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Gesundheit

Neue Pflegegesetze für mehr Fachkompetenz und eine einheitliche Ausbildung

Pflegekräfte sollen nach dem Willen der Koalition mehr Kompetenzen bekommen, um den Beruf attraktiver und effizienter zu gestalten. Über den Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/1511) „zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ berieten die Abgeordneten am Donnerstag, 11. September 2025, in erster Lesung. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten die Vorlage zur weiteren Beratung in den Gesundheitsausschuss. Mitberaten wurde ein zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/1493) zur Pflegefachassistenzausbildung, der im Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend weiterberaten werden soll.

Die Neuregelung zielt darauf ab, ein eigenständiges und bundesweit einheitliches Berufsbild zu schaffen. Auch diese Reform soll die Attraktivität des Berufs steigern. Die Opposition unterstützt die Vorhaben im Grundsatz, hält der Koalition aber Zögerlichkeit vor und plädiert für weitergehende Regelungen. 

Ministerin Warken: Von vermeidbarer Bürokratie befreien

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) wertete die Gesetzentwürfe als wichtige Grundlage für die künftige Versorgung. Die Praktiker in der Pflege erwarteten, dass Sie bei ihrer Arbeit nicht gehindert würden durch Bürokratie und überholte Regularien. Daher würden die Befugnisse von Pflegefachpersonen erweitert, „denn sie können oft so viel mehr, als sie dürfen“. 

Wie Warken erklärte, sollen die Pflegefachkräfte künftig Aufgaben übernehmen, die bisher Ärzten vorbehalten waren und ihr Wissen konkret in den Bereichen Diabetes, Wundmanagement und Demenz weisungsfrei und eigenverantwortlich anwenden können. Die Ministerin verspricht sich davon eine Entlastung der Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen und Krankenhausstationen. Zugleich werde damit der Pflegeberuf weiter aufgewertet.

Mit dem Gesetzentwurf werde die Pflege auch von vermeidbarer Bürokratie befreit, versprach Warken. So solle die  Pflegedokumentation auf das gesetzlich notwendige Maß beschränkt werden. Warken betonte: „Jede Minute, die sich eine Pflegekraft nicht mit Formularen beschäftigt, ist eine gewonnen Minute für die pflegebedürftigen Menschen.“ Mit der einheitlichen Pflegefachassistenzausbildung würden 27 unterschiedliche Ausbildungen in den Ländern ersetzt. Die neue Ausbildung biete einen guten Einstieg in die Pflege und auch Aufstiegsmöglichkeiten.

Ministerin Prien: Einheitliche und attraktive Ausbildung

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU), die an der Erarbeitung des Entwurfs zur Pflegefachassistenzausbildung beteiligt war, erinnerte an die enorme gesellschaftliche Tragweite des Pflegeberufs. Es gehe nicht nur um Zahlen und Strukturen, sondern konkret um Menschen. Pflegekräfte gäben anderen Menschen Würde, Sicherheit und Zuwendung. Sie entschieden über die Lebensqualität in Momenten, in denen Menschen besonders verletzlich und auf Fürsorge angewiesen seien. „Am Ende entscheidet die Frage der Pflege auch, wie solidarisch unsere Gesellschaft tatsächlich ist.“

Daher müssten die Rahmenbedingungen für die stationäre, ambulante und häusliche Pflege gestärkt werden. Mit dem Gesetz zur Pflegefachassistenzausbildung werde eine einheitliche und attraktive Ausbildung geschaffen, die auch Quereinsteigern verlässliche Perspektiven eröffne. Damit werde ein starker Qualifikationsmix geschaffen, der Pflegefachkräfte entlaste und professionelle Hilfe im Alltag ermögliche. „Wir bauen ein Pflegebildungssystem mit Zukunft, vom Einstieg bis zum Pflegestudium.“

AfD: Gesetzentwurf ist unausgereift

Von der Opposition kam teils scharfe inhaltliche Kritik an den Gesetzentwürfen sowie der Hinweis, dass beide Vorlagen schon zu Zeit der Ampel-Regierung fertig vorgelegen hätten und inzwischen wertvolle Zeit verstrichen sei. Nach Ansicht von Joachim Bloch (AfD) ist der Gesetzentwurf für mehr Pflegekompetenzen unausgereift. 

Zwar sei es richtig, dem Pflegefachpersonal mehr Verantwortung zu übertragen, es gebe im Entwurf auch gute Ansätze wie den Bürokratieabbau oder die Förderung innovativer Pflegekonzepte. Aber der Gesetzentwurf bietet lediglich einen Rahmen und regele viele Details gerade nicht. Es sei aber wichtig, die Kompetenzen und Aufgaben für Pflegekräfte exakt zu definieren. Auch müssten die Unterschiede zwischen Alten- und Krankenpflege besser herausgearbeitet werden.

Nicht geregelt seien Fragen zum Kompetenzkonflikt zwischen Pflege- und Ärzteschaft. Die genaue Umsetzung und die Verantwortlichkeiten seien ebenso unklar wie die Haftungsfragen. Zudem bedeuteten weitere Aufgaben eine zusätzliche Belastung für Pflegekräfte, das werfe die Frage der angemessenen Vergütung auf. Dem Entwurf fehle eine klare Strukturierung der Aufgaben, um die Qualität und Patientensicherheit zu gewährleisten. Nötig sei eine sofortige Entlastung für Pflegekräfte sowie eine insgesamt „epochale Pflegereform“. 

SPD: Qualifikationsmix auf allen Ebenen

Sabine Dittmar (SPD) sprach hingegen von einem guten Tag für die Pflege und zwei wichtigen Bausteinen, um den Pflegeberuf attraktiver, kompetenzorientierter und flexibler zu gestalten. Eine qualitätsgesicherte, zugewandte und zukunftsfähige Pflege brauche einen Qualifikationsmix auf allen Ebenen, von der Fachassistenz über die Fachpflege bis zum Hochschulabschluss. 

Mit der reformierten Ausbildung zur Pflegefachassistenz werde endlich ein bundeseinheitliches Berufsbild geschaffen und der Ausbildungsflickenteppich mit 27 unterschiedlichen Landesregelungen beendet. Die neue Ausbildung sehe auch endlich eine angemessene Ausbildungsvergütung vor. Mit dem Kompetenzgesetz werde der Tatsache Rechnung getragen, dass Pflegefachkräfte sehr viel mehr könnten als das, was ihnen bisher rechtlich erlaubt sei. Sie dürften künftig eigenverantwortlich und weisungsfrei Leistungen erbringen, die bislang unter Arztvorbehalt standen. Das entlaste Ärzte und Pflegekräfte und werde den Arbeitsablauf effizienter gestalten. 

Grüne: Das ist kein Aufbruch

Simone Fischer (Bündnis 90/Die Grünen) beklagte, die Koalition lege Stückwerk vor. Die Entwürfe würden als Aufbruch verkauft, es sei aber kein großer Reformschritt, zumal schon die Ampel-Koalition gute Entwürfe vorgelegt habe mit mutigen Vorschlägen. 

„Das ist kein Aufbruch, das ist Stillstand, hübsch verpackt mit neuem Namen.“ Statt Vertrauen in die Pflege zu zeigen, bleibe es in der Pflegekompetenz bei der Abhängigkeit von ärztlicher Delegation. Sie forderte: „Für die Pflege brauchen wir einen großen Wurf, das ist die offensichtliche Schwäche dieser Bundesregierung.“

Auch beim Assistenzgesetz bleibe vieles offen. Der Ansatz sei zwar richtig, aber ohne verbindliche Standards in der Ausbildung entstehe Unsicherheit statt Verlässlichkeit. Berufserfahrung allein ersetze keine solide schulische Ausbildung. Fischer warnte: Wenn die Hürden zu stark abgesenkt würden, leide die Ausbildungsqualität und damit auch die Qualität der Pflege. 

Linke: Ausbildungszeit von mindestens 24 Monaten 

Auch Julia-Christina Stange (Die Linke) ging auf die Ausbildungsqualität ein und mahnte: „Wenn wir den Fachkräftemangel ernsthaft bekämpfen wollen, brauchen wir eine attraktive Pflegefachassistenzausbildung, keine Billiglösung für Profite.“ 

Es gehe um einen nachhaltigen Aufbau von Fachkräften mit guten Arbeitsbedingungen und Qualität statt Geschwindigkeit. Daher sei eine Ausbildungszeit von mindestens 24 Monaten sinnvoll. In 18 Monaten sei es nicht möglich, in allen Pflegesettings verantwortungsvoll ausgebildet zu werden. Eine verkürzte Ausbildung wäre nichts anderes als eine billige Arbeitskraft. Sie fügte hinzu, Pflege sei mehr als satt und sauber. „Investieren wir also in exzellente Ausbildung, in menschenorientierte Pflege und verlässliche Gesundheitsversorgung. Davon profitieren wir alle.“ 

CDU/CSU: Qualifiziertes Fachpersonal ist der Schlüssel

Die CDU/CSU-Abgeordnete Astrid Timmermann-Fechter widersprach dem Eindruck, es werde an der Ausbildung gespart. Qualifiziertes Fachpersonal sei der Schlüssel für eine gute Pflege. Während die Zahl der Pflegebedürftigen wachse, schrumpfe die Zahl der Fachkräfte. Die neue Pflegefachassistenzausbildung könne dazu beitragen, die Versorgung zu verbessern. Die künftig einheitliche Ausbildung schaffe ein verbindliches Berufsprofil und gewährleiste, dass die Absolventen deutschlandweit und in den unterschiedlichsten Versorgungsbereichen eingesetzt werden könnten.

Dabei sei der niedrigschwellige Einstieg bedeutsam. Damit werde auch jungen Menschen mit Hauptschulabschluss eine sichere Perspektive geboten. Außerdem werde Abbrechern bei der Ausbildung zur Pflegefachkraft eine Möglichkeit eröffnet, zur Pflegefachassistenz umzuschulen. Die Durchlässigkeit der Qualifikationswege sei wichtig, um Abbruchquoten zu senken und ein Ausscheiden von potenziellen Fachkräften aus dem Beruf zu verhindern.

Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Der Gesetzentwurf „zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ (21/1511) soll Pflegekräften zu mehr Kompetenzen verhelfen und sie von bürokratischen Aufgaben entlasten. Die Herausforderungen der Akut- und Langzeitpflege seien in den nächsten Dekaden im demografischen Wandel begründet, heißt es im Entwurf. 

Ende 2023 habe die Zahl der Menschen mit Pflegebedarf bei rund 5,6 Millionen gelegen. Nach der statistischen Pflegevorausberechnung sei zu erwarten, dass die Zahl der Pflegefälle bis 2055 auf bis zu 8,2 Millionen ansteigen werde. Dies führe perspektivisch zu einer steigenden Nachfrage nach Pflegeleistungen. Zugleich wachse der Bedarf an Pflegefachpersonen, an Pflegeassistenzpersonen und Pflegehilfskräften.

Pflegeberuf soll noch attraktiver werden

Bei den Pflegekräften gingen die Prognosen angesichts des demografischen Wandels von künftigen Engpässen aus, heißt es in der Vorlage weiter. So habe das Bundesinstitut für Berufsbildung 2024 einen Bedarf von 150.000 zusätzlichen Pflegekräften für das Jahr 2040 prognostiziert. Daher müsse die Attraktivität des Pflegeberufs weiter gestärkt werden. Die Stärkung der Pflegefachpersonen und ihrer Befugnisse sei ein wichtiges Ziel, um den Beruf noch attraktiver zu machen und damit gegen den in der Pflege festzustellenden Fachkräfteengpass anzugehen.

Um die Rahmenbedingungen in der Pflege zu verbessern, sollen die vielfältigen Kompetenzen von Pflegefachpersonen in der Versorgung stärker genutzt werden. Demnach sollen Pflegefachpersonen künftig neben Ärzten eigenverantwortlich weitergehende Leistungen als bisher und, je nach Qualifikation, auch Leistungen erbringen können, die bisher Ärzten vorbehalten waren. Dies soll zu einer besseren Versorgung, etwa beim Management chronischer Erkrankungen sowie in der Prävention und Gesundheitsförderung, führen. Im Entwurf genannt werden Aufgaben in den Bereichen diabetische Stoffwechsellage, chronische Wunden und Demenz.

Die konkreten Aufgaben von Pflegefachpersonen in der Versorgung sollen in einem sogenannten „Muster-Scope of Practice“ differenziert beschrieben werden. Diese Beschreibung soll Grundlage für weitere Entwicklungsschritte hinsichtlich der leistungsrechtlichen Befugnisse von Pflegefachpersonen werden.

Kompetenzen in der Heilkunde

Im Pflegeberufegesetz soll der Vorlage zufolge klargestellt werden, dass Pflegefachpersonen im Rahmen der erworbenen Kompetenzen Heilkunde ausüben dürfen. Zugleich wird für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in einem neuen Paragrafen 15a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V, Krankenversicherung) und parallel in Paragraf 28 Absatz 5 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI, Pflegeversicherung) festgelegt, dass Pflegefachpersonen bestimmte Aufgaben der ärztlichen Behandlung eigenverantwortlich erbringen dürfen. 

Ergänzend wird für die beiden Sozialversicherungen (SGB V und SGB XI) grundsätzlich klargestellt, dass die berufsrechtlich geregelten Vorbehaltsaufgaben von Pflegefachpersonen nach dem Pflegeberufegesetz (Pflegeprozessverantwortung) bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Leistungen und der Leistungserbringung zu berücksichtigen sind.

Eigenverantwortliche Leistungen

In einem neuen Paragrafen 73d des SGB V können künftig Leistungen der ärztlichen Behandlung, die von Pflegefachpersonen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung oder der häuslichen Krankenpflege eigenverantwortlich erbracht werden dürfen, in einem Vertrag vereinbart werden. Zudem können Leistungen vereinbart werden, die in der häuslichen Krankenpflege von Pflegefachpersonen eigenverantwortlich als Folgeverordnung veranlasst werden können, einschließlich der benötigten Hilfsmittel. 

Die Regelung sehe abgestufte Umsetzungsmöglichkeiten sowohl für beruflich als auch hochschulisch qualifizierte Pflegefachpersonen vor, heißt es. Pflegefachpersonen sollen in der hochschulischen Pflegeausbildung oder über bundesweit einheitliche Weiterbildungen zusätzliche heilkundliche Kompetenzen erwerben können.

Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit ihrem Gesetzentwurf zur Pflegefachassistenzausbildung (21/1493) will die Bundesregierung ein eigenständiges und bundesweit einheitliches Berufsbild schaffen. Die Neuregelung ersetzt die bisher 27 landesrechtlichen Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen. Die Reform soll dazu beitragen, zusätzliche Fachkräfte für die Pflege zu gewinnen. Zudem soll künftig auch die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse erleichtert werden. 

In allen Versorgungsbereichen würden dringend mehr Pflegekräfte benötigt, heißt es in der Vorlage. Die Personalausstattung der Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser werde künftig aber nicht allein durch eine weitere Steigerung der Zahl der vorhandenen Pflegefachpersonen sichergestellt werden können. Vielmehr bedürfe es eines neuen Personalmixes mit einer kompetenzorientierten Aufgabenverteilung insbesondere zwischen Personen mit einer Pflegefachassistenzausbildung und Pflegefachpersonen. 

Künftig würden laut Modellrechnungen für die vollstationäre Langzeitpflege neben mehr Pflegefachpersonen bis zu 100.000 zusätzliche Personen mit einer Pflegehilfe- oder Pflegeassistenzausbildung benötigt.

Regelausbildungszeit von 18 Monaten

Die Ausbildung ist generalistisch angelegt und beinhaltet Pflichteinsätze in der stationären Langzeitpflege, der ambulanten Langzeitpflege und der stationären Akutpflege. Die Ausbildungszeit umfasst in der Regel 18 Monate, wobei eine Verkürzung bei einschlägiger Berufserfahrung möglich ist. Voraussetzung für die Ausbildung ist regelhaft ein Hauptschulabschluss, bei einer positiven Prognose der Pflegeschule können aber auch Bewerber ohne formalen Abschluss eine Ausbildung beginnen. 

Das Gesetz regelt auch die einheitliche Finanzierung der Ausbildung. Nach dem Modell des Pflegeberufegesetzes werde für die ausbildenden Einrichtungen wie auch die Pflegeschulen eine verlässliche und sektorenübergreifende Finanzierungsgrundlage geschaffen, heißt es im Entwurf. Die Auszubildenden erhalten eine Vergütung. 

Nach der Ausbildung ist eine Weiterbildung zur Pflegefachperson möglich. Für Pflegekräfte mit ausländischen Abschlüssen ist eine einheitliche Regelung mit Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang statt umfassender Gleichwertigkeitsprüfung vorgesehen. Die neu strukturierte Pflegefachassistenzausbildung soll 2027 beginnen. 

Antrag der AfD

Auf der Tagesordnung des Parlaments stand zudem ein Antrag der AfD-Fraktion, in dem diese fordert, die Unterstützung alter Menschen und die Pflege „zukunftssicher“ zu machen (21/1549). Abgegrenzt wird dabei die Altenpflege von der gesundheits- und Krankenpflege, für die unterschiedliche Lösungsansätze gefunden werden müssten. Bei der Bewältigung der Pflegeproblematik sei im Übrigen nicht nur der Staat gefordert, sondern jeder Bürger, heißt es in dem Antrag.

Die Akademisierung in der Pflege ist nach Ansicht der Abgeordneten genau wie die Einführung der generalisierten Pflegeausbildung eine Fehlentwicklung, die es zu korrigieren gelte. Gefordert wird, zu den getrennten Berufsausbildungen von Gesundheits- und Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege zurückzukehren, die sich bestens bewährt hätten. Statt der Akademisierung gelte es, das berufliche Bildungs- und Ausbildungssystem zu stärken.

„Beitragssätze festschreiben“

Die Abgeordneten fordern in dem Antrag sicherzustellen, dass die Beitragssätze der sozialen Pflege-Pflichtversicherung in der jetzigen Höhe festgeschrieben werden können. Zudem werden systematische Umstrukturierungen in der Kranken- und Pflegeversicherung gefordert, um Bürokratie abzubauen. So sollten etwa die beiden gesetzlichen Versicherungen organisatorisch zusammengeführt werden.

Versicherungsfremde Leistungen der Pflege- und Krankenversicherung müssten vollständig aus dem Haushalt finanziert werden. Zudem gelte es, die häusliche Pflege durch Privatpersonen anstelle von Pflegediensten finanziell aufzuwerten. Die Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal müssten weiter verbessert werden. Außerdem sollten private Pflegezusatzversicherungen stärker gefördert werden. Die Vorlage wurde nach der Debatte im Plenum in den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen. (pk/hau/11.09.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

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Nina Warken

Nina Warken

© Nina Warken/ Tobias Koch

Warken, Nina

Bundesministerin für Gesundheit

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Joachim Bloch

Joachim Bloch

© Joachim Bloch

Bloch, Joachim

AfD

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Sabine Dittmar

Sabine Dittmar

© Sabine Dittmar/ Photothek Media Lab

Dittmar, Sabine

SPD

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Simone Fischer

Simone Fischer

© Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN/ Stefan Kaminski

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Bündnis 90/Die Grünen

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Julia-Christina Stange

Julia-Christina Stange

© Julia-Christina Stange/ Foto Rimbach, Mainz

Stange, Julia-Christina

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Karin Prien

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Julia Klöckner

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© Julia Klöckner/ Tobias Koch

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Evelyn Schötz

Evelyn Schötz

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© Katrin Staffler/ Julia Rieck

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Janosch Dahmen

Janosch Dahmen

© Bündnis 90/ Die Grünen, Stefan Kaminski

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Julia Klöckner

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© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

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Dokumente

  • 21/1493 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
    PDF | 1 MB — Status: 08.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1511 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
    PDF | 3 MB — Status: 08.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1549 - Antrag: Unterstützung alter Menschen und Pflege zukunftssicher machen - Qualität sichern und bezahlbar gestalten
    PDF | 1 MB — Status: 09.09.2025
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  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/1511, 21/1493, 21/1549 beschlossen

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Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw37-de-pflegekompetenzgesetz-1099328

Stand: 23.09.2025