Online-Verfahren in der Zivilgerichtsbarkeit
Die Bundesregierung will die Digitalisierung der Justiz vorantreiben und hat dem Bundestag am Freitag, 12. September 2025, einen Gesetzentwurf zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (21/1509) vorgelegt. Im Anschluss an die erste Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit der Einreichung von Klagen über digitale Eingabesysteme solle das Online-Verfahren an den pilotierenden Gerichten als neue Verfahrensart in der Zivilgerichtsbarkeit eröffnet werden. Ziel sei es, Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen, Ansprüche im Bereich niedriger Streitwerte in einem einfachen, nutzerfreundlichen, barrierefreien und digital unterstützten Gerichtsverfahren geltend zu machen. Zugleich soll das Online-Verfahren dazu beitragen, die Arbeit an den Gerichten durch eine strukturierte Erfassung des Prozessstoffs und technische Unterstützungswerkzeuge effizienter und moderner zu gestalten.
Eine ressourcenschonende Bearbeitung solle dabei im Bereich sogenannter Massenverfahren, aber auch generell für die Geltendmachung von Geldforderungen vor den Amtsgerichten erzielt werden. Die neuen digitalen Kommunikationsformen mit der Justiz im Online-Verfahren sollen außerdem auf Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erstreckt werden, wobei die bestehende Infrastruktur zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach genutzt werden soll. (ahe/eis/12.09.2025)