelmäßig für eine Planungsperiode von fünf oder sechs Jahren fortgeschrieben werden. Mittelfristig sei zudem eine Absenkung der Trassenpreise auf das Zielpreisniveau von 2,00 Euro/km für den Standard-Güterzug sicherzustellen. 

Bundesnetzagentur für „schnellstmögliches Inkrafttreten“

Dr. Michael Lorenz von der Bundesnetzagentur plädierte für ein schnellstmögliches Inkrafttreten des Gesetzes. Dies könne dazu führen, dass die neuen Regelungen bereits im laufenden Genehmigungsverfahren für das Trassenpreissystem 2026 der DB InfraGO AG Anwendung finden können.

Dazu, so Lorenz, müsse das Gesetzgebungsverfahren bis Anfang November 2025 abgeschlossen werden und das Verwaltungsgericht Köln in dem dort anhängigen Gerichtsverfahren zur Obergrenze der Gesamtkosten unter Berücksichtigung der neuen Gesetzeslage zeitnah entscheiden. 

„Förderung auf mindestens 350 Millionen Euro erhöhen“

Martin Roggermann von der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) forderte, die Trassenpreisförderung im Schienengüterverkehr von den vorgesehenen 265 Millionen Euro auf mindestens 350 Millionen Euro zu erhöhen. Für die im Koalitionsvertrag angestrebte Verkehrsverlagerung wäre aus Sicht der EVG sogar eine Halbierung der Trassenpreise mit einer jährlichen Bundesunterstützung von 450 Millionen Euro notwendig. 

Roggermann kritisierte, dass Deutschland die Bahnen als eines der wenigen Länder in Europa mit den Vollkosten belaste. Diese gingen weit über den Verschleiß der Infrastruktur hinaus und belasteten letztendlich Reisende und Wirtschaft mit sämtlichen Betriebs- und Verwaltungskosten im staatlichen Schienennetz. 

„Probleme mit Trassenpreisen hausgemacht“

Oliver Smock vom Verband Die Güterbahnen im Netzwerk Europäischer Eisenbahnen (NEE) bezeichnete die Probleme mit den Trassenpreisen als hausgemacht. Sie seien unter anderem Folge des hohen und stark umstrittenen Gewinnanspruches – der Eigenkapitalrendite. Ohne den Gesetzentwurf liege so der Gewinn der DB InfraGO bei mehr als einer Milliarde Euro pro Jahr – mit ihm noch immer bei etwa 500 Millionen Euro. „Das ist immer noch zu hoch, insbesondere bei der schlechten Qualität, die die DB InfraGO aktuell bereitstellt“, sagte Smock.

Korrekt wäre es aus seiner Sicht, den Gewinnanspruch genauso hoch zu bemessen wie bei den konkurrierenden Verkehrsträgern, „nämlich bei exakt null Euro“. Im Übrigen seien die Einnahmen „ein gewisser haushälterischer Trugschluss“. Während auf der einen Seite eine Dividende an den Bund abgeführt werde, müsse dieser mit der anderen Hand die Trassenpreisförderung aufzustocken. (hau/13.10.2025)

Dokumente

  • 21/1499 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes
    PDF | 213 KB — Status: 08.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1939 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes - Drucksache 21/1499 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 178 KB — Status: 01.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • Tagesordnung der 10. Sitzung des Verkehrsausschusses am Montag, den 13. Oktober 2025, 12.30 Uhr

Protokolle

  • Wortprotokoll der 10. Sitzung des Verkehrsausschusses am Montag, den 13. Oktober 2025, 12.30 Uhr

Sachverständigenliste

  • Liste der Auskunftspersonen der Anhörung vom 13.10.2025

Stellungnahmen

  • Stellungnahme der BASF SE, ESL/R
  • Stellungnahme des Verbands der Chemischen Industrie e. V. (VCI)
  • Stellungnahme der Bundesnetzagentur
  • Stellungnahme der Allianz pro Schiene e. V.
  • Stellungnahme der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)
  • Stellungnahme des Netzwerks Europäischer Eisenbahnen e. V. (DIE GÜTERBAHNEN)
  • Stellungnahme der DB InfraGO AG

Weitere Informationen

  • Verkehrsausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Verkehr

Entscheidung über Trassenpreisentgelte im Schienenverkehr

Symbolbild: Zwei Bahnen der fahren auf einem Gleisbett aneinander vorbeit

Die Erhöhung der Trassenpreisentgelte führt zu steigenden Kosten, die die Tickets verteuern. (© picture alliance / SZ Photo | Jürgen Heinrich)

Liveübertragung: Donnerstag, 13. November, 17.35 Uhr

Der Bundestag befasst sich am Donnerstag, 13. November 2025, abschließend mit den Trassenpreisen im Schienenverkehr. Die Bundesregierung will die sich aus der Eigenkapitalerhöhung für die Deutsche Bahn AG (DB AG) ergebende Erhöhung der Trassenpreisentgelte eindämmen. Ihr Gesetzentwurf (21/1499, 21/2146 Nr. 1.8) steht nach halbstündiger Aussprache zur Abstimmung im Bundestag. Dazu legt der Ausschuss für Verkehr eine Beschlussempfehlung vor.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Hintergrund der Regelung ist, dass mit dem Anstieg des Eigenkapitals des Bahnkonzerns auch die darauf entfallenden Zinsen, die an den Bund zu zahlen sind, steigen. Der kapitalmarktübliche Eigenkapitalzinssatz liegt bei 5,9 Prozent und damit deutlich über der abgesenkte Renditeerwartung des Bundes, die im Sommer 2024 unter Berücksichtigung der Gemeinwohlorientierung der Infrastruktursparte DB InfraGO AG auf 2,2 Prozent abgesenkt wurde.

Da der kapitalmarktübliche Eigenkapitalzinssatz derzeit höher liege als die Renditeerwartung des Bundes, so schreibt die Bundesregierung in dem Entwurf, würden die die Trassenentgelte erhöhenden Auswirkungen der Eigenkapitalerhöhung bei der DB InfraGO AG „trotz der abgesenkten Renditeerwartung des Bundes bei derzeitiger Rechtslage nicht abgemildert“. Die Trassenentgelte der DB InfraGO AG würden dementsprechend aufgrund der erfolgten Eigenkapitalerhöhung unter Zugrundelegung des gesetzlich vorgesehenen Eigenkapitalzinssatzes ab dem Jahr 2026 ansteigen.

Das Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) soll nun so angepasst werden, „damit der bei der Regulierung der Trassenentgelte der DB InfraGO AG und weiterer Betreiber der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes anzusetzende Eigenkapitalzinssatz künftig der tatsächlichen Renditeerwartung des Bundes an die Betreiber der Schienenwege entspricht“, schreibt die Bundesregierung. Wenn im Rahmen der Entgeltregulierung ein niedrigerer Eigenkapitalzinssatz angesetzt wird, stiegen die Trassenentgelte der bundeseigenen Betreiber der Schienenwege weniger stark an, heißt es zur Begründung.

Stellungnahme der Bundesrates

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, ein Reformkonzept für das Trassenpreissystem „unverzüglich zu erarbeiten“. Ein weiterer Anstieg der Trassenentgelte führe ansonsten zu „gravierenden Nachteilen für die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Schienenverkehrs“, heißt es in der Stellungnahme des Bundesrates (21/1939). Mit der Regelung will die Bundesregierung die sich aus der Eigenkapitalerhöhung für die Deutsche Bahn AG (DB AG) ergebende Erhöhung der Trassenpreisentgelte eindämmen. Hintergrund ist, dass mit dem Anstieg des Eigenkapitals des Bahnkonzerns auch die darauf entfallenden Zinsen, die an den Bund zu zahlen sind, steigen. Der kapitalmarktübliche Eigenkapitalzinssatz liegt bei 5,9 Prozent und damit deutlich über der abgesenkte Renditeerwartung des Bundes, die im Sommer 2024 unter Berücksichtigung der Gemeinwohlorientierung der Infrastruktursparte DB InfraGO AG auf 2,2 Prozent abgesenkt wurde.

Da der kapitalmarktübliche Eigenkapitalzinssatz derzeit höher liege als die Renditeerwartung des Bundes, so schreibt die Bundesregierung in dem Entwurf, würden die die Trassenentgelte erhöhenden Auswirkungen der Eigenkapitalerhöhung bei der DB InfraGO AG „trotz der abgesenkten Renditeerwartung des Bundes bei derzeitiger Rechtslage nicht abgemildert“. Die Trassenentgelte der DB InfraGO AG würden dementsprechend aufgrund der erfolgten Eigenkapitalerhöhung unter Zugrundelegung des gesetzlich vorgesehenen Eigenkapitalzinssatzes ab dem Jahr 2026 ansteigen. Das Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) soll nun so angepasst werden, „damit der bei der Regulierung der Trassenentgelte der DB InfraGO AG und weiterer Betreiber der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes anzusetzende Eigenkapitalzinssatz künftig der tatsächlichen Renditeerwartung des Bundes an die Betreiber der Schienenwege entspricht“, schreibt die Bundesregierung. Wenn im Rahmen der Entgeltregulierung ein niedrigerer Eigenkapitalzinssatz angesetzt wird, stiegen die Trassenentgelte der bundeseigenen Betreiber der Schienenwege weniger stark an, heißt es zur Begründung.

Der Bundesrat begrüßt die Zielsetzung des Gesetzentwurfs und hält eine kurzfristig wirksame Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs für dringend erforderlich, heißt es in der Stellungnahme. Die Länder sind der Auffassung, dass im Rahmen der Reform der Trassenpreise auch eine verstärkte Berücksichtigung von Qualitätsaspekten im Trassenpreissystem erfolgen müsse, um Anreize für eine leistungsfähige und zuverlässige Infrastruktur zu schaffen. 

Da die Eigenkapitalerhöhungen durch den Bund zugunsten der Deutschen Bahn, die in der Vergangenheit (schuldenbremsenneutral) teilweise anstelle von Baukostenzuschüssen geleistet wurden, zu höherer Eigenkapitalverzinsung und damit zu höheren Trassenentgelten führen, wird die Bundesregierung von der Länderkammer gebeten, „von weiteren Eigenkapitalerhöhungen künftig abzusehen und stattdessen trassenpreisneutrale Baukostenzuschüsse zu gewähren“.

Gegenäußerung der Bundesregierung

In ihrer Gegenäußerung verweist die Regierung auf den Koalitionsvertrag, der eine Reform des Trassenpreissystems vorsehe. Ziele und Inhalte - insbesondere auch die Frage, ob hierbei Qualitätsaspekte einbezogen werden sollen - würden dabei nicht genannt. Es bedarf aus Sicht der Bundesregierung einer grundlegenden Diskussion unter Einbeziehung des Sektors und auch vor dem Hintergrund finanzieller Auswirkungen für den Bund.

Eine Regelfinanzierung von Schienenverkehrsinfrastruktur über Baukostenzuschüsse hält auch die Bundesregierung „für vorteilhafter als über Eigenkapitalerhöhungen“. Baukostenzuschüsse hätten zum einen keine negativen Auswirkungen auf die Trassenpreise der DB InfraGO AG und böten zum anderen bessere Möglichkeiten zur Kontrolle der Mittelverwendung. „Die Bundesregierung hat entschieden, dass die geplante Eigenkapitalerhöhung für das Jahr 2025 aufgrund der rechtlichen Verpflichtung und aufgrund der aktuellen Haushaltslage noch ausgezahlt werden soll“, heißt es in der Vorlage. Für die Folgejahre werde die Regelfinanzierung dagegen wieder über Baukostenzuschüsse erfolgen. (hau/10.11.2025)

Dokumente

  • 21/1499 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes
    PDF | 213 KB — Status: 08.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1939 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes - Drucksache 21/1499 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 178 KB — Status: 01.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2146 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 2. September bis 8. Oktober 2025)
    PDF | 193 KB — Status: 09.10.2025
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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw37-de-trassenentgelt-1107414

Stand: 10.11.2025