Aufhebung des Selbstbestimmungsgesetzes gefordert
Die AfD-Fraktion hat einen Antrag „zur Aufhebung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag – Rechtsklarheit und Schutz vulnerabler Gruppen wie Frauen und Jugendlicher wieder herstellen“ (21/1547) eingebracht, den der Bundestag am Donnerstag, 11. September 2025, erstmals beriet. Im Anschluss wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Gesetzentwurf der AfD
In ihrem Entwurf schreibt die Fraktion, dass die Zahl der Anträge auf Änderung des Geschlechtseintrags insbesondere in urbanen Regionen deutlich angestiegen sei. „Laut Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wurden bundesweit 4.000 Anträge pro Jahr erwartet. In Berlin allein wurden bis April 2025 über 2.600 Anträge registriert, die zwei Drittel aller Anträge in Deutschland ausmachen. 1.760 Personen haben in Berlin die Änderung des juristischen Geschlechtseintrag bereits vollzogen.“ Die Abgeordneten kritisieren, dass das Gesetz „auf standardisierte Beratung, verpflichtende Diagnostik oder Wartezeiten verzichtet - auch bei Jugendlichen ab 14 Jahren mit elterlicher Zustimmung beziehungsweise gerichtlicher Ersetzung dieser Zustimmung“.
Das Gesetz solle deshalb sofort außer Kraft gesetzt werden. Eine Übergangsregelung solle dafür sorgen, Schutzmechanismen für Minderjährige, Menschen mit psychischen Vorerkrankungen sowie frauenspezifische Schutzräume sicherzustellen, so die Fraktion weiter. Sie fordert von der Bundesregierung „eine Neuregelung, die evidenzbasiert, verfassungskonform und frauen-, jugend- und kinderschutzorientiert ausgestaltet ist“. (che/hau/11.09.2025)