Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs
Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. September 2025, erstmals einen Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein elftes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (21/1495) beraten. Nach dem Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs stehen den Ländern Bundesmittel zur teilweisen Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs zu. Die Vorlage wurde im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen, die Federführung liegt beim Verkehrsausschuss.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, das Deutschlandticket auch für das Jahr 2026 finanziell absichern. Der Bund unterstütze die Länder im nächsten Jahr mit einem Betrag in Höhe von 1,5 Milliarden Euro zum Ausgleich der durch das Deutschlandticket bei den Aufgabenträgern und den Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr entstehenden Mindereinnahmen, heißt es in dem Entwurf.
Die Länder reichten diese Mittel im Rahmen ihrer Zuständigkeit an die Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr und diese an die Verkehrsunternehmen weiter. Zudem soll für das Jahr 2026 ein angepasster Verwendungsnachweis eingeführt werden, „der eine Nachweisführung unabhängig von der von den Ländern noch zu bestimmenden Ausgleichssystematik sicherstellt“. (hau/vom/11.09.2025)