Forderung nach „sozial gerechtem Klimageld“ wird beraten
Die Abgeordneten des Bundestages haben sich am Mittwoch, 10. September 2025, mit der Forderung der Fraktion Die Linke nach einem „sozial gerechten Klimageld“ befasst. Ein entsprechender Antrag (21/789) wurde nach der Debatte im Plenum zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Umweltausschuss.
Antrag der Linken
Die Linke bezieht sich in ihrem Antrag auf die seit 2021 geltende CO2-Bepreisung von Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel. 2023 folgte die Bepreisung von Kohleverbrennung. Die Einbeziehung der Abfallverbrennung in die CO2-Bepreisung sowie die nächste Erhöhung für Heizöl und Gas erfolgte im Januar 2024.
Die Bepreisung entfalte insbesondere in den Sektoren Verkehr und Gebäudewärme nur eine begrenzte Klimawirkung und habe „problematische soziale Folgen“, weil Mieterinnen und Mieter auf die steigenden Preise nur passiv durch Senkung der Raumtemperatur reagieren könnten und Pendlerinnen und Pendler „nur unzureichende Alternativen“ im öffentlichen Verkehr fänden, heißt es in dem Antrag. Da die CO2-Abgabe erhoben werde und noch erhöht werden solle, müsse „dringend zumindest ein sozialer Ausgleich in Form eines sozial gerechten Klimageldes insbesondere für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen erfolgen“. (nki/irs/10.09.2025)