Abscheidung und Speicherung von Kohlenstoffdioxid
Die Abscheidung und Speicherung von Kohlenstoffdioxid (CO2) im Boden soll ermöglicht werden. Deshalb hat sich der Bundestag am Donnerstag, 11. September 2025, erstmals mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes ( 21/1494) befasst. Die Vorlage wurde im Anschluss an die Aussprache zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.
In verbundener Beratung befasste sich das Plenum zudem mit einem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Zukunft sichern, Klima schützen – Naturverträgliche Lösungen vor Verfahren zur CO2-Abscheidung und -Speicherung“ (21/1546). Dieser Antrag wurde zur weiteren Beratung an den federführenden Umweltausschuss überwiesen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Um internationale Klimaziele wie im Paris-Übereinkommen von 2015 erreichen zu können, soll die unterirdische Speicherung von Kohlendioxid (CO2) sowie der Aufbau eines CO2-Pipelinenetzes in Deutschland erlaubt werden. Dies sieht der Regierungsentwurf zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (21/1494). Klimaschädliches CO2 entsteht beispielsweise in Industrieanlagen und bei der Verbrennung von Öl, Gas und Kohle. Bereits die Vorgängerregierung unter Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte Pläne zur CO2-Speicherung vorgelegt, die Umsetzung wurde jedoch durch das Scheitern der Ampel-Regierung verhindert.
Nun sollen die Abscheidung, der Transport und die Speicherung von CO2 in Deutschland bundeseinheitlich geregelt werden. Bisher war es hierzulande nicht möglich, entsprechende Technologien einzusetzen. Es gebe aber industrielle Prozesse, in denen sich CO2-Emissionen nicht vermeiden ließen, heißt es in dem Gesetzentwurf. Als Beispiele gelten die Zement-, Kalk- und Aluminiumindustrie. Dort könnten CO2-Emissionen noch nicht durch Elektrifizierung oder durch den Einsatz anderer Stoffe vermieden werden, dennoch müssten diese Prozesse schrittweise dekarbonisiert werden. Nur für Emissionen aus der Kohleverstromung seien die Technologien faktisch ausgeschlossen.
Kohlendioxidspeicher im industriellen Maßstab
Mit dem Gesetzentwurf will die Regierung „die Errichtung von Kohlendioxidspeichern zum kommerziellen Einsatz im industriellen Maßstab und unter Berücksichtigung bestehender Nutzungen sowie verbindlicher ökologischer Kriterien“ ermöglichen. Damit würden künftige Vorhaben grundsätzlich auf das Gebiet des Festlandsockels und der ausschließlichen Wirtschaftszone beschränkt, wobei zu beachten sei, dass das Gebiet des Festlandsockels und der ausschließlichen Wirtschaftszone nicht den Bereich des Küstenmeers umfasst.
Bei einer geologischen Speicherung würden „weitreichende Vorkehrungen zugunsten des Meeresumweltschutzes“ vorgesehen. Beispielsweise sei eine Speicherung in Meeresschutzgebieten grundsätzlich nicht zugelassen, heißt es weiter. Eine Speicherung von Kohlendioxid an Land werde weiterhin bundesweit nicht ermöglicht – mit Ausnahme von Forschungsspeichern.
„Erhebliche Speicherpotenziale“
Allerdings schaffe das Gesetz die Möglichkeit, dass einzelne Länder die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid auf ihrem Landesgebiet zulassen können. Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe habe auf Grundlage vorläufiger Untersuchungen die Speicherpotenziale in Deutschland sowohl offshore als auch onshore als erheblich eingeschätzt, heißt es.
Die Technik der Abscheidung und der dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in unterirdischen Lagerstätten wird Carbon Capture and Storage (CCS) genannt. Carbon Capture and Utilization (CCU) bezeichnet die Abscheidung und Nutzung von Kohlendioxid für industrielle Prozesse als Rohstoff für die Herstellung neuer Produkte wie E-Fuels, aber auch blauen Wasserstoff, der aus Erdgas gewonnen wird.
Antrag der Linksfraktion
Die Linke wendet sich gegen den Ausbau einer Infrastruktur zur Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid (CO2). In einem Antrag (21/1546) fordert sie, auf „naturverträgliche Lösungen vor CO2-Abscheidung und -Speicherung“ zu setzen. Konkret verlangt die Fraktion von der Bundesregierung, eine Strategie vorzulegen, die konsequent auf die Vermeidung von Treibhausgasemissionen setzt und zur Kompensation „von nachweislich unvermeidbaren Restemissionen auf naturverträgliche, risikoarme und gesellschaftlich akzeptierte Methoden fokussiert“.
Diese Strategie solle ein Bundesprogramm zur Wiedervernässung von Mooren, zum klimagerechten Waldumbau und zur Wiederaufforstung umfassen, um natürliche CO2-Senken zu stärken und die Biodiversität zu fördern. Als weitere Elemente der Strategie nennen die Abgeordneten eine „ambitionierte Circular-Economy-Strategie“ sowie eine sozial-ökologische Agrar- und Ernährungswende, welche Emissionen aus der Landwirtschaft senkt und Flächenkonflikte löst.
'„Speicherung in unterirdischen Lagerstätten ausschließen“
Darüber hinaus fordert die Fraktion, die Speicherung von CO2 in unterirdischen Lagerstätten in Deutschland auszuschließen und CO2-Exporte „nur dann innerhalb der EU zu erlauben, wenn soziale, ökologische und geologische Voraussetzungen zur Speicherung Importländern erfüllt sind“. CO2-Pipelines sollen nach dem Willen der Fraktion ausschließlich für lokale Strecken, für unvermeidbare Restemissionen und die Nutzung von CO2 (CCU) beispielsweise in der Stahlproduktion zugelassen werden. Ein Pipeline-Netz, auch für Emissionen aus Nachbarstaaten, soll laut Antrag dagegen vermieden werden. Carbon Capture and Storage (CCS) schaffe Anreize, an klimaschädlichen Geschäftsmodellen festzuhalten, monieren die Abgeordneten.
„Deckmantel für fossile Industrien“
Anstatt Investitionen in den sozialverträglichen Umbau der Energieerzeugung, Energiespeicher und emissionsfreie Produktionsverfahren zu lenken, würden mit der technologischen Abscheidung von CO2 und dessen unterirdischer Speicherung „Milliarden in riskante und teure Technologie und Infrastruktur fließen, die fossilen Industrien als Deckmantel dient“, heißt es im Antrag. CCS für Gaskraftwerke zementiere die Abhängigkeit von Erdgas, das konterkariere die im Grundgesetz festgeschriebenen Klimaziele und verschwende Ressourcen, die für Energiewende und Transformation benötigt würden, so die Kritik der Linksfraktion.
Eine Einstufung der CCS-Infrastruktur als Vorhaben von „überragendem öffentlichen Interesse“ lehnt die Fraktion entsprechend ab. Dies sei ein „direkter Angriff auf bewährte Schutzmechanismen“. Umwelt- und Naturschutzbelange drohten in Genehmigungsverfahren abgewertet zu werden, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag. (eis/sas/nki/11.09.2025)